Ach in die Kirche begeben. Hätte er erst hinterher den Pfarrer fragen sollen? Welche Antwort dann gekommen wäre, ist doch recht zweifel⸗ haft. Jedenfalls war es, um die Sache tatsächlich festzustellen, nötig, daß er sich in die Kirche begab, und da hat er getan, und das Gericht hat auf die Beschwerde des Pfarrers, der einen Hausfriedensbruch konstatieren wollte, dem Bürgermeister und dem Wachtmeister recht gegeben. Ich glaube, daß dieser Fall sich für die polnischen Klagen überhaupt nicht eignet.
Dann hat sich der Herr Abg. Stychel gefallen in — ich möchte sagen — mehr als wegwerfenden Aeußerungen über unsere Beamten im Osten, und diese Klagen muß ich aufs schärfste zurückweisen. Es ist unrichtig, daß unsere Beamten im Osten mit unrechtem Maß messen. Ez ist unrichtig, daß gewissermaßen, um einen trivialen Aus—⸗ druck zu gebrauchen, der Schund unserer Beamten im Osten steht, sonbern gerade unsere Beamten im Osten sind mit dem richtigen nationalen Sinn, den der Herr Abg. Stychel aber nicht haben will, den ich aber von ihnen verlange, und den die Königliche Staats⸗ regierung in jedem Zweige des Staatedienstes verlangen muß, nach dem Osten berufen, um nach Recht und Gesetz aufzutreten, aber auch alle Uebertretungen und Ueberhebungen, in denen sich die Herren Polen gefallen, rechtzeitig zu verhindern und zu rügen. (Bravo! rechts) Daß es unter einer großen Anzahl von Beamten hier und da auch einen gibt, der mal über die Stränge schlägt, das ist selbstverständlich. Das finden wir auch unter den Herren Geistlichen, finden wir unter den Militärz, das ist überall der Fall; aber diese Fälle sind erstens nicht typisch, wie der Herr Abgeordnete sich erlaubt hat zu behaupten, sondern sie sind eben eine seltene Anormalität in dem Stande unserer Beamten im Osten, ebenso übrigens wie
unter den Herren Geistlichen und unter den anderen Berufsständen. Der Fall, den der Herr Abgeordnete hier vorgebracht hat, ist wiederum ein Fall, von dem ich noch gar nicht unterrichtet bin; aber selbst, wenn ich richtig berstanden habe, ist dieser Fall auf die richtige Weise ge⸗ sühnt. Er hat von einem DOistriktskommissar gesprochen und am Schluß zugegeben, daß derselbe seines Amtes entsetzt sei. (Zuruf des Abg. Stychel: Aber erst nach zwei Jahren)) Ich hätte nunmehr erwartet, daß der Herr Abgeordnete der Königlichen Staatsregierung seinen Dank ausgesprochen hätte, daß dieser Beamte, der seine Pflicht überschritten hatte, auf die richtige Weise von der Oberbehörde aus dem Amte entfernt sei. (Sehr richtig! rechts) Statt bessen wirft er hier mir vor, daß dieser Beamte überhaupt angestellt gewesen ist, und wie ich jetzt höre, ist die Sache schon über zwei Jahre alt! (Zuruf rechts: Ueber drei Jahre)
Meine Herren, dann hat der Herr Abgeordnete uns einen Fall von drei Ackerwirten vorgetragen, die während der Wahlzelt gekommen seien, um zu fragen, ob sie auch Unterstützungen wegen Wasserschadens bekommen. Darauf sei ihnen erwidert worden: ja, ihr seid ja Wahlmänner, geht doch zu eurem Abgeordneten! Ja, meine Herren, das ist eine Redeng= art, die in der Wahlzeit hundertmal vockommt. Wo mehrere Kandi— daten auftreten, weist die eine Partei denjenigen, der von ihr etwag will, von dem sie weiß, daß er der anderen Partei angehört, ab und sagt: geh du doch zu deinem Abgeordneten! Das sind Redeng⸗ arten der Wahlzeit, und darauf kommt es hier doch nicht an, sondern darauf: ersteng, waren diese drei Ackerbürger in solch hil sbedürftiger Lage, daß sie einer Unterstüßzung wegen Wasserbeschädigung bedurften; jweiteng, wenn sie in dieser Lage waren, haben sie ste erhalten oder nicht erhalten. Darüber hat der Herr Abgeordnete durchaus geschwiegen.
