1904 / 262 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

handen, wie die Teilnahme an den Lotterien beweist. Hier würde der Spieltrieb benutzt, um den Leuten wirklich ihren Ginsatz ju sparen. Herr Fischbeck macht ein statistisches echterkunststückchen, wenn er vorrechnet, daß in 24 Jahren 17 Millionen gezahlt, aber nur 2 Millionen zur Ausspielung gebracht werden. Es wird dabei . B. übersehen, daß die Kosten der Abholung . bier nicht in Abzug gebracht sind. Die Fragen der Ab. bolung und der Lieferung der Zeitung sind ganz nebensãchlich wenn man andere Wege ausfindig macht, die Pünktlichkeit der Abholung zu garantleren, so wird darüber zu reden sein; Prinziplelle Ginwände sind nicht beigebracht worden. Der Abg. ö will nun dag Abholen durch die Post. Das mag eine er⸗ wägenswerte Anregung sein, wenn auch die Gründe gegen . r bier ebenfalls mitsprechen; aber weder wir noch die Regierung können wesentlich nach dieser Richtung auf die Reichs verwaltung einwirken. Wenn über den Antrag Fritsch getrennte Abstimmung statifinden soll, so würde ich bitten, auch über die einleitenden Worte besonders ab⸗ zustimmen. Es empfiehlt sich aber im Augenblick Überhaupt nicht, eine Stellungnahme des Hauses herbeizuführen. Wenn der Scherlsche Gedanke Herrn Winckler als gegenwartig tot erscheint, so hoffe ich, daß er in irgend einer Form wieder auferstehen möge. In welcher Form, darauf kommt es jetzt nicht an; es genügt, daß der Minister hat, es werde auch künftig alles, was zur Förderung deg Sparen geschehen kann, weiter mit gespannter Aufmerksamkeik erfolgt werden. Wenn es gelingt, den Kern aug den Scherlschen Vors igen herauszuschälen, wird es ein Gewinn für die Bevölke- rung sein.

orwurf daraus, daß sie zu sehr auf rl eingehen. . von Woyna hat auch ganz erhebli Die

, Wert legt, erst nach einer ausführlichen Besprechung des Plans

weckmäßig, sol

rage hat er n inister davon 9) 9 * es unter a

niem

ö

aktionen an der Börse ae gemacht e n 8m sondern unter Berechnung der t kommenden maßgebenden wirts . also nicht w Börsenspiel und Lotterie ohne Linie zu stellen. ntscheidend ist, ob das Lotteriespiel als öffentliche Einrichtung bei uns eine umfassende Ausdehnung erfahren soll. Es würde dadurch die Freude am Spiel in welte Kreise des Volkes kineingetragen werden, welche sich heute überhaupt nicht am Spiel beteiligen. 2. Faßbender ist der Optimist, der sich und uns sagt: der Spieler wird jum Sparer; wir sind der entgegen⸗ y Meinung: der Sparer wird zum Spieler werden. Es macht dabei doch keinen großen Unterschied, daß hierbei nicht mit dem Kapital, sondern bloß mit den Zinsen gespielt wird. 1971 hat das Reich gesetzlich die k für unzulässig erklärt, wo auck nur mit den Jinfen, nicht mit dem Kapital gespöeit wurde. Daß eg ratsam waͤre, den Scherlschen Plan für alle Zeit auszu⸗ Heiden, unterschreiben wir auch; aber wenn Herr Winckler ihn schon tot erklärt, so hat doch der Minister ihn nur für eine absehbare t in den Hinter und geschoben. Der Minister hat mit Kanonen

egen Spatzen geschossen, wenn er unz anheimstellt, uns jetzt 99 Urteils zu entsch to t

ob . Sache einmal

9 gibt nicht bloß Sparer von Geld, sondern n e nne, ene, def

aktoren. Es ist weiteres auf eine

Platze. das Abholen von r⸗

wird immerhin als ein Verdienst deg Herrn eiben. Sowest der Antrag Fritsch in dieser

im übri ystem kein Mensch mehr reden w * ,

Darauf wird ein Schlußantrag angenommen. Im Schluß⸗

wort wendet sich Fischbeck gegen die Angriffe des Herrn d die Linke. Diese An g ließen . Wenn 8 414 die deutsche Sprache r. Scherl lobe, so bewicsen doch die . schriften des Herrn Scherl, die allen Abgeordneten zugegangen sclen, än ür ge ee n. 3 36 Wenn Scherl und e pn r,, 2 en Leben dahin gewirkt haben follen, daß

