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d Abg. Stadt hagen er Beiträge R 6. ol ns um so unerbörter, als die Leistun
10 oo erhöht habe, um 1
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berichtet.
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die bel vielen großen Gedanken in der
gingen, so ist mathematisch unjwelfelbaft, daß eine ganze Reibe Ortt.
ö Standpunkt aus nachweisen, daß die füt die Gemeindelrankenlassen bot.
Deutscher Reichstag.
296 Sitzung vom 25. April 1903. 1 Uhr. Ueber den Anfang der Sitzung wurde am Sonnabend
Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend weitere Abänderungen des Krankenversicherungsgesetzes .
Nach 8 des Gesetzes wird der Betrag des ortsühlichen Tagelohns von der hoheren Verwaltungsbehörde nach An— hörung der Gemeindebehörden festgesetzt. Die Vorlage will auch den Vertretungen der beteiligien Arbeimmehmer Gelegen⸗ heit zur Aeußerung darüber gegeben ö 666.
bg. Stadthagen (Soz.) verteidigt einen 2m der Abgg.
Albrer t und Gendosfen, nach dem im Gesetz ein Minimalsatz des ortsüblichen Tagelohns bestimmt werden soll, und zwar nicht unter 2. für mn r männliche Arbeiter, nicht unter 1.50 M für alle äbrigen versicherungspflichtigen Personen. Mangels einer solchen Be mmung würde es dahin kommen, daß die At eiter in den östlichen rovinjen mit 25 3 ikre Familie ernähren müßten. Das würde ein Hohn auf die soziale Gesetzgebung sein.
Der 8 8 wird ohne weitere Debatte unverändert an⸗ genommen.
Der 8 10 des bestehenden Gesetzes bestimmt:
Ergibt sich aus den Jahresabschlüssen, . die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge zur Deckung der gesetzlichen Kranken⸗ unterstützungen 36 ausreichen, so können mit Genehmigung der köberen Verwaltungebebörden die Beiträge (von 190) bis auf 20) des ortzüblichen Tagelohnes erhöht werden.“
Die Vorlage und die Kommission wollen die Erhöhung bis auf 3 Prozent zugelassen haben. Die Abgg Albrecht und Genossen beantragen die Ablehnung dieser Abänderung;
rner wollen sie die Erhöhung der Beiträge über 11/9 Proz. 1 mit Zustimmung der Mehrheit der Versicherten erfolgen en
Der Absatz 3 des 5 10 des bestehenden Geseßes soll nach Iinem Antrage des Abg. Hofmann⸗Dillenburg (nl.) folgende ,. den Jahretabschlussen dauernde Ueherschüss
rgeben aus den Jahresa en dauern e üsse der . aus Beiträgen über die Ausgaben, so hat nach An ammlung eines Reserpefond im Betrage der durchschnittlichen Jahregausgaben der ietzlen drei Jahre die Gemeinde zu beschlieseen, ob eine Herabsetzung der Beitrage oder eine Erhöhung oder Er⸗ weiterung der Unterstützungen eintreten soll. ;
Die Anträge Albrecht und Genossen wellen hier an Stelle der Gemesnden gesetzt wissen: „die Versicherten durch
Mehrheitsbeschluß⸗/
j 19 tritt für die Anträge Albrecht ein. Es sei Y e der Erhöhung der ohne daß die Versicherten, die auch nur ein Wort zu sagen ö . n 2 len durchaus ungenügend seien, die Erhöhung dieser alle nur 160, betrage. Das sei olltarif, wo man die Zollintraden um osa dadon den Arbeitern wieder zurück zu können. Man wolle bier nur in verschleierter Weise die eindebefsliz auß den Taschen der Arbeiter decken; es handle sich um nichtz weiter, als um eine Abwäljung der Armenlasten auf die beiter, um eine schwere Belastung und um die Entrechtung des
cbeiterz unter dem Deckmantel der sozialen Fürsorge. ;
Die Abgg. Lenzmann (fr. Volksp) und Roesicke⸗ Dessan (fr. Vxag) beantragen, die Erhöhung der Beitrage nur bis zu A /a Proz des orteüblichen Tagelohns zuzulassen.
Abg. Dofmann«- Dillenburg tritt den Anträgen der Sonial. ten werden
ein unerhörtes Vorgehen, die traͤge bis um 50 olg zu dekretieren,
gufbringen müßten,
nlenversicherun dielmehr im günstigsten in Verfahren * beim
kemort aten enten; weil sie das was —⸗ damit ie ,, s,, . Redner , . * Antrag zur ; Vern een enzmann: Wir de. Untrag ö ö ü bedeutet ö. wir werden 56 keinen . te anstels d ke . n, , , e, Büsin urch übe 2 3 z den dürfe man k der .
rsicherung, die ohnehin nur ein höchst 1 Nolbehelf ist, der längst hätte 8 dar
j t= eder des Reichstages nicht 1 auchen) Sz 10 der .
