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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Ber Kezugspreis hrträgt nierteljährlich 4 M 50 5. Allr Nostanstalten nehmen Bestellung an . für Berlin 2 den Kostanstalten und Jeitungsspediteuren für Kelbstahholer auch dir Exprdition 8wW., Wilhelmstraße Nr. 22. Einzelne Uummern kosten 285 9.
Inhalt des amtlichen Teiles: Drdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Insertionsprris für den Raum einer Aruchzeile 30 8. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Rrichzanzeigerz und Königlich Ereußischen taatzanzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
Berlin, Sonnabend, den 25. April, Abends.
Halle a. S, dem Polizeidiener Bernhard Röttgermann zu Warendorf und dem Eisenbahnwerkstättenschlosser Rudolf
r chel zu Hannover das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗
J 1903.
deren Beschaffenheit und Instandhaltung der Gouverneur nähere Vor⸗ schriften erlassen kann.
Nach den Seiten wird die Strecke bon den durch den jährlich als Regel wiederkehrenden Wa erstand 6 Uferlinien der Flüsse und soweit es sich um Strecken am Secufer (5 1, b) handelt, na
Land zu von der durch den gewöhnlichen Wasserstand ebildeten Ufer⸗ linie, seewärts durch diejenige Linie begrenzt, welche mit dem im § 1 erwähnten Abstand von 3 Km der Uferlinie parallel läuft.
Nach der Tiefe zu bildet das feste Gestein die Grenze.
Konzession für E. v. Mandelsloh zur Gewinnung von Miner alien . in einigen See- und Flußbetten von Deutschostafrika. Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember. 1898, he⸗ ö treffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Fest⸗ Linienschiffes, Wittelsbach“, und dem Geheimen Admiralitätsrat . stellung des Börsenpreises von Wertpapieren. — 6 Intendanten der . der Ostsee, die Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung der Nebeneisenbahn Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen , n,. von Ahaus nach Enschede. . ; Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Offizierkreuzes des Bekanntmachung, betreffend die Postdampfschiffverbindung mit ö Bayerischen Militärverdienstordens, — letzterem. des
Schweden. Großoffizierkreuzes des Ordens der Königli talienischen Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von neuen Noten . * ö ö der Reichsbank. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von unkündbaren ,, der Württembergischen Hypotheken⸗ . ank in Stuttgart auf den Inhaber. Deutsches Reich. .
Königreich Preußen. Konzession für E. v. Mandelsloh
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und zur Gewinnung von Minerglien in einigen See⸗
ir f. . und Flußbetten von Deutschostafrika.
Gesetz uͤber die Landestrauer. (.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ Ich, n, n, e,
rechts an die Stadt Düsseldorf. ; 6 e. des ö? 6, Sa au er en Der .,
f je 8 5 e as ergwesen in Deutschostafrika, vom 3. ober 1d
e ge, betreffend die Ausgabe der Nummer 12 der Gesez⸗ i. Ge zs S. i045) und unter zeitweiser Uebertragung der. . zung der nach dem Gesetz vom 10 April 182 jenigen Gerechtsame, welche dem deutschostafrikanischen Landesfiskus
ö J. . . hinsichtlich der autschließlichen Auffuchung und Gewinnung von rch die Regierungsamtsblätter publizierten landesherrlichen Mineralien in den schiff baren Teilen der Flußbetten der in Für jedes
kunden 2c. den Victoria ⸗ Nyanza mürkenden Flüsse Moamo Simivu, ] zessionar, sobald er in denselben eine Strecke oder Teil ⸗
. 33 Mara und Kagera nach der Verfügung vom 5. März 1902 strecke nach § 3 in Besitz genommen hat, eine Gebühr von
ͤ ; Deutscher Reichbanzeiger vom 15. Märs 1992, Deutsches Kolonial, jährlich sechshundert Mark zu entrichten. Dieselbe ist je zur Hälfte blat 1 91 Re 863 13. ustehen, . hierdurch, n 31. Mär und 393. tember bei der Gouvernements haup
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Kapitän zur See Stein, Kommandanten S. M.
5 4.
