1903 / 81 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Acter Abscnit.

; Z ideikom mi ßnachfol gte. einer der Erster Titel. * , a mn, . so 3. ke r,, 9 114. 5 130. Die ö e der Fideikomm 1 6 der E unde zu be⸗ 2 , * . * tere. n d Te er we, g,, r wr, g / r , . , , .

aus dem Freise der bereits lebenden An⸗ 0 n

Ist ber Amrärter in d 52 e bedarf er ju r bie en Vernicht außer der . 3 Vertreters der 66 Ei ste nr h n . . berhchalten. an , . . .

migung des Vormunds n , . , ,. on des ö en, mn d g, m m, ,,. dung. tenden. , nn einer bestimmten Person Feschränkter des Rachfolgefalls nicht vorbanden sind, aus dem Kreise der übrigen we nn, der Nachfolgesall i * Ie ist nicht bereits lebenden Abkömmlinge des ersten Fideikommißbesitzers aus u. 2. 36 ein, 5. wählen. Die Wahl erfolgt bei Errichtung des nr . enen Ma 1 R Die elterliche Gewalt des Vaters oder der Mutter eines An durch S eschäft von 2 1 in der für das Stiftunge⸗ 1 . bie . * 22 wärterg erstreckt sich nicht auf die Angelegenheiten des Familien⸗ i K 4 bei 6 2 34 2 wenn eg 2 . n g. n n 13 26 . nicht vor der 23 Die Bestimmungen des M7 des orca e dae *

otariell beutkundet sein. Sie entsprechende Anwendung. an

ide örde t. dem Anwãrter auf An k 2 nn, r . eine n ** 2.

wartschaftsrecht und über tt vor dem Nachfo äh 1 zu 36 n , 9 n ; 6 Der berufene Fideilommisbesitzer kann den je mehrere Anwärter kann auf Antrag ein gemeinschaftlicher Zur Nachfolge in das r, ist der Manneestamm eines ihm in Virt lichkeit ö y e, dan erteilt werden. des ersten 3 berufen. der Sfffter auch den aus dem Fideitommi S 117. iten Fideikommißbesitzer bestimmt, so folgt i e. desfen Mannes. langten verlangen. . Auf die Erteilung und die Ein n kie Bestimmungen der 41 6 His . c * die . len der 55 nn. des ͤ 16 ö 5 134. 3 Des is Wes, des 8 2027 Mh. 28 sowie des 5 92 der a e. . und der Die Nachfo i his in det dn . nach Linien mit dem Gesetz buchs 2 ** 4

nicht der Verjährn

S5 des Gesetzes über die A n, en Gerichtebarkeit Vorrechte der 3 ai 1895 . . f ,, —— n . i ö; . nicht e freut werden, . Der 1 4 n r kann En gelten oör ann vor lung des wer 2 ewesen 0 cheidet das verlangen, soweit ni riwwendungen ung von dem Antragsteller die e Versicherung verlangen, ? 8 6 heraus jugebende Bereicherung gedeckt ele, De

nichts bekannt sei, was der Richtigkeit der von ihm jum Der 22 kann anordnen, daß das Familienfideikomm mit dein Ablaufe von sechs Monaten nach der He

ein ts 6 ten Ta dem ideil 8 dem 8 148. 6 i , . . 3 vor e , auf 6 r m. 2 e , 8 ö Steht der gi abon mn en, unter

kee e. a r . erichtlichen . a rkundung. ie , soll. für die k des m l en feee er . edem Beschl . . . rn, , diesem Fall gelangen zunächst die a e . des 23 werden. Die Fideikommißbebrde ist . hat die Fideikommißbehörke dem Familien- aus dem Mannetstamm here 4 Anträge bei dem Vormund schaft gerichte n rate . zu geben. Ordnung des 134 jur Nach ,. 4 k fügun durch die über solche Anträge 4 51 die Brüder und deren Abkömmlinge 8 deren Ab, mitt der Beschwerde zu erheben. Der in dem Aunertsdesß d als Anwärter Bezeichnete ist 2 vor. e, l . 3 ,,,, . e 148. berechtigt, das , , n. in dem sich aus dem Anwartschafte= . aus dem M. en genen Fideikom Bei der Anordnung und 20 ciner ergebenden Umfang auszuüben, bis die Fideikommißbehörde die 4*1— vorhanden 1. . wen r in 88 gelegenheiten des es trim 1 des . 3 Unrichtigkeit . t oder an die iter nn 2. Vat Ermangelung Gemeindewaisenrats die me, n. pᷣbehörde. durch rechtskräftiges Urteil l wird, daß ein An chafts.˖ . an 9 seines und c sort bis zu den 150. 1 r besteht oder daß das Lunar cha ts recht ruht. Ein Dritter bkömmlingen des 3 . zur Zeit 2. zue ele en die geen

ich auf diese 3 ng nicht berufen. wenn er bei der Vor. k 3 erwarten, so kann die Matter, falls 22 46 Rechtegeschafts die Unrichtigkeit des Anwartschaftescheins in der weiblichen Linie 3 . amilienmitglied 3 . selbst 2 zu unterhalten, und an kannte oder kennen mußte. nac e gelangt, so richtet sich die weitere standes mäßigen Unterhalt ausreichende Abfindungen 14 wendung der in den 133 bis 135 schriebenen . ihrer Entbindung standesmãß igen Unterhalt aus

