1903 / 37 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

atorischen Charakter, der die beabsichtigte Wirkung kaum haben eth Dieselbe Wirkung sollte wohl d ge des Abg. Oertel haben. . des . Dr. Sertel) Die Rede des Abg. Oertel ief parallel mit der Mittelstandsrede des Abg. Freiherrn von Wangen beim im Zirkus Busch. Wir sind mit ihm der Meinung, daß Bau- unfälle möglichst vermieden werden sollen. Wir haben vor kurzer Zeit im preußischen Abgeordnetenhause einen entsprechenden Antrag gestellt. Wir hätten einen solchen Antrag auch hier stellen können; nachdem aber Graf von Posadowsky im . 36 kategorisch erklärt hat, daß das der Landesgesetzzebung überlassen werden müsse, haben wir den Weg der Landesgesetzebung gewählt. Dem Befähigungs⸗ nachweise für das Baugewerbe können wir aber nicht das Wort reden. Was das Gesetz über ken unlauteren Wettbewerb betrifft, so hat sich . Dertel di Sache doch sehr leicht gemacht. Was versteht Her ertel unter dem Mittelstand und wie können wir ihm helfen? Wie Hill Herr Sertel die Erhöhung der Industriezölle mit seiner Mittel= standspolitif vereinbaren? (Zuruf des Abg. Dr. Oertel) Schmie⸗ den, lossern c. werden Ihre Materialien durch die Zölle erhöht und die konservative Partei hat doch für den Antrag von Kardorff 8 Ferner sollen doch durch den Zoll die Butter, Schmalz und er verteuert werben. Die Rechte hat also durch ihre Zollpolitik dem Mittelstand einen schlechten Dienst geleistet. Die Lohnzahlungs⸗ bücher haben sich nach der Meinung der Arbeitgeber wie der Arbeiter als eine nutzlose Plackerei erwiesen. Das wird auch von Gewerbeinspektoren und Handelskammern anerkannt. Dieser sozial= olitische m . müßte möglichst bald iet werden. In der 35 der Kellnerordnung stehe ich ganz auf dem Standpunkt des taatsfekretärs. Herr Erüger hat nur den Wortlaut der Verordnung gefaßt. Die Fassung der Verordnung muß bald revidiert werden. Han sucht jetzt der Verordnung dadurch ein Schnippchen zu lan e, 36 man den Angestellten eine andere Bezeichnung beilegt, 3. B. den Kellnern die Bejelchnung Hausdiener. Notwendig wäre die Unterstellung des Gastwirtsgewerbes unter die Gewerbeinspeklion und die Zuziehung weiblicher n bei Wirtschaften mit weiblicher 53 Dem Trinkgelderunwesen muß ein Ende gemacht werden. Wie traurig diese Verhaͤltnisse sind, geht daraug herhor, daß in der altdeutschen Trinkstube des Münchener Hofbräuhauses, also einer staatlichen Musteranftalt, die Kellnerinnen weder Lohn noch Wohnung erhalten und jeden Tag 1,20 M für das Schwenken der Krüge an den Pächter zu zahlen haben, und das bei 15⸗ und 17 stündiger täglicher Arbeite zeit. Durch unsere Rechtsprechung geht ein antisezialer Zug; ich ehe aber nicht fo weit wie die Sozialdemokraten, die jeden einzelnen all generalifieren. Aber ich weise auf generelle Entscheidungen be⸗ . des Kahlpfändungsrechts hin, 3 der Sitzgelegenheit der Angestellten, entgegen dem Sinn und Geist des betreffenden Ge⸗ fetzes und der betreffenden Bundesrateperordnung. Merkwürdige Entscheidungen sind auch ergangen hinsichtlich der Aussperrung von Arbeitern, des Streikpostenstehens. Eine , wurde zu einer befonders hohen Strafe wegen Streikpostenstehens verurteilt, weil sie durch ihre Körperfülle ein Verkehrshindernis gebildet habe. Ein anderes Urteil kommt darauf hinaus, daß ein einfacher Arbeiter keinen Anspruch auf eine wanzenfreie Wohnung hat. Im Vereins⸗ und Versammlungsrecht passieren ebenfalls die tollsten Dinge. Auf diesem Gebiet wird nicht eher Ruhe werden, big die Sache einheitlich von Reichs wegen geregelt ist. Das preußische Oberverwaltungsgericht und das Kammergericht nehmen hinsichtlich der Zulassung von weiblichen rsonen zu 6 einen entgegengesetzten Standpunkt ein. as Polizeipräsidium in Berlin hat sogar den Verein zur Bekämpfung der Vivisektlon⸗ für einen politischen Verein erklärt. Sollen die Frauen bon allen Fach⸗ und Berufspereinen ausgeschlossen werden? Die Frauenbildungsfrage muß einheitlich geregelt werden. Die Rede des Kultusministers im preußischen Abgeordnetenhaufe war genau ebenso reaktiorär wie der Ausspruch des Oberbürgermeisters hon Dresden wegen der Ueberweiber. Nicht minder reaktionär ist die Haltung der „Kreuzzeitung'. Die . aben auf vielen Gebieten so ,. i,. daß man doch endlich mit solchen rück= schrittlichen