E en, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Dr.
Handel und Gewerbe Möller, nach Abbazia.
mund
*
Sekanntmachungen. J.
Stu dien semester unserer Univerfität
Das bey seinen gesetzlichen Anfang.
orstehende 1 r, , . Indem wir dies rch zur allgemeinen ntnis bringen, machen wir diejenigen, die Absicht haben, die hiesige Universitãt . darauf aufmertsam, daß sie sich 1 mit dem inne des hier einzufinden haben, um dadurch vor den Nachteilen zu bewahren, welche ihnen urch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen un⸗ ausbleiblich in müssen. g ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studierenden, auch ihrer⸗ . zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen isziplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftig⸗ keitszeugnisse bie Wohltat der , n. onorars für die Vorlesungen in Anspruch zu 6. sichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich e wollen, bemerken wir, daß nach den g lichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung innerhalb der ersten vierzehn Tage 9 gesetzlichen Anfange des Semesters eingereicht werben müssen. Bonn, den 3. April 1903. Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich ⸗Wilhelms⸗Universitat. itelmann.
II.
Die Immatr ikulation für das bevorstehende Studien⸗ semester findet vom 16. April an bis zum 6. Mai d. J. att. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche
die Verzögerung ihrer Anmeldung nach 8 Verhinderungsgründe zu entschuldigen vermögen. ufs de er,, haben 1) diejenigen Studierenden, welche die iversitätsstudi en., beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschrifts mäßiges Schulzeugnis und, falls sie Aus⸗ länder sind, einen Paß oder sonstige ausreichende itimationspapiere sowie einen Ausweis über die er⸗ . liche Schulbildung, re,, welche von anderen iversitãten kommen, au n. vorstehend bezeichneten pieren noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder üher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitätsprüfung bestanden, beim Bejuche der Universitãt auch nur die 5 haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach 3u geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des 5 3 der Vorschriften vom
1. Oktober 1879 immatrikuliert werden.
Bonn, den 3. April 1903. 171 Die Immatritulationskommission.
Abgereist: Seine Excellenz der Staatsminister und Minister der
tudt, nach Baden⸗Baden; Seine Excellenz der Staatsminister und Minister für
— wie von
Nichlamtliches. Deutsches Reich.
Prensßen. Berlin, 6. April.
Unter dem Vorsitz Seiner Excellen des Herrn Ministers 16 Handel und Gewerbe fand am 4. April d. J. im Ge⸗ chäftägebäude des Hauses der Abgeordneten eine Konferenz, betreffend die * Bekämpfung der Wurmkrankheit notwendigen Maßnahmen, statt. An dieser Konferenz nahmen außer dem Dberberghauptmann von Velsen mehrere Räte des Handels- und des Kultugministeriums teil, sowie Vertreter des Reichsgesundheitsamts, der Oberpräsidenten von Westfalen und der Rheinprovinz, des Oberbergamig zu Dori= mund, des Vereins für die bergbaulichen Inter⸗ essen im Oberbergamtsbezirke Dortmund, des Ver⸗ bandes der Vereine technischer Grubenbeamten, ferner eine größere Anzahl von Aerzten und die Mitglieder des im rbergamtsbezirk Dortmund zur Bekämpfung der Wurmkrankheit eingesezten Sonderausschusses, bestehend aus 5 Werksbesitzern und 5 Knappschaftsäliesten. Nach einer kurzen Begrüßung der Anwesenden durch den Minister und einem Hinweise auf die Bedeutung der Wurm⸗
krankheit für die Bergbaubezirke, auf die bereits getroffenen
