1902 / 72 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Ver Kraugspreis heträgt vierteljährlich 4 M 50 3. Alle Post-Anstalten nehmen Kestellung an; für Gerlin außer den Post-Anstalten auch die Egpedition

§8I., Wilhelmstraße Nr. 22.

Einzelne Rum mern kosten 28 3.

M 72.

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 *. Inserate nimmt an: die Königliche Spedition

des Neutschen Rrichs⸗ Anzeigers

und Königlich NRreußischen KStaats-⸗Anzeigers

Berlin 8M., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Dienstag, den 25. März, Abends.

1902.

Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr

nehmen sämmtliche Post⸗-Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, 8W. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen.

Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs-Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes und des Central-⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗-Postgebiet 4 Me 56 .

Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.

Inhalt des amtlichen Theils: Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung eines Flaggen⸗ ʒzeugnisses.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und ige Personalveränderungen. . 86 end den Erwerb von Bergwerkseigenthum im er⸗Vergamtsbezirk Dortmund für den Staat. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Landkreis Aachen Bekanntmachung, hetreffend die Meldungen zur Prüfung der⸗ jenigen jungen Leute, welche ihre Reife fuͤr die Prima eines , eines Realgymnasiums oder einer Ober— Realschule der Provinz Brandenburg nachweisen wollen. Bekanntmachung der nach dem 2 vom 10. April 1872 durch die Regierungs⸗Amtsblätter publi

izierten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c. Erste Beilage: Kadetten⸗Vertheilung 1902. Personalveränderungen in der Armee.

hat durch den Ue ng nn,, 1, ö dorf das Recht zur Führung der deutschen eimathshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat . unter dem 7. März d. J ein Flaggenzeugniß ertheilt worden. ;

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Geheimen Oher⸗ Regierungsrath Winter den Charakter als Wirklicher Ge⸗ heimer Sber⸗Regierungsrath mit dem Range eines Raths erster Klasse, sowie ;

dem Kreis⸗-Schulinspektor Dr. Block zu Düsseldorf, den

Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter

Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzienrath Ernst Hübner in Halle a. S. den Charalter als . Kommerzienrath zu verleihen.

Gesetz, ö betreffend den Erwerb von Bergwerkseigenthum im Ober-Bergamtsbezirk Dortmund für den Staat.

Vom 21. März 1902. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Ptreußen 2c. . . ̃ derordnen mit . beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: 81 um Erwerbe ;

35 von zweiundfünfzig, in den Kreisen Recklinghausen und Lüdinghausen belegenen, von den Erben Vohwinkel angebotenen Steinkohlenfeldern, ]

Y des Steinkohlenbergwerks Waltrop bei Waltrop, ) der fämmtlichen Kuxe der Gewerkscha ten vereinigte Gladbeck, Bergmannsglück, Gute Hoffnung und

Berlin, ;

des der Gewerkschaft Deutscher Kaiser zu Hamborn (hörigen Steinkohlenfeldes Potsdam sowie der y dieser y, aus zweien, zwischen den Feldern Potsdam und Berlin belegenen

; Flagge ö. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin eng,

Bohrlöchern beziehungsweise den hierauf eingelegten Steinkohlen⸗Muthungen, - K ferner zur Deckung der Betriebs- und Aus— rüstungskosten der vorstehend bezeichneten Bergwerke bis zum 31. März 1903 sowie der durch den Erwerb der unter 1 bis 4 bezeichneten Objekte entstandenen und noch entstehenden Nebenkosten wird der Sigatsregierung ein Betrag bis zu achtundfünfzig Millionen Mark zur Verfügung gestellt. 2

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der

im ö. 1 zur Verfügung gestellten Mittel Staats-Schuld⸗ verschreibungen auszugeben. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (GesetzSamml. S. 1197) und des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetz-Samml. S. 43) zur Anwendung.

83.

Mit der Ausführung bieses Gesetzes werden, unbeschadet der Bestimmung im § 2 Abs. 2, der Finanz⸗Minister und der Minister für Handel und Gewerbe beauftragt.

1 Dieses ö

2 D 8 0 w. von Goßler. Graf von Po Studt. Freiherr von Rhe ben. von reiherr von Hammerst ein.

Auf Ihren Bericht vom 24. Februar d. J. will Ich dem Landkreise Aachen, Regierungsbezirk Aachen, welcher die , zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Aachen (Gemeindegrenze) über . nach Herzogenrath mit Abzweigung nach Kohlscheid erhalten hat, das Enteignungs—⸗ recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.

