1902 / 74 p. 32 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

104951 Ordnung,

betreffend den Anschluß an die Kanalisation

und die Erhebung von Kanalisationsgebühren in der Stadt Berlin.

Auf Grund des § 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und der 4,7 und 8 des Kom⸗ munalabgaben Gesetzes vom 14. Juli 1893 wird für den Gemeindebezirk der Stadt Berlin folgende Ord—⸗ nung erlassen:

51.

Nach 8 1 der Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli 1874 ist jedes bebaute Grundstück an einer mit unter⸗ irdischer Entwässerungsanlage versehenen Straße an das Straßenrohr (Straßenkanal) anzuschließen.

Der Anschluß von den Straßenleitungen bis zum

usverschlußkasten (Inspektionskasten) hinter der

traßen flucht, diesen Kasten mit eingeschlossen, sowie die . der Frontregenrohre werden durch den Magistrat ausgeführt, welcher für etwaige Fehler Gewähr leistet.

Die n fuͤr die Herstellung und etwa noth⸗ wendige Aenderungen dieser Leitungen auf dem Grundstück, fowie für eine Strecke von höchstens 5 m auf der Straße, bon der Grundstücksgrenze ab ge⸗ rechnet, trägt der Eigenthümer. ĩ

ie übrigen innerhalb des Grundstücks zur Ab⸗ führung der . derselben erforderlichen Ein⸗ ichtungen hat der Eigenthümer herzustellen.

Die Beseitigung der Rinnsteine (6 5 der Polizei⸗ Verordnung vom 14. Juli 1874), die Legung der Se , cher sen sowie der Anschluß des Straßen dammpflasters (G 8 derselben Polizei⸗Verordnung) erfelgt durch den Magistrat.

Die hierbei für Lieferung und Verlegung der Granitbordschwellen, für . des. Gegen⸗

asters auf den Bürgersteigen, für Beseitigung der

ivatübergänge und Rinnsteinbrücken enstandenen welcher den

Auslagen sind von demjenigen zu ien, ; at.

betreffenden Bürgersteig .

An der gesammten Entwässerungsanlage des Grundstücks, soweit e durch den Magistrat her⸗ gestellt ist, dürfen ohne vorgängige Genehmigung des letzteren keine Aenderungen vorgenommen werden. Dem Magistrat bleibt vorbehalten, diese Aenderungen selbst auszuführen. 4

Den Beauftragten der ftädtischen, Kanalisatisns- Verw 2 muß jederzeit der Zutritt behufs Revision Hausentwässerung ae en werden.

E *

beginnenden Frist von 2 waltungsstreitverfahren offen,. t Bezirksausschuß zu Berlin. Gegen die Entscheidung e ist nur das Rechtsmittel der Revision

8 Grundstůücke in . 1 im dnung erwähnte 4 iebsfãhig ist, eine Gebühr zu erheben. .

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tage des auf die Herstellung des ersten Hausanschlusses (Hausableitungsrohrs) folgenden Monats. Das Grundstück ist als angeschlossen zu betrachten, wenn mindestens ein Hausableitungsrohr betriebs— fähig hergestellt ist.

57.

Die Höhe der Gebühr wird bei Grundstücken, die einen Nutzungswerth haben, nach folgenden Grund⸗ sätzen festgesetzt:

1) Es wird als Gebühr 193 (ein und ein . Hundert) des Nutzungswerthes er— hoben.

zer Nutzungswerth des -angeschlossenen Grund stücks e rn, der Hofräume, Hausgärten

oder sonstigen unbeweglichen Bestandtheile wird nach dem Ertrage inn, zelcher 1 den a , . Gebrauch oder die gemeingewöhnliche n im letzten dem Veranlagungsjahr unmittel n. igenen Kalenderjahr aufgekommen oder dur k. ermittelt ist. K Die Veranlagung der Gebühr erfolgt für

9

*

das J a m. . Y Wird ein Grundftück an die Kanalijation nen

angeschlossen oder ein aufgehobener Anschluß wieder neu hergestellt, so ist nie 35 werth des Kalendervorjahres, sondern der des⸗ jenigen Vierteljahreg maßgebend, für welches die Gebühr zu entrichten ist. Dieser Ver⸗ anlagun ra flak wird so lange beibehalten, bis der Anschluß während der ganzen Dauer des k bestanden hat.

der

Bei denjenigen Grundstücken, welche einen Nutzungs⸗ werth (57) nicht haben, wird die Kanalisations⸗ gebühr nach dem Wasserverbrauch der Grund⸗ . des zuletzt verflossenen Kalenderjahres bemessen. ;

Die Höhe der Gebühr wird in diesem Falle folgendermaßen festgesetzt:

1) Es wird die Menge des von einem Grund stück während des verflossenen Kalenderjahres verbrauchten Wassers ermittelt. Die der städtischen Wasserleitung entnommene Wasser⸗ menge wird durch die Wassermesser der städtischen Wasserwerke festgestellt.

