1903 / 88 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandelspreise von Getreide au auserdentschen

Bõrsenplãtzen

für die Woche vom 6. bis AL. April 1908 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Stattstischen Amt.

1000 Eg in Mark.

(Prelse für prompte Koko. J Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Buenos Aires. Wezen, Durchschnittsware, ab Bord Rosario...

Bemerkungen. mperlal Quarter ist für die Weizennotiz

Woche Da⸗ 6.11. legen April or⸗ 1905 woche Wien. h Boden . 124,65 124,64 R 365. 4 . . 11 33 11g 16 5 ,,, h z erste, fob liche 661 156, 60 Budapest. Roggen, Mittelwar . 114,84 114,14 . ; ö . ,,, V lor, 15 167, . , 10075 100,71 Odessa. z Roggen, 1 bis 72 Kg das Hh. ... .... 9264 8069 , lte s bis geg das li.: uh ü . Riga. Roggen, 71 bis 72 Kg das HHN ..... .... 10406 104,09 W zen, 76 . 6 * * ß, 126,45 126,49 Paris. . 6. lleferbare Ware des laufenden Monats . . Antwerpen. Nernae 126,02 1265,17 Dan, mite 132,11 132508 . J M1... . ö en ennie QW o n ? J . roter Winter 135,53 134,92 Kan aas. 134,47 134, 11 Wall Wallo . 1304,80 133,54 London. . Produktenbörse (ark Lane. englisch weiß ...... J 129,96 129.0 Webzen . . . ö. . zd s 1334 Liverpool. nne, 137,87 137,81 n,, /) 137,87 137,81 lle Walle, u 142,11 14251 ; on, n,, 138,81 137,34 Welzen Fan nene, 149.64 15003 ien J Nord Dulnth Nr.... . 148, 15 , , nl,, 138,34 137,81 nt ge, ,,, 147,28 147,93 a wit, 137,40 138,73 Rärracht weis 142.58 142.51 Hafer nl nn,, 129,66 129,60 el 11920 119,15 Gerst, Mah. 108,22 108, 17 Chieago. Mal. 56 115,98 11340 Wetzen, Lieferungsware J 109, 89 107,79 ey temh er 106,40 105,ů39 . Neu Jork. ̃ roter Winter Nr8323 . 123333 122,89 ae dee ee, ,,,, , . . eptemöber ??. 1146 L563

an der Londoner

1 prahire e; 504 Pfund engl. gerechnet; für die Gazette averages,

h. die auß den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreichs er,

dalle Burchschnittspreife für einheimisches Getreide, ist 1 Imperial

e Buarter Weizen 4809, Hafer 312, Gerste 49

etzt. 1 Bushel Weizen 69 Pfund engl.; * . 1 Last eg, 2199, Weizen Ni e

6 Pfund engl. 1 Pfund engl. kg

der Umrechnung der Preise in Reichs währung sind die aus

den einzelnen Ta e n, im Reichganzeiger! ermittelten

wöchentlichen Durchschnittswe

selkurse an der Berliner Börse zu

Grunde gelegt, und jwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, füg Chieggo und höeu Pork die Kurse auf Neu Jork, für Odessa und Riga die Kurse j t. , für . Antwerpen und Amsterdam die Kurse

* dlefe Plätze. Preise

Golbpräme.

n Buenot Aires unter Berücksichtigung der

——

Nr. 29 des 4Zentralblattg der Zauperw

altung , heraus⸗

iniflerlum der öffentlichen Arbesten, vom 11. April, hat 5 a, n,. nthches. Höenhstnacht hte. Nichamtiichs: die Bh arfzttentheim in Krummhübel, Die neuen Drehbrücken 9 ken Weaperfluß, in Northwich (England?) Das Königliche , tzarchlv in äiseldorf. —Vermischkes; Fünfter internationaler 9, ttenkongreß in Madrid, Elektrische Straßenbahnen im . ich Sachsen, Aussichten für Architekten und Techniker im Fönig ach SächHgnhalt von , IV bis Vl, Jahrg. 1963 der Zeit⸗

schrift sär Bauwesen. Bücherschau. = Patente.

