Acter Abscnit.
; Z ideikom mi ßnachfol gte. einer der Erster Titel. * , a mn, . so 3. ke r,, 9 114. 5 130. Die ö e der Fideikomm 1 6 der E unde zu be⸗ 2 , * . * tere. n d Te er we, g,, r wr, g / r , . , , .
aus dem Freise der bereits lebenden An⸗ — 0 n
Ist ber Amrärter in d 52 e bedarf er ju r bie en Vernicht außer der . 3 Vertreters der 66 Ei ste nr h n . . berhchalten. an , . . .
migung des Vormunds n , . , ,. on des ö en, mn d g, m m, ,,. dung. tenden. , nn einer bestimmten Person Feschränkter des Rachfolgefalls nicht vorbanden sind, aus dem Kreise der übrigen we nn, der Nachfolgesall i * Ie ist nicht bereits lebenden Abkömmlinge des ersten Fideikommißbesitzers aus u. 2. 36 ein, 5. wählen. Die Wahl erfolgt bei Errichtung des nr . enen Ma 1 — R Die elterliche Gewalt des Vaters oder der Mutter eines An durch S eschäft von 2 1 in der für das Stiftunge⸗ 1 . bie . * 22 wärterg erstreckt sich nicht auf die Angelegenheiten des Familien⸗ i K 4 bei 6 2 34 2 — wenn eg ᷣ 2 . n g. n n 13 26 . nicht vor der 23 Die Bestimmungen des M7 des orca e dae *
otariell beutkundet sein. Sie entsprechende Anwendung. an
ide örde t. dem Anwãrter auf An k 2 nn, r . eine n ** 2.
wartschaftsrecht und über tt vor dem Nachfo äh 1 zu 36 n , 9 n ; 6 Der berufene Fideilommisbesitzer kann den je mehrere Anwärter kann auf Antrag ein gemeinschaftlicher Zur Nachfolge in das r, ist der Manneestamm eines ihm in Virt lichkeit ö y e, dan erteilt werden. des ersten 3 berufen. der Sfffter auch den aus dem Fideitommi S 117. iten Fideikommißbesitzer bestimmt, so folgt i e. desfen Mannes. langten verlangen. . Auf die Erteilung und die Ein n kie Bestimmungen der 41 6 His . c — * die . len der 55 nn. des ͤ 16 ö 5 134. 3 Des is Wes, des 8 2027 Mh. 28 sowie des 5 92 der a e. . und der Die Nachfo i his in det dn . nach Linien mit dem Gesetz buchs 2 ** 4
— nicht der Verjährn
S5 des Gesetzes über die A n, en Gerichtebarkeit Vorrechte der 3 ai 1895 . . f ,, —— n . i ö; . nicht e freut werden, . Der 1 4 n r kann En gelten iß oör ann vor lung des wer 2 ewesen 0 cheidet das verlangen, soweit ni riwwendungen ung von dem Antragsteller die e Versicherung verlangen, ? 8 6 heraus jugebende Bereicherung gedeckt ele, De
nichts bekannt sei, was der Richtigkeit der von ihm jum Der 22 — kann anordnen, daß das Familienfideikomm — mit dein Ablaufe von sechs Monaten nach der He
ein ts 6 ten Ta dem ideil 8 dem 8 148. 6 i , . . 3 vor e , auf 6 r m. 2 e , 8 ö Steht der gi abon mn en, unter
kee e. a r . erichtlichen . a rkundung. ie , soll. für die k des m l en feee er . edem Beschl . . . rn, , diesem Fall gelangen zunächst die a e . des 23 — werden. Die Fideikommißbebrde ist . hat die Fideikommißbehörke dem Familien- aus dem Mannetstamm here 4 Anträge bei dem Vormund schaft gerichte n rate . zu geben. Ordnung des 134 jur Nach ,. 4 k fügun durch die über solche Anträge 4 51 die Brüder und deren Abkömmlinge 8 deren Ab, mitt der Beschwerde zu erheben. Der in dem Aunertsdesß d als Anwärter Bezeichnete ist 2 vor. e, l . 3 ,,,, . e 148. berechtigt, das , , n. in dem sich aus dem Anwartschafte= . aus dem M. en genen Fideikom Bei der Anordnung und 20 ciner ergebenden Umfang auszuüben, bis die Fideikommißbehörde die 4*1— vorhanden 1. . wen r in 88 gelegenheiten des es trim 1 des . 3 Unrichtigkeit . t oder an die iter nn 2. Vat Ermangelung Gemeindewaisenrats die me, n. pᷣbehörde. durch rechtskräftiges Urteil l wird, daß ein An chafts.˖ . an 9 seines — und c sort bis zu den 150. 1 r besteht oder daß das Lunar cha ts recht ruht. Ein Dritter bkömmlingen des 3 . zur Zeit 2. zue ele en die geen
ich auf diese 3 ng nicht berufen. wenn er bei der Vor. k 3 erwarten, so kann die Matter, falls 22 46 Rechtegeschafts die Unrichtigkeit des Anwartschaftescheins in der weiblichen Linie 3 . amilienmitglied — 3 — . selbst 2 zu unterhalten, und an kannte oder kennen mußte. nac e gelangt, so richtet sich die weitere standes mäßigen Unterhalt ausreichende Abfindungen 14 wendung der in den S§ 133 bis 135 schriebenen . ihrer Entbindung standesmãß igen Unterhalt aus
Auch wenn der in dem nnartschafteschein als Anwärter Be- nach ihm. Nach dem Wegfalle des letzten Anwärters aus vermögen verlangen.
