2 ge , , e 2 .
Ueber ein des Zubehör kann der , itzer ohne ö e ,,. ene, k . e m , , , ,
irt 0 a de lee Keren een
Werden im Falle une n Fideikommißgrundstücks Zubehõrstücke , an bn zh ter veräußert, so werden sie auch ohne a von dem Grundstücke von der Haftung für . rundschulden und Rentenschulden * wenn der Ver⸗
1 für die k ers ellt wird.
Ueber die Früchte eines e Titom n hoeren tau es kann der Fideikommißbesitzer schen vor ihrer n, n oder Sin e ohne Zustimmung des . für Dauer seiner ar. verfügen. es jur Verfügung über die Früchte
* 2 * den fruchttragenden 6 kr. zur Verfügung über diesen SGegenstand für Dauer seiner 2 ohne r, des Familienrats befugt.
ung des eto? e über einen Fideikommiß⸗
zu * 6 den Vorschriften dieses Gesetzes nicht be⸗
tigt 36 ist denjenigen Anwärtern gegenüber, ohne deren Zu⸗ g sie vorgenommen ist, unwirksam.
2 . amkeit kann auch von dem Familienrate geltend
gemacht w tlichen Verfügung steht leich, , . , oder der 34 * 4 — olg
Ein Vertrag, durch den . ein Anwärter verpflichtet, für *
all . Erwerbeg des Famillenfideikommisses einem anderen die
. Familien deikommisses überlassen oder zum Zwecke
J der Früchte ein 2 über das Familien⸗ ee, einzuräumen, ist ni
Der er,, 4. . mm, des Familien⸗ rats Verträge mit 12 gegenüber den Fideikommißfolgern schließen. Die ne n d,, zur Uebernahme der flichtung, eine Verfügung nach Maßgabe der S5 2) bis 34 zu treffen, bedarf 3 Beflätl ung durch die Fideikommißbehörde. Die Vorschriften des
5§ 35 Abs. 2, 3 finden entsprechende a, .
Soweit eine über einen Fidtikommißgegenstand nur auf Grund eines — 65 erfolgen kann, 46 es auch zur Uebernahme der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung eines Familienschlusses.
ur Eingehung eines . es oder eines sonstigen
uldverhältnisses, hei wel ommißbesitzer Kredit ge⸗ wã 1 wird, soll der , n, . enn, in der Regel nur erteilen, wenn eine der Vorausse u, , unter denen er nach den Vorschriften des s 29 Abs. 6 der Veräußerung eines e ,,, . darf, und wenn die uld einer planmäßigen Tilgung e , wird.
deren n, eine nn, r
entsprechende Anwendung. Gehört ein Bergwerk
Brandschaden und sonstige
hörende Geld nach den für
Wan , soll er
Gegen die Versagung der der W k 4.
. e der Fideikomm
3 n der Familienrat den
Der 23 R a, llienrats
de mil ien rat * st 3 . , zu. Ueber
. k ung
, nd der , nn,, 86 61 tand nicht . von 26
en Wirts zu ändern. Die Voischriften (2 Abs. 1
Bodenbestandteilen gerichtete Anlage so 186 5 k des 5 19 entsprechende Anwendung.
die komm fände Der . a, 6 — 83
die Versicherung einer ordn ter di 3 , 9 ö r Wiederherstellung
63 ö Titel. vm. de giteitom m ißᷣbesitz era
itom
n Behandlung * einen Wirt besi er
— — Nutzung
ellen. i. k bedarf
. 23 .
chaftsplans 3
entnehmen und soweit
steplan . Umständen
5 54. oder eine andere
atzes
die Anl
Bestimmun anzulegen, s 2143 es . 26 5 halten ist; zur Anlegung in Hy
die ,
entsprechend Saß 2, Abs. 2, 3 sinden
Gewinnung
auf zu dem i , rf,
a verwenden,
2 * entspricht. Zur Erhebung
er nicht der Zu⸗
Der Fideikommißbesitzer e . das zum ö ge⸗
Mündelgeld geltenden
. von Aus- geschäften, die mit WBirksamfeit = Grundschulden oder zum Zwecke der Bewirtschastung oder ,, m, ein· sideikommisfes geschlessen sind;
Ucher den Widerspruch entscheidet 3
85 ö i. der ,, tzer für das rund. vpotheken, Grun 1 mdbuchamte
mit seiner
das Reich oder gegen einen Bundesstaat, so den Vermerk eintragen zu lassen, mit Zustimmung des gail tale 3 22
Der Fideikommißbesitzer hat * zum Familiensideikommisse ge⸗ hörenden ,, nebst den Erneuerungescheinen bei der langt
daß er über
aus dem Gesch entstehenden 6
ĩ eine der unter Nr. I bis 4a , rien Ver gestattet und 3. 9 * 8 des . das Urteil den Fideikommißf ommiß ˖
hafter der Fideitemmißbesißer außer mit ren auch mit seinem Alloxialvermögen. Die Daftung
Familienfideikommiß verm gen beschränkt sich auf die Früchte dieses schulden oder i o hat en⸗ zeit fãllig gewordenen Leistungen, es sei denn, 8. . Gläubiger die . der in, 66 als Forderung auf seinem 8 Fee,
beantrag , 3 für kö Buchfo gegen
leistet wird. —— —— kann * erbell hein Maße ver fee,
des ilienratt einer Abmahnung Fam ia.