Die Menge des aus eigenen Wasseranlagen entnommenen Wassers wird durch Schätzung ermittelt; jedoch bleibt es dem Eigenthümer überlassen, auch diese Wassermenge durch

chtung, welche der H fra für ssig erachtet und kontroliert, nachzu⸗

ung der Wassermenge bleibt . nachweislich

Ansatz. strat , , fest⸗

en zeichneten zu melden.

tip mittelten Zahlen

. I dieser ergestellt

§ 9.

Wenn auf einem Grundstück mehrere Gebäude vorhanden sind, von denen das eine einen Nutzungs⸗ werth, das andere einen solchen nicht hat, so finden die 55 7 Nr. 2 und 8 sinngemäße Anwendung.

Bel Gebäuden, in denen einige Räume einen Nutzungswerth haben, andere nicht, findet die Be⸗ rechnung der Gebühr ganz nach dem Wasserverbrauch 8 & statt.

§ 10.

Die Bestimmung im § 7 Nr. 4 findet . die im F 8, Absatz , und 9 bezeichneten Grund tücke sinngemäße Anwendung.

811.

Wenn bei einem Grundstück der Anschluß an die Kanalifation aufgehoben wird, so ruht die Gebühren⸗ pflicht vom ersten Tage desjenigen Monats, welcher der Aufhebung folgt, bis zum ersten Tage des auf den , keln Monats.

Die Fälligkeit der nach dieser Ordnung zu ent⸗ richtenden Gebühren tritt ein mit der ulli der Veranlagung für die bis dahin verflossenen Viertel jahre . für die ferneren mit dem letzten Tage desjenigen Vierteljahres, für welches sie zu entrichten sind. .

Die Gebühr wird bei der Berechnung auf durch 20 theilbare , oben abgerundet.

Zur Bezahlung der Gebühren ist derjenige per— sönlich verpflichtet, welcher zur Zeit der Fälligkeit im Grundbuch als Eigenthümer eingetragen ist. . Miteigenthümer haften als Gesammt⸗ schuldner.

Die Verpflichtung zur k der Gebühren ruht dinglich auf dem betreffenden Grundstücke der⸗ estalt, daß auch jeder spätere Eigenthümer für die . mit dem Senn n haftet.

Die auf Grund dieser Ordnung zu erhebenden Gebühren unterliegen der Einziehung im Ver⸗ waltungszwangsverfahren. ö

Gegen die Heranziehung zu den Kanalisations gebühren steht dem Zahlungspflichtigen der Einspruch zu. Das Rechtsmittel ist binnen einer Frist von vier Wochen bei dem Magistrat einzulegen. Der Lauf der . beginnt mit dem ersten Tage nach erfolgter Benachrichtigung von der Höhe des zu ent⸗

richtenden Betrages. Ueber den Einspruch beschließt der Magistrat.

Gegen den Beschluß steht dem Pflichtigen binnen

einer mit dem ersten Tage nach erfolgter Zustellung ochen die Klage im Ver⸗ Zuständig ist der

artember 18

. . Diese Ordnung tritt am 1. April 1902 in Kraft. Berlin, den 20. März 1902.

Magistrat ;

Haupt⸗ und Residenzstadt.

irsch ner. Genehmigung. O. P. 5451. Vorstehende Ordnung wird auf Grund des § 77

des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893

infolge Ermächtigung der. Herren Minister der

öffentlichen Arbeiten, der Finanzen und des Innern hierdurch zunächst auf die Dauer von fünf Jahren, also bis 1. April 1907, genehmigt.

Potsdam, den 22. März 1962.

. Der Qber⸗Präsident:

(1 S.)] (gez) von Beth mann-Hollweg. Vorstehende Ordnung wird hierdurch veröffentlicht. Berlin, den 24. März 1902.

. Magistrat

hiefiger Königlichen Haupt- und Refidenzstadt.

Kirschner. .

hiesiger Königl. (1.8.

lige . 6 Von der en Geno ts⸗Bank * J . . 9. . Bank von auf Actien, hier ist der 1 t worden, . 2. . oer . . worden . ankvereins i . 23 . . Elberfeld zum Börsenhandel an 5 —ĩ , er Bulassungsstelle an der Börse zu Berlin. . k Alexander. U

, .

on der Direction isconto⸗Gesellschaft hi

ist der Antrag gestellt worden, ö . nom. 6 6 099990 neue Attien der Gelsenkirchener 2 . zu Ueckendorf, X. Emission, mit 1 e, n ,, 1. . 1902 ab,

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse l.

e e n,,

Bulassungsstelle n . Börse zu Berlin. ell.

