1904 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

hüuden im Kreise

Wansen, das

Dentscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußi

263

7 Aer Gezugapreis beträgt vierteljährlich M O0 . Alle Hostunstalten nehmen Kestellnng an; für Berlin außer den Rostanstalten und Teitungasprditeureu für Krlbstahholer

auch die Exprdition 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern osten 25 3.

Iuserfionapreis fur den Raum einer Druckzeile 0 3. Junserate nimmt au: die Königliche Expedition

dea Arutschen Reichs anzeigerz

ö nud Königlich Hreußischen Ktaatzs anzeiger

Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

3

M 262.

Berlin, Sonnahend, den 5. November, Ahends.

1904.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und onstige Personalveränderungen. . Verorbnung, betreffend die Zugehörigkeit zu den Militär⸗

emeinden. ö . ; Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Berlin. . Bekanntmachung, betreffend das kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Hohaer, der Peine⸗Isselder, der Farge⸗ Vegesacker Eisenbahn, der preußischen Strecken der Braun⸗ ,, sowie der Rinteln⸗Stadthagener und der Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn. ö. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 der Gesetz⸗

sammlung. ; Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Pfarrern Otto Stilgebauer zu Franlfurt a. M. und Emil Weiß zu Obermöllrich im Kreise Fritzlar, dem Hauptsteueramtsrendanten, Rechnungsrat Köhler zu Sagan und dem Gemeindevorsteher und Amis vorsteherstell vertreter, Rentner Karl Kraatz zu Markee im Kreise Osthavelland den Roten Adlerorden vierter Klasse, :

dem Generaloberarzt, Professor Dr. Jaeger, Garnison= arzt zu Straßburg i. C, den Königlichen Kronenorden dritter

Klasse, ; dem Redakteur Louis Mahnert gi , i. W, dem

Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Joseph ücke zu Ratibor und 85 Zolleinnehmer a. D. der , Wulff zu Docken⸗ Pinneberg, bisher in Blankenese, den König— ichen Kronenorden vierter Klasse, dem emeritierten Lehrer Jüugust Schultz zu Quedlin⸗ burg, bisher zu Egeln im Kreise Wanzleben, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hehe eln dem pensionierten Gerichts diener und Gefangenenaufseher Alexander Heider zu Frankenstein i. Schl, bisher in reuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, ö den Gemeindeschößsen Jofeph Dr izga zu Qppatowitz im Kreise Tarnowitz, dem Grenzaufseher Müller zu Harburg, bem Pensionierten en ene , Hermann Kopperm ann zu Breslau, bisher in Kattowitz, dem pensionierten Eisenbahnlade⸗ meister Alohfius Berner! zu Tärnowitz, dem pensignierten Eisenbahnrangiermesster Stanislaus Schepug zu Gleiwitz, dem pönsisnierten Cisenbähnweichenstell Joseph Nentwig guch Nentwich zu Lossen im Kreise Brieg, den pensionierten Bahnwöärtern Konstanktin Filipczyk zu Alt-Zabrze im Kreise Franz Grüner zu ob, bisher in Kreuzen= dorf, Franz. usiolek zu Bohrek im Landhreise Karl Schnap ka zu Kobier im Kreise Pleß, dem Heuerling Heinrich Hblau zu Blankenhagen im Kreise Wiedenbrück, dem bisherigen Hilfäbiener bei den Stempel— und Er here ener g en, in Stettin Albert Doberke,

Pretzier im Kreise Salz=

5 ö Wilhel wärtern helm . 3. dem Ei .

