1903 / 94 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Autorität genügen, um ein solches böswilliges oder nachlässiges Ver- halten zu verhindern.

Meine Herren, es ist ferner behauptet worden, daß in Baden und Württemberg der Wähler selbst sein Wahlkuvert in die Urne legt. Das ist nur richtig für Württemberg. Nach dem badischen Wahlreglement wird das Wahlkuvert dem Wahlvorstand übergeben, und dieser legt es in die Wahlurne hinein, gerade so, wie es in dem vorliegenden Wahlreglement vorgesehen ist.

Wenn schließlich die Bestimmung erlassen ist, daß eine besondere Persönlichkeit die Wahlkuverts zu verteilen hat, so ist das nur zur Beschleunigung des Wahlwverfahreng geschehen. Man muß annehmen, daß der Wahlvorstand eine vertrauengwürdige Person mit dieser Tätigkeit beauftragt. Es ist unmöglich mag man ein Gesetz oder ein Reglement machen, wie man will es so abzufassen, daß nicht irgend welche Unredlichkeiten vorkommen können. Wenn solche festgestellt werden, muß eben dagegen eingeschritten werden; aber eine kasuistische Gesetzgebung, die jede derartige Machenschaft verhindert, ist meines Erachtens nicht auszudenken. .

Die Frage der Größe der Abstimmungsbezirke ist sowohl inner⸗ halb der Reichsressorts, wie innerhalb des Bundesrats sehr eingehend erörtert werden. Man war der Ansicht, daß eine hierauf bezügliche allgemeine Bestimmung sich nicht feststellen lasse, weil die Verhält⸗ nisse in den kleinen verstreuten Gemeinden der östlichen Provinzen und in den Gebirgsgegenden des Südens, des Westens und Mitteldeutsch⸗ lands so verschieden sind, daß hier häufig gar nichts anderes übrig bleibt, als sehr kleine Wahlbezirke zu bilden, wenn man den Wählern nicht geradezu ihr Wahlrecht verkümmern will. Man muß hier meines Erachtens dem vernünftigen Ermessen der Behörden den nötigen Spielraum lassen.

Was die Abschrift der Wahllisten betrifft, so würde ich kein Be⸗ denken darin sehen, daß eine Behörde, wenn die Kosten der Abschrift sichergestellt sind, eine solche Abschrift erteilt. Die Wahllisten liegen ja öffentlich aus, jeder kann sie einsehen, sie sind kein Geheimnis. Ich glaube aber, daß es namentlich den kleineren Gemeinden in den allermeisten Fällen an Schreibkräften fehlen wird, um solche Ab—= schriften anzufertigen. Daß die Wahllisten vom Wahlvorstande oder der Gemeinde nicht aus der Hand gegeben werden können, ist selbst . verständlich.

In Bezug auf die Feststellung des Stichwahltages gestatte ich mir zu bemerken, daß hierauf der Reichskanzler gar keinen Einfluß hat. Nach dem Wahlgesetz wird die Stichwahl vom Wahlkommissar festgesetzt; aber allerdings haben sich die Landeszentralbehörden für berechtigt gehalten, diesen Tag für das ganze Gebiet des betreffenden Staates einheitlich festjusetzen.

Meine Herren, ich habe in der Presse Erörterungen darüber gelesen, daß die verbündeten Regierungen nicht den Grad der Geheimhaltung der Stimmabgabe, wie er jetzt auf Grund des bisherigen Wahl reglements bestand, noch verschärfen sollten. Meines Erachtens kann man den Grad der Geheimhaltung nicht verschärfen und nicht einen geringeren oder größeren Grad der Geheimhaltung anwenden. Ent— weder ist die Wahl eine geheime oder sie ist keine geheime. (Sehr richtig links) Wer auf dem Standpunkt steht, daß es eine männ⸗ liche Tat ist, öffentlich abzusätimmen ein Standpunkt, der sich durchaus vertreten läßt der würde, glaube ich, eine männliche Tat begehen, wenn er hier den Antrag stellte: die Worte mit geheimer Abstimmung'“ in 8 20 der Reichsverfassung sind zu streichen. (Sehr gut! links) Solange man aber einen solchen Antrag kann man nicht Angriffe gegen die Regierung richten, die Buchstaben des Gesetzes zu erfüllen sucht. (Gravoh) !

