1903 / 98 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

ester Wille, diese Ausbildung o mn enschaft

M 98.

(Schluß aus der Ersten Beilage]

Der 8 12 lautete in der Regierungs vorlage.

Die Minister der Finang en und des Innern sind ermãchtigt, solche Personen, welche die Hefe igun jum höheren Justindienst 3 baben, als befähigt für den höheren Verwaltungsdienst zu

ren.

Dag Gleiche gilt für selche Beamte, welch; in den Reicht landen die Befäkigung zum höberen Justiz oder Verwaltungedienst nach den dort geltenden Vorschtiften erlangt haben.

Nach der vom Hause hei der zwelten Beratung ange—⸗ nommenen Fassung lautet 3 12:

Die Ninistei der Finanzen und des Innern * ermächtigt, Personen, welche die Befähigung zum böberen Ju tüdienst erlangt daben und mindestens ein Jahr als Justitiar oder anderweit bei Verwaltungs behörden beschastigt worden sind, sowie Landräte, nach mindestens fün ssattiger en iet in die ser Stellung als befabigt für den höheren Verwaltun gdienst zu erklären. ;

Das Gleiche gilt für Persanen, welche in den Reiche landen nach den dort geltenden Vorschriften die Vefaähigung zum höheren Verwaltungs⸗ oder Justijdlenst erlangt haben. Bei Persanen. Telche die Befäigung, 8 hoͤberen Justindienst länger als 10 Jahre besitzen, sind die Minister an die ein ja hrige Frist nicht gebunden

Hierzu liegt ebenfalls ein Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen (kon) vor, der in A agg die Worte „ein hr“ durch „zwei Ja re“ ersetzen, in satz 3 hinter den orten „länger als eh Jahre besiten die Worte: „und alf Grund derselben während dieseg Zeitraums im Justiz· dienste oder als Rechtsanwälte oder im öffentlichen Verwaltungs · dienste beschäftigt worden find. einschieben 2

Minister des Innern Freiherr von Hammer ste in:

Melne Herren! Guter Rat kommt über Nacht ist ein altes Sprschwort, wat sich aber leider wie ich sche, heute nicht bewäbtt hat. Die Beschlüsse, die vorgestern in der zweiten Lesung gefaßt sind, sind jn gewiß in dem Sinne dankengwert, daß daraus das Bestreben von allen Seiten des Hauses hervorgeht, wirklich ein Gesetz zu stande zu bringen, welches die Vorbereitung für den Verwaltungedienst fördert, dafür eintritt, daß wir künftig gut oder besser als jetzt vorgebil dete Verwaltungsbeamte haben. Ich verheble mir nicht, melne Herren, und Sie alle gewiß auch nicht, daß dieses Gesetz noch immer nicht ein ideales für die künftige dauernde Auebildung der Verwaltungẽbeamten ist. Aber das Bessete ist der Feind des Guten, und ctwas Gutes schaffen wir mit diesem Gesetz, auch etwas Besseres, als wir jetzt baben. Die Vorbereitung der kuͤnftigen Verwaltung beamten wird vertieft und verlängert verlängert jn det Weise, daß die Zeit, welche auf die eigentliche Verwaltungs vorbereitung gelegt wird, von zwei auf dtei Jahre verlängert wird, und vertieft, meine Herren, durch die An- Rrrnungen, r, von den Ressortmäntstern Che die selbst werden geitohen werden. Gi ist vnset mie Bestreben und unser lten, daß nicht nur die ar sordern auch die Mis Habe zu Rate aerogen werden

nd nicht zu kur kommen sollen.

