1903 / 81 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

offenen Verkaufsstellen oder bei solchen Personen, welche die Waren öè— . Wareneinkãufe zu machen. ie sollen ferner befugt sein, aufleuten in deren Geschäflsräumen ober bei solchen Personen, in deren Gewerbebetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung nn ren . auch unter , , . Mustern, n. der im einen noch im anderen Falle sollen sie hierfür

eine besondere Abgabe entrichteu müssen. . Ses, Die mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen Reisenden dürfen wohl Proben und Muster, aber keine Waren mit sich führen.

Sie baben die in jedem Lande gültigen Vorschriften zu beachten.

Artikel 2. Die Ausfertigung der Gewerbelegitimattonskarten ahn ö. dem der gegenwärtigen Vereinbarung beigefügten Muster *)

Die beiden Regierungen werden einander die beiderseits zur Er⸗ kzilung der Gewerbelegitimationg karten befugten Behörden und die Forsch̃isten mittellen, die für die Ausübung des Gewerbebetrlebg der Karteninhaber maßgebend sind.

Axtikel 3. Die als Proben oder Muster dienenden zollpflichtigen Gegenstände, die in das eine der beiden Länder von den Handlungs« reisenden des anderen Landes eingebracht werden, sollen zollfrei zu⸗ gelassen werden, falls den nachfolgenden, zur Sicherung ihrer Wieder- ausfuhr oder Einlieferung in eine Niederlage erforderlichen Förmlich⸗ keiten entsprochen wird:

I). Das Zollamt, über das die Proben oder Muster eingehen,

ermittelt den Betrag des darauf haftenden Zolles. Der Handlungz⸗ reisende hat diesen Betrag bei dem Zollamtẽ bar zu hinterlegen oder annehmbare Sicherstellung zu leisten. . . 2) Zum Zwecke der Festhaltung der Identität werden die ein⸗ zelnen Proben oder Muster, soweit, es angeht, durch Anbringung von Stempeln, Siegeln oder Bleien bezeichnet. Ausnahmsweise können die letzteren auf Behältnissen, welche mit den umschlossenen Gegenständen in unmittelbarer Berührung stehen, angebracht werden, wenn nach Ansicht des Eingangszollamts diefes Verfah ten vollstãndige Sicherheit gewährt.

ö Erkennungszeichen, die zur Wahrung der Idenlität der aus einem der beiden Länder ausgeführten und zur Wiedereinfuhr in das⸗ . bestimmten Proben oder Muster amtlich angelegt worden sind,

folge der eingetretenen Besserun des lokalen Stahlmarktes 5s sh.

für Mischsorten. ür Lincolnshireeisen erwartete man zu 27. d. M. ei ö . Re n. sh⸗ ö . um 2sh., so daß alsdann diefes

osten würde; sollte ,, in Erfüllun

; yshiresorten , Die außerordentlich schnelle Aufwärts t hat, wie bereits erwähnt, einen Still, stand erfahren, und die Preise sind jetzt niedriger als in der Mitte des Monats März. Die Roheisenvorräte in den öffentlichen Nieder⸗ lagen beliefen sich am 26. März 1903 auf 175 300 Tons gegen 214 450 Tons am 27. März 1902; sie zeigen demnach eine Abnahme von 39 169 Tons gegenüber dem Vorjahre.

Die Aufbesserung der Preife, welche i im Handel mit be⸗ arbeitetem Cisen und Stahl zeigt, eruht in der Hauptsache auf einer wirklichen Besserung des GeschäftJ und dürfte, nach den vor⸗ handenen gůnstigen Anzelchen zu urteilen, wahrscheinlich auch weiter⸗ hin bestehen bleiben. Die Preife haben verschiedentlich angezogen, und wo dies nicht der Fall war, herrscht doch zweifellos ein festerer Ton. Die glänenden Aussichten der Schiff bauindustrie hat die Notie⸗ n für Schiffsplatten am Tees fest aufrechterhalten, und Stahl⸗ schiffe platten notieren jetzt in diesem Distrikt 5 Pfd. Sterl. I5 sh., abzüglich 2809 Rabatt. In Schottland haben die n n,, ebenfalls ihre Preise erhöht und fordern zur Zeit für stählerne Schiffs⸗ platten 6 Pfd. Sterl, für Kesselplatten 6 Pfd. Ster. 2 sh. bis 6 Pfd. Sterl. 5 sh. Das Geschäft in Stangeneisen zeigt einen stetigen Charakter. Schottische merchant qualsties, ordinary brands und Winkeleisen werden jetzt ab Glasgow zu 4 Sterl. 2 sh. 6 d. bis 4 Pfd. Sterl. 5 sh. gehandelt, während diefelben Sorten in aus- gesuchter Ware 6 Pfd. Slerl. 8 sh. 9d. bis 6 i. Sterl. 12 sh. 6 d. kosten. (Nach The Iron and Coal Trades Review.)

