1903 / 80 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Wenn man nun die Einnahmen auf dag Kilometer reduziert, so deß wir in diesen Jaber eine bobere kilorntei

ale im vorigen Jahre, wenn auch die Steigerung

sehr erheblich ist. den Ermittelungen

wir eine. Mehreinnahme auf dag Kilometer haben

41 , wäbrend ich am 25. Februar im AbgeordnetenV

Mehbreinnahme. mit nur 252 . kecgeichnen

sich also die kilometrische Einnahme in den letzten

18905 mit einem besseren Ergebnis abschließen wird, als der Etat es vor⸗ aussieht. Vor allem bin ich aber zum Schluß in der Lage, die Erklãrungabzu⸗· geben, die hoffentlich in diesem hohen Hause und im Lande Freude bereiten wird, daß das Defizit, was rechnerisch auf das Jahr 1932 vom Herrn Finanzminister noch im Januar, nach den kamals vorliegenden Rapporten für den gesamten Staatshaushaltéetat mit 35 Millionen angenommen war, verschwinden wird. Denn es ist mir gelungen, in der Verwaltung rund 15 Millionen ju sparen (hört, hört h, und außerdem noch erhebliche Mehreinnahmen zu erzielen, so daß die viel- geschmähten Eisenbahnen nun doch in der Lage sind, mit einem Etat abꝛuschließen, der die befürchteten 35 Millionen Defizit voll deckt. Cebhaftes Bravo) raf vön Hutten-⸗Czapski: Die vom Landtag genehm

e , r se . 6 über die ee, .

hrwassers der Weser usw sind nicht im , , . verbffent.

t worden, trotzdem alle Staats rechttlehrer darin ein g sind, daß

Interessenten zu berufen und mit ihnen noch einmal in eine Beratung einzutreten, bevor das Staalsministerium sich darüber schlässig macht, Seiner Majestät eine Vorlage jwecks Einbringung an den Landtag ju unterbreiten.

Ich hoffe, daß die Mitteilungen, die ich zu machen in der Lage war, zur Befriedigung des Färsten zu Knyphausen und dieses hohen Hauses gereichen werden. Ich möchte nur noch einmal mich dagegen verwahren, daß etwa die Staatzregierung der Vorwurf einer ungebühr⸗ lichen Verzögerung treffen könnte. Ich kann nur sagen, daß die Sache bearbeitet ist mit einem ganz außerordentlichen Kraftaufwande, mit einer Hingebung seitens der Herren, die mit der Lösung dieser schwierigen Aufgabe betraut waren, die die allergrößte Anerkennung verdient. Wenn es so lange gedauert hat, bis wir endlich zu einem vorlãufig abgeschlossenen Entwurfe gekommen sind, so findet das seine Erklãrung lediglich in der außer ordentlichen Kompliziertheit der Materie und den in der Sache liegenden Schwierigkeiten.

von ow⸗-Saleske t ür die Einbeziehung der neh , en, 8 23 163 aber 8 2 darin bei, daß bei dem bäuerlichen Befitz andere Normen Sbmalten

Nicht einverstanden sei er damit, da das neue Gesetz auf im . en ,. 14 sein solle. ö

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ich bedauere, der Befürchtung, welcher Herr von Belem Saletle eben Ausdruck gegeben bat, den Boden nicht voll. ständig entziehen zu können. Ich kann in dieser Richtung nur wieder⸗ holen, was ich vorhin gesagt habe, daß bei dem Ausbau dieses Gesetzes davon ausgegangen worden ist, daß es in seinen grundsãtzlichen Be⸗ stimmungen auch auf die bestebenden Fideikommisse für anwendbar zu

Diese Frage ist keineswegs vertagt, sie Ressorts der Staats regierung fortgesetzt landtage Gelegenheit genommen haben, sich mit der Ohne Anhörung der Previnziallandtage wird auf diese vorgegangen werden können, vielmehr werden . Stellung zu nehmen haben. Ich glaube nicht, daß des vorliegenden Gesetzes betrachtet werden kann, m und bäuerlichen Grundbesitz in seinen Kreig bine von Below⸗-Saleske: Die Ertlün