Nun sind in ben Bcschlössen des vorroriten Wader einige, mit denen ig, mich auch Keim Keston Willen nicht befrennden ann. Das Eine, und der wichtigste Beschluß ist dersenige., da die Annahme der Reserendarien nicht mehr frel in die Sände der Regierungsprãsidenten

' werden soll. Ich babe bereits vor einigen Tagen auszuführen

yersucht, welche großen Bedenken gerade dieser Beschluß für die Prarit

hat: wie einmal dadurch die Annahme der Referendarien in Hände gelegt wird die in der Tat zu diesem Zwecke untauglich sind, in die Hände der Minlster. Die Minister können gar nicht die jungen Leute lennen, die in allen Teilen des Reiches sich zu der Verwaltung melden; sie können, wenn sie gewissenhaft prüfen wollen, doch nichts welter tun, als dem zu folgen, was auf ihre Anfrage dann der Regierungeẽprãsident ihnen berichtet. (Sehr richtig) Die materielle Verantwortung würde also immer bel den Regierungs⸗ präͤsidenten bleiben, die formale Verantworturg der Minister aber gar leine Verantwortung mehr sein.

Ich babe weiter auch unlangst ausgeführt, daß nach dem ganzen Organismus der Behörden es in Preußen allgemein Rechtens ist, daß Pie Klasse det Beamten, zu der die Referendarien gehören, von den Landesbehörden, aber nicht von der Zentralbeh rde angestellt wird. Hier eine Ausnahme bezuglich der Referendarin zu machen, vielleicht aus der Berũcksichtigung, daß sie spãter aus dieser Beamtenllasse sich hervorheben, das würde ich für ganz unrichtig halten, das würde gerade ich möchte sagen den Referendarien Anlaß geben, sich mehr zu dünlen, als sie in dem Augenblick sein sollen und sind.

Ich babe ferner darauf hingewilesen, daß die Gefahr doch wirklich nicht von der Hand zu welsen ist, daß nicht sachliche Einflüsse bei der Annahme der Referendarlen sich in erhoöbtem Maße geltend machen, wenn diese Annahme in solche Hände gelegt witd, die das Material, die einzelnen Referendarien gar nicht kennen, die außerdem kraft ihrer Stellung ganz anderen Zumutungen ausgesetzt sind, wie die Re⸗ glerungsprasidenten in ihren Bentrken; der Schwerpunkt liegt aber darin, daß die Verantwortung, die moralische Verantwortung für die richtige Auswabl niemals von dem Minister übernommen werden kann, dieselbe vielmehr immer der Regierung prãsident¶ in tragen bat. Dann soll man ihnen aber die formelle Verantwortung auch direkt auflegen. Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, das Gesetz zu einem guten Ende dadurch zu fübren, daß Sie die Re⸗ gierungs vorlage in wieder berstellen, daß die Annahme seitent der NReglerungepraͤsidenten an ohne Kontrolle erfolgt. Wenn Sie aber wurlichꝭ glauben, daß Fälle vorkommen können, die dutch die heutige Gesetzgebung nicht getroffen werden, in denen dieser Zustand einmal einem der jungen Leute, der der Verwaltung widmen will, Unrecht zufügt, ja, meine Herten, dann würde ich doch empfeblen, wenn das mirllich der Fall ist, dann den Antrag wieder auflunehmen, den der Derr Abg. von Savigny in der vorigen Beratung unter Nr. 2 gestellt batte, den Antrag, daß jedem dieser Abgewiesenen auedrücklich durch

Da Cees in. , werderecht gegeben wird.

Zweite Beilage

Meine Herren, ich komme zu dieser eußerung, die ich Ihnen andere Konstruktion gewählt werden; hier mache, in aller Aufrichtigkeit nach sorgfältiger neberlegung und in seiner ressortmãßigen Entsche Erwägung und auch aus yraktischen Gründen. Ich babe nicht unter der vorgãngigen Einholung der lassen, mir Kenntnis zu verschaffen, wie denn nun das Herrenhaus sich Instanz, nämlich der beiden Dis zu diesem Beschluß stellen wird. Nach den GErmittelungen, die ich bedeutet in meinen Augen eine angestellt habe, werden die beiden Fraktionen des Herrenhauses, die von der Stelle, die sie zu tragen rechte sowobl wie die linke, wenn ich sie so nennen darf, mit einer eine Stelle, die sie nicht zu trage ganz überwältigenden Majoritãt erklären, daß das Gesetz für sie kann. Denn die Verantwortung die Befugnisse der Regierung prãsidenten in und er kann sie tragen, und die