Wilhelm Wolff 3 : vorschlosser Au gust Bringer zu Söln⸗Deutz, dem Eisenba perth er. August Rack zu Stargard i. P dem Eisenb

h l ; ssenbahnwagenschieber Adolf Kreuder zu Cöln-Deutz, . In e,. chinenvorputzer Jose 9h

. Bergmann Mathi as Portz zu Ensdorf im Kreise Saarlouis die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

verordnen ö.

n

gestellten Offiziere ünd Sanitätsof * ö in In validen häusern untergebrachten O ffiziere nd

August häuser un

nannten Personen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats- und Kriegsminister, Generalleutnant von Einem genannt von Rothmaler die Erlaubnis zur An⸗ legung des von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von ,,,, ihm verliehenen Großkreuzes des Greifenordens zu erteilen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Hugenberg aus Berlin, zum Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanz— ministerium zu ernennen. .

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichtsrat Unger in Stendal zum Landgerichts⸗ direktor in Tilsit, . den Landgerichtsrat Dr. jur. Menz vom Land ericht in Berlin zum Landgerichtsdirektor bei demselben Landgericht, den Landgerichtsrat Vogt in Hirschberg zum Landgerichts—⸗

direktor in Gleiwitz und den Amtsgerichtsrat Dr. Petzold vom Amtsgericht Lin Berlin zum Kammergerichtsrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminardirektor Wilhelm Bock in Kreuzburg zum Regierungs- und Schulrat zu ernennen und der Wahl des Direkiors der Realschule in Magdeburg Dr. Franz Hummel zum Direktor der Guerickeschule (Ober⸗

8 4 Diese Verordnung tritt am 1. April 1905 in Kraft. Die S5 34 537 der Königlich Preußischen Militãrkirchenordnung vom 12. Februar 1832 werden aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen ar ö. tier Gegeben Neues Palais, den 19. Oltober 1904 (L. S.) Wilhelm.

Graf von Bülow. Schönstedt. von Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Pobbiels ki. Freiherr von Hammerstein. Möller. vol Einem.

Auf Ihren Bericht vom 18. Oktober d. J. will Ich der Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbung der zur bebauungsplanmäßigen Freilegung der Prenzlauer Allee und der Lothringer Straße erforderlichen . die auf den anbei . Plänen rot angelegt sind, hiermit das Enteignungsrecht verleihen. .

Neues Palais, den 24. Oktober 1904.

Wilhelm k. von Bud de.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Justizministerium.

Versetzt sind: der Landrichter Dr. David son in Beuthen

i. O-Schl. als Amtsrichter nech Flensburg, der Amterichter

Dr. Heins in Lüchow nach Kiel, der Amtsrichter Rehber

in Apenrade nach Pinneberg, der Amtsrichter Otto von Ley

in Barmen nach Cöln und der Amtsrichter Heidemann in Beuthen i. O-⸗Schl. als Landrichter nach Stendal. ;

ei der Kammer für . in Crefeld ist der

realschule nebst Realgymnasium) daselhst die Allerhöchste Be⸗ stätigung zu erteilen.

Verordnung, betreffend die Zugehörigkeit zu den Militär⸗ . gemeinden. Vom 19. Oktober 1904.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. . der Zugehörigkeit zu den Militär⸗ olgt: . 1

u den Militärgemeinden gehören:

UV, die Personen des Soldatenstandes, die Militärbeamten und die Zivilbeamten der Militär— verwaltung des aktiven Heeres 863 und 5 Militärstraf⸗ gesetzbuch vom 20. Juni 1872 und J 38 Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874);

2 die nicht zum Soldatenstande gehörigen Offiziere Ala suite und Sanitätsoffiziere à l su ite, wenn 6 so lange sie zu vorübergehender Dienstleistung zugelassen ind;

gemeinden, was

8) die zur Disposition gestellten und verab⸗ schiedeten Offiziere und Sanitäts offizi ere, wenn und 6 . als o im aktiven Heere wieder Verwendung nden; .

. 9h die Mitglieder der Landg endarmerie;

5) die nicht unter Ziffer 3 fallenden . Dis position

iziere;

u . sowie die Zöglinge der Kadekten— sonstigen , Anstalten, bei denen ein Anstaltspfarrer angestellt oder die Seelsorge einem Militärgeistlichen, einem Militarhilfsgeistlichen ĩ l ff e ausdrücklich übertragen ist.

