von dieser gewährten weiteren Krankenunterstützung guf die Krankenkasse über. Als Werth der freien ärzt ichen Behand⸗ lung, der Arznei und der Heilmittel (3 6 Abf. 1 Ziffer 1 des Krankenversicherungsgesetzes) gilt die Hälfte des gesetzlichen Mindestbetrags des Krankengeldes. ;
Fällt das Recht auf den Pensions- oder Rentenbezug im Laufe des Monats, für welchen die Pension oder Rente ge— zahlt war, fort, so ist von einer Rückforderung abzusehen. Wenn für einen Theil des Monats die Pension für den Ver⸗ letzten mit der Rente für die Hinterbliebenen zusammentrifft, so haben die Hinterbliebenen den höheren Betrag zu bean—⸗ spruchen.
8. .
Ein Anspruch auf die in den S§ 1 bis 3 bezeichneten Bezüge 6 nicht, wenn der Verletzte den Unfall vorsätzlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensions— anspruchs gegen ihn erkannt oder wegen dessen ihm die Fähig- keit zur Beschäftigung in einem öffentlichen Dienstzweig ab⸗ erkannt worden ist. ; ;
Der Anspruch kann, auch ohne daß ein Urtheil der be— zeichneten Art ergangen ist, ganz oder theilweise abgelehnt werden, falls das Verfahren wegen des Todes oder der Ab⸗ wesenheit des Betreffenden oder aus einem anderen in seiner Person liegenden Grunde nicht n,, werden kann.
Ansprüche auf Grund dieses Gesetzes sind, soweit deren Feststellung nicht von Amtswegen erfolgt, bei Vermeidung des Ausschluses vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ein⸗ tritt des Unfalls bei der dem Verletzten unmittelbar vor⸗ gesetzten Dienstbehörde anzumelden. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn die Anmeldung bei der für den Wohnort des Entschädigungsberechtigten zuständigen unteren Ver⸗ waltungsbehörde erfolgt ist. In . Falle ist die An⸗ meldung unverzüglich an die zuständige Stelle abzugeben und der Betheiligte davon zu bengchrichtigen.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, daß eine den Anspruch begründende oB. des Unfalls erst später bemerkbar geworden oder daß der Berechtigte von der Ver⸗ folgung seines Anspruchs durch außerhalb seines Willens liegende Verhältnisse abgehalten worden ist, und wenn die An⸗ meldung innerhalb dreier Mongte, nac dem eine Unfallfolge bemerkbar geworden oder das Hinderniß für die Anmeldung weggefallen, erfolgt ist.
Jeder Unfall, welcher von Amtswegen oder durch An⸗ meldung der Betheiligten einer vorgesetzten Dienstbehörde he⸗ lannt wird, ist sofork zu untersuchen. Den Betheiligten ist Gelegenheit zu geben, selbst oder durch Vertreter ihre Inter⸗ essen bei der Untersuchung zu wahren. —
Soweit vorstehend nichts Anderes bestimmt ist, finden auf die nach 88 1 bis 3 zu gewährenden Bezüge die für die Be⸗ theiligten geltenden Bestimmungen über die Pension und über die Fürsorge für Wittwen und Wajfen Anwendung. Auf die ö von Verwandten der aufsteigenden Linie und von Enkeln finden diese Bestimmungen enisprechende Anwendung.
Die nach 5s 1 bis 3 dieses Gesetzes zu gewährenden Bezüge treten an die Stelle derjenigen Penston' oder derjenigen Wittwen⸗ und Waisengelder, welche den Betheiligten auf Grund anderweiter gesetzlicher Vorschrift zustehen, soweit nicht die letzteren Beträge die nach Maßgabe diefes Gesetzes zu ge⸗ währenden Bezüge übersteigen (8 1 Abf. 5 und § 2 Abs. 9H.
S8 10.
Auf die Ansprüche, welche den in den S8 JL und 2 be⸗ zeichneten Personen wegen eines im Dienste erlittenen Betriebs⸗ unfalls aus preußischen Landesgefetzen zustehen, finden die für reichsgesezliche Ansprüche geltenden Vorschriften der 85 10 und 11 des Neichs-Unfallfürsorgegesetzes für Beamte und Personen des Soldatenstandes vom 18, Juni 1901 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 11) entsprechende Anwendung.
