1903 / 97 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche z.. Ernennungen Beförde cungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 21. April. v. Wedel, Yber ffn z. D., Pferdevormusterungskommissar in Pader⸗ born, in gleicher Eigenschaft. nach Bielefeld verseßt. v. Oppen,

auptm. und Komp. Führer im 1. Ostasjat. Inf. Regt. der Ostasiat. Besatzungs. Brig. (bisherige Gliederung), scheidet aus dieser Brig. am

25. April d. J aus und wird mit dem 25. April d. J als Komp. Chef im Kaiser Franz Garde- Gren. Regt. Nr. 2 angestellt. v. Schack, Lt. im Regt. der Gardes du Corps, vom

1. Mai d. J. ab auf sechs Monate als Zweiter militärischer Be⸗ gleiter Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Sachsen Coburg und Gotha, Gr. v. Rittherg, QOberlt., im 1. Gardeulan. Regt. Martin, Lt. im Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein) Nr. 5, vom 1. Mai d J. ab auf ein Jahr, ersterer zur Bot⸗ schaft in Konstantinopel, letzterer zur Botschast in Washington, kommandiert. Riedesel Frhr. zu Eisenbach Eudwig), Lt, im 1. Großherjogl. Hess. Feldart. Regt. Nr. 25 (Großherzog! Art. Korps), in das 2. Großherzogl. Hess. Drag. Regt, (Leibdrag. Regt.) Nr. 4 versetzt. v. Wichm ann, Lt. a. D. zuletzt im 1. Garde⸗ regt. . F, mit Patent vom 27. Dezember 1894 alt Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles) Nr. 46 angestellt und vom J. Mai d. J ab auf ein Jahr zur Dienstleistung, bei diesem Regt. mit der Maßgabe kommandiert, daß während dieser Dienst⸗ leistung * Patent als vom 2. Oktober 1898 datiert anzusehen ist. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 21. April. v. der Marwitz, Lt. im Kaiser Alexander Gardegren. Regt. Nr. J, mit der gesetzlichen Penston der Abschied aus dem aktiven Heere bewilligt; gleichzeitig ist derselbe bei den Offizieren des 1. Aufgebots 1. Gardegren. Landw. Regts, v. Arnim, Lt. im Gardefüͤs. Regt, mit der gesetzlichen Pensien der Abschied aus dem aktiven Heere bewilligt; gleichzeltig ist derselbe bei den Offizieren des 1. Aufgebots Gardefüs. Landw. Regts., * , Wandes⸗ leben, Lt. im 2 Hannov. Feldart. Regt. Nr. 26, v. Hauen⸗ schild, Lt. im Inf. Regt. von Courbisre (2. Posen) Nr. 19, mit der gesetzlichen Pension der Abschied ,, . Nachweisung der beim Sanitäts korps im Monat März 1503 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver fügung des Generalstabsarztes der Armee. Mit Wahr⸗ nehmung offener Assisten arztstellen sind er,, worden, und zwar: 2. März Dr. r er, Unterarzt beim Inf. Regt. rin Louis Ferdinand von Preußen? (2. Magdeburg) Nr. 27, Dr. Trgm bur, Ünterarzt beim Feldart. Regt. von Holtzendorff. (l. Rhein, Nr. 8, März Sommerkad, Unterarzt beim 6. Th 36 Inf. Regt. Nr. Fh, Sr. Noeh te, Unterarzt beim 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 81

12. hr, Unteratzt beim Inf, Regt. Prinz Friedrich der r , X e fn Nr. . Dr. Dütschke, ö beim Banziger Inf. Regt. Nr. 128, Dr. Fornet, Unterarzt beim . Regt. Nr. 13,

Nr 115, r 2. . Unterarjt beim 9. Westpreuß. Inf.

9 ., Regt. Nr. 176, Haenisch, Unterarzt beim 5. Bad. Feldart. Regt.

17. März N

I Mär Illing, eigsährig freiwilliger Arzt bein 1. gethring.