unannehmbar sei, wenn

dieser Weise beeintrãchtigt werden, wie das in dem Beschluß des hohen nicht zu tragen, und sie können Hauses vorgestern geschehen ist. Ich glaube aber. überzeugt sein zu

dürfen, daß in dem hohen Herrenhaus auch den Wünschen des pflichten ernst nimmt, wird fich um Abgeordnetenbauses insowelt würde entgegengekommen werden, um das referendare im besonderen Maße kümmern. Gesetz ohne große weitere Fährlich Beschwerderechts einigen

Herrenhause wieder amendiert

von abwarten; es wird

liegt, keine weiteren Ei

stellung eines besonderen

Zeit, während welcher die im Justizdienst Aus gebildeten, die das und wohl vorbereitet zum Gramen na Justizassessorexamen gema

waltung warten s ollen,

nommen werden. Es ist bekannt, daß dat heutige Recht eine drei

jaͤhrige Frist bestimmt. von dem Gedanlen aus,

daß keine Ressortminister, die Minister der Finanzen und des Innern, Beamte aus anderen Zweigen übernehmen werden, wenn sie dadurch die von ihnen selbst erzogenen Beamten schädigen, daß sie aber

andererseites gern die

ein

bringen, aufs äußerste g

und ich bitte nochmals,

dic uslon.

herzustellen.

Beschwerderechts.

wollen, besondert tüchtige Beamte aus anderen Zweigen, nament⸗

lich aus der Justin, auch ohne weiteres in die Verwaltung iu über⸗ nehmen, daß es deshalb der aue m Regierungeprãsi denten geserdert nenen, . Das ist erstattet

. haben, doch bitten,

§ 12 an dem Beschluß

etwas Gutes zu stande bringen.

Ju 8] nimmt zunächst das

Standpunkt der Staatsregierung zu dem vorliegenden Paragravben gekennzeichnet, und ich möchte hier nochmals aussprechen, daß ich mich den Darlegungen des Herrn Ministers des Innern vollkommen . schließe und Sie bitte, in dem § 4 die Regierungsvorlage wie r r. *

Meine Herren, es ist bei der vorigen Beratung seitens des Herrn Freiberrn von Zedlitz angeführt worden, daß wit ähnliche RKonstrultionen. wie sie der Antrag von Sap

unserer ganzen Gesetzgeb wonach eine einzelne Instanz die ressortmãßige Entscheidung nur fassen

kann nach vorher eingeholter Zustimmung einer anderen Instanz Meine Herren, eine solche Konstruktion, wie sie bier aber in dem Antrage von Savigny gedacht ist, ist mir wenigstens nicht bekannt. Wir haben wobl in pflichtung, die Zustimmung einer anderweitigen Instanz ein. zuholen, aber immer einer koordinierten Instani. Der zmmung deg Kreigausschusses, der Regierungs · er hier gestelt sst, angenommen wirt, ng des Benirlsaueschusses, der Dberprasitent Referendar irgend etwas zu erteichen? Der ahlreichen Fällen. Hier soll aber eine ganz ! schaffen, daß nicht willlũ

Landrat bedarf der Zust präͤsident der Zuslimmu des Provinnialtatt in 3

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. B . 1903.

Montag, den 27. Amril

cht haben bei etwaiger Zulafsung zur Ver⸗ Meine Herren, die Verantwortung auf die

ehe sie definitiv in die Verwaltung über juschieben,

Die Königliche Staats te zierung geht aber daß es einer derartigen Frist nicht bedarf,

Befugnis und Möglichleit sich wahren

und Denn Ga, babe bann in ter den mne, d., ne mi groen belastet.