Auch wenn der in dem nnartschafteschein als Anwärter Be- nach ihm. Nach dem Wegfalle des letzten Anwärters aus vermögen verlangen.

nete zur Ausübung des Anwartschaftsrechts nach 8 118 nicht mehr Ordnung geht das Famil mmiß wieder auf die 1535 Dritter Titel. könn, , , n,, nd be n,, ,, ,, er, mne 6 e, rer, ö scheins von ihm oder ihm gegenüber vorgenommenen Rechtehand, 51 useinandersetzung kei der Nach lungen denjenigen gegenüber nicht in Frage gestellt werden, die bei Der Stifter kann anordnen, 36 Familienfideikommiß nach 5 151. . Vornahme der . nicht wußten, daß die ideitommiß⸗ *. Wegfall aller Anwärter aus der Familie des ersten iß⸗ Auf die Auseinandersetzung , dem Fide behörde die Rückgabe des Anwartschaftsscheins verlangt hatte, und die tzers auf ein Mitglied einer anderen Familie und . Arkömm,. dem Vorbesitzer oder dessen Erben finden de. Bes Unrichtigkeit des Anwartschaftsscheins weder kannten noch kennen * 5 ehen foll. Er kann fich die Bestimmung der Familie und 101, 192, 2130, 2135, 2134 des Bärgerlichen mußten. 8 1. 9 ö. 6 . . . vorbehalten. Die precheide Aiwendung. ẽis 4 wen * . ö 34 . . r ,, . fee . 2 8 6. 3 noch 2 Familien zur c . 3 , 93 eine ndung oder eine Ausstattung erhalten, so ist er zur Nück⸗= 6. ,. amilien fidei beruf r Verwaltung * ommißverm gens waz ö. ãhr . 49 36 . na 233 ö 3 e. ö. . r mern einzustehen. 2 ö. , . ie Herausgabe einer ung igten Bereicherung ehrere Familien ommisse können nicht in der Weise errichtet werden, daß ein und . Familienmitglied als erster . Der videikommißfe a 21 e erstatten die e

121. besitzer berufen wird. Der Stifter eines e , kann besitzer innerhalb eines Jahres vor m g. achfolgefall auf 5

8 . jemand ein ibm nicht zustehendes Anwartschaftsrecht jedoch anordnen, daß Tas Familienfideikommiß sräter in mehrere sines landwirtschaftlichen Grundstücks verwendet hat, die

tend ö können amilienrat und jeder Anwärter gegen ihn auf Familienfideikommisse rere Linien derselben Famili eines Jahres nach dem Nachfelgefall vom Boden getrennt 6. el , ,,,, e, 223 *

des stehens des von ihm in Anspruch r, ,, werden soll. die stes Klage erheben. Die Klage ist, wenn der Familienrat nicht § 139. den Wert der Früchte nicht übersteigen. wi n . auch gegen diesen zu richten. Sie ist außerdem D Mehrere ilienfideikommisse können für mehrere ven einem 1533. en Vertreter des Familienfideikommisfes zu richten, gemeinschaftlichen Stammvater abstammende Linien mit der Bedingung Von den bei dem n vorhandenen,

6 auf . 5 Klageberechtigten durch die mmiß. errichtet werden, daß fie nach dem Aussterben Ter berufenen Line in kemmißgätern gereennenen landmirt . ö 3 . , derselben Familie verbleiben sollen (Sekundo., Tertio. . Geniturem). . . Vertreter Hiacf zur Beseitigung 26. Rechtsstreits durch Erlischt in diesem Falle eine Linie, so fällt das für sie gestiftete Familien. brung der Wi Ver; oder Anerkennung deg vom Gegner geltend gemachten An. sideikommiß an dicenigen Linien, die noch nicht im itz eines gleich oder ähnliche sy der 1 der Fideikommißbehörde. ere e f sind in der Reiben olge 83 Alters und, wenn der Urteil wirkt für und 33 alle. jede Linie bereits ein . itzt, an die Altestè Linie. Dünger ist unentgeltlich dre . ein Anwärter ein Til 3 Interesse daran, daß sein An⸗ Zwei der Hand eines Anwärters vereinigte Familienfidei⸗

wartschaftgrecht oder seine Anwartschafts fähigkeit festgestellt werde, so kemmisse sind bei dem ten Nachfelgefall den Früchten 8 er egen den Familienrat auf Feststellung des Bestehens seines nächst . 6 kr 5863 8 383 kommißfolger nach ftsrechts oder seiner n,, . n. erheben. . vorhanden ist, unter die beiden Anwärter zu verteilen. Die Vorschriften des 5 171 Abf. 1 Saß 3, tf. 2. 3 finden zunächst berufenen Anwärter sicht die Wahl jwischen den dung. . . z 63 . 2 et * * nicht 423 5 23 ö 5 agung amilien ommisses bestimmten waren in ö

