Nr. 14 der ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 8. April hat folgenden Inhalt: Personal⸗ nachrichten. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im Februar. — Zeitweilige M . gegen ansteckende Frankheiten. — Desgl. gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. Bevölkerungsbewegung in Desterreich, 1839. — Gesetzgebung usw. 8 Bekämpfung der Trunksucht. — (Reg. Bez. Oppeln.)
esinfektorenschule in Breslau. — (Baden) Sonntagsruhe in Apo⸗ fheken. — (Schaumburg⸗Lippe.) Gemeingefährliche Krankheiten. — (Großbritannlen) Berguschende Getränke. — Gang der Tierseuchen im Deutschen Reich, 31. März. — Desgl. in der Schweiz, 1902. — Desgl. in den Riederlanden, 4. Vierteljahr 1902. — Ansteckende Hühner⸗ krankheit in Aegypten. — ö Maßregeln gegen Tierseuchen. 85. Reg.⸗Bezirke Gumbinnen, Bromberg, Coblenz, Uruguay.) —
erhandlungen von e,, Körperschaften, Verelnen, Kongressen usw. (Deutsches . tat des Gesundheitsamtes 2c. 1993. Schluß.) — Frankreich) III. internationaler Kongreß für Thalassotherapie. — Vermischtes. (Hamburg.) Milchschriften. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, . — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Wochentabelle über die k. in deutschen Orten mit 40 009 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhqäusern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage! Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Ver⸗ kehr mit Nahrungsmitteln 2c. (Milch, Bier).
Nr. 28 des Zentralblatts der Bauverwaltung, heraus⸗ eben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 8. April, hat e Inhalt. Vie neuen Gerichtsbauten in Reichenbach i. Schl. — Zur Frage der Verschiebebahnhöfe. — Die Anhaltische Kunsthalle in Dessau. — Die Verstärkung von Trägern aus Schweißeisen durch Aufnielen von Platten aus Flußeisen. — Vermischtes: Fünszigjähriges Dienstjubelfest des Qberbaudirektors Ludwig Franzius in Bremen. — Gisenbahnfachwissenschaftliche Vorlesungen in Preußen. — Wettbewerb um Entwürfe für die Ausgestaltung des Geländes der großen allge⸗ meinen Gartenbauausstellung in ,, — Wettbewerb für Ent⸗ wäürfe zu einem Stadtpark in Plauen i. V. — Allgemeine deutsche Ausstellung für Gewerbe, Industrie und Landwirt chaft in Aussig a. d. G. 1503. — Bau des Provinzialmuseums in Münster i. W.
der ai r e , we — was den
druck äußere ö
. gebun
ol dene es des Fürsten
mit der N
und stolze Naturmenschen und hesitzen, einen Herzenstakt, der über jedes Lob erhaben ist. Leider ist auch bei ihnen wie
6 aber keinen . ob diese Entartungen einheimischen prungs sind. — Auf den Schauplatz des russis r len , , „Stahl,
Kurze Anzeigen ; neu erschlenener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
urechnungs fähigkeit 9der Zwecrmäßigkeit? Ein offenes tö an unsere Kriminalistik. Von Br. Moritz Bricht a. 2,50 4 Franz Deuticke. / ; ; er Staatshaushalt und die Finanzen . amtlicher Quellen bearbeitet von O. Schwarz und tz. Bd. 11. Die , ,, und Gewerbeverwaltung. V. Buch:
und Praxis. Von Duncker u. Humblot. els beziehungen. Von
Humblot. Zusammengestellt lin, Heymanns
st be den Wirt⸗ 91 2 1. Teil: Die Kassenarz: wesen in Beziehung Von Dr. med. Knie ke. Be versorgung. A. Troschel. K
Ausbau der Invaliden ver meinen Volksversicherung. Von Grunewald, Verlag der Arbeiterversorgung.
nur 80g von 14,5
die Konkurrenz im Keime
entspricht.
andbuch für
Geld-, Bank und Börsenwesen. Ein Bankbeamte, Jurssten, Kaufleute 3c. Von Georg Obst. 2. Aufl. Jebd. 3 6 Teipzig, Carl Ernst Poeschel, ; Sohr-Berghaus Hand-Atlas über alle Teile der Erde, g. Aufl. In 30 Lieferungen à 1 4 2fg. 2, 3. Glogau, Carl lemming. 3. . von Schöneberg im Maßstabe 1: 4000. In
2 farbig. Druck. 6 6 Berlin, Alexius Kießling.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Getreidehandel in Italien.
