1904 / 264 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

vortragen es ergibt sich daraus, daß das Gros dieser Beamten 13, 14 bis 19 Jahre beim Militär gewesen ist und dann naturgemäß in einem verhältnismäßig höheren Lebenzalter in das Höchstgehalt ein⸗ gerückt ist. In Summa ist das Ergebnis das, daß nicht ein Unter- schied von 10 bis 11 Jahren, sondern von 5 Jahren besteht in der Erreichung des Höchstgehalts bei den Militäranwärtern gegenüber den Zivilanwärtern.

Herr von Willisen sagt im Eingange seiner Aeußerungen, es sei seitens der Staatsregierung nichts geschehen, und er habe vergeblich ver⸗

sucht, die Staatsregierung auf den richtigen Weg zu leiten. Wie ich

schon sagte, ist diese Auffassung nicht zutreffend. Ich habe im vorigen Jahre angedeutet, daß selbstverändlich die Staatsregierung es als ihre Aufgabe betrachtet, die Anstellungsverhältnisse der Beamten nicht ungünstiger werden zu lassen, nämlich die Diätariatszeit nicht allzulange dauern zu lassen. Um dem zu entsprechen, und um das Versprechen, das ich damals gegeben habe, einzulösen, sind in den jetzigen Etat für 1904 150 neue Regierungssekretärstellen eingestellt worden bei der Allgemeinen Verwaltung und bei der Verwaltung der direkten Steuern, und in dem Etatsentwurf für 1905 sind abermals 150 Stellen vorgesehen, sodaß also in den beiden Jahren 1904 und 1905 eine Vermehrung der etatsmäßigen Regierungesekretärstellen bei diesen beiden Verwaltungen allein um nicht weniger als 300 erfolgen wird. Ich glaube, meine Herren, das ist doch eine sehr erhebliche Leistung für die Beamten; und wir hoffen auf diese Weise zu er—⸗ reichen, daß die Diätarienzeit bei den Zivilanwärtern sich auf etwa 5 Jahre verkürzt.

Infolge des Prinzips des Alternierens, das ich vorher andeutete, und weil die Zahl der Zivilanwärter stärker ist wie die der Militär⸗ anwärter, wird auf diese Weise wahrscheinlich erreicht werden, daß alle Militäranwärter in diesen beiden Verwaltungen, die überhaupt das Examen abgelegt haben, sofort zur etatsmäßigen Anstellung ge⸗ langen können. Ich glaube, meine Herren, wenn Sie diese Momente, die ich eben angedeutet habe, berücksichtigen, so werden Sie einmal zugeben müssen, daß die Staatsregierung nicht müßig zugesehen, sondern Wesentliches getan hat, um die Diätariatszeiten der Militär⸗ anwärter abzukürzen, und Sie werden andererseits zugeben müssen, daß, wenn auch die Militäranwärter im allgemeinen etwa fünf Jahre später in die höchste Gehaltsstufe gelangen, sie auf der anderen Seite erhebliche Vorzüge gegenüber den Zivilanwärtern genießen.

Meine Herren, dies Verhältnis zwischen Militäranwärtern und Zivllanwärtern, das ist es, was mich hauptsächlich veranlaßt hat, heute hier nochmals das Wort zu nehmen. Ich kann es ja nur anerkennen, daß Herr von Willisen als alter Militär sich der Unter⸗ offiziere annimmt. Aber, meine Herren, er hat doch vielleicht nicht in vollem Maße die Rückwirkung auf die Zivilanwärter berücksichtigt. Es ist leider in der Verwaltung eine erhebliche Differenz zwischen Zivilanwartern und Milltäranwärtern vorhanden. Jeder sieht nur immer darauf, in welchem Punkte die Karriere der andern sich etwas günstiger gestaltet, vergißt aber vollkommen, in welchen Beziehungen eine eigene Karriere günstiger ist gegenüber den andern. Wenn man nun immer hier vorträgt, daß die Militäranwärter wesentlich benach- teiligt werden gegenüber den Zivilanwärtern, so wird naturgemäß das Verhältnis zwischen Zivilanwärtern und Militäranwärtern noch weiter verschärft, der Gegensatz zwischen ihnen wird stärker, statt milder zu werden. Die Staatsregierung muß es als ihre Aufgabe betrachten, diese leider vorhandene Differenz zwischen den verschiedenen Kategorien des Zivildienstes nach Möglichkeit auszugleichen, eine Brücke über die Gegensätze zu schlagen, nicht, die Gegensätze tiefer werden zu lassen.

