Wei Schweinen, deren Fleisch ausschließlich im eigenen. Haus, . des Besitzerz verwendet werden soll, darf die ie in en Eine gewerbsmäßige Verwendung von Fleisch, be is e anf. Grind des Abfatzez 2 die ÜUntersuchung unterbleibt, spitz lr ß rigen; Borken (Zentr.): Wir müssen uns noch in dieser kad T mite ccc, ls üer ile Gee behstäötn, ü ann . * dem Fleiß der Kommission, daß es noch erledigt, werden Reel e Negierung meint, aus praktischen Gründen empfehle sich die . ung dieser Materie durch Gesetz ich bin umgekehrt der Meinung, i . praltische Rücksichten uns davon abhalten und die Regelung erföl Materie durch pProbinziellũe und,. Bezirksbestimmungen hen sollte, damit die lokalen Verschiedenheiten berüchsichtigt werden . Wir können dem Gesetz nur unter der Bedingung zu—⸗ he hen, Naß die Hausschlachtungen ven der Trichinenschau . unfereg 0! großen, Gebieten, in Süddeutschland und im Westen Ab andes, ist kein Bedürfniß nach einer Trichinenschau vorhanden. die Leb 6. Gainp (fr. kons ). Ich bedauere auch, daß wir ein so in nie ensverhältnisse eingreifendes Gesez in einem Stadium machen under rfsötoffer schon Jepagt zn Len ge mlt ene dee r rthichaftstain nern vorbereitet werden müssen; bei keinem r . ez so nothwendig gewesen wie bei diesem, denn die 1 , hschasts kammern kennen am besten die lokalen Verhältnisse. er, ö. meine ich nicht, daß es gerechtfertigt sein wärdez diese ganje des Fleis er polizeilichen Verordnung zu überlassen. Die Freizügigkeit d. ches läßt sich nur durch Gesetz einführen. Die Hausschlachkun
9 dern der Trichinenschau nicht ausgenommen werden; denn au derlauft ö. wird vlelfach, z. B. in Schlesien, Fleisch luft, und diefes fir den Lankan th wertboolle Geschäft the er . wenn die Hausschlachtung ausgenommen würde. gen * ölkeruig dürfen jedenfalls aus der Trichinenschau keine in, . erwachsen; der kleine Mäusler, der sein Schwein tte nnn die Kesten 1 cht tragen. Wenn der Stag die Kosten wein licht gelbst übernehmen will, se darf die Gebühr für das feng hit ö Ti s überst len. Kür nien fie . gierun ha bei der Hausschlachtung nur dann stimmen, wenn die höhung ö einwandfreie Erklarung giebt, Laß nicht durch Er= irgend war, Anforderungen an die Fleischbeschauer oder sonstwie
che Schwierigkeiten in der Ausführung gemacht werden.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Podbielski:
. Herren! Ich habe bereits Veranlassung gehabt, auf die zutreten e mer sam zu machen, die mich bestimmten, doch dafür ein. und. an aß die Regierungsvorlage in dem ersten Paragraphen vol . zur Durchführung gelangt. Ich verkenne ja gewiß nicht die rigkeiten, die sich in einzelnen Distrikten — namentlich im un dergs⸗ ergeben, und verstehe wohl, daß aus diesen Gründen der An⸗ degrinde den ja auch der Herr Abg. Fritzen im einzelnen erläuterte und die e, hervorgegangen ist. Ich möchte aber die Herren bitten, sinden. ' äinderungs. Antrag, falls er die Billigung des hohen Hauses . in dem ersten alinen zuzusetzen: : Genn nicht durch Polizeiverordnung anderes bestimmt ist. em tig) Sonst kommt in das Gesetz eine Dissonanz hinein.