Inf. Negt. Nr. zo, unter Ernennung zum Unterarzt des Friedenö— des, x ;

lan 25 März Dr. Salecket, Unterarzt beim 4. Lothring. Inf.

Regt. Nr. 136, Dr. Christian, Unterarzt beim 2. Nassan. Inf.

Reitz he, gie ich, einshrl⸗

25. März Friedrich, einjährig-⸗freiwilliger Arjt beim Groß— herzogl. Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. O0, unter Versetzung zum 8. Regt. König Friedrich 11I. (2. Schles) Nr. 11 und Ernennung zum Unterarzt des Friedensstandes,

1 ö. März Herzer, Unterarzt beim 4. Unter . Elsäss. Inf. Regt. Nr. 3,

30. März Mulzer, einjährig freiwilliger Art beim 1. Garde— Feldart. Regt, unter Versetzung zum Torgauer Feldart. Regt. 3 . und Ernennung zum Unterarzt des Friedensstandes,

25. ärz Haesner, ehemaliger Studierender der . Wilhelms -Akademie, vom 1. April 1905 ab zum Unterarzt belm 2. Hannob. Drag. Regt. Nr. 16 ernannt und gleichzeitig zur Kaiser Wühelms⸗Akademie für das militärärztliche Bildungswesen kommandiert.

Königlich Bayerische , . ö

ähnriche ꝛ. Ernennungen, Beförderungen u n ,,,, Heere. irre ?! Mannexrt, Oberlt. und ,. bei den Art. Werkstätten, vom 1. Ok⸗=

tober d. J an auf ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt, ü, 15. April. Ernannt; Bauer, Hauptm. beim Sta ; es 12. Feldart Regt, unter Beförderung zum Major ohne 2844 zum Abtellungs kommandeur im 16. , ,,, tifikation Ingolstadt, zum K ndenr de pig fn iel nf i f en. wi ben, ,. r fr, bataͤillon, zum Kommandeur, Liese r n m .

d Kompagniechef in 1. Pionierbataillon,

ern g eg f , Lattermann, Hauptm. des . Regts. Kaiser Franz Joseßh, von Oesterreich, im 356 ö 6 . König Albert von Sachsen, Pfeiffer, Hauptm., im 22. Inf. Regt,

? „im 1. Pion. Bat unter . n, Chefs, Friedl, Oberst.

Beförderung zum ; 5 Feldart. Regts. König, unter Beförderung zum ptm, Fett. Hr n 5. Feldart. Regt, Hörnle, uptm. bei, der Insp.

dez Ingen. Korps und der Festungen zum Adjutanten bei der ge⸗

nannten Insp. . ö Medicus, Oberst und Kommandeur des *. . . in lig, 61 . ;. gh z J ö . 9 Battr. Chef im 19. Feldart. . . kol. . Regis, Weber, Adjutant bei der . le gen. 66 l ; s.,, Heinemann, Lehr

Festungen, zum Stabe des 3. n . dhe n gm m, n ber Kriegöschule, zum Stabe deg Eisen 9 n . 8 2. Pion. Bat, zur Telegraphenkomp. * ö a. , Stelle als Kominandeur dez 3 Pion. Bat en . . Hegts, kommandiert zur Kriegsakademie, ;

ö 9 Fehn n zu Oberlte., Chram bach, Fähnr. des

l König, zum Lt., befördert. ö 4. gif , , e ,., Im aktiven Heere. n , , , bestimmungsmäßigen Abzeichen . lf een . 36 ö des 1. Pien.

ter, Oberst

Bats.,, Bauman be, or und Abteil. Kommandeur im 19. eld⸗ 296

ariillerieregiment, Büh

mig, Major beim Stabe des Eisenbahn⸗ batalllons, Schröder, Hauptm.

und . . i

d achsen, unter Verleihung de arakte n, m 1. 5 . Erlaubnis zum Forttragen der his- herigen liniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen 6 n rer gesetzlichen Pensien der Abschied bewilligt . erlt. e,, , 2 ö. d . ieh el e eln schtet Keiwilligt:

