1904 / 277 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Preusßzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

102 Sitzung vom 23. November 1904, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den ersten Teil der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Bei der dritten Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Düsseldorf, und zwar bei dessen allgemeiner esprechung, erwidert af Bemerkungen des Abg. Knie (Zentr.) der

Justizminister Dr. Schönstedt: .

Meine Herren! Ich bin im höchsten Grade erstaunt gewesen, soeben aus dem Munde des Herrn Abg. Knie die Bemerkung zu hören, es sell der Stadt Cöln ihr Oberlandesgericht genommen werden, ein vollständiges Novum, das in die heutigen Verhandlungen hineinschneit. Bis dahin ist von einer Aufhebung des Cölner Ober— landẽtgerichts noch nicht die Rede gewesen, sondern es handelt sich bloß darum, ob es ein bißchen verkleinert beziehungsweise in seiner Vergrößerung eingeschränkt werden soll. (Abg. Knie: Teilweise wird es genommen) Im übrigen glaube ich, es würde Ihren Wünschen nicht entsprechen, wenn ich auf alle Einzelheiten, welche der Herr Abg. Knie heute in der dritten Lesung vorgebracht hat, hier noch eingehen wollte. (Sehr richtig! Ich kann nur das Bedauern aussprechen, daß der Derr Abg. Fnie nicht der Kommisston angehsrt hat; dort würde ihm alles das Material bereitwilligst geliefert worden sein, welches er heute bermißt. Es ist den Kommissionsmitgliedern absolut gar nichts vorenthalten worden, was sie gewünscht haben; es ist ihnen alles gegeben worden, was nur irgendwie als zur Aufklärung der Sache dienlich betrachtet werden konnte. Und wenn auf Grund dieser Unterlagen die Kommssion mit erheblicher Mehrheit sich entschloffen hat, für die Teilung des Oberlandesgerichts einzutreten, dann hat sie das nicht getan im Dunkeln tappend, sondern auf Grund einer klaren Beurteilung und Erkenntnis der tatsãächlich vorliegenden Verhältnisse. Mit Entschiedenheit muß ich den Vorwurf des Herrn Abg. Knie zurückwelsen, daß ich den Mitgliedern des Ober⸗ landesgericht in Cöln irgend einen Mangel an Pflichterfüllung oder an genügenden Leistungen zum Vorwurf gemacht habe. Das ist niemals geschehen; im Gegenteil, ich habe voll anerkannt, daß sie ihre Pflicht in vollem Umfange erfüllt und die Arbeiten so erledigt haben, wie sie an sie herankamen. Es bedurfte daher nicht des Eintretens des Abg. Knie für diese Herren.

Zurückweisen muß ich wiederum den heute wiederholten Vorwurf, daß seitens der Königlichen Staatsregierung und seitens des Justiz⸗ ministeriums nicht die nötigen Kräfte für die Erledigung der richter⸗ lichen Arbeiten zur Verfügung gestellt worden seien. Es ist das ich wiederhole es anstandslos geschehen, nach den Anträgen des Ober-

landesgerichtepräsidenten, von dem ich glaube, daß er die Verhältnisse

des Oberlandesgerichls besser Üübersieht, als der Abg. Knie. Nur zu Beginn dieses Jahres ist allerdings die Gewährung der Krafte für einen neuen Hilfssenat abgelehnt worden, und zwar nur zur Zeit ab⸗= gelehnt worden mit der Begründung, daß aus den eingereichten Ge⸗ schäftsübersichten sich ergebe, daß die Beschäftigung der im vorigen Jahre, bezw. im vorvorigen Jahre neugebildeten beiden Senate noch welt zurückbliebe hinter der Durchschnittstätigkeit der übrigen Senate; deshalb ist dem Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten erwidert worden, solange diese Senate nicht auf den Durchschnitt gekommen seien, könne das Bedürfnis zur Bildung von neuen Senaten nicht anerkannt werden. Die Auffaffung der Herren, die auch der Herr Abg. Knie vertreten bat, gebt eigentlich dahin, daß die Justijverwaltung Senate gewisser⸗ maßen auf Vorrat hätte einrichten sollen, in der Erwartung und Voffnung, daß nunmehr diesen Senaten auch das nötige Arbeits maß seitens der Anwälte, die darüber disponieren, die die Herrschaft über die Sachen haben, werde entgegengebracht werden. Auf diesen Boden zu treten, kann aber der Justizverwaltung nicht zugemutet werden. Was die Zahlen im einzelnen angeht, so will ich auf ihre Prüfung nicht eingehen; wenn aber die Vergleichszahlen bemängelt worden sind seitens des Herrn Abg. Knie, so kann ich nur die Ver. sicherung abgeben, daß die Zahlen für die übrigen Oberlandesgerichte genau auf denselben Grundlagen ermittelt worden sind, wie für Cöln; wenn also der Herr Abg. Knie die Zahlen für Cöln bemängeln zu können glaubt, dann würde diese Bemängelung in demselben Maße auch gegenüber den für die übrigen Oberlandesgerichte ermittelten Zahlen zutreffen, und es würde das Endresultat dasselbe sein, wie es Ihnen jetzt in seinem Schlußergebnis vorliegt. Meine Herren, das Wesentliche bleibt nach wie vor die Tatsache, daß die Verhältnisse in Cöln noch heute, obgleich es an den genügenden richterlichen Kräften nicht gefehlt hat, weit ungünstigere sind als an irgend einem DOberlandesgericht. Ich

