tent de de elt, wichtig wie die bun ⸗— Wir wollen hier nicht Arbeiterint erfteinderessen allen bertrten. Hir ö 9. . urlst en muß ich als Jurist in demselken Sinne ablehnen, wie dag ö Kollege . se w hat. Vas Vertrauen n wen Aerzten Rein ganz mächtiger Heil faktor, darum sind wir är je freie Arztwahl. Der S Ba wird unter Able nung der Anträge Albrecht in . * der Kommifsion angenommen! Der von der Vorlage zu 34a vorgeschl nach * A* e, , und fn! ehe a. rer Schöffenqualifikation besitzen sollten * ö erke gestrichen worden. ben sollei ist van ker Rio n⸗
Der 3 35 des Gesetzes soll ? zul . l . soll nach der Vorlage folgenden e ersitzende des Vorstands hat ü organe, welche gegen die geseplichen . . e , üer . der Gründe mit aufschlebender Wirkung . . e Beanstandung erfolgt miltel Berichts an die Die Abgg. Albrecht und Genossen b i dieses Zusatzes und hie fil. hn 6 Er⸗ 9 n J . Wie offentlichen Behörden sind vemfli ĩ dieses Gesetzes an sie , , nge nn nn
entsprechen und den Kra ss ä alle Mitteilungen ee eben f hrt in n auch unaufgefordert
Eelrich von lch inen u lassen, welche fr deten Geschafte!
Abg. Mol kenbuhr befürw i verwaltung der Kassen das e e rt e n, 56 5 e. e. 6
esen Vorschlag habe i ; 3 ehörende Ge en? an en e. de sicigs e gern, ee, babe daß ein soiches ättentär u die älte-. 6 1 2 1 sei man auf den man n Vorschlag gebracht habe. 9 . 2. J ö * = u fn . setze man t sen nicht zu erreiche 22 — Hie en. ** gewesen sei, und dann au
Man glaube, daß nichts gu gebe—
ch auf fleinliche B if Aber diese iel ig, , ne
Die Aerite Ausdehnung der , n en egen. n.
Nesolution 3
ntragen die
in die Hände von B
kassenvorsitzende durch seine Beanstandungebrß ü I gsbefugnis geraten würde, rde n 2 ö . — en. Er 2 seine Vorstandegeschã te im Kollegium unfähig
izepräsident Bü sing ruft den Ab den Abg. Hoffmann. Hall gebrauchten Auzdruck niedert achtig⸗ nach;
trãglich . dr uns. . rim born: Aus der Natur dieser Kasse fo
e en mtr, einer staatlichen een il gu . , n 5 r sein. Au sich ist der Vorsißz: are schen jetzt verpflichtet, den
e . en Kenntnis von Unregelmäßigteiten zu geben. Durch die bier . ehene Bestimmung soll nur ene Di dmg des Einschreitens der zehörden ausgeschlossen werden. Es ist eine Uebertreibung, wenn man in dieler Bsiimmung einen unerhorten Gingrfff in bie Selbst. verwaltung erblickt. Wir haben keine Veranlassung, diese Bestimmung
zu verwerfen.