Meine Herren, was den letzten Fall betrifft, den Kampf um die Nationalfarben, wie der Herr Abgeordnete sich ausdrückt, so bin ich äberzeugt, daß ebenso, wie wir alle über den Fall gelacht haben, der Landrat und Distriktskommissar in erster Linie darüber gelacht haben werden. In diesem Falle hat eine Uebertretung, eine Ueberhebung, eine Verletzung eines Polizeigebots eben nicht stattgefunden; es war aber doch die Pflicht des Landrats, sich danach zu erkundigen, und die Pflicht der Poltzei, auch an Ort und Stelle fest⸗ zustellen, ob nun eben die sogenannten Nationalfarben dort gehißt seien, weil eben leider in der dortigen Gegend den Veranstaltern dieses Festes das zuzutrauen war. Sorgen Sie dafür, daß es den · selben nicht mehr zuzutrauen ist, dann werden Sie auch über diese peinliche Ueberwachung nicht mehr zu klagen haben; meine Herren, ich möchte aber auch mit einem freundlichen Worte schließen. (Zuruf des Abg. Stychel: Das wäre sehr schön) — Jawohl! Ich halte es immer für unrecht, wenn einer einem höflich begegnet, mit einer Unhöͤflichkeit zu antworten, wie das der Herr Abg. Stychel von den deutschen Beamten dort behauptet hat. Ich werde Ihnen sagen: Herr Abgeordneter, wenn Sie mich freundlich begrüßen, werde ich Ihnen immer ein freundliches: Dzien dobre erwidern. GHeiterkeit und Zuruf des Abg. Stychel: Das sollten die Beamten nachahmen h
ach eiaigen weiteren Bemerkungen des Abg. von K wird das Kapitel bewilligt.
em Kapitel der Landgendarmerie bemerkt n C gen n sl sfreikons): Wir sind dem Minister dafür dankbar, daß schon eine Anzahl von Veyhesser ungen für die Gendarmen eingetreten, und daß besonders die Bescha ung von Wohnungen lebhaft n, ist. Aber gerade gu esem Gebiete sind doch noch Wünsche äbrig geblieben. Eine greße Anzahl von Gendarmen muß noch einen bedeutenden Teil des . altz darauf berwenden, eine leidlich anständige Wohnung zu haben. g Anforderungen an V ö ,, . Der Gendarm muß mit e r ö. e gf e ren , sein und in seinen dienstlichen Obliegenheiten mit besonderem Takt vorgehen. Die Gendarmerie ist und bleibt für unz eine Glitetruype. Deshalb sollte man nicht so kleinlich sein, ihre Uniformen gewisffermaßen als Tell des Gehalts anzurechnen; die Gendarmen . doch bei uns nicht im Hererokostüm gehen. Die Bienstaufwandzentschäblgungen sind sehr verschieden und bedürfen der Erhöhung. Eg ist unbegresflich, daß die Gendarmen zu ihren Hie, gn nicht Militaͤrbillette benutzen dürfen, sondern ein gewöhnlicheß Billett lösen müssen. Zur Beschaffung der Schreib⸗ materiallen bekommen sie monatlich nicht einma! 1 6, sondern nur 30 J. Zu wünschen ist, daß ihnen die K von 1090 bis zur Auszahlung verztist wird. Ferner muß den Denunziationen gegen die Gendarmen die Spitze abgebrochen werden. Ic schließe mit der Bitte an den Minister, dafür zu sorgen, daß ihnen im Monat wenigsteng ein dienstfreier Sonntag und ein dienstfreier Arbeitstag gewährt wird.
