1904 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichsanzeiger

Königlich Preußisch

und

Ber Kezugspreis heträgt nierteljährlich A M 50 3 2 58 Alle RNostanstalten nehmen Kestellung an; für Kerlin außer 3 . j den Nostanstalten und Jeitungsspeditenren für KRelbstahholer

auch die Erpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 5.

er Staatsanzeiger.

M 281.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛe.

Deutsches Reich. Ernennungen ze.

Verlustliste Nr. 10 über Angehörige des Marineexpeditionskorps in Südwestafrika.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Personalveränderungen in der Armee.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitänleutnant Thorbecke im Reichsmarineamt und dem Gerichtsschreiber beim Amtsgericht J in Berlin, Kanzleirat Schreiber den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Fregattenkapitän Grafen von Spee im Reichs— marineamt und dem Fregattenkapitän a. D. Schaum ann zu Ellrich a. Harz, bisher Navigationsdirektor der Werft in Wilhelmshaven, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, den Hauptlehrern 3 ulius Schäfer zu Hechingen, Markus Hack zu Trochtelfingen, Oberamt Gammertingen, und Franz Os wald zu Hausen am Andelsbach, Oberamt Sigmaringen, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern, sowie dem Schutzmannswachtmeister Anton Ja cobi zu Berlin, dem bisherigen Gemeindevorfteher Friedrich En gel zu Malterhausen im Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde, dem pensionierten Seelotsen Julius Vier ow zu Swinemünde dem landrät⸗ lichen Bureaugehilfen Karl Gerard zu Sögel im Kreise Sinn g Sem Bureaudiener Julkus Schmidt zu chöneberg bei Ber n, dem Altenteiler a . Blagß zi a , inn treise Stylzengu, den Chausseg⸗ aufsehern Friedri . lich zu Lelpeningken im Kreise Insterburg, August. Badefki zu Piwogällen desselbelt Kreises, dem Kreischausseewärter Johann Wylezich zu Schardzin im Kreise Ratibor, dem k Karl Veldung, dem Werkmeister Heinrich Sander, beihe u (Elberfeld, dem Schneidermelster Karl. Rohdé, dem gare ar l britanten Otto Landahl, beide zu Oldesloe im Rreise Stormarn, dem Kuhmeister Karl Bigmont, dem FDutzarbeiter Fröedrich Veng hr, beide zu Keimkallen im Kreise Heiligenbeil, und den Instmännern Wil helm Schrabe und August Lange zu Klein⸗Steegen im Kreise Pr-⸗Eylau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Bezirksamtmännern bei dem Kaiserlichen Gouvernement

von Deutsch-Ostafriks öder und Meyer für die. Dauer

ihrer Verwendung im Kolonial hienst des Neichs den Charatter als „Kaiserlicher Regierungsrat“ zu verleihen. ö.

ändige Hilfsarbeiter Ruthenberg ist zum

e em , k Bureau des Strafregisters des ö ernannt worden. ( ; Bei dem Reichsjustizamt ist der expedierende Sekretär Seiffert zum Geheimen expedierenden Sekretär ernannt

worden.

iste Nr, 10 über Angehörige des Marine— J

An Krankheiten gestorben: JL. Seebataillon. ldat Karl Ulrich aus Neunkirchen, Kreis Ott⸗ weile) . Nonember 19094 in Okahandja.

2 Seesoldat August Olbert aus Frankfurt a. M. am 14. n 1904 in Otjosondu.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhl ö

den Oberzahlmeistern Strabel vom 3. Ober⸗Clsässischen mr re, , , Nr. IIA und Baltrusch vom Fußartillerie= regiment von Dieskau e ,. 6 bei ihrem Aus⸗ eiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als echnungsrat zu verleihen sowie . der Wahl des Oberlehrers an der 4. Realschule in Berlin, . sors Dr. Gu . Tang er zum Direktor dieser Anstalt die Allerhöchfte Bestkütigung zu erteilen.

vom 5. Oktober 1904, betreffen die Kapitaldeckung bei

Reichsversicherungsamt , sgenossen⸗

Aenderung der behördlichen Festsetzun

ö

Insertionspreis für den Naum riner Uruchzeile 30 9. Juserate nimmt an: die Königliche Expeditlon

des Neutschen Reichs am eigers und Königlich Rreußischen Staatzaneigers Berlin 8W. , Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Dienstag, den 29. gReavenhei, Abends.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und edizinalangelegen heiten.

Der bisherige Pastor Max Rohr aus Brauchitschdorf

in Schlesien ist zum Kreisschulinspektor in Ortelsburg ernannt worden. .

Ber sonaloweräunderung en.

Sessen. 2h. Ne vember. Zahn, Major und Kommandeur des Gend. Distrikts Oberhessen, zum Oberstlt. ernannt.

In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ wird eine Gene migungs⸗ urkunde, betreffend eine Anleihe der Sta t Viersen, veröffentlicht.

Nichtamtliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. No vember.

