1904 / 56 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

zunehmen und sämtliche dasu eingegangenen Petitionen durch die Annahme des alen , r . zu ange

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Meine Herren! Anknüpfend an die Ausführungen des Herrn Referenten des hohen Hauses, möchte ich mir erlauben, auf die einzelnen Abänderungen einzugehen, die das Gesetz in der Kommission erfahren hat, und auf die Anträge, die inzwischen von einzelnen Derren hier im hohen Hause eingebracht worden sind.

Meine Herren, ich darf zunächst kurz hinweisen auf die Ver⸗ handlungen des Jahres 1883 und 1884 über den Entwurf einer Jagdordnung, welche an der Frage des Wildschadens scheiterte. Das Jahr 1891 hat die Regelung der Wildschadensfrage gebracht, an der das Bürgerliche Gesetzbuch, welches 10 Jahre später in Kraft getreten ist, keine wesentlichen Anderungen vorgenommen hat. Aber in weiten Kreisen unseres Vaterlandes, nicht etwa allein bloß bei Jägern, sondern bei vielen anderen Beteiligten war der Wunsch rege geworden, endlich Klarheit zu schaffen über die Wildschonzeiten und über die Frage, was ist jagdbar. Dieses Gesetz, welches dem hohen Hause schon in erster Lesung vorgelegen hat und sodann in Ihrer Kommission beraten worden ist, bringt eine Regelung der ganzen Materie. Ich kann wohl sagen, daß nicht bloß zustimmende Erklärungen aus diesem hohen Hause gekommen sind, sondern daß weit darüber hinaus in der Oeffentlichkeit dieses Gesetz freudig begrüßt worden ist. (Sehr richtig) In der Kommission sind wesentliche Aenderungen in bezug auf die Ausdehnung der Schonzeit für Hirsche und Rehe beschlossen worden, und ich kann wohl sagen, daß vom jagdlichen Standpunkt aus diese Maßregeln unbedingt mit Freuden zu begrüßen sind. Es wird zweifellos dadurch erreicht, daß die Reh böcke wie die Hirsche erst zu einer Zeit erlegt werden dürfen, in der ihr Schmuck, das Geweih und das Gehörn, völlig ausgereift sind.

Die für das Auerwild beschlossenen Schonzeiten sind für diese Wildgattung von hoher Bedeutung, nicht minder die Vorschriften über die Schonzeit der Birk, Hasel⸗ und Fasanenhennen. Die Ueber⸗ welsung der Wachteln auf die Nummer, die Bestimmung über die Rebhühner trifft, ist völlig zutreffend; denn die Jagd auf Wachteln wird gleichzeitig mit der auf Rebhühner ausgeübt, und es ist deshalb zweifellos richtiger, beide Tierarten in dieselbe Nummer zusammen · zufassen.

. * liegt nun ferner ein Antrag des Herrn Grafen von der Recke bezüglich der Gänse vor. Ich glaube, daß er wohl aus einer miß⸗ verständlichen Auffassung des Entwurfs entstanden ist. Ich möchte den Herrn Antragsteller nur auf die Fassung der betreffenden Stelle des Entwurfs hinweisen, aus der, wie Sie zugestehen werden, hervorgeht, daß die Gänse überhaupt keine Schonzeit haben sollen. Es lautet nämlich 5 2 Nr. 16 der Regierungsvorlage: Trappen, wilde Schwäne und alle anderen jagdbaren Sumpf⸗ und Wasservögel. Unter diesen alle anderen Sumpf. und Wasservögel“, welche man der größeren Klarheit wegen hätte in Anführungsstrichen setzen können, sind die⸗ selben „anderen Sumpf und Wasservögel gemeint, von denen Nr. 1 des Entwurfs spricht, nicht aber diejenigen Sumpf⸗ und Wasser⸗ vögel, welche dort namentlich aufgeführt sind.

