1904 / 261 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 96. Sitzung vom 3. November 1904, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer

D. Bl. berichtet worden. Zur Beratung ö der Antrag des Abg. Fritsch (nl): „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage der Monarchle einen Gesetzentiwurf borzulegen, durch welchen dle Bestimmungen des Gesetzts vom 21. Jult 1862, betreffend die BDlenstvergehen der nicht richterlichen Beamten, über die Zulässig. keit bon Arreststrafen gegen untere Beamte aufgehoben

werden. ; Zugleich mit dem Antrage wird eine Petition von . 3. Genossen in Rixdorf u. 4. O. um Abschaffung der Arreststrafe für Unter beam te beraten. Die Petitions⸗ kommission hat beantragt, die Petition der Regierung zur Er⸗ wägung zu überweisen. . gu aon (fr. Volksp.) ., tragt, die Petition der Re— gierung zur Berücksichtigung zu überweisen. ö ; . Eckert e Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Petitlonzkommifston sich diesmal der Pelitien freundlicher gegenüber gestellt hat als früher. Mit 12 gegen 7 Stimmen hat sie die Ueber. weisung der Petition zur Erwägung an die Regierung empfohlen; die Minderheik war sogar für Ucherweisung zur Berücksichtigung. Ich teile die Ansicht dieser Minderheit. In den Kreisen der unteren Beamten herischt die Anschauung vor, daß sie eine Geldstrafe vor, ziehen und lieker mit Frau und Kindern hungern wollen, als sich einer so demütigen Strafe ausgesetzt, zu sehen. Arreststrafen ür e. Beamten . in der . nicht mehr in unsere Zeit. Ich e Sie, für beide Anträge zu stimmen. ; . Abg. . lee; Aus den Unterschriften der a . eht zunächst gar nicht herbor, was für Unterbeamte darunter sind, da n vielen Fällen die Standes bezeichnung fehlt. Eine große . der Unierschriffen rührt außerdem vön nichtpreußischen Beginten her, Es l aber nicht besiritten werden, daß das Fortbestehen der Arrest, rafen der Ünterbeamten manche Bedenken hat, daß sie etwas Demi igendes gegenüber Frau und Kindern hat. Daneben muß aber , werden, daß die Arreststrafe in der Armee noch besteht. In den mejsten Fällen wird die Arreststrafe nicht in der Kaserne zbgebsßt; die Arkestanten werden sogar lber die Straße geführt. er Arrestssrafe in der Armee sind nicht bloß die Unverheirateten unterworfen. Alle Offiziere, vom höchsten bis zum letzten, sind dabon bedroht, und ber Slubenarrest der Offiziere bleibt nicht verborgen. Wenn ein Schutz mann sich vergeht, verlangen auch Liherale Lie Arrest.= strafe für den Schr ldigen. Daß das Chrgefühl durch die Arreststrafe herletzt wird, kann ich nicht zugeben. Man verwechselt die Gefängnis. strafe mit Ärreststrafe. Kleine Arreststrafen sind noch kein Grund ju einem schlechten Führungsartest. ch gebe allerdings zus da ein Vesentlicheß Bedenken gegen die Arreslstrase darin liegt, daß sie im Reich nicht besteht. ö preußischen Unterbeamten können sich her als, zurückgesetzt, als Beamte,. zweiter Klasse, fühlen. Darum stehen wir deim Petitum Der Ünterbeamien sympathisch gegen über. Diese Sympathie ist in dem Beschluß der Kommission zum Augdruck gebracht. Die Staatsregierung soll erwägen, inwieweit den ünschen ö nur 6. d enigegengekommen werden kann. Die Üinterbeamtkenschaft halte 9 in ihrer Majorität für viel zu sich zur Sozialdemokrafte schlagen würde, weil Wir brauchen alfo des Schreckgespenft der Soßlaldemokratie nicht heraufzubeschwören. Jedenfalls genügt es, die Fall der Regierung zur wohlwollenden Erwägung ber weisen. Abg. Bröoem el (fr. Vgg. ); Die Entwickelung die ser Angelegen. heit bemeist wieder einmal die Wahrheit des Spruches: Und sie bewegt 6 doch! Es handelt sich jetzt nur darum, welche Formel wir wählen Der Vorredner wiüsnscht Ueberweifung zur wohlwollenden Hr. gf g i ge, dieser Formel und der Ueherweisung zur. Be— räcsichligung besteht keln so wesentlicher linterschigd, daß ere nicht ir diese stünnmsn lbante, Ich entstnne mich keines Falles, daß wir für einen Schutzmann die Ärreststrafe gefordert haben. Wir verlangen nur Recht und Gerechtigtel. Für die Beurteilung der Sache kommt nicht nut, in, Frage, daß Pie zahlreichen Reichöbeamten der Arxeststrafe nicht unterliegen, sondern auch. daß ' sie gegen die Pripatbeamten nicht , werden ann. Pie Heibehaltung der Arreststrase führt dabin, chtliehfsde Beamte liebe auf einen Blenst verzithten, der . wemützgung auzgesetzt ct. Man fagt mir, paß jetzt schen für die Berling Ste nne! ein Ersatz schwer zu beschaffen st; man wen det, sich, Lieber, dem gien zu. Wenn wir im endlich en schließen die rrestztrase in Preußen ganz zu beseitigen, wird die Sache noch schlimmer werden. Abg; Oeseg, (Hosp. der fr. Woltzp): wäre es grausam, wenn ich