zur Deckung der Testen der Vermal ist ä aus der an,. 0 zu Wird die Verwaltung des Familien frei übertragen, so finden die Oe nden 6 — m ee. welche 86 3 von * eiten, entfprechende Anwenden! dit um hörenden Forderungen wird rie llebertr — Familienrat dem Schuldner tr der getroffenen Anorznung Kenntniß Mitteilung von der Anordnung der Aufhe ** der Verwaltung.
m err
§ 6. Die Vorschriften des dritten Abschnitts
zur 1 als abweichende Bestimmungen tie Genehmigung (8 8) erlangt haben. ] ;
Vierter Abschnitt. Fideit om m ißschulden.
5 68. Jideikommifschulgen sind: I) die Verbinrlichkeiten des Stiftergz, die bei dar, e, . bereits begründet waren; 27) die Zideil em mi eil den in . — auferlegten rn 3) die für den Fideilommi besiper alg kommißgegenstände oder bei der Familien fideikommi sses aut unerlaubten
4) die Verpflichtungen des 5) die Kosten eines Nꝛechtestreitz, den der ⸗ 6 . Für Fideikommißschul den . 1é— verson
Der Fideikommißbesitzer baftet nur für die n
Die Haftung aus einem verfenlichen E
8. in das dbuch Ansehung des Fideikemmißvermdgeng auf *. beit amn
ie Forderungen nur wenn die Zwangsvollstreckung in das Fideikomm iß ver en 2 a * 3 1 hatte oder . der rotz unverzüglicher itreibung seiner Forderung . 2 erlangt hat oder — *
4
chtvertrãge über Fideikommißgrundstũcke und Versicherungs· Reichsbank oder einer , die für die Hinterlegung der
verträge über ,, . sind den Fideikommißfolgern zu dem Vermögen eines
gegenüber auch ohne die Zu
fie auf keinen längeren Zeitraum als sechs Jahre abgeschlossen i Stirbt der Fideikommißbesitzer vor dem Beginne des dem Ver
tragsanfange vorangehenden Jahres, so ist * , .
berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten, sofern
dem . Teile spätestens ein Jahr vor dem .
anzeig
t der Fideik sᷣbesttzer deik dstück = 6 3 . 8 2 383 als sechs Jahren ve 22 ** i wenn das Miet. oder a. verhältnis ö dem e, , . noch besteht, die un len des 9 er. * ö w. * **. 215 2
rechen nwendun e m tvertr e m ge n, 5 . *
ö von dem Fideikommiß . ohne Zustimmung des . . Zwecke der Bewirtschaftung oder Ve — . zenfideikommisse gebörenden . sitzes über 2 Fin, n . Dienstvertrag endigt ö mit dem Nachfolgefalle; . deikommißbesitzer und der zur tung Verpflichtete sind digun,
den Dienst . tung de i ö 2 n ,.
Der Familienrat kann die 1 n zu einem Rechtsges nur dem Fideikommißbesiher an erklären. mn
r des . u einem von idei⸗ . geschlossenen age deren 1 steilt wird. Fideil , mmi un an o er wußte oder wissen in daß der Vertrag der Zustim des e enen, de,, e . 83 er, n m mer
teilung des Fideikomm ing der des 1 dem anderen 2 zugeht en . k — den Fideikommißbesißer zut Erkla dar be auf, ob die Zustimmung
, e , 6. n . , . .
ö i . . . ö .
