1903 / 66 p. 22 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Uliolss?] ö rten Herren Aktionäre unserer Gesellschaft . . 3 der Sonnabend, den 4. April 1903, Vormittags 11 Uhr, im Saale der Dresdner worm r shaft Dstraallee Nr. 9, statt.˖ zwöl * , Generalver⸗ ebenst eingeladen. . 3 ö eöff net, die Verhand- innen pün r. . . 9 9 itimation erfolgt beim Eintritt in den Saal in Gemäßheit des 5 40 der Statuten. Ver. treter können nur insoweit zugelassen werden, als 6 selbst Aktionäre sind und außer schriftlicher Vollmacht auch die Interimescheine ihrer Vollmachtgeber bei ihrem Eintritt vorweisen. Die Vollmacht wird nicht

zurückgegeben. ö ; . tenscheine über hinterlegte Interimsscheine R ren, als sie von der Gesellschaft

oder einer öffentlichen Behörde ausgestellt sind. Tagesordnung:

I) Vortrag der Bilanz und der Gewinn. und Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäfta jahres nebst Her diu f fe fn, über dieselben und über Verteilung des Reingewinneg.

N Entlastung der Verwaltungsorgane. ;

3) Erhöhung des derzeit emittierten Grundkapitals bon 1 560 9009 46 auf 3 000 900 6 durch Ausgabe weiterer 1 500 000 6 in 1500 Aktien u je 1000 mit 25 ½ Bareinzahlung und

5 GM Sicherstellung ö sowie estsetzung der sonstigen Ausgabebedingungen.

4 Abänderung des Gesellschaftsstatuts. Vorkage

des neuen Statutenentwurfes und . fassung bierüber. Der Entwurf folgt gemäß

274 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches am

lusse dieser Einladung.

5) Ermächtigung des . zur Vor- nahme der etwa vom Kalserlichen Aufsichts= amt für Privatversicherung oder vom Register⸗ formellen Aenderungen der tatuten. 6) Wablen zum Aussichtsrat. I Beratung über giwa eingehende Anträge. Dresden, den 12. März 1963.

„ÜꝗHran ia Actiengesellschast für Kranken,, Anfall. n. Lebens Nersichernng zu Aresden. Der Vorstand.

Rudolph Clemens.

Der Entwurf der neuen Statuten, welcher der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut:

I. Abschnitt.

Firma, Sitz, Zweck, 2 und Grundkapital.

Unter der Firma „Mania“ Aktie Il üũ Kranken., 3 und Lebengv 2 .

ist eine Aßtiengeselschaft ichtet w. ihren Sitz in Ter 3 a, .

2 Der Zweck der Gesell ist, Versicheru . ernst 2 6 ö 8 *

versehen und von der

schaft Grund der Wechselaugstellung zu⸗ n n 83 den gesetzlichen ö G8 218, 219, 220, 221 andelsgesetzbuches.

Die Aktien sind mit fortlaufender Nummer zu 4 . . . einem Mit gliede des Aufsichtsrates auszufertigen.

. Der Uebergang einer Aktie, soweit sie nicht voll eingezablt ist, auf einen anderen 33 durch Ver- 836 Erbschaft oder auf andere Weise kann nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates gescheben.

Zur Angabe von Gründen, aus welchen der Ueber⸗ gang von Aktien abgelehnt wird, ist der Aufsichtgrat nicht verpflichtet. .

er neue Aktienbesitzer hat eine ne g . ebühr von 3 6 für jede Aktie zur Gesellschafts· 3. einzuzahlen. m übrigen gelten für die Ein⸗ tragung in das Aktienbuch und für die Uebertragung der Aktien die Vorschriften der 85 22, Abs. 1, Wzz3, Ab 1 und 3, und 224 des Handelsgefetzbuches.

stellt er seine Zahlungen ein, wird ihm das Ver⸗ fügungerecht über fein Vermögen ganz oder teilweise utzogen oder hört eine bei der ö mit Aktien beteiligte Firma n existieren, so hat der Aktionär beziehungsweise gaben gie. Vertreter oder Erben linsoweit micht volleingezahlte Aktien in Frage kommen), 9 Aufforderung des Aufsichtsrates in einer von diesem zu bestimmenden Frist entweder den Betrag der W n, gegen eine Verzinsung von 30so p. a. bar zu deponieren oder einen neuen, der Gesellschaft genehmen Attionär zu bezeichnen, widrigen. falls der Aufsichtsrat berechtigt ist, nach Maßgabe der . des z 219 des Handelsgesetzbuches zu verfahren.