nete zur Ausübung des Anwartschaftsrechts nach 8 118 nicht mehr Ordnung geht das Famil mmiß wieder auf die 1535 Dritter Titel. könn, , , n,, nd be n,, ,, ,, er, mne 6 e, rer, ö scheins von ihm oder ihm gegenüber vorgenommenen Rechtehand, 51 useinandersetzung kei der Nach lungen denjenigen gegenüber nicht in Frage gestellt werden, die bei Der Stifter kann anordnen, 36 Familienfideikommiß nach 5 151. . Vornahme der . nicht wußten, daß die ideitommiß⸗ *. Wegfall aller Anwärter aus der Familie des ersten iß⸗ Auf die Auseinandersetzung , dem Fide behörde die Rückgabe des Anwartschaftsscheins verlangt hatte, und die tzers auf ein Mitglied einer anderen Familie und . Arkömm,. dem Vorbesitzer oder dessen Erben finden de. Bes Unrichtigkeit des Anwartschaftsscheins weder kannten noch kennen * 5 ehen foll. Er kann fich die Bestimmung der Familie und 101, 192, 2130, 2135, 2134 des Bärgerlichen mußten. 8 1. 9 ö. 6 . . . vorbehalten. Die precheide Aiwendung. ẽis 4 wen * . ö 34 . . r ,, . fee . 2 8 6. 3 noch 2 Familien zur c . 3 , 93 eine ndung oder eine Ausstattung erhalten, so ist er zur Nück⸗= 6. ,. amilien fidei beruf r Verwaltung * ommißverm gens waz ö. ãhr . 49 36 . na 233 ö 3 e. ö. . r mern einzustehen. 2 ö. , . ie Herausgabe einer ung igten Bereicherung ehrere Familien ommisse können nicht in der Weise errichtet werden, daß ein und . Familienmitglied als erster . Der videikommißfe a 21 e erstatten die e
121. besitzer berufen wird. Der Stifter eines e , kann besitzer innerhalb eines Jahres vor m g. achfolgefall auf 5
8 . jemand ein ibm nicht zustehendes Anwartschaftsrecht jedoch anordnen, daß Tas Familienfideikommiß sräter in mehrere sines landwirtschaftlichen Grundstücks verwendet hat, die
tend ö können amilienrat und jeder Anwärter gegen ihn auf Familienfideikommisse fü rere Linien derselben Famili eines Jahres nach dem Nachfelgefall vom Boden getrennt ᷣ 6. el , ,,,, e, 223 *
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des stehens des von ihm in Anspruch r, ,, werden soll. die stes Klage erheben. Die Klage ist, wenn der Familienrat nicht § 139. den Wert der Früchte nicht übersteigen. wi n . auch gegen diesen zu richten. Sie ist außerdem D Mehrere ilienfideikommisse können für mehrere ven einem 1533. en Vertreter des Familienfideikommisfes zu richten, gemeinschaftlichen Stammvater abstammende Linien mit der Bedingung Von den bei dem n vorhandenen,
6 auf . 5 Klageberechtigten durch die mmiß. errichtet werden, daß fie nach dem Aussterben Ter berufenen Line in kemmißgätern gereennenen landmirt . ö 3 . , derselben Familie verbleiben sollen (Sekundo., Tertio. . Geniturem). . . Vertreter Hiacf zur Beseitigung 26. Rechtsstreits durch Erlischt in diesem Falle eine Linie, so fällt das für sie gestiftete Familien. brung der Wi Ver; oder Anerkennung deg vom Gegner geltend gemachten An. sideikommiß an dicenigen Linien, die noch nicht im itz eines gleich oder ähnliche sy der 1 der Fideikommißbehörde. ere e f sind in der Reiben olge 83 Alters und, wenn der Urteil wirkt für und 33 alle. jede Linie bereits ein . itzt, an die Altestè Linie. Dünger ist unentgeltlich dre . ein Anwärter ein Til 3 Interesse daran, daß sein An⸗ Zwei der Hand eines Anwärters vereinigte Familienfidei⸗
