1903 / 86 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Apr 1903 18:00:01 GMT) scan diff

den Gerichtsassesor Meller in Hennef zum Ausrichter in Rheinbach, . . ; den Gerichtsassessor Drucker in Cöln zum Amtsrichter in Mülheim a. Rhein, die Gerichtsassessoren Dr. Baltzer in Andernach und Dr. Valentin in Frankfurt a. M. zu Amitsrichtern in Barmen, den Jenschtenffe fen Vos winkel in Barmen zum Amts⸗ richter in Wermelskirchen, den Gerichtsassessor Eickert in Düsseldorf zum Amtzrichter in Lebach, den Gerichtsassessor Eichhorn in Bonn zum Amtgrichter in Trier, ͤ den Gerichtsassessor Dr. Lent in Münstermaifeld zum , , . en Gerichtsassessor von Hagens in Düsseldorf zum Amtsrichter in Wittlich, Hag h 231 den Gerichtsassessor Heß in Idstein zum Amtsrichter in Saarlouis, den Gerichtsassessor William in Lyck zum Staatsanwalt in Tilsit, den Gerichtsassessor Dr. Feisenberger in Neuwied zum Staatsanwalt in Bochum, den Gerichtsassessor Dr. Hammacher Staatsanwalt in Cöln, den Gerichtsassessor Becker in Insterburg zum Staats⸗ anwalt in Dortmund, den Gerichtsassessor Dr. Weis mann in Wiesbaden zum Staatsanwalt in Duisburg, die Gerichtsassessotren Brandenburg in Hannover und . ener in Essen zu Staatsanwälten in Essen zu ernennen, owie zu genehmigen, daß der d , Dr. And rae in Landsberg a. W. an das Landgericht in Kiel, der Landgerichtsdirektor * , in Memel an das Landgericht UL in Berlin, der Landgerichtsdirektor, Geheime Justizrat Gentz in Stettin an das Landgericht in Breslau und der Landgerichtsbirektor Becker zu Elberfeld an das Landgericht in Dortmund versetzt werde.

in Cöln zum

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: im Ministerium für Handel und Gewerbe den Geheimen Bergrat und vortragenden Rat Meißner zum Geheimen Oberbergrat, die Geheimen Regierungsräte uind vortragenden Räte Dönhoff und Neumann zu Geheimen Oberregierungsräten zu ernennen. 14

verordnen, mt Zustimmung der beiden H der Monarchie, was folgt:

Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Staats haus⸗

haltsetat für das Etatsjahr 1905 wird in Einnahme auf 2 674 281 030 A und in Ausgabe auf 2674 281 030 M, nämlich auf 2516 360 233 M an fortdauernden und auf 157 920 797 ½ an einmaligen und außerorbent— lichen Ausgaben

festgesetzt

8 2.

Der (diesem Gesetz als weitere Anlage baer n, Etat der Verwaltungseinnahmen und Ausgaben der Preußischen e r , ,. für das Etatsjahr 1903 wird in innahme auf 2800 FR und in Ausgabe auf 379 9900 K.

festgestellt. z

83.

Im Etatsjahr 1903 können nach ,, Finanz⸗ ministers zur vorübergehenden . des Betriebsfonds der Generalstaatskasse Schatzanweisungen bis auf Höhe von 100 000 000 M, welche vor dem 1. Januar 1905 ö müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die . des 8 4 Abs. 1 und 2 und des 3 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetzsamml. S. 607) Anwendung.

. 4.

Die bis zur gesetzlichen ele etats (3 1) und der Anlage dazu G6 9 innerhalb der Grenzen ö geleisteten Ausgaben werden hiermit nachträglich ge⸗ nehmigt. .

85. . Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes beauftragt. . Urkundlich unter Unserer ,,, Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 8. April 1903. . . Wilhelm. n Bülow. Schönstedt. von Goßler. Posadowsky. von Tirpitz. Studt. in Rheinbaben. von Podbielski. st ein. Möller. Budde.

ahmen in dem

1903.

verordnen, mit 3 der Monarchie, was

Zur Bereitstellung des Ge gärmung der Einnahmen in dem Staats Etatssa li 1903 erforderlich und unter Kapit Einnahme in dem Etat der allgemeinen Finanzy

*

lts⸗

GJ

des Staatshaushalts⸗ .