eln und die Erfahrungen in anderen von der nk⸗ it befallenen Ländern wurde zunächst in eine Erörterung der rage eingetreten, welche Verbreitung die Krankheit zur Zeit in den preußischen Bergbaubezirken, namentlich im Dort⸗ munder Bezirk genommen habe, worauf 1 Ver⸗ breitung zurückzuführen sei, und welche Maßnahmen zur . Feststellung des wr . erforderlich seien Es ergab sich aus den Verhandlungen, baß in den Oberbergamts⸗ bezirken Breslau, Halle und Clausthal in den letzten Jahren e, Erkrankungsfälle bekannt geworden, daß auch im Ober⸗ h. rgamtsbezirk Donn nur ganz ausnahmgsweise Erkrankungen . sind, daß dagegen im Oberbergamtsbezirk Dort= . nech einen erheblich größeren Umfang an⸗ 2 hat, als bie her geglaubt warde. Auf einzelnen fiber die Sälfte der Belegschaft von ihr K etwa e oder ungarische Westfale knfange der neunzise 5 siselen, ein geschleppt f dort 6 . 1
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Erörterung dieser Maßnahmen als wohl möglich bezeichnet, . 33 Untersuchung der schaften igen un ur einen . Ueberblick über die . der befallenen . und Personen gewinnen könne. Man neigte der Auf⸗ an zu, daß mit einer vollständigen Erkenntnis des Wesens und des Umfanges der Krankheit eine 3 Bekämpfung bestimmt zu erwarten und damit der Höhepunkt der Krankheit be⸗ reits überschritten sei. Im übrigen war man im allgemeinen der An⸗ sicht, daß es . Deutschland bei der Burmkrankheit praktisch um eine Berufskrankheit der unterirdisch beschäftigten Arbeiter und Beamten handele, daß Erkrankungen der Tages⸗ arbeiter nur ganz ausnahmsweise und Erkrankungen von — bisher überhaupt noch nicht einwandfrei estgestellt worden seien. a. Im Anschluß hieran wurden diejenigen Maßnahmen ein⸗ ö erörtert, die zur 6 der Krankheit selbst in
rage kommen. Die Abtötu rasiten im menschlichen arm erfolgt in Westfalen, Ungarn und Belgien fast durch⸗
weg mittels Farnkrauiextrakis (extractum filicis; und man t mit diesem Mittel — vorausgesetzt, daß es frisch ist — bessere Erfahrungen gemacht als mit dem
in England beliebteren Thymol. Allerdings schließzt die Behandlung mit Farnkrautertrakt Rückfälle der Krankheit bei den behandelten Personen nicht immer aus, so daß eine Nachuntersuchung und ebenenfalls eine nochmalige Ab⸗ treibungskur erfolgen 22 In jedem Falle muß die 24 2 Jen, . einem drr, g. erfolgen. Von ärztlicher Seite wurde darauf hingewiesen, daß es in neuerer Zeit gelun kei, auch noch andere wirksame Mittel zur Abtreibung
arafiten herzustellen. Diese Mittel sollen auch in Westfalen erprobt und im Falle ihrer Bewährung angewandt werden.
Einen großen Raum der Verhandlung nahm die Erörte⸗
rung der vorbeugenden Maßregeln in Anspruch. Als wesentlich ter ispunkt wurde hervorgehoben, daß es bei 2. der Verhaältnisse unbedingt geboten sei, die Uebertragung der Erkrankung durch die von einer nach der anderen . wechselnden und die aus andern Ländern zuwandernden Berg⸗ leute zu verhindern. Als geeignetes Mittel, diesen Zweck zu erreichen, wurde allgemein der Erlaß einer Bergpolizei⸗ verorbnung anerkannt, welche den . verbieret Bergleute auf ihren Gruben anzulegen, bevor sich diese durch eine eingehende und zuverlässige Untersuchung als wurmfiei erwiesen haben. Den durch eme solche Verordnung für die Bergleute selbst mõglicherweise erwachsenden Schwierigkeiten oll dadurch entgegengetreten werden, daß möglichst zahlreiche
erzte zur Vornahme der Untersuchung vorgebildet und deren Namen den Belegschaften bekannt gegeben werden, sowie dadurch, daß — soweit mõnlich — für eine vorläufige Beschãfti⸗ 6. betreffenden Leute über 2 gesorgt werden soll. Für die Ausbildung einer genügenden Anzahl von Aerzten und die Einrichtung von Stationen wird der Allgemeine Knappschafts⸗ verein zu Bochum Sorge tragen, der hierzu auch bereits die einleitenden Maßregeln ergriffen hat.