Von diesen Sumpf. und Wasservögeln des 5 1 sollen nach dem Entwurf nur diejenigen eine Schonzeit haben, welche in dem SQ auf

sihrt sind, nämlich die wilden Enten, Schnepfen, Trappen, wilden e. und die „alle anderen jagdbaren Sumpf- und Wasservögel“, , en di dort nicht erwähnten, nämlich die Brachvögel, Wachtel⸗ nicht aber 2. umd ellen Gänse Wenn nach dieser Richtung ge⸗ 1 ben Wortlaut klarer zu sassen, so steht von meiner , entgegen; doch ist dieses meines Erachtens nicht 9 da nach dieser Richtung hin durch meine Deklaration es flar gestellt ist, was der Entwurf meint. . ; .

Weiter ist im 82 in Verbindung mit 3 gegenüber der ursprüng lichen Vorlage der Regierung eine wesentliche Verẽnderung dahin er⸗ folgt, daß im 8 2 eine absolute Schonzeit für das d. Elchwild und die Elchkälber beschlossen ist und im F 3 nur dem Landwirtschafts— minister die Ermächtigung erteilt ist, einen Abschuß ansuordnen.

Meine Herren, das letztere ist eine unbedingte Notwendigkeit: eine absolute Schonzeit ist, wie auch der Herr Oberlandforstmeister in der Kommission ausgeführt hat, als Unding zu bejeichnen. Denn die Herren werden mir zugeben, daß die Notwendigkeit, eine ganze Reihe Aterer Elchtiere, die kein Kalb mehr haben, nun noch weiter hegen und pflegen zu müssen, doch eigentlich ieder jagdlichen Auffassung widerspricht. Und ich meine, daß es richtiger ist, daß das . unserer Elche, welches keine Kälber mehr hat am als gelt zu be⸗ zeichnen ist, schon im allgemeinen jagdlichen Interesse abgeschossen werde. Deshalb hat Ihre Kommission, meine . mir als ö wirtschaftsminister mit Recht eine Berechtigung der Anordnung ö. Abschusses gegeben. Ich möchte mir erlauben darauf , ö. gerade in Ostpreußen diese Frage die Gemüter erheblich . 3. Meine Erachtens kann die Hege und Pflege des Hochwildes nu

i ĩ die nach ihrer örtlichen in solchen Revieren angezeigt sein, es Gicht Beschaffenheit auch wirllich , ö. n .

twickeln kann und ni egeneriert. l 3. ö * im Ausland und in verschiedenen Distrikten , degenerlert von dem Momente, wo die Sümpfe , . , . Dann hört die Schaufelbildung auf und es kommt ö. . . bildung. Es kann daher meines Erachtens nicht unsere . 36 daß wir das Clchwild in den Gegenden hegen und (n, 65 Sümpfe nicht bestehen und . 3 . , e. enhirsche werden und nicht mehr dat ö ; , Meine Herren, ich habe iese Frage hi hrt, ar. ewisse Beunruhigung in dieser Beziehung entsta , ee , Forstverwaltung nichts ferner 1. ir mit Mühe und Not nach jahre als daß wir das 3 ,. , ege in, die Höhe ge / 6 ; . 6 . aber, wenn diese doch immerhin 2 heblichen Bestände wegen ihrer Zunahme , ö , unferen Sumpfrevieren auf die Höhen Ostpreußens 6 . ö 3 16 täuschen sich doch n . . glauben, 4 6. ö. . r Weise entwickeln, wie er ö . . . auch meiner Ansicht nach mancherlei . nisse mit den Gemeinden entstehen über den Schaden, . dz an vielen Stellen durch die Elche angerichtet werden wird. 3 Ich komme nun zu dem Antrage, der auch von . ö. Grafen von der Recke und anderen Herren gestellt ist über e J wen c wäre berechtigt, wenn der respelktipe Möweneier. Der Antrag ; über den 30. April hinaus Negierungsentwurf ein absolutes Verbot, über