gehen, so. werden Lancashire. und D ebenfalls im Preise stei . ö 5 bewegung der Warrants urse

Oesterreich⸗Un arns Ein- und Ausfuhr von Seide und K eidenwaren im Jahre 1902.

; esterreich⸗ Ungarns Außenhandel in Seidenwaren estaltete

im Jahre 1902 im Vergleich zum Vorjahr ö .

letzten Betriebsjahre 21 015 941 Francs weniger als im Vorjahre Ter verhältnismäßig günstige Ernteertrag hat den durch den . rückgang entstandenen Ausfall in der Einnahme der Rübenproduzenten . nicht vollstandig ausgleichen können. Pin Anbaufläche für Zucker⸗

. gegen 302 366 im ertra ars hob sich im letzten 6 kg, nämlich von 28 830 kg auf 29 926 Fg. inhalt entfiel im Betriebssahre 190102 eine

n. ö zu n tf g en Zwecken ver⸗ v ; rundelegung eines Zu halts 0 eingerechnet sind. Diese Produktion, welche . de n . . ausmachte, überstei iejenige d vorher bedeutendsten Zuckerjahres gg g ö ̃. 3 Rübensaftes betrug im Jahre gegen 8,1 Grad im vorhergehenden Betriebs jahre; das Rendement stellte sich für den . keitsgrad auf 1,10 anstatt

ie Gewinnung ĩ Zucker pro Hektar Rübenland berechnet sich um . n

t ( 3 366 kg gegen 3 440 kg. Das Gewicht der Schnitzel und sonstigen drag fal be aus .

rübe ; 424 358 Kg. Bei e

durchschnittlichen Preise von 467 Francs pro . sesen ö. Rückstande für die Fabrikanten einen Wert von 16 572 447 Franes dar. Im Betriebe jahre 1999 01 hatten die 3 763 645 850 kg Rück⸗ stände bei einem durchschnittlichen Preise von 4 18 Francs 15 732 0 0 Franes eingebracht.

Wenn man das Gesamtgewicht der verarbeiteten Zuckerrüben cn . , ö teilt, so ergibt ich eine Durchschni Erarbeitung von 28 165 216 k = ie pro Fabrik; im Jahre 19060101 h n,

ollen gegenseitig anerkannt werden und zwar in dein Sinne, daß die Ein fuhr Ausfuhr ĩ ar, beg ie r Durch niit nnr k, . ö

r der zum Beweise der Mentität dienen. e beiderseitigen ; ö i ah: . iebssahres auf ö ,, , . w, T, , ,,, halte) sor? ist ein Abfertigungspapier auszustellen, welches ent⸗ 3 . 8 57 14 196 Kr ener e , ee en ,

