M 228.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin Dienstag, den 28. Anil
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
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Bemerkungen. Die verkaufte Te
Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die
wird auf volle , und der Verkaufswert auf volle Mark abg ö Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, e
erundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreig wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Punkt J.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Deutscher Reichstag. WM. Sitzung vom A. April 1903. 11 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. 2 un - . ; Auf der Tagesordnung steht als dritter Gegenstand die irn der zweiten Beratung der Uebersicht der eichseinnahmen und zausgaben fir 1990, die vor Jahresfrist mit einem Antrage des Abg. Dr. Sattler (nl.) an die Nechnungskommission zurückverwiesen worden waren. Diesen Antrag, welcher lautet: „Der Reichstag wolle be⸗ r. Alle Anfragen der Rechnungskommission zur weiteren ufklärung der in den Uebersichten und Rechnungen der Reichsausgaben und zeinnahmen gegebenen Erläuterungen sind an den Herrn Reichskanzler (Nei , u richten“, hat die Kommission fast einstimmig abgelehnt, 4 es wird nur beantragt, die Etatsüberschreitungen und außeretats mäßigen Ausgaben a f und die den Etat überschreitenden außer⸗ ordentlichen Einnahmen aus der Veräußerung von Grund⸗ stücken, Materialien, Geräten und ont gen Gegenständen nach⸗ träglich zu genehmigen. Der Abg. Dr. Sattler hat den Antrag unter Weglassung des Wortes „Reichsschatzamt“ für das Plenum wieder eingebracht.
Nach dem Abg. Dr. Sattler nimmt das Wort der
, des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Man kann mit den sachlichen Zielen, die der Herr Vorredner beieichnet hat, vollkommen einverstanden sein und doch staatsrechtliche Bedenken haben, die Frage in dieser einfachen Weise zu regeln, wie es dieser Antrag vorsieht. Das bisherige Verfahren ist talsächlich das, daß die Erinnerungen der Rechnungskommission ebenso wie die Erinnerungen des Rechnungshofes des Deutschen Reiches zu⸗ nächst dem Sachressort, dem Ressort, auf dessen Etat sich die Er⸗ jnnerungen beziehen, jugehen, und jwar seitens des Reichstages in der Form, daß das Schreiben des Herrn Präsidenten des Reichstages an den Reichskanzler gerichtet wird unter gleichzeitiger Bezeichnung des Ressort, welches über den Etat verfügt. Wie der Herr Kommissarius des Reichsschatzsekretärs durchaus zutreffend aus— geführt hat, steht, sobald die Etats feststehen, die Verfügung über die einzelnen Gtatsposten dem betreffenden Ressort zu. Das Ressort hat selbstãndig über die ihm zur Verfügung gestellten Fonds zu ver⸗ fügen. Daraus folgt, daß dieses Ressort auch die Verantwortung
hierfür trägt, sowohl dem Herrn Reichskanzler gegenüber, wie eventuell auch gegenüber dem Rechnungshofe des Deutschen Reiches. Dieses Ressort, welches hiernach die Verwaltung der Fonds hat und deshalb die Verantwortung für die Art der Verwaltung trägt, kann selbstverständlich fachlich auch nur die gegen seine Verwaltung ge⸗ zogenen Erinnerungen beantworten. Wenn deshalb dieser Antrag des Herrn Abg. Sattler angenommen werden sollte, so würde sich der Geschäftsgang tatsächlich so volliehen müssen, daß der Herr Reichekanzler die betreffenden Schreiben des Herrn Präsidenten des Reichstages an dasjenige Verwaltungsressort abgibt, welches über den Etat verfügt.
Davon abgesehen, wird man ohne weiteres zugestehen müssen, daß unter Umständen eine Beteiligung der Reichsfinanzwerwaltung nicht nur erwünscht, sondern dringend notwendig ist, namentlich um auf eine Gleichartigkeit allgemeiner Finanzgrundsätze hinzuwirken, die bei Beantwortung von Erinnerungen des Rechnungshofes oder des Reichstages von wesentlicher, grundlegender Bedeutung sein können. Aber, meine Herren, der Herr Reichskanzler ist der Ansicht — und er steht dabei durchaus auf dem Standpunkt der Verfassung — daß die Regelung dieser Frage, inwieweit neben dem Sachressort noch ein anderes. Ressort, und insbesondere, inwieweit die Reichsfinanz verwaltung ju beteiligen ist, eine innere Frage der Reichs verwaltung ist, die nur vom Reichskanzler selbst, sei es auf Grund des Stell ⸗ vertretungsgesetzes, sei es auf Grund von allgemeinen Anordnungen erledigt werden kann. Die Frage hat, wie zutreffend von den beiden Herren Vorrednern hervorgehoben worden ist, nicht nur eine tief⸗ gehende sachliche, sondern auch eine sehr große staatsrechtliche Be⸗ deutung, und ich glaube daher, durch diesen Antrag allein, der jetzt in diesem Stadium der Beratungen gestellt ist, kann die Frage in einer irgendwie befriedigenden Weise nicht gelöst werden.