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noch Gier zu suchen, enthielte; tatsächlich gibt er jedoch dem Bezirks⸗ ausschusse die Möglichkeit, wenn erforderlich, die Frist zu ver⸗ längern. Meine Herren, ich glaube, daß der Antrag von der Recke nicht im Auge gehabt hat die so wesentlich verschiedenen Verhältnisse der Monarchie. Wir haben im Osten sehr oft zu beobachten Gelegenheit, daß die Möwen erst Anfang Mai überhaupt beginnen, ihre Nester zu bauen, und daß infolgedessen das Hauptlegegeschäft erst nach dem 20. Mal im Gange ist. Aehnlich liegt es an den Nordsee⸗ inseln an der Friesischen Küste. Ich möchte das hohe Haus daran erinnern, daß bei Beratung des Jagdordnungsentwurfs vom Jahre 1883, welcher eine Hinausschiebung der Sammelzeit nur bis J. Juni vorsah, das Herrenhaus eine Verlängerung vorsieht bis zum 165. Juni und das Abgeordnetenhaus sogar bis zum 18. Juni beschlossen hat. Die damaligen Erwãgungen haben also tatsächlich dazu geführt daß die Bezirksausschüsse mit Rücksicht auf die wesentlich verschiedenen Verhältnisse der Monarchie ermächtigt werden sollten, bis zum 15. Juni das Einsammeln der Möveneier zu gestatten, und ich glaube, den Herren doch empfehlen zu sollen, es bei der ierungsfassung zu belassen. . 5 6. ö 6 anlangt, so liegt ein Antrag des Herrn Grafen von Finckenstein vor, der eine andere Fassung, und zwar in Anlehnung an die Begründung zu diesem Paragraphen, dem hohen Hause vor- schlägt. Im ersten Moment sieht es so aue, als wenn der Antrag eine wesentliche Verbesserung wäre; aber ich möchte mir erlauben darauf hinzuweisen, daß die Fassung, die die Regierungsvorlage hat, dahin gehend, daß es nicht gestattet ist, bis zum 10. Tage der festgesetzten Schonzeit das betreffende Wild zerlegt „aber nicht zum Genusse fertig zubereitet“ zu versenden, zu kaufen und zu verlaufen, diejenige Fassung ist, die sich bewährt hat, wenigstens soweit bis etzt die Versendung und der Verkauf verboten war. Die Fassung, die hier vorgeschlagen ist, führt auf ein Feld, welches nicht zu ůbersehen ist. Ich möchte dem Herrn Grafen die Frage vorlegen in seinem Antrage sind Gast⸗ wirtschaften genannt : wie steht es nun mit den Speisehäusern, den Garküchen und dergleichen? Das sind so verwickelte Fragen, man weiß nicht, wie weit man gehen soll, an welchem Punkte die Sache zweifelhaft wird, es werden wieder Zweifelsfragen geschaffen die erst von den Gerichten gelöst werden müssen. Ich möchte glauben, daß es zweckmäßiger ist, bei der Regierungsborlage zu bleiben; ich glaube nicht, daß der Vorschlag des Herrn Grafen von Finckenstein alle einzelnen Fälle trifft, die er vielleicht glaubt darunter zu fassen. Es würden, meine Herren, vom ersten Moment an, . dem Inkraft⸗ reten des Gesetzes, Zweifel über die Auslegung entstehen. ; 3 Dieses a. glaube ich, die wesenilichsten Puntte, die zunãchst von mir zu erörtern sind. Anknüpfend an meine Einleitung, möchte ich noch einmal aussprechen, daß ich das Empfinden habe, daß wir mit diesem Gesetz wirklich im Interesse der heimischen Jagdpflege eine große Sache durchführen. Ich kann daher das hohe Haus nur bitten, die Vorschläge der Kommission, denen, wie die Herren gesehen haben, erheblicher Widerstand seitens der Regierung ia nicht entgegengesetzt wird, sich zu eigen zu machen und zum Besten, wie gesagt, der heimischen Jagdpflege diesem Gesetz seine Zustimmung erteilen zu wollen. Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion beantragt zu § 2, der die Schonzeiten regelt, Graf von an. die Schonzeit für weibliches Rot- und Damwild, statt am 1. Februar, schon am 1. Dezember beginnen zu lassen. Dieser Antrag wird ab⸗ gelehnt, ehbenso der Antrag des Grafen von . die Schonzeit für Rehböcke schon am 1. Dezember beginnen zu lassen.