Eine eingehende Diskussion knüpfte sich sodann an die
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Von der Erörterung der auf stehenden Frage, ob die erkrankt gewesenen längere Zeit don den unterirz ichen Gruben hallen selen, wie das 3. B in En un C sei, wurde bei der r — lbin weil zunächst erst eine allen nforderungen * über den Umfang der Wurm ̃
ben aufgestellt werden müsse. 51 e d en, . Statistik selbst wurde nicht nur je einzelnen
der Arbeitestelle uw. zu umfassen, sondern r Erfolge des im einzelnen Falle eingeschlagenen heilper zu erstrecken habe. Es würde zu dem Kir nen erachtet, für jeden einzelnen einen * auszuarbeitenden Personalbogen Jer teils durch den behandelnden A en gesamten Personalbogen dem meinen Knapnsck u Bochum behufs Justam und Verarben arin enthaltenen Materials * überweisen. Weise entstehende Statistik soll sodann zur bisher getroffenen Maßregeln und als M die künftigen Maßregeln dienen. Von eine bieser Stafistik auf die Vergangenheit wurde führbar Abstand genommen. . Die Verhandlungen nahmen hiermit (6 M ihr Ende. Der Herr Minister sprach r ine
ugung dahin aus, daß wohl nur selten 23 neuen Krankheit in so energischer und liellemnßm in Angriff genommen sei, als dies niichtiih rer krenkheit in Wenfalen ge e, sei und daß in nachdrücklichen Bekämpfung die Annahme gerechten eine, es werde — wenn auch erst nach länger 3. nicht bloß eine Abnahme, sondern auch eine n igung der Krankheit mit Sicherheit herbeiführen Es wird beabsichtigt, in einiger Zeiten. Wiedergabe der Verhandlungen nach stenographiche nungen zu verõffentlichen.
Am Abend des 1. d. M. ist in Dresden schmeren Leiden im 69. Lebensjahre der Lane 1scn a. D., Wirkliche Geheime Rat Le Maistre schiede
Geboren in Dresden am 10. Februar er der selbe zunächst im Königlich sächsischen diplon dien tätig, und zwar als Legationssefretär in Fr 21 und als Geschäftsträger am 6 ben erich und Königlich württembergischen som m = lich russischen Hofe. Während seiner Verwe Frankfurt a. M. erhielt er im Dezember 18854 den als Legationsrat. Im Dezember 18838 zum Generall Norddeutschen Bundes für die La Platastaaten er . useig als Ministerresident bei der Argentinischen Nenn unb bei dem Freistaate Uruguay beglaubigt, wurde a Jahre 1872 durch die Verleihung des Charahh als Königlich sächsischer Geheimer Segationsrat gezeichnet und im Juni 1875 als Kaiserlicher Mi jd resident und Generalkonsul nach Mexiko berufen. Nacht
. ob auf den einzelnen befallenen Gruben die vorhandenen inrichtungen (Aborianlagen, Bäder uswn) als genügend anzuerkennen seien oder nicht. Wahrend seilens der 8 des Oberbergamts zu Dortmund und der Werksbesitzer erklärt wurde, daß zur Jeit die Verhältnise auf den Gruben den Vorschriften der sogenannten Gesundheitsbergvolizeiverordnun
vom 12. März 1 völlig entsprächen, vielfach sogar 2 erheblich darüber hinausgingen, vertraten die Arbeitervertreter den Standpunkt, daß eine Nichtbeobachtung dieser Vorschriften auch jetzt noch vorkomme. Auch wurde von ihnen darüber geklagt, daß in den Kreisen der Bergarbeiter noch immer nicht eine genügende Auftlärung über das Wesen der Krankheit verbreitet sei. Es gelangte bei diesem Punkte eine dem
Handelsminister zugegangene Pention zur Erörterung, in welcher die Uebersetzung der die Krankheit be⸗ treffenden ¶ Bekanntmachungen und Anschläge in die polnische Sprache verlangt wurde. Diese Petition