Literatur. Die Rechts gen d ch des Königli pre

Kunze, Wirklichem Geheimen

ußischen Ober

ündet von K. Parey. Dritte, gänzlich zgerichts. Begründet . ĩ , und bis zur . ergänzte Auflage,

eraus⸗ Oberregierungsrat,

gegeben von 3 Bherregierungsrat und Abteilungsdirigenten im

und Dr. G. Kauz erlin. Ergänzungsband 1902. Königsichen Polijei ra bim ki gern, Geh. gn ö. Der neue

Verlag von J. Ig heil; sorgfäktiger srstematl e na, iel ell! Bar ,

ö ,,,, . = n fre h rig er älterer Ents

Ind Gründe zu den mitgeteilten

cher Gruppierung, uszüge, aus den it dem Erscheinen

h nfang 1992 ergangen sind, außer ö , gsgiebige Beifügung der Tatbestände Jahren 1396 bis 1900. . hl en ern if 19. ist auch in diesem er Inhalt des Werkes umfassender

d ,, e n e vermuten läßt., Berücksichtigt

ist, als der Titel

d Hans' zs Und h der, offliiellen Sammlung, sowie Band 9 der

Steuersachen, die in den ang r nene , und im „Zentra

egebenen Zeit im ke der Unter⸗

äichtzoe waltung veröffentlichten, einige in der Deutschen Juristen

8e n. mitgeteilte sowie noch ungedruckte Entscheidungen wichtigeren nhalts. . belong administration of dependencies. A study of the evolution of the federal empire, with special reference to American colonial problems by Alphsus H. Snow. 6G. P. Putnam's sons, New Vork and, London, - Seitdem die Ver- einigten Staaten von Amerika Kolonien außerhalb des amerikanischen Kontinents besitzen, geht man in der Union mit einer Energie, die dem alten Curoßa zum Muster dienen könnte, daran, die darauf bezüg⸗ lichen Fragen nach allen Seiten wissenschaftlich zu erörtern. Das zetzt vorliegende Werk, ein Band von 619 Seiten, trägt staatsrechtlichen Charakter. Es behandelt auf breitester Grundlage die Entwickelung des „federal empires und die Verwaltung von abhängigen Ge—⸗ bieten unter Verwertung der einschlägigen Erfahrungen anderer Groß mächte, auch deg Deutschen Reichs, 6 Einrichtungen in den Vor- chlägen für die Verwaltung der nicht unmittelbar zur Union ge⸗ ö. en Besitzungen der Vereinigten Staaten zum Teil als Muster hon hrt werden. Ein Staat und seine dependencies“, mögen sie der Staatsgewalt des Zentralstaats völlig unterworfen sein oder eine gewisse Unabhängigkeit genießen, stellen das dar, was der Ver- faffer „ompirs« nennt. Der alte Begriff von empire war, wie er sagt, ein Königreich, , aus mehreren Königreichen ö. schwebt ihm offenbar ein Staätsgebilde wie das alte deutsche ö. vor); der jetzige sei ein Staat, zusammengesetzt aus verschiedenen und oft weit von einander getrennten Bevölkerungen oder Staaten, von denen einer die Zentralregierung oder der empereré* ist. Die Entwickelung eines solchen Gebildes wird dann hauptsächlich an den Beispielen des französischen und des britischen Jempire oder, wie wir fagen würden, „Kolonialreichs' gezeigt. Dabei tritt eine ewisse Vorliebe für Frankreich unverkennbar hervor. In dem Ver n zwischen England und seinen nordamerikanischen Kolonien handelte es sich um die Frage: „Einheitsstaat' oder empire“, deren falsche Lösung zum Abfall Nordamerikas führte (S. 128 e Die Frage der ., Behandlung der abhängigen Staatengebilde ist eine sehr schwierige, aber, wle der Verfasser sagt, „ein Staat kann kein höhere Ideal haben als das, seine Verpflichtungen als der Herrscherstaat eines Bundesreichs gut zu er— füllen. Die Erfüllung solcher Verpflichtungen erheischt An—⸗ strengungen, unter Umständen auch Opfer, aber der Staat, der solche Verpflichtungen von sich weist, weil sie schwer und gefährlich sind, zahlt dieselbe Strafe wie ein einzelner, der Pflichten von sich schiebt er sinkt in Bedeutungslosigkeit herab (S. 601): goldene Worte, die, gerade weil sie von einem Amerikaner ausgesprochen werden, den⸗ jenigen in Deutschland, die unsere Kolonigl⸗ und Weltmachtpolitik bekämpfen, zu denken geben sollten. Das Buch verdient die Beachtung aller, welche glauben, daß eine wissenschaftliche Vertiefung der Kolonial frage auch für uns Deutsche an der Zeit sei.