1 . ; ; um Krempeln? * Die Dauer der Arbeitszeit aller Fabriken ist um 928 Tage welchen ih . ö. 6 . oder Muster, in She ef. nicht ge⸗ . ö. 6 öl 6 gewesen als diejenige des S f g, . ,, ie,: ; dc esl z, een, f, Gn öh b, , lh ii , i J ö! w ͤ ebes einer Fabrik be . ĩ iebs⸗ 1 85 . über den auf den Proben oder Mustern haftenden Se em ther hape 3. 3. 19 . 1ẽ hre 1901102 gegen 87,35 3. . Ale n de hi *r e, Zoll un i. er, ob er hinterlegt oder sichergestellt worden ist; fllierth, auch gchwirnt: Gefamtzahl der Arbe iter (Männer, Frauen und Kinder) weschẽ ö ö . ngabe über das Erkennungsgzeichen (Stempel, Siegel e . . 5 98990 6371 2199 2641 während der Betriebsperiode bef aftigt waren, weist eine mäßige oder Bleih das an den Proben oder Mustern oder gegebenenfassg an ebleicht , n. ö Zunahme auf, sie bezifferte sich auf 18385 gegen 48 097 während des den ö angebracht warden ist;;. , . vorhergehenden Ber eb sahres die Frist, nach deren Ablaufe der hinterlegte Zollbetrag zu . mit anderen Die durchschnittlichen Lohnsätze unterlagen nur geringen verrechnen oder der Zoll aus der bestellten Sicherheit einzuziehen ift, Spinn materialien 1097 1259 Schwankungen, fie betrugen namlich 1901/02 gegenüber 190061: sofern nicht nachgewtesen wird, daß die Proben oder Muster inner⸗= . arb ö 3595 37. * . Is Francs gegen * Franc fñr ö. Mãnner : . er git Bier e n m,, in 6 . ö glorl *r ö geiwirnt: * 2l 27 3536 217 Frauen

en sind. Die Frist darf zwö Fonate nicht überschreiten. z 1 ö . ö Kinder.

I Für, die Erteilung des Abfertigungspapiers und die Bezeich⸗= ö Ber J. 176 1667 An , n,, . . 1is 69m 55 einc mehr ver⸗ ,, . Identität werden Kosten ö mit anderen 6 9. ö Betriebs jahre 1900 01, nämlich 1256 105757 kg

erhoben. ö. 15 416 851 g. Die Proben oder Muster können fowohl über das Eingangs⸗ Shinnmgtgeialien 13 163 7. 19 ö Menge desjenigen Zuckers, für welchen di ifikati

z lcnt als auch über jedes andere zur Abfertigung von Proben oder Nahss ien na eo ö 14 169 2 6 der Steuer . 35 . 2 , , n R 2. Mustern befugte Zollamt wieder ausgeführt werden. geb leich ober gesnrßbt 146 150 34 246 Wurde, erreicht 290 771 47 Eg und beträgt von der Gesamtproduktion

6) Werden von Ablauf der gestellten Frist (35d) die Proben oder Seiden; wirn aller Art in 27640 o; für das vorhergehende Betriebsjahr betrug sie 28, g7 o/ Muster einem zur Abfertigung befugten Amte zum Zwecke der Wieder⸗ Aufmachungen für den derselben. Infolgedessen steslte sich die nach dem Satze von 36 rancs ausfuhr oder der 3 in eine Niederlage vorgeführt, so hat Gin ʒelpertauf ö 116 145 . . für 100 kg . Vergütung insgesamt auf 87 231 584 Franes dieses Amt sich durch eine Prüfung davon zu überzeugen, ob ihm ; und berechnete sich auf 39 Francs für 100 Eg des überhaupt er⸗ dlefelben Gegenstände vorgeführt werden sind, fur welche das Ab⸗ Zusammen Al 537 24 565 15 C 1. I5 253. eugten Juckerß. Im etriebssahre 130M o bezifferte sich der Gesamt⸗ Fertigungspapier beim Eingang erteilt worden ist. Sowelt in diefer Wert in tausend Kronen trag der gewährten Vergltungen auf go 35 gi Francs undd die PHinsicht keine Bedenken entstehen, bescheinigt das Amt die Wieder- Seidenwaren, gestickt oder ; Vergütung für 160 Kg hergestellten Zuckerz auf 8, 69 Francs ausfuhr oder die Einlieferung in die Niederlage und erstattet den bei mit Metlallfaden . 18900 1360 496 42 Während des Betriebs jahres 1301507 wurden an Ausfuhr⸗ der Einfuhr hinterlegten Zoll oder trifft wegen Freigabe der bestellten Seidener Tüll, Gaze. 20688 160 71 Fs prämien gemäß den , n. des französischen Zuckersteuer⸗ Sicherheit die erforderliche Verfügung. 4 ; Seidenbenteltuch . 644 550 7 5 N gesetzes vom 7. il 1887 pro 106 kg Raffinade im Betriebsjahre:

Artikel 4. Die Bestimmungen der Egenwärtigen Vereinbarung ] Seidene Blonden, Spitzen 118 1313 62 115 J 156 Francs, 178 Francs und 2 Francs 1 nach dem Zuckergehalt finden keine Anwendung auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen, Besatzartikel aus seid. oder gezahlt. einschließlich des Hausierhandels und des Auffuchens von Bestellungen halbseid. Posamenten X. 60 60 4768 406 Unabhängig von den Ausfuhrprämien wurden die im Gesetz bei Personen, welche nicht Handel oder Gewerbe treiben. Andere Ganzfeidenwaren 7524 8244 4435 5 208 vorgeschriebenen Transportvergkätungen zur Herabsetzung der

Artikel s. Die gegenwärtige Vereinbarung erstreckt sich auch Salbfeidenwaren. einschl. der Frachtsätze für Zucker aus den französijchen Kolonien bei der Einfuhr auf die mit Deutschland oder Frankreich gegenwärtig oder künftig ammete.. 16064 15527 S0böd. 5494 ach Frankreich und für inländischen Jucker bei der Beförderung nach jollgeginten Länder oder Gebiete. . ; Ganz grobe Gewebe aus en Raffinerien zur Bearbeitung für die Ausfuhr gewährt.

Artikel . Die gegenwärtige Vereinbarung soll ven den beiden rohem Geshin nst? von Die Ausgaben är die Prämäen, und, die Trantzpoörtvergätungen, , w g. . . Ratifikationen sollen in Berlin sobald Seidenabfãllen .. . . 2 . . . 1901102 und die vorhergehenden 6 Betrilebsjahre als möglich ausgetauscht werden. ; ; j 3 ; ; olgende Summen aus:

Sie soll am zwanzigsten Tage nach dem Austausche der Rati⸗ Tr n. n, , , , , . 1395 87. 8 NJ gs, 79 Francs. 189990. 21 287 517,563 Franet.

kationen in Kraft treten und in Geltung bleiben bis zum Ablaufe von des zfterreichtisch. ungarischen Zollgehietes) 1593 53 . 15 o iz 5s? *, 1900 61. 1 530 753 15. echs Monaten von dem Tage ab, an dem sie von der einen oder j 1898699. 1121693966 , 1901 02. 12626 43511 )

anderen Seite gekündigt werden wird. —ĩ

Geschehen zu Berlin, in i rf r fertigung, am 2. Juli 1902.

nterschriften.

Nachdem der Bundesrat zu dem vorstehenden Abkommen seine Zustimmung erteilt hat, ist dasselbe von den beiderseitigen Re⸗= gierungen genehmigt worden. Die Auswechselung der Genehmigungs⸗ erklärungen hat am 13. März 1903 in Berlin flattgefunden.

(Reichsgesetzblatt.)

Lage des Eisenmarktes in Großbritannien am 27. März 1903.