Graf von Haeseler beantragt sodann, auch für weib⸗ liches Rehwild die Schonzeit schon am 1. Dezember beginnen zu lassen und die Kitzen das ganze Jahr zu schonen.

Graf Finck von Finckenstein⸗Schönberg: Die schwachen Kitzen, die sich nicht mehr fortbewegen können, müssen abgeschossen . ö. per , I . K ; ;

raf von effen: enn es bei der Regierungsvorlage bleibt, wird alles abgeschossen. Dem müssen wir einen . .

ö Klitzing: Ich muß diesem Verlangen widersprechen. Aus Mitgefühl schießt man die Kitzen im Dezember, damit sie nicht verhungern.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski:

Ich möchte doch bitten, es bei der Regierungsvorlage zu belassen. Meine Herren, wie weit Mitleid oder andere Motive für das Für „der Wider geltend gemacht werden können, lasse ich dahingestelt. Aber die Herren wollen bedenken, daß es unendlich schwer ist, nament⸗ lich im Dezember, zu unterscheiden, ob man ein Kitzchen oder ein Schmaltier vor sich hat. (Sehr richtig) Sie würden wirklich Sachen in das Gesetz hineinführen, die sehr schwer zu vertreten sind; der Vorschlag des Entwurf ist hervorgegangen aus einer Menge von Mißhelligkeiten, die sich gezeigt haben, und ich möchte deshalb das hohe Haus bitten, es bei der Regierungsborlage zu belassen und nicht dem Antrage des Herrn Grafen von Haeseler zu folgen.

Der Antrag wird abgelehnt.

ageseler beantragt weiter, die Schonzeit für ö. , 9 R Dezember bis 18. September ö. zu lassen.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbiels ki:

Der Herr Graf Haeseler hat meiner Ansicht nach völlig zutreffend ausgeführt, daß die Verhältnisse in unserm Vaterlande betreffs der Schonung des Dachses sehr verschieden liegen. Er hat angeführt, daß der Dachs, der an den Weintrauben nascht, ziemlich erheblichen Schaden an den Weinreben verursacht. Ich glaube ferner, daß in diesem hohen Hause sehr viele Herren sind, die Fasanerien haben, (sehr richtig) und die den Dachs ich möchte sagen am liebsten mit Stumpf und Stiel ausrotten würden, weil er mit der größte Feind der Fasane und der Ausbreitung des Fasans im Lande ist. (Sehr richtig h

Meine Herren, alle diese Sachen haben die Staatsregierung ver⸗ anlaßt, die Bestimmung über die Schonzeit des Dachses so zu fassen, daß sie den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgestaltet werden kann, denn, meine Herren, wenn Sie die Freundlichkeit haben ich möchte den Herrn Grafen Haeseler darum bitten den 8 3 3ub s der Vorlage zu lesen, so werden Sie finden, daß es da ausdrücklich heißt, daß die Schonzeiten für Dachse eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden können. Also da ist dem Bezirksausschuß die völlige Freiheit gelassen, die örtlichen Verhältnisse in Betracht zu niehen. In Gegen den, in denen es gar kein jagdbares Geflügel gibt, in denen es keine Rebhühner, keine Fasanen gibt, mag man den Dachs im Interesse des Waldes hegen und pflegen; das wird jeder Forstmann nur auf

das wärmste unterstützen können. Die Erwägung, welches Interesse den Vorzug verdient, soll der Bezirksausschuß anstellen. Ich glaube, eine generelle Bestimmung für das ganze Land, wo die Verhältnisse tatsächlich ganz verschieden sind, ist nicht angebracht, und ich möchte bitten, das hohe Haus wolle beim Beschlusse der Kommission verbleiben.