Anfichten aufräumen sollte. Am merkwürdigsten ist die altung der deutschen ,, ,. und deren Furcht vor weiblichen erbindungen. Ich weise auf daz Urteil des Prefessers Harnack auf dem letzten evangelisch- sozialen 2 hin, daß die Hauptträger des modernen Bildungsstrebens die Arbeiter und die Frauen seien. ih, dem preußifchen Kultusminister steht nur eine Zahl räck⸗ fändiger Professoren. Gegenüber der Zersplitternng auf dem Gebiete der Behandlung der Frauenbildungefrage und der Haltung der Uni ersitäten ist es Zeit, daß die Reichsregierung mit einer einheitlichen Ver- ordnung vorgeht. Graf von Posadowsky ist ein warmer Freund des mn vor allem des medizinischen Frauenstudiums. Die ünchener Allgemeine Zeitung“ hat eine Zusammenstellung über Das medizinische Frauenstudium gebracht, aus der hervorgeht, daß tatsächlich Deutschland auf diesem Gebiete den meisten Kultur- staaten, ja fogar Rußland gegenüber, nachhinkt. Und wo bleibt der moderne Reichskanzler, der noch im vorigen Jahre eine Deputation der Frauen empfangen hat? Einen eigentümlichen Ein⸗ druck macht die Ueberwachung des Vereins „Frauenwohl in Berlin durch Schutzleute. Im allgemeinen muß ich sagen, daß das anti⸗ fofiale Verdalten gewisfer Kreise unsere Soztalgesetzgebung illusorisch macht. Jede erzwungene Kundgebung von Arbeitern sollte oben mit Verachtung zurückgewiesen werden. Ich bitte den Staatssekretär, seinen ganzen Einflug auffuwenden, um die Gesinnungsfälscherei zu befeitigen. Der Reichskanzler will einen Ausgleich zwischen Unter⸗ nehmern und Arbeitern schaffen, dann soll er auch die politische Heuchelei aus der Welt schaffen. bg. von Waldow und Reitzenstein (d. kons); Als langjähriges Mitglied und Vertrauensmann einer landwirtschaft. lichen ir g n hahn muß ich dem Angriff des Abg. Wurm gegen die Agrarier bezüglich der Unfälle in der Landwirtschaft widersprechen. Die Unfallverhütungsvorschriften können nicht er⸗ folgreich sein, wenn sie durch die Ungchtsamkeit der Arbeiter illusorisch gemacht werden. Von der Anzeigepflicht für Unfälle wird seitens der Unternehmer jetzt erfreulicherweise in biel größerem Um⸗ fange Gebrauch gemacht; auch die kleinsten Verletzungen werden gemeldet, damit der Arbeiter der Wohltat der Gesetzgebung teilhaftig wird. Daher kommt es, daß die Zahl der Unfälle, die in der Statistik aufgeführt, sind, zugenommen hat. Der Abg. Wurm be⸗ hauptet, daß sich die Zabl der Unfälle in der Landwirtschaft in den . 10 Jahren verdreifacht hat; das beweist allerdings die Statistik. Aber der ö mit der gewerblichen Unfallsstatistik kann nicht ezogen werden. In der Landwirtschaft haben sich die Unfälle um auf das Mille gesteigert, beim Gewerbe um 3, zz auf das Mille. Dieser verschwindende Unterschied kommt 5 nicht in Betracht, wenn man be— denkt, daß es sich bei der Landwirtschaft m 4 Millionen Betriebe, in den Gewerben aber nur um J Million Betriebe handelt. Die Unfälle bei den irh g. in der Landwirtschaft betragen nur Toso aller Un= fälle. Es ist nicht wahr, daß die Agrarier nicht für die Sicherung der Maschinen g die Fabriken liefern heute überhaupt keine Maschinen ohne Sicherung mehr. Ich bedauere tief, daß die Be⸗ mühungen, welche die landwirtschaftlichen Unternehmer ebenso wie die gewerblichen Unternehmer zur Sicherun ihrer Arbeiter gegen Unfälle derwenden, von dem Abg. Wurm hier in Frage estellt worden sind. Von dem Ideal der Sozialdemokraten sind wir hoffentlich für alle Zukunft weit entfernt. . Abg. Schrader (Fr. Vsg): Das Zentrum hat uns mit dem seiner a, Haltung widersprechenden Antrag, betreffend den n, ,, , , überrascht in einem Augen⸗ lick, der zu erschöpfenden Erörterungen wenig geeignet ist. Wir werden unsere abweichende Haltung zu diesem Antrag begründen, nachdem wir die Begründung. durch den Antragsteller gehört haben. Auf das abweichende Urteil von so n,. ite über die Kruppschen Einrichtungen gehe ich nicht näher ein. ESFinen Nachteil hat diefe Kaffe insofern, al sie eine Zwangseinrichtun ist, deren Wohltat aufhört, wenn die Mitglieder ausscheiden. Dadur ist eine . bhängigkeit der Arbeiter begründet. Ich will der Firma daraus keinen Vorwurf e, ,. Jedenfalls hat man aber im Knapp= schaftswesen einen anderen Weg eingeschlagen, der g ihr zum Vorbild dienen sollte. In der Wohnungsfrage begrüße ich den Antrag Jäger.