Redner erflãrt
genwärtigen Justand 2 nach
6. zunächst die Herabsetzun en Tageckohng erfolgen müsse.
r. des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posabowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Wenn ich die der Beratung dieses Gesetzes gefällt das Madchen im Märchen denken, habe Gold gesammelt, und wie sie des Motgeng nachsah, war in ibrem Korbe alleg nur Asche. So sucht man auch hier analvtisch nachtuweisen, daß die Vorlage, welche die Regierung für einen wesentlichen Fortschritt in der
elnung, die die Mehrbelt in der Kommission teilte — nichts als Asche scl. Nun sst es n verhältnismäßig einfach, bier Anträge zu stellen, die allerdings eine wesentliche sachliche Verbesserung
Krankenbersicherung darstellen würden. Ich sagte selbst schon gestern: die verbündeten Regierungen sind sich dessen bewußt, daß noch wesentliche Verbesserungen in der Kranken dersichetung nötig sind und durchgeführt werden müssen. Aber Welt spielt eben die anzfrage leidet immer eine wichtige Rolle. Wenn die Anträge,
die bier schon beraten ist und die noch iu beraten sind, durch ˖
herben Kritiken höre, die während sind, muß ich unwillkürlich an welches des Nachts träumte, sie
kenkassen nicht mehr leistungsfähig sein würden. Dann waren nur jwel Möglichkeiten: entweder müßte man die Beiträge welter erheblich erhöhen, vielleicht auch gesetzlich anders verteilen — eine Frage, die auf bie Verwaltung ker Kassen überhaupt eine notwendige Rückwirkung üben müßte — oder die leidenden Ortskrankenkassen aten geschlossen werden und in den Gemelndelranlenkasfen aufgehen, so gerabe bil Farm annehmen, die bier bekämpft wird, und die — * — nach ber Catstehung dee Gesetes nur alðs elne eentuale
Krankendersicherung hält — eine
gesehenen 300 nötig sind. Die verbündeten Regierungen müssen deshalb das höchste Gewicht auf Annahme der Vorlage in dieser Beziehung legen. Wenn Sie einen entgegengesetzten Antrag annehmen, kann ich keine Gewähr dafür bieten, daß im Bundesrat diese Vorlage Zustimmung findet. Es hilft eben nichts, die finanziellen Grundlagen für die Verbesserungen, die hier gefordert werden, müssen unbedingt vorhanden sein. Wir würden einem Gesetze nicht zustimmen können, von dem die ver bündeten Regierungen meinen, daß diese finanziellen Grundlagen für dasselbe fehlen. Ich habe bereits erklärt, und ebenso meine Herren Kommissarien: es ist eine gründliche Reform der Krankenversicherung für später in Aussicht genommen; man wird dann erneut in die Prüfung der Frage eintreten: ist es — und das ist der Kernpunkt, den ich nicht zu vergessen bitte — finanziell möglich, derartige weitere Verbesserungen, wie sie in diesen Anträgen enthalten sind, einzuführen? Aber solange wit die Beiträge der Mit- glieder, wie geschehen, begrenzt haben, muß auch das, was den Mit⸗ gliedern geboten werden kann, sich nach dieser Grenze der Beiträge richten. Sonst entsteht ein finanieller Ausfall. In den Gemeinde⸗ krankenkassen würde sich dann der Zustand verewigen, daß eine Reihe von Gemeinden aus den Beiträgen die gesetzlichen Leistungen nicht aufbringen kann und infolgedessen kommunale Zuschüsse leisten muß. Wenn sich die Gemeinden dagegen wehren, so ist das ihr gutes Recht; denn der Gedanke des Gesetzes ist unzweifelhaft der, daß aus den Beiträgen auch die Leistungen zu bestreiten sind.
Meine Herren, wenn schließlich bemängelt wird, daß in der Be⸗ gründung gesagt ist, die Erhöbung der Beiträge solle auch dazu bei⸗ tragen, die Aerzte besser zu stellen, so ist das, glaube ich, ein ver⸗ nünftiger Grundsatz. Wenn vorhin bebauptet wurde, daß eine Reihe Gemeindeärzte zu niedrig besoldet sei, so wage ich das nicht zu be⸗ streiten. Aber die Klagen in der Presse haben sich nicht dagegen ge⸗ richtet, daß die Gemeindeärzte zu niedrig besoldet sind, sondern da⸗ gegen, daß die Ortskrankenkassen ihre Aerzte zu gering besolden. Will man die Mittel bieten, um diesem Uebelstande, der ziemlich all⸗ gemein anerkannt ist, abzuhelfen, so muß man die Beiträge so be⸗ messen, daß sie auch diese Leistungen zu decken im stande sind. Man kann nicht praeter legem sagen: wir wollen die Beiträge für die Gemeindekrankenkassen nicht erhöhen; was fehlt, das können die Ge= meinden aus Gemeindestenern zuschießen. Das entspricht nicht dem Gesetz. Wenn die Gemeinden verlangen, daß die Beiträge, die von den Gemeindekrankenkassen erhoben werden, auch die Ausgaben decken, so stehen sie auf gesetzlicher Grundlage, und wenn jemand auf einer gesetzlichen Grundlage steht, kann man ihm aus seinen darauf begründeten Ansprüchen keinen Vorwurf machen. (Bravo)
Kommissar des Bundesrats, Regierungsrat im Reichdamt des
Innern Dr. Beckmann verteidigt die in der Vorlage vorgesehene Irhöhung der 299 auf 300 unter Vorführung statistischen Materials.