Fönnen, daß es allerdings

schließen Fchlen einer jeden Frist im Mißverständnissen fir enn wwele de elne leer born, , en,. Deuts r sich zur Verwaltung direkt melden, als ich es wänschen muß, daß die aus, als ob jungen Leute lieber ibr Gricht zassessorexamen machen, um bann, ich Yꝛeserendare volltommen freie möchte sagen, in allen Sätteln gerecht zu sein, um nach allen Seiten bei jeder Regierung rie Anzahl ihre Verwendung finden zu können. Ich würde das aber durchaus Weil die Anzabl der Anwãrter bedauern, denn wir bedürfen der berwaltungsseitig vorgeschulten zu groß geworden war, die Beamten, und je weiter die Welt vorschreitet, desto mehr werden wir zu sehr verschlechtert batten, it vie Anjabl der ihrer bedürfen um nun dieser Befürchtung entgegenzutreten, habe Negierung beschtankt auf eine bestimmte Zabl; ich mich bereits in der Kommisson einverstanden erklaͤrt, wieder eine Zahl erreicht, dann lann dan Frist einzuführen, aber nur eine einjährige Frist, wie ja auch die jungen Leute müssen sich je Mehrheit des Hauses sie festgestellt bat. und ich möchte diejenigen ja vielfach schon als Derten, welche sich auch heute noch für eine mweijährige Frist aus- Regierung angenommen iu werden. nicht auch in dieser Frage eine Divergenz der Reihenfolge dieser Notierung zen zu lafsen. Es würde vie Verabschiedung dieses Gesebs, reicht ist, dann werden alle später sich M wenn wir auch noch diese Frage als eine zweifelhafte ins Herrenhaus bei der betreffenden Regierung nicht efährden. Ich möchte deshalb bitten, in dem Nun frage ich soll in allen diesen Falle . der einjährigen Frist festruhalten. Die den Minister berichten und sagen:; ich ha übrigen Beschlůsse, die vorgestern gefaßt sind, kann ich aeceptieren, 10 haben sich gemeldet, also babe ich in dem Sinne zu beschließen, daß wir wirklich Das kann kaum Ihre Absicht sein n z . werden. Die ganze Sache würde sich also nur Nach einigen Demer n j des Abg. Airsch entr), die des Schrelbwerkes und als auf der Tribüne unverstän

lich bleiben, schließt die General erwessen.

ort der

betreffenden Abgeordneten

Ich frage nun: liegt das

es soll der Regierungeprãsident bbängig gemacht werden von übergeordneten Meine Herren, das

Zustimmung einer zwlinarminister. Verschiebung der at und die sie tragen kann, auf sächlich gar nicht tragen spräsident zu tragen, die Verantwortung

hat der Regierung Minister baben sie auch nicht tragen.

äsident, der es mit seinen Amts vie Annahme der Regierung Ich darf in dieser Be= well ich den

