1903 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichsanzeiger

und

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auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Unmmern kosten 25 53.

M 78.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. J

Gesetz, betreffend Verwendung von Mehrerträgen der Reichs—⸗ einnahmen und Ueberweisungssteuern zur Schuldentilgung. Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen. Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung mehrerer Pakete

zu einer Postpaketadresse.

Königreich Preuszen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung von Thausseegeld an den Kreis Münsterberg.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung von Chausseegeld an den Kreis Sorau.

Ansage, betreffend den Besuch der dem Hofe angehörigen oder daselbst vorgestellten Herren und Damen bei dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika und bei dessen Gemahlin. .

Bekanntmachung, betreffend die Immatrikulation an der Uni⸗ versität in Berlin für das Sommerhalbjahr 1903.

Bekanntmachung, betreffend das Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗ Stipendium für Musiker.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und in der Marine.

Insertionspreis für den Naum einer Aruckzeile 30 1 Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Aeutschen Reichsanzeigers und Königlich Errußischen Ktaatsanjeigerz Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 22.

Berlin, Mittwoch, den 1. April, Abends.

Auf Grund des § 75a Abs. 4 des Krankenversiche⸗ rungsgesetzes vom 109. April 1892 MReichsgesetzbl. S. 379) wird die durch Nr. 243 des „Reichsanzeigers“ vom 12. Oktober 1901 bekannt gemachte Bescheinigung, wonach die „Zentral⸗ Kranken- und Sterbekasse der Taba karbeiter Deutsch—

lands (E. vz. in Hamburg, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 75 a. a. O. genügt, widerrufen.

Berlin, den 30. März 1963. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

Bekanntmachung.

Zur Vermeidung von Weiterungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß für die Zeit vom 5. bis einschließlich 12. April im inneren deutschen Verkehr die Vereinigung mehrerer Pakete zu einer Postpaketadresse nicht

estattet ist. Auch für den Auslandsverkehr wird dem Erler empfohlen, während dieser Zeit in seinem eigenen Interesse zu jedem Paket besondere Begleitpapiere auszuferfigen. Berlin C. 2, den 30. März 1903. Kaiserliche Oberpostdirektion. Griesbach.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem im Reichsamt des Innern angestellten Geheimen Kanzleisekretär Franz Damm bei seinem Ausscheiden aus dem Reichsdienst den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.

Der wissenschaftliche Hilfsarbeiter (Physikery in der nautischen Abteilung des Reichsmarineamts Dr. Erich

Schmidt ist zum Physiker im Reichsmarineamt ernannt worden.

Von dem Kaiserlichen Konsul in St. Louis ist der Kauf⸗ mann Gottfried Schirmer zum Konsularagenten in Denver (Colorado) bestellt worden. .

Gesetz, . betreffend Verwendung von Mehrerträgen der Reichseinnahmen und Ueberweisungssteuern zur

Schuldentilgung. ̃ Vom 28. März 1993.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstages, was folgt: 5

Uebersteigen in den ,, n. 1902 und 1903 die den Bundesstagten zustehenden Ueberweisungen aus den Er⸗ trägen an Zöllen, Tabaksteuer, Branntweinverbrauchsabgabe und Zuschlag sowie an . das Etats⸗ soll, so ist der Mehrbetrag an den den Bundesstagten aus dem Ertrage der Ile und Tabaksteuer zu über⸗ weisenden Beträgen zu 6 und zur Tilgung der durch den Reichshaushaltsekat für 1 bewilligten a mn. von 72 1092 415 6 zurückzubehalten. Die Tilgung erfolgt durch entsprechende Absetzung vom Anleihesoll. Soweit geeignete Anleihekredite nicht mehr offen stehen, wird über die Ar der Tilgung durch den Reichshaushaltsetat für die Rechnungsjahre 1904 und 1 Bestimmung getroffen.

In gleicher Weise sind erforderlichen Falls die Ueberschüsse zu verwenden, welche sich etwa im Rechnungsjahr 1905 im eigenen Reichshaushalt hen,

Insoweit die im 51 . 46 und Mehr⸗ beträge zur Tilgung der Zuschußanleihe von 72 102 415 t nicht ausreichen sollten, sind auch die Mehrbeträge zu dieser Tilgung zu verwenden, um welche in dem e , g 1901 und den folgenden die Ueberweisungen an die Bundeg⸗ staaten die Matrikularbeiträge übersteigen. Die Bestimmungen im 641 finden im übrigen entsprechende Anwendung. ; ; i gi unter Unserer S n, Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 28. März 1903. . S.) Wilhelm. ; Graf von Bülow.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Präsidenten der Königlichen Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen, Wirklichen Geheimen Sber⸗ regierungsrat Dr. von Wittenburg ju Posen die zum 1. April d. J. nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pension sowie unter Verleihung des Sterns zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub in Gnaden zu gewãhren, ö dem , von Arnstedt in Magdeburg aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rats erster Klasse und dem Direktor des Städtischen Gymnasiums und Real⸗