Abg. Roesicke⸗Dessau bemerkt, daß die Mitaliederbeiträge nicht mehr erhöht werden dürften als unbedingt netwendig sei. Das treffe namentlich bei der —— — 6 in der sich die Aermsten der Armen befinden. Eine Er—= öhung von 2 auf 3 ½, also um 50 e wäre nicht not- wendig; 15 0/9 würden ausreichen, um die erhöhte Leistung guszu gleichen. Der regierungeseitig angeführte Grund, daß für die Aerzte größere Leistungen bewilligt werden müßten, treffe nicht zu. Die Bei⸗ träge zur Gemeindekrankenversicherung hätten 1900 nicht weniger als 11 700 000 M betragen. Die Erhöhung von 2 auf 3910 würde also die n, erheblich belasten. Redner bittet deshalb, den frei⸗ sinnigen Antrag anzunehmen.
wie es die Regierungen ft e vor een , r nme, ü , n n, , el. K 1 Regierun im Reichs am
Kommissar des Bundesrat, görat
Innern 36 Beckmann rt aus, eine Erhöhung des Fonorars der Gemeindekrankender ng sei sehr wohl no weil diese Vorlage . eine bedeutende Mehrarbeit für diese mit sich bringe. E Beit nicht. Eg handel des Defizits aus der
ern Der Sa eindekrankenver
drei tun,
eit geben, ehmen. Ich n zu Äntrag Hofmann zustimmen, weil er eine Ver.
,,,, ag j . welche etzgebung hoffen en wird, r . ,,, 16 Die bis⸗
ern e * icht, die uns doch n 3 3 esteun ee, und weiter bestehen soll, abzuwürgen. e u die M . behalten, Berp 4 ; enn au , * nicht völli 2 ist, so müssen wir doch an⸗ esichts det Mehrlosten füt die Erhöhung der Le . nach der herd l und angesichtg der Erhbsö u der 6 Ent ga fi so boch fie. Wir 2 die . 3 als ein Sicherheits ventil. Auch dem Antrage ann stimmen wir zu. 2 . die Ausführungen der
Abg. Sta dtha gen wendet sich ʒ n
orn. Gz sei kein Beweis geführt, daß
— 4 öbung bis i 36 eintreten
Begründung, daß 11 0 Er⸗
g ng e 2 3
nach der Vorlage zu de un ogar schon
f fai n, 1 ärztlichen Honorare Rc sicht 2 . also die Erböhung der 24 50 og? 8 Zentrum ha
. abgel 1 die Gemeindekranken ng die freie Aerzte
uuzulassen habe sorben erklart, man wolle
tz v Beststand der Gemcindelranken.
ländige Versicherungeform zu
Trimborn und Lenzmann ist in⸗
atzantrag eingegangen; ö en ie ee m. 12 Erhöhung von Bei— trägen über 2 Vors die aug einem
Mein der Kommlssarius wird demnächst noch vom mathematischen
jahren
Abg. Roesicke⸗Dessau
Verbefferung und werde dafür — 2 2 er ö
m, 3 6 l. Trimborn zur Antrages ie nn , . lden verwendet
daß dieser dem Einwande der Linken bege — 6 der Beiträge zur . werden.
n, / des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es ist ja sehr schwierig, über eine solche Ma terie während der Debatte sich sofort schlüssig zu machen. Wir wollen aber bis zur dritten Lefung die Gedanken, die hier angeregt sind, ein⸗ gehend erwägen. Denn das muß ich zugestehen- der Grund für die Zulaͤssigkeit der Erhöhung der Beiträge war nicht der, dahin mm wirken, daß den Gemeinden alte Vorschässe erstattet werden könnten; ob der Antrag in der Form möglich ist, darüber müssen wir ung allo die Entschließung vorbehalten.