Jusa „derten den 8 12 ansehen, werden Sie finden, daß dieser Man dingt nothwendig ist. d liegt Anregung des Herrn Abg. Gamp kann ich nur sagen:
keit ist uh merende Bestimmungen zu erlassen. Aber die Möglich⸗
zur Zen a Zukunft doch nicht unbedingt von der Hand zu weisen;
wesentsiche n zu ]
Ab ass
. 9.
Gump beseitigt sind.
hinzu ö Ehle nöuge ré6 (fr. Vgg.): Mir macht der von der Kommissien ö. a, . das bereits einmal unterfucht ist, en
al nur darauf hin unterfucht werden darf, ob es in. alle eg edorben ist, die Annahme des Gesetzes unmbglich. Ich iure übethaupt Licht ür wahnscheinlich, daß das Geseß hoch in fe. it verabschicket werden kann; da auch dag Herrenhaus eine andert 6 Berathung beschließen und das Gesetz nicht un ir Ale mn, wird. Ich bin, der Ueberzengunßf daß wir hei der nnr eisteten ungehenren Arbeit auf die Verabschiedung des ef. n die berni ten Kunen, und stelie daher den Antag, dense ben amm, r n zurnckzuberweisen; * ler 6 , isi ommifsion ihn nicht mehr erledigen wird. . . don n, hai 9 Grund 5 20 der Geschäfts= ben lal' leich über diesen Antrag abstimmen laffen, da nach der⸗ wunf zee Haus in jedein Stadium der Berathung einen Gesetzent g ginen Theil degselben an die Kemmission berweisen kann. ani chende herr von Grsfa (tönf jchlägt vor, diese Abstimmung hahe cken, bis man sich iber die Beschlüsse der Kommission geeinigt
Ma NR . ut fhickuter Geschäftgordnungsdebatte zieht Abg Ehlers seinen 1 zum Sal der Diskussion zurück . ; 4f die We ol ir sind in der Kommission einig geworden bis . G inen bc aber darüber . 6 ö 4 mn r, en irk ö eine Tri inen 1 .
P ö n, me, e. 2 das beme t, doch, da
1
enn dafi äh i In vielen Gebieten kommt ib hl karnich . ,. . ein imhaltbarer Zu= A fir die Daugschlachtung die Schau vorzuschreiben. Herolb's. r. Rewoldt (fr. kons beantragt, im Antrag inter dem Worte „unterbleiben“ einzufügen. soweit lizeiverordnung etwas Anderes bestimmt ist oder statt „gewerbsmäßige Verwendung“ zu setzen: erwerthung“. 6j de Wein fel (ton): Meing Patti hat alten, dem Anträge Herold zuzustimmen. Es wäre aller⸗ en eelih gewefen, daß diescs Gejez erst durch die Land= klammern Egangen wäre. Wir halten die Vorlage für auf nothwendig, wenn das Reichsgesetz unter . Rücksicht
Produzenten und Konsumenten zur Durchführung gelangen ommunen Aa liegt gerade im Interesse vieler kleinen Städte und
. kann insofern eine Verbilllzung bes Fleisches dadurch ersielt 76g. H Ak Lr. Rewoldt (fr. kons) befürwortet seinen Antrag;
ö br Krieg . e r rr; Voltsp.): Der Antrag
; , unannehmbar, denn er würde zu Polizeichikanen führen em ü Polizeibeamte ltßhnt dann im Haushalt nach trichinen, drlenẽ sch herumspüren. Wir stehen J dem Boden des erfuchnnse nd treten ferner fuͤr die Bebi renfreiheit der . ö mich mission ein. Wir stimmen gegen beide Resolutionen, we R dorschlägt bezüglich Ter Brauchharmachung d
l Ileij a .