de der menschlichen Gefell urückgebr k ; . . . s ed ö. 1 s Eine, geistig versu resse, ede Stellungnabine zmrücweise, fördere gerade die? Seo 2 Geböre etwa der Ausdruck Zumpenhunde auch ju deen rachlichen , Bekanntlich sei dafür Verurteilun ola i g, Schär t. ziner hocken Preffs kanten sih aft been ei, ande. Leute Schriften aus anderen als aug materseffsen Motiven? heraus- gäben. Seine 896 die Freisinnige Volkspartei, habe von Anbeginn an die Lotterie bekämpft und auch Anträge an den Landtag in dleser Bejlehung gebracht, Nicht der Minister, sondern die * rkassen hätten die Sache heimlich betrieben, das habe er in der . rede ausgeführt; verhalte es sich anders, so nehme er seine Bemerkung ern zurück. Aus der Debatte ergehe sich, daß eine gewaltige g orltit . 3 y,, a eie De. ner Prãmienlo olle. Wenn e m. einer neben e; man mn, e . 6 ür tot erklärt, haben auch wir keine Veranlassung, den 1 . erhasten, und ich ziehe ihn hiermit zurück bg. Frit sch. Wit Rücksicht auf die weitgehende Zustimmung! . ines Antrags gefunden hak, und mit welche ber Grundgedanke meines 85 g9 Rücksicht auf die Erklärung des Ministers ziehe auch ich meinen

Antrag zurück. Personlich bemerkt

Abe ; kann nur bedauern, daß es einem sonst . e ĩ 9 Hegner, wie dem Herrn Fischbech, er 1 Elegenheit, die mit dieser Sache absolut 2 sassung vorgebracht hat. In dem

den er jetzt anspielte, ist mit Pauken und

lei, wie Herr von Woyna m sta

bens wil ̃ bengwürdig

auch Sparer von Zeit;

damit

Trompeten die Freisprechung erfolgt. Ich habe nicht gegen die Freisinnigen gesprochen, sondern vielmehr gegen n, Hi ö . Kulissen arbeiten; das zu tun, habe ich für meine gehalten. . 1 fl chbeck: Ich konstatiere, daß Herr von Woyna gerade seine schärfsten Pointen direkt an uns und gegen uns gerichtet hat. Abg. Faßbender: Herr Fischbeck hat behauptet, meine Fraktion sei einig. in der Ablehnung eines Sparspstemz in Verbindung mit einer Prämienlotterie, Ich habe gesagt, meine Fraktlon sei einmütig in der Ablehnung beider Anträge, über die Mittel und Wege zur Förderung des Spareng seien die Meinungen geteilt. Abg. Fischbeck: Das steht absolut nicht in Widerspruch zu dem, was ich wirklich gesagt habe, nämlich, daß ein nicht unerheblicher Teil des Zentrums prinzipiell von einer Verquickung des Sparsystems mit einer Prämienlotterie nichts wissen will.

Damit sind diese beiden Anträge erledigt.

Auf der Tagesordnung stehen noch 16 münbliche Berichte über Petitionen.

Ueber eine Reihe von Petitionen lediglich persönlichen oder lokalen Interesses geht das Haus zur Tagesordnung über. Der Verband 6 Bürgervereine kal eine Petition um Aenderung der hannoverschen Städteordnung einge⸗ 2 Der Antrag der Kommission geht auf Uebergang zur Tages⸗ ordnung. Abg. Dr Sattler (ul) hält die Erledigung einer so wichtigen . so kurzerhand nicht für angebracht und beantragt die urücberweisung an die Kommission behufs schriftlicher Bericht,

erstattung. Der Referent e. Schulze⸗Pelkum wiederspricht diesem egenheit schon wiederholt dem Haufe vor—

Antrage, da die Ange gelegen habe.

Abg. Broemel unterstützt den Wunsch des Abg. Dr. Sattler.

Die Mehrheit (es sind noch etwa 60 Abgeordnete anwesend) ent- scheidet nach dem Antrage Sattler.

Ueber die Petition des . der Gemeindebeamten 1 um Verbesserung der Einkommensverhältnisse der an .

emeindebeamten sowie der Pensiong und Hinterbliebenenverhältnisse der nicht angestellten Gemeindebeamten soll nach dem Antrage der Gemeindekommission zur Tagetzordnung übergegangen werden.

Nach einer kurzen Debatte, an welcher sih die Abgg. Krüger⸗ Marienburg . Wol gast (frs. Volksp.), Ernst ö. Vgg.) und Felisch (kons.) beteiligen, wird die Petition entgegen dem Kom- missiongantrage der Regierung als Material überwiesen.

