1903 / 46 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Feb 1903 18:00:01 GMT) scan diff

stellen, wollen ihn unabhängig machen von dem zufälligen Umstande, ob gerade das letzte Jahr einen Ueberschuß ergeben hat, und ich glaube, daß wir damit in dem Sinne handeln, der sich bei wiederholten Be⸗ schlußfassungen des Hauses kundgegeben hat. Eine wirklich das Budget⸗ recht des hohen Hauses tangierende Einschränkung vermag ich beim besten Willen darin nicht zu erblicken. Die andere Zweckbestimmung, das Extraordinarium des Eisenbahnetats aus diesem Fonds auf an⸗ gemessener Höhe zu erhalten, nimmt sogar ausdrücklich Bezug auf die jedesmalige Bewilligung des Landtages. Der Landtag wird in jedem einzelnen Jahr in der Lage sein, zu bestimmen: so und so viel soll aus diesem Ausgleichsfonds entnommen werden, um das Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung auf die und die Höhe zu bringen. Der Landtag ist also jedesmal in der Lage, zu bestimmen, wie viel der Ausgleichsfonds zu diesem Zweck hergeben soll.

Dann ist der Abg. Am Zehnhoff auf die Frage zurückgekommen, die auch schon der Abg. Fritzen bei der ersten Lesung des Etats be⸗ rührt hat, nämlich diesen Ausgleichsfonds auch dienstbar zu machen für den Ausgleich der Ansprüche des Reiches an Preußen. Der Abg. am Zehnhoff hat auch auf den Miquelschen Ausgleichsfonds Bezug genommen. Ich glaube, daß diese Bezugnahme zu Unrecht erfolgt ist; denn, meine Herren, der Ausgleichsfonds von 80 Millionen Mark, den mein Amtsvorgänger im Jahre 1896 vorgeschlagen hat, war lediglich bestimmt zur Ausgleichung von rechnungsmäßigen Fehl⸗ beträgen der einzelnen Jahre, nicht etwa von etatsmäßigen Fehl⸗ beträgen. Er sollte nicht verwandt werden, um den Etat zu balancieren, sondern lediglich, um ein etwa eintretendes Defizit bei der Rechnung auszugleichen. Wir würden also etwaige Ansprüche des Reiches an den Etat aus diesem Fonds nicht habe decken können. Dieser Fonds, der bisher bestimmt war lediglich zur rech—⸗ nungsmäßigen Deckung von Defizits, entbehrte eben der Wirkung, die dieser jetzige Fonds haben soll, die einzelnen Verwaltungen an der vor⸗ sichtigen Aufstellung des Etatsvoranschlages zu interessieren.

Mein Hauptbedenken ist aber, daß, wenn wir auch diese ander⸗ weite Bestimmung mit der Zweckbestimmung des Fonds verbinden, wir keinen von beiden Zwecken voll erreichen würden. Die beiden Momente, die immer eine Unsicherheit in unsern Staatshaltsetat bringen, sind die Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage, nament⸗ lich bei den Eisenbahnen, und die Abhängigkeit vom Reich. Beides würden wir, fürchte ich, durch einen solchen Ausgleichsfonds von 200 Millionen Mark nicht beseitigen können. Wir würden den jetzigen Zweck, den wir mit diesem Fonds erreichen können, verfehlen, wenn wir auch noch den anderen Zweck in die Gesetzesporlage hineinschrieben. Ich fürchte also, daß wir ein Scheinmannöver, wenn ich so sagen darf, machen würden, daß wir uns trösten würden: wir haben Bie Frage der Reichsfinanz- reform für Preußen gelöst, während Bir effektiv das nicht haben und die im Reiche notwendige Reform des Verhältnisses zu den Einzelstaaten noch mehr auf die lange Bank geschoben wird. Wer den dringenden Wunsch hat und das muß, glaube ich, jeder