8
es durch en und bezüglich der Einführung
chtviehdersi 3 nrg cherung. ö dt (. Volkep): Mit husarenmäßiger Eile ist 1. acht . 3 in cs so annehmen können wie es
t hat, aber nicht in der Faffung der Comm ssiong.
n . lind für . . ö. bes Fleisches, aber wir
en Sarin gn den Schuß, der ö denken. Daß man den
er leg nusen, u Leibe gehen i eng n ja ö n r de es Berliner Viehho
. e e, gelle . n nell
n sind. Allerdi t, aber bag nf die Kosten für Amortisation und
uußizhen, soda bleiben, und das ist nur all gewesen. Der Minister
[in Berlin das Fleisch
stimmt mit den
. 6 .
bessnden ä Zeit nicht die Absicht vor, betreffs der Trichinenbeschauer
Thatsachen nicht überein. Gegen die Bestimmung Tes S 4a haben verschiedene Städte petitioniert, weil dadurch der slädtische Schlacht hauszwang umgangen werden würde. Wenn der § 12 angenommen wird, ftimmen wir gegen das Gesetz. Wir unterstützen auch den Antrag Chlerg, damit das Gesetz in der nächsten Session wieder vor—= gelegt wird. Wenn die Landwirthschaftskammern über das Gesetz ehört werden, dann wünsche ich, daß auch die Städte mit Schlacht ern befragt werden.
Minister für Landwirthschaft 2c. von Podbiels ki:
Meine Herren! Der Herr Abg. Goldschmidt ist auf Aeußerungen von mir zurückgekommen, die ich gelegentlich der Ctatsdebatte in diesem hohen Hause gethan habe. Ich fühle mich veranlaßt, nochmals die Sache klar zu stellen, weil ich auch an anderer Stelle gefunden habe, daß meine Ausführungen eine ähnliche Deutung erfahren haben, wie sie der Herr Abgeordnete ihnen heute hier untergelegt hat.
Ich habe zu konstatieren, daß nach den amtlichen Notierungen die Differenz zwischen Großhandelspreis und Kleinhandelspreis für ausgeschlachtetes Fleisch in Berlin 30 3 pro Kilogramm beträgt, während sie sich im Durchschnitt der preußischen Monarchie nur auf 15 3 beläuft.
Woran das liegt, ist ja ziemlich erklärlich. Je größer die Städte, desto theuerer sind naturgemäß die Miethen und sonstigen Spesen des Schlächtergewerbes. Aber die Thatsache selbst ist nicht zu leugnen, daß die vorbezeichnete Differenz in Berlin doppelt so hoch ist als im Durchschnitt in Preußen. Mit dem Lebendgewicht hat diese Differenz nichts zu thun. Von dem Preise für lebendes Vieh hatte ich seiner⸗ zeit nur gesprochen, um darauf hinzuweisen, daß die Preisschwankungen für Lebendvieh verhältnißmäßig gering seien.
Was nun die Bestimmungen des 5 42 des Entwurfs anlangt, so finde ich es begreiflich, daß die großen Städte dagegen Bedenken geltend machen, und ich glaube, daß nach gewissen Richtungen hin auch eine Einschränkung des 4a vorgenommen werden muß, um diesen Bedenken zu begegnen. Wir werden ja bei dem Paragraphen noch näher auf die Sache zu sprechen kommen. Ich sollte aber doch meinen: Wenn die Herren sich der Reden erinnern, die sie an anderen Stellen über Lebensmittel vertheuerung gehalten haben, dann müßten sie sich eigentlich zu der vorliegenden Frage anders stellen. Sie haben manches Mal der Landwirthschaft den Vorwurf einseitiger Interessenvertretung gemacht. Heute nun handelt es sich um die Prosperität von Anlagen, die seitens der Städte getroffen sind. Sie sträuben sich gegen eine Maßregel, durch die diese Anlagen nicht etwa kaltgestellt werden sollen, wenn ich mich dieses Ausdrucks bedienen darf, sondern durch die ihnen vielleicht nur etwas Abbruch geschehen wird, und Sie bekämpfen diese Maßregel, obwohl sie aller Wahr⸗ scheinlichkeit nach eine Verbilligung des Fleisches zur Folge haben wird.