. ber Res. des Inf. Leib Regts, mit der Cr—= fer r nl , der bisherigen Üniform mit den für Verab ;

en Abzeichen, Haß ler. Hauptm. von der Landw. . 3 ö 3. ö 3 . e gf . . ü . n), a . bel ö , n 3 , Hon den Pionieren, Martin (Regens. burg vom Train, Schindler Ludwigshafen) Oberkt. von den Pionieren

. ĩ Tragen der der Landw. 2. Aufgebots, diesem mlt, der Erlaubnis . r nde, k

von der Landw. j. Aufgebots: Frhrn. d l. A (I Hünchen,, Dipt mar (Nürnberg), Oherlts. . 2 * ; . 9 1 2. Aufgebots: 9a. rbach (Würz⸗

burg), Hauytm. bon der Inf; den Oberlts: Wun derer (Erlangen), Trölt ch Gunzenhausen), Haas (Hof), Kundmüller (Nürnberg), Föckersperger, Neidert (Straubing), Rühle (Gunzen— kausen), Stens Kaiserslautern, Brgun (Amberg), Reuscher, Tillmann Gaiserslautern, Diesel , Hellwig (1 München) von der Inf., Berner (Aschaffenburg) bon den Jaͤgern, Mayer (Augsburg, Mirtlsperger (Wasserburg, Surges Kaiserslautern, Schmitt (Nürnberg von der Feldart.,, Zweibrücken) von der Fußart.,, Nennhuber, Schneider (Nürn⸗ erg, Maurer (Weiden), Scherer (Nürnberg), Lis. von der Inf, Lenk (Passau), Lt. von der Kav. Feldart. J. Aufgebots (Augsburg), Regts. König versetzt.

Beamte der Militärverwaltung.

19. April. Abele, Proviantamtskontrolleur des Proviantamts Bamberg, zum Rendanten bei den militärischen Strafanstalten auf Oberhaus, Hennefeld, Proviantamtsgspir. des Proviantamts Erlangen, zum Proviantamtsassist. beim Propiantamt Würzburg, ernannt Reis ke, Proviantamtskontrolleur, vom Propiantamt Nürn⸗ berg zu jenem in Bamberg, Hartmann, Proviantamtsassist. vom Proviantamt Würztzurg, zu jenem in Nürnberg, unter Beförderung zum Provigntamtskontrolleur, versetzt. Königer (Amberg), Brand! (Straubing), Oberapotheker von der Landw. J. Aufgebots, Dörnhöffer (Bayreuth), Steiger (Augsburg), Veterinäte von der Landw. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Königlich Sächsische Armee.

Offiziere, Fähnriche ze. Ernennungen, Beför de rungen

und Versetzun gen. Im aktiven Heere. 17. April v. Stiegkitz, Gen. . von der Armee, zum Kommandeur der 3. Div. Nr. 33 ernannt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 17. April. Hingst, Gen. Lt. und Kommandeur der 3. Did. Nr. 32. in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubnis r nn Gen. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen 6p. gestellt. z

Beamte der Militärverwaltung.

. Verfügung Les Kriegsministeriumg. 7. April. Lorenz, Garn. Verwalt. Oberinsp. in Wurzen, auf seinen Antrag unterm 1. August d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt.

15. April. Wolf, Reßarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiberg, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt. ;

17. April. Bretschneid er, Roßarzt im 1. Hus. Regt. König Albert Nr. 18, zum Oberroßarzt mit Wirkung vom 1. d. 3

ab befördert. Kaiserliche Marine.

Berlin, 21. April. Griot, Hauptm. und Adjutant bei Kommando der Marinestation der Nordfee, . J . Adjutant beim Kommando der Marinestation der Ostsee, ein vom 18. April 1903 zu datierendes Patent ihres Dienstgrades verliehen.

