Deutscher Neichs⸗Anzeiger
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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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Berlin, Mittwoch, den 1. Oktoher, Ahends.
Inhalt des amtlichen Theils: Drdensverleihungen 2c.
Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personal⸗Veränderungen. Personal⸗Veränderungen in der Armee.
der von Seiner Hoheit dem Sultan von Sansibar verliehenen zweiten Stufe der zweiten Klasse des Ordens „der strahlende Stern“:
dem Konsul Grafen von Hardenberg zu Sansibar.
Deutsches Reich.
Auf Grund des S 752 des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:
1) der Krankenkasse „Wohlauf“ (E. H.) zu Altona,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Gymnasial⸗Direktor, Professor Dr. Ruhe zu Meppen, dem Gymnasial⸗-Oberlehrer, Professor Wenker ebendaselbst, den Justizräthen Theodor Tolki zu Neidenburg und Fer⸗ di nand Philipp zu Altona und dem Gerichtsschreiber, Kanzleirath Große zu Halle a. S. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Kapitän zur See von Müller, Abthellungs-Vorstand im Marinekabinet, und dem Landrath a. D, Geheimen Regierungsrath Bo ehm zu Charlottenburg, bisher in Altenkirchen, den Königlichen Kronen⸗
Y der Krankenkasse „Germania“ (. H zu Altona, 3) der Kranken- und Sterbekasse der Fleischergesellen⸗ Brüderschaft (G. H.) zu Berlin von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen.
Berlin, den 28. September 1902. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.
Orden zweiter Klasse, ;
dem Polizei⸗Kommissar Friedrich Seiler zu Erfurt den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie
dem Bäckermeister Karl Gaßmann, dem Klempner⸗ meister Adolf Topf, dem Böttchermeister Andreas Fromm, sämmtlich zu Heiligenstadt, dem Maurerpolier P 3 ercher II. zu Langenselbold im Landkreise Hangu, dem Mühlenbauer Johann Degen zu Miesenheim im Kreise Mayen und dem Fabrik-⸗Aufseher Heinrich Blume zu Seelze im Landkreise Linden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats⸗Minister und Minister des Innern Freiherrn von Ham merstein die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König von Italien ihm verliehenen Großkreuzes des St. Mauritius- und Lazarus-Ordens zu ertheilen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht:
den nachbenannten Beamten im Geschäftsbereich des Aus⸗ wärtigen Amts die Erlaubniß zur . der ihnen ver⸗ liehenen fremdherrlichen Orden zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Großherzoglich sächsischen
Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken:
dem Gesandten in Karlsruhe, Wirklichen Geheimen Rath
und Vize⸗Admiral à la suite der Marine von Eisendecher;
des Ehren⸗Großkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Botschafter in St. Petersburg, Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Grafen von Alvensleben;
des Ehren-Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Zweiten Sekretär bei der Botschaft in St. Peters⸗ burg von Stumm und ‚. dem Königlich württembergischen Justiz-Referendär erster Klasse mit dem Charakter als Vize⸗Konsul Dr. Kohlhaas, attachiert dem General⸗Konsulat in St. Petersburg;
des Ehren-Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Dolmetscher bei der Botschaft in St. Petersburg
Kattner, ; dem Kanzler-Dragoman des General-Konsulats in
St. Petersburg Sch midt und dem Konsul Winter zu Cadiz; des mit demselben Orden verbundenen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Kanzleidiener bei der Botschaft in St. Petersburg Rübesame;
ferner:
des Kommandeurkreuzes des Persischen Sonnen- und Löwen⸗-Ordens:
dem Geheimen Hofrath Miannsdorf im Auswärtigen
Amt; sowie
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrath des Kreises Schweinitz Doctor juris Camillo Emil Scipio Baron Palombini auf Grochwitz unter Genehmigung zur Weiterführung und Vererbung des seiner Familie nach dem Rechte der Erstgeburt zustehenden französischen Titels eines Baron in der deutschen Form als „Freiherr von Palombini“ den preußischen Adel zu verleihen, sowie J ; den Hans Joseph Nathanael Maercker, Besitzer des Fideikommisses Rohlau im Kreise Schwetz in Westpreußen, in den Adelstand zu erheben.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General-Kommissions⸗Präsidenten Fastenau in Hannover die zum 1. Oktober d. J. nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pension sowie unter Verleihun des Charakters als Wirklicher Geheimer . mit dem Range der Räthe erster Klasse in Gnaden zu ge— währen,
den Ober⸗-Regierungsrath Freytag zu Düsseldorf zum Präsidenten der General-Kommission zu Hannover,
den Oberförster Wagner zu Oedelsheim, die Forstmeister Elze zu Königstein i. T. und Heinersdorff zu Koppen⸗ brügge zu Regierungs- und Forsträthen und U
den ordentlichen Professor der Geschichte an der Universität Breslau Dr. phil. Alois Schulte zum Ersten Sekretär des Historisch en Instituts in Rom unter Beilegung des Titels „Direktor“ zu ernennen, .
dem Direktor des Sophien⸗Realgymnasiums in Berlin, Professor Hermann Karl Eberhard Martus anläßlich seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Ge⸗ heim er Regierungsrath, )
dem Geheimen Registrator im Ministerium des Innern, Kanzleirath Knörrich bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Kanzleirath und
dem Regierungs⸗Sekretär Ritz in Cassel aus demselben Anlaß den Charak ler als Kanzleirath zu verleihen, sowie
der Wahl des Oberlehrers am städtischen Gymnasium in Danzig, Professors Dr. Karl Prahl zum Direktor des Gymnasiums in Prenzlau die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen und
infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Ostrowo getroffenen Wahl den Rechtsanwalt und Notar Paul Pawelitzki daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Ostrowo für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium der er c kn Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.