Abg. Wolff⸗Biebrich (nl) erklärt, daß für seine Freunde der Antrag Herold unannehmbar sei. J
Juf Üntrag des Abg. Gamp wird § 4a mit in die Debatte gezogen. 44 bestimmt:
Frisches Fleisch, welches einer amtlichen Untersuchung durch approbierte Thierärzte nach Maßgabe der S§ 8 bis 16 des Reichs⸗ esetzes unterlegen hat, darf einer abermaligen amtlichen Unter⸗ . auch in Gemeinden mit Schlachthauszwang nur zu dem Zweck unterworfen werden, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen derdorben ist oder sonst eine gesundheiteschädliche Veränderung seiner BVeschaffenheit erlitten hat. Eine doppelte Untersuchung auf Trichinen ist in allen Fällen ausgeschlossen.
Abg. von Mendel -Steinfels erklärt, daß seine Freunde dem ersten Theil des Antrags Rewoldt zustimmten. Der § 4a sei nothwendig, weil es t . habe, bereits einmal untersuchtes
leisch nochmals zu unterfüchen. Der Redner weist gegenüber dem
bg. Gol dschmidt auf den Verwaltungsbericht des ye fler von Berlin hin, wongch, die ö des gesammten noch nicht amortisierten Baukavyitals' des Viehhoss 1280/0 betrage. sei felbstverständlich, daß durch solche Ueberschüsse das . ver⸗ theuert werde und die Konsumenten es zu bezahlen hätten. Das ganze Haus habe , ein Interesse daran, daß durch solche Maß⸗ nahmen nicht die Nahrungsmittel vertheuert werden. Der Redner bittet, den S 42 anzunehmen trotz der Bedenken der Linken Die Linke sei sich in dieser Frage nicht einig; in der Kom mission habe man von der Linken auch andere Ausführungen gehört als hier. Man werfe der Zollpolitik Vertheuerung der Lebengmittel vor; aber die Zollpolitik habe nicht solchen Einfluß auf die Preise, wie die Maß⸗ nahmen der Berliner Stadtverwaltung.
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen hierzu. Ich habe in diesem Falle durchaus keine finanziellen Inter⸗ essen des Staates zu vertreten, sondern möchte nur gewisse Gesichts« punkte vom Standpunkte der Gemeinden hervorheben und eine kleine Amendierung zu dem eben gehörten Antrage vorschlagen, und zwar im Interesse des Zustandekommens des Gesetzentwurfs selbst.
Ich theile gewiß mit dem Herrn Vorredner den Wunsch, den Preis des Fleisches zu ermäßigen, und theile die Auffassung, daß die Städte auß dem Betrieb des Schlachthofes kein Geschäft machen sollen, um dieses Ausdrucks mich zu bedienen. Wenn der Antrag aber so angenommen wird, wie er vorgeschlagen ist, so sind die Städte nicht einmal in der Lage, die Selbstkosten, die ihnen durch die Unter⸗ suchung des Fleisches erwachsen, zu decken, und das würde meines Erachtens doch zu weit gehen. Ich würde meinen, daß man den Städten wohl nachlassen kann, die Kosten, die ihnen durch die Untersuchung erwachsen, durch Gebühren zu decken, daß man ihnen aber die Möglichkeit nehmen sollte, darüber noch hinauszugehen. Meine Herren, wenn Sie den Städten auch die Möglichkeit nehmen, die Kosten, die ihnen durch die Sache erwachsen, zu decken, so, glaube ich, handeln Sie nicht im Interesse der Kommunen.
