1903 / 84 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

4) Die Schuldverschreibungen, wel Korporationen sProbinzen, Kresfen, deren Kreditanstaͤlten ausgestellt und

unterliegen.

) Die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich bestätigten

ESparkassen 6) Sparkassenbücher von Privatsparkassen,

schaften und fonstigen privaten fältige

und organisatorif

heit angesehen werden können, und 7) Sichere Hypotheken und Pfandbriefe.

(Eine Hypothef oder Grundschuld ist für sicher zu erachten, wenn

. bei ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Dritteile es durch landschaftliche, gerichtliche oder Steuertaxe, bei stäͤdtischen innerhalb der ersfen Halfte des durch Tage einer öffent⸗ euerhersicherungegesellschaft oder durch gerichtliche Tare zu

oder wenn sie innerhalb des fünfzehnfachen Be—= 6 trages des Grundsteuerreinertrages der Liegenschaft zu stehen kommt. . Hypotheken stehen im Sinne dieser Vorschriften die mit migung gusgegebenen Pfandbriefe und gleichartigen welche durch Ver⸗ Grundbesitzern gebildet, mit Korporationsrechten ver— sin ihren Statuten die Beleihung von Grundstücken e Auf die im vorangehenden Absatz angegebenen Teile des Wertes der⸗

wenn die Aufsichts⸗

ch ritters chaftliche,

lichen F ermittelnden Wertes,

Sicheren stagtlicher Geneh Schuld verschreihungen solcher Kreditinstitute gleich, einigung von sehen sind und nach

selben zu beschränken haben.) Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet. Bar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst.

Die scheine mutmaßlich ausgeführt werden, bezw. auch pflichtzeit.

Talons bezw. diejenigen Zinsscheine, Zinsscheinserig ausgereicht wird. weisungen (Talons),

nehmer zu sorgen.

; Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver⸗= bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos⸗ haltung sofort ohne vorherige Androhung die hinterlegten Wert= Papiere und Wechsel an der Börse oder durch einen öffentlich bestellten

andelsmäkler veräußern bezw. Die Rückgabe der Kaution,

des Unternehmers nicht in Anspruch der Unternehmer die

einkassieren.

zu nehmen i

dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. weiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ist.

23) Uebertragbarkeit des Vertrages.

Ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf der Unternehmer seine hertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf andere übertragen. Verfällt der ilaternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Konkurs, so ist diese Behörde berechtigt, den , mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben. Auch kann die erwaltung den Vertrag sofort auflösen, wenn das Guthaben des Unternehmers ganz oder teilweise mit Arrest belegt oder gepfändet wird. . Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen in 10) sinngemäße Anwendung. Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor Der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältnis mit den Erben desfelben fortfetzen ober das. selbe als aufgel st betrachten will.