Der britische Eisen, und Stahlmarkt hat seine lebhafte und er mutigende Haltung nur wenig geändert. Warrants sind allerdings, wie es bei einem mehr durch die Spekulation als durch ein legitimes Geschäft kontrollierten Markt nicht zu vermeiden ist, nicht mehr so fest und haben durch ihr Nachgeben auch die Roheisenpreise der Produzenten in einigen Fällen etwas beeinflußt; im großen und ganzen wird jedoch die seit einiger Zelt eingekretene Besserung des Geschäftß in Roh, und Fertigeisen aufrecht erhalten, und die einlaufen den, Berichte lauten zufriedenstellender. Die No—⸗ tierungen für Stabeisen gewinnen andauernd an Festigkeit, zeigen allerdings noch keine wahrnehmbare Aufwärtsbewegung. Die Preise für Schiffbaumaterialien sind teurer und eröffnen den Eisen⸗ und Stahlwerken dieser Spezialbranche weit bessere Aussichten als ehedem; die Schiffseigner vergeben andauernd ihre lange Zeit zurückgehaltenen Aufträge aus Besorgnis, weiteres Zögern würde ihnen zum Schaden gereichen. Die Verschiffungen nach überseeischen Ländern, inebesondere nach den Vereinigten Staaten von Amerika, haben an Ümfang gewonnen. Neue Geschäfte mit Amerika sind jedoch selten, und die jetzigen Verladungen stellen zum größten Teil, die Ausführung alter Bestellungen dar. Da die Nachfrage nach Roheisen in den Ver⸗ einigten Staaten auch jetzt noch als ganz bedeutend sich erweist, so ist es nicht ausgeschloffen, daß das amerikanische Geschäft sich wieder beleben wird, jedenfalls haben die aus Amerika eingehenden Aufträge die britischen Hütten über eine sehr geschäftélose Zeit hinweggeholfen. Die Marktlage auf dem Kontinent istz ebenfalls fest. ĩ

Der Roheisenmarkt behält voll und ganz seine seit kurzem angenommene anziehendere Haltung, wenngleich auch das Schwanken und der Rückgang des Preises für einige Spe kulations orten das Geschäft in 6. Marken in gewisser Beziehung gelähmt hat. Neue

reizerhöhungen sind eingetreten, weitere scheinen noch bevorzustehen. o ist zum Beispiel im Clevelanddistrikt, obgleich Clevelandgießerei⸗= rohessen um 6 d. billiger geworden ist, graues Roheisen zu Schmiede⸗ wecken auf 49 sh pro Ton gestiegen, und halbiertes Roheisen der⸗ i. Art notiert jetzt 48 sh 3 d, weißes 47 sh. 9 de; Hämatitroh⸗ eisen ist ebenfalls teurer. Die Hütten an der Ostküste erzielten in⸗

) Das Muster ist nicht mit abgedruckt. (D. Red.)

Rußland.

Zollfreie Einfuhr von Ausstellungsgegenständen. Die Gegenstände. die für eine von der Warschauer Wohltätigkeits, gesellschat im Mai d. J. zu veranstaltende Sportausstellung vom Auslande eingehen, sind unter der Bedingung zollfrei zugelaffen, daß die Gesellschaft eine Sicherheit im Betrage des Zolls für die Aus stellungsgegenstände hinterlegt, welche zurückgegeben wird, falls die fraglichen Gegenstände innerhalb zweier Monate nach Schluß der Ausstellung wieder ausgeführt werden.

Girkular des Zolldepartements vom 20. Februar 1903, Nr. 6397.)

Finnland.

Nachweis bei der Einfuhr von im Durchfuhrverkehr über . geleiteten Waren. Eine Verordnung des Kaiser⸗ lichen Senats für Finnland vom 9. April 1835 bestimmt unter anderem, daß ein Anspruch auf Zollermäßigung für Waren, welche vom Herkunftgz⸗ lande im Durchfuhrverkehr über ein anderes Land eingeführt worden . nur dann berücksichtigt werden darf, wenn ein Nachweis darüber

eigebracht wird, daß die Waren bei der Durchfuhrbeförderung unter

. oder Verwahrung der betreffenden Zollbehörden gestanden haben. Auf eine bezügliche Vorstellung der Zollverwaltung hat der Kaiserliche Senat nunmehr unterm 3. Februar d. J. verordnet. daß, wenn gewöhnliches Kochsalz, bearbeitetes Kerkholz, HYlivenöl in Faffern und Flaschen. Wein aller Art in Tonnen oder Fäffern fowie nicht schäumende Weine in Flaschen über Hamburg nach Finnland eingeführt werden und die Verzollung dieser Artikel nach dem Vertragstarif be⸗ ansprucht wird, an Stelle des obenerwähnten Nachweises eine vom Deklarationsbureau in Hamburg ausgefertigte Bescheinigung über An⸗ kunft der Waren in Hamburg und deren Absendung bon dort an⸗ genommen werden kann. (Zirkular der Zollberwaltung in Helsingfors vom 13. Februar 1903, Nr. 191.)