Zunächst ist von Herrn Abg. Ehlers, wie ich glaube, mit Recht hervorgehoben worden, daß auf den Kommunen noch sehr erhebliche Kosten lasten, die daraus resultieren, daß die Städte sich mit enormen Mitteln Schlachthäuser angelegt haben. (Sehr richtig! links) Dann aber kommt hinzu, daß ja leider — ich habe das hier wieder⸗ holentlich ausgeführt — die kommunale Belastung der Städte von Jahr zu Jahr wächst. Ich darf nur auf das eine hinweisen daß nach den Ermittelungen der Finanzbedarf der Kommunen von 189 bis 1900 von 185 Millionen auf 276 Millionen sich erhöht hat, also um nicht weniger als 48 o, was einem Jahresdurchschnitt von nahezu 100 entspticht. Also fast um 10/0 hat sich der Bedarf der Kommunen
jährlich erhöht! Ich meine also, daß man doch mit Recht suchen
muß, die Einnahmequellen der Gemeinden pfle
und sie nicht über Bedarf einzuschränken. 83 ,, ist ja im Kommunalabgabengesetz den Gemeinden geradezu zur Pflicht gemacht, ihre Gebühren nach Möglichkeit zu entwickeln (hört, hört! bei den Freisinnigem, was früher nicht der Fall gewesen i. Und,
meine Herren, wenn Sie die Gebührenerhebung seiteng der Städte ich hoffe aber, der He
allzusehr einschränken — was wird die Folge sein? Die großen
Kommunen können sich noch helfen; aber die mittleren und kleinen Kommunen, die sind nachher die leidtragenden. (Sehr richtig! Die mittleren und kleinen Kommunen befinden sich überhaupt meist in sehr schwieriger Lage, sie haben eine viel höhere kommunale Belastung als die großen Städte, wie Berlin u. s. w., und wenn Sie denen noch erhebliche Aufwendungen für ihre Schlachthäuser zumuthen, so bedrücken Sie gerade die mittleren und kleinen Gemeinden, was vom allgemeinen sozialpolitischen Standpunkte durchaus bedenklich ist.
Ich darf dann noch auf eins hinweisen, meine Herren! Gerade, wenn Sie den Wunsch haben — und ich theile den Wunsch durch⸗ aus — dieses Gesetz zur Verabschiedung zu bringen, so meine ich, ist es räthlich, einen Modus zu wählen, der ermöglicht, daß die Vorlage nachher auch durch das Herrenhaus glatt durchkommt, während der jetzige Beschluß, wie ich vermuthe, von den Ober⸗Bürgermeistern im Herrenhause sehr lebhaft angefochten werden wird. —
Ich möchte mir also die Anregung gestatten, ob Sie den jetzt gestellten Antrag nicht dahin amendieren wollen, daß in diesem Falle bei der Untersuchung in den Schlachthäusern nur die Selbstkosten er⸗ hoben werden dürfen in Form von Gebühren, aber nicht mehr. Ich glaube, das wäre ein billiger Ausgleich. Die Städte erleiden keinen Schaden bei der Untersuchung; andererseits wird ihnen die Möglichkeit genommen, aus der ganzen Sache ein Geschäft zu machen, auf diese Weise den Fleischpreis über Gebühr zu erhöhen und die Konsumenten zu drücken. Ich glaube, man thäte billig, wenn man einen derartigen Ausweg wählte. Ich verfolge in diesem Falle gar kein staatliches Interesse, sondern nur einmal das Interesse, die Kommunen vor unnützer Einbuße zu bewahren, andererseits das Interesse, die Gesetzesvorlage zur Verabschiedung zu bringen.
Aus diesen Gesichtspunkten möchte ich zur Erwägung des hohen Hauses empfehlen, ob man nicht zu dem eben gehörten Antrage das Amendement in der Weise, wie ich es mir eben anzudeuten gestattet habe, einbringen möchte. (Bravo! links.)