Der Konzessionar hat dem Gouverneur von der nach Sz 3 getroffenen Auswahl, unter Nachweis der erfolgten Absteckung und unter Vor—⸗ legung eines Lageplans, auf welchem der Standort der Merkmale eüigezeichnet jst, Anzeige zu machen. Die Anzeige hat binnen einer . Frijt zu erfolgen, welche zunächst, von der Errichtung der Merkmale 3 am Anfangs- und Endpunkte jeder Strecke an gerechnet, vier Wochen beträgt, sich aber für je 100 km Entfernung zwischen der Strecke und dem Sitze des Gouverneurs (auf dem nächsten begangenen Wege und nach den amtlichen Routenlisten berechnet; um jedesmal zwei Wochen verlängert.
Wird die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet oder entspricht sie 6. . vorstehenden Erfordernissen, so gilt die Auswahl als nicht
ewirkt.
§ 5. Das er, n Recht der im 8 3 bezeichneten Art der Ge⸗ winnung von Edelmetallen und Diamanten wird dem Konzessionar erstmalig für die Dauer von fünfundzwanzig Jahren, vom Tage der Abfteckung an gerechnet, gewährt werden. Auf den vor dem Ablauf dieser Frist zu stellenden Antrag des Konzessionars wird die Berechtigung unter den glichen Bedingungen um zebn Jahre ver⸗ längert werden. Weitere Verlängerungen erfolgen auf besonderen, vor Ablauf der Frist zu stellenden Antrag für die Dauer von je zehn zu jehn Jahren und unter denselben Bedingungen.
86. der fünf Konzessionsgebiete hat der Kon⸗
11 je ät der nig h ö 3 dentlichen Professor in der philos 1 er Univerität in Greifswald, Geheimen Preuner, dem Direktor der Provinzial Hebammenle in Paderborn, Geheimen Medizinalrat Dr. Georg und dem Gymnasialdirektor a. D. Fr. Brußkern zu Wiesbaden, bisher zu Attendorn im Kreise Slpe, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, . G nung von x ; . bee , g unn a. D., Schulrat Karl Löhe zu . hie mie cewarts 2 er.
Cöln, dem Progymnasigldirektor a. D. Johann Waldau . und ö wb te auf zu Bocholt im Kreise Borken, dem Professor Dr. Kettner orkommen von Gold, anderen zu an der Landesschule Pforta, den Oberlehrern a. D., Pro⸗ untersuchen.
ö § 2. J . 6 . k n n . De ausschiehlich Berchtig unn e ä erlegen g.
km, ̃ „den ge a . halb] ö. . re gleich alls mind e w Jahre stens . ö ᷣ⸗— ordnungs mäßigen Betrieb zu er u en. U . . . 8e 3. a s, . 94 nicht ig J. . . 6 . i ; egen Grtellung der Konzession an ge. denselben Weniger als monatlich eintah nd nn, m. ö Piderit zu Philippöruhe⸗Kesselstadt im reise . bisher 22 n err n ä Le i neden, de, d el, Gatte erahsish r , , g, J zu Dagen i. W, dem Oberlehrer a. D. Eduar Wellmer mit Ablauf eines jeden weiteren Jahres für je eins der Gebiete mit ausgegeben werden, ö .rrrrrr uu Stargard i. Pomm. und dem bisherigen Beigeordneten der Maßgabe in Fortfall, . die . * ö L ns des ordnungsmähigen Betrie 647 z j J z e d und b. ; 3 . Maj 1 ö. . . K , e en diefen nicht binnen . n im Falle zu a. alle auf Grund der Konzession erworbenen vierte .
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ö j Ablauf eines jeden Jahres eine entsprechende Er⸗ Rechte, ; ; ; . j dem Professor an der Forstakademie in Eberswalde, dier Wochen nach 3 D cue zn vie Berz binn öinfic tich mmer , den Geheimen n Dr. phil. Rem el . den 22 fan , we ne meine daß hierauf ein Entschädigungs⸗ Gyuverneur 29. . Reichekanjler nach fieier Wahl zu . . . 9 9. ef J. Werne; 1 . w e , . als zu ü re w , , enen erklärt werden, ohne daß hierauf . . ö. ö mann zu Frankfurt a. 2 , ? J ein Gntfchäbigungsanspruch irgend welcher Art begründet werden kann.
jeselbe in jedem Jahre, vom Tage der irg * dem Rektor a. D. Kilhel m Velten zu Laubegast be ö . im ö nicht mindestens Ingleichen können bei nicht ardnungsmäßiger Aufrechterhaltung
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j ; ä kek, auch den Nachweis der Verwendung des Betriebe die' anf dieser Kohtzeffien Feruhenden Rechte in dem iin ö. Dresden, bisher in Essen * gr J ö . ae Jabres dem Gouverneur gegen. Frage kommenden Fluß ⸗ oder Scegeblet s I) für verfallen erklärt ⸗ Segr g Talchenbeng n Gele D. Hans über erbringt. In den erwähnten Betrag dürfen die Gehälter europüischer werden.