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a. , . 2 Vorlage ginge dann an den Bundesrat zurück, tellung zu nehmen hätte. Aber auch wir wir werden keine Amendements Zwangslage; es ]. Monate

und setzt in den ich die Vor⸗=

i Usehr schnell, wenn eitet manchmal se che, 3

e , der künftigen Wahlprüfungskommission obliegen. Die

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hee len bite e . für den Wahlbezirk a vor n, wird. Gine Slatissik auß dem Jabre 1874 wies 1 00 ih f mit 25 und weniger Wählern auf, darunter die größere e 3 JRorddeutschland. Mißlich ist es aüch, daß der De hoer er 6 wier bor dat Kuberk in Cmpfang nebmen und selbst in die ö. ar. soll. Es fehlt vor allem auch die Selin ung, daß der g

1 jnen Sonntag zu legen ist. dner sucht dann l , n ne, an der Hand der Akten der Wahlprüfungs ˖

Abgg. Gamp und Himburg gegen die Vor- . ae. ö. e, irn i . Himbur a

d n, z e 6. . 9 . en zu lagen. t Redner fort, in

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Umgebung diefes nenen Reglemente,

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daß das nun nicht mehr . . r egen, gegen die alt einmal so gehen wie tretung du ö . ar te und gleiche Wahlr a

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gewissermaßen zu einer letztwill Forderung der veranlaßt wird, so den r e n 6 2. ö Einrichtung

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ein ige Wahlprũfungslommis

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3 hat dieser Raum niemals einen Beschwerdepunkt in einer württem ben ahlsache dargestellt. Der Kuvertträger, an dem sich der Abg. Gamp. so stark gestoßen hat, wir nicht als s . erweisen. Auf Verbesserungen der letzten Stunde noch zu drängen, halte au nicht für angezeigt; die Hauptsache ist das Prinzip, und deshalb sind wir für die Genehmigung, und die Herren von der Rechten dagegen, denen die Nutzbarmachung des Ab e,, Ils der 5 zu partei⸗ . en Zwecken, wie sie fürchten, geraubt werden soll. Bie Herren assen das allgemeine Stimmrecht; aber sie baben nicht den Mut, sich zu diesem Haß zu bekennen, weil die Sache noch nicht aussichts= voll erscheint. Haben sie erst die Macht dazu, dann wird im Augenblick auch der Mut vorhanden fein; das haben die Herren in Sachsen bewiesen. und die Konservativen sind so helle wie in Sachsen in diesem Punkt. In Sachsen hat die Verkümmerung des politischen Rechts schon die 5 hervorgerufen, daß man dort schon von einem innerpolitischen Bankrott reden kann. Nicht nur egen den Landrat und Schultheiß soll Schutz gewährt werden; ihren

ert wird die Einrichtung haben nach den verschiedensten Seiten; denn sie soll schützen gegen den Terrorismus, gleichviel, ob er von dem Landrat oder dem Bund der Landwirte, hom Arbeitgeber oder von Arbeiterorganisationen geübt wird. Zwei Jahrzehnte hat man . mühsam im Reichstage um diese Verhesserung bemüht; der jetzige

organg ist zugleich eine Mahnung zur Ausdauer, insbesondere auch in der an ., wo der Reichskanzler erklären muß, er könne die 17 Stimmen Preußens im Bunderate nicht für seine Meinung ge— winnen. Hoffentlich wird der Reichstag diesen kleinen Fortschritt noch heute durch definitive Annahme der Vorlage besiegeln.

Von dem Abg. Freiherrn von i ner (b. k. F.) wird folgende genügend unterstützte Resolution beantragt? „den Herrn Reichslanzler zu ersuchen, bei Ausführung der Bekanntmachung wegen Aenderung des Wahlreglements Anordnungen zu treffen, wonach die Wahlgefäße so . sind, daß die , . e durch einen offenen Spalt im Deckel in dieselben zu tecken ei. der Deckel selbst jedoch bis zum Ende der Wahl andlung geschlossen gehalten wird.“ .

Abg. ö von Hodenberg: Auch ich hätte ,, da es dem Wähler freigestellt wäre, den Umschlag selbst in die Wahl⸗ urne zu legen, und daß aus geschlossen würde, daß die überwachende Person den Umschlag mit einem Zöchen verfieht. Am meisten aber interessiert mich die Form der Wahlurne. In den ländlichen Be⸗ zirken werden jetzt Wahlurnen der primitivsten Form gebraucht, sogar

igarrenkisten. Es heißt nun, daß es nach dem neuen Ver⸗ ahren möglich sein würde, daß der Wahlvorsteher die Umschlaͤge er Reihe nach aufstapelt und einen anderen mit der Aufftellung einer Gegenliste beauftragt, wodurch die Verbesserung des Ver⸗ fahrens illusorisch . würde. Falls die Reglerung alfo wirtlich ehrlich die Absicht einer gra, Sicherung des e eck nisses hat, möchte ich dringend den Wunsch befürworten, daß bis zur Wahl auch ein eitliche Wahlurnen hergestellt werden. Daß das nicht mehr möglich sein sollte bis zur Wahl, wird kein vernünftiger Mensch lauben. Der Kostenpunkt kann nicht in Betracht kommen; schon eute kommt es vor, daß aus den 6 Urnen Zettel heraus fallen; 209 Kuverte machen die ansehnliche Döhe von 30 em aus; daher ist das Vorhandensein genügend großer Urnen ein absolutes Bedürfnis. Erfreulicherweise haben ja ch zahlreiche Herren aus ver- schiedenen Parteien meinen Antrag unterschrieben; er wird also gewiß zur Annahme gelangen.