Das Gleiche gilt hinsichtlich der Ansprüche der Kommunal beamten und ihrer Hinterbliebenen, für welche durch statutarische Festsetzung gegen die Folgen eines im Dienste erlittenen Be= triebsunfalls eine den Vorschriften der 85 bis 7 des ge⸗
nannten Reichsgesetzes mindestens gleichkommende Fürsorge ge⸗ troffen ist.
81.
Wenn gemäß den Bestimmungen der s 10 und 11 des genannten Reichsgesetzes ein Schadensersatzanspruch gegen Be⸗ triebsleiter, Bevollmaͤchtigte oder Repräsentanten, Betrichs⸗ oder Arbeitergufseher zulässig ist, geht der Anspruch in Höhe der den Entschädigungsberechtigten auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes oder anderweiter ier er Vorschriften 88 1 und 2) vom Staate zu zahlenden Beträge auf letzteren über.
Auf die Ansprüche der im 10 Abs. 2 bezeichneten Per⸗ sonen findet diese Bestimmung . Anwendung.
Gegen das Reich stehen den in den 88§ 1, 2 und 10 Abs. 2 bezeichneten Personen aus preußischen Landesgesetzen weitergehende Ansprüche als auf die gedachten Bezüge nicht zu.
Derselben Beschränkung unterliegen bie Ansprüche dieser Personen gegen andere Bundesstaaten und gegen Kommunal⸗ verbände, sofern für deren Beamte durch die Landesgesetz⸗ gebung beziehungsweise durch statutarische Festsetzung gegen ie Folgen eines im Dienste erlittenen Betriebsunfalls eine den Vorschriften der SS 1 bis 7 mindestens gleichkommende Fürsorge getroffen ist und durch die Gesetzgebung des bezüg—⸗ lichen Bundes slaats weitergehende Ansprüche der Beamten und ihrer Hinterbliebenen aus den Landesgesetzen gegenüber dem
Reiche sowie den Bundesstaaten und Konnnknalüͤrthänben Cu! geschlossen sind. : 13
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Die in den S5 1 und J des Reichs Unfallfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1901 aufgeführten Personen, des glei en . Beamten anderer Bundesftäaten und der deutschen Kommunal- verbände sowie . für welche durch die ö beziehungsweife durch statutarische Fest⸗
setzung gegen die eines im Di — Del unfall 9 Dienste erlittenen Betriebs
. ö. bis 7 mi . Fürsorge getroffen ist . ; n, .
. n wegen eines Un⸗ alls G 1) aus preuß schen Landesgeseßen n 96
Schadens nur in
der Voraussetzung, daß nach den Landesgesetzen des betreffenden Bundesstagts den durch entsprechende gestellten Neichs, Staats⸗ und Kommunglbeamten sowie deren interbliebenen weitergehende Ansprüche gegen das Reich, die Bundesstaaten und Koömmunalverbaände nicht zustehen. . Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer öchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen e . hen
Gegeben Neues Palais, den 2. Juni 1902. (L. S.) Wilhelm. Graf von Bülow. von Thielen. Schönstedt. van Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt. Freiherr von Rhe lnbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller.
Ju stiz⸗Ministerium.
Dem k Geheimen Justizrath Friesicke vom Amtsgericht II in Berlin und dem Landgerichtsrath Eisleben in Naumburg a. S. ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung mit Pension ertheilt. BVersetzt sind; der Amtsgerichtsrath Dr. Menz vom Amts—
gericht Lin Berlin als Landgerichtsrath an das Landgericht 1 in Berlin, der Amtsgerichtsrath Plaes chke in Pleß nach Hirschberg und der Amtgrichter Huyke in Oppeln als Land⸗ richter an das Landgericht daselbft. Dem Fabxikbesiher Adolf Borbet in Schalke bei Essen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Handels⸗ richter ertheilt. ;
Der Notar Ebel in Goldap hat sein Amt niedergelegt.
