1903 / 46 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Neichsanzeiger

und

Insertiouspreis für den Naum einer Aruchzrile 30 g.

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Aer Kezugspreis heträgt vierteljährlich A M 50 . Alle Postanstalten nehmen Kestellung an; für Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungssprditeuren für Kelhstahholer

auch die Erprdition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

ESinzelue Uummern kosten 25 8.

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Neutschen Reichsanzeigerz und Königlich Rreußischen Staatsanzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Ernennungen 2c. Deutsches Reich.

Velanntmächung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs. . den ffn die Ausgabe von neuen Zins⸗ scheinen zu Hen Schuldverschrelßungen der Zusaprdzen gen Deutschen Reichsanleihen von 1877 und 1881 und zu den Schulbverschreibungen der Z3prozentigen Deutschen Reichs⸗ anleihe von 1893. .

. Erste Beilage:

Uebersicht des auswärtigen Handels des, deutschen Zoll⸗

gebiets mit Getreide un mch in der Zeit vom 1. Januar

bis 15. Februar 1903 und 1902.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personal veränderungen. .

Denn e n betreffend die Ausführung der Bestimmungen über die Ersetzung der Vorprüfung und der ersten Haupt⸗ fung für? den Staatsdienst im Baufache durch die

Diplomprüfung. ; ; .

urtu h 2 ö.. die Errichtung einer fünften Pfarrstelle in der evangelischen St. Andreasgemeinde in Berlin.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Professor Martin Switalski am Gymnasium in Braunsberg und dem Kaufmann Isaak Lamm zu Erfurt den Noten Adlerorden vierter Klasse dem Kreiskommunal⸗ und Kreissparkassenrendanten Otto Stuelp zu Strasburg i. Westpr, dem Hegemeister a. D. Au . . zu Hier ken im Kreise Bltterfeld, bisher u . eberodga im Kreise Querfurt, dem Gemeindevorsteher ouis Schröder zu Belgard im Kreise Lauenburg und dem Kirchenältesten, , Hermann Müller ebendaselbst den Königlichen Kronenorden vierter . beam GSteuergufseher a. D. Franz Rieger zu Glogau die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, Schiffahrtsschutzmann Gustav Ebeling zu Stettin, dem e ( gte iedrich Zottmann zu Wimmel⸗ em Filfsfläubesteiger Friede burg im Mansfelber Seekreise, den Werkmeistern Eugen Traäverfo zu Hannover, Heinrich Becker und August e n, widder (ed, be. ß berstedten u ; ; ö. 7 . . z Nauheim im . ö, . erdingnd Hoddow ki. örchen säise' Sollau, Peter hristof Gakbers zu Bresow im e ire , n, Härberkß zu Hützel desselben Freie ratz gh J. 6 Möhlau i räse' Bitterfeld und Eduard Wag u he ,,. 3. Kreise 1 . . hn , Töntm ann zu Bielefeld, dem, seöegt nalen he , g Tel d e ,, r rde, er, mi riedri ietem ö 32. e ., 35 den Gutskämmerern ö. ö ö datis zu Keilshof im Kreise Angerburg un ö ug. n, fol zu zie fsn desfelben Kreises das Allgemein, Ehrenzei . dell arif ann Richard, Gran zu Berlin die Rettung

medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Neichs

den bisherigen Wirklichen Legationsrat und vortra enden Ra im r en Amt Rücker-Fenisch, unter . n Titels und Ranges eines außerordentlichen Gesan 2. ö bevollmächtigten IHrniff t, zum General onsul für Aegyp

zu ernennen geruht.

i ä i ädigst geruht: Seine Majestät der Kaiser haben Allergn

dem Konful von Hertzen in Havre den Charakter als Generalkonsul zu verleihen.

Bekanntmachung.

Erweiterung des V ö D echverkehr zwischen Berlin und AMsper Mi n nf . worden. Die Gebühr für ein ge⸗ Föhn es . is zur Dauer von 3 Minuten beträgt 6 66. 3.

Berlin, den 21. Februar 1993. (jeh, Ober⸗Postdirektion.

Griesbach.

——

Berlin, Montag, den 23. Februar, Abends.

