1903 / 129 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jun 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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Literatur.

Die Gesetze über die Wahlen zum Reichstage, zu m preußischen Abgeordnetenhaufe und zu den preußischen Gemein devertretungen nebst den zu ihrer Ausführung erlassenen Bestimmungen in der zur Zeit gültigen Gestalt hat der Magistrats-= assessor Dr. jur., Franz Kremski in Berlin für die von dem Ober. landeggerichtsrat Max Hallbauer und dem Geheimen Regierungsrat im säͤchsischen Mintfterium des Innern Dr. Walter Schescher herausgegebene Juristische Handbibliothek (Eeipzig, Roß⸗ bergsche Verlagsbuchhandtung) zusammengestellt und ihnen kurze, sber alles Wisfenswerte, enthaltende, gemein erständliche Er⸗ läuterungen beigegeben (geb. 2 I). Damit hat, er vielen Reichstags, Landtags. und Stadtverordnetenwählern sowie namentlich den Mitgliedern der Wahlvorstände, die den Wunsch hahen, sich über die grundlegenden Bestimmungen bequem zu unterrichten, einen bankeng. werten Dienst erwiesen. .

Von dem Reichstagswahlgesetz vom 31. Mai 1869 nebst

dem Reglement zur Ausführung des Wahlge setzes nach der

Bekanntmachung vom 28. April 1903 haben die genannten Heraus- geber der „Juristischen Handbibliothek. auch eine Textausgabe ohne Erläuterungen veranstaltet, die bereits in zweiter Auflage erschienen ist und sich, wie die Handausgabe mit Kommentar von Kremẽki, durch er g in Druck und vorzügliche Ausstattung auszeichnet art. 6, 60 M6). ; ;

ö Zu der von dem Polizeirat Dr. jur. Paul Fischer in Dresden mit Erläuterungen verfehenen Ausgabe des Wahlgef etzes für den Deutschen Reichs tag nebst Wahlreglem enk, die vor kurzem an dieser Stelle angezeigt wurde und, noch das Wahlreglement in der alten Fassung vom 253. Mai 1870 wiedergibt, ist jetzt ein Nachtrag erschienen, der die durch die Einführung der ahl zettelumschläge und des Isolierraumes nötig gewordene Abänderung ber einschlägigen Para⸗ graphen des Wahlreglements behandelt . 30 3, des ganzen Werkes einschließlich des Nachtrags 1.360 6; Verlag von C. Heinrich, Dresden). Auch hier unterrichten zahlreiche Anmerkungen über alles für die Vorberestung und Ausführung der Wahl Beachtenswerte.

Annalen des Deutfchen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. Begründet von Br. Georg Hirth und Dr. Max von Seydel. Herausgegeben won den Profesforen Dr. K. Eheberg und Dr. A. Dyroff 36. Jahrgang, 5. Heft. München, J. Schweitzers Verlag. Abennementspreis halbjährlich (6 Hefte) 8 M Bei dem gewaltigen Umfange, den die Arbeits= einstellungen in den letzten Jahren angenommen, und den weitgreifen⸗ den, teilweise verhängnisbollen Wirkungen, die sie auf das öffentliche

n mancher Länder ausgeübt haben, ist es ein Bedürfnis ge⸗ worden, das soziale Phänomen des Streiks JZner näheren Betrachtung zu unterziehen. Einen Versuch in dieser Richtung stellt die im vorliegenden Hefte der Annalen · veroffentlichte Ab⸗ handlung Tendenzen in der interngtionalen Streik bewegung. von Dr. G. S. Haleyy dar. Der Verfasser gibt nach einer, allgemeinen Cinleilung zunächst eine Darstellung des gegen⸗ wärtigen Standes der Streikstatistik und entwirft dann an der Hand genauer statistischer Daten ein Bild von der wachsenden Ausdehnung der Streikbewegung, von der heute fast kein Land mehr derschont bleibt. Besonders interessant sind die Abschnitte, in denen er auf die allgemeinen und die spezlellen Ursachen der Lohnbewegungen eingeht und die räumliche und zeitliche Verschledenbeit der Arbeit. konflikte und, die dabei angewandten taktischen Maßnahmen

schildert. Die Ausführungen des Verfassers gipfeln schlieflich in dem Resultat, daß das wirksamste Mittel zur Ein⸗ schränkung der Arbeitgeinstellungen ein möglichst freies Koalitions⸗ recht und eine möglichst starke und umfassende Organisation

der beiden kämpfenden Parteien fei. Die ganze Geschichte der Aus- standsbewegung lehre, daß auch auf dem Gebiete der sozialen Kämpfe das Wort seine Geltung habe, das man so oft zur Rechtfertigung militärischer Rüstungen anführe: si vis pacem, para bellum.