In der. Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts— anwälte Justizrath Siegmund Meyer bei dem Landgericht 1 in Berlin, Fränkel bei dem Änitsgericht in Königshütte, Steinfeld bei dem Amtsgericht in Lublinitz, Peters bei dem Amtsgericht in Dülken, Hr. Bernst ein? bei dem Amts gericht in Hennef und Chel bei dem Ihuntsgericht in Goldap.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Bernstein aus Hennef bei' den. Amts= gericht und dem Landgericht in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, Ebel aus Goldap bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Insterburg, Fränkel aus Königshütte bei dem Amtsgericht in Myslowitz, die Gerichts—⸗ Assessoren Dr. Biermann bei dem Oberlandesgericht in , Becher und Bittermann bei dem Landgericht J in Berlin, Dr. Steinitz bei dem Landgericht in Bretzlau, Püllen bei dem Amtsgericht in Viersen, Franz Müller bei dem Amts⸗ . EChrenbreitstein und Arlart bei dem Amtsgericht in Goldap.
Der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Scharffenorth . und der Notar, Justizrath Schüller in Cöln sind gestorben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Provinzial-Schulrath Dr. Flügel ist dem Provinzial⸗ Schulkollegium in Münster über 6 worden. ; Dem Gymnasial⸗Direktor, Profeffor Pr. Egon Huckert
ist die Direktion des Gymnasiums in Patschkau übertragen worden.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath von Heinz ist das Landrathsamt im Kreise Ostprignitz übertragen worden. ᷓ
Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Mittag den Vortrag des Chefs des Geheimen Zivil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Sucanus ent⸗ gegen.
Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll- und Steuer— wesen, sowig die vereinigten Ausschüsse für Poll, und Stent? wesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzung.
Die Reichs Post⸗ und Telegraphen⸗-Verwaltung . Rechnungs jahre 19h, nie in Ergänzung der am 2. d. M. in Nr. 1e, des Reich- und Staats Anzeigers veröffentlichten Jahres übersicht. der Cinngahmen des Reichs
mitgetheilt sei, nach dem C z icht ein? Einn ah ; Centralblatt für das Deutsche Reich
nahme dan Als i öh 0, d. f. id e .
k . . die Reichseisenbahn-Ver⸗ n 6
5 60s 176 , deni ahme don S4 157 01g. 6, d. 7
ger als im Rechnungsjahre 1905.
Seiner Majgstät dem Kaiser und Köni ist die ö 36 Königlich preußischen . und * vr fi Ging ii Württembergischen; Armee⸗ . .. er r, heute Vormittag auf! dem Truppen⸗ . ah b, ch den een und Vorsteher der kö ö eh Stephan überreicht worden.
, andlung von E. S. Mittler und
Sohn wird die neus Rangliste nach d i Stand 363
1802 am Sonnabend, den! A. * K
—— ———
Im Anschluß an die Anzeigers a n. für die
er i ist stehendes e n, esa bun gs Brig: it. in . Das jetzige 3 Ostasiatische Infanterie⸗Regi und die bisherige 2. lleichte . ö ö 5*ᷣ Artillerie⸗ Abtheilung, die Tra mpaqh ö
in⸗Kompagnie, bie Sankt.
J ) )
Unfallfürsorge sicher⸗
Nachmittag hier eingetroffen.
ö und das Lazareth⸗Personal werden aufgelöst. ierbei werden diejenigen , . dieser Truppenkheile, nelche sich äber Herbst (oJ hinaus zum Vienst bei der Ot= asig ischen Besatz nge Brigade br ichn haben, in bestehen ble , T eniseik versetzt, kommen also nicht vorzeitig . M heile, deren Diejenigen Mannschaften sämmtlicher Truppentheile, der Dienstzest, im Herbst gat. Jahres we e n, behufs , , Entlassung in die Heimath zurückbefördert und zwar:
mit Reichs postdampfer „Hamburg“ . 9 anghai 21. Juni 1996, . g, 5. August Regiments, des Mi ] ie⸗Regiments und der Eskadron Jäger zu Pferde; K
mitzeichsnostzampfer „Prinz Heinrich“ (ab Schanghai 5. Juli 1902, ö . August 1909) die Mannschaften des Stabes und J. Bataillons 3 Infanterie⸗ Regiments, des II. Bataillons 2. Infanterie⸗Regiments, der Sanitäts Halbkompagnie, des Lazarethpersonals und der Feld⸗ lazarethe; mit Reichs post dam pfer ach sen
(ab Schanghai, 19. Juli ihn . 366 tember 1903) die Mannschaften bes Stabes und J. Bataillons 1. Infanterie siegiments und ein Drirfel derjenigen des II. Ba⸗ taillons 1. r lh en .