Nach L KEeonomiste Frangais)

Der spanische Außenhandel im Jahre 1902.

Mit Hilfe des kürzlich veröffentlichten Dezemberheftes der Monats- übersichten über die spanische Zollstatiftik, aus dem bereits die haupt⸗ sächlichen statistischen Daten gebracht sind, kann schon jetzt ein an⸗ näherndes Bild der Entwicklung des spanischen Außenhaͤndels im Jahre 1902 im Vergleich mit den Vorjahren gegeben werden.

Die Zolleinnahmen haben für das Jahr 1907 einen Rückgang bei den gewöhnlichen Zöllen und eine Zunahme bei den besonderen, von der r h. verwalteten Abgaben erfahren. Die gewönlichen Zolleinnahmen betrugen 142,6 Millionen Pesetas gegen 169,1 Millionen im Jahre 1991 und 171,8 Millionen im Jahre 1900. Bei dem Ergebnis des Jahres 1902 von 142,6 Millionen Pesetag ist aber in Betracht zu ziehen, daß 44,1 Millionen davon in Gold gezahlt wurden. Die darauf nach dem Durchschnittskurs gewährte Vergütung betrug 15.7 Millionen, so daß die Gesamteinnahme an Zöllen in Silber auf 158.3 Millionen Pesetas zu veranschlagen ist, was immer⸗ hin noch einen Rückgang von 16,8 Millionen gegen das. Vorjahr und von 13,5 Millionen Pesetas gegen 1900 ergibt. Eine Erklärung findet dieser Rückgang in den weiter unten folgenden Ausführungen.

Die Einnahme aus den besonderen Abgaben betru 1500 16,4 Millionen, 1901 23,6 Millionen und 150? 2753 Millionen Pesetas. Von den Abgaben des , ,, Jahre entfielen 246 Millionen auf die Zuckersteuer, 4 Millionen auf die Alkohol steuer, O2 Millionen auf die Abgaben bon Zichorien und 15 Millionen Pesetas auf die Abgaben der Canarischen Inseln. ;

Der Einfuhrhandel hat im Jahre 190 einen bedeutenden Rückgang erlitten. Der Wert der hauptsächlichen zur Einfuhr ge⸗ langenden Waren ist von S758 Milllonen Pesetas im Jahre 1900 auf 857,3 Millionen Pesetas im Jahre 1901 und auf 303 Millionen Pesetas im Jahre 1507 herabgegangen. Noch sfrärfer springt dies ins Auge, wenn man hon den e, nicht für den Handel be⸗= stimmten Cinfuhrartifeln absieht, die zollamt ich begünstigt werden.

Frankreichs Rübenzuckerindustrie im Betriebsjahre 190102.

Der offizielle Jahresbericht der französischen Verwaltung der in⸗ zRirekten Steuern gibt folgende Aufschlüsse über die Tätigkeit und . der Zuckerfabriken Frankreichs während des Betriebsjahrs

Die Menge der verarbeiteten Zuckerrüben betrug 1901/02 9 350 851 795 kg gegen 8717 4359 211 Kg im Jahre 190001; sie ist alse 1901/0 um S5 412 584 kg gewachsen. Mit Rückficht auf den perhältnismähig geringen Zuckergehalt der Rüben betrug der Durch⸗ schnittspreis derselben 425 Francg pro Tonne weniger als in dein vorhergehenden Betriebs ahre 25.45 Francs gegen 71 Frances Die Zahlungen der Fabriken für Rüben betrugen demnag.

artikeln und Nährstoffen, während im in dem von Jahr ju Jahr junehmen, woraus .

In Berücksichtigung dieses Moments ergeben sich folgende Werte für die eigentliche Handelseinfuhr:

1900 1901 1902 Millionen Feten Gesgnn nn n;, 8748 837, 810, 8 Shen m,, 37,0 506 207 Eigentliche Handelseinfuhr 773 87,7 7öéG, 1. Der Rückgang betrug also 27 Millionen Pesetas im Ve gleich mit dem Jahre 1501 und 77 Millionen Pesetas Mo.

Die Mindereinfuhr findet sich jedo

.

Ii.