ein Gegner der Außeinanderletzung der. Eisenbahnverwaltun und der Finanzverwaltung gewesen, weil ich sie für unmögli erachte. Die Uebernahme gewerblicher Unternehmungen in die eigne Regie einer Kommune oder eines Staats bringt große Vorteile, aber auch grohe Nachteile mit sich. Die Wer wel nr, der Bahnen kompliziert die Etatisierung, Große industrielle Unternehmungen eignen sich gar nicht für die Verstaatlichung und die parlamentarifche Verwaltung. So würde ich es beispielsweise für falsch halten, wollten wir die Tarife get ig festlegen. Bei diesen Ünter⸗ nehmungen handelt es sich nicht nur darum, sie a zu hetrelben, sondern auch darum, eine Rücklegung zu machen für den Fall, daß z. B. eine große neue Erfindun eine ganze Menge Material wertlos macht. Wir können jeden Tag Gefahr laufen, einen großen Teil unseres in den Eisenbahnen steckenden Staatzbermögens zu ver— lieren. Die Eisenbahnverwaltung muß aber für die Fonds sorgen. will das Ergebnis der. Kommissiongberatung abwarken; aber das Bedürfnis nach einer Regelung muß ich heute schon an⸗ erkennen. Den Versuch, den die Finanzverwaltung vorschlägt, müssen 1 . F n ie ö. ner uns davon fern halten, noch weitere Ziele hereinzuziehen. Der Fonds muß auf die Sicherun des Eisenbahnbetriebs beschränkt bleiben. f anf herunz Abg. Dr. Rew ol dt (fr, 5 Auch unter meinen politischen Freunden sind die Ansichten über die Vorlage geteilt, ak möchte ich meinen Standpunkt darlegen. Vielfach ist won meinen politischen Freunden hervorgehoben worden, daß in den ger Jahren eine Be— nachteiligung der Gisenbahnverwaltung seitens der Finanzverwaltung erfolgt ist. Das hat dreierlei Nachtelle ergeben: Man hat bei ab- steigender Konjunktur nicht ö. genügenden Ersatz gesorgt, und infolge⸗ dessen mußten bei aufsteigender Konjunktur zu hohen Preisen die Ersatz⸗ mittel beschafft werden, welche man vorher billig hätte erlangen können. Alsdann konnte man bei aufsteigender Konjunktur nicht dem Verkehrs- bedürfnis genügen weil die Ersatzmittel auch hier nicht rechtzeltig be—= sorgt waren. Endlich war man der danjederliegenden Industrie nicht durch Aufträge zu Hilfe gekommen. Es ist nötig, daß ein der artiger Zustand nicht wieder eintreten kann. Der mehrfach erwähnte Dispositionsfonds kann nach den Autzführungen des Herrn Finanz ministers keine Abhilfe schaffen, weil er nur bel Ueberschüffen des Vorjahres vorhanden ist und außerdem seine Verwen⸗ dung nur bei eingetretener Verkehrssteigerung erfolgt. Es müsfen daher Maßregeln getroffen werden, um die erforderliche Stabilität herzustellen und die Eisenbahnverwaltungen in die Lage zu setzen, mit festen Faktoren rechnen zu können. Der Herr n h nf, hat zwar die Sache recht optimistisch angesehen, indem er aussprach, nur wesentlich günstige Urteile gehört zu haben. habe im wesentlichen nur die Hervorhebung von Bedenken gehört. Ich hoffe aber trotzdem, daß die Vorlage, zu einem günstigen Ende geführt wird. Die Bedenken betreffen einmal das Budgetrecht. Wenn aber anerkannt wird, daß ein erheblicher Uebelstand vorliegt, und man die Wichtigkeit des Eisenbahnwesens für unser ganzes Staatsleben in Betracht zeht, so wird man das Budgetrecht nicht zu ängstlich betonen dürfen. Ferner ist angeführt, der Zeitpunkt der Einbringung der Vorlage sei wegen der ungünstigen Finanzen nicht richtig gewählt. Ich meine, daß der n,, allerdings nicht richtiz gewählt ift, aber nicht weil die orlage verfrüht, sondern weil sie verspätet kommt. Wenn man vor einigen Jahren bei den vorhandenen Ueber— schüssen die Vorlage gehabt as dann hätte man nicht die ganzen Ueberschüsse zur Schuldentilgung verwandt und müßte nunmehr nicht zur üllung des Reservefonds eine Anleihe von 60 Millionen vorsehen. Alsdann ist dem einen die Vorlage zu weit, dem andern zu eng. Für zu weit halten sie diejenigen, welche glauben, das ger nl! durch jäͤhr⸗