Die handelspolitischen Beziehungen Oesterreich—⸗ Ungarns zu den Ländern an der unteren Donau. Von Dr. Karl Grünberg, Professor an der Universität Wien. VII u. 317 S. Verlag von Duncker u, Humblot, Leipzig. Pr. 6,50 M Der Verfasser dieser Schrift beschränkt sich auf die Prufung derjenigen Faktoren, die aus der Vergangenheit her und aus der Entwickelung der Dinge in der lebendigen Gegenwart heraus auf die Gestaltung der Jᷣᷣ und Austauschbeziehungen Desterreich Ungarns zu Rumänien, Serbien und Bulgarien wirksam sind. Demgemäß ist der Inhalt des Buches vorwiegend ein historsschstatistischer. Auf die politische Verkettung diplomatischer Schachzüge, auf den engen Zusammenhang. der, handelspolitischen Entwickelung mit den politischen Selbständigkeitsbestrebungen der , sowie auf die sonstigen nationalen, sozlal, und wirtschaftspolitischen Beweggründe der einzelnen handelspolitischen Maßregeln ist das Se en gelegt. Das in Zeitschriften, amtlichen Publikationen, Konsularberichten, kommerziellen Enqueten 2c, enthaltene Material ist mit Umsicht und Grändlichkeit benutzt, mit Geschick zusammengestellt und mit Objektivität verarbeitet. Der zolltarifarische und zolltechnische Inhalt der verschiedenen Handelsverträge und autonomen Tarife, sowie die wesentlichen Bestimmungen der in den Donaustaaten erlassenen protektionistischen Industrieförderungsgesetze fin auszugs weise , Der Erfolg der einzelnen handelspolitischen

aßregeln, 3 un deren Einfluß stehende Ge⸗

die

taltun der Handelsbeziehungen zwischen 3 einerseits, Rumänien, Serbien . Il gen, ö minder das Verhaltnis. in dem sich ersteres im Wettftreite namenti, mit Deutschland und England an der Ein- und Ausfuhr der Donau— staaten beteiligt, sind durch eingehende statistische Tabellen illuftriert. Der Außenhandel Oesterreich⸗ Ungarns mit Rumänien, Serbien und Bulgarien macht zwar nur einen geringen Teil von der gesamten

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ö Handelsbewegung der Monarchie aus (ungefähr 5 oo der Ausfuhr),

allein trotzdem hat sich dort die öffentliche Meinung von früher her ewöhnt, diese Länder als das natürliche Absatzgebiet der österreichischen Gr e anzusehen, und ist darum gegen sede Zurückdrängung der Ausfuhr Desterreichs nach jenen Märkten besonders empfindlich; und die Entwickelung geht nicht aufwärts, der Absatz Oesterreichs in den Donaustaaten wird durch fremde Konkurrenz, durch Schaffung einheimischer Industrien eingeengt, und wenn sich auch hier und da eine Zunghme findet, so ist diese doch gegen diesenige der Einfuhr aus anderen Staaten relativ nicht bedeutend und steht nicht im Verhältnis zu der wenn auch nur langsam steigenden. Konsum kraft fehle er, Der Verfaffer schließt mit einigen nützlichen Winken für die öster⸗ reichischen Staatsinänner der Gegenwart. Er hält die Fortführung der Vertragsberhandlungen gegenüber den Balkanstagten und möglichste Her n, der kommerziellen Stellung Desterreich · Üngarns auf den dortigen Märkten für eine absolute Notwendigteit. Sollten Handelsvertrage im, Sinne der überwiegend industriellen Exportinteressen der Monarchie an dem Widerstande der ungarischen Relchshälfte gegen Zugeständnisse, die dem Import agrarischer Er. zeugniffe aus den Donaustaaten förderlich wären, scheitern, so erblickt der Verfaffer in der Auflösung der Zollunion mit Ungarn ein kleineres Uebel gegenüber dem andernfalls der 6österreichischen Industrie drohenden Verluste der Absatzgeblete an der unteren Donau.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Zur Ausführung des HJ ö ür die Ausführung des Gesetzes, betreffend die achtvieh⸗ un glesss hr ö 3. Juni 1960 (RG. Bl. S. 597), das am J. April d. 5. vollständig in Kraft getreten ist, nachdem vorher bereits die Vorschriften in 8 12 Abs. 1 und § 21 am J. Oktober 1960 bezw. 1. Oktober 1302 Geltung erlangt hatten, sind in erster Linie die vom Bundesrat erlassenen Uusführungsbestimmungen maßgebend, die durch die Bekanntmachungen des Herrn Reichskanzlers vom * 18. Februar, 36. Mat, 109. und 1. Juli 1902. 35. und 10. Fe⸗ bruar, 27. März 1903 zum kleineren Teil im Reichsgeseßblatte (vpgl. S. 45 und 2 für 1902), im übrigen im Zentralblafte für das Feutsche Reich (-o⸗gl. Beilage zu Nr. 22 und S. 238 fg. für 1902, ferner S. —ᷣ. At fg, 116 fg. für 1903) veröffentlicht worden . Für die V sfe (gbr en, die bei der n n Untersuchung des im Postverkehr aus dem Auland , eisches beteiligt sind, hat der Herr Staatssekretär des Reichs postamts unter dem 14. Marz 1509 eine die ö ö . Anweifung erlassen (vgl. S. 49 des mtsblatts des Reichspostamts), Der weiteren Durchführung des Gesetzes in Preußen dient zunächst das preußische, Gefetz, betreffend Ausführung des Schlachtvieh und Fkeischbeschgugesetzes, vom 28. Juni 1902 G. SG. S. 229), das namentlich die Trichinenschau, die Untersuchungen n Schlachthausgemeinden, die Behandlung des minderwertigen Fleischeß, mnsbesondere die Einrichtung von Freibänken, die Kosten= und Gebührenfrage, die Zuständigkeit der Behörden und das Beschwerdeverfahren regelt. . Nachdem im unmittelbaren Anschluß an dieses Gesetz die Ein= führung der Fleischbeschan durch einen bereits früher besprochenen Rundersaß der zuständigen Minister vom 1. August 19802 vorbereitet worden war, liegen nunmehr die auf Grund der Be—