Fals daß sie 1 ten sstrafe besteht.

sind, Der denn von den Unterbeamten der Ärressftrafe unterworfen.

Biese sind jz außerdem seit Jahren! den mitttärlschn Sphäre ent zogen; sie fühlen durch die ologischen ö ö

,,, em el gen ö

Unkerstaatesekretär von Bis choffshausen: Die Bedenken der Staatzregierung gegen die Abschaffüng der Arreststrafe fund, burch die Bebatte nicht widerlegt worden. Bie Arrestflrafe als Biszipiinar= sfrafe ist bel diefen Kat gorien der Unterbeain en nicht zu entbehren. Hie Biibehaltung, der Atresttttafe, ist für die betreffende Beamten; sätegörie cine Wohltat, Vie Erhöhung der Geldstrasen würde nicht

ĩ amllie treffen. . r, . Da nach, diesen Erklärungen von, der wohl.

Erwägung“ der Regierung nichts zu erwarten ist, sollten die . 6 Ich lieber unserem Antrag anschiießen.

Die Debatte wird geschlossen. Nach dem Schlußwort des Antraͤgslessers Fritsch and einer Perfönlichen Jemerkung des Abg. Beser wird der Anirag Fritsch fast ein iimmig ange⸗

nommen, darauf auch der Antrag ö. ch auf leberweis ung der Petitlon zur Berücksichtigung. SHegen diesen Antrag Fimml nur ein Teil der konservativen Partei.

Es folgt die Beratung des von den Abgg. Ern st, Zwick, von Ech n Heng erff Krause⸗Waldenburg, von Köͤlichen. und Dr. Glattfe ter am 11. März eingebrachten und von Mitgliedern

aller Parteien unterstützten Antrages:

wir uns nicht 0

den Gemeinden zu tragen sind.

3Z3weite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 4. November

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in den nächstjährigen Etat eine Summe einzustellen zur Förde rung des hauswirt⸗ schaftlichen Unterrichts in den Mädchen vol ksschulen derjenigen Orte, in welchen die J und sozialen Ver⸗ hältnisse dies besondens wünschenswert erscheinen lassen. ;