Abg. Hug (Zentr.) führt aus, das Reichsschatzamt lehne zur Zeit mit Recht die Verantwortung für vorgekommene tatsüberschreitungen ab. Au nach dem Erlaß des Reichskanzlers von 1879 ö. nur eine Anzeige für solche an das Reichsschatzamt und die Herbeiführung einer Verstäͤndigung vorgeschrieben, nicht aber eine Genehmigung durch das Reichsschatzamt. Die Tendenz des Antrags in der jekt vorliegenden Gestalt sel durchaus zu billigen angesichts der sehr bedeutenden, in
letzter Zeit vorgekommenen E tzüberschreitungen. Die Gegengründe der ehrheit der Kommission seien nicht stichhaltig.
steller den Wunsch einer eingehenden rüfung dieser sehr wichtigen
Abg. Dr. . Senn, erklärt, er keile mit dem Antrag.
sflaatzrechtlichen Frage; dem Antrage tiler aber könne so ohne
weiteres nicht zugestimmt werden. Man solle den Antrag der ver⸗ stärkten Geschäftzordnungskommission überweisen.
3. Dr. Sattler: tach der Verfassung haben wir un lediglich an den Reichskanzler zu halten; weichen wir davon ab, so ist das ein Usus, der nicht in dem Gesetz begrundet ist. Staatsrechtlich kann i also gar kein Bedenken gegen . Antrag ausfindig machen. Gewi haben die Ressorts die Verfügung über die ihnen dur den Etat bereitgestellten Fonds, aber auch nur über diese unz nicht über die ie , en. ö könnte eine gewisse Verzögerung ein treten, sonst aber nichts; im allgemeinen werden die Beratungen sich fehr glatt abwickeln, und eine Stärkung der Reichsfinanzverwaltung red nebenher herbeigeführt werden; das muß aber jeder Deut sche . Ueberweisung an eine Kommission wäre doch nur ein Be⸗ räbnis.
. = Graf von Ballestrem: Der Antrag Sattler ist kein Amendement zu dem Kömmöfstensbeschluß, auch keing Nesolution; er ist eine neue zel bf rere e e n Bestimmung Bisher kannte die Geschäftsordnung nur in zwei Fällen eine Einflußnahme des . auf Kommissionsberhandlungen. schriftlichen Bericht zu ver⸗ angen gegen Kommissionsbeschlüsse, und Ausschließung der Deffentlich˖ keit der Kommissionsberhandlungen für k 9 beschließen. Formal würde ich den Antrag Sattler für eine Ab- änderung der Geschäftsordnung halten, und jwar des § 26. Deshalb halte ich den Antrag Spahn a durchaus angezeigt, sonst würde der eventuelle Beschluß des Hauses in der Luft hangen. t .
Abg. Dr. Sattler; Wenn die , diesen Antrag angenommen hätte, so würde niemand Widerspruch dagegen erhoben haben. Dieses Qmissum der Kommission habe ich ergänzen wollen. Der Not gehorchend, muß ich mich aber dem Präsidenten fügen, dessen Meinung ich mich ja nicht widersetzen kann. Hoffentlich werden in der nächsten Legislaturperiode die Konsequenzen meiner An ⸗ regung gezogen werden.
Der Antrag Sattler geht an die um ] Mitglieder zu verstärkende Geschäftsordnun skommission, die An⸗ träge der Rech nungskommission werden angenommen.
Auf Antrag des Abg. Dr. Spahn wird hierauf die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend Phos phorzündwaren, vormeg genommen und der Entwurf gleichfalls auf Antrag bes Abg. Dr. Spahn ohne Debatte endgültig en bloe angenommen.
Nunmehr setzt das Haus die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend weitere Abänderungen des Kra ni en der iche eng ge eden fort.
Der 8 262 bestimmt im Eingange. .
Kassenmitglie dern, we gleichzeitig anderweitig gegen Krankheit 7 das Krankengeld so weit zu kürzen, als dasselbe
ammen! mik dem aus anderen Versicherungen bezogenen Kranken= 1 den vollen Betrag ihres — 3 5 ee , über