Hoͤhe von 73 6 10046 in Ansatz gebracht ist, ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrags von Schuld⸗ verschreibungen n , 3

8 2.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem inf, zu welchen Bedingungen der Kündigung und u welchen Kurfen die Schuldverschreibungen verausgabt werden enn bestimmt der Finanzminister. ̃

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Änleihe bie 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1859 (Gesetzsamml. S. 1197) und des Gesetzes vom 8. März. 1897 ee, S. 48) zur Anwendung.

3.

Der Finanzminister ist 9 der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. .

Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 8. April 1903.

(L. 8.) Wilhelm. Graf von Bülow. Schönstedt von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz. Studt.

Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. Budde.

Nachtrag zu den Vorschriften,

betreffend die Ausbildung und das Examen für die Lehrer der Landwirtschaft an den Landwirtschafts— schulen vom 9. Mai 1877.

Auf Antrag des Examinanden ist die Prüfungskommission, wenn noͤtig, unter ne nf. weiterer Kommissionsmitglieder, befugt, die Prüfung au . Lehrfächer der Anstalt auszu⸗ dehnen, welche unter den Prüfungsgegenständen der Ordnung vom 9. Mai 1877 nicht genannt sind. Durch das Ergebnis der Prüfung in solchen wahlfreien Fächern darf jedoch das Gesamturteil nicht beeinflußt werden.

In der Regel sind derartige Zusatzprüfungen in un⸗ mittelbarem Anschluß an das Examen für die Lehrer der Landwirtschaft an den Landwirtschaftsschulen abzulegen.

Berlin, den 28. März 1903.

Der Minister der geistlichen, Der Unterrichts und Medizinal⸗ Minister für Landwirtschaft,

3 Domänen und Forsten. Im Auftrage: Im Auftrage: Althoff. Thiel. Justizministerium.

. chts anwalt Suchsla d n Halle a J Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg a. S., mit Anweisung seines Amtssitzes in Halle a. S., ernannt

worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Der bisherige Rektor Berns aus Kirn, Regierungsbezirk Koblenz, ist zum Kreisschulinspektor ernannt worden.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Der vom 1. April d. J. ab zum . des akademischen Meisterateliers für Bildhauerei ernannte Senator, Professor Ludwig Manzel ist kraft seines Amtes und für die Dauer desselben Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste geworden.

Für den Rest seiner Wahlperiode, d. i. bis Ende Sep⸗ tember 1903, und für die Dauer der nächsten, bis Ende Sep⸗ tember 1906, ist der Bildhauer, Professor Adolf Brütt zum Mitgliede des Senats gewählt und vom Herrn Minister bern g in, be wen ber Genossenschaft

n Bestätigung der statutenmäßig von der Genossenscha der Srdentlichen n ieder . Wahlen sind ferner: 1) der Maler, Professor Lu H 2) der Maler, Professor . eyerhe im, 3) der Maler, Professor Wolde mar Friedrich,

4) der Architekt, Geheime Regierungsrat, Professor

Dr. Hermann En de, 5) der Architert, Geheime Regierungsrat, Professor

Juli; as chere . 6) der 3 rofessor k Koch,

7 der Musiker, Professor Albert Dietrich für die Zeit vom 1. Oktober 1903 bis Ende September 1906 zu Mitgliedern des Senats weiterberufen worden.

Berlin, den 31. März 1903

Der Präsident. H. Ende.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Regierungs- und Gewerberat riß Pirsch in Münster i. W. ist die etatsmäßige Stelle eines gewerbe⸗ technischen Rats bei der Regierung in Münster verliehen worden. Gleichzeitig ist er zum AÄufsichtsbeamten im Sinne des 3 1395 der Gewerbeordnung für den Bezirk dieser Re⸗ gierung bestellt worden. ö

Den Königlichen Baugewerkschuldirektoren Bluhm, Jessen, Schau und Hertlein sind die Stellen des Di⸗ kektors ber Baugewerkschule in Posen, Eckernförde, Nienburg a. W. und Buxtehude übertragen worden. Dem vom Urlaub zurückgekehrten Regierungs- und Ge— t Beckmann ist die etatsmäßige Stelle eines gewerbe⸗ Rats bei der Regierung in Bromberg verliehen, Aufsichisbeamten im Sinne des § 139

den Bezirk dieser Regierung bestellt

in Berlin ist die etats= ee Hilfsarbeiters

3

u,, geschlossen. oͥohne J. 2 eleistet. meg ee, ,

̃ erwaltung einer Gewerbeinspektion sind versetzt , 9 e eh, Jordan von Neuwied nach Arng⸗ berg, Scheibel von . nach Torgau, Kres von Torgau