enthält das 5. Heft bhandlung über die 1876— 1900 von

Außer diesem intereffanten, zeitgemäßen Aufsa den Schluß der im 4. begonnenen Notenbanken in Württemberg Dr. phil. Berth. Breslauer in Berlin. Der Verfasser verfolgt den Entwickelungsgang der Reichsbank und der Württembergischen Notenbank in dem siddeutschen Königreiche während einer fünfund— n g hn gn Periode. An der Hand eines reichhaltigen, mit Sorg⸗ falt bearbeiteten Zahlenmaterial ist es ihm gelungen, ein abgerundetes, lichtvolles Bild don dem Wirken der belden Bankinstitute zu zeichnen. Wir können klar und deutsich sehen, wie die Reichsbank die württem⸗ bergische Landeganstalt von Jahr zu Jahr zurückdrängt, ihr Tätigkeits. feld immer mehr einschränkt. Nur in dem Diskontgeschäft hat sich die Württembergische Notenbank eine gewisse Kraft erhalten können, doch allein dadurch, daß sie die Diekontpolitik der Reichsbank durchkreuzt, deren Biskonktfatz ständig unterboten hat. Der Verfasser laubt als vornehmste Ursache ihres Weichens die Zurückhaltung der andesbank in der Gründung von Zweiganstalten zu erkennen. Er

weist immer wieder darauf hin, wie die Reichsbank ihr Jilial nez aus· ;

gedehnt hat, die Württembergische Rotenbank dagegen nicht aus Stutt-

arts Mauern hinausgegangen sst. Erst feit Beginn des Jahres 1901

at sie Agenturen eröffnet, und deren Gedeihen muß zeigen, ob sie noch ihr Notenprivilegium vollswirtschaftlich auszunutzen im ftande ist. W Endlich enthält das vorliegende Heft noch einen Auffatz von Stadtrat H. von . in Braunschweig über die Erhebung der Handwerks kammerbeitrage fowie Statistische Randglossen zu? den Reichstagswahlen), die für jeden Reichstagswähler bon großem Interesse sind.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßzregeln.

Malta.

„. Durch Gobernment Notice Nr. 106 vom 28. Mai d. I wurden die sämtlichen Häfen des persischen Meerbufens für ver—= , . 3

otfen ist das Betreten der Schiffe ohne reinen Gesundheits ; von verseuchten Schiffen mit einem Arzt an Bord, , . Cholerg Gelbfieber. oder Pestfall an Bord nicht haben, von Schiffen mit einem Arzt an Bord, welche einen ver⸗ seuchten Natz seit 19 Tagen verlassen haben, Fälle der ge⸗ nannten Seuchen an Bord nicht haben und der aus dem Osten kommenden PVilgerschiffe mit einem Arzt an Bord, behufs deren Verbringung in den Quarantãnehafen gestattet, wenn sie sich von ihrem Boot direkt auf die Brücke begeben und nur mit den Offizieren und Mannschaften des Schiffs in Verkehr treten. Um einen Verkehr der Passagiere mit dem Lotsen zu verhindern, soll der Kapitän denjenigen Teil des Decks, den der Lotse zu Passieren hat, solange sich dieser an Bord befindet, absperren und alle Personen mit Ausnahme der Offiziere und der Schiffsbesatzung von diesem Schiffsteil und der Brücke fernhalten. Passagiere, mit Ausnahme der Deckspassagiere, und die Offiziere von Schiffen ohne reinen Ge— sundheits paß, werden nach ärztlicher Untersuchung und gründlicher Desinfektion ihres Gepäcks zum Verkehr zugelassen.