Gebiet bisher am 2. ,, 2. m Dchen, es wurden, hübsche

m. 1 1 sen an die ieru äfidenten erlassen, aber von enn, hat w.. lich in Städten wie Berlin . Charlottenburg 36 Grfreulich ist es, daß das Neich nich selbst baut, sondern sich auf die Unterstützung von d,. n be e Die . s . 2 21 ven. kaffen und andere Institute 336 . 6 so 3

nötigen 3 n

davon überzeugen, daß

Geld bei einer Baugenosfenschaft sehr gut und sicher 2 ist.

Die Unterstützung würde mehr helfen als ein Gesetz. Um 6isa Uhr wird die weitere Beratung auf Donnerstag

1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

18. Sitzung vom 11. Februar 1903, 11 Uhr.

Es wird die zweite Beratung des Entwurfs des Staats⸗ haus . für das ge n sseh⸗ 1803 im Etat des Ministeriums des Innern bei dem Kapitel der dauernden Ausgaben „Landgendarmerie!“ er,

Nach den Ausführungen der Abgg. (freikons.). Dippe ih . Wiemer * Volksp.), von Riepen⸗ hausen (kons. , Graf von Wartensleben J lons.), Werner (Antis.) und Dr. Crüger (fr. Volksp.), über die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, bemerkt der