105343 Bekanntmachung.

Seitens des A. ö Ban kvereins hierselbst ist bei üns beantragt worden, L 500 000 40 auf den Inhaber lautende Aktien des Rheinischen Attien⸗Vereins für Zuckerfabrikation in Cöln (Nr. 4001-5500, 1500 Stück à2 1000 eοe) zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Cöln, den 25. März 1902. .

Zulassungsstelle für Werthpapiere an der Bärse zu Cöln. Moritz Seligmann.

lloesf7! W. Dahlström jr.

Gesellschaft mit beschrünkter Haftung. Die . ist in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei dem Unter⸗

Damburg, den 17. März 1902.

gebühr in Pfennigen.

Je, Liquidator;

Gu stav Nolte.

Einspruch und wird die Verpflichtun ; fg . 3 2 ö . -.

ommanditgesellschaft 600 neue Aktien des

105344 . . .

In Gemäßheit § 59 des Reichsgesetzes vom 20 April 1892 machen wir bekannt. daß durch Be— schluß der Gesellschafter vom 6. März 1902 das Stammkapital der Firma „Elektrogravüre Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig⸗Sellerhausen um 100 000, herab⸗ gesetzt worden ist. Etwa vorhandene Glaͤubiger werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. .

Leipzig⸗Sellerhausen, den 25. März 1902.

Die Geschäftsführer: Jay. Hiemann.

iGzasj 2 3

Nachdem die Auflösung und Liquidation unserer Gesellschaft in das ,. eingetragen worden ist, fordern wir unfere Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzumelden. . .

Marienfelde bei Berlin, den 2. März 1992.

Allgemeine Motormagen. Oesellscaft

m. b. H. i. L. Richard Eloesser.

loszao]

Ausweis der Schwarzburgischen Landes

zu Sondershau per 28. 2 *

Ac Kassenbestand. cti va. Wechsel .

bell

e r n,, / onto⸗Korrent⸗Saldo 3 1 63. 93. Lombard. Darlehen . ö. Bankgebäude und Mobilien. be = Nicht, eingeforderte 60 0 des d xx. q Aktien Kapitals K 1 Opel 366. . ; ö Passiva. . Aktien Kapital 410 2 509m Deposite n. ö. , n 2 Reserbefonds. 1604 33d 6. Diverfe n g.

106348

Uölthlenbergsche Prwatz Feutvernthetungs Heselscast in Suhm.

Gewinn⸗ und Verlust Rechnung des

ahres 1901.

A. Einnahme. n m, ( M6. . .. I) Ueberträge aus dem Vorjahre: 1) Schäden, einschließlich Kosten, abzü 43 a. Prämien⸗NUeberträge und des Antheils der Rückversicherer: ö Vorauszahlungen... 1252 807 J. aus den Vorjahren . b. Brandschaden⸗Rückstände 108241 hen,, S6 91 150,98 2) Pramien⸗ Einnahme b. zurückgestellt.. 3606. e D O6 105,0 i ab: Ristorni ,. 74 923, 40 1987 18230 II. im Rechnungsjahre 3) Nebenleistungen Der Der . gezahlt 4. 6 419 935,12 , 63 709 bo b. . K 6 rträgni ö * k ; ) Růckversicherungsprämken.·... a. Lapltalzinse ... ö38 136 93 3) Propistonen abzüglich des von den Rück. b. Miethzin t; 650 = versicherern erstatteten Antheils 5) a. Kursgewinn aus verkauften 3 Steuern und öffentliche Abgaben Werthyapiere n o = 5 Verwaltungskosten b. Gewinn auf ausgelooste 6) Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, int ⸗·-⸗ Werthpapiere .... 2 268 45 besondere für das Feuerlöschwesen.. 18 1 6) Sonstige Einnahmen, näm⸗ 7) Abschreibungen: ; K lich: a. auf den Grundbesitz. M 2320 . Ersahhosten. . M 168601 b. auf Werthpapiere. 143 9569235 1162 zurũckgefallene 8) Kursverluste auf Werthpapiere 46 n 9. 3 a 9) 5 Aus —— 2 1 und überzählige und zwar: ohne Aufrechnung len die ; ; Dividende Versicherten auf die 1 (CM 25 784,44) , 56 163 09 übernommene Versicherungssporteln und zurũckerhaltene Stempel gebühren Brandentschã⸗ Darunter: An den württembergischen digungen.. , 2 266,46 Kw M6 59 449. Verschiedenes 16882 60 27431 10 n rng e , ꝛ; 115 Sonstige Reserven ...... 12 Ueberschuß und Verwendung: . * a. an den . Reserbefonds gemiß k ö 4 4 der 1 nach Maßgabe ö. . ö ugangs an Versicherungen oo aus . 6 416 2096 b. zu Reichung einer Dividende n die Gesellschafts. Mitglieder von S0 bei einer e,, tämien⸗ Summe von S 2049 286 . e g öl c. an die außerordentliche Dividenden; Reservree e 6 6 14013270 94 .

