Berichte von deutsch
en Fruchtmärkten. Dualstat , . = . . 1800 . . gering mlttel gut Verlaufte Zen wust. an. . nit. Markttage November Marktort eiahlt Menge ür Geijahlter Preis für 1 Doppelzentner . ) era. 2 33 3 , niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster bachster Doppelientner ientner zreie dem Hg iber ; t 1606. 16. 16. 6 16. 16 16. 16. . Weizen. 1 1 230g 16 00 — — — * ö 1690 4.11. ü 1 iss is sz 1d nig no ö * . ; . J 3 HN 2 66 63 38 ö. 17 66 s ) z s eölen d 16 416 1745 160 1600 411. ö. 11 16 36 16 55 16 35 176 17350 176 ; 33 . ; ; ! Grünberg i. Schl.... ; 176 1766 — — 1736 1736 ; ; ; s an n ,, . 17 30 1730 1750 17,50 1776 1776 ; ⸗ ; . n i K 16, So 16,60 2 ö . 13 z 5 134 16,75, 1727 31. 19. =. JJ — — ; ; J 50 6260 1759 1778 H. 11. . Diengen a. Bren! 1720 1720 15 66 18.06 18 16 16 15 45 756 15. 15, i5 31. 16. ö .. sternen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).
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ö Giengen a. Bren . 1200 13 00 13. 10 13 35 11 56 14 56 167 2255 15777 135,57 31.10.
Bemerkungen. Die verkau
Ein liegender Strich (— in den Sp.
. wird guf volle Doppelzentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittgpreis wird aut den unabgerundeten 2 ten für i hat 5 daß der betreffende . nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß e.,
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 99. Sitzung vom 7. November 1904, Vormittags 11 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des
Antrags der Freiherr von Willisen, Freiherr von Bud denbr ock fons) und Genossen: „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Maßregeln zu
treffen, die geeignet sind, die den Militẽ ran wärtern i taats⸗ und Kommunaldienst aus den gegenwärtigen , . chriften erwachfenden Rachteile tun lLichst auszugleichen.“ der ründung des Antrags durch den Frei⸗ . . . nf über die 2 in . d. Bl. berichtet worden ist, nimmt das Wo
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Wir haben uns über diesen Gegenstand in der Sitzung dieses hohen Hauses vom 28. April 1903 eingehend unter⸗ halten, und ich dachte nicht, daß wir das Vergnügen haben würden, ung alsbald wieder mit dieser Materie zu beschäftigen. Ich vermag auch nicht anzuerkennen, daß der verehrte Herr Vorredner wesentlich neues in der Sache vorgebracht hat, und ich kann mich daher nur darauf beschränken, nochmals den Sachverhalt vorjutragen, wie er sich gestaltet hat. In jwei Punkten muß ich allerdings dem Abg.
Freiherrn von Willisen widersprechen, indem er sagte, es sei in der Sache näichts geschehen. Ich werde mir erlauben, nachher darauf zurückzukommen, was seitens der Staatsregierung in der Sache bisher geschehen ist.
Der andere Punkt ist der, daß der Abg. Freiherr von Willisen die finanzlelle Tragweite der ganzen Angelegenheit nicht genügend würdigt. Meine Herren, wir haben Detailermittelungen noch nicht vorgenommen, um keine Beunruhigung in die Beamtenkreise hinein. zutragen. Aber nach den eigenen bisherigen Schätzungen des Abg. Freiherrn von Willisen würde die Zustimmung zu dem Antrage für die Staatskasse eine Ausgabe von jährlich 5 Millionen Mark bedingen, und ich bin nicht in der Lage, die Sache so auf die leichte Achsel zu nehmen, wie das Hert von Willisen tat. Meine Herren, wenn man in der Lage ist, alljährlich den Etat vorjulegen, wenn man sieht, wie enorm die Anforderungen auf allen Gebieten des Staatelebenz wachsen, so trägt man in der Tat sehr erhebliche Bedenken, eine
Summe bon 5 Millionen Mark jährlich auf den Etat zu nehmen und
also dauernd damit die Staatekasse zn belasten. .
; R bg. Freiherr von Willisen: es bestände
Im übrigen sagt der Herr Abg ꝛĩ =
gzer an Punlte Uebereinstimmung, zunãchst über die Anerkennung
der Tätigkeit der Unteroffijiere. In diesem Punkt kann ich ihm voll
belttimmen. Ich habe diese Anerkennung schon damals hier aus .
Den auggeshrechen, und ich stehe auch ganz versönlich auf dem
ich wie er ein Soldatenkind bin.
.
der
Der zweite Punkt, über den Uebereinstimmung herrsche, sei, daß den Unteroffizieren eine kränkende Zurücksetzung erspart werden müsse. Auch in dieser Beziehung stimme ich mit dem Herrn Vorredner überein.
Dann aber der dritte Punkt! Da sagt er: es hätte eine tat⸗ sächliche Zurückstellung der Unteroffiziere, der Militäranwärter gegen⸗ über den Zivilanwärtern stattgefunden; darüber könne kein Zweifel sein. In diesem Punkte, meine Herren, bin ich außerstande, mich der Auffassung des Herrn Vorredners anzuschließen. Ich darf noch⸗ mals daran erinnern, daß der Ausgangspunkt der ganzen Beschwerde der ist, es sei durch die Besoldungsordnung von 1892193 eine ungünstige Aenderung in den Anstellungsverhältnissen der Militäranwärter eingetreten. Ich habe mir damals schon nachzuweisen gestattet, daß diese Auffassung unrichtig ist. Diese neue Besoldungsordnung hat wie allen Beamten, so auch den Militäranwärtern wesentliche Vorteile gebracht, indem sie das System der Dienstalterestufen einführte, das die Beamten unabhängig davon machte, ob zufallig in der höheren Kategorie der Besoldungegemein⸗ schaft durch Abgang oder Pensionierung eine Vakanz eingetreten war, und den Beamten den festen Anspruch eröffnete, nach einer Reihe von Jahren höhere Bezüge zu bekommen. Also diese Befoldungsordnung ist eine wesentliche Verbesserung, die alle Beamten unabhängiger und sicherer gestellt hat, als es früher der Fall war.