Abg. Geck (Soz): Die Herren von der Rechten haben tatsaäch⸗ lich den Wabl vorstehern schätzbare Winke gegeben, wie sie dem —— Verfahren ein Schnippchen schllagen können. Die Handhabung der Einrichtung in Baden und im Schwabenlande zeigt, wie hinfällig die Behauptung von der Undurchfũhrbarkeit ist; alle Bedenken, welche die Herren vorgebracht haben, sind im Laufe der Zeit in Baden und . geltend gemacht, aber durch die Praxis widerlegt worden.

Auch ich entsinne mich nicht eines einzigen Wahlprotestes in Baden aus Anlaß des Wahlaktes selbst, w d früher sierungen 5 diesem Grunde an der Ta 2 d n i

am wenigste zu b Fürs ) de

. 2 35 eder es e r. 6 , ö ,, ö k

worden ist. ; det len die Bedenken des Abg. Him- . ! . Verordnung werde kaum zu

Abg. burg. Ber vernünftige In . vert b icht Schwierlgkeiten führen 24 Ku 163 1.

werden, vorgeschrieben 1 das Kuvert s ließe sich

dahin ergänzen, daß die Stimmzettel, bevor sie 9 . . e, . gemischi würden. 9 Resolution sei

ittel, das Wahlgeheimnis mehr zu sichern. . 1 ließe sich nichts 7 den Isolier aum fagen. Windthorst hahe . nach den ersten Erfahrungen mit dem Wahlreglement seinen früheren Standyunkt aufgegeben und in

ines Lebens nach den Erfahrungen zur Zeit des E 2 . iner gebilligt, welches das Wahlgeheimnis

irgend zu schützen geeignet sei.

. des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Pofabowsky⸗Wehner:

Gegen die staatsrechtlichen Ausführungen des Herrn Vorredner, die er am Anfang seiner Rede kundgab, möchte ich mir eine kurne Be merkung gestatten, um keinen 4 für die Zukunft betreff dieser

ngen aufkommen zu lassen.

n , , mne, ganz unzweifelhaft, daß das hohe Haus in der Lage ist, den Entwurf dieser Verordnung abzuändern. Aber dann liegt in dieser Abänderung gleichzeitig eine Ablehnung des vor— gelegten Wahlreglements der verbündeten Regierungen, und der abge⸗ änderte Entwurf würde den Charakter eines Initiativgesetzes be, kommen. Diesem Initiatipgesetz würden politisch und staatsrechtlich die verbündeten Regierungen ebenso gegenüberstehen, wie jedem anderen von dem hohen Hause beschlossenen Initiatipgesetz. Das ist die Auf⸗ fasfung der verbündeten Regierungen in dieser Frage.

Abg. Delsor (b. . F) erklärt

t ausreichend halte. anten fie ge, G. r. g) svpríhe

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i es aus. Es sei sittliche

k worden

chlossen zu

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Präsiden

Abg. Freiherr bon Schele. Wunstaorf , 0 r hne. Usdru ge⸗

Wenn der S ekretär erklärt hat, wir hätten den

unsere Meinung ——— zu vertreten, so muß ich das zursickwelsen. Staats sekretãr des nern, Staatsmini Dr.

von ,,, . .

Meine Herren! Ich habe keine Veranlassung, auf die Aus, führungen des Herrn Abg. von Schele weiter einzugehen, weil bereits der Herr Präsident das gesagt hat, was meines Erachtens gesagt werden mußte. Wenn der Herr Abg. von Schele aber hier die Tribüne des Hauses dazu benutzt, solche Aeußerungen zu tun, die, wie ich be= merke, außerhalb des Hauses außerordentlich gefährlich sein würden, so, glaube ich, dient er nicht dem Frieden der Provinz, der er angehört.

Was die Behauptung des Herrn Vorredners betrifft, ich hätte erklärt, die Konservativen hätten nicht den Mut, ihre Ansicht zu ver⸗ treten, so ist das unrichtig. Ich habe hier das unkorrigierte Steno⸗ gramm vor mir; danach habe ich gesagt:

Wer auf dem Standpunkt steht es war eine Aeußerung des Herrn Abg. Dr. Windthorst zitiert, welche der Herr Abg. Gamp zu der seinigen gemacht hatte daß es nur eine männliche Tat ist, öffentlich abzustimmen, ein Standpunkt, der sich durchaus vertreten läßt, der würde, glaube ich, eine männliche Tat begehen, wenn er hier den Antrag stellte: . die Worte mit geheimer Abstimmung im §z 20 der Reichsverfassung sind zu streichen.“ Solange man aber einen solchen Antrag nicht stellt, kann man nicht Angriffe gegen die Regierung richten, die lediglich den Buchstaben des Gesetzes zu er⸗ füllen sucht.