Mezger, Lt. von der Landw. zu den Res. Offizieren des 4 Feldart.

zum zur

Deutscher Reichstag. 295. Sitzung vom 24. April 1903. 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die im Worhaut bereits mitgeteilte Interyvellation der Abgg. Gröber und fer Gentr.) bezüglich des Falls Hartmann⸗Hüssener in Essen.

Ueber den Anfang der Nummer d. Bl. berichtet.

Nach Begründung der Interpellation durch den Abg. Stötzel nimmt zur Beantwortung das Wort erh .

Staatssekretär des Reichsmari admiral 3 Tirpitz: .. i. Staataminister, Vize

Meine Herren! Die erste Frage, die von den Herren Snte pellanten gestellt ist, lautet: 464 . K was dem Herrn Reichskanzler über die Tötung des Fuß—˖ artilleristen Hartmann vom Westfälischen Fußartillerieregiment

Nr. 7 in Cöln durch den Kadetten zur See Hüssener in Essen

bekannt ist. .

Ich werde mir erlauben, diejenigen Meldungen, welche mir von dem zuständigen Gericht, dem Gericht der J. Marineinspektion, zugegangen sind, mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten, hier vorzulesen: 45

Am 14. April meldet das Gericht: .

S. M. S. „Blücher hat vom Garnisonkommando Essen folgendes Telegramm erhalten: .

Der Kanonier Hartmann, Fußartillerieregiment Nr. 7, ist in vergangener Nacht vom Fähnrich zur See Hüssener durch Stich in der linken Brustseite getötet. Letzterer verhaftet. Leichenschau und Obduktion durch Amtsgericht veranlaßt, Marinestation der Ostsee benachrichtigt. .

Auf eine sofort vom Gericht veranlaßte Rückfrage hat das Garnisonkommando Essen weiter geantwortet:

Tat in Essen am 12. d. M. Nachts zwischen 12 und 1 Uhr auf der Straße geschehen infolge Gehorsamsverweigerung des be trunkenen Hartmann. 4

(Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Zeugen der Tat vorhanden. Mit der Führung des Ermittelungs⸗ verfahrens an Ort und Stelle habe ich den Kriegsgerichtsrat de Bary beauftragt. Von dem Ergebnis der Untersuchung werde ich so bald als möglich Meldung machen.

Ich habe, nachdem mir diese Interpellation bekannt geworden ist, noch einmal telegraphisch um Bescheid ersucht, wie auf Grund des jetzigen Standes der Untersuchung der Tatbestand sich darstellt, und habe heute ein Telegramm von dem zuständigen Gericht in Kiel be⸗ kommen, welches folgendermaßen lautet:

Fähnrich Hüssener stellte Hartmann wegen auffälliger Trunken⸗ heit und befahl ihm, zur Wache zu folgen. Hartmann folgte ihm 20 Schritt in Begleitung Lütscher, dann riß er sich los, wobei Hüssener einen Stoß erhielt. Hartmann floh, Hüssener zog den Dolch und verfolgte ihn, rief Halt, schlug zweimal mit dem Dolch und stieß dem Hartmann in den Rücken.

(Zurufe von den Sozialdemokraten.) Hartmann war dem Hüssener sehr wahrscheinlich unbekannt; sie haben nicht dieselbe Schule besucht. Ein Notizbuch mit Namen von Soldaten, die er angehalten hatte und melden wollte, ist bei Hüssener nicht gefunden; derartiges ist bisher auch nicht ermittelt worden. Weitere Ermittelungen schweben noch. Hüssener war nüchtern und gibt an, im guten Glauben gehandelt zu haben (hört, hört! links), er bestreitet die Tötungsabsicht.