Abg. von Pappenheim (kons); Von allen Seiten wird an- erannt, daß die Gendarmerle einen wichtigen Faktor in der Aufrecht. erhaltung der Ordnung bildet, besonders in der heutigen Zeit, in der man bon vielen Selten bestrebt ist, das . des Staates zu unter⸗ graben, Bel ihrer erponierten Stellung wird manches gegen fie auf zubauschen verfucht und bon ihnen ein Widerstand gegen Versuchungen verlangt. denen andere Beamte lterhaupt nicht ausgesetzt sind. . an die Grzseher, werden auch an sie die
und lhre höchsten e , , gestellt
rfeblungen doppelt hart beurteilt. Sie müssen besonderen
Takt, Mut und Energie besitzen, um, sich durch die außerordentlich cw erlgen Aufgaben ihres Dienstes hindurchzufinden. Mit Recht hat man deshalb ihre Stellung verbessert; in den letzten 10 Jahren sind ? s74 009 6 dafür aufgewendet worden. Trotzdem muß in den, nächsten Jahren noch mehr geschehen. Ein Teil meiner Freunde will die Gehälter erhöhen; denn die Gendarmen nehmen eine so exzeptionelle Stellung ein, daß sie aus den sonst ihnen leichstehenden Beamtenklassen; herausgehoben werden könnten. beg würde aber Beunruhigung in andere Beamtenkreise und das a,, wir . . r , d Teil meiner Freunde zunä eine Verbesserung * , inge haf f. Wir halten die Bereitstellung der hierzu notwendigen Mittel für dringend wünschenswert. Im Auf. trage meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir mit aller Energie fortfahren werden, in dieser Richtung für die Gendarmerie tätig zu sein. Mögen meine Worte der Regierung ein en veant consules“ sein, damit sie dafür sorgen hilft, daß Zufriedenheit in die Kreise der ie einzieht.
kenn ne g . er (nl) wünscht gleichfalls eine Besserstellung der Gendarmen und vor allem Erhöhung des Wohnungge dzuschusses.
Abg Dr. Becker (Gentr.) empfiehlt, um der Landstreicherei und dem Zigeunertum Einhalt zu kun, eine Erschwerung der Erteilung des Wandergewerbescheins; es sel nicht richtig, daß die eine Gemeinde der andern die Landstreicher zuschicke. Wenn den Zigeunern durch die Gendarmen das Leben sauer gemacht werde, würden sie freiwillig über die Grenze gehen. Es sei deshalb eine Vermehrung der Gendarmen notwendig. . . der , lasse sich vor
d die Beschaffung von Wohnungen erzielen. m ,, (frs. Voel lid) nimmt sich ebenfalls der Ver⸗ hältnisse der Gendarmen an. Diese seien tatsäͤchlich eine sehr wichtige Beamtenklasse, ihre Haupttugend müsse Besonnenheit sein. Wenn auch schon viel für die Besserstellung der Gendarmen geschehen sei, 6 9 man doch nicht vergessen, daß früher die Gehälter sehr niedrig gewesen seien.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Dag Blumenbukett, mit dem der Herr Abg. BaenschSchmidtlein mich zuerst erfreuen wollte, hat sich durch die freundlichen Reden der übrigen Herren Redner aus dem Hause zu einem großen Blumenarrangement gestaltet. Ich erkenne die liebeng⸗ würdige Gesinnung des ganzen Hauses ohne Unterschied für unsere Gendarmen voll an; ich freue mich derselben, und ich habe ja selbst schon betont, daß Sie auf mich zählen können, wenn es sich darum handelt, den Gendarmen etwas zugute kommen zu lassen. Es wird mein Bestreben sein, diese Beamtenklasse immer besser zu stellen; aber ob alle die heute geäußerten Wünsche so bald in Erfüllung gehen, kann ich Ihnen nicht versprechen. Ich glaube, auch noch etwas übrig lassen zu müssen, um die Freude zu haben, daß die bewährten Freunde der Gendarmen die kleinen Wünsche, die übrig bleiben, hier auch in späteren Jahren zum Augdruck bringen können.