1 üäbens von Goslar a. H. nach Lucken⸗ walde und die Gewerbeinspektoren Würfler von Essen a. R. nach Goslar a. S. Dr. Markst ahler von Arnsberg nach Neuwied, Dr. Wilhelm Bender von Dorsten nach Bocholt.

u Gewerbeinspektoren sind ernannt worden die ,. kommiffarischen Gewerbeinspeltoren: 6 in Saarbrücken, Dr. Geisler in Schwelm, Kawka in Prenzlau, Dr. h el wig in Pr⸗-Stargard, Dr. von Langsdorff in Oppein, Di. eücke in? Wesel, Dr. Welzel in Aachen (II) und grad kioltn⸗ in Unna. ; ö

Den nachgenannten bisherigen Gewerbeinspektionsassistenten ist die Verwaltung einer Gewerbeinspeltion übertragen worden: Wauer aus Berlin 8) in Essen a. , Dr. Schröder aus Magdeburg () in Fulda und von Gizycki aus Berlin (9) in . (W). ; .

Zu etatsmãßigen Gewerbeinspektionsassistenten sind ernannt worden die bisher auftragsweise beschäftigten Gewerbeinspeltions⸗ assistenten: Stöckel in maßen Deb usmann in Saarbrücken und Lüdemann in Cassel.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem , Michalke ist die etatsmäßige Stelle eines Eisenbahndirektors in den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten verliehen worden.

Bei dem Ministerium der . Arbeiten sind die bisherigen Eisenbahnsekretäre 366 utkäß und Albert Neumann sowie die bisherigen Regierungssekretäre Arthur 8 Max! Hüge und 4 Schulze zu Geheimen expebierenden Sekretären und Ralkulatoren und

der bisherige Bibliotheksekretär Hugo Müller zum Ge—⸗ heimen Registrator, ferner

der Kanzleidiätar Armin Franke Kanzleisekretär und

der Hilfszeichner Johannes Köbcke ernannt worden.

zum Geheimen

zum Zeichner

Oberrechnungs kammer. j

Der Eisenbahnsekretär 9 aus Cassel, der Regie⸗ rungssekretär Lorenz und der Ei ,, Laub aus Magdeburg sind zu Geheimen Rechnungsrevisoren bei der Königlichen Oberrechnungskammer ernannt worden.

Bekanntmachung. Die Buchhaltereien IL bis IX des , . amts der ,, e L hier bleiben vom 18. bis 23. April 1903 des Jahresabschlusses wegen für den Ein⸗

en werden

durch die Zahlstellen der Hauptkasse

K

ö ,, Amtsgerichts rat. w

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 der „Gesetzsammlung“ enthält unter

Nr. i0 477 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsetats für das Etatsjahr 1903, vom 8. April 1903; und unter

Nr. 10428 das Gesetz, betreffend die Ergänzung der Ein⸗ nahmen in dem Staatshaushaltsetat für das Etatsjahr 1903, vom 8. April 1903.

Berlin W., den 9. April 1903.

Königliches Gesetzsammlungsamt.

Weberstedt. 4 6

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 der „Gesetzsammlung.! enthält unter. . Nr. 10 429 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Hadamar, Idstein, Katzenelnbogen, Limburg a. L., Rennerod und Wallmerod, vom 1. April 1503; und unter Nr. 10 430 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs . einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Adenau, vom 4. April 1903. Berlin W., den 9. April 1903. Königliches Gesetzsammlungsamt. Weberste dt.

Aichlamtliches. ö Deutsches Reich. . ö. . Preußen. Berlin, 11. April. ö

Seine Majestät der Kaiser und König hörten . 3 vormittag von 10 Uhr ab im hießen . . chlosse die Vorträge des Kriegsministers, Generals der In- fanterie von Goßler, des Staatssekretärs des Reichsmarine⸗ amts, Staatsministers, Vizeadmirals von Tirpitz und des . des Marinekabinetts, Vizeadmirals Freiherrn von Senden⸗ ibran.

Seine Majestät der Kaiser und 5 haben durch . Allerhöchsten Erlaß vom 1. April d. J. genehm . daß dem 4 technischen Leiter der Verwaltung der . asserstraßen J der Charakter als . mit dem Range der Ober⸗

regierungsräte beigelegt werde.

.

Der Königliche Gesandte in München Graf von Pourtalés hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Königlichen Gesandtschaft von dem Legationssekretäͤr, Legationsrat Grafen von Schwerin geführt.