Ueber die Petitionen der Landgestütswärter Braul u. Gen. in Felle und Welter u. Gen. in Dillenburg um Verbesserung ihres Ein⸗ kommens und Uebernahme in das Staatsbeamtenverhäl inis berichtet namens der Budgetkommissiön Abg. von Arnim⸗Züsedom (kon). Die Petitionen werden der Reglerung als Material Überwiesen.

Darauf wird die Beratung der Petitionen abgebrochen.

ur Geschäftsordnung erklärt Abg. Graf von Wartensleben—⸗ Rogasen: Ich habe gestern zu meinem Bedauern der Sitzung nicht beiwohnen können und keinen Aufschluß über die Diepositionen in der Kanaglkommission geben können; ich hole dies heute nach. Dle Kom- mission wird in der nächsten Woche bier Tage sitzen, Dienstag bis Freitag; Sonnabend wird sie eine Pause machen, weil mehrere Mit⸗ glieder nach Hause reisen müssen, und dann wird sie in der übernaͤchsten Woche am Montag und Dienstag sitzen. Am Mittwoch ist ein Feiertag. Ueber die weiteren Dispositionen für den Fall, daß wir dann 36 nicht fertig sein sollten, läßt sich heute noch nichts sagen. Schluß 4 / Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Zweite. Lesung des Antrags 3 betreffend die ö. icht in der Provinz Hannover; Vertrag mit Bremen über e Abänderung der Landesgrenze; Antrag

els, betreffend die Enteignungen; Petitionen.)

Rechtsprechung des Reichsgerichts.

Aufsicht über die Ausführung der Fürsorgeerziehung. Entzieh ung eines Minxzerjäbrigen aus der angeordneten Fürsorgeerz iehung.

In der Strafsache gegen die Aufwärterin Witwe J. C. geb. P. in B. hat das Reichsgericht, zweiter Strafsengt, in der Sitzung bom 29. April 1904 auf die Reviston der Königlichen Staats anwaltschaft nach mündlicher Verhandlung für Recht erkannt:

Das Urteil der zehnten Strafkammer des Königlich preußischen Landgerichts zu B. vom 23. November 1903 wird nebst den ibm ju Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben; die Sache wird 8 anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Von Rechts Wegen. Gründe:

Die nech minderjährige Tochter der Angeklagten, die unverehelichte 53 SG., i un g fh. ö in . ö gare rng auf Grund g n usses untergebracht war, im Augu 18902 zu ihrer Mutter beurlaubt worden und in jene Anstali nicht mehr zurückgekehrt, vielmehr von ihrer Mutter zunächst in einen Dienst untergebracht worden. Auf Befragen über den Aufenthalt . Töchter hat die Angeklagte jede Äuskunft verweigert. Der Aufenthalt . auch weiterhin 2 ermittelt werden können, da die .

awelt sie überhaupt zu Angaben sichie be ch nur folche machte. die sich als wahrheitswidrig K och im Juni 1903 hat sie der

2Aliieibehörde gegenüber, trotz erfolgten Hinweises auf die Straf— bestimmung des 521 des Gesches über die n , . Minder; ö riger vom 2. 3 1960, jegliche Auskunft über den Aufenthalt

hrer Tochter verweig . Von der Anklage, eine , der angeordneten Fürsorge⸗ erziehung entzogen zu haben, ist die Än eklagte deshalb ö werben, weil das Entstehen wie . die Beihilfe zur Selbst⸗ eutziehüng „ein auf diefe Endziel gerichtetes, in le indung von wierigkeilen oder wenigstens in einer Tätigkeit bestehendes Handeln“ erfordere, während ein kahle lh pe ves untätiges Verhalten wie das Väweigern einer richtigen Aäkunft gegenüber Ging. Behörde, die 26 ein . verliehenes und dur i , Recht auf Wahrheit babe, nicht genüge; auch die Ünterhrlngung in einen Dlenst sei der Angeklagten nicht jufurechnen, da fie damals noch nicht äber den Inhalt zes 8 16 des Gefetzez unterkichtet gewesen sei und deshalb no 6. nachweislich das Bewußlfeln der Rechtswidrigkeit ihres Tuns gehabt habe. Jede dieser Erwä . beruht auf rechtsirrtümlicher An— uung. Indem das Geseß denjenigen mit Strafe bedroht, der einen e eg, der angeordneten Fürsorgeerzsehung entzieht oder ihm . behiflich ist, sich ihr zu entziehen, gebraucht eg den Begrt des Enkzieheng · in keinem anderen inne als in dem er im 5 33 des 8 zu dessen Gren ng die Vorschrift bestimmt ist, berwendet wird. C6 „entzleht enen Mindersahrigen seinen Eltern, dem Vormunde, der ö wer vorsätzlich einen Justand berbeiführt, der die Ausübung det ufsichts oder Erziehunggrechtz der betreffenden Personen oder Anstalten vereitelt. enn die ĩ einer Augkunft über den Aufenthalt des Mündels oder 5 glings um degwillen für nicht strafbar angesehen wird, weil die Weigerung gegenüber einer Behörde erfolgt sei. die nicht ein ge⸗ li berliehenes und durch ührbareg Recht au iahrhen aber, so ti, zu genkelten, Laß das firtes. ine gesfst lin nf! J! 91 636 Behörde denn die Ermittelung dez Aufenthalts der Loulse E. betrieben und eine desfallsige Auskunft won der Mutter ver⸗ langt hat. Ohne Zweifel handelt etz sich um elnes derjenigen Organe denen geseßlich die Ausführung der Fürsorgeerzleh ü