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daß diese Frage gelöst wird, der wird auch wünschen müssen, daß eine reelle Lösung erfolgt, nicht bloß eine Lösung, die den Schein der Lösung bietet, aber in Wirklichkeit keine Regelung darstellt.

Der Abg. von Arnim hat dann noch gesagt, die 60 Milltonen ge⸗ hörten nicht in die Vorlage; ich glaube, auch Herr Dr. am Zehnhoff hat das getan. Herr von Arnim hat auch ausgeführt, es wäre nicht der richtige Moment für die Vorlage. Ich glaube, meine Herren, da ist schon richtig von Herrn Abg. Dr. Sattler erwidert worden, daß man solche Vorlagen gerade jetzt in mageren Jahren machen muß, wenn man sie überhaupt machen will; denn sowie wieder gute Jahre

kommen, erhebliche Ueberschüsse eintreten, stürzt sich alles auf die Ueberschüsse, und dann ist es nicht mehr möglich, eine solche Regelung zu machen. Da aber der Ausgleichs

fonds in der nächsten Zeit noch nicht angefüllt sein wird, so haben wir vorher ihn einmal mit 60 000 000 zu füllen, um den Minister der öffentlichen Arbeiten diesen Fonds zur Verfügung zu stellen, der nach allseitiger Annahme als zweckmäßig anzusehen ist. Wir haben das gekonnt, indem das gewissermaßen eine Nachholung dessen ist, was wir in der Vergangenheit hätten tun können, und wir haben es gekonnt, weil wir in den letzten Jahren seit 189565 500 Millionen Reserven gelegt haben, so daß es vom finanziellen Standpunkte aus zu verantworten ist, diese 60 Millionen außeretatsmäßig durch An⸗ leihen zur Verfügung zu ftellen.

Dann hat der Herr Abg. Richter auch wieder die Thesaurierungs⸗ politik des Finanzministers von Miquel gestreift, und ihm ist schon seitens des Herrn Abg. Dr. Sattler und anderer Herren in durchaus zutreffender Weise entgegengetreten worden. Der Herr Abg. Richter sagte wieder, man solle die Gegenwart nicht so stark belasten zu Gunsten der Zukunft. Meine Herren, ich bin umgekehrt der Ansicht, daß wir alle Veranlassung haben, schon heute alle Ausgaben zu bestreiten, die auf das Heute ent⸗ fallen, und sehr vorsichtig zu sein mit der Belastung der Zukunft. Denn wenn sie die Entwickelung unserer Eisenbahnfinanzen ansehen, so finden Sie nirgends eine relative Steigerung der Einnahmen, im Gegenteil die starke Detarifierung, die Ausnahmetarife, deren Ein⸗ führung auf allen Seiten stattgefunden hat, bringen eine Minderung der Einnahmen mit sich, während auf der anderen Seite die Aus— gaben im permanenten Anschwellen sind. Ich habe erst kürzlich aut geführt, wie der Betriebskoeffizient gestiegen ist wie die Anforde⸗ rungen in Bezug auf die Löhne, auf die Schnelligkeit der Züge, auf die Bequemlichkeit im Wachsen sind, wie die Ausgaben für die wenig rentablen Nebenbahnen steigen. Kurz, wir sehen auf der einen Seite keine Steigerung der Einnahmen relativ, auf der anderen Seite sehr erhebliche Steigerungen der Ausgaben.

Nun wollen Sie noch berücksichtigen, welches enorme Risiko in unserem ganzen Eisenbahnwesen steckt. Eine einzige neue große technische Erfindung kann den Staat mit Hunderten von Millionen belasten. Bei der Möglichkeit, daß die Zukunft neue große Aufgaben und damit Ausgaben von uns erfordert, ist es unerläßlich, das nicht auf die Zu⸗ kunft zu schieben, was schon in die Gegenwart gehört.