Spanien. ; Der Generalgesundheitsdirektor in Madrid macht im Hinblick auf. die Vorschriften des Reglements über die äußere Gesundheits⸗ polizei bekannt, daß in Iquiq;ue (Chile) die Beule npe st außz— gebrochen ist. ö e

Türkei. Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die Qug ran tane gegen Herkünfte von der gesamten ägyptischen Küste auf vier Tage festgefetzt.

Aegypten.

Der Internationale estl chez l in Alexandrien hat beschlossen, das Cholergreglement gegen die Herkünfte der arabischen Küste des Roten Meeres zwischen Tith und Mokha außer Anwendung zu setzen. (Vergl. ‚Reichsanz. vom 27. September v. J., Nr. 2738.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern usammengestellten „Nachrichten für Handel und n dustrie ?.)

Außenhandel Frankreichs in den Monaten Januar bis April 1903. Die Beteiligung der wichtigsten Länder am ö. Außen⸗ handel gestaltete sich in den Monaten Januar bis April des laufenden sowie des vergangenen Jahres, wie folgt:

Einfuhr Ausfuhr 1903 1902 1903 90 Wert in tausend Franken Rn nd, 99369 64 46 10 412 8797 Großbritannien. 195 097 15969 415955 426 988 Deutschland 142 300 130 640 174 742 165 549 , og 75 96 465 206 389 203 478 , 35 079 35 523 74 673 75 417 D, . 54 493 51 496 53 9g05 59 123 , 52 440 52 045 43 287 43138 Desterreich⸗ Ungarn 23 868 25 359 9518 11390 ,,, 33 736 35 482 12 633 15613 Vereinigte Staaten von Amerika 211771 192981 90 226 S6 765 ien, 27 542 30 205 12 432 9083 Argentinien 120 539 123 400 16765 14121 Zusammen ensch anderer Länder 1 601 578 1543 353 1 405 995 1 395 697.

Ein- und Ausfuhr der wichtigeren Handelsartikel erreichten in den ersten vier Monaten des Jahres söbz (die Zahlen für 1902 ö. ö. Klammern beigefügt) die folgenden Wertziffern in tausend

ranken:

Einfuhr: Getreide und Mehl 41 659 (46 046) Reis 6167 Lo l74) = Tafelobst 18 431 (ii 367) Wein 14 948 66 071) Kakao 10799 (10 g25 Kaffee 31 371 . 957) Schlachtvieh 72999 C932) Frisches, gesalzenes und sonst zubereitctes Fleisch 6093 (7729) Kaͤse und Butter 165397 (18218) Olivenöl 7715 6946) Rohe Haute und Felle 56 331 (52 3097 Wolle 170 689 (81267) Rohe Schmuckfedern 15 457 (15 955) Seide und Florettseide 102 905 (112 602) Jute 15 234 (624 244) Hanf 7333 6865) Flachs 54 713 6385 21I) Baumwolle 145 136 (133 795) Lumpen und Zellulofe 14153 (13 157) Chilesalpeter 31 765 As 606) Schis6patt und Perlmutter Song 63903) Sämereien und Früchte 787 (78 1590) Roher Kautschuk und Guttapercha 17 3 (El 832) Tabak in Blättern 12781 (10600) Bauholz 18877 (2 I76) Faßdauben 9520 (io 937) . und Schieferöl 19 589 (16 99755 Steinkohlen, Koks und

riketts ss 569 (8s 361) Erze aller Art 25 576 (22 555) Kupfer 23 136 (6 206 Blei 663 C441) Zinn 7830 (8os6) D Zink 7005 (6256) Gewebe aus Seide und Floretseide 4 077 36 1466) Gewebe aus Wolle 13 559 (iz 920) Gewebe aus aumwolle 20 244 (20 343) Papier, Pappe, Bücher und Stiche

11 806 (10 987) Leder 14288 (10 604) Maschinen 33 8901 (40 950) Uhren 6038 (i660) Werkzeuge und andere Metall⸗ waren 10 879 0 652).