Meine Herren, in kurzer Frist werden die gerichtlichen Verhand—

lungen öffentlich stattfinden und volle Klarheit geben mit allen Neben-

Sitzung wurde in der gestrigen

umständen, die dieser unglückliche Fall aufweist. Sollte es dann noch

ang

erforderlich sein, so bin ich bereit, auf Grund des gesamten vorhandenen Aktenmaterials dem hohen Hause eine eingehende Darlegung zu geben. Was die zweite, von den Herren Interpellanten gestellte Frage anbetrifft, so sind die Bestimmungen über den Waffengebrauch des ilitätrs ganz präzise und ebenso die Bestimmungen und Vorschriften über Behandlung Betrunkener. Die Bestimmungen über die Ver= wendung von Waffen nach Art. 12 der neuen Kriegsartifel lauten: „Jeder Vorgesetzte ist berechtigt, die Waffen zu gebrauchen, um den tätlichen Angriff eines Untergebenen abzuwehren oder um seinen Befehlen in äußerster Not und dringender Gefahr Gehorsam zu verschaffen. (Zurufe von den Sozialdemokraten) Dieser Artikel ist gegen die früheren Kriegsartikel dadurch verschärft worden, daß zwischen den Worten ‚äußerster Not“ und „dringender Gefahr“ früher ein oder stand. Es müssen jetzt also beide Fälle zutreffen, damit der betreffende Vorgesetzte die Berechtigung daraus herleiten kann, von der Waffe Gebrauch zu machen. Soweit der Fall zu übersehen ist einige Ermittelungen stehen ja noch aus ist direkt gegen die bestehenden Bestimmungen berstoßen worden. Ich werde dahin wirken, daß die Bestimmungen anf das eindringlichste gelegentlich der Instruktionen dem betreffenden Personal eingeschärft und entsprechend häufig wieder⸗ holt werden.

Ich möchte dann noch auf einen kleinen Irrtum, welcher in der Interpellation untergelaufen ist, aufmerksam machen. Es handelt sich hier nicht um einen Kadetten zur See, sondern um einen Fähn⸗ rich. Das ist ein Unteroffizier mit Portepee. Der Fähnrich Hüssener befindet sich im dritten Dienstjahre und im 21. Lebensjahre. Ich bin fern davon, hierin etwa eine Entschuldigung erblicken zu wollen; im Gegenteil, es verschãrft die Angelegenheit nur, und ich wollte das nur sagen, um falschen Anschauungen über die Stellung des 2 Hüssener die im Publikum verbreitet sind, hier entgegenzutreten. ;

Der Herr Vorredner hat ferner ausgeführt, daß der Gedanke im Publikum verbreitet ist, daß den betreffenden Fähnrichen ein unrichtiges Verfahren gegen die Untergebenen anerzogen wird. Ich möchte doch dagegen auf das allerschärfste protestieren. Ich glaube, für niemanden ist es unangenehmer, wenn solche Vorfälle passieren, als für die Vor⸗ gesetzten selbst. Ich glaube aber, meine Herren, man kann solchen ganz erceptionellen Fall, der ja eigentlich gar nicht zu verstehen ist, vielleicht auch noch nicht voll geklärt ist, weil die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, nicht generalisieren. (Sehr wahr! rechts.)

Was das Verbot des Waffentragens auf Urlaub anbetrifft, ja, meine Herren, wo würde da die Grenze sein? Ist der Gar⸗ nisonurlaub auch mit eingeschlossen, und soll ein Unterschied bestehen zwischen denen, die auf Urlaub in einer Stadt sind, und denen, die dort in Garnison stehen, oder soll es sich gar um die Frage handeln, überhaupt das Waffentragen bei der ganzen Armee zu verbieten? (Sehr wahr! Sehr richtig! links. Heiterkeit rechts) Ich glaube, das wird selbst nicht in der Absicht der Interpellanten gelegen haben.