kann hier nochmals kurz zusammenfaffen, daß von den

2 Zivilsenaten, die an den preußischen Oberlandeegerichten zur Zeit bestehen, 235 Mitte November diesetã Jahres mit ihren Terminen noch nicht ins Jahr 1905 hineingehen, daß 28 Zivilsenate ihre Termine nicht über den Januar 1905 hinaus angesetzt haben, nur 7 Zivilsenate reichen in den Februar hinein. Damit schließen die sämtlichen Zivil⸗ senate in den alten Probinen ab; keln einziger ist darüber hinaus— gegangen. Dann kommen, und jwar erst mit dem Monat März ab= schließend, die günstigsten Senate des DOberlandesgerichts in Cöln und, wie ich allerdings dem Herrn Abz. Knie bestätigen muß, bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt, wo die Verhältnisse gleichfalls un⸗ günstig sind. In Cöln steht der günstigste Senat einen Monat hinter dem ungünstigsten der vorerwähnten 61 Senate; bei den übrigen erstrecken sich die besetzten Terminstage bis in die zweite Hälfte des Juni hinein, in Frankfurt nur bis in die erste Hälfte des Monats

Mai. Ich habe früher schon erklärt, daß ich die ungünstige Lage in

Frankfurt zur Zeit nicht vollständig aufzuklären imstande bin. 1 . damalige Behauptung angefochten . . in Frankfurt ganz besonders schwierige Prozesse ,, 2 daß insbesondere Fragen des internationalen . . . wickelte Börsenfragen dort in erheblichem Maße 3 . in Anspruch nehmen, so kann ich den Widerspruch nich al , gelten lassen, den in dieser Behauptung der Herr Abg. Knie entgeg

gesetzt hat. Ich habe selbst acht Jahre in Frankfurt gestanden nd

ĩ af t dem

ĩ aßen, wie die Geschäfte dort sind. Ich habe ers e ne 5 und später dem Landgericht in Frankfurt angehört dort jahrein, jahraus zur Verhandlung kann es nicht zugeben, daß seit dieser

.

am Dienttag bei

Zeit die Verhältnisse sich so geändert haben sollten, wie der Herr Abg. Knie es darzustellen unternommen hat.

Meine Herren, ich glaube, mich auf diese Darlegungen beschränken zu sollen, und will nur noch, da ich einmal das Wort habe, die Gelegenheit benutzen, auf eine gestrige Anregung des Herrn Abg. Trimborn zurückzukommen. Herr Trimborn hat von den Schwierigkeiten gesprochen, die für dag Notariat in der Rheinprovinz sich durch die Bildung des neuen Oberlandes« gericht ergeben würden. Er hat hervorgehoben: die Folge würde sein, einmal, daß in dem Oberlandesbezirk Düsseldorf zwei verschiedene Kategorien von Notarien bestehen würden, für die nicht dieselben Gesetze gelten, insoweit, als die Zuständigkeit der im Gebiete des französischen Rechts angestellten Notare welter gehe, einige Gebiete von Rechtsgeschäften umfasse, die den altländischen Notaren ver⸗ schlofsen sind. Die Tatsache ist richtig. Aber, daß das von irgend einer Bedeutung sein sollte für die Ihnen vorliegende Frage, das kann ich nicht zugeben. Aehnliche Verhältnisse haben wir auch im Bezirke des Oberlandesgerichts Celle. Dort ist den Notaren in Ost⸗ friesland, im Harlinger Land und dem Osnabrückschen eine Sonder- stellung insoweit gegeben, als ihnen gestattet ist was allen übrigen Notaren im Lande untersagt ist —, die Haftung zu über nehmen für den Eingang der von ihnen zu erhebenden Kauf. oder Pachtgelder aus Versteigerungen, sowelt es sich um Gegenstände handelt, die sich in diesen Landesteilen befinden. Das ist eine Verschiedenheit in der Zuständigkeit, die zu keinerlei Unzu⸗ träglichkeiten geführt hat.