Die Militärbeamten, die Zivilbeamten der Militärver— waltung und die unter If 5 fallenden Personen sind jedoch nur dann Glieder der Militͤrgemeinde, wenn sie in Linem Standort oder Standortsverbande wohnen, in dem ein Militkr! i . oder Militärhilfsgeistlicher oder ein Zivilgeistlicher

oder einem

kraft ausdrücklichen Auftrags die Militärseelsorge kusüht! D ; n Wohnsitz ist für die Gemen e e gbr nicht 3. end..

8 2. Während der Dauer der Zugehörigkeit der im 8 1 ge⸗ 1 ehören auch deren Ehefrauen sowie deren eheliche und den chelichen gleichstehende Kinder G5 1591, 1609, 1719, 1736, 1757 Bürgerliches Gesetzbuch), fo lange sie sich in der selterlichen Gewalt des Vaters und im elter⸗ lichen Hause befinden, zur Militãrgemeinde.

. 33. U Der für die unter Meinem Patronate stehenden Garnison⸗

Dortmund, Klene bei dem

Samtfabrikant Moritz de Greiff baselbst zum Handels⸗ richter wiederernannt, der Gold⸗ und Silberwaren⸗ und Juwelenhändler Friebrich Amrhein daselbst zum stellver⸗ tretenden Handelsrichter ernannt.

; Dem Fabrikanten August Herder in Euskirchen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als stellvertreten der Hankelsrichter bei dem Landgericht in Bonn erteilt.

Zu Notaren sind ernannt; die Rechtsanwälte Arm— bruster in Guhrau und Smolla in Wilster.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Nechts⸗ anwälte Justizrat Rosendorf bei dem Amtsgericht in Stolzenau und Dr. Albert chlesinger bei dem Land—⸗ gericht Lin Berlin.

In die Liste der Rechtsanwälte sind ein etragen: die Rechtsanwälte Dr. . vom Landgericht 1 in Berlin hei dem Landgericht J in Berlin und Sm olla aus Schneidemühl bei dem Amtsgericht in Wilster, die Gerichtsassessoren Dr. Bren nert bei dem Landgericht J in Berlin, Dr. Lippmann bei dem Landgericht 11 in Berlin, Steinmetz bei dem . und dem Landgericht in

n . in Wilhelmshaven, Lorrens bei dem Amtsgericht in Gerichts assessor Dr. riedrich Stöhr bei dem Amtsgericht II in Berlin mit dem ohnsitz in Tempelhof. Der Amtsgerichtsrat Dr. Koester in Essen, der Amts⸗ richter Eichert in Lebach und der Nechtsan walt und Notar Dr. Helwig in Guttstaht sind gestorben.

uttstadt und der frühere

Ministerium der geist lichen, Unterrichts- und Meß ai en ef em r n .

Der bisherige außerordentliche Professor Dr Geor Lands ber ß zu Heidelberg ist zum außerordentlichen rere! in der philo ophischen Fakultät der Untverfität ,. und

der bisherige . Dr. Theobor Vahlen zu ö i. Pr. zum au erordentlichen Profeffor in der n n, chen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt

Der Regierunga⸗ und Schulrat Wilhelm Bock ist ber Regierung in Bromber überwiesen worden.

An der Aan ehe und dem damit verbundenen dehrerinnenseminar in Berlin ist die bisherige an, , Lehrerin Elisgbeth von Moeller als orbentliche Lhrerin endgültig angestellt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Wasserbauinspektor, Baurgt Papke ist von Grohn nach Dee , n. e hefe e e glam ke von Glück⸗

stadt nach Grohn versetzt.

Sekanntmachung.

kirchen, nämlich die Hof⸗ und Garnisonkirche in Potsdam und die alte Garnisonkirche in Berlin, geltende echt nm tend

bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

. q 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli . 6 152) wird hierdurch zur , il, .

gebracht, daß der im laufenden Sleuerjahre zu den Kom-