Graf von Haeseler: Der Bezirksausschuß kann nur die Schon—⸗ zeit einschränken oder aufheben, aber nicht erweltern

Der Antrag wird abgelehnt. .

Graf von der Recke⸗Volmerstein begründet seinen Antrag wilde Gänse vom 1. April bis 15. Juni zu schonen; sie wären sonst als Sumpf und Wasservögel vom J. Mai his 30. Juni eschont.

Oberlandforstmeister Wesener: Gänse oi; stets jagdfrei gewesen

und sind auch bisher nicht im Entwurf erwähn ö . 3. Wedel: Die Gerichte dürften kaum so entscheiden;

denn wilde Gänse sind Wasservögel. .

Der Antrag des Grafen von der Recke⸗Volmerstein wird fast einstimmig angenommen. ;

Graf von der Recke⸗Vol merstein begründet seinen weiteren Antrag, daß Möweneier bis zum 20. Mai einschließlich eingesammelt werden dürfen. Die Möwen seien arge Fischräuber. Die Anrufung des Bezirksausschusses koste Zeit; und während derselben sei die Mehr⸗ zahl der Eier halb ausgebrütet. ;

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Ja, meine Herren, ich habe bereits bei der Einleitung der zweiten Beratung ausgeführt, daß tatsächlich die Verhältnisse für die Möwen in den verschiedenen Gegenden unseres Vaterlandes sehr verschieden liegen, daß tatsächlich im Osten und speziell an der ostfriesischen Küste die Verhältnisse anders beurteilt werden müssen, als zum Beispiel für die Seen in der Nähe von Liegnitz. Meine Herren, es besteht gar keine Veranlassung, wie der Herr Graf von der Recke ausgeführt hat, die Bestimmungen über die Möwen von denen über die Kiebitze zu trennen. Es heißt im zweiten Absatz: Durch Beschluß des Bezirksausschusses kann dieser Termin bis zum 10. April einschließlich zurück verlegt oder für Möven⸗ eier weil die Möwen oft später mit dem Legegeschäft beginnen bis zum 15. Juni einschließlich verlängert werden. Meine Herren, ich möchte deshalb bitten, eine generell bindende Bestimmung für die Möpen nicht zu erlassen, sondern dem Bezirksausschuß die Möglichkeit zu geben, entsprechend den örtlichen Verhältnissen die Fristen fest⸗ zusetzen. Wenn es wünschenswert ist, für Schlesien die Schonzeit mit dem 20. Mai zu schließen, so wird der Bezirksausschuß dieser Not⸗ wendigkeit in seinen Beschlüssen Rechnung tragen können und dem entsprechend verfahren. Aber ich halte es nicht für angebracht, die⸗ selben Bestimmungen, die für Schlesien gelten, auch für Nordschleswig und die friesischen Inseln gelten zu lassen. Ich bitte Sie deshalb, es bei der Regierungsvorlage zu belassen.

Graf Praschma: Ich sehe überhaupt nicht ein, warüm die Möven geschützt sein sollen; sie machen mehr Schaden als Nutzen.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Dem möchte ich widersprechen. Ich meine, die Regierungsvorlage geht ja noch weiter. Sie geht sogar bis zum 15. Juni. Gerade wer diesen Termin will, müßte meines Erachtens doch für die Re⸗ gierungsvorlage eintreten. Der Antrag des Herrn Grafen von der Recke enthält der Regierungsvorlage gegenüber eine Beschränkung, weil er das Einsammeln der Möweneier nur bis zum 20. Mai gestatten will.

