1902 / 226 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Sep 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

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Yer Kezugsprris beträgt vierteljährlich 4 M 50 5.

Alle Post-⸗Anstalten nehmen Bestellung an; 8VW., Wilhelmstraße Nr. 22.

für Berlin außer den Post-Anstalten auch dir Expedition

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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Inserate nimmt an:

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Insertionapreis für den Raum einer Aruckzeile 0 3.

die Königliche Sxpedition des Jeutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Rreußischen taats-Anzeigers

Berlin 8ᷓ., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Donnerstag, den 25. September, Abends.

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1902.

Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich

Preußischen Staats- Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr

nehmen sammtliche Post Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, 8M. Wilhelmstr. 3s, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen.

Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs-Anzeiger und dem Königli ĩ inschließli . ( taats⸗Anz bestehenden G tblattes ließlich des Postblattes und des Central-Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen . ö. 9 J J 2

Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.

Inhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Buchholz.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personal⸗Veränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Restanten der Königlich preußischen allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-⸗Anstalt.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 42 der „Gesetz⸗ Sammlung“.

Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Reglerungs⸗Amtsblätter publizierten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Chef der Uebungsflotte, Admiral von Koester, General-Inspekteur der Marine und Chef der Marine-Station der Ostsee, den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Vize-Ober⸗Stallmeister Freiherrn von Esebeck die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes erster 3 des Königlich affe Albrechts⸗Ordens und des . offtzier⸗Kreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren ðc. die Erlauhniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ theilen, und zwar:

des Großkreuzes des Königlich bayerischen

Verdienst-Ordens vom heiligen Michael:

Allerhöchstihrem vortragenden General⸗Adjutanten, General⸗ . Grafen von Hülsen-Haeseler, Chef des Militär⸗ abinets; l

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen zslf lat erdlenst-⸗ Ordens;

dem Geheimen Hofrath Tinney, Geheimem expedierenden

Sekretär im Militärkabinet; ; des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗

Kreuzes . des dem Großherzoglich hessischen

Verdienst-Orden Philipp's des Großmüthigen angereihten silbernen Kreuzes.

dem Geheimen Kanzleidiener Kraus im Militärkabinet;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Major z. D. Rahm, Kommandeur des Landwehr⸗ bezirks Gĩatz des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern ö Ordens: ö. ; dem Leutnant Freiherrn von Stein zu Nord- un Ostheim im . Prinz Carl von Preußen (E. Brandenburgischen) Nr. 12; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Gichenlaub es nen Ordens: dem Garnison⸗Bauinspektor des Garnison⸗Baubezirks Freiburg i. Br. Weinlig; ö der Gr alich badischen kleinen goldenen Verg dien st 22 1 des Karl Friedrich Militär⸗Ver dienst⸗Ordens;:; ö dem Ober⸗Feuerwerker Ulmann bei der Geschützgießerei;

der Großherzogli hadischen silbernen Karl Friedrich r fer ich fa rr arfie am Bande:

dem Sergeanten Kleinhaus im 4. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment;

des G erzoglich sächsischen Allgemeinen ,,, mit Schwertern:

dem Unteroffizier Schorneck Dragoner⸗Regiment Nr. 16

im 2. Hannoverschen

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens und . . kreuzes dritter Klasse des Fürstlich schaumburg— lippischen Haus⸗Ordens: dem Hauptmann Grafen von Schlieffen, Flügel⸗ Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen;

ferner:

des Großkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem Generalleutnant von Schmidt, Inspekteur der Feld⸗Artillerie, und Allerhöchstihrem vortragenden General⸗Adjutanten, General⸗ leutnant Grafen von Hülsen-Haeseler, Chef des Militär— kabinets; des Kommandeurkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens: dem Oberstleutnant von Oertzen, Abtheilungs-Chef im Militärkabinet; des Kommandeurkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem Major von Zastrow, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abtheilungs⸗-Chefs im Militärkabinet; des Offizierkreuzes des Königlich italien ischen St. Mauritius- und Lazarus⸗Ordens: den Majors von H und von Wiens⸗ kows ki, beide im Militärkabinet; des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Schmidt und Nicolai, beide im Militärkabinet;

des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Geheimen Registrator Blumensaat im Militär⸗ kabinet;

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich norwegischen Ordens des heiligen Olaf:

dem Oberstleutnant von Pannewitz beim Stabe des Grenadier? Regiments König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 11; sowie

des Kommandeurkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“:

dem Oberstleutnant von Rothkirch und Panthen,

Kommandeur des Braunschweigischen Husaren⸗Regiments Nr. 17.