Im übrigen ist ja vollkommen zuzugeben, daß die Milltär⸗ anwärter im allgemeinen in späteren Lebensjahren die Gehaltsaͤtze erreichen, in denen die Zivilanwärter sich befinden. Dag beruht auf der gänzlich anderen Vorbildung der Militär- gegenüber den Zwil⸗ anwärtern. Der Herr Abg. Freiherr von Willisen hat nur die eine Seite der Sache dargestellt, aber doch, glaube ich, die Kehrseite der Medaille in seinen Ausführungen nicht genügend berücksichtigt. Zunächst wird von den Militäranwärtern keinerlei Schulbildung verlangt, wenn sie nachher in den Zivildienst übergehen; es genügt eben, daß sie zwölf Jahre dem Heere gedient haben, in der Tat ein Anspruch, daß wir sie mit voller Liebe und voller Füůrsorge in unsern Staatgdienst übernehmen. Der Zivilanwärter dagegen muß zunächst das Reifeneugnig für Obersekunda beibringen; vielfach sind sogar Elemente darunter, die dag Abiturienteneramen abgelegt haben, und dann ist gewöhnlich eine vier. bis fünfjährige informatorische Be⸗ schäftigung bei einem Landtat oder Bürgermeister erforderlich, um sie überhaupt auf den Dienst vorzubereiten. Der Zivilanwärter hat daber ein sehr viel höheres Maß auch von finanziellen Leistungen, namentlich sein Herr Vater, aufzuwenden, bis er in die Karriere ein- kritt, als das bei dem Militäranwärter der Fall ist. Dann wird der Militäranwärter sofort mit Diäten berücksichtigt, sowie er in den Zibildienst eintritt, während die Ziwilanwärter drei Jahre unentgelt⸗ lich arbeiten müssen. Also außer der erheblich größeren Schulbildung auhet der viet, bis fünsährihen informatorischen Tätigtest, har, noch ein dreijähriges unentgeltliches Diätariat zurũckjulegen, wahrend der Militãranwärter gleich vom ersten Tage der Beschäftigung an
Diäten bekommt. Der Militäranwärter bekommt auch höhere er fängt mit 1350 ½6½ an, während der Zivilanwärter nun 1100 beginnt. Und, meine Herren, die Anstellungsverhäͤl definitibe Anstellung hat sich seit Jahren für die Milltäranma wesentlich günstiger gestellt als für die Zivwilanwärter. Weil erheblich größere Zahl von Zivilanwärtern vorhanden ist, ba infolge des Grundsatzes des Alternlerens, daß immer ein Mm anwälter und ein Zivilanwärter angestellt werden muß, in den Jahren die Anstellung als etatgmäßige Beamte für die Mm anwärter wesentlich günstiger gestellt als für die Zivilanwä ist dazu gekommen, daß die Militäranwärter bei der Al Verwaltung und der Verwaltung der direkten Steuern info Grundsatzes des Alterniereng bereits nach dreisähriger die Dienstzeit in die etatemäß.ige Stellung der Regierungesekr rückten, während sich bel den Zivilanwärtern diese Zeit auf verläejgert hat. Also auch dieg ist ein sehr wesentliches welches zu Gunsten der Position der Militãranwärter spricht. ja das vollkommen zuzugeben, wie ich eben schon sagte, Militäranwärter in einem höheren Lebengalter, nachdem sie lang der Armee und dem Könige gedient haben, erst in staatedienst eintreten, daß sie in das Höchstgehalt naturgemiß einrücken als die Zipilanwärter. Herr von Willisen hat in seiner d Rede gesagt Militäranwärter erst mit dem 6 bis . in das Höch g einrücken, und er hat auch heute die Daten wiederholt, wen gl hr sagt, daß sie mit dem so. Jahre das Höchstgehalt erreichten die Zlvilanwärter bereitz mit 50 Jahren in die oberste eintückten. Es wäre als dieseß enk Alterchiffetem dan 11 Jahren nach seiner Darstellung. Ich habe schon ine Jahre gesagt, daß nach unseren genauen Ermittelungen 63 sassung nicht uutrifft, daß die Differen sich vielmehr nur stellt. Ich habe nun eine neue Statistit erheben lassen 9. 180. Danach gehtaltet sih der Unterschicb sogar mu auf, sodaß die Militäranwärter 5 Jahre spater in das d rücken als die Zipilanwärter. Herr von Wlllisen bat wieder gesagt, daß ene erheblich. Anzahl erst mit etwa in die höchste Stufe einrüdt. Die 2,1 1dos Lg04 so gestelt, daß 1 Mülttäranwärter mit 3 mit är 21 mit ö, 2c mit 6s, zo mit z. 17 mit az lo mit Co, 4 mit si, 2 mit 6s, 2 mit 63 Jabren, don diesen 123 Beamten nur 21 mil elnem Leben eee os Jahren dag Hächstgehalt erreicht haben. Der D Alter bon oh big zz, also mit etwa 5, Jabten reicht, und bel den Milttäranwärtern, die erf 4 Alter da Höchstgehall erreicht haben, sind, wie . andeutete, besondere imstãnde maßgebend gewesen. n deß sie länger als j Jahrs bein Mihltär gerient ren. die Herren nicht ermfden, ich könnte die einzelnen
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