Infolge der Stellungnahme zu den Militäranwärtern, infolge der Behauptung, daß ste wesentlich schlechter gestellt seien als die Zivilanwärter, haben sich ihrerseits die Zivilanwärter mit lebhaften Beschwerden an das hohe Haus gewandt und neuerdings einen Verein gegründet, um den Anforderungen der Militäranwärter entgegen- zutreten, es hat sich 1904 ein Verein gebildet, Verband der Re= glerungs⸗ und Steuer⸗Zipil⸗Supernumerare Preußens“, der in seiner Denkschrift ausdrücklich sagt:

Besteht der weitere Zweck des Verbandes, wie angedeutet, darin, das Zivilsupernumerariat vor drohenden künftigen Schädi⸗ gungen zu bewahren, so sieht er sich hierin vor allem einer Organi⸗ satlon gegenüber, deren Streben darauf gerichtet ist, die Lage der ziwil⸗ versorgungsberechtigten Militäranwärter ohne Rücksicht auf dadurch ein⸗ tretende Schädigungen des Zivilsupernumerariats zu verbessern. In viel⸗ fachen Petitonen erstrebt dieser Verband u. a. eine Vermehrung der den Militäranwärtern vorbehaltenen mittleren Beamtenstellen und eine Aenderung ihrer Gehaltsverhältnisse dahin, daß der ehemalige Militäranwärter in gleichem Lebenzalter wie der ehemalige Zivil- supernumerar das Höchstgehalt seiner Beamtenklasse erreicht.

Haben die Zivilsupernumerare durch ihr bisheriges passives Verhalten zum eigenen Schaden den zivil versorgungsberechtigten Militäranwärtern bereits zu großen Vorteilen verholfen, so er— heischen die jetzigen weitgehenden Forderungen des Militäranwärter⸗ verbandes gebieterisch die Abwehr. Eine Erfüllung seiner jetzigen Bestrebungen würde das Ende des Zivilsupernumerariats bedeuten.

Meine Herren, ich weise nur darauf hin, ohne mich mit der Eingabe identifizieren zu wollen, wie die Betonung der angeblichen Zurücksetzung der Militäranwärter sofort die Reaktion auf der Gegenseite hervorruft, und wie dieses Ausspielen der ver schiedenen Interessen der Beamtenkategorien nur den Frieden unter der Beamtenschaft zu gefährden geeignet ist. Diese stete Unruhe unter den Beamten ist ein Gegenstand der ernstesten Sorge für die Staatsregierung und ich glaube, für jeden, der es ernst mit unseren Verhältnissen nimmt, und ich meine, wir sollten alle dazu beitragen, daß diese Kluft nicht erweitert wird, sondern daß endlich Friede zwischen den verschiedenen Kategorien der Beamtenschaft ein tritt. Ich glaube, daß wir durch Einstellen von nicht weniger als 300 neuen etatsmäßigen Stellen Wesentliches getan haben, um den Wünschen der Milltäͤranwärter gerecht zu werden, soweit es möglich ist. Ich möchte also dringend bitten, darüber nicht hinauszugehen, dem Antrag von Willisen, der ja wahrscheinlich in eine Kommission

verwiesen werden wird, nicht Folge zu geben und dadurch auch von

seiten des hohen Hauses dazu beizutragen, daß endlich die Animosität der verschiedenen Beamtenkategorlen, das Ausspielen von Vorzügen von der einen und der anderen Seite beseitigt wird, und daß endlich wieder friedliche Zustände in den verschiedenen Kategorien der Beamten schaft herbeigeführt werden.