Abg. Graf Praschma (Zentr): Die schon in der Kommission erhobenen Bedenken wegen der Höhe der Gebühren werden vielleicht am besten durch einen Zusaß zu s 13, etwa durch Hinzufügung der Worte „in der Höhe der Selbstkosten“, beseitigt. lerdings, was sind Selbstkosten in diesem Falle? Im übrigen habe ich namens meiner pokitischen Freunde zu erklären, daß wir dem s 43 zustimmen werden. Die doppelte , ist eine Belastung den Konsumenten und Produzenten zu Gunsten der Kommunen, welche in feiner Weise gerechtfertigt ist. Gegenüber dem Abg. Wolff bemerke ich, daß nach dem Untrag Herold ja nur die Untersüchung für die Hausschlachtung beim eigenen Bedarf unterbleiben darf. Herr Wolff verwies auf den Westen, wo eine große K entstehen würde, wenn die Unter⸗ fuchung wegfallen kann. Aber zum Westen gehört auch das Rheinland, und gerade von dort kommen die Bitten, die Hausschlachtungen frei zu saffen. Außerdem kann ja im Bedürfnißfall durch Polizeiverordnung die Trichinenschau in den Bezirken angeordnet werden, wo sie bis jetzt nicht bestand. Wie soll da Mißstimmung hervorgerufen werden? Wir wollen nur, wo fich absolut kein Bedürfniß für die Trichinenschau bei Hausschlachtungen herausstellt, die Leute nicht zwingen, die Kosten dafür zu tragen. Dem 4. Absatz des Antrags Rewoldt werden wir zustimmen, von dem 2. Absatz aber bitten wir abzusehen. Ich bitte, 3 Antrag Herold mit dem 1. Absatz des Antrags Rewoldt anzu⸗ nehmen.
Abg. Hum ann Gentr) tritt im Interesse der Provinz West⸗ falen für den Antrag Herold.
Abg. Ehlers: Der Abg. von Mendel meint, durch den § 4a solle das Fleisch verbilligt werden, und er wundert sich, daß wir da⸗ gegen sind. Die ganze Frage ist nicht vom richtigen Gesichtspunkte
. worden. Der , ist von den Städten aus tären Gründen eingeführt worden, und die Sache hat einen großen h, das Ptiqucl iche omimmähna bin von vorn gegen diese
au san Au
je Stadt Berlin habe bortreffliche Einrichtungen des Fleisches vor und nach der Schlachtung; es ö Berlin, welches nach der Untersuchung enn aber . 4a angenommen werde, verliere
e Gesichtspunkte kämen hier erst
in zweiter
Minister für Landwirthschaft 2c. von Podbiels ki:
Ich weiß nicht, ob der Herr Vorredner mich nicht verstehen will, oder worin die Schwierigkeiten liegen, daß er immer wieder auf den⸗ selben Punkt zurücklommt, den ich geglaubt habe bereits völlig klar⸗ gestellt zu haben. Ich möchte den Herrn Abgeordneten bitten, zunächst die eine Frage völlig auszuscheiden, wie hoch sich die Preise für Lebend⸗ gewicht für Rindvieh gestellt haben, und sich lediglich an das, was ich vorhin sagte, zu halten, das heißt, ich habe von Fleisch, von aus geschlachteten Fleisch gesprochen. (Abg. Goldschmidt: Da stimmen die Ziffern nicht — Herr Abgeordneter, ich bin bereit, Ihnen das Material zur Verfügung ju stellen. Die Preise im Großhändler⸗ betriebe für ausgeschlachtetes Fleisch sind in Berlin um 30 3 niedriger als die, die im Kleinhandel für das Fleisch gezahlt werden, während in Preußen diese Differenz nur 15 * beträgt. Das ist meiner Ansicht nach eine völlig klare Situation, und vielleicht ist der Herr Abgeordnete so freundlich, da er sich ja heute bereits in der statistischen Finanzdeputation hier erkundigt hat über die Berzinsung
ich glaube, Sie werden in der preußischen Landwirthschaft finden, der von seinem Landbesitz 60 Verz (Abg. Goldschmidt: Das war ausmnahmewelse im auch ausnahmsweise Ich will
der Schlachthauskapitalien, die ich sehr gut finde, — meine Herren,