7 Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 20 zu den 9 der 31sa vorm, 4prozen⸗ igen Deutschen Reichsanleihe von 1877, Reihe V Nr 1 bis 230 zu den Schuldyerschreibungen, der 3isg vorm. 4prozentigen Deutschen Reichsanleihe von 1881 und Reihe I Nr. 1 bis 29 zu den Schuld⸗ verschreibungen der 3prozentigen Deu tschen Reichs⸗ anteihe von (893 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1903 bis 31. März 1913 nebst den Erneuerungs⸗ schelnen für die folgende Reihe werden von der Königlich

reußischen Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, SW. 68, . traße 92 / g, unten links, vom 2. Märß d. J. ab werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden. ;

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staats⸗ papicte däm Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Reichsbankhauptstellen, die Reichsbankstellen und die mit Kassen⸗ einrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, sowie durch die⸗ jenigen Kaiserlichen Oberpostkassen, an deren Sitz sich eine der vorgedachten Bankanstalten nicht befindet, zu beziehen.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle der Staatspapiere selbst wünscht, hat ihr persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (HZinsscheinanweisungen) für jede Anleihe mit einem besonderen Verzeichnis zu über⸗ geben, zu welchem , ebenda unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerierte Marke als n , , . so ist das Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden, da diese sich in i auf die , mit den Inhabern der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.

Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Bank⸗ anstalten oder Oberpostkassen beziehen will, hat dieser Stelle die Erneuerungsscheine für jede Anleihe mit einem doppelten Verzeichnis einzureichen. as eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungostellen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er⸗ neuerungescheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats⸗ papiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Ober⸗ postkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 18. Februar 1903. Reichsschuldenverwaltung. von Hoffmann.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat Rasch aus Posen zum Regierungsrat, den Kreisdeputierten Freiherrn Kraft von Boden⸗ hausen in Bitterfeld zum Landrat des Kreises Bitterfeld und den Konsistorialassesor Heinrich Johannes Daniels um Regierungsrat, Justitiar und Verwaltungsrat bei einem ö lalschulkollegium, sowie ö. den Vorschlag des Magistrats zu Loitz den Gerichts⸗ referendar a. D. Ernst Beyer in Wolgast zum Bürger⸗ meister der Stadt Loitz zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinaäalangelegenheiten.

Regierungsrat, Justitiar und Verwaltungsrat

Der rovinzialschulkollegium in Posen über⸗

Daniels ist dem wiesen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

In der Sitzung des Verwaltungsrats der Landschaft der Provinz Westfalen vom 22. ovember v. J, sind die am 6. Januar 1800 und am 20. Juni. 1902 ohne Zeit⸗ beschränkung Allerhöchst bestätigten Direktionsmitglieder, und zwar:

er Landesökonomierat ar e, Winkelmann zu Köbbing bei Hiltrup als drittes ordentliches Mitglied der Direktion, und die drei stellvertretenden Mitglieder der Direktion

1903.

1) der Gutsbesitzer Josef Vrede zu Münster, 2) der Amtsgerichtsrat Hermann Köchling zu Münster, letzterer auch als Stellvertreter des Syndikus, und 3) der Gutsbesitzer Fritz Eickenscheidt zu Kray, als Stellvertreter in der vorgenannten Reihenfolge, sämtlich auf ae Jahre vom 1. Januar d. J. ab, wiedergewählt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

In Autführung der Bekanntmachung vom 27. Nobember 1902, betreffend die Ersetzung der Vorprüfung und der ersten Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache durch die Diplomprüfung Zentralblatt der Bauverwaltung 192, Nr. 99, Seite 609, Cisenbahnverordnungsblatt 1902, Nr. 57, Seite 546 bestimme ich folgendes:

L. Maschinenbaueleben werden zur praktischen Vorhildung auf Grund der 5 bis 13 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufach vom 1 Juli 1906 fortan nicht mehr eingestellt, die bereits eingestellten Maschinenbau— eleven werden noch in der vorgeschriebenen Weise vollständig aus—⸗ gebildet. Es kann jedoch vom 1. April 1903 ab die in den Diplom= prüfungsordnungen geforderte einjährige praktische Beschäftigung auch in den Staatseisenbahnwerkstätten unter den in der nachfol genden An⸗ weisung vorgesehenen Bedingungen abgeleistet werden.

II. Meldungen zur Ablegung der Vorprüfun 9 14 der Vorschriften usw. vom 1. Juli 1900) werden bei den n chen Prũfungzãmtern in Aachen, Berlin und Hannover nur noch für die am 1 April 1903 beginnende Prüfungsperiode angenommen; in der am 1. Oktober 1903 beginnenden Prüfungeperiode werden nur noch Wiederholungsprüfungen vorgenommen.