Deutsches Reich.

Se ine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Postkassen⸗Buchhalter Dümichen in Bremberg, den k J, in Darmstadt, Walther in Magdeburg, den Ober⸗Telegraphen⸗Sekretären de Ahna in rankfurt (Main), Seiler in Hamburg, den Postmeistern . in Blankenburg (Schwarzathah, Melmer in St. Wendel, Rau in Zielenzig und Tschornia in Gransee bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungs⸗ rath zu verleihen.

Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Buchholz betreffend.

Die Ministerien des Innern und der . haben zu der von der Stadtgemeinde Buchholz beschlossenen Ausgabe von Schuldscheinen in Abschnitten von 3000, 1900, 500 und 300 Je, welche auf den Inhaber lauten und seitens des letzteren unkündbar sind, behufs Aufnahme einer mit 4 vom Hundert jährlich zu . . . . aßgabe des vorgelegten Anleihe⸗ und Tilgungsplanes ö 8 795 des n en Gesetzbuchs erforderliche

Genehmigung ertheilt. . den 17. September 192. Die Ministerien

des Innern und der Finanzen. von Metzsch. Rüger.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem preußischen Staatsangehörigen, Kaufmann Georg Hermann Stoltz in Hamburg den Charakter als Kommerzien⸗ rath zu verleihen.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 36 des Patents und Reglements unserer Anstalt vom 28. Dezember 1775 werden nachstehend die Nummern der Aufnahmescheine derjenigen Mitglieder der Anstalt bekannt gemacht, die mit der Zahlung der Wittwenkassen-Beiträge im Rückstande geblieben sind.

Restanten für einen Termin:

71573 (Lemcke), 76 7609 (Forcke), 77 12 (Wiegand), 101 463 Petzsch), 119 331 (Jäsche, 120 158 (Stratmann). Restanten für drei Termine: 96 813 (Frommholz).

Die Restanten für einen Termin werden aufgefordert, zum nächsten Zahlungstermin, dem 1. Oktober 1902, den rückständigen Beitrag nebst der reglementsmäßig verwirkten Versäummnißstrafe und dem alsdann wieder fälligen Beitrage, also überhaupt das Dreifache eines Beitrages zu entrichten.

Dem Restanten für drei Termine wird hierdurch eröffnet, daß er aus unserer Anstalt ausgeschlossen und sein Aufnahme⸗ schein ungültig geworden ist.

Berlin, den 19. September 1902.

General-Direktion der Königlich preußischen allgemeinen J egungs⸗Anstalt. elian.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42 der „Gesetz Sammlung“ enthält unter Nr. 10 397 das Gesetz, betreffend die Vorausleistungen zum Wegebau, vom 18. August 1902. Berlin W., den 25. September 1902. Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

Nach ö des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz ⸗Samml S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das am 13. Juni 1902 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ Und Bewässerungs⸗Genossenschaft Serkenrode⸗Bracht zu Serken⸗ rode im Kreise Meschede durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Arnsberg Nr. 34 S. 531, ausgegeben am 25. August 1902;

2) das am 11. August 1902 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungs⸗ Genossenschaft im Gebiete der unteren Stepenitz zu Weisen im Kreise Westprignitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 37 S. 391, ausgegeben am 12. September 1902.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Handel und Gewerbe Möller, nach Königshütte i. O. Schl.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. September.

Der Kaiserliche Gesandte in Lissabon, Wirkliche Geheime Rath Graf von Tattenbach ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die ü der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte in Darmstadt Prinz zu Hohen— lohe-Oehringen hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.