; 8 in der Kreuzgasse in Cöln, Professor Dr. Peter

chorn, anläßlich seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen, sowie der Wahl des Oberlehrers am Marienstiftsgymnasium in Stettin, Professors Johannes Leitritz zum Direktor der Realschule in Düsseldorf und der Wahl des Oberlehrers am Städtischen Gymnasium und ,, in Cöln Dr. Lorenz Niessen zum Direktor des Progymnasiums in Rheinbach die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen. ;

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungshauptkassenbuchhalter Garz in Cassel, dem Regierungssekretär Gruber zu Königsberg i. Pr., dem Rentmeister Andreas Becker in ngerburg und dem Rent⸗ meister Buhrow in Magdeburg bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Rechnungsrat und

dem Geheimen Kanzleiinspektor bei dem Finanzministerium Otterm ann aus 26 seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Kanzleirat zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Lissa i. * etroffenen Wahl den bisherigen Ma red ffn Richard Keb in Rathenom als besoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt gif i. P. für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Auf Ihren Bericht vom 5. März d. J will Ich dem Kreise Münsterberg im Regierungsbezirk Breslau, welcher eine Verbindungschaussee zwischen der Münsterberg-Grottkauer Chaussee und der vom Bahnhof e,, über Heinzendorf, Berzdorf nach Haltauf führenden Chaussee, und zwar auf der Strecke von Kunzendorf nach Berzdorf erbaut hat, gegen Uebernahme, der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des . geldes nach den B e,. des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 6. S 94 ff) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden

ämtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch

1903.

auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die ein⸗ gereichte Karte erfolgt anbei zurück. Berlin, den 5. Marz 19653. Wilhelm R. ; Budde.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Auf Ihren Bericht vom 8. März d. J. will Ich dem Kreise Sorau im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. für die von ihm ausgebaute und in dauernde Unterhaltung über⸗ nommene Kreischaussee von Forst über Koyne, Groß⸗-Bade⸗ meusel und Klein⸗Bademeusel nach Triebel das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chaussee⸗ eldtarifs vom 23. Februar 1840 (Gesetzlamml. S. 94 ff,) ein⸗ nr, der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zu⸗ sätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung: der sämtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen, auch ,. daß die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei⸗ vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Berlin, den 16. März 1903.

Wilhelm R.

Budde. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Zufolge der Allechöchst genehmigten Vorschriften, welche den hier accreditierten Botschaftern auswärtiger Mächte gegen⸗ über zu beobachten sind, haben sämtliche jum Allerhoöͤchkten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren den Bot⸗ schaftern und deren Gemahlinnen, nachdem dieselben von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten und von Ihren König⸗ lichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des König⸗ lichen Hauses empfangen worden sind, sowie sämtliche zum 8 sten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Damen den Botschafterinnen nach allgemeinem Herkommen den ersten Besuch, und 6 in Person, zu machen. Diese Bestimmung tritt jezt in Betreff des Botschafters der Bereinigten 3 von Amerika, Königsplatz 4, und dessen Gemahlin in Kraft. Berlin, den 30. März 1903. Der Oberzeremonienmeister. Graf A. Eulenburg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangeleg enheiten. Der ordentliche Professor D. Gustav Ecke zu Königs⸗ berg i. Pr. ist in gleicher Eigenschaft in die evangelisch⸗ theologische Fakultät der Universität zu Bonn versetzt worden.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. en Uni⸗

Bekanntmachung.

Die Im matrikulationen bei der hiesi versität für das bevorstehende Sommer semester n. am 16. April und schließen mit dem 6. Mai d. J.

Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuyer bei dem Pförtner der Universität mit einer Zu⸗ lassungskarte zu versehen. Ort und Stunde der Imma—⸗ trikulgtion wird bei dieser Gelegenheit mitgeteilt werden.

Behufs der Immatritulation haben vorzulegen, und zwar sämtliche Zeugnisse im Original:

I) die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst beginnen, und zwar Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reifezeugnis einer haha en Lehranstalt, welches für dle Hale fen zu den ihrem Studienfach ent⸗ K in ihrem Heimatsstaal vor⸗ geschrieben ist, .

Aus länder: ausreichende Legitimationspapiere, Paß ꝛc. und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung,

2) die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugnis von jeder der früher besuchten Uni⸗ versitãten. ;

Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reifezeugnis nicht erworben, jedoch wenigstens dasjenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Er⸗ langung der Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst vorgeschrieben ist, können mit besonderer Erlaubnis der unter⸗ eichneten Kommission auf vier Semester immatrikuliert und

i der philosophischen Fakultät eingetragen werden.

Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung der Zeug⸗

nisse ner r , an den Universitätssekretär abzugeben. For⸗

mulare zu denselben können bei dem Oberpedell in Empfa

genommen werden ̃ Berlin, den 26. März 1903.

. Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der

ollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1846 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei vergehen

Die Immatrikulatienskommission. J. V.: Tobler. Daude.