Abg. Ernst (fr. Vgg): Daß eine gewisse hauwirtschaftliche Vorbildung unserer weiblichen Jugend in der Schule eine zwingende Notwendigkeit ist, wird auf allen Seiten des Hauses zugestanden. Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse haben sich in vielen Orten in einer Richtung entwickelt, welche der Mutter und Haussrau ihre Aufgabe, als Erzieherin und Unterweiserin ihrer Töchter sich zu be— tätigen, erschweren oder ganz . machen. Wenn die Mutter des Broterwerbs wegen tagsüber vom Hause abwesend sein muß, wo soll die hauswirtschaftliche Belehrung ür die Tochter herkommen? So treten die Töchter der Arbeiterfamilien oft in die Ehe, ohne die geringste Kenntnis von der Hauswirtschaft zu haben. Die Mädchen shrerseits treten in den Fabrikdistrikten sofort nach der Konfirmation in die Fabrik ein, bleiben Fabrikarbeiterinnen bis zur Ver— heiratung und stehen nun den Anforderungen der Führung des

aushalks ratlos, gegenüber. Es dauert nicht lange, und die de r. der Ehe mit allen 3 üblen, Folgen ist eingetreten. Es Existieren ja Vereine, welche sich ernsthaft bemühen, den Mißständen, 6. in diesen Verhältnissen wurzeln entgegenzuarheiten; aber das genügt nicht. Wenn eine Frau durch unwittschaftliches Führen des Haushalts auch nur 10 J täglich zu viel ausgibt, so macht das bei s0 Millionen Familien in Deutschland jährlich 365 Millionen Mark aus, welche dem Nationalbermögen entzogen werden. Hausfrau zu sein, ist eben in gewissem Sinne ein Gewerhe wie jedes andere, zu dem Vorkenntnisse erforderlich sind; und erwägt man den ungeheuren Einfluß richtiger Handhabung der Hauswirtschaft nicht bloß auf, die Familie, sondern auf ganze Generationen hinaus, so wird man ersehen, daß diefe Vorkenntnisse nicht gering zu bewerten sind. Unsere heutigen Volksmädchenschulen nehmen hierauf kaum irgend welche Rücksicht; ab⸗ esehen bon den Handarbeiten, unterscheidet sich der Lehrkursus der Mäxchen.˖ . gar nicht von dem der Knabenschulen, Wird in der Theorie noch ein Unterschied gemacht, so verwischt er sich in der Praxis völlig. Ohne Zweifel kann hier manches geschehen. Es hat schon 1889 eine Kommission getagt, welche über Reform des Mäxchenbolksschul⸗ unterrichts berlet; damals wurde die Anregung, den hauswirtschaft lichen Unterricht in den Lehrplan aufzunehmen, mit dem Argument zurückgewiesen, daß dies Sache der Mutter sei. Diese Ansicht verdient heute keine ernstliche Widerlegung mehr, weil die Erfahrung seitdem in Tausenden und aber Tausenden von Fällen gelehrt hat, daß die Mütter nicht mehr in der Lage sind, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Die freiwilligen Haushaltungsschulen, die man hier und da errichtet hat, sind auch bloß ein Tropfen auf einen heißen Stein. Es bleibt daher nichts übrig, als diesen Unterricht in die Schule zu verlegen an allen Orten, wo dafür ein Bedürfnis sich geltend macht. Daß es sich dabei nicht um ein bloßes Crperiment handeln würde, beweist der Vorgang Dänemarks. Vort ist in allen Volksschulen der obligatorische Hauswirtschaftsunterricht theoretisch und praktisch seit einigen Jahren eingeführt; ein besonderes Seminar sorgt für die praftische Vorbildung der Lehrerinnen. Ich bitte das Haus um möglichst einstüunmige Annahme des Antrages.

Abg. Dr. Zwick (fr. Volksp.): Meine praltischen Erfahrungen auf diesem Gebiete in Berlin, wo seit 1881 der erste hauswirt⸗ schaftliche Unterricht elngeführt ist, und jetzt an 22 Volksschulen außerhalb der Schulzeit erteilt wird, bestätigen in vollem Maße, wie segengreich eine solche Einrichtung wirkt. Neben dem eigentlichen BPauswirtschastsunterricht wird insbesondere noch Rechnen Hbe—⸗ frieben. Der Unterricht ist für Berlin mit seiner . industriellen Bebölkerung als eine absolute Notwendigkeit erwiesen, und ich zweifle gar nicht, daß die Sache in den großen Industrie—= distrikten des Landes ähnlich liegt. Die Kosten dieser Unterweisung sind auch keineswegs unverhältnismäßig hoch; dennoch können sie auf die Dauer von den Gemeinden allein nicht getragen werden. In dieser Richtung will der Antrag den bereitJ eingeleiteten Verhandlungen mmst der Staatsverwaltung einen etwas schleunigeren Fortgang geben.