Von größerer Bedeutung könnte die andere Bemerkung des Herrn Abg. Trimborn erscheinen, wenn er von der Schädigung sprach, die durch die Teilung des Cölner Bezirks den an der künftigen Grenze angesesfenen Notaren erwachsen könnte. Ich gebe zu, daß einige von diesen Notaren es wird sich um zwei oder drei handeln vielleicht einen gewissen Rückgang in ihren Notariatsgeschäften zu befürchten haben. Daß dieser aber sehr erheblich fein möchte, glaube ich auch hier nicht annehmen zu sollen, denn die Geschäfte der Notare voll⸗ ziehen sich in ihrem weitaus größten Teil auf ihren Bureaus. Die Notare ziehen nicht im Lande herum, um ihre Geschäfte zu erledigen; die Klientel kommt zu ihnen, soweit es sich nicht um öffentliche Ver⸗ steigerungen handelt. Die Herren werden deshalb darauf rechnen können, daß ihnen ihre Klientel aus dem Cölner Berk auch dann treu bleibt, wenn sie dem Düsseldorfer Bezirk zugewiesen sind. Soweit das nicht der Fall sein möchte, kann ich nur erklären, daß ich etwaigen Versetzungsgesuchen der dadurch betroffenen Notare mit größtem Wohlwollen entgegenkommen werde. Sowelt der eine oder der andere dieser Notare in seiner Praxis sich verschlechtern möchte,

bin ich gern bereit, ihn in eine bessere Stelle zu versetzen und seine

Stelle als Anfangsstelle für den jüngeren Nachwuchs zu behandeln, der ja immer zunächst mit den schlechteren Stellen vorlieb nehmen muß. Ich glaube, das wird auch diese Herren beruhigen.

Abg. Mooren (Zentr.) holt die Ausführungen nach, die ihm

ratung des 3 2 durch den Vizeßräfidenten Dr. Porsch abgeschnitten worden waren. . der größte Teil des . wenig Neigung zu haben scheint, den Redner anzuhören, und ah n Privakgesprächen ergeht, bleiben Fie Ausführungen des Redner m Zusammenhang auf der *

über die historische Entwicklung der Rechtsberhältnisse in der Rhein propinz und inebesondere in Cöin, Düsseldoörf und Kleve zu verbreiten.

Abg. Trimborn entre): Wer den Vorredner genauer kennt, wer insbesondere seine historischen Neigungen und seine so überaus lebhafte Phantasie kennt, der wird es holltommen verstehen, wenn ich auf seine Ausführungen mit keinem einzigen Wort eingehe. Für mich ist die Sache entschleden. Die Vorlage selbst ist, das muß ich anerkennen, gründlich nach allen Seiten hin erörtert, Die Lose sind gefallen, und jur Sache felbst rede ich auch nicht. Ich will nur eine kurze tatsächliche Feststellung machen mit dem unbestreit⸗ baren Satz: er Vorzug, mit dem Cöln bei der Errichtung der preußischen Herrschaft bor den übrigen rheinischen Städten ausgezeichnet worden ist, die Justizhauptstadt der Rheinprovinz zu werden Und zu sein, ist durch den gestrigen Beschluß, der heute hestätigt werden wird, dahin, Ich habe vor der Entscheidung dieses Hauses allen Respekt; aber Sie werden es mir nicht übel nehmen, wenn ich sage, daß wir von der absoluten Notwendigkeit diefes Schrittes nicht ü erzeugt sind. Die Teilung des Oberlandesgerichtsbezirks Cöln ist ein Verlust. Wir empfinden diesen Verlust als elnen schweren Schaden, und ich versichere Sie: die Wunde wird nicht so leicht heilen.

Abg. Meyer⸗Diepholz (nl): Meine politischen Freunde halten die Sache für entschieden und werden sich auf weiter? , nicht einlassen. Wenn einige meiner polliischen Freunde bei der Ab stimmung über z 3 sitzen geblieben sind, so geschah dieg in der miß

verständlichen Annahme, es handele sich bei dem Antrag Trimborn um

die ursprüngliche Zahl 1967.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. Bei der Einzel⸗ beratung wird das Gesetz im ganzen unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ . die Inkraftsetzung einer anderweiten Klasseneinteilung für die Gewährung von Wohnungs⸗ zeldzuschüssen an die unmittelbaren Staats? beamten.