Deshalb, glaube ich, hat der Finanzminister von Miquel voll⸗ kommen recht getan, für die Gegenwart nach Möglichkeit die Fonds anzusammeln, die auch durch die mageren Jahre hindurchhelfen können; ich werde ihm auf diesem Wege durchaus folgen. (Bravo!)

. 8 (fr. Vgg) bezweifle, daß es jemals eine eh 6 . dꝛeser 6 ae, und ö . wird sie nur von kurzer Dauer sein. Die

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arls wir Theorie Lügen strafen. Bas sehen wir auch * den Unternehmungen der Kommunen. Ich bin deshalb stets

liche Cinstellung in den Gtat bezw. durch Schuldenaufnah men zu decken. Ich halte . Bedenken mit Rücksicht auf die erwähnte Stabilität und auf die Folgen der Schuldengufnahmen für nicht richtig. Die Vorlage m e mn eng, welche wünschen, daß auch daß finan- zielle Verhältnis zum Reich durch einen Ausgleichsfonds geregelt werden soll. Auch diesen Bedenken kann ich 36 ustimmen. 3 Matrikularbeiträge der Einzelstaaten an das Reich find in der Ver⸗ fassung nicht als dauernde, sondern als provisorische Einrichtung ge= dacht, Sehr erhehliche nationale Interessen sprechen dafür, daß das Reich nicht als lästiger Gläubiger gegenüber den Einzelstaaten er⸗ scheint, sondern daß umgekehrt die Cinzelstaaten die Empfangenden sind. Darum muß aus nationalen Gründen großes Gewicht darauf gelegt werden, daß bald das Reich finanziell selbständig gestellt wird. Wollten wir in Preußen einen Ausgleichs fonds schaffen, welcher die finanziellen Schwankungen des Reichs ausgleicht, so würde vermutlich die Regelung der Neichsfinanzen auf unabsehbare Zeit hinaus auf— ,, af auch dieses Bedenken nicht er Vo- nnstehen darf, und ich hoffe, daß i ĩ eine günstige 4 derselben n n, . ö Damit schließt die Erörterung; die Vorla i i Budgetkommission verwiesen. 3 k ierauf vertagt sich das Haus.

chluß nach 3 Uhr. Nächste Sitzung: Montag,

(Etat der Eisenbahnverwaltung) 11 Uhr.

Literatur.

Die Grundzüge der Steuerlehre. Von B isti Wirklichem Geheimen Oberregierungörat, ö Preußischen Oberverwaltungsgerlchtß. XVI und 415 S. Berlin Kar eymanns Verlag. Geh. 11 S9. Die wissenschaftlich⸗ Steuerlehre war den Gesetzgebungen lange Ze

l it vorausgeeilt. Eg sehlte deshalb an der praktischen Erprob ĩ er nie baltg sch rwprobung der theoretischen

eitdem zwei Staaten pon der

Preußens und. Hesterreichs mit so verschiedenartiger 3. schaftlicher Entwickelung ihrer Gebietstelle ihr System der direkten Steuern nach neuen Grundsätzen ausgebisdek haben bietet sich die Möglichkeit einer umfassenden Ver leichung zwischen den thegretischen Anforderungen und der dra life, Erfüllbarkeit Beide Staaten haben die indididuelle Ein kon mensbestenerung mit der Verpflichtung zur Einkommensanzeige eingeführt und eine richterliche Behörde, ihren höchsten Verwaltungẽgerichtshof, mit Auß⸗ der Rechtsmittel in letzter Instan betraut.

zu einer

stellung der Steuerlehre J ,,, neten Kommentaren

. als vierter Band an, d tematische ö . mit besonderem enen. Behandelt ist das gesamte Steuerwesen. der Darstellung bildet indessen das Ie . , n nämlich der Einkommens, der Vermögens. und der Grtt g obestẽ enen ö ö in Anspruch nehmen; er hat die Fortbi direkten . ö nim gi ds . des System der ei