Derr beruhigt mich etwas. Es gilt erade auf 6 2 non est idem. ** wei se dars

i ürst JInn⸗ und K ee e gi , Beim Etat des r . ' Innern i tatter Graf von ni gs mar r 26 1 , 3 die . Kapital in die Städte, un Ge nicht 4 Gs sei daber bedauerlich, der die schwachen Gemeinden im Interesse der Mogieneen so außerordentlich hohe Anforderungen stelle. Minister des Innern Freiherr von Ha Meine Herren, ich muß doch die Königliche Staa u Schutz nehmen gegen die Vorwärfe, die der Herr ma ausgesprochen hat. Ich meine, es ist doch webl e 1 wenn der Herr Vorredner annimmt, daß die ter regierung wenig zuvorkommend diesen feinen Ge

erklären sein würde. Die Zulässigkeit eines solchen gesetzgeberischen Altes wird einem rechtlichen Zweifel nicht unterzogen werden lönnen. Auch auf diesem Gebiet ist die Gesetzge bung allmächtig; in welchem Umfange sie von ibrer Allmacht Gebrauch machen wird, ist eine Frage für sich, und wenn das Gesetz an das hohe Haut gelangt, wird Ihnen genügend Gelegenheit gegeben werden, im einzelnen ju prüfen, welche der Be⸗

dies nötig ist; ich möchte an die Saaistegierung die Frage richten, warum die Veröffentlichung unterblieb.

Ministerialdirektor 36 Die rag, ob die Veroffentlichung nötig ist, wird von Fall zu Fall geprüft; diesem Falle wurde sie verneint. Die Ansichten der Staatsrecht lehrer über die Notwendigkeit, alle Staatsverträge zu veröffentlicken, sind geteilt.

Beim Etat des Justizministeriums erklärt auf eine

ist. Ich möchte gerade im Gegenteil aut drücklich an das Bestrehen der Känialichen Staateregicrung ist, ue stärtischen Gemeinden in ihrem Campe ums D ein machen, ihnen weiter zu belsen, daß sie blüben und g ist es allerdings sehr bäufig nötig, in diesen kleinen. v Vertehr zum Teil abseits liegenden Gemeinden erst den n

Anfrage des Fürsten zu Inn- und Knyphausen der Justizminister Dr. Schönstedt: Meine Herren! Ich bin sehr gern bereit, die Anfrage des Herrn Fürsten zu Innhausen und Knyphausen zu beantworten, soweit ich dazu nach der geschäftlichen Lage imstande bin. Ich kann also mit⸗ teilen, daß in gemeinsamer Arbeit von den Kommissarien des Justiz⸗ ministeriums und des Landwirtschaftsministeriums der Entwurf eines neuen Fideikommißgesetzes ausgearbeitet und daß auch die Begründung iu diesem Gesetzentwurf vollendet ist. (Bravo!! Es hat sich dabei um ein außerordentlich schwieriges Stück Arbeit gehandelt, und die Schwierigkeiten, um die es sich dabei handelt, kann nur der richtig würdigen, der den Gesamtinhalt des Gesetzes vor sich hat und da⸗ durch in der Lage ist, zu prüfen, wie tief ein solches Gesetz in die ver⸗ schiedensten rechtlichen Materien eingreift. Der fertiggestellte Entwurf umfaßt ungefähr 250 Paragraphen,

stimmungen des Gesetzes auf die alten Fiteikommisse anzuwenden sein möchten, und welche nicht. Ich glaube, wie ich schon vorhin zum Autdruck gebracht habe, daß ein wesentlicher Vorteil und Vorzug det Gesetzs darin gesucht werden muß, auf dem so außerordentlich verworrenen und vielgestaltigen Gebiete der Sideilommisgesegebung auch für die bereits bestehenden Fideilommisse ein einbeitliches lares,

durchsichtiges Recht zu schaffen. Es kann dadurch allerdings die Not⸗ wendigkeit entstehen, einzelne der Fideikommißstatuten, der Stiftunge. urkunden einer Revision und Abänderung zu unterziehen; das Gesetz wird auch nach der Richtung hin Vorsorge zu treffen haben, wie und in welchem Umfange solche Revisionen herbeizuführen sein werden. Eines glaube ich noch hervorheben zu müssen: wenn wir ein Fideikommißgesetz machen wollen nur für die in Zukunft zu errichtenden Fideikommisse, so würde einem großen Teil der über den bestehenden