Abg. Stadthagen (Son): Es ist wi ein starkes Stück, . i an den Grundsäützen der Selbstverwaltung rüttelt. Biemar fa seinen Gedanken und Erinnerungen.! den buregukratischen Druck auf die Sch hstverwaltung, und auh Windthorst sprach von ner preußtschen Scheinselbstrerwaltung. Die Konservatiben wänden sich nit Händen und Füßen gegen eine solche Beschränkung sträuben, wie sie hier gegen die Kassen beabsichtigt ist. Die Aussicht der Be⸗ hörden besteht za schon seit zwanzig 3 ich verstehe nicht, daß sie bis jetzt zu spãt eingeschritten seien. Herr Trimborn hat dafür nicht einen Fall angefübri. In Cöln hat die Aussichtebebörde sogar ihre Besugnisse überschritten. Herr Trimborn scheint die Willkür der Auf⸗ schebörden noch steigern zu wollen. Durch diese Bestimmung wird
dem Zeugnis von Arbeitgebern aller Parteien ein Keil in das gute ernehmen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern getrieben. Die unziatrische Pflicht, die man dem Vorsitzenden auferlegt, ist ein chwerer Angriff auf die Selbstverwaltung. Auf den Vorsitzenden soll ein ureaukratischer Druck geübt werden, der ihn zum Schreiber herabdrückt. Wir brauchen nicht einen Schutz gegen Vorstandsmitglieder, sondern gegen die Aufsichtsbehörde. Dem Jentrum liegt nicht daran, die Lücke wwischen der 13. und der 26. Woche auszufüllen; nicht um einen ozialen Zweck handelt es sich bei ihm, sondein in erster Linie darum, den ö die , zu nehmen. Gegen diesen
r
g. Albrecht wegen des gegen
Schritt hat sich der Kongreß der Ortekrankenkaffen verwahrt. Bem Vorsitzenden soll die Stellung eines untergebenen Beamten gegeben f. Derr Trimborn hat diese Ginrichtung als Wohltat hin⸗ Abg. Noe Lliqke⸗Dessau: Dieser a, . bedeutet einen Ein⸗ riff in die Selbstpermaltung. Vie analogen BVeslimmungen des, nvalidengesetzes lassen sich nicht ohne weiteres auf die Krankenkassen ausdehnen. An ihrer Spitze stehen Beamte, von denen man in der Dat erwarten lönnte, daß sie über die Tragweite der Beschlüsse im klaren sind. Bei den Krankenkassen handelt es sich nicht um Beamte, sondern um Leute aut kleinen Nerhältnissen, die sich emporgearbeitet baben; auch wicht um wichtige Beschlüsse, Jondern um recht unbedeut enz Dinge, über die man sehr verschiedener Ansicht sein könne. Man bringt die n durch diese Bestimmungen in die Zwangslage, lieber einen eschluß anzufechten, um sich nicht , autzusetzen, Dadurch würde eine Berz gerung der Geschäfte entstehen, die mich, wenn ich Vorsitzender wäre, zu der Frage beranlassen könnte, lieber ein solches Unt abzugeben. Man sollte diese Bestimmung streichen Abg. rim born: Gegen die Insinuation, daß eg uns nicht darauf ankomme, die Lücke zwischen der I3. und 25. Wo
ne, di n e auszu˖ füllen, brauche ich kein Wort zu verlieren. Ich habe nur gesagt, 6 3 C lier nicht um einen unerhörten Gingriff in die Selbstverwaltung andelt.
Abg. Molkenbu hr tritt diesen Ausführungen entgegen.
Staatesekretür des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Ich möchte zunächst feststellen, daß bei den Be⸗ ratungen im Bundesrat und innerhalb der Reichsressorts mit den preußischen Ressorts nie die Rede davon gewesen ist, daß irgend eine Verbindung jwischen dem 8 35 und den Vorschriften des 5 45 bestãnde oder hergestellt werden könne. Eg ist hier behauptet, darin, daß man dem Vorsitzenden die Vewpflichtung auferlegt, ungesetzliche oder statutenwidrige Beschlüsse mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden, läge eine Beschränkung der Selbstverwaltung; da ist durchaut unrichtig. Eine Kollegialität in Bezug auf die Fassung un—⸗ geseßlicher oder statutenwidriger Beschlässe kann überhaupt nicht bestehen. (Sehr richtig! rechts) Alle öffentliche Macht kommt vom Staate. Die Krankenkassen sind keine Urgebilde, sondern sie haben ibre Rechte vom Staat bekommen, also von der Autorität, von der überhaupt alle gesetzlichen Rechte ausgehen. Die Krankenkassen haben äberdem sehr weitgehende Rechte erhalten: sie besitzen das Recht, Beiträge einzuziehen, sie haben das Recht, Verwaltungsbeschlũsse zu fassen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichten. Wie kann wan nun darin einen Angriff auf die Selbstverwaltung finden,