Male der von Miquelschen Sn dereff kalt. zin ersten

an Stelle der Vermögen (Ergänzungéhsteuer zu Vorsc ag, dings auf. neuen, . , n, ö.

und, zugleich für die Zwecke der Einkomm i, nutzhar zu machenden Grtragsteuern zurückzuke Es liegt im Wesen der Sich, daß die . Darstellung den breitesten Raum einnimmt. Der seinem gesamten Umfange hat bigher noch keine di

egen steuerpolitische Seite so innig verbindende Behandlung e . und. die

e rechtl.

Teil des Werkes, dessen Inhalt in feiner eingehenden . dieser

Steuerrechts und der Sfeuerpolitik daz Mah bon r e i er.

. 9. j na allen rundsätze der Gerechtigkeit in der Besteuerung, zieht , 1 ö z

Aber sowohl über das Maß wie über die Richtung de ,, bedürftigkeit der Einkommensteuer hat er seine eigene Meinung. . eingehendsten Beachtung wert sind die gründlichen Alus fihr u geg n §z§ 157 ff, die den Verfasser zur Ueberzeugung führen, daß die . kommensteuer überhaupt nicht die geelignete Steuerreform han 37 unteren Klassen sei und zu unverhältnismäßiger Belastung der un 9 Volksklassen, insbesondere der kleinen Landwirte und Ger e t ei beg . führe. Abgesehen davon, daß Fuisting hiernach das Gebiet der . kommensteuer eingeschränkt wissen will, sieht er uch den Grund der 9. ,,, weniger in einer n e . Etfassung !. eistungsfähigkeit als darin, daß neben der Besteuerung ng ö Leiffungsfähigkeit die nach dem Interesse (. unten) ihren Platz ; finden habe. Keinem der Gesichtspunkte scheint ihm aber die . mögenssteuer, insbesondere mit Rücksicht auf die in Preußen gemach ö 3 zu entsprechen * 145, 166). Sein Vorschlag . dahin: es seien der Einkommensteuer Ertragsteuern und zwar rng steuer, Gebäudesteuer, Erwerbsteuer (Gewerbe und freie Berufe) . . Kapitalrentensteuer zur Seite zu stellen. Die Ertragsteuern so , der Regel den wirklichen, durch Rechnung oder Schätzung zu ermitteln 7 Ertrag, jedoch in weit ,,, Maße als bei der Gin tonne; steuer durch Rücksicht guf die ,,, änzt, zur Grundlage ha . Die praktisch wichtigste Seste des Voñrschlags 1 wohl jene, die sich auf . Errichtung besonderer fachkundiger Se e n e n gen für Grun Hebäude⸗ und Gewerbeertrag bezieht; ihre Festfetzungen sollen für s Einkommensteuerkommission bindend sein, nur der Kapitalsertrag t von der Finkommenschätzungskommisfion unmittelbar festges . ; werden; auch follen der Kapital rentenfteuer Einkünfte aus persönli ö. Hebungkrechten, die steuerlich nicht, anders behandelt werden, können / als die Erträge reiner Arbeitstätigkeit entzogen bleiben 8 ih. . und Lasten sollen bei der Grund⸗, Gebäude⸗ und inf teuer nur insoweit in Betracht kommen, als der wirtschast 5 mit der Quelle wird,

ener sinnigkeit gelangen, daß diejenigen, welche wegen unzulänglicher i. Kapitalskraft sich . eben aus diesem Grunde aud⸗