Verfahren bei Amortisation von Aktien oder Interimsscheinen richtet sich nach den Bestimmungen der Reichs- und Landesgesetze.

Dividendenscheine und 6. werden auf den In⸗ haber gestellt.

Cin Aufgebot findet bezüglich derselben nicht statt.

Dividendenscheine verfallen zu . der Gesell⸗ schaft, wenn sie nicht innerhalb bier Fahren von Ablauf des Kalenderjahreg ab, in welchem sie zur Aug⸗ zahlung ö erhoben worden sind.

Geht ein Dividendenschein verloren und ist hier⸗ über innerhalb vorstehender Frist bei der Gesellschaft Anzeige gemacht, so wird der Betrag hierfür dem Anmeldenden nach Ablauf eines weiteren Kalender jahres ausbezahlt, sofern nicht der Dividenden chein selbst inzwischen eingelöst worden ist. Durch solche Verlustanzeigen wird die Gesellschaft weder zur Ren der Legitimation des Präsentanten noch zur

istierung der uszahlung verpflichtet.

k Jnterimeschine, Talons und Dividendenscheine können, wenn Über ihre Echtheit kein Zweifel obwaltet, durch neue Ausfertigungen

unter gleicher Nummer auf Kosten des Antragstellers en

ersetzt werden. , Vorstand, , . eneralversammlung.

N von Kapitalien und Renten auf daz menschliche¶ Organe der Gesellschast sind:

ben; 1 der Vorstand, .

2) egen die Folgen von Krankheiten und von 2) der Aufsichtsrat, . Unfällen aller Art; 3) die Generalversammlung.

3) gegen die Folgen k aller Art. Die Dauer der desel bet ist unbeschrãnkt

Die Gesellschaft ist 66 am 28. Februar Er k.

1891 mit einem Grundkapitale von 1 060 005 Die Generalverfammlung vom 10. Juli 1895 er- teilte die Genehmigung, das Grundkapital um 3 000 000 66 zu erhöhen, dabon zunächst aber nur 00 099 6 auszugeben, demzufolge daz Grundkapital der Gesellschast bisher 1 5600 5600 A, zerlegt in 1500 Stück auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000 46, betrug. Auf Grund deg Generalversammlungobeschlusses vom . sind nunmehr weitere 1300 000 d eingeteilt in 1506 Stück auf den ee. haber lautende Akttien von je 1000 Æ auggegeben worden, so daß das Grundtapltal der Gefellschaft jetzt 3 000 000 40

beträgt.

Eine Erböhung des Grundkapitale vor boller Ein- zablung. degselben kann durch die Generaldersamm. lung beschlossen werden.

85. Auf jede Aktie sind 2509 des Nominalbetrages, demnach je 250 0 bar einzujablen. Ueber diese 2 werden auf Namen lautende R.

lierte, drei Monate nach Sicht 2 i e el

i, 3 Monate vor Ablauf der Verjährungs.

5 * der Wechselstempel trägt der Aktionär. Jeder e sst berechtigt, anstatt der Hingabe e Glamechsel den Betrag, der Aktie voll einzu.

weise einzelne oder samtliche der

benen sel zu jeder Zeit durch Bar⸗ w ir rf. der eingezahlte Betrag der chu wird mut oM . von der Gesell ˖

5 6. ; weiterer Ginjaklungen

ö ö Bilanz einen Ver r

——

rozent det e, e Te ren g me

ind die weiteren Ein jablungen mindẽ ker a

Döhe einzufordern, daß der an den n ö. *. gezahlten 26 c des Grundkapitalg 5. Verlust vollstäͤndig ers-tzt wird.