sicht darüber verliehen war, um bie en nee. .

Verwei i

persönlichen Verhältnisse d

= * den zuständigen Kommunalverband oder den Vorstand , daunscg. 3 s ü d, ö, La Tes Gees don, eligloch m Jedes dieser Organe hatte aber ein gesetzlich pen , die Erziehung der Lulse E. zu überwachen und über ihren Uu de

Boh jhrigl et be ff ö. die Pe

dem A

Daran n,, daß sperband hen ar hervor, daß auch dem Kommunalverbande :e. dauernde Aufsicht über ben Zögling bis zur Beendigung der Fürso x exriehung hat übertragen werden? sollen. Endlich stehen die if Rechte , . Vormundschaftegerichte zu, das nach den J 1538 des Bürgerlichen Geseßbuchs über die gesamte Tätigkeit Vormund die Aufsicht zu führen und dem der Vormund au langen jedertest über die Führung der Vormundschaft sowie über ß . . 6 . . n rden hei Ausführung der Fürsorgeerzienn ist ausdrücklich im Gesetze vorgesehen ö. 4 ch 9, . 3) und macht es denn keinen Unterschied, die Nuekunftsertẽil ung gegen kh den berechtigten Behörden selbst oder gegenüber ber in ihrem Auftrah handelnden Polizeibehörde verweigert ff andelt es sich aber um Be orden, die

Mitwirkung der eln

ebenso verpf

wie befugt waren, vom jewelllgen Aufenthalte des oͤglings in richtet zu sein, so war es ein Zustand, . . das Me verstieß, wenn dieser Aufenthalt vor verborgen gehalten wurde. D 1 hier

ge e erbeigefü des 3 .

Es bedurfte sonach

deren Vormundscha Walsenhaus an gi hat, Behörden vom Aufenthalte der Toch Wohl umfaßte die elterliche lichen Gesetzbuchs ch l en a ihr

e lle en selbst war es gewesen,

. In ihrer Macht stand ez, diesen Erfolg ihrez eitigen. Als Mutter lag es ihr fortgesetzt ob, in einer den 6

. war sie sonach

Die Strafkammer verkennt aber auch nicht, d ganz a von der Weigerung, den Aufenthalt der . . I. s Unterbringung in einen unbekannten

sch on

. . . nn,, gal

ereltelung der rsorgeerfiehung ing Auge

als . , als Hein i zur Ealbss⸗ Frage kommen konnte. enn in dieser Beziehun

der Rechtswidrigkeit deshalb der Angeklagten * esprochen

sie zur Zeit Jenes Tung noch nicht über den Inhalt des f ,,. . war, so berstößt das gegen ben Grundfah⸗ Unkenntnis des Strafgesetzes nicht vor Strafe schũtzt.

Nach alledem war, in lebereinstimmung mit dem Antrag Oberreichsanwalts, die Aufhebung des an egriffenen Urteils n rechen. Die Juständiglelt des eich an n evistonsbeschwerde über Verletzung e

Nr. 44 der Vers Gesundheitsam t) vom! ) Daugtierschmarotzermerlblatt. Gang der Volkskrankheiten.

gl. gegen Cholera. G u. Prüfun

lei ö Siam.) Quarantäneord ide Gang der Tieren. . ö Vermischtes. Wein , . w

nkliste. Irler mn lig .

hr Csnwohnern. ,,,

; ; Stadt Ber VWltierung. . und Bodenmãrme .

cher 411

Mün en, Seytember. , 9 i tliche Ent ve ,