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ich bin dem hohen Hause und allen den Rednern, die zu dem Kapitel Gendarmerie gesprochen haben, aufrichtig für das Wohlwollen dankbar, welches sie für diesen so hochwichtigen Stand bekundet haben, ein Wohlwollen, das die Gendarmerie zu schätzen weiß, das sie aber auch mit vollem Rechte verdient. Ich bin auch dankbar für die Anerkennung, die der Staatsregierung gezollt ist, daß sie trotz der schwierigen Finanzlage es ermöglicht hat, auch in diesem Jahre wieder ihre Fürsorge für die Gendarmerie im Etat zum Aus-⸗ druck zu bringen durch erhebliche Mehrbewilligungen. Einer der Herren Vorredner hat die Summe bereits angegeben. In diesem Etat sind 339 772 46 mehr als im vorigen Etat eingestellt. Dazu kommt noch die Summe von 183 od 6, welche wiederum wie im Vorjahre im Extraordinarim angesetzt sind, um für Wohnungen der Gendarmerie ausreichender als jetzt zu sorgen.

Meine Herren, es sind dann von allen Seiten Wünsche der ver⸗ schiedensten Art für Besserstellung der Gendarmen hier zur Sprache ge⸗ bracht worden. Sie können überzeugt sein, daß diese Wünsche eingehend werden geprüft werden, und daß, soweit das in meiner Möglichkeit liegt, ich gern bereit bin, den Stand der Gendarmerie so hoch zu heben und so zu stellen, wie er es mit Recht verlangen kann. Dagegen möchte ich hier einem Wunsch doch schon jetzt, um nicht Mißdeutungen im Kreise der Gendarmerie selbst hervorzurufen, entgegentreten. Eine allgemeine Neuregelung der Gehalteverbältnisse halte ich in diesem

Baensch⸗Schmidtlein

Augenblick für unzulässig. Die Regelung der Gehaltsverhãltnisse ist vor ein paar Jahren abgeschlossen, und in diese große Frage hier jetzt wieder einzutreten, ist, glaube ich, unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Man wird auf eine andere Weise versuchen müssen, die Gendarmen auch pekuniär besser zu stellen. Das wichtigste des neuen Etats ist ja die Gewährung der Prämien. Meine Herren, mir persönlich wäre es ja sehr viel lieber gewesen, wenn wir mit den Prämien sehr viel weitherziger und freigebiger hätten sein können; leider hat uns das die Finanzlage verboten, und ich bin meinem Herrn Kollegen von den Finanzen ganz besonders dankbar, daß er trotzdem sich entschlossen hat, erst mal das Prinzip der Prämien zuzulassen, und das ist die Hauptsache, und dann einen Betrag einzusetzen, daß diese Prämien wenigstens einem Teil der Gendarmen auch schon im nächsten Jahre zu gute kommen.

Meine Herren, die Wäünsche, die ausgesprochen sind wegen der Ernennung und der Pensionierung der Offiziere sind an die falsche Adresse gerichtet. Die Ernennung der Offiziere berührt den Minister des Innern nicht, das ist eine militärische Angelegenheit, die mich nichts angeht. Ebenso ist es mit der Pensionierung der Offiziere; sie erfolgt nach dem Reichsgesetz über die Offizierspensionen. Darin hier eine Aenderung eintreten zu lassen, kann ich nicht versprechen. Andererseits will ich ja gern zugeben, daß es in sehr vielen Fällen er⸗ wünscht ist, daß Offiziere, die sich für den Gendarmeriedienst als be⸗ sonders geeignet erwiesen haben, die, ich möchte sagen, indirekt mit . wirken an den Zivilaufgaben der Gendarmerie, möglichst lange in ihrem Amt erhalten werden. (Sehr richtig!

Es ist dann vom letzten Herrn Redner, nach meiner Auffassung mit Recht, die etwas mißliche Lage hervorgehoben worden, in die die

ndarmen bei ihrem Uebertritt in den Zivildienst kommen, wenn sie nicht mehr, wie das früher die Regel war, als Unterbeamte, sondern als Subalternbeamte eintreten. Als Unterbeamten wurde ihnen früher die ganze Militärdienstzeit angerechnet auf die Gehaltsansprüche usw. Als Subalternbeamte sind sie bis jetzt noch von der Wohltat aus—⸗ geschlossen, die andere Militäranwärter genießen, daß ihnen wenigstens ein Teil, ein Jahr ihrer Militärdienstzeit für die Gehaltsskala an⸗ gerechnet werde. Diese Frage ist eine nicht unwichtige, und ich kann Ihnen sagen, daß ich bereits selber Anlaß genommen habe, derselben näher zu treten und zunächst mir Material zu verschaffen, inwieweit tatsächlich eine Benachteiligung der Gendarmerie hierdurch eingetreten ist. Also auch diese Angelegenheit wird auf das sorgfältigste unter⸗ sucht werden, und wenn es möglich ist, werde ich versuchen, im Ein⸗ vernehmen mit meinem Herrn Kolleen darin eine Abänderung anzu⸗ bahnen. ö