Das Kapitel wird bewilligt.
Um /, Uhr wird die Sitzung abgebrochen, um Abends um 7i a Uhr fortgesetzt zu werden. ᷓ‚
hineingetragen,
Abendsitzung vom 15. März 1904, 7i, Uhr.
Die Beratung des Etats des Ministeriums des Innern wird bei dem Titel „Zuschüfse an die Kom— munglverbände zur Ausführung des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900 fortgesetzt. Dazu sind im Etat 3 Millionen Mark Rus ge,, d. s. 1 320 „S6 mehr als im Vorjahre.
Abg. von Bodels an (b. k. P.) führt über die Aus- führung, des Fürforgeerziehungsge . und über die Einschränkung, die das Gesetz durch kammergerichtfiche Entscheidung erfahren habe, Beschwerde. Gemeindevorstand und undesamt für das Heimatwesen ollten sich um ein der Für Kö bedürftiges Kind streiten und agen; Gib's her, . her!“, aber nicht: 6 . ab, schieb's ab!“
Abg. Schmeddin , Un sere Provinztalberwaltung freut öh. mit einem solchen Manne, wie dem Vorredner, an der Aug= ührung des Gesetzez arbeiten zu können. Aber diese wird durch da ammergericht erschwert, das entschleden hat, daß die Fürforge⸗ erziehung ö dann eintreten foll, wenn dag Kinb besonderer Erziehung
und Pflege bedarf und die Zustände im Elternhause seine Entfernung notwendig machen.
Abg. L. Hagen herg (ul); Das Gesetz hat die Notstände au diesem Hel it erst auf 3 . man 3 viel von dem ch
. Erst wenn die christliche Nächstenktebe versagt, soll die r s ge iehung eintreten.
ge bon Pappenheim . Die christliche Nächstenliebe muß an der, Ausführung des Gefetzez mitarbeiten, wenn es nicht ein toter Buchstabe bleiben soll. Daz Gesetz muß eben mit dem Herjen ausgeführt werden. Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren! Alle Vorredner haben anerkannt, und ich bin selbst natürlich derselben Ansicht, daß dieses Gesetz in den wenigen Jahren seines Bestehens so segenzreich gewirkt hat wie kaum je ein Gesetz zuvor. Ich halte es, wie ich auch im vorigen Jahre auszu— führen die Ehre hatte, für noch zu früh, an eine Neform einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes heranzutreten, und will die Be—= antwortung der einzelnen Punkte, die hier zur Sprache gebracht sind, meinem Kommissar, dem Geheimen Oberregierungsrat Krohne über⸗ lassen und meinerseits nur ganz kurz ausführen, wie nun das Gesetz tatsächlich gewirkt hat. . Es sind im Jahre 1901 7787 Zöglinge jur Fürsorgeerziehung überwiesen, im Jahre 1902 61965, das sind zusammen 13 983 Durch Tod oder aut sonstigen Gründen sind 190 Zöglinge abgegangen, sodaß der Bestand am Schlusse dieser Statistik bei Beginn des laufenden Rechnungsjahres 13 793 betragen hat. Meine Herren, es ist dabet zu bemerken, daß außer diesen 13793 noch 10214 Zöglinge existierten, welche auf Grund de alten aufgehobenen Gesetzes der Zwangszerziehung unterliegen. Es hat also in dem Jahre 1907 gegen das Jahr 1901 eine absolute Zunahme der Zöglinge nicht stattgefunden. Das ist aber sehr leicht begreiflich. Schon die Herren Vorredner haben er⸗ wähnt, daß sich bei der ersten Anwendung des Gesetzes ein gewiffer Uebereifer bemerkbar gemacht habe; ich möchte es nicht einmal Ueber- eifer nennen, sondern in dem Moment lagen so plele schreiende Fälle klar zu Tage, und auf alle diese Fälle wurde gegriffen, und alle dlese einjelnen Fürsorgebedärftigen wurden der Fürsorgeerßiehung über. wiesen. Nachdem nunmehr der erste Schub beseitigt k nd die Zahl der lum zweiten in etwas ruhigere Verhältnisse ein, u det te, wenn das Gesetz richtig angewende Jahre Aufjunehmenden mußte, daß wir heule auf dem war, etwat geringer sein. Ich glaube auch, d, sondern daß auch in normalen Standpunkt noch nicht angelangt sind,