Wenn ich auch zugebe, daß der Schade, der den Fischteichbesitzern durch die Möwen zugefügt wird, zuweilen ein recht großer ist, so läßt sich doch andererseits nicht verkennen, daß die Möwe auch ein recht nützlicher Vogel ist, gerade wie sich das vorhin beim Dachs gezeigt hat, der an manchen Stellen schädlich, an manchen Stellen nützlich ist.

Ich möchte noch anführen, daß die Möwen selbst an die Enger⸗ linge herangehen und durch deren Vertilgung eine Landplage be⸗ kämpfen helfen. .

Also, meine Herren, gerade die Interessen der Fischteichbesitzer Schlesiens sind meiner Ansicht nach durch die Regierungsvorlage gewahrt, welche das Einsammeln der Möweneier noch länger, nämlich bis zum 15. Juni, gestatten will. Im Jahre 1883 hat das Ab— geordnetenhaus den 18. Juni in den Entwurf der Jagdordnung gebracht. Sie wollen jetzt nur bis zum 20. Mai gehen. Es können Jahre eintreten, wo wir im Mai noch Frost haben, wo die Möwen tatsächlich noch nicht an ihren Nestern bauen und im weiteren Verfolg noch nicht mit dem Gierlegen beginnen, da würde Ihr Antrag in solchen Jahren ein Sammeln der Eier un- möglich machen. Ich glaube, diese Ausführungen müßten ge⸗ nügen, daß bei den bestehenden verschiedenartigen Verhältnissen den Bezirksausschüssen die Befugnis beizulegen ist, die Fristen entsprechend zu regeln. Die Ausschüsse brauchen nach dem Entwurf ja nicht für jedes Jahr einen neuen Beschluß zu fassen, sondern ihr Beschluß gilt, bis er abgeändert wird. Meines Erachtens können wir solche Sachen nicht einseitig für die ganze Monarchie regeln, weil die Verhältnisse, von denen aus die Festsetzung der Frist zu beurteilen ist, völlig verschiedene sind; dort haben Sie Fischteiche, an den Küsten haben Sie wieder andere Verhältnisse, dazu kommen noch andere zu berücksichtigende Momente, sodaß ich glaube, daß die Herren durch Annahme des Antrags gerade zum Nachteil dessen stimmen, was sie wollen. Bei Annahme der Regierungsvorlage würden nach meiner Meinung durch den zuständigen Bezirksausschuß die Ver⸗ hältnisse für jeden Bezirk so ausgestaltet werden können, daß dem Besitzer das gegeben wird, was ihm wünschenswert erscheint,

Herr von Klitzing: Der Antrag Recke erreicht genau das Gegenteil von dem, was er will; das Gesetz geht ja viel weiter. Der Bezirksausschuß beschließt darüber ohne Antrag von selbst; und eventuell kann Graf Recke ja im Januar schon die Festsetzung be antragen. raf von der Recke⸗Volmerste in: Ich wollte unnötiges Schrelbwerk vermeiden. Und dann darf man nicht vergessen, daß die Möven ganz plötzlich kommen. Der Schaden, den sie anrichten, ist groß. Barum foll man die Zeit für das Ciersammeln verlängern,

Graf von Mirbach; habe es nur einmal . daß der Heil ban e ffn nicht rechtzeitig die Schonzeit festgesetzt hat. Ich Jlauhe, es ift kein Grund zu Befürchtungen vorhanden.

Bberlandforstmeifter Wefener; Ich kann dem Herrn Vorredner nur betreten. Und dann möchte ich hinzufügen, daß der Bezirks. ausschuß die Festsetzung ja eln⸗ für allemal vornehmen kann.

Der Antrag wird abgelehnt.

Graf Finck von Finckenstein⸗Schönberg begründet seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß bei dessen Annahme die Interessen der Gast⸗ und Speisewirtschaften besser gewahrt seien.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski:

Gelegentlich meiner heutigen Einführungsrede bin ich auf diesen Punkt schon eingegangen, und ich bin dem Herrn Grafen Finck von Finckenstein dankbar, daß er in Autsicht gestellt hat, seinen Antrag