richte der Regierungspräsidenten und nach eingehenden Vorbesprechungen

andererseits und ö. 2

erlassenen ministerlellen Ausführungsbestimmungen im wesentlichen vollständig vor. . ; f

Von diesen Bestimmungen seien folgende, die ein allgemeines

Interesse beanspruchen, hervorgehoben; Durch Allgemeine Verfügung vom . Mär; 1993 haben die Herren inister der Finanzen, der geistlichen zc. An. elegenheiten und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten im nschluß an , e, die vom Herrn. Reichskanmser für die Form und die chef der bei inländischem gHleisch zur Anwendung kommenden Fleischbeschaustempel aufgestellt waren, sowie an eine Bekanntmachung det Herrn Reichskanzlers, be= treffend die Kennzeichnung des untersuchten ausländischen Fleisches, vom 10. Februar 19053 weitere 1 zur Herbeiführung eines leichmäßigen Verfahrens in Bezug auf die , und ö von Fleischbeschaustempeln, insbesondere von Trichinenschaustempeln, erlassen. ;

2) Durch Erlafse des Lan dwirtschaftsministers vom 26. Und 258. März 1963 sind vorbehaltlich weiterer Vorschriften, die erst im Anschluß an wertere Beschlüsse des Bundegratz und An- ordnungen des Herrn Reichskanzlers über die statistische Verwertung der ß ergehen können, vorläufige Grundsätze über die Führung der Tagebücher der Beschauer in öffentlichen Schlachthöfen sowie für die Cinkragungen in die Fleischbeschaubücher bei den ,, für ausländisches Fleisch aufgestell.

3) Durch Erlaffe vom 25. März 1963 an die Zolldirektib= und dle allgemeinen Verwaltungsbehörden ist sodann von dem Herrn Finanzminister und dem Herrn Minister für Landwirtschaft Domãnen und Forsten angeordnet worden, daß die Erhebung der Geb uhren für die Unte rsuchung des in das Zollinland eingeführten . ches durch die Zollbehörden zu erfolgen hat, wohingegen die

nes ig und Festsetzung der Gebühren Sache der Beschaustellen

sein soll.

ö Ferner hat der Herr Finanzminister durch Verfügung vom 25. März 1903 den Zolldirektivbehörden einige allgemeine Grundsätze mitgeteilt, die bei der Anwendung der vom Bundesrat erlassenen He fre gn, vom 29. Januar / 3. Februar 1903 Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 32) maßgebend sein sollen.

5) Durch Erlaß der Herren Minister für die Finanzen, der eistlichen 2c. Angelegenheiten, für Landwirtschaft, Domänen und

orsten und des Innern vom 20. März d. J. sind endlich den Ver⸗ waltungebehörden. Aus führung sbestim mungen, betreffend die Schlachtvieh⸗ und , einschließlich der Trichinenschau, ,,, die, abgesehen von den in den vor⸗ stehenden Vorschriften besonders behandelten Fragen, eine zusammen⸗= fassende Regelung aller im Verwaltungswege zu ordnenden Angelegen= heiten für die Beschau bei Schlachtungen im Inlande in 5 Abschnitten und 78 Paragraphen enthalten.