Berlin, den 5. März 1902

Wilhelm R.

J . von Thiel en. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

B et an nt n

J

r nachung. ir neee, gin, k . rüfung igen jungen Leute, w ihre Reife r* . . Gymnasiums, eines Real⸗

gymnasiums oder einer Qber⸗Realschule nachweisen Mo wollen, die Meldungen unter Beifügung eines Lebenslaufs, r eugnisses über den früheren Schulbesuch und, den der

. Privatunterricht sowie eines polizeili etwa genosenen Privatunter es polizeilichen rl e e, bis zum 15. Januar, 15. Mai und 1. November eines jeden Jahres bei uns einzureichen sind. Verspätete Meldungen können keine Berüchichtigung finden. J Berlin, den 22. März 1902. Königliches Provinzial⸗Schul Kollegium. J . Luca nus. 3

Bekanntmachung,

Nach Vorschrift des Ge 56 vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: ; ;

1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Januar 1902, betreffend die Verleihung des Rechts zur ,, erhebung 6. an den Kreis Oels . die von ihm hergestellte Chaussee von Postelwitz bis zur Dhlauer Kreisgrenze bei Minken, durch das Amtsblatt der König— sichen Regierung zu Breslau Nr. 8 S. 59, ausgegeben am 22. Fe— bruar 1902;

t'dem Tage seiner Verkündigung

. das A

durch die Amtsblätter

Y der Allerhöchste Erlaß vom 20. Januar 1902, durch welchen der Stadtgemeinde Breslau das Recht verliehen worden ist, das für die geplante Legung der Druckleitungen des städtischen Wasserwerks und die in Verbindung damit zu legenden Kabelleitungen in den Ge—

markungen Zedlitz und Pirscham erforderliche Grundeigenthum im

Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit

nach Berlin zurückgekehrt und hat die schaft wieder übernommen

einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 8 S. 59, ausgegeben am 22. Februar 1962;

3) das am 20. Januar 1902 Allerhöchst vollzogene Statut für die Genossenschaft zur Entwässerung der Stadener Woöste zu Hopsten im Kreise Tecklenburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 7, besondere Beilage, ausgegeben am 13. Februar 1902,

4) der Allerhöchste Erlaß dom 29. Januar 1962, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Kleinbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft Jauer Maltsch zu Jauer zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Jauer nach Maltsch in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 9 S. 53, ausgegeben am 1. März 1902,

der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 10 S. 78, aus⸗ gegeben am 8. März 1962;

8) der Allerhöchste Erlaß vom 29. Januar 1902, durch welchen der Stadtgemeinde Ostrowo das Recht verliehen worden ist, das zur Herstellung der von ihr geplanten, aus dem Grundwasserstrom in der Fürstlich Radziwill'schen Wtureker Forst zu speisenden Wasserleitung nothwendige Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 10 S. 99, ausgegeben am 11. März 1902;

6) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Februar 1902, durch welchen dem Kreise Jerichow L das Recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für den Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Groß Lübars nach Gommern in Anspruch zu nehmenden Grundeigen⸗ thums verliehen worden ist, durch das Amtsblatt der Königlichen . gierung zu Magdeburg Nr. 9 S. 139, ausgegeben am 1 5

fe s 0

ärz 1902; e lie,

mtsblatt Regierung zu Bro ausgegeben am 13. März 1502; . ) der Allerhöchste Erlaß vom 24 Februar 1902, Genehmigung der von der Generalversammlung der schaft beschlossenen Satzung über die Vertretung sämmtlicher briefssysteme der Posener Landschaft durch einen gemeinscha ö engeren Ausschuß und durch eine gemeinschaftliche Generalversammlung,

der Königlichen am 11. März 1902,

der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 11 S. 81, aus⸗ gegeben am 13. März 1902.

8 Admiralstab : Senden Vibran. ö Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ließen Sich

ö gi. wie alljährlich, im Königlichen Schlosse diejenigen Nitg

glieder der Berliner Feuerwehr vorstellen, welche bei Aus—

. übung des Dienstes sich besonders ausgezeichnet, beziehungs— weise Verletzungen erlitten haben.

2 2 8 Bundesrathe

Die vereinigten Ausschüsse des

Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzung

R onpwog! st Ran gabe it Geschäfte der Gesandt—

Der hiesige Königlich griechische Gesandte

eng zu Posen Nr. 10 S. 99, ausgegeben

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