Zum Schluß will ich nochmals meinen Dank aussprechen für die besonders wohlwollende Behandlung der Gendarmerie. (Bravo! rechts.) (Eine Reihe von Titeln dieses Kapitels wird ohne Er— örterung bewilligt.

Zu dem Titel Funktionszulagen, Reisekosten, Zuschüsse usw.“

bemerkt Abg. Kopsch (fr. Volksp); Seit dem 1. Nob fie nach dem Bel en die Schutzleute nur 23 , wn , , . ö. ie 9 . 9 efehl ihrer Vor⸗ ge achen. Eine derartige Verfügun ĩ ĩ nicht für erforderlich. z j , as Kapitel wird bewilligt.

Es folgt das Kapitel „Allgemei j . , p gemeine Ausgaben im Interesse

bg. von Loe bell (kons.) erstattet über die Kommissionsverhand.

von ö benau 8 hrung des ir unf, wee , , meln, ö ier.

trauen ; die Tommunen ten Fiskus w 6 alsdann dit der Kommunen ürsor z itz . Jentr j: Die Verteile * ö. 2. daß es die en

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in dem ö n len Lebenswandel führte, nicht die Für ̃ eintreten lassen. Dieses Erkengtnis tebt im spruch mit der ebers, nach der nicht nur fahren der körperlichen, sittlichen Verwah durch die Fürsorgeer ziehung entgegengetreten werden soll

ker keinen Armenp lege ist, Tarf allerdings nicht

Geseßtzes dem Staate n Das Kammergericht u weit en; es e ͤ n

a, . 97 . werden fönne; denn das Gericht könne für das Kind einen Vorm

rie Fortnahme des Kindes aus dem Hause anordnen, und dann lei das Kind arm und müsfe der Armendflege zugewiesen werden. Auf diese Beise bat das gericht den Armen verbanden Laften auferlegt, die ih pon Rechts wegen nicht zufallen. Die . des Gammergerichts hat verlangt, daß das letze Mittel erschopft ei ebe die Fürlorgeerßie hung

eintreten könne. Das Rei richt zieht für seine immer die Materialien * an. Das

ie unter st Amts. und Lan 2 in Instan en mts un ö erweitern sie můssen sich aber leider der Entscheidung der höchsten

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Statisti der 155 und 1803 erscben, weil dann ein Bebarrungẽs.˖ e n , n, fe, n , keine Schlüsf

aus der Statistik dieses Jahres darf man se Re

Das Geseß sellte man cber nicht jrtzt schen ändern, wenn nicht die

Tringende Notwendigkeit es erferderi. Wir müssen zuerst zu einer

. pflege ung c

ö In Fällen, wie dem ist der

trennen; er ist z. B. Leuten unterbringt. auf die Gl

s wird das Fürforgeerziebungsgefeß illuforisch gemacht, denn die l wird 34 —— 823 8 2 stetz sehen wird, wie er kas Kind am killigften unterbringt. Wir wollen die Rinder, die in Gefahr sind, zu verwahrlosen, retten und sie zu brauchbaren Menschen eniehen, und zwar durch allgemeine Fursorge auf bffent ·

lung Bericht

liche Kosten. ;