Abschnitt 1 (68 1 bis 40) behandelt die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, insbesondere die Bildung der Beschaubezirke und die Bestellung, der Beschauer, die Befähigung zur Ausübung der 2 (Ergänzung zu den vom Bundesrat erlassenen Prüsungs= vorschriften für die Fleischbeschauer, die Ausführung der Beschau (Pflichten der Beschauer; Beschränkung der Beschauzeit auf bestimmte Tagesstunden, i f. Grundsätze für die Untersuchung), das Verfahren nach der Untersuchung (Behandlung und Kennzeichnung des Fleisches, Einrichtung von Freibänken, unschädliche Beseitigung des Fleisches sowie die . der Beschaubücher.

e der Befähigung zur Ausübung der Trichinenschau und Ausführung der . Im wesentlichen sind hierbei die

Maßgabe, daß * letzteren Vorschriften bis zum 31. Dezember d. J.

oder vom Bundesrat erlassene Anordnungen entgegenstehen.

Abschnitt 11 (565 69 bis 66) enthält die m über die Kosten . und. bes einschl. der schau, namentlich über die y, und Einziehung der Ge ren.

Sind schon im allgemeinen d mungen . . 21 . e 2 . 5 . e , .

abun ir ö.

ien en, daneben aber 2 r sr, freie ;

a u einer weitgehenden A ung dieser Grundsätze Verschl ena! keit der . Herne fg e zu ft! . it dies ganz besonders für die Regelung ber Koften⸗ und Ge— erer re, Es ist namentlich vermieden worden, einen bin= denden Gebührentarif aufzustellen. Die Ausführungsbestimmungen enthalten nur ein unter gewissen Vorgussetzungen empfohlenes . spiel eines solchen Tarifs, wie es sich aus den gerade über diese . sehr eingehend geführten Vorbesprechungen mit den einzelnen erwaltungsbehörden ergeben hat. Abweichungen von diesem Tarif sind nicht nur als zulässig bezeichnet, sondern es j für bestimmte Fälle eine Herabsetzung der Gebühren auf eine dem örtlichen Bedürfniß entsprechende Höhe e , worden, namentlich in den Bezirken, in denen eine Fleischbeschau bereits bisher bestanden hat und niedrigere Gebühren erhoben worden sind oder in denen Hausschlachtungen dem Fleischbeschauzwang unterliegen und die infolgedessen den Beschauern auch auf dem platten Lande gesicherten höheren Gesamteinnahmen eine geringere Einzelgebühr rechtfertigen. git minder ist in Bezug auf die Art der Erhebung der Ge⸗ bühren darauf Bedacht genommen worden, daß eine in vielen Be— zirken bedenkliche Belastung der Ortspolijeibehorden mit einer um⸗ ständlichen Kaffenführung tunlichst vermieden wird. ; In Abschnitt IV 68 66 bis 74) ist die Zuständigkeit der Polizeibehörden und das Befchwerdevher fahren in einer auf möglichst einfache Abwickelung der Fleischbeschau abzielenden Weise

geregelt. ; ö ; lußabschnitt Y (585 75 bis 78) trifft nähere Bestim⸗ . e 1. ö ö vorgeschriebene, fortlaufende, fach⸗

aftzufinden hat, ist neben den eben unter 1 bis 4 erwähnten Einzel-

anorbnungen eine allgemeine Ausführungsanweisung noch nicht ergangen.

a. ien ; . as sonstige Verfahren auch für diesen Teil der Fleischbe ge. mein n den Ausführungsbestimmung steht kun ü 32 3.

Die erste Abteilung des in

d enden s ö. z 6 ka rh t elfi em tagenden siebenten inter⸗

. ichen Kongrefsez sygl. 3 3e , n, die nge einer europäischen kr e gen e. . . ag von Differentialzöllen gegenüber den Vereinigten u, ., Der dentsche Abgesandte Graf von Schwerin“ ö ete, Hie W. T. B. berichtet, fur die neuen Handels · gegenüber sn, rg mn , * r , . * * e 8. S i : ein Antrag Luzzattis angenommen, der ahn. 66 ö .

der J amerikanischen Konkurrenz big zum

tritt des nächsten Kon . na Kongresses vertagt werden olle Zwischenzeit die Angelegenheit , ident 2