Das ist die Auffaffung, die ich festhalte; entweder muß man sich auf den einen oder den anderen Standpunkt stellen. (Sehr richtig! links) Wenn aber die Regierung das Wahl geheimnis, soweßlt es möglich ist, zu wahren sucht, so kann man ihr daraus nach Lage der Gesetzgebung keinen Vorwurf machen. bg. von Czarlinski (Pole) erklärt sich für die Vorlage und

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die Resolution von Hodenberg, und bittet die Regierung, dahi

wirken, daß die Beamten sich jeder Wahlbeeinfluffung 222 Damit schließt die Generaldiskussion.

n der a m mn, wird die Vorlage im einzelnen und schließlich in der Schlußabstimmung auch im ganzen an⸗ genommen.

Die Resolution von Hodenberg wird gegen die Stimmen der , 6. 4 6 Darauf vertagt sich das Haus. Schluß gegen /, Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr leinere Vorlagen, Phosphorgesetz).

Prenhischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 58. Sitzung vom 21. April 1903, 12 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Gesetzentwürftz, betreffend die Feststellung eines Nach⸗ trags zum Staats haushaltsetat für das Nechnungs⸗ jahr 1903 und die Abänderung des Gesetzes wegen Erganzung der Einnahmen des erwähnten Staatshaughalteetate.

Abg. Im Walle (Jentr) beantragt die Verweisung des Gesetzentwurfs an die e ,,, *

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Gtats noch nicht zu geben im stande war. Ich habe bereits im Februar dieses Jahres bei der zweiten Lesung des Etats Ihnen sagen können, daß voraussichtlich die Abschlüsse sich etwas besser gestalten würden, als wir es bei den Dezemberschätzungen, bezw. bei der Einbringung des Etats für 1903 annehmen konnten. Es haben sich nun die Ver⸗ kehrgeinnahmen weiterhin gesteigert. Die Steigerung hat angefangen im Spätherbst des vorigen Jahres, und die Zahlen für die ersten 10 Monate hatte ich bereits früher die Ehre, diesem hohen Hause mitzuteilen. Es liegen nun auch die Einnahmejahlen für die beiden letzten Monate vor, und zwar betragen die Mehreinnahmen im Fe bruar dieses Jahres über 6 Millionen Mark, im März diefes Jahres über 5 Millionen. (Bravo) Im ganzen ist die Mehreinnahme nach den vorläufigen Rapporten gegen die Isteinnahme 1901 auf 40 Millionen Mark zu schätzen. (Hört, hört h .

Diese Zahlen erfahren natürlich bei der definitiven Fest⸗

stellung, wenn die Abrechnung mit allen Eisenbahnverwaltungen erledigt ist, noch eine Korrektur, aber in jehem Falle dürfen wir darauf rechnen,

daß der Etatsanfatz für 1902 nur um 18 Millionen von den wirklichen Einnahmen nicht erreicht wird.

Wir hatten in den Einnahmen für 1902 eine Steigerung gegen die Isteinnahme von 1801 um 58 Millionen angenommen. Ich mußte auf Grund der schlechten Einnahmen in den ersten drei Vierteljahren des Gtatsjahres 1902 annehmen und dem Herrn Finanzminister an— melden, daß ich vorautsichtlich um 48 Millionen hinter diesem hohen

Etatssatz zurückbleiben würde. Jetzt haben sich die Verhãltnifse also um o0 Millionen gebessert, so daß ich also nur gegen den Etateansatz um 18 Millionen zurückbleibe. a,

Außerdem hat sich nun ergeben, daß wir inf

; s olge dez Minder⸗ verkehrt, den wir in den ersten drei Viertel jahren * auch geringere Ausgaben hatten, und diese Minderauga ** r. ben, m berrenhhnase af cha iz Munten nnen babe i (Bravo) Diese Minderaus n Hart angegeben.

gaben waren nicht —ĩ ? etn worden, daß an den Löhnen oder Bes

espart worden

da dadurch ergielt oldungen, an den Ginkünsten e gesp ware, auch nicht dadurch sicherheit gespart e ĩ r

wir im Zugberlehr Cinschtẽnkungen * . 2 kum empfunden hätte, sondern mir haben de Herre del e. llott aufrecht erhalten, um eben den Verkehr ö beben 2 binden. Die Ersparn isse sind aber dadurch gemacht ̃