24 Austrag von Streitigkeiten.

Ueber die aus dem Vertrage entspringenden Streitigkeiten ent⸗ scheidet zunächst die Au fsichts behörde ö Die Entscheidung dieser Behörde gilt als gnerkannt, falls der Unternehmer, welcher bei derselben hierauf ausdrücklich hinzuweisen ist nicht . ö . vom Tage ihrer Zustellung ab schriftlich Widerspruch erhebt. ö ; ; ; 3. Streit herechtigt den Unternehmer keinesfalls, die weitere Erfüllung seiner Vertragsverbindlichkeiten zu verweigern oder zu ver⸗ ögern. ; ; ; ö. *g Wird Widerspruch erhoben, dann sind bezüglich technischer Fragen zwei Sachverständige, von denen jeder Teil einen zu wählen hat, zur bgabe eines Gutachtens zu berufen. Ihr Aus pruch soll maßgebend sein, auch für ein etwaiges Verfahren vor den Gerichten. Die Sach⸗ verständigen dürfen weder zu der betreffenden Behörde, welche, den Vortrag abgeschlossen hat, noch zu dem Unternehmer in einem Dienst⸗ bezw. zu letzterem in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen und kein rigenes Interesse an der Sache haben. Kommt Unternehmer der Auf⸗ forderung zur Benennung eines Sachverständigen nicht binnen einer Woche vom Behändigungstage ab nach, so entscheidet der von der Behörde gewählte Sachverständige allein. Insoweit die beiden Sach⸗ werständigen verschiedener Meinung sind, entscheidet das Obergutachten eines dritten Sachverständigen, um dessen Benennung diejenige für den Sitz der beteiligten Aufsichksbehörde zuständige Zwwilbehörde ersucht wird, welche in Ausführung des 5 152 der neuen Fassung des Gewerbe⸗ unfallversicherungsgesetzes Reichsgesetzblatt Nr. 29 für 1990 Seiten B39 / 640 im allgemeinen als höhere Verwaltungsbehörde bestimmt ist. Der , hat sich den von den Sachherständigen behufs gehöriger Prüfung getroffenen Anordnungen zu fügen, widrigenfalls die Entscheidung der Aufsichtsbehörde seitens des Ünternehmers als anerkannt gilt. Das Gutachten der Sachperständigen wird der Behörde Übergeben, welche dem Unternehmer eine beglaubigte Abschrift zufertigt. Die durch das Sachverständigen verfahren entstehenden osten tragen die Parteien nach Verhältnis ihres Unterliegenz. ; ; Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrage sind die Gerichte ausschließlich zuständig, in deren Bezirk die Behörde ihren Sitz hat.

25) Kosten und Stempel.

Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankiert,

Die Portokosten für solche Geld. und sonstige Sendungen, welche im ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der . Stempelsteuer trägt der Unternehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Auch diejenigen Stempelbeträge sind von dem Unternehmer zu zahlen, die von der Steuerbehörde etwa

ägli fordert werden. K offt des Vertragsabschlusses, d. h. der baren Auglagen, fallen jedem Teil zur Hälfte zur Last.

Best i m mungen

Für die Bewerbung um Leistungen Arbeiten und Lieferungen für Garnison bauten.

I) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei Der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat niemand Autzicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollstaͤndige Ausführung derselben auch in technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

e von deutschen kommunalen Gemeinden ꝛc) oder von entweder seitens der Inhaber kündbar sind, oder einer regelmäßigen Amortisation

Banken, Kreditgenossen⸗ Anstalten, sofern durch sorg⸗ Formulare, bon den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus—

Prüfung festgestellt ist, daß im Hinblick auf die Höhe schreibung geforderten Ueberschrist versehen, verslegelt und frankiert bis

des Sicherheits stellungsbetrages, die Dauer der zu gewähr⸗ leistenden . sowie die finanziellen Grundlagen

en Einrichtungen der bezeichneten privaten a. Anstalten Sparkaffenbücher derfelben als ausreichende Sicher⸗

Zins⸗ f. Von den Wertpapieren werden den Kautionzbestellern nur für die Zeiträume belassen, in welchen die ö oder Arbeiten

ür eine etwaige Haft⸗ htzeit. Dagegen sind mit der Kaution zufammen zu hinterlegen: die in dieser Zeit nicht fällig werdenden Zinsscheine, die zugehörlgen an deren Inhaber die neue Für den Umtausch der AUn⸗ j n die Einlösung und den Erfatz, ausgelofter Wertpapiere sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unter⸗

soweit dieselbe . Verbindlichkeiten

t, erfolgt, nachdem ö ihm obliegenden Verpflichtungen vollstandig Erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpflichtung In Ermangelung ander⸗

Y Ein sicht und Bezug der Verdingungsanschläge.

der Ausschreibung ezeichneten Stellen einzuse xisse, werden erforderlichen Falls auf Ersuchen

Selbstkosten verabfolgt. 3) Form und Inhalt der Angebote. Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebene

zu dem angegebenen Termine einzureichen. Die Angebote müssen enthalten;: die ausdrückliche Erklärung,

unterwirft;

der Gesamtforderung;

langt sind, diese Angebote;

die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

1

sie si Bezeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfang nahme der Zahlungen gilt auch für die Gebote won Gefellschaften; nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein gereichten Proben. Die dem Bietungstermin eingesandt und . bezeichnet sein . ohne weiteres erkennen läßt, zu we ch gehören; ;

die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen.

solche, welche bis zu der festgesetzten Terminsstunde bei der Beh

nicht i eng, sind, .