Abg. von Schenckendorff (nl) befürwortet ebenfalls kurz die . des Antrages, für den seine Freunde einmütig stimmen würden.

Abg. Malkewitz (kon: Ein erheblicher Teil meiner Freunde steht diesem Antrage shmpathisch gegenüber. Wir müssen ja sehr be— dauern, daß die Frau, namentlich die Arbeiterfrau, sich ihrer Aufgabe, die Tochter hauswirtschaftlich zu untecweisen, vielfach aus wirtschaft⸗ lichen Gründen nicht mehr unterziehen kann; wir können aber diese Entwickelung nicht ungeschehen machen und müssen also nach einem Ausweg suchen. Wer Antrag Ernst scheint einen brauchbaren Weg zu weisen; es wird aber nicht angängig sein, ihn hier ohne weslteres an⸗

zunehmen, sondern es dürfte sich empfehlen, was ich hiermit beantrage,

ihn ber Unterrichtskommission zur gründlichen und allseitigen Durch- beratung zu übergeben, .

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) empfiehlt ebenfalls den Antrag, der allerdings an eine Kommisston berwiesen werden müsse, da er eine zukünftige Geldbewilligung involviere.

Abi. Dr. Arendt (freilons) steht dem Antrage mit größter Sym« pathie gegenüber. Er hält dafür, . diese Erweiterung des Schul« unterrichts ohne große Kosten durchführbar sein werde.

Abg. Zwick erklärt sich namen der Antragsteller mit der Ver⸗ weisung des Antrags an die Kommission einverstanden; dort würden alle etwa noch vorhandenen Bedenken völlig besestigt werden können.

Der Antrag geht darauf an die Unterrichtskommission.

Das Haus wendet sich dann zur Beratung des Antrages des Abg. Schmed ding (Zentr.)

»die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, schleunigst im gesetzlichen Wege die ö für diejenigen mitt er kosen geisteskranken und schwachsinnigen 5 welche nur behufs des Schutzes anderer Personen gegen lhre Auszschreitungen der Unterbringung in Anstalten bedürfen, zu regeln.“

Abg. Schmedding: Seit Einbringung dez Antrages ist aller⸗ dings durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in diese Frage eine gewisse Klärung gebracht worden, da das Gericht diese Kosten als mittelbare Polizeikosten betrachtet, welche als solche von i Aber immerhin ist diese Frage noch nicht, ganz geklärt, auch die Landesdireltoren, welche sich in den letzten Monaten wiederholt mit dieser irh beschaͤftigt haben, sind darüber zu keinem abschließenden rteil gekommen. Die notleidenden Gemeinden können sich nicht andeig helfen, als solche Geisteskranken einfach laufen zu lassen. Eine Ge— meinde hat allerdings den Regierungspräsidenten gefragt, wie sie sich verhalten solle, da sie die Kosten für die Unterbringung eines solchen Kranken in eine Anstalt nicht tragen könne; aber . zal darauf nur die schlaue Antwort erhalten, sie möchte nach pflichtmäßigem Ermessen handeln, und da hat fie den Kranken laufen , Nach der Judikatur des Bundesamt für das Heimatwesen sind die Probinzialderbände als solche nicht verpflichtet, fär diese Art von Kranken zu sorgen, da eine eigentliche Hilfsbedürftigkeit nicht vorliegt, und es ist nicht anzunehmen, daß das Bundezamt für das . wesen seine Ansicht ändert. Die Propinzialdotationen haben be— stimmungögemäß u. a. den Zweck, Belhilfen für das Irren., Taub rr, und Blindenwesen zu geben, aber die Prodinzialverbände aben damlt noch nicht die Pflicht, alle Geisteskranken felbst zu über⸗

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nehmen, Es handelt sich in dieser Frage wesentlich auch um die in den Zuchthäusern untergebrachten irren Verbrecher. Im iter. der öffentlichen Sicherheit inuß diese unbequeme Frage endlich gesetzlich geregelt werden; ich bitte deshalb, meinen Antrag anzunehmen.