Die Wechselschuld der Aktionäre dermindert sich

um den Betrag der er Einjahlung. 6.

Das Verfahren gegen Aktionäre und deren Nechte= dotgänger, welche ihren in S5 5 und 6 aufgeführten Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht voll. ständig nachkommen, richtet sich, unbeschadet der der

D,. nag abe e Aktien zu einem den ; Re , dere, , He nei, Ueber die .

and.

Vorstand der Gesellch gesetzbuchs ist die Direktion. ann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen.

Sofern nicht beim Vorhandensein mehrerer Vor- standgmitglieder der Auffichtgrat hinsichtlich einer Kollektivieichnung besondere Anordnungen trifft, zeichnet jedeg einzelne Mitglied des ö die

irma der Gesellschaft, indem es derselben seinen Namen beisetzt, mit ö Wirksamkelt.

Die Bestellung des Vorstandes und der Wider- ruf derselben liegen dem Aufsichigrate ob.

„Etwa erforderliche Stellvertretung und die Form 2. die Zeichnung der Stellderteter ordnet der Au ichts ; rat an.

Die Legitimation . den Vorstand und dessen Stellvertreter gegenuber dem r en durch Vorlage einer er; eglaubigten Abschrist des notariellen Wahlprotokosses.

5 14. .

Der Vorstand ist für sesne Geschäftsführung dem Lussichterate und der Gesellschaft n ch Maßgabe der eseßlichen und statutarischen . des ge ene, und der vom chtsrate befonders erteilten Janruktion verantwortlich.

Mindestens ein Teil ibres Ginkommeng muß von der Höhe, der Betriebsergebnisse der Gesellschast ab= bängig sein. ;

. . ste d alle Beamten, Bediensteten . nn nnn, K untergeben. Ihre . wird durch Zeugnisse des Vor⸗ es t. 2 63. ung n n m, nur mit igung des tsrate olgen. 1 des Vorstandes wohnen den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme bei, sofern nicht der Aufsichtsrat beschließt, in Ab. wefenheit der Mitglieder des Vorstandeg ju beraten. H. Aufsichtsrat.

6. . Der Ausichtsrat 3. aus mindestens drei, öchsten acht von der Generalversammlung aus den Aktionären zu wählenden Mitgliedern, von denen mindestens drei in . wohnhaft sein müssen.

Von dem ⸗Aufsichtsrate s eidet jedesmal in der ordentlichen Generalversamm . je ein Drittel der Mitglieder, soweit deren Zahl durch drei teilbar i, . dem Ablaufe des dritten Jahres der

J em Dienstalter derjenige ,,, ö ken Tech. , , tgliedern von gleicher ie . *. scheidet das vom Vorsitzen der Augsche denden J nimmt die ordent⸗ ee r , e, e. Scheiden Anm chtor a n le vor

mtsdauer aus, so finder nächsten ordentlichen 2

den zu

Abra wahl *

9 nicht statt,

tirbt ein Aktionär, geraͤt er in Konkurs oder S

12. aft im Sinne des Handels.

vorausgesetzt, daß der Aufsichtsrat immer n 3 Mitgliedern besteht. E währt die Amtsdauer der

wie das Amt der 6 sie getreten, gewährt ha

Der Aufsichtsrat wählt in jedem Jahre nach dem in. derjenigen Generalversammlung, in welcher eine Wahl stattgefunden hat, aus feiner Vorsitzenden und dessen Stellpertreter.

x och aus olgt eine Ersatzwahl, so Ersatzmänner so lange, chiedenen, an deren Stelle en würde.

