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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den J. Oktoher 1902.
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗ und Telegrammgebühren⸗Tarif. Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Pierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Nentschen Reichs- Postanstalten gegen
Eingetretene Neuerungen sind in Schrägschrift gedrtckt.
1) Im Jerkehre zioischen Deutschland und HLaceemburg gelten fortan für Brief- Sendungen aller Art die Portosätze zund Geioiehtsstifen des inneren denetschen Terkehrs. Ferner sind im deutsch-iæemburgischen TerkeRẽre Postkarten mit Pilderschmuck und Auftlebungen au/ der Rnckseite unter denselben Bedingungen ie innerialb Deutschlands
gel ; auch k ber Bücherzetteln nach Lutrembiurg Randschriftliche Termerkes in demselben Umfange ie im inneren deutschen Ter kehre angebracht erden.
Y Für Postfrachtstücke nach Dänemark, Schweden und Finnland ist ein nenen
Tari eingeführt zoorden; im Tarif für Fost / racktstücge nach nibersesischen Ländern Scöbie
Vorbemerkungen für den Verkehr des Weltpostvereins:
D Verboten, mit Post zu versenden: a. Mustersendungen und andere Gegen⸗ stände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder Korrespondenzen be⸗ schmutzen oder verderben können; b. explodirbare, leicht entzündliche od.
efährliche Stoffe; lebende od. todte Thiere u. Insekten. Ueber bedingte ulaffung von Waarenproben mit Glassachen, Flüssigkeiten, Fetten, abfärbenden Stoffen, lebenden Bienen, getrockneten od. konservirten Thieren geben d. Postanst. Auskunft.
Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpostsendungen ein⸗ zulegen: a. im Umlaufe befindliche Münzen; b. zollpflichtige Gegenstände; E. Gold⸗ od. Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen u. andere kostbare Gegenstände, wenn das Einlegen od. Beförderung derselben durch Gesetzgebung der betr. Sänder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Verantwortlichkeit zu unter⸗ richten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briefpost in die betr. Länder ein⸗
geführt werden dürfen.
3 Poftkarten. Einfache Postkarten u. Postkarten mit Antw. zul., Postkarten dürfen 14 em Länge u. 9 em Breite nicht überschreiten.
3) Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapieren darf weder ein Brief, noch eine Mittheilung beigefügt werden, die die Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Waarenproben dürfen keinen Handelswerth haben u. keine anderen handschriftl. Vermerke tragen, als Namen od. Firma des Absenderz, Adresse des Empfängers, Fabrik⸗ od. Handelszeichen, Nummern, Preise u. Angaben bzgl. des Ge⸗ wichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge, der Herkunft ü. der Natur der Waare. Drucksachen u. Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 em haben, od. nicht mindestens theilweise frankirt sind, werben nicht
Voraushezahlung von 40 Pf. jährlich, somie zum Preise von 10 Pf. für die einzelne Umnmer bezogen werden.
nach alta und Spanien süber Bremen oder Hamburg) sind mehrfache denderingen und Tuæermäss gungen eingetreten.
3) Im erkehre mit dar Türkei sind jetat nach anderen als den diirch Ter- mitteln deutscher und 6sterreichrscher Postanst'alten am Post ĩ Jienste theil- nekmenden türkischen Orten Postanzveiszengen bis S Ffwnd Türk. (Gold) diirch Ter- mitteln der türkischen Post zugelassen.
4) Auf Packeten nach Serbien sind Vachnahmen bis 400 M zulässig.
5) Eine Ersatzpflicht für Einschreibsendungen übernehmen zur Zeit noch nicht die Vereinigten Staaten von Amerika (einschl. Insel Zuam, Hawai, Philippinen⸗Inseln, Porto
A. Briefsendungen.
befördert. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 em u. deren Länge 75 em nicht übersteigt, sind zulässig. Waarenproben dürfen 30 em Länge, 20 em Breite u. 10 em Höhe, in Rollenform 30 em Länge u. 15 em Durchmesser nicht überschreiten. Im Verkehre mit Desterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗Herzegowina sind Ge⸗ schäfts papiere als Brief od. Packet zu versenden.
Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Druck= sachen, Waarenproben, Geschäftspapiere) können unter Einschreibung abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger — Rückschein — verlangen. Im Vereinsverkehre Censchl. Luxemburg) besteht für Einschreibsendungen allg. Fran kirungszwang. Im inneren Verkehre Deutschlands u. im Verkehre Deutschlands mit den deutschen Schutzgebieten und mit Desterreich⸗ Ungarn nebst Liechtenftein u. Bosnien⸗Herzegowina sind auch unfrank. Einschreib⸗Briefe u. ⸗Postkarten zulässig, doch müssen Einschreibsendungen gegen Rückschein stets frankirt werden.
5) Leitung der Briefsendungen. Für die Wahl des Beförderungsweges ist bei Sendungen nach Überseeischen Ländern im Allg. die Bestimmung des Absenders maß⸗ gebend. Ist in der Aufschrift der Sendungen Beförderungsweg vom Absender nicht an⸗ gegeben, so erfolgt Leitung nach den für d. Postanst. dieserhalb bestehenden Vorschriften.
6) Schiffs briefe. Sollen Briefe u. s. w. auf Wunsch des Abfenders mit Schiffs⸗ gelegenheiten, die zur regelmäßigen Postbeförderung nicht dienen, befördert werden, so hat der Absender auf der Aufschrift den Vermerk: „Schiffsbrief“ (bei Versendung über britische Häfen Private Ship) niederzuschreiben, sowie den Abgangshafen u. er⸗ forderlichenfalls das Schiff zu bezeichnen. Für Leitung der Schiffsbriefe bleiben die
Angaben des Absenders allein maßgebend. Schiffs briefe mülssen frankirt sein. (Taxe wie bei Beförderung mit regelmäßigen Postdampsern.
Rieo), Argentinien, Brasilien, Cuba, Canada, die Cap⸗Kolonie, Guatemala, Natal, Dranje⸗ Freistaat, Süd⸗Rhodesia (einschl. Betschuanaland [Schutzgebiet h, Paraguay.
6) Im Verkehre mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die abzusendenden Packete , so einzurichten, daß sie als Postpackete befördert werden können (wgl. Seite 3, E. II.). Packete, welche den bezüglichen Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Postverwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb Deutschlands durch die Post befördert und dann (in Bremen oder Hamburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben; die Beförderung solcher Packete (Post⸗ frachtstücke) verursacht höhere Gebühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlichkeiten. Die Verpackung der Packete nach überseeischen Ländern muß befonders haltbar sein.
Die über Bremen od. Hamburg mittelst Reichs⸗Postdampfer zu befördernden Schiffs⸗ briefe können unter Einschreibung versandt werden (Einschreibgebühr 20 Pf).
7 Marinebriefe. Zur Beförberung durch das Marine⸗Postbureau in Berlin an Personen der Schiffsbesatzungen der deutschen Kriegsschiffe im Ausland einschl. der Personen im deutschen Marinelazareth in Yokohama sind folgende gewöhnliche Briefsendungen zugelassen: Briefe bis 250 g, Postkarten (einfach und mit Antwort), Drucksachen bis 2 Eg, Geschäftspapiere bis 2 Eg, zusammen⸗ gepackte Drucksachen und Geschäftspapiere bis zum Gesammtgewichte von 2 Eg. ( Waaren⸗ proben und Einschreibsendungen sind ausgeschlofsen. ) Sämmtliche Sendungen müssen vollständig frankirt werden; sie unterliegen dem internen deutschen Porto mit der Maßgabe, daß für Drucksachen, Geschäftspapiere und zusammengepackte Drucksachen und Geschäftspapiere von mehr als 1 bis 2 kg 60 Pf. erhoben werden und für Briefe von mehr als 20 bis einschl. 60 g an nicht im Offiziersrang stehende Personen der Schiffs⸗ besatzungen und die im Dienste der Marine stehenden Militärpersonen vom Feldwebel abwärts ein ermäßigter Portosatz von 10 Pf. gilt. Die Aufschrift muß enthalten 1) den Grad und die dienstliche Eigenschaft des Empfängers oder das Amt, welches er bekleidet, den Namen des Schiffes, auf dem er sich befindet.