Abg. Winckler fkonf): Auf diesem Gebiete ist allerdings eine e . Regelung dringend geboten, und meine Freunde baben deg= jalb den Antrag mit großer Freude begrüßt. Um es zu einer gefetz⸗ lichen Regelung bringen zu helfen, bean tragen wir die Ueber weisung des Antrags ag die um sieben Mitglieder zu verftärkende Geméinde= kommission. Die irren Verbrecher gehören nach unserer Ansicht gar nicht in die Provinzialanstalten hinein; der Staat, der die Verbrecher interniert, muß auch für die Unterbringung der irren Verbrecher in Irrenanstalten sorgen. Die in neuerer Zeit üblich⸗ humane Be⸗ handlung in den Juchsihäusern wird in Frage geftellt, wenn gleich zeitig die irren Verbrecher dort untergebracht find. Blese müssen in besonderen Irrengnstalten untergebracht werden; denn auch in den sonstigen Irrenanstalten würden sie die Pflege der übrigen Geistes⸗ . tee r 1. Gl) b

g. Cassel (fr. Volksp.) betont gleichfalls die Notwendigkeit 2 Pflege der Geisteskranken und der jrren Verbrecher. 6.

ommission möge auf die Erzielung eines praktischen Resultatz in dieser Sesston hinwirken. w praktischen Resuliatz noch

Dauit schließt die Diskussion. Nach einem kurzen Schluß wort des Abg. Schmedding wird der Antrag an 9. ö Gemeindekommission überwiesen.

Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg= Dr. Jderhoff lfreikons) und Genossen: dem gh des . betreffend das christliche Volksschulwesen in Hannover, vom 26. Mai 1845 folgende Fassung zu geben:

„Das schulpflichlige Alter endet mit demjenigen Zeitpunkte, welcher dafür in den einzelnen Landesteilen und für bie verschiedenen Konfessionen vorgeschrieben ist. Wo dieser Zeitpunkt nicht mit dem vorgeschriebenen allgemeinen Schulentlaffungstenmin zusammenfaͤllt, kann der Kultusminister anordnen, daß diejenigen Kinder, deren Schulpflicht nach den bestehenden Bestimmungen im Laufe deg Schuljahres (Halbjahres) vor dem allgemeinen Schulentlasfungs⸗ termin enden würde, verpflichtet sein sollen, ven Schul befuch bis zu diesem Termin fortzusttzen. Da, wo überhaupt keine Vor— schriften über die Beendigung der Schulpflicht beftehen, kann sie der Minister der geistlichen, Unterrichts, und Medizinalangelegen⸗ heiten erlassen.

Antragsteller Abg. Dr. Iderhoff lfreikons) weist auf die Un. zuträglichkeiten hin, welche nach neuerlichen Entscheidungen des Kammergerichts dadurch entstanden sind, daß das Gericht die Be—= rechtigung der Kinder ausgesprochen hat, mit der Vollendung dez 14. Lebensjahres anstatt zum allgemeinen darauf folgenden Schulkermin die Schule zu verlassen. Diesem Mißstande solle der vorgelegte Gesetzentwurf begegnen. Die vorgeschlagenen Aenderungen beschränken sich auf das allernotwendigste Maß.

Wirklicher Geheimer Oberregierungerat von Bremen erkennt an, daß auf diesem Gebiete schwere Mißstände herrschen, und begrüßt deshalb den vorgelegten Gesetzentwurf als elne dankentwerte Abhilfe.

Abg. Meyer-⸗Diepholz (nl) erklärt sich namens seiner Partei für den Antrag.

Abg. Reinhard (Zentr.): Auch das Zentrum wird dem Antrage zustimmen.

Damit schließt die erste Lesung; die zweite Lesung wird demnächst im Plenum erfolgen.

