Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1903.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
rhr. v. Oberländer, Königl. preuß. Major, kommandiert nach . bisher Adjutant der 33. Div“, beim Stabe des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25 eingeteilt. Landauer, Hauptm. und Battr. Chef im J. Westfäl. Feldart. Regt. Nr. 7, behufs Ver⸗ wendung beim Stabe dieses Regts,. Schl ee, Hauptm. aggreg. dem 2. Unterelsäͤss. Feldart. Regt. Nr. 67, behufs Verwendung als Battr. Chef in diesem Regt, — in dem Kommando nach Preußen belassen. Krueger, Königl. preuß. Oberlt., kommandiert na Württemberg bisher im Feldart. . General⸗ Ff zeugmeister (1. Branden burg) Nr. 3. in das 4. eldart. a Nr. 65 eingeteilt. Knebusch, Lt. im 2. Feldart. Regt. Nr. Prinj⸗Regent Luitpold von Bavern, behufs Verwendung beim 2. Ober⸗ elsäss. Feldart. Regt. Nr. Hl, nach Preußen kommandiert. Schultze, Königl. preuß. Oberlt, kommandiert nach Württemberg, bisher in der 1. Ingen. Insp', in das Pion. Bat. Nr. 13 eingeteilt.
Befördert: Frhr. v. Röder, Oberst und Kommandeur der . . 6 We), zum Gen. Nat; zu Oberstlts. die Piasore: Böofsert, beim Stabe des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 126, Sprößer, Kommandeur der Kriegs⸗ ule in Glogau, Sß wald, beim Stabe des Ins Regt. Kaiser
slhelm, König von Preußen Nr. 120, Maxtin beim tabe des Inf. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 124, Y. Knogrzer, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteil. Chefs im Großen Generalstabe, Tognarelli, Kommandeur des 4. Feldart. Regts. Nr. Sh, Dor rer, Kommandeur des 2. Niederschlesischen Feldartillerie, Insp., beauftragt mit estungsinsp.
Völter, Dberlt. Nr. 124, ö. unter Ver⸗
8 Regt. Königin
1 Nr. 19, v. Had
ö. nr ber Art. Prüfungökommission, Weber,
. Nr. 13, — ein n n. ö 6. 3 Regt. Rr. is Resch, Lt. im Gren. Regt. König Karl Rr. I23, — 9 Oberlts, Schnitzer, Dam mr on, Unteroffszierr im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich bon Baden. de Ahna, Unteroff. im Trainbat. Nr. 13, — zu Fäbnrichen, — befördert.
m Beurlaubtenstande. 18. April. Befördert: Kohler, Oberst. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, . Hauptm.,, Kraft, Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw.
ezirk Gmünd, Wagner, Lt. von der Fußart. 2. Aufgebot des Landw. Bezirks Reutlingen, — zu Oberlts, Strohm, Vüefeldw. vom Landw. Bezirk Ludwigshurg, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Kienzle, Beck, Hirrle, Albrecht, Vizefeldwebel von demselben Landw. Bezirk, zu Ltz. der Res. des Inf. Regts. Alt, Württemberg Nr. 1J2i, Bait inger, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk Heilbronn, zum Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 18. April. v. Bi SDberst und diensttuender Flü „mit der Gr. lad f . 6 der Uniform der M! glichen nten,
d Bat. Kommandeur im Inf. Kaiser ird e, . * . . Nr. 120, unter Verleihung des Charakters als Sbersllt. und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform, == in n n, ,. . an g. i
; Major be . . * . n, Verleihung des Charakters als Qberstlt. und 99 Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform, mit Pension der
Abschied bewilligt. ; btenstande. 18. April. Der Abschied be—
3 von der Inf. 1. Aufgebots, ; . — it der Erlaubnis zum Tragen der n , Hrn, Win * *in fetten, Rittmeister vom Train
n, . Föhr, Grub, Sillem, Sch mohl, ,.
