28. November. Meyer, Oberlt, der Res., bisher Qberlt, im * Art. Regt. von Linger (Osspreuß) Nr. 1, Boldt, Oberlt. der ef bisher Oberlt. im Inf. Regt. von der Goltz ö. Pomm) Nr. 54, Kuhn, Oberlt. der Ref, bisher Oberlt. im J. Schles. Inf. Regt. Rr. 157, — unter Ueberweisung zu den Korps⸗Intendanturen des IV. bejw. VII. und VI. Armee-Korps, zu etatsmäß. Militär. Intend. Assessoren ernannt. ä, Durch Verfügung des General- Komm an das. Zahl meister: a. versetzt: Kurtzhalß vom 1. Brandenhurg. Drag. Regt. Ir. 2 zum 1. Bat. Inf. Regtg. von Stülpnagel (6. Brandenburg) Nr. 18, Voigt vom 3. Bat. Inf. Regts Fürst Leopold von Anhalt.
Dessau (14. Magdeburg Nr. 26 zum 1. Bat. Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93, g von Fr 1. Abtheilung 2. Posen. Feld⸗Art. Regts. Nr. O6, Friedrich ven der 1. e gef ing Feld⸗
Art. Regts. von Podbielski (1. Niederschles.) Nr. 5, — es ufig Walther von der 2. Abtheil. Feld. Art. Regts. General-Feldmarscha Graf Waldersee ,,, Nr. 9 zum 3. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90. Rickes vom 2. Bat. Inf. Regts.
Graf Barfuß (4. . Nr. 17 zum 2. Bat. Metzer Inf. Regts. Nr. 958, Brie el von der Reitenden Abtheil. 1. Westpreuß. Feld⸗A1t. Regt. Nr. 35 zur 1. Abtheil, Felde Art, Regts. Nr. 2 Hochmeister; H. infolge Ernennung zugetheilt: Wüschner dem 2. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl) Nr. I7 anstatt dem 2. Bat. Metzer Inf. Regts. Nr. 98.
Ostasiatische Besatzungs⸗Brigade.
Allerhöchste Kabinetsordre vom 27. November 1902. Schotter, Zahlmstr, bisher zugetheilt dem 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) und. bei dem Begleit⸗ Kommando der Ablösungsmannschaften füär die Oistasigt. Besatzungs-Brig,, mit der Zahlmeisterstelle beim 3. Bat. 2. Ostasiat. Inf. Regts. beliehen.
Königlich Sächsische Armee.
Offiziere, Fähnriche 2e. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 22. No— vember. Mieze, charakteris. Fähnr. im 3. Feld Art. Regt. Nr. 32, Kersten, charakterif. Fähnr. im 6. Feld⸗Art. Regt. Nr. 68; die Unteroffiziere: Gebler im 3. Inf. Regt. Nr. 103 Prinz ⸗Regent Luitpold von Bahern, v. San dersleben, Eh rig, v. Woydt im Schützen, (Füs⸗) Regt. Prinz Georg Nr gs, Baum bach Kes, Lutze, Aufschläger, Roeßler im 1. Feld- Art. Regt. Nr. 12, Martins, Stephan im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, Becker im 4. Feld- Art. Regt. Nr. 48, Marggraf im 2. Train⸗Bat. Nr. 19, — zu Fähnrichen ernannt. ᷣ
In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Genehmigungs⸗Urkunde, betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde Oppeln auf den Inhaber, veröffentlicht.
Nichtamtliches.
durch eme Anmelbung besselben beim Gemernde⸗-Vorsteher
Die Verjährung des Entschädigungsanspruchs wird
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. Dezember.
Seine Majestät der Kaiser und . sind gestern Abend um 7 Uhr 50 Minuten auf der Wildparkstation eingetroffen und von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin am Bahnhofe begrüßt worden. Ihre Majestäten begaben Sich alsbald nach dem Neuen Palais. .
Heute Vormittag von 10 Uhr, an hörten Seine Majestät der Kaiser und König die Vorträge des Staatssekretaͤrs des Reichs-Marinegmis, Stgats-Ministers, Vize-⸗Admirals von Tirpitz und des Chefs des Marinekabinets, Vize⸗Admirals Freiherrn von Senden-Bibran.