wartschaftgrecht oder seine Anwartschafts fähigkeit festgestellt werde, so kemmisse sind bei dem ten Nachfelgefall den Früchten 8 er — egen den Familienrat auf Feststellung des Bestehens seines nächst . 6 kr 5863 8 383 kommißfolger nach ftsrechts oder seiner n,, . n. erheben. . vorhanden ist, unter die beiden Anwärter zu verteilen. Die Vorschriften des 5 171 Abf. 1 Saß 3, tf. 2. 3 finden zunächst berufenen Anwärter sicht die Wahl jwischen den dung. . . z 63 . 2 — et * * nicht 423 5 23 ö 5 agung amilien ommisses bestimmten waren in ö
So lange eine y . des Bestehens oder Nicht⸗ 43) . * seht das W t den anderen Anwärter
1 eines Anwarts . 22 ist, kann auf Feststellung Sie ] Lark! n 2 der em, n, , 2 il em misses . in emrit 3 2
des Gegenteils nicht geklagt 1 s — 8. Au Jahre . 2 n . * e. * 4 . ere, auch er nicht, so ö: 2 2 . k y * 2 4 . ie für das An⸗ . 23 — 2 grecht . . chriften entsprechende Anwendung, soweit a Die 8 * — . — Wert der bei der — 63 . J. aus den S5 125 bis 120 2 anderes ergibt. . e . . 26 13 2 , sein. 5 1. . n zur Vornahme 23 Das nis über das Necht zum Fideikammi i⸗ der . ist dem zum ,,, 297 der . Denehmigung des er n, , Annahme des Familien ideikom 663 ven Amts wegen ju 2 — Sind mehr als jwei Familienfideikommisse in der Hand eines dient, ö
Dan mg wegung Anwãrterg vereinigt, den die B res 8 140 enfspreckende nicht n dem rerene e een 3. eistel wird. Die dem S 121 ents 2 . nur zulässig, wenn x Anwendung. n. 1 a n gn, . Be⸗ ö ; . , 3 8 , , gam ken . ai ee. 2 — ren Uu me einer win Gr erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem r e so wird 9 . ů— , , des Jideilommißfolgers wegen . und;
der Klageberechtigte von der Erteilung des Fideikommißscheins und der Fideilommißgegenstände verjähren in 2 — von dem a g. Kenntnis erlangt. Auf den 3. der 71 Zweiter Titel. jãhrung y 2 1 be der Fideile
finden die für d rung 6. Bestimmungen der §5 Gintritt der R den Fideikommißfol ger.
* , , , n e w been, n, , intritt der Nachfolge. 8 189. Die Klage ist auegesch 16 wenn seit der . . 2 z 142. Dem Vorbesitzer steht ein b
kommißsckeins an denjenigen ie nn! Mit dem Tode oder mit dem Verzicht oder * dem Eintritte kommißgegenständen wegen seiner Anspräche gegen den Fi Mangel des Rechtes zum Fideilkemm 66 ig 23 der 2 eines 2 s (Nach fel gefal) folger micht zu.
* falls ein späterer Eintritt des Mangels be 3 M* * 5 t das ö auf den zun en Anwärter 169.
3 tritt des Mangels 30 Jahre verstri sind. Nach dem bbeschadet des 1. aus zuschlagen n Vorbesitzer hat den Fideilommißfelger
1 t kann auch die Erteilung e 3 6 . des keen e. 2. bereichneten Fideilemmisschulden, der Fidel ö von den enigen Fidei — befre
runde verwei rden, da . 3 e, * 9 . e en. i . ke ge,
er n. bi 63 , e, 26 r ener angigkeit nicht . eee , s n rn. e . irn r , n g n . * e r e . 1d deo ,, 6 e n . her bezeichnet ist, auch gegen 9. ien zu richten. 2 des . 3 — 2 — der 8 4 23 2 fan, , m, ; Wird die Einzie De Vertreter des berufenen Anmã kann die , eine eite mis en angeordnet, so bedarf 2 . chlagung des Seilen —— 8 8 ö — Der Verbesitzet ist r,, . . ,, , enn, . 232 3 des Vormund icht. un Bestand des — und übe ntümer oder Gia r lomm gegen! a cerlange . I etunmt Grund . . , ,, ö. aer g gen 63 a rl temnmikfelce kann nur werden, wer jut Jeit det Nach ol ge⸗ i n nm, J 9 ger iur Verfügung über die 2 2 den eingetragene Wer e. lachs ö ,, , rere mn m, = ,, reffende we]
D . e, welchem ein un ichtiger Fideit m wirklichen r . 6 ö 6 ig, n
d . er den Ist der Nach felge e, nn. zur Zeit . 1
erbleib der Fier n , * 3 . * . die — 9 . a r r e, e, n, , ,, , ö nn — * nicht inner 3