Nach der Vorlage soll die Klasseneinteilung der Orte in dem neuen Reichsserdistarifgefetz auch 9 die Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses der preußischen Beamten mit irkung vom 1. April i904 an in Kraft treten.

Abg. Kirsch Gentr) beantragt, daß s 2 des Gesetzes über den Wohnungegelbzuschuß vom 12. Mal 1873 e. folgende Bestimmung abgeändert werden soll: „Bei Ver⸗ änderungen in der Klasseneinteilung kommt von dem Zeit⸗ punkt an, mit dem dieselben in Kraft treten, der danach sich . veränderte Satz des Wohnungsgeldzuschusses in An' wendung.“

Ferner beantragt Abg. Kirsch, in 8 6 des Gesetzes von 1863 die Worte Für die Servisklassen 1 Vu 6 ersetzen Durch die Worte „fuͤr die einzelnen Servisklassen/! Danoch soll also bei der Berechnung der Pension nicht der Durchschnitt des Wohnungsgeldzuschusfes der Klassen ! ), sondern der aller . einschließlich der Klafse A, zu Grunde gelegt werden.

bg. Kirsch begründet kurz seinen Antra indem 6. auf die , einer 2 zwischen erh ndl We n

geldzuschuß hinwesst. . Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich möchte auf die Frage hier nicht näher ein. gehen, ob es möglich ist, eine getrennte Klasseneintellung für den Wohnungegeldzuschuß und für den Servistarif aufjustellen. Ich glaube, wenn man in die Sache näher hineinsteigt, wird man sich sehr bald überzeugen, daß man damit in unlösbare Schwierigkeiten gerät; denn beide Dinge sind verwandt, und es ist deshalb kaum möglich, für die

ribüne unverständlich. Er ö sich

eine Kategorie für den Wohnungsgeldzuschuß eine andere Eintellung aufzustellen wie für den Servigtarlf, und jede Ge⸗ meinde würde sich naturgemäß beschweren, wenn sie in Wohnungsgeldzuschuß schlechter stünde wie im Semrvletarif J oder umgekehrt. Es würde eine Fülle von ewigen Anträgen der Ge⸗ 4 meinden geben. Ich glaube, man würde der Sache sehr wenig dienen. Aber ich will auf diese Frage hier nicht näher eingehen. . Ich wende mich zu den Anträgen des Herrn Abg. Küirsch, wie er sie hier gestellt hat, und da kann ich nur wleder sagen, meine Herren, man sieht, was daraus kommt, wenn der Finanzminister jemals gut ö. mütig ist. (Heiterkeit) Das ist nun die Strafe für den Gesetz . entwurf, den ich eingebracht habe im Interesse der Beamten, daß sofort der Abg. Kirsch mit einem Bündel der schönsten Anträge kommt, die eine ganz kolossale Belastung der Staatskasse involvieren. Wie war die Sache, meine Herren? Dem Reichstag wurde bekanntlich eine neue Klasseneintellung vorgelegt. Eg war die Hoff nung, den Gesetzentwurf rechtzeitig zu verabschieden. Nach der Bestimmung des ! Reichsgesetzes tritt dann die Klasseneintellung an dem Quartalt⸗ ersten in Kraft, der der Verabschiedung folgt. Es war also der Gedanke, diese neue Klasseneinteilung mit den Wohltaten für I die Beamten am 1. April 1904 in Wirksamkeit treten zu lassen. Die Beratung im Reichstage verzögerte sich außerordentlich und infolgedessen trat diese gesetzliche Wirkung nicht mehr ein. Um aber den Beamten die beabsichtigte Wohltat doch zuteil werden zu lassen, hat man im Reichsgesetze eine besondere Bestimmung hinzu⸗ gefügt, wonach in der Tat die neue Klasseneinteilung am 1. Ap 1904 schon in Wirksamkeit treten soll. Das preußische Gesetz ebenso gebildet wie das Reichegesetz, und danach würden also erst von ö dem Quartalsersten, der der Publikation folgt, die Beamten in den Genuß dieser Wohltat getreten sein. Um die preußischen Beamten nun den Reichebeamten gleichzustellen, habe ich, und zwar wesentlich unterstützt durch Anregungen der Freunde des Herrn Abg. Klrsch aus der Zentrumgypartei speziell, insbesondere meines Freundes des Herrn Abg. Trimborn, den ich hier vor mir sehe, diesen Gesetzentwurf ein⸗ 1 gebracht. Das ist die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzentwurft. ö. Was will der verehrte Abg. Kirsch nun alles an diesen den Be— 4 amten dienenden Gesetzentwurf anknüpfen! Zunächst hat er unter Nr. einen nur redaktionellen Antrag gestellt. Wir konnten unserm 4 preußischen Gesetzentwurf das Datum des Reichsgesetzes noch nicht einfügen, weil eben das Reichsgesetz noch nicht emaniert war. Er will diesem Mangel abhelfen, indem er das Datum des Gesetzes einfügt. ö