Bei dieser

Jahres oder in dessen Behinderung sein Stellver⸗ treter, in deren Ermangelung jedoch das den Lebeng. jabren nach ästeste Mitglied den Vorsitz. Die Wahl ist in entsprechender Weise zu wiederbo en, sobald in der Zwischenzeit das Amt zur Erledigung kommt der sobgld, nach übereinstimmender Erklärung aller übrigen Mitglieder andauernde Unfähigkeit zur Ver⸗ waltung des betreffenden Amtes eingetreten ist. Der Aufsichisrat faßt seine Beschlisfe mit

timmenmehrheit der Anwesenden; bei Stimmen. . entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

ig Wahlen erfolgen ebenfalls nach absoluter Stimmenmehrheit; ist diese bei der ersten Wahl, handlung nicht erreicht, so findet eine engere Wahl über diejenigen statt, welchen die beiden höchsten Stimmen zablen zugefallen sind; bei gleicher Stimmen! khl in der engeren Wahl entscheider bag von der Hand des Vorsitzenden zu ziehende Log.

3 36.

Der ᷓAufsichtsrat ist beschlußfähig, drei seiner Mitglieder, darunker der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind und sämtliche Mitglieder zur Teil nahme eingeladen waren!

wenn mindesteng

Der Vorsitzende oder in dessen Behinderung sein Stellvertreter erläßt die Einladungen zu Si 3. des Aufsichtgrateg durch eingeschriebenen Br Mitteilung der Tagesordnung, so oft die Angelegen⸗ heiten der Gesellschaft dies erfordern, mind tens aber dreimal im Jahre, außerdem auf schri tlich begrün⸗ deten Antrag zweier Mitglieder des 3 . ö

n dringenden Fällen kann der Vorsitzende schrift⸗ liche oder telegraphische Ib n üb

prechender Beobachtung der Vorschriften in 520 vberanlassen.

*

522. Ueber die in den Sitzungen des Aussichts rates ge⸗ faßten Beschlüsse wird ein von den Teilnehmern zu . Protokoll aufgenommen. Ueber Wahlhandlungen ist eine Notarlatturkunde aufjunehmen. 5 23 b

Dem , . liegt außer den ihm vom Gesetz jugewiesenen Aufgaben ob:

I) der . und der Widerruf der Anstellungs⸗ o . mit dem Vorstande und dessen Stellvertretern; 2 die Feststellung der erforderlichen Geschãftz⸗ instruktionen;

3) die Bestimmung über die Anlage und Auf⸗ bewahrun vorhandener Gelder, sowel solche zum Geschãfts ctrieb nicht erforderlich sind;

4) die Bestimmung über Gin orderung weiterer . r zum wr, ee. der Aktien, jedoch

n e 1 sammlung, wel 3 dieserha

o) die Vorschläge bezuglich der otierung der Spezial und i e, , 9 34)

6) die Beschlußfaffung über Anleihen und über Erwerb und Verdußerung von Grundstücken; ) die Beschlußfaffung über Errichtung und Auf⸗ laffung von Zweignieder affungen;

s) die Beschlußfassung über die Bewilligung von Gratifikationen und Unterstützungen an außerhalb des Vorstandes stehende e, .

Der Aufsichtsrat ist befugt, zur fortlaufenden Wabrnehmung besenderer Sbliegenheiten einzelne ö. Mitglieder für die Dauer eines Jahres zu elegieren. ;

Die nm, der Delegierten bestimmen sich nach der vom Aufsichtsrate e n, Instruktlon und sind jederzeit . Alle Ausfertigungen des Aufsichtzrates werden vom

Versitzenden, besiehungsweise deffen Stell bertreter unterzeichnet Die Legitimation der Mitglieder des Aufsichtg.

rates, sowie deg Vorsitzenden und seineg Stell⸗= vertreterß wird durch ein auf Grund der Wahl protokolle auszustellendes notarielles Attest erbracht. Zum Nachweise der Annahme der Wahl genügt die Erklärung in einer Privaturkunde oder die zum Protokolle des . gegebene Zustimmung.