mit Reichs postdampfer „Ki ö (ab Schanghai 2. ng a an' n fs
. 1904 zwei Drittel der Mannschaften des II, Ba⸗
Bataillons
1. Infanterie⸗Regim 6 Barter e f giments und diejenigen der Gebirgs—
Die ausgedienten Mannschaften a
theile, nämlich des JI. Bataillons . ö,,
; anterie⸗ Regiments, , , ane n men, 1. 6 . ö 2. . e t 9 ,
Stäbe und Behörden komnien mit dem
33 1 Dam er 5 ĩ a“
3 ö . 2 üer be ö ö pentrang mn
Deutschland übergeführt und hoh von Ost⸗Asien nach
j ; ierbei für di 16 . e e, erwigsen 6 l . 28. Juni 1903 mit einem Ablösungs transport. für die Ost⸗ . . nach Os⸗Asien in See und wird cen nn un, wgust los ban aka ans d Heim⸗
; er in Bre — eintreffen. in Bremerhaven wieder
Genauere Angaben über den Verbleib der ei j i 6 h J ĩ inzelnen jetzt bei ö. Ostasiatischen rn e n gad befindlichen ö
e in; ebenso ist Fer Ein an di n n n . r g neuer Listen . ö 3. . ö im m, riegs⸗Ministerium erichtete Anfra ü
,, ; ragen über den Aufenthalt . . hasfn nicht mit völliger Sicherheit beant⸗ ; Den zurücklehrenden An werden , .
Yig hben ben, ostkarten und Brückfachen na
; Anlegehã Transportschiffe zugeflihrt werben n Cie Cern nlegehäfen ö.
1 zie cf, er Dampfer „Pifa“„ hi ; ö ; Asien del . auf seiner Ausreise nach Ost⸗
esse des Absenders he an, Etwa . iche
erartige j ; nannte Speditiongfirma in . K ist die vorge⸗
eilen.
Der hiesige Königlich roßbritanni ĩ . ö e else gun ö ö. 1 ö seiner Abwesenheit fungiert der Erste Bot⸗
Sekretär Buchanan als Geschafts irager.
— Laut Meldun 5 ö 8. Juni . kö , , it S. M. S. or eley
Konstantinopel i
, S. „Cormoran! eht h . . heute von Melbourne nach der Jerois⸗Vay“ und. am 21. Juni von dort .
in See. — —
am
BVilhelms haven,
lreuzer, Gz in ehe r! 13. Juni. Der österreichische Torpedo⸗
ist, wie „W. T Be meldet, heute
Bayern. er Abgeordneten T. B.“ berichtet, nach erregter
Die Kammer Jacht eg T gd
G ats gesammte Schusbedar fene u' ght gegen
angenommen. . das Gesetz stimmten das sowie ein Konfervat́ber und ein Liberaler.
ö 3 Sachsen. Hefter Abend ist, da im Befinden Seiner Majestät des
ganze Zentrum
Königs kei j ; Sein s ö
in, u e Hern zerung eingetreten ist, kein Bulletin aus⸗
Leute früh um . . . ⸗. des ö de geh b ben n gh ist in Sibyllenort folgen
Wachse Nacht verlief cin wenig beffer als die dorher⸗
, n . der Kön ig hat theilwwhise , geschlasen.
der gerin sten . , er, ihren auf, . die strengste
it. Eine Zu ah re her . ein zuhusten noch immer nöthig
e ist nicht bemerkbar. ⸗ r. Fied ler. Dr. Seske. Dr. Hoffmann.
ie Mannschaften des II. Bataillsnz 3. Infanterie⸗
remerhaven 2. Sep⸗
remerhaven 16. Sep⸗
r. Train⸗Kompagnie, sowie der
ehörigen der Belatzun ge Brigade
hat in ihrer gestrigen