. ,. * * * . ea e.
der * nderen Teil ö s s; . . ö bei dem ö kei denn, daß , der * 46 * r.
e , , . , 3. Nimmt der Fikeilen ilienfate vornimmt. in .
a eee f einem 2 en . so i 2
ir, mn ,,,, nicht in er Form vp aus diesem Grunde dn n . andere 24
Soweit die Zustimmung des
ö bedarf, ö. die 1
e Anwendung.
uwe e, versehen sind
8 ö ö 2 *
ate . Sur Sen er nnn 6 in Buchforderungen gegen das
wandeln lassen. Auf die umschteibun die von einer 2 des 6 Artikels 18 3, 10 16 buch entsp de Anwendung.
e r, g e , m,
3 1. chr . geändert werden. einkommen des e n 2 — nicht übers
kom * * * 9
und mit Zustimmung der
Mündels gehö
ö 6
Fami e , e, die
S 58.
r sie nur mit die a,, von dem
2 er Sn mer e,. um⸗
ol amil . . che 23 ienfideikomm 6.
isse g an, n ö . ö 3
Die Haftung ; r ,, . zugelassen fall, es 6 daß die Forderung der dem mmung des Familienrats wirksam, wenn ist, mit der ö zu hinterlegen, daß die . nur mit hängig geworden ist oder einer der n. des 5 72 Abs. z ustimmung des kö r werden 57 F 1 , 92 des Bürgerlichen Gesetz⸗ Für die Ansprũche aus rechtloser Bereicherung des Fidei — l err von 32 ten ⸗ vermögens, für die auf dem
kann. Die Hinter⸗
ordentlichen öffentlichen Lasten, die als au Stam r . . gelegt anzusehen sind, n
2.
Der Fideikommi kann di att i iß 36 ann die . w m. Fideikommißvermögen. Die Vorschriften dez & finde
k. des a, . oder einem
Zur Erhaltung und nachhaltigen Verhesserung des Familien fideikommisses ist ein Kapital e . ö Die serungsmasse wird gebildet aug jährlichen vom Fidei⸗« ,, zu entrichtenden Beiträgen, ein 1— 3 den 6 Zinsen.
, 3. , 66 ondere
em vom Stifter etwa
äge und eine r — 29 soͤll durch den Stifter ersol tnisse von der Fideikommißbehörde —
mit Zustimmung des n
ag soll das hundertfache
Jahres⸗
au land. und sorfswirtschaftlichem
Der Stifter
6
kann die Fideikommiß⸗
rde Bei d den K
ren dem Fidei⸗ k e erreicht ist Bestandteile des
— * nur ausnahme weise
verwendet werden.
an i e, Familienrat über die Ver⸗
gehörenden Qavitalien Rechnung
zu legen. 53 e n.
Der waltung der — k 3 ven . bestimmt. behörde kana anordnen,
die Rechnung für längere Jeitabschnitte
3583
Wird durch das Verhalten des ,
miß⸗
1 ——
wendun
des Stifters zu einer K friedigung des & oder anzunehmen ist, daß sie zu einer Jel 6 Daftung beschränkt sich auf die vem 3 * zum ilie
gewidmeten Gegenstände.
mit Mitteln seines Allodialpermbgen so e des befriedigten Gläubigers für sein Allodial
ordnung mäßiger Verwaltung regelmäßig auß den
werden, und auf Tideilomniß Gulden, deren Gatst Verschulden des Fideikommißbest r derbi.
9 de Forderung gegen die Ferdernng aut
ist, dar f
aben würde. des Allodialvermögens erlischt mit dem ,
, rubende
ifters und für die Beiträge zur Pflichtteil glast sowie fü nes diese Verpflichtungen enden Rechtestreits haf
g. Für Verbindlichkeiten des Stifters und für die
Rechtestreits über solche Verbindlichkeiten haftet 14 .
nur, soweit die ö daz 2 ubigert
72
Befriedigt der Silben (e einen
Diese Vorschrift findet leine Anwendung auf
Der Fideikommißbesitzer ist . eine * Familie zurechnen, wenn die Daftung des Fiden en ü —— beschränkt ist und wenn der zi comic besse * iedigung des 6 mit Mitteln feines orderung für sein A n,, erwerben
. * 3 — . mit den 2
. t an als die im *
Fünfter Abschaitt.
Prozeß ⸗ und konkurs rechtliche
Grster Titel.
Prozeß.
Führt der Fideikommißbesine cinen Fit cilem miß gegen olchen Gegenstand oder über einen eine
ustruck, fe mirtt Kas Urtels Kir und e,, wenn der Fideikemm 1 3 Familienrats mit Wirksam Side te oder wen rn,
*
den Streit