In den Tagen vom 2. bis 4. Dezember sind, wie W. T. B.“ meldet, die Mitglieder des von der Eisenacher Kirchen⸗ konferenz zur Vorberathung der Frage eines engeren Zusg m mensch lu sses der deutschen evangelischen Landeskirchen niedergesetzten Ausschusses in Frank— furt a. M. zusammengetreten. Der Verlauf der Berathungen hat im ö zu einem allseitigen Einverständniß ge⸗ führt. Die Arbeit des Ausschusses war damit beendet.
Die Nr. 12 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Dezember 1902 enthält im Abschnitt A („Unfallversicherung“) eine Bekannt⸗ machung des Reichs⸗Ver ö 3 die Prämientarife für die Versicherungsanstalten der Tief⸗ bau⸗Berufsgenossenschaft und der dem Reichs⸗Versicherungsamt unmittelbar unterstehenden Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften, vom 16. November 1902, ferner eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. November 1902, betreffend die Au ßerkr i * ng der Bestimmung der Unfallversicherungs⸗ gesetze, wonach die Hinterbliebenen eines Ausländers, welche zur Zeit des Unfalls nicht im Inland ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt hatten, keinen n, auf Rente haben, für den schweizerischen Bezirk Rheinfelden im Kanton Aargau, und sodann folgende Rekurs⸗Entscheidungen und andere Entscheidungen der Senate des Reichs⸗ Versicherungsamts:
Bei den —̃ dem Betriebe zuzurechnenden Ver⸗ richtungen wird der zur Anerkennung eines Betriebsunfalls erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb nicht dadurch , daß der Ver⸗ sicherte einem „gehörig durchgeführten, zur Abgrenzung des Betriebs . Verbote“ zuwidergehandelt und hierbei den Unfall erlitten hat (1963).
Der Unfall eines Arbeiters beim Führen der Pferde des Betriebsunternehmers zur militärischen Vor⸗ musterung auf Grund des 5 3 des Gewerbe⸗-Unfall⸗ versicherungsgesetzes ist als Betriebsunfall anerkannt, da unter den dort erwähnten „anderen Diensten“ auch diejenigen zu verstehen sind, welche bei Erfüllung einer dem Unternehmer obliegenden öffentlichrechtlichen Pflicht geleistet werden (1964. t ie Anerkennung der Entschädigungspflicht durch förm⸗ lichen Bescheid einer Berufsgenossenschaft steht der Bei⸗ ladung und Verurtheilung einer anderen . genoss . nicht entgegen, falls dies — wegen der gegenüber ber beigeladenen Berufsgenossenschaft zulässigen Zu⸗
. eines höheren Jahresarbeitsverdienstes — im Interesse des Klägers liegt (1965.
) Die nehen den einzelnen Entscheidu slehend i klammerten Zahlen geben die Ziffer ae n ,, e, rr, fenen fs fk unde weiber die: in ben
nicht unterbrochen (1866). ;
Der 3 75 Abs. Z des Gewerbe⸗Unfallvensiche⸗ rungsgesetzes ist auch dann anwendbar, wenn Renten⸗ ansprüche nicht in Frage kommen, sondern nur die Er⸗ stattung des Sterbegeldes seitens der Ortskrankenkasse beantragt wird (1967.
ö 7 enthält die Nummer folgende Bescheide und eschlüsse:
Bei den Schiedsgerichte sind Beisitzer aus dem Berufs⸗ zweige des Bergbaues nur zu den Verhandlungen über Unfãälle im eigentlichen Bergbaubetriebe zuzuziehen (1868). ᷓ
Beim n,, der Rente für einen in einer . anstalt untergebrachten Verletzten mit der Rente für seine Angehörigen für einen Theil des Monats, falls der auf den Verletzten selbst entfallende Rentenbetrag höher ist, als die den Angehörigen zustehende Rente, ist eine demmächstige Kürzung diefes Mehrbetrages an den späteren Renten gemäß 8 983 Absatz 3 in Verbindung mit § 22 Absatz 3 des Gewerbe⸗ Unfall versicherungsgesetzes unzulässig (19659). ;
Die bei der Uebernahme von Betrieben überwiesenen Ver⸗ mögengtheile sind, soweit sie aus dem Reservefonds der überweisenden Berufsgenossenschaft herrühren, auch von der übernehmenden Berufsgenossenschaft dem Refervefonds zu⸗ zuführen (1970.