Stellung freiwillig niederlegen, hat dies aber dem Aufsichtgz ate drei Monate vorher bei Verlust des Anspruchs auf Tantieme für daz laufende Geschaftz. jahr , ? Jedes Mitglied des Aufsichtsrates . 10 Aktien , mt bei deren Hauptkasse als Kaution ju nterlegen. C. e, Die Generalversammlungen . in Dresden statt, Die ordentliche Generaldbersammlung wird regelmäßig innerhalb der ersten e Monate jedes Kalenderjahres mit folgender Tagesordnung ab⸗ gehalten:

andes, der Bilanz und der Gewinn. und Verlust- 6 und dez Berichtes des Aufsichtsrates Über die Prufung dieser Vorlagen; ;

2) Beschlußfassung über die Verteilung des Gewinn⸗ restes 6 34); ĩ 3) itz i g 6. Entlastung für den Vorstand und den Aufsichtsrat; c Wahl 38 Mitglieder des Aufsichtrates; 5 Beschlußfassung über sonstige auf der Tageg« ordnung stehende Anträge des Vorstandes, des Auf sichtsrates oder der Aktlonäͤre. nträge von Aktiondren müssen jedoch den Vor. schriften des 5 254, Abs. 2 des Handelsgesetzbuchez ent sprechen.

l den statt w oder der Auffichtörat fle füt notwendig erachten,

Mitte einen l Verhandlung führt der Vorsitzende des abgelaufenen d

absoluter T

unter M

ufsichts rates f

ug einer Generalver⸗ . u erstatten ist; i

Die Mitglieder des k ihre erhalten neben ,, . 2 enen baren Auslagen re ung einen An am Nei . nach ** gabe des hi über dessen eilung unter die einzelnen Mitglieder der Aufsichtsrat beschließt. Jedes Mitglied des Aufsichtgrateg kann seine

1 Vorlegung deg Geschästsberichtes degß Vor. S

oder die in 8

254, Abs. 1 des Handelsgesetzbuches angegebene Zahl

von Aktionären es verlangt.

Die Berufung der Generalversammlungen erfolgt unbeschadet der Befugnisfe des Vorstandeg 33 1. deg ee gl, buches, durch den Aufsichts rat mittels öffentlicher Belanntmachung im Deutschen. Reichs = fin ge mindestens drei Wochen vor dem Versamm⸗ unggtage.

ie Frist ist dergestalt zu bemessen, daß jwischen m Datum des n Bekanntmachung enthaltenden Bhätteg und dem Bakum der Herfammlung sellst, beide Daten 1. t mit gerechnet, ein Jeitraum von

o

mindesteng 3 en liegt. ; V Tag und Stunde, sowie die

Tagegordnung find in der

dem Vorstande der Geselsschaft fpätestens am zweiten

aße vor der Generalversammlung ju erfolgen.

ur Altionãre, welche als ech, im Akftienbuche der in en i nen sind, können in Person oder durch ihre gesetzlichen Vertreler, oder durch enen schriftlichen Beyollmaͤchtigten, welcher Attionaͤr sein muß, an der Generalbersammlung teisnehmen, fo fern sie sich über den ei durch Foreign

n

der Aftien oder durch Rar! e 8 eugnisf auweisen, welches 3 4

ner der bezeichneten Anmeldung lelle au tellt sein muß. Der Vorland hänbigt den 2. . li meldenden Gintritlskarten und Stimmzettel aut. 30

§ 30. Den V ; dieselbe en gn * ö

berufen sein, führt der Wo itzende des

oder dessen =. 3 von 4 u Srates aus ihrer irn Mit ick be .

den größten Aktiend itz angeme ammlung und ä wählen. Bei glei scheldet dag Lob

33 hende bestimmt die Art der Abstimmung

gegenstände. Be] Wahlen hat jedoch, so

nständ j fern * n einstimmig. durch Zuruf F gen, . 1 ,

eschlasse *

* eine größere Te,

oder der Gesellichaftsvertra erfordern 3 absoluter ö. rheit der bei der Be

schlußfafsung vertretenen Stimmen gefaßt; bei S , e nrieichbei gilt der gestellte Antrag als ab⸗ gelehnt.