Die bisherigen wissenschaftlichen Hilfsarbeiter Dr. Freiherr von Schroetter, Dr. Ankermann und Dr. Regling . zu Direktorial-Assistenten bei den Königlichen Museen in Berlin,
der Professor Dr. Otto Künnemann von der Universität zu Breslau ist zum etatsmäßigen Dozenten an der
Thierärztlichen Hochschule zu Hannover ernannt worden.
1902.
Finanz⸗Ministerium.
Der Regierungsrath Haase in Münster ist als Mitglied an die Provinzial-Steuer⸗-Direktion zu Breslau versetzt und
dem Regierungs-Assessor Trogisch in Neidenburg die Stelle eines Mitglieds der Provinzial-Steuer-Direktion zu Münster verliehen worden.
Versetzt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen:
Gitzen von Elbing nach Wittlich, Wagner von Dirschau nach Elbing.
Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt:
in Gronau der Steuer⸗Sekretär Zschache aus Düsseldorf,
in Prüm der Steuer⸗Sekretär Brücken aus Düren,
in Dirschau der Regierungs-Sekretär Zeiz aus Cöln,
in Halberstadt der Reglerungs⸗-Hauptkassen⸗-Buchhalter Reichow aus Koblenz.
Ministerium für Landwirthschaft, De mänen und Forsten.
Dem Regierungs⸗ und Forstrath Elze ist die Forstraths⸗ stelle Wiesbaden⸗Wiesbaden,
dem Regierungs- und Forstrath Wagner die Forstraths⸗ stelle Trier⸗Trier und
dem Regierungs⸗ und Forstrath Heinersdorff die Forstrathsstelle Cassel⸗-Eschwege übertragen worden.
Versetzt sind: die Regierungs und Forsträthe:
John zu Cassel auf die Regierungs- und Forstrathsstelle Frankfurt . O-⸗Lübben und .
von Bentheim zu Trier auf die Regierungs- und Forstrathsstelle Hannover⸗Nienburg;
die Forstmeister:
Staubesand zu Windhof, Oberförsterei Weilburg, auf die Oberförsterstelle Königstein i. T., Regierungsbezirk Wiesbaden,
von Kühlewein zu Lietzegöricke auf die Oberförsterstelle Schermke mit dem Amtssitze Oschersleben, Regierungsbezirk Magdeburg,
Greve zu Schnecken auf die Oberförsterstelle Warnow, . Stettin,
Wickel zu Schleswig auf die Oberförsterstelle Lietzegöricke, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.,
Born zu Schüttenwalde auf die Oberförsterstelle Glinke, Regierungsbezirk Bromberg, und
Gen sert zu Kuhhrück auf die Oberförsterstelle Jägerhof, Regierungsbezirk Stralsund;
die Oberförster:
Rauhut zu Grenzheide auf die Oberförsterstelle Kuh⸗ brück, Regierungsbezirk Breslau,
Schulz zu Brandoberndorf auf die 2Oberförsterstelle Weilburg mit dem Amtssitze zu Forsthaus Windhof, Re⸗ gierungsbezirk Wiesbaden,
Dr. Storp, Inhaber der Oberförsterstelle Drage, bisher bei der Königlichen General-Kommission in Königsberg i. Pr. beschäftigt, auf die Oberförsterstelle Schnecken, Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen,
Kettner zu Wünnenberg auf die Oberförsterstelle Oedels⸗ heim, Regierungsbezirk Cassel, und
Siewert zu Ratzeburg auf die Oberförsterstelle Dobrilugk, Regierungsbezirk Frankfurt 4. O.
Zu Königlichen Oberförstern unter Uebertragung der , Oberförsterstellen sind befördert die Forst⸗ ssessoren: Daniels zu Niederkalbach, Regierungsbezirk Cassel, van Nes zu Schleswig, Regierungsbezirk Schleswig, Schröder zu Ratzeburg, Regierungsbezirk Königsberg, Hädicke zu Rehhof, Regierungsbezirk Marienwerder, Vr. von Esch truth, Oberleutnant im Reitenden Feld⸗ jäger⸗Korps zu Rod a. Weil, Regierungsbezirk Wiesbaden, örtsch zu Drage, Regierungsbezirk Schleswig, ans Brandt zu Grenzheide, Regierungsbezirk Posen, ürgens zu Koppenbrügge, Regierungsbezirk Hannover, Ludwig Brandt zu Schüttenwalde, Regierungsbezirk Marienwerder, Wilhelm Gerh. Meier zu Kloster⸗Oberförsterei Soltau, Provinz . und Graf von Korff gen. Schmising-Kerßenbrock, Oberleutnant im Reitenden Feldjäger⸗Korps zu Brandobern⸗ dorf, Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Königliche Forst-Assessor Hugo Jäger ist unter Verleihung des Charakters als Hierfß . auf ien Antrag aus dem Staatsdienst entlassen.
Ministerium des Innern.
Bei dem Ministerium des Innern ist der Regierungs⸗ Sekretär Walter zum Geheimen exredierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.