Zustand erhobenen Beschwerden nicht abgeholfen werden können; sie würden sich in perpetuum fortsetzen, und es würden das Ziel und der

dürfnisse der drenyeit zu weden. Ich will gern anerfen nen da meinden die gestellten Anforderungen auf den ersten Auge erscheinen. die Anforderungen müssen aber im und des Verlebre gestellt werden das sind die Heid die der Dert Vorredner speriell sich beyogen bat. N diesen Gebieten cinzuwirken ist nätig, um wieder 9c . leinen Gemeinden zu erweden, ihnen wieder Zufuhr den nh n verscheffen. Ich bin ganz der Ueberzeugung, daß in ei Ham Gemeinde, auch in einer fleineren Stadtgemeinde nicht daz q n Anforderungen an die Hygiene durchgesetzt werden kann, min ea n in den großen Zentren des Verkehre, in Berlin und in den städten der Provinzen, zu rechnen haben, daß wir unsere Ansprũche wesentlich heruntersetzen mussen; aber ich glaube, die Herren wen alle überzeugt sein, daß gerade auf diesem Gebiete der Sygiene in do hinter der Entwickelung der Zeit etwas zurũckgebliebenen kleinen E

c ö ner

Zweck nicht erreicht werden, um derentwillen man eine Reform des Fideikommißwesens als ein dringendes Bedürfnis erkannt hat. Es würde inebesondere nicht das Ziel erreicht werden, für dieses schwierige

und die Begründung wird ungefähr ebenso viele gedruckte Folioseiten einnehmen. Es ist zwischen den Kommissarien der beiden Verwaltungs⸗ ressorts eine vollständige Einigung über den Entwurf erzielt worden,

meinden unendlich viel geschehen muß, um ihnen wieder Zazug vo außen zuzuführen. Ich meine deshalb, daß die Anforderungen ha Regierung prinzipiell nur im Interesse der Gemeinden liegen. in einem einzelnen Falle von

einer Lekalbehörde, wie es ans.

bis auf einen übrig gebliebenen Differenzpunkt, der det Klärung noch be⸗ darf, und das ist die Frage, wie die staatliche Aufsicht zu regeln, welcher Behörde die Staatsaufsicht zujnweisen ist. Den Herren ist belannt, daß ursprünglich ein Entwurf lediglich im Landwirtschaftsministerium ausgearbeitet war ohne Zujziehung und Mitwirkung des Justiz ministeriums. Es ist damals von dem Herrn Landwirt schaftẽminister ft richtiger gehalten worden, zunächst einseitig in der Sache vorzu⸗ geben. Als dieser Entwurf demnächst einer gemeinsamen Nachprũfung unteriogen worden ist, hat er eine vollständige Umarbeitung erfahren, und es ist wenig vom ursprünglichen Entwurf stehen geblieben. Dieser Umstand läßt cs geboten erscheinen, den Entwurf in seiner jetzigen Gestalt zunãchst noch einmal den Previnzialbe⸗ hörden, jedenfalls den Oberlandesgerichten, zur Begutachtung mitzuteilen. Es ist das inebesondere auch deshalb erforderlich, weil die Absicht besteht, das Gesetz, das in seiner Allgemeinbeit ja zunãchst nur die künftigen Fideikommisse im Auge bat, in seinen Grund⸗ Prinzipien auch auf die bestehenden Fideilommisse aut judehnen. Wenn das nicht geschähe, wenn für die bestehenden Fideikommisse das alte Recht unverändert bestehen bliebe, so würde der Entwurf seine Be⸗ deutung im wesentlichen verlieren. Es sind deshalb in den Entwurf Uchergangebestimmun gen aufgenommen, welche die Frage regeln sollen, inwieweit und mit welchen e. die neuen Bestimmungen auf die alten Fideikemmisse in Anwe

finden sich viel⸗ dem Stempelgesezz. handelt.