Ausfuhr: Gewebe aus Seide und Floretseide 133 9667 (115 554) Gewebe aus Wolle 83 130 563 396) Gewebe aus Baumwolle

59 827 (659 319) Wollengarn 11 Ils (10 03) geinengarn 7ab 1 8353) Leder 36 O04 (30rỹ Sz0 Vederwaren 19 4959 (22 336 Bijouterie waren, vergoldete und versilberte Waren 10 129 ss99533 Maschinen 18 049 (165 763) Werkzeuge und andere Metallwaren 33 033 (26 499) Fahrzeuge 26 031 [i4 572) Modewaren und künftliche Blumen 46 039 664 53) Möbel und Holzwaren 760 (6997 Wäsche 6668 (721i 1 Damenkleider 25 745 (31 538) Bücher, Stiche und Lithographien 15 3535 (12 628) Glas und Krisfasf 10 6867 (i9 643) Frisches, gefalßenes und sonst zubereitetes Gemüse obs (6779) Wein 6a 38 (3 447) Branntwein, Spiritus und Liqueur 13 238 (14012) Raffinierter Zucker 10 275 (14730) Seefische und Fischmarinaden 13 859 (15 os8) Frisches, . und sonst zubecreitetes Fleisch 7715 (C556 Fett aller Art S528 650) Butter 19 914 (14 900 Erie aller Art 8718 (9440) Bußelsen, Schmiedeeisen md Stahl 17 634 (1 394) Kupfer und Kupferlegierungen S835 (560857 Steinkohlen und Koks 75065 6918) Lumpen und Holstoff 13 454 (12 339) Bauholz 6701 8321) Anderes Hol; 11643 (U0377) Sämereien 18213 [II S4) Rohe Häute und Felle 45331 (41 156) Wolle 77664 So 713) Rohe Schmuckfedern 7915 (4967) Seide und Floret⸗ seide 1 648 (360 1097 Baumwolle 18 8321 (8811) Pferde 7847 (9758). ) Documents Statistiques sur 18 Gommerfcs 4d lla France.

Die chemische Industrie und Farbenfabrikation in der Schweiz 1902.

Der Jahresbericht der Baseler Handelskammer enthält über die chemische Industrie und Farbenfabrikation der Schweiz im Jahre 1963

etwa die folgenden Ausfuhrungen:

besserten sich im Laufe des Jahres 1902 zusehends. Angesichts des überall hervortretenden übergroßen Produktionsvermögens blieben jedoch, ebenso wie im Vorjahre, die Verkaufspreise . gedrückt, so . denjenigen Geschäften, welche die benötigten Rohmakerialien nicht selbst gewinnen, nur ein geringer Gewinn übrig bleiben wird. Das Farbstoffgeschäft wird noch schwieriger durch die großen Unkosten, mit welchen es zur Zeit verhunden ist. Es bedarf nicht nur eines intensiven , sondern es liegt heute dem Farbstoff⸗ u

fabrikanten auch die volle arbeitung der Anwendungsverfahren und die Einführung der Farben in den Konsum ob. Kostspielige Versuchslaboratorien und technische Reisende, ohne deren Hilfe man nicht mehr , ,., wäre, vermehren zudem Personal und Unkosten in weitgehender eise.

In den letzten Jahren ist die schweizerische Industrie von der Darstellung nutzbringender Spezialitäten abgegangen. Ihre Zukunft hängt wesentlich von der Fabrikation derjenigen Artikel ab, bei welchen die Arbeit mehr ausmacht als die Masse, d. h. von der Erzeugung schwieriger darzustellender Produkte; denn Überall, wo es sich nur um die Masse handelt, sind die großen deutschen . im Vorsprung. . muß sein Anilin und seine Säuren zum Teil bei der Konkurrenz aufen.

Der vermehrte Absatz der Produkte ist zurückzuführen einerseits auf die allgemeine Besserung, wesche in der europäischen Textil⸗ industrie Platz gegriffen hat, andererseits auf die günstige Entwickelung des Geschäfts mit Nordamerika und zum Teil auch auf die Steigerung des Exports nach Ostasien; wenn auch dieser Umschwung der niedrigen Preise halber keinen großen Gewinn brachte, fo beseitigte er doch die im varhergehen den Jahre drohende Gefahr der Ueberproduktion.