Der Kaiserliche Konsul in Ancona berichtet unterm 31. v. M.: In einheimischen Weizensorten wurden nur wenige Geschäfte zu 24 bis 24 Lire pr. da abgeschlossen. Ausländische Ware fand zu Iz bis 234 Lire pr. da nur sehr langsam Abnehmer. Im März d. J. wurden 25 066 47 zur See vom Balkan eingeführt. ; ⸗
Bei schwachem 6 wurden für ein . Mais 18 Lire, für ausländischen 15 bis 15 Lire per da gezahlt. Die hir gf Lager⸗ bestände wuchfen bei bedeutender Zufuhr — es wurden im März d. J vom Schwarzen Meere etwa 50 090 da Mais eingeführt — und ge⸗
ringer Nachfrage rasch an.
Getreidehandel in Antwerpen. Der Kaiserliche Generalkonsul in Antwerpen berichtet unterm
Weizen: nordamerkkanischer. Fr. 164163 ,,, J californischer ö Wale 16653 Kurrachee, weißer. . . K 64 lata, je nach Güte.... . 164117 K russischer ⸗ ü inlandischer . Roggen: Donau und nordamerikanischer 13313 inländischer . 16 Gerste: zu Futterzwecken 4 1 , elt: russischer und nordamerikanischer. . 159164 ais: nordamerikanischer und Plata. 1391133 Odessa und Donau.. ; 138114 Weizenmehl: inländisches.. 217 22.
; ir, her, am hiesigen Platze wurden Ende März d. J, wie fo e ö ö. 3 . Weizen: 130 000 da ⸗ ö 30 . Mais: 25000 ,.
m Südo . dersuc ö von Zuckerrüben gemacht; dieselben fielen günstig aus, ⸗ gelang es, vom Provinzialparlament eine Subvention in Gestalt
von Prämien auf in Canada aus canadischen Rüben hergestellten raffinierten Zucker für drei Jahre zu erlangen. Seit kurzem sind nun vier Zuckerfabriken, die saͤmtlich bedeutende kommunale Zuschüsse erhalten haben, mit einer Verarbeitung von ungefähr 2000 Tonnen Rüben täglich in Ontario in Betrieb, je eine in Berlin, Dresden, Wallaceburg und Wiarton. So hochgespannt die Erwartungen der Unternehmer waren, so wenig vertrauend begegnete man von uninter— essierter Seite dem Beginnen; man sprach der Industrie jede Lebens⸗ fähigkeit in Canada ab. Tatsächlich machen sich denn auch von Anfang an alle vorausgesehenen Schwierigkeiten in empfindlichster Weise fühlbar. Die größte ist wohl die, daß die Pflege der Zuckerrübe viel Arbeit er⸗ heischt, die nur zu einem geringen Teil durch Maschinen besorgt werden kann, wenn nicht die Rübe und ihr Zuckerertrag leiden soll. So ist der Mangel an Arbeitskräften auch in der . Ontario ein schwer zu überwindendes Hemmnis, die angesessene ländliche Bevölkerung reicht nicht aus, und die Heranziehung von Arbeitern aus größerer Entfernung verteuert, wenn überhaupt möglich, in Verbindung mit den hohen Arbeitslöhnen die Produktionskosten ganz außerordentlich. * die erste Rübenernte mußten sogar Indianer und Chinesen in Mengen herangezogen werden. SFerner scheint der Zuckergehalt nicht den Erwartungen zu ent. sprechen. Es ist ein anderes, ein Probestück von bis 1 Morgen Größe mit Rüben zu bestellen und die Pflanzen, zumal unter ö 6 Leitung, in allen Stadien des W zu pflegen, Rüben in Massen bei unzureichenden Arbeitskräften i ohne dabei den 4 übrigen landwirtschaftlichen ie verlautet, he ; ;
nachlässigen. die von den Bauern an die n,, n,, nn, nn,, während man
habt, den ö berichtete. die niedrigen Rohzuckerpreise in Europa störend; 6 kommt, daß die alten, ausländischen Rohzucker verarbeitenden canadischen Raffinerien mit ihren Preisen an die äußerste Grenze heruntergegangen sind, um ie zu ersticken. Die Montrealer Raffinerien ö zu 3,6! Doll. per 100 Pfund englisch,
nung ungefähr 33,43 1 für den Doppelzentner
Es wird sich für die canadischen Zuckerfabriken darum handeln, ob 6e kapitalkräftig genug sind, d Krife zu überwinden. Das Bedenkliche ist, daß das Haupthemmnis, der Mangel an Arbeitskräften, ein chronisches ist .