Kassen selbst gewählt ist — also doch ein Beanstandungßrecht in
wenn man den Vorsitzenden, also einen Kollegen, verpflichtet,
Beschlũsse, die ungesetzlich sind oder gegen die Statuten ver⸗ stoßen, ju beanstanten Ich gestehe ohne weiteres zu, daß man jedes Gesetz unsinnig und schikanös auslegen kann; man muß aber annehmen, daß die Gescge von den Aufsichtsbehõrden auch verständig gehandhabt werden. Es wäre eine unsinnige Auslegung
Gesetzes wenn man einen Vorsitzenden verantwortlich machen me. weil er eine andere Rechteauffassung hat, wie vielleicht 1 J. richterlichen Erkenntnis niedergelegt ist. Es kann sich * mehr hier nur um ganz flagrante Fälle handeln. Viel größere, diel wichtigere Korporationen unterliegen ja viel schärferen Auf- ichtebestimmungen. Ich erinnere daran, daß die großen preußischen Provinzialbehörden mit ihrer weitvermweigten Verwaltung unter der Aufsicht des Oberpräsidenten stehen; der Oberpräsident kann selbst oder durch einen Kommissariug an jeder Sitzung des Provinzial. ausschusses teilnehmen und kann nicht nur ungesetzliche, statuten⸗ widrige Beschlüsse dieser Köryerschaft beanstanden, sondern ganz allge⸗ mein BVeschlüs von denen er annimmt, daß sie den Staatz, interessen wider sprechen. Ebenso findet sich in allen preußischen Kreis. und Ortsgemeindegesetzen eine Bestimmnng dahin gehend, daß der Vorsitzende berechtigt ist, ungesetzliche oder statutenwidrige Beschlüsse zu beanstanden. Und den großen preußischen Provinzen gegenüber, meine Herren, ist es ein Staate beamter, ein Außen⸗ stehender, der jenes Recht hat. Hier ist es der Vorsitzende, der von den
viel milderer, äußerer Form! Von diesem gewählten, kollegialen Vorsitzenden kann man viel weniger annehmen, daß er eine zu scharfe Auslegung der gesetzlichen oder statutarischen Bestimmungen eintreten lassen wird, wie von einem dritten, einem außenstehenden Staats⸗ beamten. Ich könnte Ihnen auch aus der ausländischen Gesetz gebung der verschiedensten europäischen Staaten den Nachweis führen, daß gegenüber den nichtstaatlichen korporativen Verbänden dort ganz dieselben Vorschriften der Staatsaufsicht bestehen, wie hier vorgeschlagen. Meine Herren, die Selbstverwaltung beschränkt man nur, wenn man die Selbstverwaltunggorgane verhindert, inner⸗ halb des Gebietes, das ihnen gefetzlich zugewiesen ist, in freier Entschließung die Zwecke ihrer Korporation zu verfolgen. Wenn man ihnen aber die Verpflichtung auferlegt, gesetzlich und statutarisch zu verfahren, so kann darin nie elne Beschränkung der Aufgaben gefunden werden, die ihnen erst vom Staat übertragen sind in dem Vertrauen, daß sie auch stets gesetzlich und nach Maßgabe der Statuten verfahren werden. Würde man eine solche Forderung an die Krankenkassen
nicht stellen können, so hätte es eigentlich keinen Zweck, daß man
überhaupt erst ihre Statuten bestätigte. (Sehr richtig! rechts) Die
Statuten werden doch zu dem Zweck bestätigt, um festzustellen, daß
sie nichts enthalten, was mit dem Wortlaut der allgemeinen Reichs.
gesetze in Widerspruch steht; und wenn man ihre Statuten bestätigt, so setzt das ganz von selbst voraus, daß man auch das Vertrauen zu dem Kollegium haben muß, dem die Verwaltung übertragen ist, statutarisch zu handeln, und wenn man nicht einem Staatsbeamten, sondern dem frei gewählten Vorsitzenden die Vollmacht gibt, in be= sonderen Fällen Beschlüsse zu beanstanden, um die Entscheidung der Aufsichtsbehörde im geordneten Instanzenwege herbeizuführen, so kann man doch unmöglich folgern, daß hierin die Absicht liegt, irgendwie die Selbstverwaltung der Kassen zu behindern. (Sehr richtig! rechts.)
Ich kann also die Angriffe, die gegen diesen Paragraphen ge—⸗ richtet worden sind, nach den gesetzlichen Vorgängen in einer Reihe fremder Länder und nach den gleichen Vorgängen in anderen Reichs gesetzen und in allen Bundesstaaten des Reichs als berechtigte nicht anerkennen. (Sehr richtig h
Abg. Stadthagen weist darauf hin, daß der Abg. Cahensly auf dem Kongreß der Ortskrankenkassen für eine Resolution mit⸗ r nt habe, die sich gegen diese Beschränkung der Selbstverwaltung richte.
Der 5 35 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und einiger Freisinnigen unverändert angenommen.