Abg. Freiherr von Buddenbr ock: Wir dürfen nicht ver fe

wie die Sozialdemokratie sich bemüht, auf unsere Armee Einwirkung zu gewinnen. Unsere Unteroffiziere find nicht nur im Kriege, sondern

auch im Frieden von der größten Bedeutung für die Erziehung des Soldaten. Der Minister berechnet den Altergunterschied bel Erreichung des Höchstgehalts zwischen Militär- und , , auf höchstens 5 bis 6 Jahre; ich habe aber bon einem Militäranwärter gehört, daß er zusammen mit einem Zivilanwärter in demselben Bureau an dem selben Tische in derselben Kategorie arbeitet, 9 Jahre älter ist als der Zivilanwärter und doch ein um 400 6 geringeres Gehalt bezieht. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch die Notwendigkeit der Er höhung des Wohnungsgeldzuschusses erwähnen und den Wunsch aus, sprechen, daß der Unterschled in den Verhältnissen der Sekretäre und Assistenten in der Kommunalverwaltung von Berlin und den Vor— orten ausgeglichen werden möge. Einige Vororte zahlen mehr als die Stadt Berlin. Unser Antrag ist so zurückhaltend, daß die Regierung ihn nicht ablehnen sollte. Ich bitte das Haus, unseren Antrag anzu— nehmen, der ja der Regierung in keiner ,

Abg. Mathis (ul.): Namens meiner Freunde habe ich zu er— klären, daß wir den Antrag auf das wärmste unterstützen. Ich erkenne an, daß schon eine erhebliche Verbesserung der Lage der Militär⸗ anwärter eingetreten ist, aber sie ist keineswegs genügend. Die Ansprüche der Militäranwärter sind berechtigt, und c hoffe, daß der Antrag einstimmig angengmmen wird. .

Abg, Malkewitz (kons): Ich erkenne an, daß die Regierung gewillt ist, die Stellung unserer Beamten zu verbessern, aher es er sich hier nicht um die Stellung der Militäranwärter allein, sondern des gesamten Beamtenstandes, und von diesem Standpunkt sind die Ansprüche der Militäranwärter vollkommen berechtigt. Die Stellen⸗ Vermehrung kommt nicht nur den Militäranwärtern, sondern in gleichem Maße auch den Zivilanwärtern zugute, Eine Schädigung der Zivil- anwärter will man ebenso, wie die beiden Antragsteller, entschteden vermeiden. Der Verband der deutschen Militäranwärter ist nur ge— gründet worden, um die Unzufriedenheiten unter den Militäranwärtern, bie einmal entstanden waren, in richtige Bahnen zu leiten, damit nicht die Nationalinteressen darunter zu leiden hätten. Von diesem Stand⸗ punkt aus kann ich die Tätigkeit des Verbandes nur begrüßen. Es kommen hier auch die Pensionsverhältnisse in 5 die ja im Reichs⸗ tag ausführlich werden behandelt werden. Alle die Herren, die sich mit der Frage beschäftigt, werden sich überzeugt haben, daß sehr viele Wünsche in den Petltionen der Militäranwärter berechtigt sind. Gewiß muß der Staat dafür ein gutes Stück Geld ausgeben, aber der Landtag wird es an der Bewilligung der Summe hlerfür nicht

ehlen lassen. Der Antrag macht der Regierung ja keinerlei Vor- chriften, sondern bittet nur, die Maßregeln zu erwägen, die auch nach

ihrer . durchführbar sind. Ich bitte deshalb, den Antrag möglichst einstimmig anzunehmen. ö * Abg. Rosenow (fr. Volksp.) erklärt, daß seine Freunde zwar

mit einer Kommissionsberatung einverstanden seien sich aber nicht für den Antrag festlegen könnten, und erwidert auf eine Bemerkung des Ahg. Freiherrn don Buddenbrock, daß, wenn auch die Stadt Berlin den Militär, anwärtern keinen Wohnungsgeldzuschuß zahle, doch ihre Gehälter noch höher selen als die staatlichen unter Einrechnung des Wohnungsgeld⸗ zuschuffes von 540 S Es sei nicht angezeigt, immer von neuem egen die Gemeinde Berlin in dieser Hinsicht vorzugehen. Dem een ih müsse man darin recht gehen, daß durch solche Anträge die Ansprüche der Beamten nur noch gesteigert würden guch in den . in welchen dieselben nicht berechtigt seien. Wie weit die Ägitation unter den Militäranwärtern schon gediehen sei, zeige das Verhalten der Steuererheber in Berlin, welche die Steuerlisten austragen müssen, die sich mit Hundewagen auf der Straße photographieren lleßen, die Bilder in ihrer Beamtenzeitung ver⸗ öffentlichen und dazu schreiben: So müssen wir die e in Berlin austragen. Wo solle denn die Autorität der Stadtverwaltun