Der le tjährigen schweizerischen Ausfuhr bon Teerfarben in Höhe don 15,9 Millionen ö steht eine Einfuhr im Werte von 1,6 Mill. Franken gegenüber Der Versand richtete sich vornehmlich nach fol⸗ genden daͤndern; . Staaten von Amerika 3,93 Mill., Deutsch⸗ land 392 Mill., Großbritannien 2.52 Mill., Italien L25 Mill, Brꝛitisch Indien 1,91 Mill, Desterreich. Ungarn I,. 89 Mill., Frank reich g5tz Mill, Rußland E56 Mill., Japan O50 Mill., Belgien O44 Mill. Spanien 40 Mill, Schweden O31 Mill. Franken. ö in fuhr von Teerfarben nach der Schweiz stammt fast in ihrer Gesamtheit aus Deutschland, indem von 4063 4 eingeführter ö . 96. e. .

ie echnik hat im Jahre 1902 hervorragende neue Far en ni

auf den Markt gebracht. . Die Schwefelfarbenproduktion gewann weiter an Ausdehnung; sie scheint einer sicheren Zukunft entgegen zu gehen. Die Vorurteile e, sie sind im Schwinden begriffen. Daß Lager von Schwefel-

arben ist wesentlich vermehrt und vervollständigt worden dur lebhafte braune und schöne gelbe Farben. ch neue

Delhaltige

Die Nachfrage und der Absatz von Chemikalien und Farben

In der Baumwolldruckerei hat das nä, Farbenechtheit dann geführt, daß die sehr lebhaften, empfindlichen Tanninfarben durch die lichtechteren Chr weise ersetzt wurden. ; ö

Auf dem Indigomarkt zeigt sich mehr und mehr as Vordrim des künstlichen Produkts, 4 auf Kosten des Preiscg. Ra licher Indigo hat auf den letzten uktionen wegen d Fnappheit Vorräte feste Preise und a. eine steigende , ( können. Seit Oktober wird ünstlicher Indigo in Basck

(Nach dem Schweizerischen Handelsam

Zucker⸗Ein und Ausfuhr der Riederlande ö Monat

April 1903. Im Monat April 1903 belief sich die Einfuhr brauch) von rohem Rübenzucker nach den Nie i.

4645 t gegen 67409 t im April des vergangenen Jahres. Den große ö. Teil ig gegen 4149 t na- 1

davon aus Preußen 253 * (255 t 1903, Aus 53 197 t i651 1802) Bastardzucker A9 t (6315s t 1902), davon aug hritannien 377 (256 t 1562j. Die Ausfuhr bon raffinierten mn Bastardzucker gestaltete sich in dem angegebenen Zeitraum Kan dis ä ü (es r 166), dapon nach Weigien los m 1mm] nach Großbritannien 16 is t 18027 Melis und anderer nierter Zucker 7827 t Gösßz t 1962), davon nach 4 6299 t Slo t 1902, Belgien 1439 * (146 t 1903) Bastard 1 142 t (122 t 1902), dabon nach Großbritannien 165 t 61

Unmittelbar oder mit 6 von Niederlagen in Monat April 1905 10 223 t roher Rübenzucker sowie 41 nierter und Bastardzucker zur Du rch fuhr gegen 12979 und 2243 t sonstiger Zucker im April 1562. Vederlam Staats courant.)

Serbien. ö.

Zollbehandlung von Waren, die aus Vertzragt stanhn stammen, jedoch in den Vertra find. Anlä *. der aufgetauchten Fr des Zolls, der Ob ist, welche aus Vertragsstaaten stammen, jedoch in keinem

bien ahgeschlossenen. Vertrags tarife genannt sind, hat de Finanzminister na ö ämtern unter d