Der 5 38, der bestimmt, daß die Wahlen der General⸗ versammlung zum Vorstande geheim und getrennt von Arbeit⸗ gebern und Kassenmitgliedern vorgenommen werden, wird, nachdem der Geheime Regierungsrat im Reichsamt des Innern Dr. Eucken-Addenhausen auf eine Anregung des Abg. Trimborn sich über das K in An⸗ knüpfung an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geäußert hat, unter Ablehnung eines von dem Abg. Albrecht gestellten und von dem Abg. Stadthagen befürworteten Antrages unverändert angenommen.
Vor dem ) 42 wird die Beratung abgebrochen. Schluß 61/9 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. Interpellation Kohl betr. die Fleischbeschauer, und Fortsetzung
der zweiten Beratung der Krankassennovelle)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 63. Sitzung vom 2. April 1963, 11 Uhr.
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 4 Das Haus setzt zunächst die Beratung von Petitionen
Abg. von Wen tzel-Belencin (kons) berichtet über eine 8 des Fahrikarbesters Krüger in Kottbuß um Aufhebung der
renzsperre für Schlachtvieh und über eine Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Charkotten« burg um Maßnahmen zur Beseitigung der Fleischteuerung. Die Kommission beantragt, über beide Petitionen zur Tages⸗
fort
ordnung überzugehen. Der Berichterstatter weist darauf Hin, daß jetzt von einer ,. nicht mehr die Rede sein könne; am letzten Sonnabend seien So 5600 Schweine
auf dem Berliner Viehhof angetrieben gewesen, eine Zahl, die noch nie früher dagewesen sei; der e , ie ei im Großhandel um 20 6 pro Doppelzentner, d. h. um 10 4 pro Pfund gefallen, aber der Kleinhandel mache diesen Preisfall vielfach nicht mit. Auf dem Wege zum Konsumenten gehe das Fleisch durch 3, 4 Hände, die das 5 verteuerten. Der Kommissiongantrag wird ohne Erörterung angenommen. ⸗ Abg. Freiherr von Plettenberg⸗Mehrum (kens.) berichtet über Penttionen von Lehrern und Lehrerinnen um Anrechnung
von Privatschuldienst auf ihr Besoldungsdienstalter.
2 n, . , . teilz Uebergang zur Tagesordnung, teils rwei rwägung.
z FI ur, r (fr. . Viele Lehrer sind auf Wunsch der vor=
gesetzten Behörde an
doch nicht dafür bestra
watschulen gegangen; man kann die Lehrer 5 1 sie 961 unsche der vorgesetzten Be⸗
hörde Folge geleistet haben. Ich 4 deshalb bitten, eine Abände. rung eder Aufhebung deg 5 Ji des Lehrerbefoldungsgesetzes in nicht allzu ferner Zeit in die Wege zu leiten. Der Kom misstongankrag wird angenommen.
Darauf geht das Haus zur zweiten Beratung des Fäesetzent urs, betreffend den welteren Frwerb' von Eisenbahnen für den Staat, über.
Abg. Mac co (nl) erstatfet lber Bericht und empfiehlt die underänderte Es handele sich um den Erwerb der
noch der Staat an barer ien,
Bei der Linie Altdamm Kolberg fragt . Abg. von Eisenhart, Rothe (konf) an, ob das Gerücht, die 253 2 i ir n n . in Naugard ahrhei ; i in sei
Wahlkreis große , Minister der öffentlichen Arbeiten Budde: Ich kann dem Herrn Vorredner antworten, daß eine Absicht, die Reparaturwerkstãtte von Naugard fortzulegen, bis jetzt nicht vorhanden ist. Selbstverständlich werden die Wünsche der Beamten, die wir übernehmen, soweit dies mit den dienstlichen Interessen vereinbar ist, möglichst berücksichtigt werden.