Der Abschnitt B „Invalidenversicherung“ enthält neben einem Rundschreiben vom 6. November 1902, be⸗ treffend die rechtzeitige Einreichung und die ordnungsmäßige Vorbereitung der an das Neichs⸗Versicherungsamt zu richtenden Anträge auf Genehmigung von Vermögensanlagen auf Grund des § 163 AÄWbs. 35 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes, die nachstehenden Revisions⸗Entscheidungen:
Für einen Oberhäuer ist die Verdienstgren ze im Sinne des 5 Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes nicht nach dem Durchschnittsverdienst der eigentlichen Berg⸗ arbeiter im allgemeinen zu bestimmen, die Oberhäuer bilden vielmehr eine besondere Gruppe (1019).
Ob die Erwerbsunfähigkeit durch einen Betriebs⸗ unfall herbeigeführt worden ist, darf nicht ausschließlich nach dem bei der Ünfallrentenberechnung angewendeten Prozentsatz, ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahres⸗ arbeitsverdienstes, beurtheilt werden (1020.
Die Zeit des Bezugs einer noch laufenden In validen rente kann nicht gemäß 3 47 Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes auf die Wartezeit für die Ältersrente angerechnet werden. Während eines Invalidenrentenbezugs geleistete Arbeiten sind auch ann nicht versicherungspflichtig, wenn der Renten⸗ empfänger wieder erwerbsfähig geworden ist 92h).
Die Versicherungsanstast ist nicht verpflichtet, von einer unteren Verwaltung sbehörde ohne Auftrag und ohne vorangegangenes Streitverfahren eingezogene Beitrags⸗ rückstände wie im Sinne des 5 168 des Invaliden versiche⸗ rungsgesetzes und des 5 137 des Invaliditäts- und Alters⸗ versicherungsgesetzes ordnungs mäßig beigetriebene auf mehr als 2 3 zurück anzurechnen (1027).
Der Antrag des Rentenhewerbers, ihm die Ren te erst von einem hinter dem Zeitpunkt des gesetzlichen Beginns liegenden Tage ah zu gewähren, enthält keinen Verzicht auf die Rente für die frühere Zeit; bis zum Schluß des Berufungsverfahrens kann daher die Rente von dem Kläger und gegebenenfalls seinen Erben in Er⸗ weiterung des ersten Antrags schon von einem früheren Zeitpunkt ab verlangt werden (1023).
Der hiesige n . Gesandte Quesada ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Laut Meldung des, W. T. B. ist S. M. S. „Schwalbe“ am 3. Dezember in Kiel eingetroffen.
S. M. S. „Moltke“ ö am 4 Dezember in Carthagena (Spanien) angekommen und geht am 27. Dezember von dort nach Palermo in See.
S. M. S. „Jaguar“ ist am 4. Dezember in Tongku eingetroffen und geht am 7. Dezember von dort nach Tschin⸗ wangtau in See.
S. M. Flußkanonenboot Vorwärts“ ist am 3. De⸗ zember in Hankow angekommen.
Bres lau, 5. Dezember. Seine Majestät der Kaiser und König trafen, wie ‚W. T. B.“ meldet, heute um 12 Uhr 55 Minuten mittels Sonderzuges hier ein. Auf dem Bahnhofe waren der kommandierende General, Seine
oheit der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen, der Dber⸗Krafident
erzog zu Trachenberg und der Polizei⸗Präsident Dr, Bienko erschienen. Nach Begrüßung derselben begaben Sich Seine Majestät in die unteren Räume des Bahnhofsgebäudes, be⸗ .. das dort versammelte Offizierkorps Seines hiesigen
eib⸗Kürassier-⸗Regiments „Großer Kurfürst“ und empfingen dann in dem Fürstenzimmer eine aus 15 Mitgliedern be⸗ stehende Abordnüng hiesiger Arbeiter. Der bereits mehr als 25 Jahre in der , n. Waggonbauanstalt beschaͤftigte Federschmied Clamm richtete an Seine Majestät den 3 und König folgende Ansprache;
Mehrere Tausend Arbeiter der Breslauer Waggonfabriken und Maschinenbauanstalten bitten Eurer Majestät, die unterthänigsten Huldigungen darbringen zu dürfen. Das Vertrauen, welches Eure Majestät in der Essener Rede den deutschen Arbeitern schenkten 3 uns mit tiefempfundenem, ehrfurchtsvollem Dank erfüllt. Wir geloben Eurer Majestät unentwegte Treue und bitten zu Gott, er möge Eure Majestät segnen und schüͤtzen immerdar!
