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Dentscher Neichsanzeiger
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und 35 4 36 rr 9 5 0 . J 6 9 ) fm Deere, herrn genden mm, , so. 2 , Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin auher ) z Inserate nimmt an: die Königliche Expedition den Rostanstalten und Nritungs speditturen für Kelbstahholer des Neutschen Reichsameigers auch dir Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. und Königlich Rreußischen Staatzanzeigers I Einzelne Uummern kosten 25 3. ͤ Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22. . . — — — — —— X . 86 — . 1 * . M HH. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai, Abends. 1903. 9 j ile. Gesetz Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes 2 . Inhalt des amtlichen Teiles: betreffend Phosphorzündwaren. in der Fassung des Gesetzes vom 10. Ayril 1892 (Reichs⸗
DOrdensverleihungen ꝛc. J 9 ( gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen;
. — om 10. Mai 1903. 1) dem KrankenunterstützungsVerein in Großsaara und ö Deutsches Reich. ö . von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 9 d, . 2. r s Verbandes latholi lauf
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vorn ng, 2 .
a f . z. chtigung zur Vornahme von e. . ö , Yeeichs, nach . i, n, . Vereinigungen Deutschlands (E. H) in . unde ;
1 betreffend k 9 . . . ges, was folgt: a kö . 6 nag daß sie, . alt⸗ erordnung zur Ausführung des Gesetzes zum utze der ; ; ich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des r, nnn zue, eee, d e, ,,,, mor
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevoll⸗ Zündwaren, die unter Verwendung von weißem oer ö . . kanzl mächtigten zum Bundesrat. i, Phosphor hergestellt sind, dürfen nicht gewerbsmäßig In Kö
/ Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen. eilgehalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht werden. . ;
Mitteilung, betreffend die Ausgabe des ersten Nachtrags zur Zündwgren der bezeichneten Art dürfen zum ö amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungs— werblicher Verwendung nicht in das Zollinland eingeführt Hö
, 29 Ausgabe der Nummer 24 des Reichs . vorßlchenden Hesimmungen finden auf Zündbänder d . * gr 9 ö n. f 19
ö ichs⸗ . 3. ; . eutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen geschblatts. 3. ö von Grubensicherheitslampen dienen, keine fur bo3 ift erschienen Königreich Preußen. Wer den Vorscheift he 6 sctlich zuwid s ö er den Vorschriften dieses Gesetzes vorsätzlich zuwider⸗
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und handelt, wird mit Geldstrafe bis zu . n r bestraft. ĩ 24 sonstige Personalveränderungen. Ist die Handlung aus Fahrlässigkeit begangen worden, so Die pon heute sb. zur uggatz P'langende Nummer Bekanntmachungen, betreffend die Erteilung von Konzessionen tritt Beldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark ein. ; des ei , r , r nn e, hon lber, wn . zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider. Neben der Strafe ist auf Einziehung der verbotswidrig 10 Mai 13. und unter fe phorz . Personalveränderungen in der Armee. hergestellten, eingeführten oder in Verkehr, gebrachten Gegen⸗ Rr X64 die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes stände sowie bei verbotswidriger Herstellung auf die Ein- zum Schutze der Warenbe ichn en vom I2. Mai * ziehung der dazu dienenden Gerätschaften zu erkennen, ohne an 15. Rai 1903 . g ; ö
Unterschied, ob sie den Verurteilten gehören oder nicht. Ist Berlin W hen 13. Mai 1903 * die Verfolgung oder die Verurteilung einer bestimmten Person . Raiserli es Posteitungs amt . Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: i ausführbar, so ist auf die Einzlehung selbständig zu er⸗ ee n . 3 ö dem n nn n der 3 wie,. 83 66 ommerzienrat Herz zus Berlin den Stern zum Königlichen Die Vorschriften des 8 1 Abs. 2 treten am 1. Januar brenn, 190g. im Übrigen tritt das Gese am J. Jan gar i'. in . ö ö dem Oberstleutnant a. D Schmidmann genannt von Kraft. . Königreich Preußen. . Wuthenow zu Altona, bisher Kommandeur des Landwehr⸗ Urkundlich unter Umnserer öchstein enhandigen Unterschrift K ö. Kw . bezirks Sangeihausen und dem Burgermeister von Barcke und Fehebeuklenmnaiserllchen . Tit Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö zu Kempen in Posen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, n f den in die Qberpfarr⸗ und Ephoralstelle zu Tennstedt
dem Eisenbahntelegrapheninspektor a. D. Karl Clauditz zu Groß⸗Strehlitz, bisher in Ostrowo, den Königlichen Kronen⸗ orden vierter Klasse,