III. Meldungen zur. Ablegung der ersten Haupt . (86.20 der Vorschriften usw. vom 1. Illi 18600) werden

ei den Technischen Prüfungsämtern in Aachen, Berlin und Hannover nur noch bis zum 31. Dezember 1903 angenommen. Wiederholungs⸗ prüfungen finden nur noch bis zum 309 Juni 1994 statt, Die Tech⸗ nischen Prüfungsämter werden am 1. Jult 1904 aufgelöst.

JV. Diplomingenieure, welche die Prüfung bei einer Technischen Hochschule in Preußen nach dem 1. April 1993 unter den im Erlaß vom 27, November 1992 enthaltenen Voraussetzungen hestanden haben, können sich spätestens sechs Monate nach bestandener Diplomprüfung bei mir zur Ernennung zum Regierungsbauführer und zur Ausbildung im Staatsbaudienste melden und zwar entweder in der Richtung des

ochbaus, des Wasser, und Straßenbaus, des Eisenbahnbaus oder des

isenbahnmaschinenwesens. Der Meldung sind beizufügen:

1) Ein Lebenslauf, in dem auch die Militärverhältnisse darzulegen sind. (Meldung und Lebenslauf sind in deutscher Sprache abzufaffen und eigenhändig zu schreiben.)

2) Das Reifezeugnis der Schule.

3) Die Zeugnisse der Technischen Hochschulen, auf denen der Be⸗ werber studiert hat.

4) Das Zeugnis über die bestandene Vorprüfung.

5) Das Zeugnis über die bestandene Hauptprüfung,

6) Die Ernennung zum Diplomingenieur.

7) Ein Zeugnis über die praktische Beschäftigung

a. für Diplomingenieure des Hochbau faches:

vor dem Beginne des Studiums oder während der Sommer⸗ ferien vor Ablegung der Vorprüfung (mindestens acht Wochen) S5 14 und 28 der Vorschriften usw. vom 1. Juli 1900

b. für Diplomingenieure des Wasser⸗ und Straße nbau⸗

faches und des Eisenbahnbaufaches: vor dem Beginne des Studiums oder während der Sommer⸗ ferien vor Ablegung der Vorprüfung (falls eine solche Be⸗ schäftigung stattgefunden hat) S5 14 und 28 der Vor⸗ schriften usw. vom 1. Juli 18600

c. für Diplomingenteure des Maschinenbaufaches;

in einer Werkstätte während eines Jahres nach der Be⸗ stimmung in der Diplomprüfungsordnung.

V. Die Qiplomingenieure, die von mir zur Aus⸗ bildung im Staatsbaudienste in Aussicht genommen wer den, haben ferner beizubringen:

1) Ein amtliches , ;

2) Ein ärztliches Jeugnis, daß der Antragsteller frei von körper lichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krank⸗ heiten ist sowie genügendes Seh und Hörvermögen und fehlerfreie Sprache hat. ] . .

Für diejenigen Diplomingenieure, die zur Ausbildung im Staats⸗ eisenbahndienste in Aussicht genommen sind, kommen hierbei zur Anwendung s 1 der Anweisung für die Annahme und praktische Aus⸗ bildung der NRegierungsbauführer des Eisenbahnhaufaches vom 13. Sep- tember 1900 und 1 der Anweisung für die Annahme und prgttische Ausbildung der Eleven und der Regierungebauführer des Maschinen⸗ baufaches vom 13. September 1800. (Der Wortlaut dieser Be⸗ stimmungen ist am Schlusse der Bekanntmachung abgedruckt)

3) Den Nachweis, daß für die Dauer von vier Jahren die zum standesgemäßen Unterhalt erforderlichen Mittel gesichert sind.

VI. Die zur Ausbildung im Stg atsbaudienste zu⸗ gelassenen Diplomingenieure haben sich bei dem Chef der— jenigen Probinzialbehörde zu melden, in, deren Bezirk sie die . e Ausbildung zu erlangen wünschen. Ihre Ernennung zum Regierungsbauführer, ihre praftische Ausbildung und ihre ,. zur zweiten Hauptprüfung regelt, sich nach den BVestimmungen der S5 27s und folgende der Porschriften übet die Aut, bildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufach vom 1. Juli 1900. Die Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches, welche die dokomotinführerprüfung noch nich‘ abgelegt haben, sind jedoch vor Eintritt in die im 5 20 festgesetzte zweijährige Ausbildungszeit zu nächst noch drei Monate im Lökomotipfahrdienst zu beschäftigen,

wonach sie die Lokomotivführerprüfung abzulegen haben.