Ausschrei

knüpfen, haben keine Ausfi Es sollen indessen sol

sein, in welchen der Bewer

t auf Berücksichtigung.

gebunden halten zu wollen.

Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben

gusschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetztesn Zuschlags⸗

ist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist . 3 letzter bsatzh an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in

Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der

Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat.

5) Zulassung zum Eröffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevollmächtigte n steht der Zutritt zu

dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

6) Erteilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird won dem ausschreibenden Beamten oder bon der ausschreibenden. Behörde oder bon einer dieser übergeordneten Behörde entweder im SFröffnungstermin durch bon dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung oder durch besondere schristliche Benachrichtigung erteilt. ;

Letzteren Falls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachtichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen, oder Postamt zur Beförderung an die in dem An“ gebot bezeichnete Adresse übergeben worden ift.

Trifft die . rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem mpfänger ein, für welchen diefer bei ordnungsmäßiger Beförderung den Gingang eines re ö abge⸗ sandten Briefes erwarten . so ist der Empfänger an sein Ungebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Ein. . . Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗

geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann erteilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Hen. werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des be⸗ treffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im . der Annahme

des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Broben bei den Prüfungen verbraucht sind. ;

Tingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen.

7) Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher den rl ng erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Erteilung des Zuschlagß zu stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollztehen, welche jedoch nur die Bedeutung eines Beweismittel hat, so daß von ihrer Errichtung der Beginn der Rechte und Pflichten aus dem Vertrage nicht bedingt wird. ; ..

Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht be⸗ kannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu ver— langen. ö

Mie der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge und Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

8) Sicherheits stellung (Caution).

Wenn nichts anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, bestellt der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Erteilung des Zuschlags die vorgeschriebene Kaution, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen.

9) Kosten der Ausschreibung.

Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten trägt der Unternehmer nicht bei.

Vorstehende allgemeine ö 2c. werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 1. April 1903.

Intendantur des Garde- und III. Armeekorps. Kreidel.

Handel und Gewerbe.

h den im Reichsamt des Innern zu sammengestel ten 96 engt ag r ge für Handel und In du strie .)

Oesterreich⸗Ungarn.

Ausstellung, von Waffendurchfuhrscheinen. Nach den österreichischen Ministerialberordnungen vom 11. Februar 1880 und vom 1. Oktober 1896 bezarf e zur Durchfuhr von Waffen durch Dester, reich eines von den Polizeibehörden zu erteilenden Waffengeleitscheines. Für die Durchfuhr durch Ungarn gelten entsprechende Bestimmungen.

Verzögerungen bei der Durchfuhr deutscher Waffensendungen durch Desterreich Ungarn sind mehrfach dadurch entstanden, daß seitens der Absender versaumt worden war, rechtzeitig für Ausstellung der in

n n mhh, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in en, Abschriften, Nach⸗ gegen Erstattung der

daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschrelbung zu Gtunde gelegt sind,

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch r Gesamt rung; stimmt die Gesamtforderung mit den Einheitspreisen nicht überein, so follen die letzteren maßgebend sein; wenn Angebote nach Prozenten der Anschlagssumme ver⸗

seitenz gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Bevollmaͤchtigten; letzteres Erfordernis

Proben selbst müssen ebenfalls vor

em Angebot sie

Angebote, welche diesen Vorschrfften nicht entsprechen, .

ehörde che bezüglich des Gegenstandes von der ung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen

e Angebote nicht grundfätzlich ausgeschlossen

; * B er erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreihung angegebenen Zu schlagofrist an fein Angebot

von dem Eintreffen des Angebots bei der

nn gg nn erferderlichen Geleitscheine Sorge die Waffendurchfuhr durch Oesterreich vorgeschriebene Geleitschein gilt nämlich nicht auch für Ungarn, sondern für die Durchfuhr durch

letzteres Land ist ein besonderer Geleitschein vom ungarischen Mini= sterium des Innern einzuholen.

uu tragen. Der für

n Außenhandel des europäischen Rußlands in den Monaten Januar bis November 1902.