Schilling, Blatt mann der In g. if e t 664 Oberst. von der Fel dart. 2 Aufgebots, v. d. Heydt, Lt. von der Kap.
der 2. Aufgebots, Am ing, Lt. von Inf. 1. Aufgebots, diesem behufs Uebertritts 6. ö 9 , Militärdienste, Sie bs, Stegemann, Ranch, E . nelfe, Kommerel l, Oberlts. von der Inf. 3 a . Landw. Bezirk Reutlingen, Hepp, Lt, vgn der In . von demselben Landw. Bezirk. Igeñ, Rieger, , Inf. 3. Nufgebots vom Landw. B'irl Horh Vein, 2 , don der Jns. j. Jufgebots . . 6 orm l um Tr ; mieinef n . Inf. 1. Aufgehots dom k ; 6 Mayer, Lt. von der Inf. 2. Aufgebot n. ,,, ö Bezirk aur, Oberlt. von der Kay. 2. Aufge — e . selben Landw. Benirk, N ülsle r, Oberlt. von der Ii. 3 ja . vom Landw. Bez in Maier, Hauptm,. von der Ins. „.
it der Erlaubnis gebots hom Landw. Bezirk Mergentheim, . . Vr n .
um Tragen der Landw. Armeeuniform, rn Hä si' rtan, Fit im. 9 Inf. 2. nne e, en . 6 Landw. n, diesem
vom Train 41. bishersgen Uniform m Tragen
, ,, , nn, ,.
, 6 ö ,
n, Been s, Ha dlm b der nr e. ö
Tandtö. Bezirk Chingen, diesem mit der Erlaubnis 3 ö .
Tandm. , ang, Dkerlt. ven der .
nf. der Feldart. ndw. irk, Fischer, Oberlt. von i . Landw. , ie,
der
Letzgut, Oberlt. von münd.
der In 2. Aufgebots wom Landw. Benirk gaiserliche Schutztruppen. . berlt, in der Schutztruppe . afri r Tn, ein icke, Ct. in der
r d i B h 5 ie il r en . 49
n berit, Dr. Kudicke, Assist. Arzt 66. , zum Oberarzt, be fhrdert.
Deutscher Reichstag.
293. Sitzung vom 22. April 1903. 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Phosphorzündwaren, auf Grund des Berichts der XXI. Kommission.
Nach der Vorlage, welche von der Kommissien nach aus⸗ führlicher Beratung, nach Anhörung von en . nach gemeinsamem Besuche der Fahrik in . unverändert angenommen worden ist, soll weißer oder gelber Phosphor zur Herstellung von Zündhölzern und Zündwaren nicht mehr verwendet und solche Zundwaren weder feilgehalten, noch eingeführt werden. (6 1) Vorsätzliches Zuwiderhandeln wird mik Geldstrafe bis zu 20900 Se, fahrlässiges mit Geld⸗ strafe bis zu 150 M bedroht. (3 2.)
Nach 8 3 tritt das Gesetz bezüglich des Feilhaltens solcher Zündwaren mit Anfang 1908, im übrigen mit Anfang 190 in Kraft. Ein Antrag der Abgg. Albrecht und Ge⸗ nossen (Soz) will die Termine für das Inkrafttreten auf 1965 bezw. 1904 festgesetzt wissen.
Eine , , ung für die Fabrikanten oder für die Arbeiter hat der Entwurf nicht vorgesehen; auch die Kom⸗ missionsmehrheit steht auf diesem Standpunkt. Von dem Abg. Dr. Wiemer (fr. Vollsp) ist beantragt, hinter 5 2 folgenden 8 2a einzuschalten:
„Den Fabrikanten, welche als solche vor dem 1. Januar 1902 ausschließlich Streichhölzer unter Verwendung von weißem oder gelbem Phosphor fabriziert und diese Fabrikation auch innerhalb der Zeit dom 1. Janugr 1902 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes fortgesetzt haben, wird eine vom Bundesrat unter Ausschluß des Rechts weges
r. Entschädigung gewährt. Die Entschädigung soll das reifache des Jahresgewinnes nach dem Durchschnitt der Betriebs- ahre 1809 1900 1900 1901 und 1901/1902 betragen. Die Fabrikanten nd verpflichtet, von der ihnen gewährten Entschädigung ihren rbeitern, die infolge des Verbots aus ihrer Beschäftigung entlassen werden, eine Entschädigung zu gewähren, welche dem von den Arbeitern in den letzten drei Monaten vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bezogenen durchschnittlichen Arbeitsverdienft entspricht. Streitigkeiten zwischen den Fabrikanten und den Arbeitern hinsichtlich der Entschädigung werden von der für Lohnstreitigleiten zustãndigen Instanz entschieden.“
Abg. Schgettgen (Zentr): So sehr ich bestrebt bin, Ver⸗ besserungen des Arbeiterloses herbeizuführen, so kann ich doch dem vor⸗ liegenden Gesetzentwurf meine Sympathie nicht entgegenbringen. Das Verbot der Fabrikation von Phosphorzündhöl zern würde nicht nur den Ruin vieler mittlerer und kleiner Fabriken zur Folge haben, sondern au eine Masse von Arbeitern brotlos machen und den nationalen Wohlstand empfindlich schädigen. Ich kenne Fabriken, in
denen die Nekrose nicht aufgetreten ist. Bei sofortigem und sachgemäßem Eingreifen hat die Krankheit da, wo sie auf⸗ getreten ist, nicht weiter um sich gegriffen.