a. D. Hugo Bongs zu Solingen, dem Lehrer a. , . , , * 0 au ö
kal im re ʒ lenberg und Martin außerhalb der Einwirkung des Konzessionars liegender ö Frist unmöglich gemacht haben, so kann die Frist angemessen ver⸗ Forsthaus Rodenbach im . ran ) . ö tammen im Kreise Hofgeismar, dem Gutsinspektor
Gründe die Ausführung der Untersuchungsarbeiten 5 . hien, 6 , nn re J zul a zu Johanngthal im Kreise Löbau und dem , . Liebenberg zu Potsdam,
Werden vem Konzesstonar besondere Gründe dargetan welche die Cuhꝰ n der zur Eröffnung des ordnungsmäßzigen Betriebs gesetzten
werden müssen, wird der Gouverneur au k . für bie Verausgabung des auf das betreffende Jahr entfallenden etrages gewähren.
triebs darf der Verfall erst dann aus zesprochen werden, wenn iwei mindestens ein Vierteljahr autseinanderliegene Aufforderungen zur
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eldwebelsergeanten 9. — ö k ö. j der ere ti Un (8 1) tritt das Recht Wiederaufnahme des ordaungsmẽ igen Betiebz binnen einer vom . in der ö den Königlichen Kronen⸗ des ö. . ö. k . . 3 wieder entsprechend 3, ö ne rn ü . ist der Konzessionar ü tweise nach, Ein J zie r l lichege Julius Gehlhardt und er⸗ in Kraft. 5 . ,,,, en ,. . e ne m , kö Der Konzessionar hat Das delt in jedem der im s bereich ordnungsmäßlgen Betrizbs durch höh. re Gewalt unmẽglich gem orden des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, neten Gebiete und innerhalb der im S. für die einzelnen Gehiete ist, fo ist im ersteren Fall die Ft ö zu ,n. mn. ö . ö Botenmeister Ernst . . festgesetzten Fristen . 6 2 . . ö . . . K e n. a ole: . i i inzial⸗· Arbeits Huwählen und abzustecken, innerhalh deren ge d Sonar na sigune a i ben, . ; 1 g , e e d ,. mh. khen Recht6, die im 8 1. beieichneten rel, Siörung hinnen net, vom Gouverneur festzusetzendꝛn n und Tandarmenanstalt zu Maribturg . . . ö . 2 2 , Baggereibeiriebs oder ähnlicher, ordnungsmäßigen Behr eb wieder aufnimmt. Stadtreisenden Kuno Niekrentz zu Be ecchen Zwecken dienender Vorrichtungen in Gemäßheit der zur Zeit Den, halte der öheren Gewalt ners e, gal err ms K e , n Eb rdt zu Aschers⸗ hee ends. oder ar zu erlassenden bergrechtlichen Bestimmungen der Einwirkung des Konzessionars liegenden Ursache gleich geachter . dem Betriebsaufseher n e ö. . ahchanern in gewinnen, . . n. K = 1 36 ,,. en ämitlich pi . r n, werden, jedoch darf keine Teilstrecke Der Konzessionat bat für Die Leitung und Beaufsichtigung der
cbiete sich aufhaltende Europäer
Betriebe einen oder mehrere in. Schutz
iedri er und Friedrich ; ) . . Wanzleben, dem Maschinenwärter
ig, dem Häuer Heinrich Thiemann beide . Kreise Oschersleben dem ,,, . amuel Kroschel zu Langmeil im reise . . . sitädtischen Gebührener eber 4. D. Anton Teßm j
ĩ öh an Länge bestzen, sofern nicht nach endgültiger Ent⸗
K Sb fe ö örtlichen Verhältnisse eine kürzere Be⸗ bedingen. ;
urn e 5 erfolgt durch Bezeichnung der Anfangs, und End
punkte jeder Strecke (Teilstrecke) mittels augenfälliger Merkmale, über
zu? bestellen und dem Gouverneur namhaft u machen, welche für die Befolgung der allgemeinen gesetzlichen. Vorichriften, sowie der⸗ jenigen besonderen Bestimmungen, welche hinsichilich der hier in Rede stehenden Betriebe etwa erlassen werden, verantwortlich sind.