So lange eine y . des Bestehens oder Nicht⸗ 43) . * seht das W t den anderen Anwärter

1 eines Anwarts . 22 ist, kann auf Feststellung Sie ] Lark! n 2 der em, n, , 2 il em misses . in emrit 3 2

des Gegenteils nicht geklagt 1 s 8. Au Jahre . 2 n . * e. * 4 . ere, auch er nicht, so ö: 2 2 . k y * 2 4 . ie für das An⸗ . 23 2 grecht . . chriften entsprechende Anwendung, soweit a Die 8 * . Wert der bei der 63 . J. aus den S5 125 bis 120 2 anderes ergibt. . e . . 26 13 2 , sein. 5 1. . n zur Vornahme 23 Das nis über das Necht zum Fideikammi i⸗ der . ist dem zum ,,, 297 der . Denehmigung des er n, , Annahme des Familien ideikom 663 ven Amts wegen ju 2 Sind mehr als jwei Familienfideikommisse in der Hand eines dient, ö

Dan mg wegung Anwãrterg vereinigt, den die B res 8 140 enfspreckende nicht n dem rerene e een 3. eistel wird. Die dem S 121 ents 2 . nur zulässig, wenn x Anwendung. n. 1 a n gn, . Be⸗ ö ; . , 3 8 , , gam ken . ai ee. 2 ren Uu me einer win Gr erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem r e so wird 9 . ů— , , des Jideilommißfolgers wegen . und;

der Klageberechtigte von der Erteilung des Fideikommißscheins und der Fideilommißgegenstände verjähren in 2 von dem a g. Kenntnis erlangt. Auf den 3. der 71 Zweiter Titel. jãhrung y 2 1 be der Fideile

finden die für d rung 6. Bestimmungen der §5 Gintritt der R den Fideikommißfol ger.

* , , , n e w been, n, , intritt der Nachfolge. 8 189. Die Klage ist auegesch 16 wenn seit der . . 2 z 142. Dem Vorbesitzer steht ein b

kommißsckeins an denjenigen ie nn! Mit dem Tode oder mit dem Verzicht oder * dem Eintritte kommißgegenständen wegen seiner Anspräche gegen den Fi Mangel des Rechtes zum Fideilkemm 66 ig 23 der 2 eines 2 s (Nach fel gefal) folger micht zu.

* falls ein späterer Eintritt des Mangels be 3 M* * 5 t das ö auf den zun en Anwärter 169.

3 tritt des Mangels 30 Jahre verstri sind. Nach dem bbeschadet des 1. aus zuschlagen n Vorbesitzer hat den Fideilommißfelger

1 t kann auch die Erteilung e 3 6 . des keen e. 2. bereichneten Fideilemmisschulden, der Fidel ö von den enigen Fidei befre

runde verwei rden, da . 3 e, * 9 . e en. i . ke ge,

er n. bi 63 , e, 26 r ener angigkeit nicht . eee , s n rn. e . irn r , n g n . * e r e . 1d deo ,, 6 e n . her bezeichnet ist, auch gegen 9. ien zu richten. 2 des . 3 2 der 8 4 23 2 fan, , m, ; Wird die Einzie De Vertreter des berufenen Anmã kann die , eine eite mis en angeordnet, so bedarf 2 . chlagung des Seilen —— 8 8 ö Der Verbesitzet ist r,, . . ,, , enn, . 232 3 des Vormund icht. un Bestand des und übe ntümer oder Gia r lomm gegen! a cerlange . I etunmt Grund . . , ,, ö. aer g gen 63 a rl temnmikfelce kann nur werden, wer jut Jeit det Nach ol ge⸗ i n nm, J 9 ger iur Verfügung über die 2 2 den eingetragene Wer e. lachs ö ,, , rere mn m, = ,, reffende we]

D . e, welchem ein un ichtiger Fideit m wirklichen r . 6 ö 6 ig, n

d . er den Ist der Nach felge e, nn. zur Zeit . 1

erbleib der Fier n , * 3 . * . die 9 . a r r e, e, n, , ,, , ö nn * nicht inner 3