den emeritierten Lehrern Ernst Kammer zu Groß⸗ Rominten im Kreise Goldap, bisher zu 26 im Kreise Darkehmen, Ludwig Hämmerling zu Cassel, Heinrich Schoof zu FZischbeck im Kreise Rinteln und Nikolaus Trischler zu Dipperz im Kreise Fulda den Adler der In⸗ haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, sowie
dem Rentner und Ratmann Albert Krumnow zu Kremmen im Kreise Osthavelland, dem Gemeindevorsteher Wilhelm Meier zu Klaushagen im Kreise Regenwalde, dem Gutsvorsteherstell vertreter Wilhelm Kreitlow zu Friedericken⸗ walde desselben Kreises, dem früheren Gemeindevorsteher und Ortssteuererheber Anton Czub zu Januszewice im Kreise Grätz, dem Polizeiwachtmeister a. D. Wilhelm Eregelius zu Biebrich int Landkreise Wiesbaden, dem . führer Gerhard Weidtkamp zu Mülheim a. d. Ruhr, dem Chausseegufseher Friedrich Jaeger zu Arnswalde, dem Schafmeister August Uhr zu Sendzin im Kreise Samter, dem Schäfer Heinrich Lindau zu Emden im Kreise Neu⸗ haldensleben, dem Gutskämmerer Johann Motzkus zu Loli⸗ dimmen im Kreise Gumbinnen und dem Eisenbahnwerkstätten⸗ arbeiter Sostm ann zu Leinhausen bei Hannover das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amt Dr. von Dirksen beim Uebertritt in den Ruhestand Titel und Rang eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers zu verleihen.
Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Vizekonsulats in Buschär beauftragten Konsul von Mu tius ist auf Grund des S1 des Gesetzes vom 4. Mai 1879 in Verbindung mit s 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1855 für den ö des Vizekonsulats, soweit er persisches Gehiet umfaßt und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs⸗ angehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, ei nn, und die Geburten, Heiraten und Glier in von solchen zu beurkunden.
Gegeben Donaueschingen, den 10. Mai 1903. (1. S.) Wilhelm. ;
Graf von Posadowsky.
Verordnung. zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze der . vom 15 Mai 1894. Vom 10. Mai 1993.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen auf Grund der Vorschrift im 5 25 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 13. Mai 1894 (Reichs⸗ esetzbl. S. 441) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu⸗ timmung des Bundesrats, was folgt:
81. Im . wird neben der bestehenden Abteilung für Warenzeichen, welche die Bezeichnun
Abteilung L für Warenzeichen erhält, eine zweite . welche die Bezeichnung fihrt Abteilung U für Warenzeichen ührt.
Der Reichskanzler bestimmt, für welche Warenklassen eine jede der Abteilungen zuständig ist. 8 2.
Auf die neu errichtete Abteilung finden 8 1 Abs. 2 und 3 und S858 2bis 8 der Verordnung vom 30. Juni 1894 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 495) Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. ö schrit
Gegeben Donaueschingen, den 10. Mai 1903.
(Li. S.) Wilhelm. ; Graf von Posadowsky.
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrat.
Auf Grund des Artikel 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗
Regenten von Bayern der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern Freiherr von Podewils zum Be⸗ vollmächtigten zum Bundesrat ernannt worden. Berlin, den 13. Mai 1903. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.
berufenen Pfarrer Fender bisher in Eisleben, zum Super⸗ intendenten der Dlözese Tennstedt, Regierungsbezirk Erfurt, zu ernennen. . 5
Krieg sm inisterium.
Der Militärintendantursekretär Sommerkamp von der Intendantur des VII. Armeekorps ist zum Geheimen expe⸗ dierenden Sekretär und Kalkulator im Kriegsministerium er⸗ nannt worden.
Bekanntmachung.
AUnter Bezugnahme auf 8 4 der Allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im preußischen Staate vom 21. Dezember i871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Mark⸗ scheideraspiranten Fritz Reiß aus Saarbrücken die Kon⸗
ession zum Betriebe des Gewerbes der Mark⸗ ñ cheider von uns erteilt worden ist.
Bonn, den 9. Mai 1903. Königliches Oberbergamt. von Ammon.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf 4 der Allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im preußischen Staate vom 21. Dezember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Mark- ö Hermann Pieck aus Weidenau bei Siegen
ie Konzession zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider von uns erteilt worden ist. Bonn, den 9. Mai 1903. Königliches Oberbergamt. von Ammon.
Per son alveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Katholische Militärgeistliche. .
Berlin, 8. Mai. Dr. Mühlenbein, bisher Militärhilfs«
eistlicher zu Berlin, unter Belassung in Berlin, zum katholischen iv. Pfarrer der 2. Garde⸗Divp. ernannt.
Hessen. Cullmann, Oberst g. D., seither
Darm stadt, 9. Mai. die Erlaubnis zum
Kemmandeur des Gend. Distrikts Rheinhessen ferneren Tragen seiner bisherigen Uniform er eilt.