ö

Dagegen sind keine Bedenken zu erheben. 2 Dann will der Abg. Kirsch in Nr. 2 ganz generell bestimmen⸗, 4 daß die Klasseneinteilung allgemein nicht erst vom Ersten des nächsten R Quartals in Kraft treten soll, sondern sofort mit der Emanation eines etwaigen künftigen Gesetzes. Meine Herren, das ist keine Frage (. von außerordentlicher Bedeutung. Aber ich halte die Regelung, wie J sie der Herr Abg. Kirsch hier vorschlägt, für unjweckmãßig. Die Gehälter werden alle am Quartalzersten gejahlt, und der Wohnungs- geldöuschuß mit ihnen, denn er stellt in der Tat einen Teil des Ge hallt dar, Gs wäre, glaube ich, unzweckmäßsg und würde zu einer großen Belästigung der Behörden führen, wenn man den Wohnungs. geldzuschuß nicht am Quartalgersten, sondern von dem rein zufülligen

.

Tage, wo solches künftiges Gesetz in Kraft tritt, ab zahlen wollte. Es kommt hinzu, meine Herren, daß wir nicht nur die Klassen einteilung generell ändern, sondern daß auf Grund des Quartier · leistungsgesetzes von 1838 Seine Majestät der Kaiser mit Zustimmung * des Bundesratg in der Lage ist, auch einzelne Gemeinden bei herbor⸗ tretendem Bedürfnis in eine höhere Klasse zu versetzen. Es müßte also auch da wieder der Wohnungègeldzuschuß von dem Moment dieser Hineinversetzung an anders geregelt werden. Vor allem aber, meine . ich, können wir doch in Prgußen nicht eine andere gesetzliche Regelung treffen wie im Reiche selber, und wie ich schon erwähnt habe, ist es im Reiche auch so geregelt, daß die neue Klasseneinteilung am Quartalgersten erst in Krast tritt, Im Reichsgesetz vom 30. Jun 1853 heißt es: .

Bei Veränderungen in der Klasseneintellung kommt von dem auf .

die Publikation derselben folgenden Kalenderquartal ab der . (

sich ergebende anderweite Tarifsatz des Wohnungsgeldzuschusses .

Anwendung. Also die jetzige preußische Gesetz gebung entspricht genau der ö. gesetzgebung, und wenn die Abänderungen vorgenommen würden, . der Abg. Kirsch vorschlägt, so würde die preußische Gesetzgebung in diesem Punkte von der Reichsgesetzgebung abwelchen, und das kann nicht für zweckmäßig erachten. 6. *

Nun kommt aber die Rosine i uchen des Abg. Kir

seinem Antrag 2h. . , . Gesetz die Pensionen und die Relittenbezüge bemessen nicht nach dem Wohnungsgeldzuschuß den der einzelne Beamte zufällig hatte in dem Orte, wo er ten e t war, sondern nach dem Durchschnitt der Klassen J bis V. . im vorigen Jahre dadurch abgeändert worden, daß wir die . Serb! ! tlasse haben wegfallen lafsen, sodaß die Pensionen und jꝛelitien en ge übt, betechnet werden nach dem Durchschnitt der Klassen 1 bis 15. Allein der Wegfall der V. Klasse hat einen Mehraufwand 4 h * öoodg 4e jährlich auägemacht. Nun will der Abg. Kirsch nach weite

bis Iy, sondern er will die Klasse A hineinnehmen, die die ganz . Stäbte umfaßt und die immer ö ö. exteptlonell behandelt mn . ; ist. Täte man die, so wärre die Wirlung weit erheblicher sein all die Wirkung der Weglassung der Klasse v; es würde die din be e, der Klasse A die Penssonen und Reliktenbezüge weiter um d ⸗˖ etwa 1 Soo Coo steigern. Damlt kann sch mich so aus dem Han gelenk und bei diefer Gelegenheit nicht einberstanden erkliren. Ih glaube, daß die Sache der Prüfung durch die Budgetkomm bedürfe.

Meine Herren, ich darf bei der Gelegenheit nochmals auf ö außerordentliche Steigerung der Bezüge der Penslonäre und ihre Relikten eingehen. Infolge der Gehaltserhöhung, infolge der an, Vermehrung der etatsmäßigen Stellen sind namentlich auch die . gaben für Pensionen und Reliktenbersorgung enorm gewat

(Schluß in der Zweiten Beilage)