Auch im Nordwesten, bei Lethbridge in Südalberta, ist eine uckerfabrik im Entstehen begriffen, inmitten einer Gegend, die haupt⸗ ächlich mit aus den Vereinigten Staaten zuge ö Mormonen be—⸗ fiedelt ist; vielleicht liegen dort die Arbeiterperhältnisse dem Rübenbau a,, (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in
ontreal.
verkaufen ihren Zucker was nach deutscher Bere
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ ma ßregeln. .
Spanien. Der Generalgesundheitsdirektor in Madrid macht im Hinblick auf die Vorschriften des . über die äußere Gesundheitspolizei bekannt, daß die Beulenpest in Bombay eine außerordentlich
1
große Verbreitung gewonen hat.
. Rumänien. rumänische Regierung hat laut Bekanntmachung im vom 3. d. M. für die Herkünfte aus
von Suling abzuleistende Quarantäne Die Häfen von Constantza und ge r ne, und die Ein⸗ Früchten sowie von den im
e ,.
Probeversuchen der Vorjahre D gerade für das Aufkommen der jungen Industrie
ie gleich im Beginn entstandene
Reglement zur internation Kapitel 11 Titel IV, vorgese boten worden. di
Bekanntmachung der Kolonialregierung in Singapore vom Durch B Juftretens der Bu bonenpest für ver⸗
7. v. M. ist Natal wegen erklärt worden.
seucht j ü i kanntmachung der Kolonialregierung in Singapore vom Durch Beka 2. von Macassar wegen Auftretens der t erklärt worden.
12. v. M. ist der Hafe
an re Cholera für verseu
alen Sanitätskonvension von Venedig
henen Waren und Gegen
nterindien.
Aegypten.
Der internationale Herkünfte aus dem känemaßregeln wieder au
Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat beschlossen,
gegen Herkünfte von Port Elizabeth das zur Anwendung zu bringen.
Verawal, 1 dien, Pestreglement in den ägyptischen Häfem
Gesundheitsrat in Alexandrien hat die für Hedjas angeordneten allgemeinen Quaran⸗
fgeho ben.
Britisch˖ Ind
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenüber (4 und — im Vergleich zur
Aktiva: 1903 1902 Metallbestand (der M0. 10. Bestand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ 16 5 as Kilogr. fein zu 2784 , . 817 385 000 969 933 000 I 6097 00 EC 3999 00 Bestand an Reichs⸗ ö ) 26 818 oo9 265 551 O09 Ido oo E 1362 00 Bestand an Noten anderer Banken 9 806 009 11191000 ( 8323 000) (4 8909000) Bestand an Wechseln S344 313 099 , 834 883 M0 90 7os o0σ ( - 74 200 0090) Bestand an Lombard⸗ forderungen 90 481 0090 107 018009 63 3366 000 (— 7125 000) Bestand an Effekten 199 2249000 13 300 000 ( ll Ish oo) (- 1 435 000) Bestand an sonstigen Aktiven 71 552 0090 104 747 009 . C 117 000 4 10715000) Passiva: das Grundkapital . 150 900 000 150 909090 (unverändert (unverändert) der Reservefonds 47 587 000 44 639 000 . (unverändert) (unverändert) r Betrag um⸗ ; laufenden Noten. 1 3590 081 900 1 329 065 000 J ? ( - S9 469 Oœ—ο - 29 421 000 die . ich J . ö . 763
sicht der Reichs bank Vorwoche) betrugen:
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vom 7. April
1901 6M
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23 191 000 C 603 000
11 308 099 C 1 689 00 S2d Oh o0o0 T6 426 66)
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Beamten übertragen, denen
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nicht überschritten werden. .
zusetzen.