gegenüber ihren Beamten bleiben, wenn die Regierung über den Kop

der Stadtbehörde hinweg den Rektoren Anweisung erteile, die Schul⸗ turnhallen zu sperren. Mit solchen Anträgen müsse man vorsichtig sein, denn sie erweckten Erwartungen in den Beamten, die nachher vielleicht nicht erfüllt werden können.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ich kann mich im allgemeinen nur dem an⸗ schließen, was der Herr Finanzminister ausgeführt hat, sowohl in der Anerkennung und Wertschätzung der Militäranwärter für unsern Dienst, eine Anerkennung, die ich in vollem Maße teile, mit dem

Andeutungen, die wir aber heute aus dem Munde des Herrn Ab Mathis gehört haben, haben, soweit ich sie verstanden habe, 3. wiederum eigentlich nur den Staatsdienst zur Grundlage, nicht aber den Kommunaldienst; sie passen also nicht auf alle Fälle.

Dann noch ein Zweites, meine Herren. Die Herren Antrag⸗ steller sprechen von derjenigen Kategorie der Beamten, die die höheren Stellen im Subalterndienst innehätten, die bis 4200 , steigen, wie von dem Herrn Antragsteller gesagt wurde, die im Sekretariatsburegu- dienst beschäftigt werden. Ja, meine Herren, die große und sehr viel größere Anzahl der Militäranwärter wird aber nicht in diesen Stellen beschäftigt, sondern in den Stellen des Kanzleidienstes oder in den Unterbeamtenstellen, die, wie Sie alle wissen, den Militär⸗ anwärtern ausschließlich vorbehalten sind. Wie diese Abänderungs⸗ und Verbesserungsvorschläge für diese Beamtenklassen wirken werden, das bedarf erst noch des allersorgfältigsten Studiums und der ein gehendsten Prüfung.

Dann hat der eine der Herren Vorredner ja auch schon angeführt, daß die ganze Frage auch im Zusammenhang steht mit einem Teile des Reichsrechts, daß die Frage wohl nicht gründ= lich gelöst werden könne, ohne auch die Pensitonsfrage hineinzuziehen. Es kommt dabei z. B. in Betracht die Art der Anrechnung der er⸗ dienten Militärpension auf die später im Zivildienst erworbene, die Frage, ob der Pensionsanspruch erwächst, wenn nach 12 Jahren Militärdienst nur 3 Jahre Zivildienst gefolgt sind oder erst nach 10 Jahren Zivildienstes, welche Fonds in solchen Fällen zu zahlen haben, ob eine Kumulierung der beiden Pensionen stattfinden soll und dergleichen mehr. Meine Herren, Sie wissen ja alle, daß unter den Beamten vielfach noch weitere Wünsche verbreitet sind. Aber auch diese Frage, die, wie der Herr Abgeordnete, glaube ich, angedeutet hat, im Reichstage demnächst zur Sprache kommen wird, bedarf der allereingehendsten Prüfung. Ich würde es deshalb für erwünscht halten, wenn nicht aus dem gewiß berechtigten Gefühl, daß jeder von uns bereit ist, eine wichtige Beamtenkategorle in ihren Wünschen zu unterstützen, soweit sie überhaupt erfüllbar sind daß nicht in diesem Gefühl hier heute eine doch bestimmte Vorschläge noch nicht ent⸗ haltende Resolution gefaßt wird, sondern daß das hohe Haus be— . die Sache noch einmal eingehend in einer Kommission zu prüfen.

Ich glaube deshalb, daß der Antrag, den der letzte Herr Vor— redner gestellt hat, dem Standpunkt der Regierung am nächsten kommt.

Abg. Winckler (kons.): Nachdem die Regierung si ĩ hat, . der ö . e ge J . der Finanzminister ausgeführt hat, daß der Antrag eine erhebliche Gelb⸗ bewilligung zur Folge haben würde, werden wir nicht umhin können, eine Kommisstongberatung zu beschließen. Herr Rosenow hat sich dafür ausgesprochen, ohne einen Antrag zu stellen, ich stelle deshalb den An⸗ trag auf Ueberweisung an die Budgetkommission.