, Tarife aufgeführt sind, sofl sowohl in Ansehung der

tznannt sind, erstrecken sich, di Vertrags bestimmungen nicht, für die⸗ . sind bielmehr nur die Vorschriften der autonomen Zoll⸗ und Steuergesetzzebung maßgebend. k ; ndelsherträge, welche Serbien mit anderen Staaten ahgeschlossen hat, und auch nach der ausdrücklichen Bestim.= mung des Artikels VII Absatz 2 des Handel bertrags mit Sesterreich. Ungarn, Artikel N Absatz 3 des Handelsvertrags mit dem Deutschen Reich sowie Artikel X. Abfatz des . s mit Bul⸗ garien usw. soll mit den in den betreffenden Tarifen genannten oder nicht genannten Waren so verfahren werden, wie mit den Waren der meistbegünstigten Staaten. Das bedeut= „daß nur die⸗ jenigen aus Vertragsstagten herrührenden Waren, die in einem der Vertragstarife aufgeführt find, das ir auf vertrags mäßige Behandlung erlangen und daß nur auf diese sich die vertragsmãßigen Gerechtsame erstrecken. Dies ist der Sinn des Meistbegunstigungs⸗ grundsatzes, auf welchem die beregten Vertragsbestimmungen beruhen; denn alles, was einem der erwähnten Vertra 6staaten gewährt wird, erstreckt sich auch von selbst auf alle k aher sprechen auch die . der betreffenden Artikel von der Behandlung im Sinne der Meistbegünstigung, leichniel ob die Waren in dem mit den betreffenden Staaten bestehenden Tarif genannt oder nicht . sind. Alle anderen, in den Vertragstarifen nicht genannten aren unterliegen in jeder Hinsicht den Bestimmungen der auto— nomen Zoll · und Steuergesetzgebung. Bel dieser Sachlage find ö die Bestimmungen des Schluß proteokolls, welche sich auf den Artikel Vi des mit Desterreich⸗ Ungarn geschlossenen Vertrages beziehen und das Verfahren mit i waren, Gewürzen, Delen, Südfrüchten, Drogen, Farb. und Gerh= stoffen, Gummen und Harzen bei der Einfuhr dieser Waren aus Desterreich⸗ Ungarn betreffen, dahin zu verstehen, daß fie bloß für die⸗ kenigen Waren aus den borerwähnten Gruppen gelten, welche im Vertragstarif mit Oesterreich Ungarn erwähnt sind, nicht aber auch für diesenigen Waren aus den vorerwähnten Gruppen, die in diesem Tarif nicht aufgeführt sind. Im Hinblick auf vorftehende Ausführungen sowie mit Räücksicht darauf, daß bisher in diesem und vielen anderen Punkten anders verfahren worden ist, werden die Zollämter, wie folgt, mit Weisung

versehen: ) Mit sämtlichen Waren, welche in den von Serbien mit Staat abgeschloffenen und heute . Vertrags

irgend einem

tgrifen nicht aufgeführt fein follten, werden die ollämter in - jeder Beziehung nach dem Gesetz über den allgemeinen olltarif, dem Zoll; 6 und dem Gesez über die direlten Steuern barsa ten, ien e für dieselben, außer der Obrtsteuer pon 7oso oder 169, noch 75 oh

. (Artikel 76 und 77 des Gesetzes nber die drehten Steuer

e en.

2 Mit den im Schlußsatze des Schlußprotokolls zu Artikel VII des Handels vertrags mi ere de ü ,, Waren ist nach dem Vertrage nur in soweit W aus den betreffenden Gruppen in dem mit Desterreich . Ungarn enen Vertrage . genannt sind und wenn sie ausschließlich aus

esterreich Ungarn flammen.

Gruppen, someit sie im Tarif mit Qesterreich Ungarn nicht genannt

sein sollten, ist, dielelben mögen aus Oesterreich⸗Ungarn ber anderen Vertrags⸗ oder Nicht vertrage staaten ea,, ö den allgemeinen Zolltarif und demjenigen über die i. zu verfahren, indem für dieselben ebenfalls der f uschi i

der Obrtsteuer zu erheben ist. ) Im Anschluß an das

Frage kommt,

k sondern an den Artikel 111 des Gesetzes i

Die Zollämter werden in solchen Fällen, in denen sie den h.

Lemeldeten Wert für ungenügend befinden follten, denselen Mh n Vollezium im Sinne des Artikels hz kee g e , jestfetz. Al Richtschnur für das weitere Verfahren aus Artttel 111 des Gesetzt über die direkten Steuern dienen, wenn der Wert nicht genägen

Noyine.

3 ist Ministerialderordnungen, bie vollstreckbar sind. ISrpske

wie folgt

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