Die amtlichen
ermächtigten Personen habe
onders — bei der Steuer steuerstelle zu beantragen. ihren Bedarf an Süßstoff e fabrik oder aus einer inländ Die Bestellun
Ob künftig noch andere
dem Reichskanzler.
Die
oder gegen schriftliche, mit , eines öh
Süßstoff verabfolgt werken.
Süßstofftäfelchen v packung (Glasröhrchen 695
e ene.
und öffentliche ur nee . von Nahrungs⸗ und Genußmitteln sind von . Ans K Über den , und die Verwendung des Süäßstoffs befreit. Sie sind jedo .
. Bundesregierungen au ö. des Gesetzes heranzuziehen. ur
Süßsto
arten unter Zugrundelegung des
des n Bezugsscheins gestellte Bestellzettel abgeben. Die Leiter von Apotheken
die Ausstellung eines .
haben schrifllich mittels B folgen. Jeder Bestellung ist der ö. chein an. be l f rn len, . der
mittel ärztlicherseits untersagt zu werden pflegt, ist zur Neuenahr in der preußischen Rheinprobinz . 45
(Aus den im Reichs amt des Innern zu samm engestell ten Nachrichten für Handel und In dustrie .)
Deutsches Reich.
Aus führungsbestimmungen zum ei r, Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. März d. J, Ausführungsbestimmungen zum Süßstoffgesetz vom 7 Juli 1902 Hiernach wird die . der gesetzes in den einzelnen Bundesstaaten den Behörden und e ie Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern obliegt. Auch sind die Behörden und Beamten der Lebens⸗ pflichtet, bei der allgemeinen Ueberwachung des Verkehr? mit Nahrungs⸗ und Gen , . ö daß eine unzu⸗ f n a et. Reichskanzler ist ermächtigt, im
die
andere Behörden
chtigt.
owie die durch das n, . sie * off scheins — für jedes
ntweder unmittelbar ischen Apotheke beziehen.
J Orte als Kurorte in diesem Sinne an⸗ e ,. entscheidet die Landesregierung im . mit
potheken dürfen Süßstoff entweder gegen Vorlegung des? amtlichen ö. und vorschriftẽmaäßig . Bestell.eltel nter . nes Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes abgeben. ⸗ 965 eine ärztlichs Anweifung dürfen nicht mehr als 5o g
Ausstellungstag und
invernehmen mit den be—
. der Fabrik an inlänzische ür 1 Eg raffiniertes Saccharin t Der Reichskanzler wird ermächtigt, die e für die einzelnen in der Fabrik herge j . vorgenannten Einheitspreises fest-
Ausfuhr von Säßstoff in das Ausland ist der
stattet. Im Inlande darf die Fabrik Süßstoff nur und nur gegen vorse iftmã ig aus⸗
e , ,, ,, aus der Süßstoff⸗ stelhhtttels zl er- enuß . i
eit
een, die
Vorschriften
und Beamte zur
ff wird unter Vorbehalt des jeder ⸗ itigen Widerruf die Sæaecharinfabrik, Aktiengesellschaft, Fahl⸗ erg, . & Co. in SalbkeWesterhüsen ö. . dem Verkauf des Süßstoffs
Abnehmer darf der Preis von 30 (t.
. Sü
. abrik ge · . egen . J Gesetz besonders beziehen wollen, ö r be⸗
christ versehene
höchstens 110 facher J. in Fabrik⸗
nicht mehr als 25 Stü
nicht über 0, 4g Gehalt i ü
K . . . Süßstoffe dürfen auch ohne . Personen, welchen die Erlaubnis zur Verwendung von Si f 23
zu . tlichen Zwecken erteilt ist, sowie staafli
mit zusammen ah s.
Behörden .