Abg. Freiherr von Willisen erklärt sich für die Antragsteller damit einverstanden.

Abg, Hammer (kons.): Herrn Rosenow erwidere ich, daß wir vollständig auf dem Boden stehen, daß, wenn sich eine Disziplinkosig⸗ keit unter den städtischen Beamten zeigt, die Stadt energisch eingreifen muß; dabei würde sie das ganze Haus hinter sich haben. Wo soll aber denn der Staat mit den Unteroffizieren bleiben? Darum ist gesetzlich bestimmt worden, daß ein Teil der Beamtenstellen im Staat und in

den Kommunen den Militäranwärtern vorzubehalten ist. Der Unter⸗ offizierersatz steht schon nicht mehr auf der Höhe wie früher, ganz ab⸗ gesehen von der zweijährigen Dienstzeit. Ich bin ein Gegner davon, daß die Beamten gegenseitig ihre Gehaltsansprüche ausspielen, aber es fragt sich doch, wie wir die Ansprüche der Militäranwärter befriedigen können. Wir müssen jedenfalls der gesteigerten Lebenshaltung Rechnung tragen. Wenn ein Töpfer an vier Tagen in der Woche

gleichen Maßstabe aber auch den Zivilanwärtern zuerkenne. Meine Herren, ich schließe mich aber auch ganz dem an, was der Herr Finanz- minister in sachlicher Ausführung hier dargelegt hat, daß es außer⸗ ordentlich schwer sein wird, in dieser so schwierigen Frage die höhere Gerechtigkeit unter diesen beiden Zweigen der Verwaltungsbeamten so walten zu lassen, daß keiner von ihnen sich mit Recht benachteiligt fühlen kann. Ich glaube, daß in der Tat heute das Gefühl einer Be— nachteiligung weder auf der einen noch auf der anderen Seite berech- tigt sei. Ich brauchte deshalb mich zur Sache überhaupt nicht zu äußern, wenn der Antrag nicht ausdrücklich auch die Beamten im Kom⸗ munaldienst mit einbegriffen hätte. Der Herr Finanzminister hat selbstverständlich die Verhältnisse des Staatsdienstes im Auge gehabt. Ueber den Kommunaldienst erlaube ich mir noch einige Worte hinzu—

zufügen. ĩ Da muß ich zunächst vorausschicken, daß auch die beiden Herren Antragsteller in der Begründung ihres Antrags lediglich auf den Zu⸗ stand exemplifiziert haben, wie er kraft Gesetzes für den Staatsdienst besteht, nicht aber auf den gesetzlichen Zustand im Kommunaldienst. Meine Herren, das ganze System der Dienstaltersstufen, der Skala der Gehälter und der Steigerung des Gehalts nach Zurück- legung einer bestimmten Anzahl von Jahren, des Veiweilens einer Anzahl von Jahren in den unteren Stufen und des Auf— steigens in die höheren Stufen, ist gesetzlich nur für den größten Teil der Staatsbeamten festgelegt, nicht aber für den Kommunaldienst. Nun ist es ja ganz richtig, daß in großen Zweigen des Kom⸗ munaldienstes, durch die Probinzialverwaltungen, durch eine Anzahl der größeren Städte auch für ihren Dienst dieses System der Dienst⸗ altertstufen eingeführt ist. Aber diese Kommunalverbände können auch jedes andere System einführen; daran wird die Staatsregierung sie garnicht hindern können, und wenn das System ein gutes ist, garnicht

hindern wollen.

Die Begründung, die also hier seitens des ersten Herrn Antrag—⸗ stellers gerade in bezug auf die Kommunalbeamten auf Grund angeb— licher Nachteile dieses Systems gegeben worden ist, mag für eine große Zahl von Städten, namentlich auch der Stadt Berlin gegenüber, heute Gültigkeit haben, das ist aber keine gesetzliche Grundlage, die immer Gültigkeit hat. Damit erklärt sich denn auch, was der zweite Herr Antragsteller angeführt hat, daß tatsächlich in einzelnen kleineren Ge⸗ meinden die Gehälter für die Militäranwärter günstiger sind als in anderen größeren Gemeinden. Jede Gemeinde ist an und füuͤr sich berechtigt, ihre Gehalte so zu normieren wie es den von ihnen zu stellenden Ansprüchen und ihren Bedürfnissen, ich kann im großen und ganzen sagen, wie es An— gebot und Nachfrage entspricht.