ö. . 366 , , . lensburg dankt
g. Metger (nl.) für die aat dieser Bahn; . hofft dabon die Beseitigung verschiedener a n g, ider . Der Gesetzentwurf wird darauf angenommen. . Es olg die 8 Beratung des , über
den Erwerb des Sstpreußischen Südba nunternehmens für den Staat. .
ung der Sst⸗ unter Anwendu
ö
eri segeben hätten. ö 7
ionen m ind Der onenverkehr auf der Bahn 1 „aber immerhin end; dagegen ist der verkehr 22 Schwankungen unterworfen. Dies ist die Folge dabon, daß die Bahn von Rußland und dem starken internationalen Verkehr von Rußland aus abhängig ist. Die Bahn hat einen
Reserpefonds von 5 Millionen Mark, der also nicht unbedeutend ist. Die Gesamterwerbskosten betragen 28 687 500 6 Die Regierung hatte vorgeschlagen, außer diesem Betrage zur baren Zuzahlung auf 22 500 Stück Stammaktien und 27 500 Stück Stammprioritätsaktien die Summe von 1282 500 M zu bewilllgen. Die Kommisston hat die gleiche Summe zur baren Zuzahlung, jedoch nur auf 22 3600 Stück Stam mprioritätgaktien bestimmt, außerdem sind 00 00 M zur Ab.
findung an die Direktoren und 3 163 000 Æ zur Deckung eines Bau.
vorschusses zu leisten.
Der Gesetzentwurf wird ohne Erörterung angenommen.
Ebenso wird in zweiter Lesung der Gesetz entwurf, be⸗ treffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staats⸗ haus haltse fat für das Rechnungsjahr 1903, ohne Diskussion genehmigt.
Darauf 3 das Haus zur Beratung des Antrages des Abg. Eckert. ffreikons J, betreffend Aenderung des 5 26 der Geschäftsordnung, über.
Der 8 26 der Geschäftsordnung sieht die ständi en Fach⸗ kommissionen vor: für die Geschäftsordnung, für Petitionen, für Agrarverhältnisse, für das Justizwesen, für das Gemeinde⸗ wesen, für das Unterrichtswesen und für den Staatshaushalt. Nach dem Antrage soll auch eine Kommission für den Handel und das Gewerbe gebildet werden.
Abg. Eckert (freikons.) begründet seinen Antrag: Das Herren= haus hat bereits eine solche Kommission. Es entspricht aber auch der Billigkeit, so wichtigen Erwerbszweigen, wie es Handel und Gewerbe sind, eine Sonderkommission einzuräumen. Die übrigen Kommissionen haben ihren Befähigungsnachweis bereits erbracht, diese Commission wird es auch tun. Mitglieder aller Parteien haben mir ihre Zustimmung bereits ausgesprochen. Gerade dieser abgehende Landtag sollte die Aenderung treffen; denn die neuen Abgeordneten werden si scheuen, ibre Tätigkeit mit einer Aenderung der Geschäftsordnung zu beginnen. Der Kommissionspartikularismus einer einzelnen Kommission kann nicht in Frage kommen. Ich bitte Sie um Annahme meines Antrags.
Abg. von Eynern (nr) beantrggt, eine Kommission für Handel, Gewerbe und Verkehr zu bilden, damit die neue Kom⸗ mission etwas zu tun habe.
Nach kurzer, unerheblicher Debatte wird dieser Antrag des Abg. von Eynern gegen die Stimmen eines Teils der Nakionalliberalen abgelehnt und der Antrag des Abg. Eckert gegen die Stimmen der Konservativen und einzelner National⸗ liberalen angenommen.
Es folgt die dritte Beratung des Gesetz en twur fg über den weiteren Erwerb von Eisenbah nen 6 den Staat.
Abg. von Kardor ff (freikens.) bedauert, daß die sog. Breslau - Warschauer Bahn unter den zur Verstaatlichung vorgeschlagenen Linien fehle; der Minister müsse . an deren Verstaatlichung herantreten.
Abg. Graf Praschma (Zentr.) schließt sich dem Vorredner an; die . erfülle jetzt ihre wirtschaftlichen Zwecke nicht. Es beständen zwei Gruppen von Aktionären; die eine wolle die Bahn wirtschaftlich heben, die andere betrachte die Bahn nur als Spelulationsobielt, und diese habe jene Grurpe majorisiert. Der Minister brauche auf die Aktionäre kelne Rucksicht zu nehmen, er solle die Zwangsverstaatlichung, um die auch in einer Petition nachgesucht werde, in die Wege leiten.
Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:
Die 3 Staatsregierung ist mit den beiden Herren Vor. rednern einverstanden, daß es bedauerlich für die Anlieger der Breslau⸗ Warschauer Bahn ist, daß die Aktionäre der Bahn die Offerte, die ihnen die Staatsregierung gemacht bat, nicht angenommen haben.
Ich darf wohl kur mitteilen, wie überhaupt das Verstaatlichungt« gebot entstanden ist.