an sich nicht 3 6 um die

ist wiederu

Entwurf noch nicht ö. . sönlich stehe auf dem Standpunkte, daß

andere Regelungen fare ee,

erforderlich und geboten sind wie irn! Tamtcst, Der auer er , e, e , besitz im Auge und behält es einer selbstãndigen gesetzheberischen rie

n Besitz

nicht

Rechtsgebiet eine klare, einfache, einheitliche Grundlage zu schaffen.

Oberbürgermeister Struckm ann: Nach Anhörung der Provinzial⸗ beamten sollte der Entwurf dez neuen deen ,. der Oeffent⸗ lichkeit unterbreitet werden, ehe er an den Lan tz.

WMinister hat von Interessenten prochen. Wer ist Interessent ? Zunächst muß man dabel an die Kreise der jebigen Fideilommiß besitzet denken, dann aber auch an andere weite Kreise, da diese ganze Sache eine große volkswirtschaflliche Bedeutung Graf von Ziethen Schwerin: In mit dem Minister übereinstimmen: kommisbestimmungen sich nur auf den Groß grundbesitz halte Cs füt beinahe ebensg nötig, baß den kleinen G6 * die gleiche Gel

rund⸗ ung gegeben wird wie Das Motiv der Bindung der Schulden kommt für käße in Betracht als für den ruadkesiß. Der zweite Punkt ist der, daß wir nun richtig in Minister Miquel hat uns bei

ind. empel steuen . Das gehört nicht hierher, ** 9 omni 5 er et wird 23 .

muß einer ) pelgesetzes bin durch.

aus einderstanden mik dem, ckmann gesagt bat. Auch diese Gesetzes vorlage von den sie veröffentlicht wird. Wir werden iten völlig klar zu werden.

Wenn das Geseß darauf an den Landtag kommt, wird es ihm nicht zum Schaden gerẽeichen 37 es entgegen der Ansicht meines Freundes den Helo nicht für einen Mißbrauch ballen, wenn diefes Gesetz auch auf die alten Stiftungen bezogen werden soll. Im

senteil, das wird dem Gesetz seinen größten Wert geben. Wi? baben

tiftungsurkunden

gus alten Zeiten, die so veraltei Und so wenig auf die jetzigen Ver bal inisse paffen, daß die damallgen Stifter, wenn sie beute lebten, er nb ene, n., Repf zusammen schlagen würden. Aker

nicht nur aus alter Zeit, auch aus der neueren Stiftunggurkunden, die nicht gehauen und nicht

Justizminister Dr. Schönstedt:

Ich möchte nut um die Erlaubnis bitten, einem Mißverstãndnisse entgegenzutreten, welchem anscheinend meine Worte begegnet sind. Wenn ich gesagt habe, daß in dem vorliegenden Entwurfe die Frage der Kosten und Stempel ihte Erledigung nicht gefunden babe, daß diese Frage vielmehr in einet Nobelle zum Stempel, und Kosten. gesce zu regeln sein würde, so bat diese Aenßerung nicht die Bedeutung, die iht Herr Graf von Zieten. Schwerin beilegt Es kann doch kein Zweifel darüber besteben, daß gleichzeitig mit der Neu. regelung des Fideilkommißweseng auch die Stempel. und Kostenftage ihre Erledigung finden muß und wird. Ob dieg in einem oder in zwei Geseßen geschiebt, dürfte von materieller Bedeutung nicht sein.