gleichmäßiger ansteigen. ; ssert Eine eigenartige Gestaltung gewinnt der Vorschlag des Verfa ch durch die venschiedenartige Feststellung der Untergrenze der Steuer ö und) der Einrichtung der Intereffebesteuerung⸗ ; Fusstsng verst . darunter die Norm, daß der Steuerträger jedenfallz eine gew Minimalsteuer nach der Ertragsfähigkeit! zu entrichten habe, Die „Ertragsfähigkeit: soll für den Grund und Hausbe i von den Kemmisstonen individuell für jede Quelle ermittelt werden; bei Aktien gesellschaften Jollen 4 = 5 0jso, des Grundkapitals, bei den mit Erwerb⸗ 1 ausgestatteten privaten Gewerßhetreiben den die insen dieses Vermögens die Ertragsfähigleit, darstellen; kapitallose Gewerbe⸗ treibende und Kapitalzing und Renteneinkommen sind von jeder NMinimalhesteuerung befreit. Bei der Grundsteuer soll der zum voll⸗ ständigen Lebensunterhalte nicht ausreichende . freigelassen, doch darf die Grenze nicht zu weit gezogen werden (5 172); bei der Ge bäudesteuer, die als Wohnhgussteuer, jedoch mit Ausschluß der land⸗ wirtschaftlichen und gewerblichen, wenn auch nebensaͤchlich den Wohnungszwecken des Landwirtes oder Gewerbetreibenden dienenden Gebäude, gedacht ist, soll eine weitere ziffernmäßige Befreiung nick! stattfinden. Bei der Erwerbsteuer sollen die Grenzen der preußi Gewerbesteuer 600 M Ertrag, J000 6 Vermögen) durch die Grhö un, des Vermögensbetrages auf öh 0 M etwaz erweitert werden. Auch der Kapital rentensteuer soll ein Einkommen von 1506 M die Unter⸗ grenze für die sodann progressid aufsteigende Besteuerung bilden. Dies sind die Grundzüge der Steuerreform des Verfassers der zweite Hauptgegenstand rechtliche und kritische Beh Fülle der in knappfter F materiellen Steuerrechts wie die des Verfahr Einzelheiten eingehenden Ausführungen schließ von e u

gatitsn legt. Es, muß genügen, einige Hauptpunkte a. , r en lere wee . gucllen ig. Cle Chin men. 6 r beschränlt das Einkommen au

; . „G6 41) und weist di teuerung aufen, ordentlichen und zufälligen Cink'mmeng, der e n, ,. h,

Fruch gegen den Grundgedanken Nach der, Meinung des? Verf ĩ lagungsbin, fahren foll die Echt hung aufs , ,,,, sengu ö ag 3 . j ö. leber eingeschränkt und die g

zerden. Die Veranla i ĩ n Vorhandenfein einer , n. nnen ,,

de eweise/ unterlagen sinßthannle Wem solltämnmen engen, del. dermögens a r g. e ne, , 2 , . n ige, über den Lerne lng feine; Kapitalpermögens. zn i . G 191). Auf, dag Schäßungswesen führt . ie ven ihm, befürchtete Ucberlaͤstung der kleinen und ' i. ö . Einkommen durch die Ginkomme / 2 1 urück. In der Frage, ; . nach dem 6 der Vorjahre, . em lee nh n hn oder nach der, Leistungsfählgkeit der Gegenwart stattfinde s. entscheidet er sich für die gusschließliche Besteuerung nach. n hefe Vorjahre ohne jede Korrektur ss 44, 455. Die 6e, e,. 3 . don den Behötden ganz unabhängig stellen und intbe = . * eamten auch von dem Vorsttze ausschließen. Das eigent r zeuz der Einkommensteuer, dag Len n r die erfore ö Een Uunterlagen, zi einer vom Hebenntnise brich nden, Beh, an int und die Mittel und Wege späterer Richtigstellung i. niedriger Veranlagungen sindet eine der Bedeutung der Sache e sprechende sehr . Behandlung. = chel ufs Geratewohl seien endli noch einige e n, . 9 9 en, die nach berschiedenen säichtungen Interesse erwecken an ö. . en fe renn ein te, politischen Verbände „können das

order ken. (S. 2). Pie Aus bm e, . nur vom Staate ableiten (S ö. des

otwendigen beschränkt bleiben.

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aden Zwegl der Anzeige, auch den Nichtlesern des Buches n mnsglichst zutreffende Schilterung n gehen und fe zu betgnsasfen ch bald Leser degselben fu werden glauben wir . erfüllt zu haben. ;