Seine Majestät erwiderlen mit einer Ansprache, ließen Sich darauf die ein elnen Mitglieder der Abordnung vor⸗ stellen, erkundigten Sich nach der Herkunft der einzelnen und richteten an jeden derselben einige freundliche Worte. Gegen LU Uhr erfolgte die Abfahrt nach Wildpark.
. Sessen.
Das Regierungsblatt veröffentlicht einen Erlaß Seiner . Hoheit des Großherzogs, betreffend die Bevoll⸗ mächtigung des Staats⸗-Ministeriums mit der vor⸗ übergehenden Pertretung Seiner Königlichen Hoheit während Höchstdessen Reise nach Indien.
mn e,, . re Majestät die Königin Wil hel ming. 8e an 9 J der Prinz 3 der Niederlar find heute Vormittag 9 Uhr, wie W. T. B. meldet, na erzlicher Verabschiedung von Ihrer Königlichen Hoheit der r , Marie mittels Sonderzuges von Schwerin nach Schloß Loo abgereist. Hamburg. J Der Senat hat, dem, W. T. B.* zufolge, den Bürger⸗ meister Dr. Burchard zum Ersten Bärgermeister und den Senator Dr. Hachmann zum Zweiten Bürger⸗ meister für das Jahr 1965 erwählt.
.
Oesterreich⸗ Ungarn. .
Die der deutschen Fortschrittspartei und der deuffchen Volkspartei angehörenden Abgeordneten aus Mähren und Schiefien beschloffen, dem W. T. B. zufelgtet, gestern in einer gemeinsamen Berathung einstimmig folgende Kundgebung: ; ö
Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die von den deutsch. böhnischen Abgeordneten zur Regelung der Sprachen frage in Böhm en gemachten Vorschläge bei der Verschiedenheit der nationalen ö diefe Länder zum großen Theil nicht anwendbar sind, erklären die Abgeordneten aus Mähren und Schlesien, daß sie an den im allfeitigen Cinvernehmen der deutschen Partei für die Rege- lung der Sprachenverhältnisse in den beiden Ländern festgestelltn Grundfätzꝛen und Vorschlägen, sowie an der For derung, daß eine solche ( Regelung nur im Wege der Gesetzgebung erfolgen könne, unverbrüchlich festhalten würden. .
Einer gestern ausgegebenen Mittheilung zufolge hielt die parlamentarische Kommission des Jun gezechenklubs gestern Vormittag eine mehrstündige Sißung ab, in der der von den deutschen Parteien beschlossene Programmentwurf zur Besprechung gelangte. Aus den in der Sitzung geäußerten An⸗= schauungen ging hervor, daß die in dem Entwurf der deutschen Parteien dargelegten Grundsätze der Mehrheit annehmbar er= schienen. Die parlamentarische Kommission beschloß, am - mittag in einer gemeinsamen Besprechung mit Vertretern konservativen Großgrundbesitzes und der böhmischen Agrarier die Ausarbeitung eines ausführlichen Schriftstückes zu bean. tragen, welches eine positive Grundlage zur Lösung der g, den Czechen und Deutschen in den Ländern der böhmischen Krone streitigen Fragen enthalten solle. In dieser Konferenz wurde nach eingehender Debatte beschlossen, eine positive Grundlage für bie Verhandlungen über die Gesammtheit der
zwischen den Deutschen und. Czechen streitigen Fragen
vorzuschlagen. Die czechischen Agrgrier und die böhmisch⸗ nationalen Sozialisten erklärten sich hier⸗
mit einverstanden, behielten sich jedoch vor, eigene Er⸗ klärungen über die deutschen Vorschläge abzufassen. Die von diesen beiden Gruppen gemeinsam beschlossene Erklärung besagt,
die Gruppen lehnten jedwede Verhandlung über die Vorschläge
der deutschen Parteien ab und würden jede Anbahnung auf dieser Grundlage als einen Niedergang des stgatsrechlichen, nationalen und politischen Gare ,. der Vertreter des böhmischen Volkes im Reichsrathe ansehen.