Wenn Hert Graf ven Jieten⸗Schwerin sein Bedauern aut gedrũckt

it haben wir sind.

hat, daß nicht auch der bäuerliche Grundbesitz in das Gesetz mit hineingerogen ist, so weise ich darauf hin, daß nach meiner Erinnerung in diesem hohen Hause bicher immer Cinder tant nis darüber geberrscht bat, die Regelung des bäuerlichen Grund

deutet ist, der Bogen mal überspannt werden, so würde eine . einzelnen Falle begründete

(Cebhaftes Bravo) Je besser und je vollkommener daz M desto mebr entwickelt sich der Verkehr, desto wertvoller einzelne Grundstück. Und gehen Sie etwas weiter es giebt ke diesen Gemeinden, welche nicht die großen bahnen, Rückstande ist mit dem Ausbau der KRommuniłaticnewege nãchsten Nachbarschaft. wege halte ich in diesem Augenblick fär die wicht ate n. kleinen Gemeinden, darauf hinarbeitet.

passieren kann.

Beschwerde auch bei mir immer

Ohr finden. Was den zweiten angeblichen Uebelstand betrifft, daß man . Geld für Verkehrewege aufwende, so stehe ich auf einem 1 Standpunkt als der Herr Vorredner. Ich behaupte, eine Grmm

kann für Verkehrsverbältnisse äberbaupt niemals gern Geh ar

e

Verlehrewene, die Cn die Kleinbahnen für sich beansprucht, selbst wenn sie noh in

Gerade den Ausbau dieser Rommn und man sollte der Regierung danlen,

Die Schullasten, das gebe ich zu, sind augenblicklich in Teilen des Landes außerordentlich drückend; sie sind auch unglal Sie wissen aber, meine Derren, daß die Regierung seit Jahren l schaftigt ist einen Ausgleich zu finden, und ich bee, daß es dend gelingen wird, ein Schulunterhaltungs gesetz vorzulegen, welch den verschiedenen Meinungen die beiden HDäuser des Landtages

(Bört! hört!)

Die Steuerlast bedaure ich mit Ihnen allen. Ez ist wohl bewußt, daß die Ansprüche an die Ausgaben allet Körper schaf der Provinzen, der größeren Städte, der fleineren Stirn, Bandgemeinden, der (Ktreise daß diese Ansprag. anormalen Verhältnisse zu dem Anwachsen der Einnahmen tene Die Ansprüche auf größere Ausgaben sind mir n sehr erschreckend, und ich kann Ihnen sagen, daß den Instan aus häufig nur mit sehr schwerem Herzen Anleiben werden, deren Genehmigung mir obliegt. Ich halte ez nicht fir g gesunde Entwickelung, daß viele und darunter aach gerade viele lla Semeinwesen geneigt sind, die Rächlablung für ie ann, cendart Ke Zukunft Aw überlassen, it Badaesn fe , mn, leibe ju befriedigen, die Rückzahlung det Anleihe aber ad Ca lend Graecas zu veragen. Gs gebt deshalb baz Bestreben der Shan regierung, soweit sie Einfluß auf diese Finanngestaltung der wesen hat, dahin, die Amortisation dieser Anleihen jn ri baden. n Darer der Amortisation zu verlürzen, damit nicht unsere S . Enkel, denen gewiß noch viele andere Aufgaben hHihen

die wit heute noch nicht überseben Ez von einer Schuldealast, Le, e.

herein belastet sind mit Steuerkraft in Anspruch

nimmt.

die Bindung des kleineren Grundbesibses nach ben Vorbisbe Es wär crm üncht,

besikes und dessen, was zu seiner länge, den Prorentsatz der Stenern in nen

tbaltung in derselben Familie In tun sei, sich nicht für ein allgemeines

Landesteile bereits bestehenden Gesetzgebung, der An⸗ Ges. a n,. toben R * 6 zetze, Vorsorge zu treffen. Wie gesagt, der Cntwu 's sanet slebr richtigh, fondern daß diese Puntie prinfipiell u meinden berabůnsez. Prinzipiell aber für dag aufe Hand ch ann i, den Hie harr le, m ö , Wuregunmn nn fällen, dat ist auch schner

m schasfen. Es lesteßcn . , . . dieser Wansc

zum Ausdruck gebracht worden, daß eine solche Ausdehnung

Etlußz i Ker reelle,