J l Viel richtiger wäre es, zu prüfen, ob nicht die vorhandenen Kontrollmaßregeln nachlãssig aus gefüh worden sind. In 20 Thüri Be
. die gierung, k,
kommission Nichts ist
untersu
ordentli ch na
d. 5
entwurf sollte bis dahin zurück iel werden. 9 . . kommt es hier nicht an. Die Kommission hat noch folgende Resolution in ag gebracht: . . 3. Reichskanzler zu ersuchen, auf die Landesregierungen einzuwirken, daß sie geeignete Maßregeln treffen, um in den durch das Verbot der Verwendung des weißen Phosphors zur Herstellung von Streichhölzern ware, betroffenen der g soweit nötig, anderweitige geeignete Arbeitsgelegenheit zu beschaffen.
Der Abg. Dr. Pichler (Zentr) beantragt, die Fort⸗ beratung 3 n, . und den ichen zu ersuchen, statistische Erhebungen darüher anstellen zu lassen, in wie viel Fällen Erkrankungen an denn nen ch sengestellt sind, an welchen Orten und wie sie sich verteilen; außerdem werden statistische Angaben über Umfang der Fabrikation, Export usw. in dem Antrage gefordert.
me
gewiesen, daß die Wirkungen des Phosphors selbst auf Personen, die niemals in der Fabrik gearbeitet haben, nur infolge ihrer erblichen Belastung so groß ist, daß bei Körperverletzungen das Schöffengericht bei der Strafzumessung darauf Rücksicht nimmt, weil bei leichten Berührungen unter Umständen schon ein Knochenbruch eintritt.
(Hört, hört h ;
hergestellt werden können. (Sehr gut!
Präsident Graf von Bgllestrem hält dafür, daß dieser prä= judizielle Antrag zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden müsse, bevor in der Beratung fortgefahren werde.
Abg. Singer (Soz.) 2366 n Präsidenten, den umfangreichen Antrag zunächst drucken zu lassen und in jwischen entweder vie Beratung fortsetzen oder Vertagung bis zu erfolgtem Druck des Antrags ein⸗ treten zu lassen.
räsident Graf von Ballestrem erklärt sich damit ein verstanden, daß bis zu erfolgter Drucklegung die Beratung fortgesetzt werde.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich glaubte, daß nach den Beratungen der Kom- mission, die an Ort und Stelle von den Verhältnissen Kenntnis ge⸗ nommen hat, das ganze Haus einig darin wäre, daß es sich hier um eine so gefährliche Industrie handelt, um eine Industrie, die so un- endliches Elend über die beteiligten Arbeiter bringt (sehr richtig! linké), daß man eine Verzögerung dieses Gesetzentwurfs nicht mehr in Aussicht nehmen würde. (Sehr wahr! links.) Ich hätte sogar dringend gewünscht, daß dieser Gesetzentwurf schon früher zu stande
gekommen wäre.
Meine Herren, ich habe hier ausgeführt und mich auf Autoritäten gestützt, daß sich die Fälle in derartig statistischer Weise gar nicht fest⸗ stellen lassen (sehr richtig), weil eine Masse von Arbeitern, die unter den schädlichen Einflüssen der Weißphosphorzündholzindustrie leiden, ihren bisherigen Beruf verlassen, um in andere Berufe überzugehen, und dann bisweilen erst nach 3 bis 4 Jahren an den schweren Knochenkrankheiten hinsiechen, die die Folge ihrer früheren Beschäfti. gung sind.