: vielleicht noch eine Verminderung dieser Jahres. ,, . . diese Verminderung steht meines
wird, ; . . Zusammenhang mit dem Zwiespalt, der sich ja entwickelt hat auf Grund des Kammergerichts—, urteilg. Gs ist, möchte ich sagen, auch falsch aufgefaßt,
wenn man dem Kammergericht worwerfen wollte, daß es das Gesetz irgendwie mißgedeutet habe. Tatsächlich liegt etwas anderes zu Grunde. In dem ersten Augenblick glaubten die Armenverwaltungen, das Gesetz würde ihnen die Hand darbieten, von einem Teil ihrer Armenlasten zu Gunsten der breiteren Schultern der Prohinzen sich zu befreien. Das war aber der Zweck des Gesetzes nicht, und als dann mehrere Provinzialverwaltungen in diesem Sinne Beschlüsse auf Uebernahme von Fürsorgezöglingen seitens der Armenverwaltungen beanstandeten, hat das Kammergericht meines Erachtens mit Recht ausgesprochen, daß dieses Gesetz der Fürsorgeerztehung nur substdiär einzutreten habe, wenn die gewöhnliche Armenpflege, ja selbst wenn die freie christliche Liebestätigkeit, wenn Familie, Kirche und Schule nicht imstande sind, für die Kinder zu sorgen.
Nun hat dieses selbe Urteil durch neuerliche Entscheidungen des Bundesamts für das Heimatswesen Bestätigung gefunden. Auch das Bundesamt steht auf dem gleichen gesetzlichen Boden. Es hat nur, wie auch einer der Herren Vorredner angeführt hat, zugleich eine richtige Scheidung zwischen Armenlast und Fürsorge gegeben. Es hat gesagt, die Pflicht der Armenpflege entsteht, wenn ein Kind — einerlei aus welchen Gründen — hilflos und verlassen ist, und die Kosten des Unterhalts eines derartigen Kindes sind Armenkosten, so⸗ weit es sich um die Kleidung, Ernährung und Wohnung handelt; die Armenverwaltung hat sich aber mit der Erziehung nicht zu befassen. Wenn eine besondere Erziehung sich als notwendig erweist, dann hat die Fürsorgeerziehung gemäß des Gesetzes einzutreten. Ich glaube, das ist eine ganz richtige Entscheidung und auch eine Entscheidung, die durchaus konform ist dem Sinne des Urteils des Kammergerichts. Ich bin überzeugt, daß nunmehr alle Telle, die bei der Uebernahme . von Kindern in die Fürsorgeerziehung beteiligt sind: die Polizei⸗ ö verwaltung, die Armenverwaltung, die Vormundschaftsgerichte, die Provinzialverwaltungen, auf Grund dieser Entscheidungen eine richtige Praxis und die nötigen Wege gefunden haben oder doch finden werden, um diejenigen Fälle, die tatsaͤchlich für die Fürsorgeer ziehung nach dem Gesetz gegeben sind, auch alle, und zwar bei dem überall zutage tretenden guten Willen unter weitester Auslegung des Begriff der Fürsorgeerziehung, dieser zu überllefern. Das haben auch einige der Herren Vorredner selbst schon anerkannt.