Der Gesamtumsatz im auswärtigen Handel Rußlands über die europäische und die Schwarzmeer kaukafische Grenze sowie im Handel mit Finnland gestaltete sich in den Monaten Januar bis Nobember LHo2 im Vergleich zu derselben Periode der beiden vorhergehenden Jahre, wie folgt:

Januar November . Wert i ö. d Rub ö ert in tausen ube Ausfuhr. 643 436 668 237 756 335 Einfuhr. 533 880 485 800 481 422

Gesamtumfatz 1666 1154037 12537 757.

Die Zunahme des Gesamtumsatzes (gegen 1991 um 7,3 ) be⸗ ruht hiernach ausschließlich auf der verstärkten Ausfuhr; im . zu dem vorhergehenden Jahre hat letztere um 13, 2 s zugenommen, während die Cinfuhr eine Abnahme um O, 9 C aufweist.

h, n. stellte sich in den Hauptwarengruppen dem Werte

ö 1900 1996 1902 ; Wert in tausend Rubel

bens m ntteer 6361 325 398710 484 504 Rohstoffe und Halbfabrikate. 24 453 231 789 234 272 Vieh. , 16 387 17393 19 747 Fabrikate 18238 20 345 17812 Im ganzen. 645 45356 668 237 756 335. Im Vergleich zum Jahre 1901 hat am meisten die Ausfuhr von Lebensmitteln zugenommen (um S5 794 000 Rubel oder 21,5 Co), sodann folgt die Ausfuhr von Rohftoffen und Halbfabrikaten, die um 2483 960 Rubel oder um J, 1 G gestiegen und diejenige von

Vieh, welche sich um 3 354 000 Ruhen oder 132 gehoben hat.

Der Czport don Fabrikaten zeigt dagegen eine Ang nel urn Iböäz vöh. Jubel oder Hen deigt degeg nah

Die Ein fuhr nach Rußland verteilte sich in den ersten 11 Mo⸗ naten der letzten drei Jahre auf bie Hauptwarengruppen, wie folgt:

,

1900 01 1902 . Wert in tausend Rubel debens mittel.. 23 gig 77 140 73 261 Rohstoffe und Halbfabrikate 257 155 262 700 270079 , 1 35 1235 Fabrikate 171719 144576 136 793 Im ganzen IJIJ7 F335 185 S565 181 177.

ieraus ist ersichtlich, daß eine beständige Abnahme der Einfuhr nur bei den Fabrikaten (gegen 13501 um 5,4 0) zu verzeichnen ist. In der Gruppe der Lebensmittel dagegen zeigte sich im Jahre 1961 eine ziemlich starke Zunahme, während der in. dieser Gruppe in dem darauf folgenden Jahre wieder herunterging. Bei Vieh ergab sich im Jahre 1902 ein größerer Wert als 1900, ö um 68 Yo geringerer Wert als 1905.

n Rohstoffen und Halbfabrikaten wurden im verflossenen Jahre um 6,0 co weniger als im Fahre 1900, jedoch um 2,8 G0 mehr als 1901 eingeführt.