Jede Aktie 53 eine Stimme.

Ueber die 3. üsse, wird ein Protokoll aufge⸗ nommen, für welches die Vorschriften in 8 269 des Handelggesetzbuches maßgebend sind.

31. Der elch kfa eng 384. Generalversammlung

unterliegen außer 27 bezeichneten Gegen tan re fran der G e, e ung der Gese z

2) die n, oder rung des Gegen

andes des mens 8 . 3) die Abänderung des Grund es; 4 sonstige Abänderungen des iger nne: 5) die etwaige Uebernahme det ersicherungtz⸗ bestandes einer anderen Gesellschaft und der darautz entspringenden Rechte und Pflichten. Zur gültigen Veschlußfa ung über jeden dieser Punkte ist es erforderlich, daß mindestens drei Vier⸗ teile der vertretenen Stimmen bejahend stimmen. Beschlüsse über die vorstebend unter 2— 5 genannten Gegenstände bedürfen der Senehmi ung des Kaiser⸗ lichen Aufsichtgamts für pr oe re bene III. Abschnitt. Rechnungesstellung, Bilanz, Gewinnverteilung, Reserbe⸗ fonds, Geldanlage, Kontrolle.

3 535 3 Geschaftsjahr der Gesellschaft ist das Kalender ahr

Der Vorstand hat alliäbrlich die Gewinn. und Verlustrechnung für dag verflossen. Geschäftsjahr nebst. Geschäftsbericht, sowse die Bilan; der Ge⸗ ellschaft wom Jahreeschluß nach Maßgabe der Be i,, deg § 33 der Satzungen baldtunlichst aufzustellen.

ie Vorlagen hierüber müssen so zeitig an den Aufsichtsrat gelangen, daß die nach g 269 des Handelg⸗ . der ordentlichen Generalpersammlung vor- zulegenden Aufstellungen und Berichte spätestens zwei . bhallung der 8 ammlung zur Einsicht der Aftionäre im Geschaͤftslokale der Gesellschaft . und spätestens big Ende uni des dem Abschlußjahre olgenden Jabretz der

eneralversammlung der Aktionäre t werden können. , '

S 33. 6 Fur die jährli Rechnungslegung der Ge ells aft Elten die i d di . ,. gen , . ö

ñ Privatversicherung erlaffenen Vor

riften.

5 34. Der Ueberschuß der Aktive über di ssiven wird zunächst, wenn durch wn fn ö er

e r snile reservefonds aufgejebrt und daz Gruünd·

kapital angegriffen jst, jut Wöederergän ung des letzteren derwendet. Insoweit dies nicht r e h ist, ward der Rieingenßinn nach folgenden Ghundsatzen

verteilt: 13 if sind mindeslens h o/, des Reingewinns zum geseßlichen apitalreserpefonbs zurüczfegen. , Sobann können und mwar 2 Vorschlag des Aufsichtgratg und mit Genehmigung der General; weitere Beträge zur Bildung von

9 n, lie. 63 dun ztrareserven verwendet werden, .

ier err en jedoch 10 5,6 des Neingewinng 3) Von dem hier verbleibenden Betrage r halten der in nen e e e, der welch.

g. die vertragömäßig auß dem Reingewinn i

stenden Tantiemen. ; 40M des eingezahlten e,

Dann werden lapitals zur Verteilung an die AMktiondre a

geschieden.

vird an zie Mitglieter ez Aussichteraig ine Tan seme don g , e . .

n gewährt.

öbteilung entfallenden Heschäͤftsgewinn, nachdem vorst e , festgefeßten im ar rn ie Abtellungsgewinnes jum

d oder notariell, oder von in 2 ö. Generalpersammlung !. e

e f g. der einzelnen ö .

.

ekannt machung anzugeben. 2 3 Die Anmeldung zur dheneralversammlung hat bei

Von dem hiernach verbleibenden Netloäberschiß

Von dem ale dann verkleibenden ö .

.