Ich habe hier zwei Briefe vor mir liegen, meine Herren: ein Schreiben von dem Amtsarzt aus Eisfeld, ein anderes Schreiben von einem Arzt aus Unterneuburg am Rennsteig, die beide in ergreifender und überzeugender Weise darstellen, welche Wirkung die Her⸗ stellong der Phosphorzündhölzer auf die beteiligten Arbeiter hat. Sie weisen nach, daß nicht nur die Personen darunter leiden, welche in den Betrieben beschäftigt sind, sondern auch Personen, die niemals in dem Betriebe gewesen sind, well die Phosphornekrose die Eigenschaft hat, daß sie degenerierend auf das ganze Geschlecht wirkt. Es ist hier in einem dieser Briefe nachgewiesen, meine Herren, daß die Kinder von Arbeitern ober von Frauen, die in diesen Fabriken beschäftigt waren, solche Krankheiten der Knochen haben, ja daß sogar unter Umständen Knochenbrüche ein⸗ treten, ohne daß es die betroffene Person sofort merkt (hört, börth, d. h. ohne jedes Schmerzgefühl (hört, börth, weil eben eine voll= kommene Entartung des Knochensystems eingetreten ist. Meine Herren, ich will Ihnen hier einen solchen charakter istischen Fall aus dem
Schreiben des Amtsarztes vorlesen. Er berichtet:
Mir ist folgender Fall bekannt: Ein Mann steigt langsam von einem Leiterwagen; wie er weiterschreiten will, geht en nicht. Beim ö 30h I ö n.
Das ist doch ein schlagender Beweis far bie Wirkungen bieser ; kation! Und in dem von mir erwähnten Schreiben ist weiter
Daß die Frage überhaupt gar nicht mehr diskutiert zu werden
braucht, daß Phosphor ein außerordentlich gefährlicher Stoff für alle ist, die damit zu tun haben, geht auch daraus hervor, daß die meisten Staaten entweder die Fabrikation von Welßphosphorzündhölzchen und auch deren Einführung verboten oder daß sie selbst die Herstellung der Zündhölzer im Wege des Monopols in die Hand genommen haben und dann keine Weißphosphorzündhölzer herstellen. Die Richtigkeit der Behauptungen, die hier aufgestellt sind über die Explosions fähigkeit des vom Reiche gekauften Patentstoffes, besonders beim Transport, bestreite ich aufs allerentschiedenste. Wir haben die Frage auch technisch aufs allergründlichste prüfen lassen, und ebenso hat sich die Kommission davon überzeugt, daß die Explostonsgefahr nicht vorhanden ist. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, jede Fabrikation, namentlich von Feuerwerk
ksrpern, ist mit einer gewissen Gefahr verbunden, aber wenn man
nachlässig ist, kann man unter Umständen sogar Abends in seinem
eigenen Bett verbrennen!
Was ferner die Entschädigungsfrage betrifft, so stehen wir auf
dem Standpunkt: es hat niemand das Recht, zum schwersten Schaden seiner Nebenmenschen an Leben und Gesundheit ein gewinnbringende Gewerbe zu betreiben (sehr richtig! linke), wenn der Gegenstand der
Fabrikation nicht für die Menschheit ein absolutes Bedürfnis ist, und wenn diese Gegenstände in einem anderen, unschädlichen Verfahren bei den Sonialdemoktaten.
Meine Herren, wir haben verschiedenen Industrien die allerschwerste Auflagen gemacht im Wege der Unfallverhütung, wir ae ib . Vorschriften für die Fabrikation auferlegt; ich erinnere . 2 ; schweren Vorschriften, die wir den Fabriken auferlegt a. n m. haare verarbeiten (sehr richtig! bei den Sonaldem ae, Schweins borsten verarbeiten; ich erinnere an die sch — a,, den Fabriken auferlegt haben, die Accumulatoren — 2 daran, daß hier der Neichztag zum Gegrnsta * ö. =. 2 Debatte die Forderung gemacht * nn,. einer einge benden vorschriften durchzuführen, die seit⸗ e ,, bütten erlassen sin
ens der Neqierung für dien. genztigt
dadurch sind die Zinkhütten