Meine Herren, die Marine bedauert auft tiefste dieses un glück liche Vorkommnis, und ich kann nur sagen, daß die Beurteilung,

welche dieser Fall in der Marine selbst gefunden hat, die stãrkste Sicherheit gegen die Wiederholung eines derartigen Falles bieten wird, soweit überhaupt ein solcher Schutz geboten werden kann.

k . a . *. r , . 86e wird

er will. eutnant KHrüse wiß ö.

auf iich genommen, die Tat enn, und n

funden, der auch , e Sühne enthält.

dazu scheint mr das Benehmen des 9 ener . 6 es; er will sich mit seiner Offiziersehre decken und ist dabei in mehr als einem Punkte ö, , der Unwahrheit überführt worden. Wer auf seine Ehre stolz ist, pflegt auch vor Gericht der 3. , mählicher, als sich

dur erunglimpfung des Opfers und durch Unwahrheit aus der Schlinge ziehen zu wollen. Das ist kein Mut, sondern dag Gegen teil. er Vorfall ist sehr ausführlich erörtert worden. Der Ge— tötete soll betrunken gewesen sein; ich will mit dieser Möglichkeit k Wenn er wirklich betrunken war, dann hätte der junge Kadett sich sagen müssen, daß er viel pflichtmäßiger und ehrenvoller handelte, wenn er den Betrunkenen in sicherer Begleitung nach Haus bringen ließ, anstatt ihn zum Ungehorsam zu provozieren. Dieser einfache Ausweg, den das Gesetz u. war leicht auszuführen, denn das Kasernement und die alterliche , waren 1 wenige Schritte von der Restauration Müller entfernt. Ob sie Schulkameraden waren, ist gleichgültig; sie kannten sich, denn der Vater des Hartmann ist der Inhaber des ersten Hotels in Essen, wo sämtliche Offiziere zu verkehren pflegen. Der Hartmann senior und die beiden Brüder des Verstorbenen waren in ganz Essen bekannt; ich selbst kannte auch den Verstorbenen und kann ebenfalls bezeugen, daß er ein ruhiger Mensch war, der nicht behandelt werden durfte, wie ein wildes Tier behandelt zu werden pflegt. Hartmann soll im Zustande der Trunken⸗ heit den Gehorsam , haben. Daß das wirklich der 1. war, bestreitet der noch nicht vereidigte Zeuge Lüscher; nach dessen eugnis ist der Mann ganz ruhig mitgegangeg; daz ist doch nicht Gehorsamsverweigerung, das ist nicht einmal Widerstand. War der Seekadett überhaupt berehtigt, den Mann zu verhaften? Er konnte ihn nicht verhaften lassen, üm die, Identität . zu lassen, denn der Hartmann war ihm persönlich bekannt. Wenn man jedesmal einen verhaften kann, auch wenn die Verhaftung nicht nötig ist, und wenn jeder über den Haufen gestochen werden kann, sobald der Ver— haftende glaubt, der andere wolle sich ihm entziehen, dann brauchen wir ja die ganjen Bestimmungen über Gehorsamsverwelgerung nicht. Dann würde es Rechtsgrundsatz sein, daß der Ungehorfam allemal mit dem Tode hestraft werden kann. Allerdings redet Hässener sich mi der Räcksht auf feine Offtziersehre heraus; er spricht in dem! Rr von dem harten Kampf zwischen Pflicht und Ehre. .

ö 3 re, davon daß die Ehre ihn zum Mörder zu werden gejwungen ang daß die leerer Einwand, der nicht von Mut, 2 6. e. 1st ein Mutes diktiert ist. Bel der heutigen Imterpellanen . egentell des gut, sich mit dieser Persönkichleit eingehend zu befassen . . nicht

in . aus der Tat heraus darü e t here rüber nachzudenken, oh u befürchten sind, und ob solche e rn,

tmee entdeckt Phantasiegebilde

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zieren lassen, wie er depu; wier duziert hat; ir ihn 60 . an die Ehre be i b we ür 6 , 66 * . 5 rutalen Ueberhebung einc, Sekundaner ,,

gPottähnlich hielt, obwohl er und Tertianert, ber

Gottes Erdboden war. Auf eine Zigarette angeboten und geraucht, als ob n

der Wache hat er de 2 selbst in Hemühternse enn. zts geschehen wäre. Wie le Beleuchtung d

ein ganz lleineg, winziges erg *