wurde von den Arbeitervertretern befürwortet, von anderer Seite wurde jedoch die Notwendigkeit einer solchen Ueber= Finn bestritten. Der Herr Minister stellte hierbei in Aussicht, urch das Oberbergamt in Dortmund die Frage prüfen zu lassen, ob etwa die für die Beschäftigung fremdsprachiger Arbeiter bereits bestehenden 232 dahin abzuändern 236 n ,, beim , , . 65 haupt nur dann äftigt werden dürfen, wenn sie rechen
und in Schrift und Druck lesen können. ö Ueber diese Fragen, i über die weitere Frage der etwaigen Beschaffung von Trinkwasser vor die Arbeitspunkte, das Verbot der vielleicht noch vereinzeli vorkommenden Berieselung mit Sumpfwasser und die mäglichsie cer, de r. in den Gruben mehrfach eintretenden für ne· en, r Krankheits⸗ erreger sehr günstigen Schlammansammlungen wird das Oberberg⸗ amt zu Dorimund noch cine nähere Prüfung der Verhältnisse vor⸗ nehmen und, sgweit sich Mißstäönde auf sanitärem Gebiete hierbei ergeben sollten, deren Abstellung bewirken. Als selbst⸗ 2 wurde anerkannt, daß die Reinhaltung der Abortanlagen und der Bäzer sowie die Desinfektion der ersteren in ausreichender Weise durchgeführt und überwacht werden müsse. Dagegen fand der Vorschlag der Arbeiter⸗ vertreter, auf bergpolizeilichemn Wege mit dieser Ueberwachung besondere, von den Arbeitern zu wählende Arbeiterkontrolleure u beauftragen, nicht die Justimmung der übrigen Ver⸗ ammlung. — Die mit Ralkmilch, Kochsalz⸗, Karhol⸗ und anderen 2 vielfach vorgenommenen Ver⸗ suche, eine wirksame Desinfektion der Grubenräume durchzuführen, haben bisher ein genügendes Ergebnis oder einen ausreichenden 2562 nicht gehabt. Als ein on besonders wirksames Mittel wurde die vollständige Trockenlegung der verseuchten Baue auf längere Zeit anerkannt. Die Versuche, geeignete Deginfektiensmittel zu finden, sollen, wie bisher, 36 weiterhin fortgesetzt werden. Um über die Erfolge der Trockenlegung ganzer Gruben oder einzelner Ab⸗ 7 en ein sicheres Urteil zu gewinnen, soll ferner die zeitweilige 42 ung der Beriese lung für einzelne besonders geeignete Gruben 1 2 den für die Vermeidung von Kohl. i explosionen ginendigen Vorsichtsmaßregeln — sowein — * — — ien, men. einer größeren Steinkohlengrube ß dies rch das Oberbergamt in Dortmunb genehmigt worden.
er im Februar 1879 zum Kaiserlichen Gesandten in ö
oöniglich preu T na 1 m A 1887 als Kaiserlicher Gesandter na versezt. Au letzigedachten Posten wurde ihm im Mai 1888 der Chara WVärkliche Geheimer Nat min dem Praditat reien . 1890 der Königliche Rronenorden erster Alasse
m März 1890 wurde er aus Gesundheitsrücksich andtenposten in Athen abberufen und in den ei Ruhestand versetzt, worguf im Februar 1891, seine
entsprechend, seine n erfolgte. . ö Der Dahi 6 hat k ihm über Stellungen durch strenge und gute Leistung
oft schwierigen Ver gältnissen
i li 1 , n , , , . 2 ꝛ⸗ ̃ — aus dem Anschlag in der Universität ersichtlich.
Der Präsident der Königlichen Eisenbahndirektion Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Kranold vierzehntãgigem Urlaub nach Florenz abgereist.
Der Regierungsassessor Dr. Hasenelever in z der Königlichen Regierung in Königsberg zur weiteren lichen Verwendung überwiesen 2 der Negiern Dr. Rottländer in Marienburg i. W-⸗Pr. dem des Kreises Schleswig zur ö in den la Geschäften zugeteilt worden.
Laut Meldung des W. T. B. ist S. M. S. am 3 April in Tsingtau eingetroffen. 365
S. M. S. „Panther“ ist am 3. April in St. angekemmen und S. M. S. Vineta“ an demsell von St. Thomas nach St. Domingo und Havanna gegangen. .
Pots dam, 6. April. Durchlaucht zessin Ernst von Sachsen⸗Altenburg ist, we R meldet, heute früh von einer Prinzessin entbunde