Die obigen Portosätze und sonstigen Versendungsbedingungen gelten auch im Verkehr mit den Befatzungstruppen im Schutzgebiet Kigutschou und mit den Truppen der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, doch ist in der Aufschrift der Brief⸗ sendungen an diese Truppen außer dem Namen, Dienstgrad und Truppentheil auch der Garnisonort anzugeben. Ferner sind im Verkehr mit diesen Truppen auch Waaren= proben gegen die internen deutschen Portosätze zugelassen.
Tarif für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen.
iWWö e k Inland. Deutsche Schutzgebiete. *) , g , , Au land. ) Gegenst and. . ö K j Gewichtz stufe. 37 unfr. Gewichtzstufe. 6 Gewicht stufe. . Gewichts stufe. . Gewicht sstufe. 3 . Pit. TE. Pi. B;. Pi. Tr. r t. Xi. X.. im Verk. m. d. ö 6 3 io ] bie 2.8 10 20 , b 20 g. . 39 bi dog ie 0 ö , eo o . 8 sib. o =250 8 20 30 säb. 20 =- 250 g 20 30 süb. Zo = 250 g 26 z6 fin kön ert (ohne Meistgewicht einfache 2 4 einfache 5 10 einfache 5 10 einfache 5 10 einfache 10 20 Postkarten. . mit Antivort J K,, , , bis 50 3 bis ho 2 is 50 3 ö 9 ; ö ö , 2650 2 8 309 3 ö 3 8 reer, docs ik 16 3 , öh is ss s , was, ms ss , , öh dir ss, s von 2 Keh * S ö 8 S 8 757 S ö 3 83 ür je 50 Waaren⸗ bis 250 5 18 bis 2509 10 1 8 bis 250 g 10 1 8 bis 250 g 10 ö ö . . 2 proben.... lib. 250 - 503 10 7 ib. 230 - 350g 25 S ib. B 350g 35 5 lib. 56 - 3508 35 5 Meistgewichte . 3. S 3 * 7 von S560 g 10 * 8 8 n. Tur em bir ö . ; ! 50 . 9 3 für je bo 2 ; bis B09 . bis 260 g. 19 . b, ge g. , Gel ste?. ib. = de , ,s hoe , , bg, de, n, . nf ch, , ,. J papiere. . öh = d , ömmes s, nm,, d, d, , et ite ,, . . 3 * n Oest. Ung nicht zulässig 1 * Zu a mmengep akte ; ; ; ; Nach . bis ber den. Vie bei den Geschäftzpap. ,,, Wie bei den Geschaftspapieren. kö ö. rf ,, J * 0 . I = deschfta pay) ,.,
) Die Nachbarorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortstaxe aus . worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum d. Postanst. zu ersehen.
) Vtsch⸗ Neu⸗Fuinea, QDtsch.⸗Ostafrika, Dtsch⸗Südwestafrika, Kamerun, Karolinen. Marignen, Palau⸗Inseln, Kiautschou seinschl. dtsch. P.-A. in Kaumi u. in gn Stadt), Marshall⸗Ins., Samoa, Togo.
**) Sendungen nach d. Sandschak Nobibazar unterliegen den Taxen des Weltpostvereins.
ch Gegenüber Belgien, Dänemark, den Niederlanden u. d. Schweiz im FHrenzbezirk (39 Km) ermäßigte Taxe für Briefe, und zwar für frank. Briefe 10 Pf. f je 15 8 (im Verkehre m. d. Schweiz f. je 20 g) für unfrank. Briefe 290 Pf. f. je 15 8 (im Verkehre m. d. Schweiz f. je 0 g), mit Dänemark ferner Mindesttaxe f. Geschäftspap. 16 Pf.