Die Beratung des Antra 9. der Abgg. Dr. Arendt u. Gen, betreffend die gesetzliche Regelung der Besoldungs⸗ verhältnisse der Leiter, Lehrer ünd Lehrerinnen an öffentlichen höheren. Mäbchenschulen, wird auf Wunsch des Antragstellers Abg. Dr. Arendt (freikons.), mit dem sich Abg. Dr, Ir mer (kons.) einverstanden erklärt, von der heutigen Tagegordnung abgesetz; und soll morgen in Ver—⸗ bindung mit der Besprechung eines denselben Gegenstand be⸗ ö Berichts der Unterrichtskommission über Petitionen stattfinden.

Es folgt die Beratung von Petitionen.

Ueber die Petition des früheren Forstassessors Gast enthaltend eine Beschwerde über seine Dienstentlassung 1h über die Nichtbeachtung seiner Vorschläge, betreffend Anbau der Fichte auf Bruchland usw. durch die Staatsforstyerwaltung, wird nach dem münd⸗ lichen Referat des Berichterstatters Abg. von Conrad (freikons .), der hervorhebt, daß der Petent notorisch an hochgradiger Geistegüber⸗ spannung leidet, zur Tagesordnung Übergegangen.

Die Justizkommission berichtet über Petitionen des Vorstandes des Deutschen Zentralvereins für Jugendfürforge in Berlin und beg Vorstands des evangelisch-⸗kirchlichen Erziehunge vereins der Provipz Westfalen in Gadderbaum um Aenderung des Fürsorgerziehungs⸗ . vom 2. Juli 1909 (objeltiv berwahrloste Kinder, Kosten für

in Leipzig,

ilfsbedürftig gewordene Kinder, Kosten der vorläufigen U terbringung,

ö der err

ie Kommission beantragt, das Petitum, die Ausde nun Gesetzes auf obiektiy verwahrloste Kinder betreffend, der ö als Material zu überweisen, im Übrigen Über die Petition zur Tagetz⸗ . 1e fen 1) h

g. iffer (nl) bittet die Regierung, auch auf dem Ge—= biete der Armenpflege die Absichten des Fuätsor eerzi 3 möglichst schleunig zu verwirklichen. dor eri hung escpet

Darauf wird der Kommissionsantrag angenommen.

Ueber die Petition des Privatdozenten Dr. Hallervorden zu Yönigsberg i. Pr. (Verein zur Fürforge für Schwachsinnige) um Aenderung des Fürsorgeerziehungsgesetzes dahin, daß die Mitwirkang des Arztes vor der richterlichen Entscheidung gesichert wird, und über die Pelition des Stãdteverbandes Ge e nher um Aenderung deg⸗ selben Gesetzes dahin, daß die Magistrate saͤmtlicher Stähte als Antrags behor den zugelassen werden, geht das Haug zur Tageg⸗ ordnung über.

Ver Verein für bürgerliche nteressen in Crefeld petitioniert um die Errichtung eines Egndgerichts daselbst Pie Yustiz= kommission beantragt Ueherwelfung als Material.

. Abg. Dr. Bachem (Jentt. ): Der Antrag hat das Haus mindestens ein halbes Dutzend Jahre beschäffigt. Er gehört m den Würmern, die nicht sterben können, wenn man sich c enischlie ß. det Cache endlich näher zu treten. Crefeld, die, Metrobole des . rheins, befindet sich in einer Äusnahmestellung innerhal 5 Preußischen Justizeinrichtung, wie sie keine n, 9 Stadt einnimmt. . der Here nun * schaftslog daz Für wirklich eine schwierige Aufgabe, ruhig . Gegenüber dem

örtern zu ö. ; a, n, ö ., 6. Stadt Crefeld zugefügt wird,

schreienden Unrecht, . ]

H erition als Materlgl zu Üüberwelsen, es 6 3 . ö belchlossen werden. Der koléssalen Entwickelung Grefeldg ift durch die Drganisation der Juflsz⸗= behörden nicht im , RNichnung getragen worden. Seit 1855

der ganzen Rheinprovinz kein neues Landgericht errichtel w ie deer eln der Industꝛie. ch orden,