L. Activa. 4 I) Bvpothekenfreier Grundbesitz.. 229 3 3 ppotheken · Forderungen.. 2 921 540 - 3) Werthpapiere (zum Anschaffungs⸗ 11 reis aber nicht höher als zum urswerth vom 31. Dez. 1901) 11 819 700 41 ö . MS 12 529 617,æ 8 urswerth vom . ; ; 31. Dez. 1991 S 11 919 032,65) 9 6 bei Bankhäusern.. 166 648 20 . 3 6 6 bei anderen Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaften... 4408635 ) Jin sen⸗Forderungen..... 162202 8) Austände bei den Agenten 13 052 94 I) Rückstände der Versicherten... 0 10) Baare a. ö K 5 73269 11) Geschäfts⸗ Inventar, Drucksachen, nn, . 2 12) Sonstige Altinin .. 0 13) Vermögensstand der Beamten⸗ enstong· Kassseꝛꝛ·ꝛ 441 02698 15 603 410 93

Die vorstehende Gewinn- und Verlust- Rechnung des Jahres 1901 nebst Bilan om die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1901 ö haben wir eingesehen

nichts zu erinnern gefunden.

Durch notarielle Urkunde vom 19. 26. Februar 1902 ist das richtige Vorhanden ein

lichen Werthpapiere und Zingscheine der Gesellschaft . und der Aufwärter festgestellt; 6 Anstand ö :

tuttgart, den 14. März 1902.

Fischer.

Kontrol⸗Kommission. Arnold. Vorstehende in der am 22. März stattgehabten 74. ordentlichen General

des Vorstan dw und Verwaltungsaueschuffs. e echnung bringen wir, unter Beifügung der Beur

Haffner.

sellschafts Mitglieder unter Entlastun Bilanz nebst en! und . Kommission, hiemit zur öffentlichen Kenntniß.

In die Kontrol-⸗Kommission würden neu gewählt I) zu ordentlichen Mitgliedern die Herren Ober⸗ Hermann Scheurlen, Kommerzienrakh Egen Werlitz; ] u Ersatzmännern die Herren Kaufmann Ernst Helbling, Mini räsident von Schleicher; sämmtlich in Stuttgart

2)

Die Austheilung der wie feit ciner langen Reihe hon Jahren wieder berschußjaht in, n ö. im der

; auf 60 0 festgesetzten Dividende zrfolgt unter die Hesellschaftt Mitgligber ach. 3. der von

Versicherungsbeiträge und na Jahres 1900 je 14 den . Prämie. Soweit eine solche

Vorschrift der Artikel

beträgt am Schlusse des Jahres 1901

S 1109 247 139 in 167 709 Policen.

Stuttgart, den 24. März 1902.

Württembergische Brivat · euerversicherungs · Gesellschasitt Vorstand. K J Wächter.

Der

Bilanz am 21. Dezember 1901.

mi ,, . . . . rechnung nicht möglich ist, wird die Dividen Die Verficherungssumme ist um Jahre kool um M 41 5s 776 in 40

Ordentlicher Reservefonde tt. 4

,, von 9 . 6 ol 3 4. 11 922 . guss

2) Spezial Reserven, nämlich: außer ordentliche Bividenden / eferve . Darunter: 3 9 . .

J rämien⸗Ueberträgẽ

3 Gewinn, Reserpe der Versichertn

(noch nicht abgehobene Dividende

1

mit

,

9 . 6 . = onstige Passixya· 3 An , , . 8) An die r, 6 , Were le rer nde, TI bos,

des Hanh

ebenso der Kautionspapiere .

eute vorgenommene Kassensturz

Lamm fromm. Bossert.

, instimm nung der

ostmeister Niederhofer, . . . sterialrath Echenlln .

,,, 27, 127. 2. . 127 127 2 J . Abrechnung 4 ö . .