Einschreibgebühr allgemein 20 Pf, Nückscheingebühr all⸗=
emein 260 h (Rüͤckscheine n. d. Vereinsausland, ausgenommen hina, nicht zu * Eilbestellung n
I) nach d. Orts⸗ und Landbestellbez. d. Aufgabe⸗Postorts bei gewöhn. Briefsendungen . nach d. Ortsbestellbez 25 Pf., nach d. Landbestellbez., die wirklich, Botenkosten, mindest. BD Pf],
2 ngch anderen Orten in Seutschland bei gewöhnl. u. i . Briefsend. Gebühr nach Postorten 25 Pf, nach Orten ohne Postanst. bei Vorausbezahlung 60 Pf.],
s) nach Luxem burg u. Desterreich⸗ An garn m. Liechtenstein allgemein Gebühr 25 Pf. muß vorausbezahlt werden; für Send. nach d. Landbestellbezirke wird Ergänzungsgebühr eingezogen), nach Bosnien⸗ Herzegowina nur n. Postort. Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen],
4 nach: Belgien, Dänemark (nur nach Postorten und mit Aus= schluß von Island, Faröer, Grönland), Frankreich mit Algerien und Mengeo, Großbritannien, Italien, Montenegro, Niederlande, J Schweden (nur nach Postorten, Schweiz, Serbien u. einer
nzahl außereurop. Lander. 1 Geblihr 25 Pf. stets vorauszuzahlen; nach
Orten , n (soweit zul) werden d. üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung d. vorausgezahlten 25 Pf, vom Empf. erhoben.)
Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. (Briefe, Poftkarten, Drucksachen, Waarenproben, Geschäftspapiere.) worn, Der Betrag der Nachnahme ißt e. ö, der Sendung in der Regel in der Währung des Bestimmungslandez in Ziffern und in Buchstaben anzugeben. Unmittelbar darunter müfsen Name und Adresse des Absenderz in lateinischer
kehre wird der eingezog
irrift deutlich niedergeschrieben sein.
Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisüngsgebühr u. ber Einziehungsgeblhr von 15 Pf. dem Absender durch Postanweisung übermittelt.
Meist⸗ Messt. ; ; ; betrag ; ; sj Bestimmungsland. ö ö Bemerkungen. Bestimmungsland. einer ztach. ae, . Bemerkungen. Bestimmungsland. ein 32 ö 5 Bench gen, nahme. gebuhr. nahme. gebühr. nahme. ; en. , . 30 pf J Num an en e , D . heblet, ern u. ö mae, 2 . n . . 800 Mark 37 3 Zu Deutschland: ö ; Schweden ..... 720 Kron. Zu Tripolis (Afr); ( Nachnahmen auch auf . glei, nan, irn, Italien mit S. Marino 2 ur n. Bengasi . . ö . J. He er ihr . u. y . 1000 Fr. . . J z Sch e; 1000 Fr. * u. Tripolis. 3 3. ö. . 2 J 5 ** , Japan lmit Formosa) 400 Jen. . . ö Tripolis ( Aft. sital. ꝓã. ] Io Fr. . Verz. d. Post⸗ n r, 3 Ile ligen es n, Korea saran. Ta. M Nen V , ,,, Two F. . 3 , Sůdwestaft. Kamerun, ** kan, gange, Luxemburg doo Mark 83 nach g er, n, Tr; 25 ' . u ir. n, Kiautschou einschl. dt. S* Hula fsig nach den. 3 8 In. bet Orr 33 * ö. . . . 38 . nach denen Marocco (dtsch. Pa). S00 Mark **) die e re, , ch . . * gu Tirtei gu. q: tadt) Samoa, Togo 800 Mark S 3 z r, ,. ‚ * 5 S reibbriefe myrna (dtsch. Pa. a 3 8 . 16G t e, , . , 3. * är. 6. Niederlande 500 Guld. * * * . auch unfrankiri b. Beirut, Jaffa, Je⸗ . 5 , Bergin 1000 Fr. 3. . . R Norwegen 720 Kron. R. ö eruns gen g . 1000 Fr. 3 Ver ert. Deter ,, o d. 9 einer, Oesterreich⸗ Ungarn: 63 er,, ,,, ganstalten ) e ,. 100 Fr. 5 . 36 mie nur Fett. Srte] dd Neos . k a. . mit ; 3 an, il, 3. 4 . . . er, Thmna ? x d Fa So Mt . iechtenstein. ... 1000. jagan. mogabor, Ra- Seutarl (Albanien / ö . , , . dei. San. Cente kee ,,. 100 gr. ö Dänemark mit Faröer 360 Kron. . Portugal mit Madeira italienẽ in zu⸗ Danĩische Antisen . 65 Kron. u. Azoren ...... 400 Mut / ͤ zufũgen.