Großbritannien und Irland. Das Oberhaus nahm gestern, wie W. T. B. meldet, nach zweitägiger Berathung die zweite Lesung der Unterrichtsbil! mit ä gegen 37 Stimmen an. Lord Rosebery griff im Taufe der Debate die Anträge der Regierung heftig an, namentlich in Bezug auf die durch freiwillige Beiträge unterhaltenen Schulen, und führte aus, die Regierung babe, anstatt ein nationales Gesetz zu schaffen, ein rer ff affen, dessen Folgen unheilvoll sein würden. nterhause brachte Gibson Bowles (kons) den formellen Antrag ein, das Haus solle . nach Schluß der Sitzung auf Montag vertagen zu erneuter sprechung der Brüsseler Konvention. Der Redner führte aus, seit das Haus zuletzt diese Frage besprochen habe, seien wichtige neue Thatsachen bekannt ge. worden, welche die Regierung veranlassen sollten, die Lage einer erneuten Erwägung zu unterziehen, und wies darauf hin daß die Frage der Meistbegüũnstigungsklausel auer in Bezug auf Rußland auch bezüglich anderer Natignen sich erheben werde. Es sei die Pfl der Regierung, alle Angelegenheiten, über die sich Zweifel er⸗ hoben hätten, vor der Ratifizierung der Konvention zu ordnen. Bomwles ersuchte die Regierung, dem Hause über diesen Hunlt Auf. klaͤrung zu geben. Der Premier Minister Bal four erwiderte, daz Vorgehen Bowles? sei pöllig ohne Präzedenzfall, und die Gelegenheit sei die ungeeignetste, diese heiklen internationalen Fragen zu erörtern. Der Premier Meinifter bat, daß weder der Präsident des Handelsamtz nech der Unter ⸗Staatssekreiär des Auswärtigen an der Debatte irgend. wie theilnebmen möchten. Nach weiterer Besprechung, an der sich kein Minister betheiligte, wurde der Gegenstand fallen gelassen.
Frankreich.
In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte der Minister des 3 Delcasss mit, daß die Leiter der franzoͤsischen Sanitätsposten in Tschongkin und , von den Vize⸗Königen zu Aerzten der wichtigsten chinesischen Ver= . dieser beiden Städte ernannt worden seien. Ferner ließ der Minister von dem Präsidenten Loubet einen Geset entwurf unterzeichnen, nach dem Frankreich der Regierung von Kreta die Rückerstattung von 166461 Franken erlassen wird, die im Jahre 1898 an die an die nothleidenden Kreter vertheilten Lebensmittel verausgabt wurden. England, Ruß land und Italien haben ebenfalls auf die Erstattung der aus demselben Anlaß verausgabien Beträge verzichtet. Hierauf legte der Handels-Minister Trouillot einen Gese entwurf, betreffend eine wirksamere Ueberwachung der Lebens⸗ k sLgesellschaften, vor. Der Marine⸗Minister Pelletan erstattete Bericht über die von dem Admiral Rou⸗ vier und dem Präfekten von Marseille gemeinsam unternommenen Schritte zur Beilegung des Matrosen⸗ Ausst andes. Der Minister⸗-Präsident Combes theilte mit, daß er dem Erzbischof von Besangon und den Bischöfen von Orléans und Seez infolge des Staatsrathsbeschlusses, daß die Unterzeichnung der Pe— tition zu Gunsten der Kongregationen sich als ö ihres Kirchenamtes barstelle, die Gehälter gesperrt habe. Es sei wahrscheinlich, daß nächstens gegen einen vierten Bischof die gleichen Maßnahmen nern , n werden. Den Bischöfen von Montpellier, Autun alence und Viviers sei schon durch einen früheren Yeschluß ihr Gehalt gesperrt morden.
Im Senat interpellierte der Senator Knight, Vertreter von Martinique, die Regierung wegen der Handlungsweise des Gouverneur Lem gire und warf demselben vor, daß er durch seine Unbesonn = r , ö ben ae, . n n bei ie, ö
atastrophe trage. Der Redner gedachte sodann e nenn, werkthätigen Theilnahme bei der Eee ele in St. Pierre und