Bei dieser Fürsorgeerziehung kommt es aber nach meiner Auf⸗ fassung auch wesentlich darauf an — und da glaube ich, befinde ich mich in Uebereinstimmung mit dem ersten Herrn Abgeordneten, der heute abend hier gesprochen hat — daß dessen warmherzige, opfer⸗ willige und jugendliche Begeisterung für alles, was den Armen und Verwahrlosten in ihrer Not zu dienen und zu helfen q geeignet ist, recht viele Nachfolge finden möge. (Bravo h . Also der Wunsch, den ich habe, und der, glaube ich, im Rahmen des ( Gesetzes liegt, besteht darin, daß die Kinder der Fürsorgeerniehung rechtzeitig überwiesen werden, nicht erst, wie das heute vielfach der Fall ist, wenn sie in der Mehrzahl der Fälle schon bestraft sind. Wenn Sie die Statistik, die wir dem Hause überreicht haben, nach⸗ sehen, so werden Sie finden, daß bei den nicht mehr Schulpflichtigen 770 der Ueberwiesenen schon von den Gerichten vorbestraft waren, . bei den noch Schulpflichtigen nur 33 ls. In dem Zwischenraume zwischen Schule und Fürsorgeerziehung, in dem der aug der Schule Entlassene sich selbst überlassen war, ohne daß er die moralische ö Kraft dazu hatte, dem Verbrechen oder der Schuld zu entgehen, verfiel ; . ein großer Teil der jungen Leute dem Strafgericht und trägt nunmehr, . ich möchte sagen, für alle Zeiten seines Lebens einen Makel davon, und das führt mich zum Zweiten.
Die Fürsorgeerziehung auch nicht eine Verletzung wünsche, daß diejenigen, dieser so rechtzeitig,
Staats fühlen können. soweit es an mir liegt,
.
sstonelle Erziehung ein.
Durch unsere heutige i, der Ausführung
ird; das ist dab
, ,, ö ersicherung abge
g des Gesetzez mit vollem . e
das,
einmal wieder klar ins Licht gestellt und d
Illusionen, die sich an Verwaltung von ganz besonderer Bedeutun ; 9. wiederholt hervor⸗ gehoben worden ist, daß durch das Gesetz dle frele charftatlpe Viebes.
.
tätigkeit nicht unterdrückt und zurssckgestellt werden soll, daß viel. 3 ö. 8 . . n,, en, ö. e fen mich so ausdrücken darf, das Gewissen rfen Jo recht anfängt, einzuschreiten und die Kinder 5 . nehmen, sie der Fürsorgeerzlehung anheimfallen. Wenn das das . gerichtserkenntnis bewirkt würde, und wenn die ,,, gefallen sind, mit dazu beitrügen, so wäre dag ein ,, , ö, Gesetzes; denn von 3 Selten ist Famalg dee. e wollen durch dieses Gesetz 1 , inserem pr tören, die 3 . i min re n, eise ier, wenn ‚. ; ̃ ;
. 1 ,. i n, , , ei,, dient ,
j en In ö 5 e He g gst, J,. . hen e n üer estanhn, Über die Ent. hen eee Wlussftztung des Färsorgeerziehungsgesetßzs in ihrem Be— reiche erstattet werden, weiteren Krelsen zugänglich gemacht werden. Gs ist der Versuch gemacht worden, in der Statistik, die ihnen vor⸗ gelegt worden ist. dies. Jahresberichte wenigstens aus ugsweise zu ben. Cs ließ sich nicht mnachen, sie ganz zu geben, weil darin eine . , . . r,, it a wir 6 ätten dophelt bringen müssen, einmal in den Ausführungen der Statistik und dann noch zum zweiten Male hier. Bei der Zurück⸗ , ö. . 3 t i , , gebeten Horden? doch ihre Jahresberichte frei zu halzen von dem statistischen Material, damit wir sie in extenso geben können, wie sie uns vorgelegt worden sind. Es ist natürlich, wenn man Autzüge bringt, daß man der Sache immer etwaß von der Un=