Meine Herren, jeder Regierungeyr

keiten unter Dach und fiehung aut einer gewissen eigenen Erfahrung sprechen, Fach zu bringen, wenn das Abgeordnetenhaus sich auf den Vorzug gehabt habe, diesen Posten ei Antrag von Savigny 2, also auf die besondere Fixierung eines kleiden. Ich habe mir jeden Referendar, der würde. Wenn das nicht geschieht, der Regierung beworben hat, koremen lassen, so habe ich die neberzeugung, daß das Gesetz in dieser Form von dem mit ihm gepflogen und ihn gefragt, was er au werden und dann nochmals an das trieben hat, wohin seine ganze Abgeordnetenhaus kommen wird. Gurufe) Die Derren sprechen babe mich überzeugt, ob er wirklich e ja voraussichtlich uns nicht anderes übrig gelegenheiten der Verwaltung bat und ibn ni bleiben als abzuwarten, aber Sie werden mir dann hinterher voraus. vermeintliche sonstige Annehmlichkeiten sichtlich recht geben und sagen, wir hätten wahrscheinlich einen oder und ich habe mich auch bei zwei Tage früber nach Hause gehen können, wenn wir früher uns ent · zeugt, ob der Betreffende in schieden hätten. (Heiterkeit. Ich möchte deshalb dringend bitten, zugehen, ob er namentlich die Kun auch heute noch ich welß, es ist schwierig, da Sie sich schon in der beamte. baben muß, mit Vorberatung gewissermaßen gebunden haben auf den Standpunkt ] Weise zu verkehren. Diese Tätigkeit des der Regierung zurückzukehren und, wenn es absolut in Ihrem Sinne lähmen Sie, Sie lähmen ihm die Freude un uschraͤnkungen zu machen als die der Fest⸗ antwortlichkeit, wenn Sie Der Regierung prãsident. der die Refe

Dann ift noch ein jweiter Punkt in dem Gesetzentwurf, der bei Verantwortlichteit für sie haben; mir einen gewissen Anstoß gefunden hat, das ist die Fixierung der dafür, daß sie in der Regierung

Richtung und Anla in ernstes In

Verwaltung führt, der Unterredung davon n

der Lage ist, mit Leuten um⸗ st hat, die jeder Verwal dem kleinen Regierungeyrãsidenten d nehmen ihm die Ver⸗ sterialinstanz verschieben. t, soll auch die

diese auf die Mini rendarien annimm oll die Verantwortung tragen ginstanz ordnungsmäßig ausgebildet ch Berlin entsandt werden. Ministerialinstanz ab⸗· edeuten, als das n Weise zu vermehren und das Weise zu verlangsamen und zu wie ollen die Herr Mintster des at, ob Herr A. oder Hert B., der Darius gemeldet bat, in der Gs wird also in daß eingebende Berichte von den e e ren,,

wird meines Erachtens nichts anderes b Schreibwerk in einer ganz übertriebene Verfahren in einer sehr bedeutenden erschweren. Denn, meine Herten, Minister in der Lage sein, zu beurteilen, wie der Innern auch schon ausgeführt h bei irgend einer Regierung als Referen Tat geeignet ist zur Aufnahme in di der Haupt ache darauf hinaus lommen,

ich frage Sie:

Regierung?

en einberufen; eldenden abgewiesen, weil sie

eine Verzögerung des

mnister des Innern der Parteien dieses hoben solche Regelung zu schaffen, wird, in einzelnen *

der Referendarien hinein · zu tun haben.

Pie S8 1, 2 und 3 werden 93 Erörterung angenommen. . 8 . ern M Hauses es unerwünscht erscheinen muß, eine

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: weil dadurch die Möglichkeit gegeben hat bereits den politische Gesichts punkte in die Ann

zutragen, die mit dieser Annahme sch Meine Herren, seien wir doch zu irgend einer Regierung gesandt h

lechterdings nichts Wenn ein Vater so wird er sich an den wenden und den zum

Referendar zu der Re irgendwie im Intere Interesse Meine ik auch, und es gi des hohen Hauses Referendare ledigl

Referendare und im allgemeinen politischen ist veraͤnderlich und die Polit - . de. ; ung und Verwaltung aben, eine Konstruktion, , n , . Gesichts punkten, nach der Qualitat der Reftrenda nicht die bohe Politik, die trieben wird, ihre Schatten wirft einzelnen Fällen eine Ver ˖ Wir haben alle das Interesse, die Fragen der nahme der Referendare aut

Nun frage ich weiter: Wenn der

lt der Sch: heute dir, ollten den Wunsch ich nach fachlichen folgt, und daß hier in Preußen oder auf die Annahme der Ref

scheiden zu lassen.