Arg. Goldschmidt (fr. Vollsp): Wenn Kinder der Ver lotterung ausgesetzt find, soll die Fürsorgeerziehung eintreten. Bei diesem weiten Spielraum des Gesetzes war es tsteben, wenn bei der Beratung gewünscht wurde, 55 das Geseß nicht als ultima ratio in Anwendung kommen soll. war nicht so zu verstehen wie es von dem Kammergericht ausgelegt worden ist, daß die Für forge erziehung nur im außersten Notfalle, wenn alle sonstigen Mittel sagen, zur Anwendung gelangen soll; der Vorbehalt wurde vielmehr gemacht, um zu verbindern, daß das Gesetz mißbrãuchlicherweise

gegen die Eltern ausgelegt werde. Es ist auch e in, ob das Kind ein n oder ein uneheliches ist. Der Sinn des Gesetzes könnte nur sehr verkümmert

zur Geltung kommen, wenn es be gerichts verbleiben sollte. Ich kann nur meinem geben, daß es in der Haupffache der Streit um die K der diese a hervorgerufen hat. Es soll kein die Richter sein. Auch ich bitte, eine Novelle zum Fürsorgegesetz zu machen. Der Abg. Noelle hat nicht recht, wenn er meint, man ein Gesetz nicht ändern solle, weil das Gesetz noch K in Kraft sei. Das Kammergericht sollte sein Urteil einer Nachprüfung unter- ziehen, damit der hohe Zweck des Gesetzes auch erreicht wird.

Abg. Kuhr (frs. Vag) führt cinen Fall aus der Praxis an, der ich in Heier zugetragen ö bleibt aber im Zusammenhange unver⸗

entspricht nicht dem Sinne der Gesetzgeber und den Tendenzen des Gesetzes, wie sie in der Kommission und im Plenum in das Gesetz hineingebracht wurden. Eine Novelle zum Geseß balte ich nicht für nötig, ich glaube, unsere heutige Beratung genügt, um das Kammer⸗ gericht von seinem Urteile abzubringen.

Abg. Hoheisel (Zentr. führt Unzuträglichkeiten an, die aus der verschiedenen Konfession der Pfleger und der Pfleglinge entste ben. In Oberschlesien seien katholische Linder zu evan e gerne worden, die sie auch Sonntags beschä falscher

nwendung des Gesetzes könne es die Gefahr bieten, daß die Kinder zu ,, . kommen, die der Verwahrlosung richt genügend ent ˖ gegenarbeiten. . . Abg. Bachmann (l) tritt für die Einbringung elner Medelle zu dem Fürsorgeerziehungsgesetz ein.

Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr): Ich bin über die Auklegung des Gesetzes durch das Kammergericht aufs höchste erstaunt. Um ner

inge ten.

derartigen mißbräuchlichen Anwendung vorzubenge der Minister ,,,, 21 die einen erträglichen Zustand schafft. Ich befürchte i da 89 über die religiösen Bestimmungen) doch nicht rich t wird. ür die Probinz Brandenburg bestehen nur zwei sche Anstalten.

Man sollte die Orden zu dieser Aufgabe heranziehen.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Die lebhaften und interessanten Erörterungen, welche sich an diesen Etatstitel über Fürsorgeerziehung im Hause ge⸗ knüpft haben, ergeben nach meiner Auffassung die erfreuliche Tatsache, daß dem Gesetz über die Fürsorgeerziehung von allen Seiten des Hauses ein hohes Maß von Wichtigkeit beigelegt wird, die das Gesetz tatsächlich verdient.

Meine Herren, der Ihnen vorgelegte Bericht über die Aus. führung des Gesetzes beseugt dem auch, daß dag Gesez: in der kurzen Zeit seines Bestebens sehr segensteich gewirkt hat. Ee sind in dem ersten Jahre 7781 Fürsorgepflenlinge der Fürsorgeerziebung über · antwortet worden. Die Zahl ist sehr erheblich höher, als bei der Beratung des Gesetzentwurfe angenommen wurde. Das liegt in der Natur der Sache, meine Herren, weil zunächst die Vormundschafts⸗ behörden einen großen Bestand verwahrloster Kinder vorfanden, welche untergebracht werden mußten, und nunmehr aus dieser Zabl auf eine jährliche Zunahme oder auf eine jährliche Erreichung derselben Ziffer auch nur annã zu rechnen, würde falsch sein.

(Schluß in der Zwelten Beilage