Unter Ablehnung der Anträge Albrecht wird der s 10 mit den von den 7 Trimborn⸗Lenzmann und em Abg. Hofmann⸗Dillenburg vorgeschlagenen Amende⸗ ments aängenemm en, Abschnmitt G des bestehenden Gesetzes handelt von den Ortskrankenkassen.
Der 3 18 bestimmt u. a.. Die Errichtung gemeinsamer Ortskrankenkassen für mehrere r, , oder
arten ist zuläsfig, wenn bie Zahl der in den einzelnen Ge⸗ werbezweigen und Betriebsarten beschäftigten Personen weniger als 109 beträgt. Ein Antrag Albrecht, die Worte von „wenn“ bis „beträgt“ zu streichen, wird abgelehnt. k
Im J 17 wird bestimmt, daß gegen die Verfügung der höheren , durch welche die 32 einer gemeinsamen Ortekrankenkasse angeordnet wird, der Ge⸗ meinde innerhalh 1 Wochen die Beschwerde an die ZJentral⸗ behörde zustehen soll. ;
Die Sozialdemokraten beantragen, diese Be⸗ kee, die den Gemeinden ein exzeptionelles gecht gebe, zu treichen.
ie Bestimmung wird aufrecht erhalten. Der 3 25 (Mindestleistungen der Ortskrankenkasse) soll nach der Vorlage dahin . werden, daß die Unt ung in Höhe des Krankengel an Wöchnerinnen auf die Dauer von mindestens sechs statt vier Wochen nach ihrer Niederkunft zu gewähren ist. ;
Die Kommission hat dem zugestimmt und ferner beschlossen, zwei weitere Aenderungen des 5 W dem Plenum vorzuschlagen: I) soll der . Tageslohn, nach dem die Krankenunterstützung bemessen ist, an die Stelle des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagesarbeiter treten, soweit er M6 (bestehendes Gesetz 3 e) für den Arbeitstag nicht überschreitet; 2 soll in dem 32 wo die Festsetzung des durchschnittlichen Tagelohns klassenweise erfolgt, dieser Durchschnittstagelohn einer Klasse nicht über den Betrag von 5 (M) M6 festgestellt werden.
*
Abg. Mol kenbuhr befürwortet den Antrag Albrecht, dem die Wöchnerinnenunterstützung auf 12 Wochen, 6 ver und 5
der Niederkunft, erstreckt werden soll, und außerdem freie Gewährung der erforderlichen Hebammendienste und frele ärztliche chandl der Schwangerschaftsbeschwerden gewährt werden soll; 6 (
für das Sterbegeld, das nach dem Gesez im 20 9
mn des durchschnittlichen Tagelohns zu gewähren ist, ein Mindestsaßz von , uin.
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eie e, nach sij . . Eitung . 11 un
2 . ontag 11 Uhr.
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Haus der Abgeordneten.
62. Sitzung vom 25. April 1905, 11 Uhr. .
Auf der Tagesordnung steht zunãächst die Verlesung folgender
Interpellation der Abgg Letocha und en:
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fs bas Lehen eingebüßt haben. 9 6 . auf die 2 im Kreise der dortigen Arbeiter bevölterung hervorgerufene Beunruhigung richte ich an die König⸗
liche Staatsregierung die Anfrage: aben die bisherigen Untersuchungen über die u n so viele Menschen —
2 ,,, gefallen erg
weich · M ind getroffen oder geplant, um die Eid rr, 4 4 zu e nn. Auf die Anfrage des Präsidenten ini * * m , öller bereit, ö ofort zu beantworten.
Let tr. der Tribüne vollständig 1. . , *
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Der schwere Unglücksfall, der sich auf der Königin Luise⸗ Grube leider vor einigen Wochen zugetragen hat, gehört zu den leider unvermeidlichen Elementarereignissen, mit denen der Kohlenbergbau nun leider verknüpft ist. Niemand kann diesen Unglücks fall mehr bedauern als ich und die gesamte Bergverwaltung. Er⸗ schwert wird unser Vorgehen in diesem Falle wie in vielen ähnlichen dadurch, daß alle beteiligten Arbeiter und Beamten dahingegangen sind, nicht mehr vernommen werden können. Schlüsse können nur ge ogen werden aus den vorgefundenen Tatsachen.
Diese Tatsachen sprechen allerdings dafür, daß die Vorausetzungen des von dem Herrn Vorredner angegriffenen Grlasses der dortigen Bergwerkeperwaltung eine große Wahrscheinlichkeit für sich baben. Der Herr Vorredner hat, wie ich glaube nicht ganz mit Unrecht hervorgehoben, daß es einen peinlichen Eindrudãd gemacht bat, daß alsbald nach dem Unglückfalle auf Grund dieser Indisien hin Anklage gegen dse beteiligten Arbeiter erhoben worden sst. Das bätte man vielleicht unterlassen können; man hätte
Anklage später erheben können. An den Tatfachen andert et