Die , , der wichtigsten Länder am Außenhandel der

. Januar bis Nobember I901 und 1903 gestaltete sich folgender⸗ maßen: Ausfuhr Einfuhr ; Januar November 1901 1902 1901 1902 Wert in tausend Rubel Deutschland = 166 951 188 6833 188 115 184741 Großbritannien 141 681 13 703 N 381 94 M9 Niederlande = 78 153 96 487 8293 10 802 Frankreie 545 48 291 24 839 23 677 Desterreich⸗ Ungarn AN o0460 32 4592 22018 21002 Italien 35 238 43 497 2500 8 284 Vel gien 17 3465 26 4385 ö 620 51365 Türkei 18 664 13 531 6063 56894 Dänemark 22 295 25 566 4562 3868 gypten 98570 6074 15 653 13 395 Rumänien 8 622 14606 1901 1361 Schweden . 8280 9757 3436 3 255 Norwegen 4765 5 868 5 874 4740 Britisch⸗Indien . 8 451 5135 5404 8 841 Vereinigte Staaten von Amerika.. 3736 4045 30 569 35 190 China 3167 944 19740 17 267. Torg. Prom. Gaz.) Serbien.

Cin fuhrbeschränkung für Caleiumcarbid und andere Carhäide,. Nach einem Erlaß des serbischen Ministers des Innern vom 20. Januar d. J, S. Nr. 539, dürsen Calciumcarbid fowie alle anderen Carhide nur in luftdicht verschlofsenen, Feuchtigkeit nicht zulassenden Gefäßen eingeführt werden. Pie Gefäße müssen von Metall jedoch nicht von Kupfer und verniefet sein. In einem Gefäße drk nicht mehr als 56 kg Carbid enthalten sein.

er Calciumearbid oder andere Carbide einzuführen wünscht, bedarf hierzu der besonderen Erlaubnis der Ortspolizei. ö

Es ist nur die Finfuhr solcher Carbide gestattet, für welche eine Bescheinigung der betreffenden Fabriken darüber borliegt, daß die Carbide rein und für die Erzeugung von Acetylen verwendbar sind. Sendungen ohne r. Bescheinigungen sind im chemischen Staatg⸗= laborgtorium auf. Kosten des Bestellerz zu unterfuchen.

Jedes Gefäß muß die deutlich leserliche Aufschrift führen: »Carbid, überaus gefährlich, wenn nicht an trockenem Ort auf— bewahrt!“ GSrpske Novine.)

Der Geldmarkt in Tientsin.

Seitz längerer Zeitz leidet das Geschäftsleben in Tientsin unter einer Entwertung des bis zum Aushruch der Boxerunruhen im Im— portgeschäft marktgängig gewesenen Zahlungsmüttels, der fogenannten ative bank drafftsé. Bis zum Monat Mai ig00 waren diese Zahlungsanweisungen auf einheimische Banken von den ö. P e , zum Nennwerte in Zahlung genommen und, ohne ein- gelöst, zu werden, in der Regel den bezogenen einheimischen Banken im SGirgberkehr föeditiert worden. Da diese Art der Verrechnung sedoch tatsächlich der Gewährung eines Blankokredits an die ein heimischen seitens der fremden Hanken entsprach, für dessen Realisierbarkeit letztere die einzige Sicherheit in der Garantie ihrer Kompradorrzs anden, atten die fremden Banfinstitute bereit im Mal 1960 beschlossen, in ukunft die chinesischen Schegsz nur noch zum Inkhssg zu ützernehmen

. hauf Barjahlung beim Verfall (fünf Tage nach Präsentation) zu estehen. ;

Diese neue Einrichtung arheitete nach Wiedereinsetzen des Im⸗ portgeschaͤfts, also von der Eröffnung der Schiffahrt im Frühjahr gol, bis zum Herhste desselhen Jahres ohne merkliche . Von da ah begann sich indessen ein junächst von den chinest

Händlern stillschweigend bewilligtes Agio zu Gunsten fremder Einzustellden, daß sich nach dem chinesischen Neujahr (Februar , bald zu einem bedeutenden Digaglo der einheimischen ,, . z

Der Grund hierfür war zunächst nicht zu ene n mn . wollten ihn in einem Mangel an barem ,, i ej fortdauernd glatte Abwicklung von Bargeschästen