Nun mag es ja sein, daß diese sehr interessante i auch durch weitere Beratungen noch mehr, als . jetzt klärt werden könnte. Die Königliche Staattzregierung wird gewiß dankbar sein für alle Anregungen, die ihr zu einer Verbesserung der Stellung der Beamten üherhaupt nur gegeben werden können. Die

54 bis 60 M verdient, wer soll dann noch Unteroffißter und Militär⸗ anwärter werden wollen? So muß der Staat schließlich für den Unteroffizierersatz zu den Glementen . die man sonst nicht nehmen würde, die aber nachher als Militäranwärter die meisten Klagen führen, was nur der Sozialdemokratie nützt. Der junge Nach⸗ wuchs der Handwerker drängt sich in die Begmtenstellen, well er sich für ; und Gewerbe für zu gut dünkt, und daher kommt das Uebermaß von Angebot an Zivilanwärtern. Die 5 Millionen n, angebracht, wenn es sich darum handelt, daß bei der zwei⸗ ährigen Dienstzeit der Unterofftzierersatz nicht minderwertig wird. Der Grundzug des Antrags will nur eine Gleichstellung mit den Zivilanwärtern, aber keine Schädigung der letzteren; der inanz⸗ . . . 3 immer noch ein Unterschied von 5 Jahren esseht. eit Jahren laborieren wir an dieser . . J ser Frage, die endlich . g. m idt Warburg Zentr.) erklärt ĩ . , , J 3. Antrag 35 . . mpathie, doch müßten au ie Gegengrü i ini e . . ö Gegengründe des Finanzministerg . 38 eck lfr. Volksp ): Wenn die Kommune Berlin au keinen Kohn, eldzuschuß zahlt, jo zahlt sie doch höhere g hc in den einzelnen Stufen sind die Gehaltzbezüge mindestens um den Betrag des sraatl chen Wohnungsgeldzuschuffeß höher als die staatt⸗ seitig gewährten Bezüge für die gleichen Kategorien. Von der Er= laubnis, in den Vororten zu wohnen, wird seitens dieser Beamten in gan erheblichem Umfange Gebrauch gemacht. Die Eingabe der Militäranwärter weist auch darauf hin, daß in Berlin nicht genug Urlaub gewährt würde: das stimmt mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht überein. Sehr beachtenswert ist auch, daß der in Form höheren Gehalts ir drt Wohnungsgeldzuschuß nachher pensionsfähig ist; . tehen sich also diefe Beamten tatsächlich besffer als ö mit Wohnungsgeldjuschu „In, Berlin können diefe Be amten bis 4600 e im Gehalt steigen, während dat Höchst⸗ 6 in den J Orten nicht über 3400 M. 5 j . in der Budgetkommission niken, Ire ie et gegenkommen gegen die Wünsche der Beamten sich Damit schließt die Beratun Budgetkommission. .

Auf der Tagesordnung steht sodann di 3 n die Ber . und zwar aüf Grund von 41 . 33 schriftlichen Berichten der Budget⸗, Justiz, Unterrichts⸗ . und der Handels- und Gewerhekommi sion. ; , die Petition des Amtsgerichtssekretärs Müller in Char= . ö . Gewährung einer penffongfähigen Lokaljulage an die , , , , , n n, nn, lach ) r oder einer Teuerun sämtliche Gerichtsschreiber in Berlin i. ., dem .

Antrag geht an die

Budgetkommission, Referent Abg. Kölle (nl, jur. Tagegorbnung

. , ,,, . ie Petition der Gerichtsvollzieher Patschke und Send J Döchst u. a. O. um e . des ö der Herichtgvo . . ö. 600 M wird der Regierung ; ö. , , ,, . ion Sem mehe . . ,, ö Verbefferung der Verhältniffe der erichtsvollzieher gerichtet 2. ; .

Stender u. Gen. in Berlin petitionieren um , e der Kanzlisten bei den Amts⸗ Ind den Landgerichten sowle bei den Staatz anwaltschaften (Erhöhung

deg Höchstgeheltz, Anrechnung der döätarischen Dienstzeit nach dem