Die Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. November 1904 enthält in ihrem n g. Teil auf dem Gebiete der Unfall versiche⸗ rung eine Bekanntmachung des Reichs vvwrsicherungsamts

der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft und bei den Versicherungs⸗ anstalten dieser Genossenschaft und der ausschließlich dem

schaften, ferner folgende Rekurgent eidungen:

Der Heimweg eines Installationsarbeiters von der in einem Neubau eines Beriiner Vororts belegenen Arbeits- stelle mittels Stadtbahnzugs ist als Heimweg von der Arheit im gewöhnlichen Sinne, nicht als Heimréise von aus⸗ wärtiger Montage erachtet, und eng ifo f der Entschädigungs⸗ anspruch der Hinterbliebenen dieses Arbeiters wegen eines dem letzteren auf einem solchen Wege zugestoßenen tödlichen Unfalls zurückgewiesen worden 2067 .

Ein Versicherter, welcher im Auftrage seines Arbeitgebers einen Gang ausführt (53 des Gewerbeunfallversicherungs⸗

esetzes), 1 hierbei nur gegen diejenigen Gefahren ver— ,. die ein solcher Gang . Natur nach mit sich bringt. Eine auf einem solchen Wege dem Versicherten durch eine dritte Person zugefügte Körperverletzung ist nur dann unter diese Gefahren zu rechnen, wenn der Gan aus besonderen Gründen die Gefahr einer solchen in 1 birgt (2068). ;

Bei Berechnung der Hinterbliebenenrente nach dem Unfallversicherungsgesetz für Land- und Forstwirtschaft ist eine nach dem Unfall, wenn auch vor dem Tode erfolgte

: des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes nicht zu berück , , für die Renten⸗

berechnung ist vielmehr der am Ünfa tag in Geltung öh durchschnittliche Jahresarbeits verdient maßgebend

In den Fällen des 8 8 Abs. 2 und 3 des Gewerbeunfall⸗ versicherungsgesetzes ist die Anwendung einer Straf⸗ rechtsnorm auf einen von ihr nicht ausdrücklich be⸗ handelten Tatbestand im Wege ausdehnender Auslegung unzu lässig. Bei Anwendung des 58 Abs. 2 und 3 a. a. G ist zu prüfen, ob die gänzliche oder teilweise Ablehnung der Entschädigung nach den Ümständen des Falles auch ange⸗ . ö billig ist (200.

lus dem in der Rekurzenischeidung 1973 Amtliche Nachrichten des ache erf e hein 1903, ar . ehre en Grundsatze, nach welchem durch einen in Rechts⸗ raft übergegangenen Bescheld der Zahresarbeitsvverbrenst rechts kräftig festgestell nur bei einem Verfahren aus 8 88 des Gewerbeunfall⸗ versicherungsgesehes M wie in der angeführten Entscheidung ondern auch im Falle einer anderweiten Feststellung der Ent⸗ schädigung nach Beendigung eines nenen Heilverfahrens nichts geändert werden kann (201

t wird, folgt, daß an letzterem nicht

einer gutachtlichen Aeußerung anheimstellt; sie muß eine solche von ihm er fordern., Sind nacheinander mehrere Aerzte in gleicher Weise an der Behand⸗ lung beteiligt gewesen, ohne daß einer für sich als der „behandelnde“ Arzt angesehen werden kann, so kann die Uebergehung eines von ihnen einen die K an die Berufsgenossenschaft rechtfertigenden wesentlichen Mang des Verfahrens begründen (207).

̃ inf enthält die Nummer folgende Bescheide und Beschlüsse:

Ein elektrischer Kraftwagenbetrieb mit Ober— leitung ohne Gleise ist keine Eisenbahn (2073).

Der Anspruch des Verletzten gegen den haftpflichtigen Dritten a Ersatz des ihm durch den Unfall eni⸗ standenen Schadens gemäß § 140 des Gewerbeun fall⸗ versicherungsgesetzes geht nur in dem Umfange auf die

Berufsgenossenschaft üer, als sie selbst nach bem hesetze h. Entschädigungsleistun verpflichtet ist. Sonstige luf wendungen, welche die

erufsgenossenschaft aus Anlaß des Unfalls hat machen müssen und die im Falle des S 156 des re ef err e r , zur Erstattung gelangen (z. B. die Kosten der geschäftlichen Behandlung, bare luslagen für ärztliche Gutachten usw.), kann bie Beruftz⸗ genossenschaft nicht mit den Ansprüchen des Verletzten gegen haftpflichtige Dritte decken (2074.

Auf dem Gebiete der Inv aliden versicherung enthält die Nummer eine Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen des 8 5 Abf. und des 5 6 Abs. 1 des n r n (Befreiung von der Versiche⸗

e Revisionsentscheidungen; g 3. Unterhalt im Sinne des S3 Abs. des Invaliden versicherungsgesehes liegt regelmäßig nicht vor, wenn zwar ein Barlohn nicht vereinbart und auch während der Beschäftigun

durch ein gerichtliches ÜUrteil zur Zahlung eines angemesfenen Lohnes ange alten worden ist, oder wenn auch nur ein Anspruch auf- baren Lohn hestanden hat Beweiskraft der Aufrechnungs⸗

ö Zur Anwenhung der Bestimmung über den Ausschluß ber Versicherungs pflicht in 5 Abs . . der iffer 8 des Invalidenversicherungs⸗

ö er Pensionsanspru sich gegen ein

drittes der ir ag mn, richtet, sofern eine aus⸗

eit des Anspruchs gegeben

Pension und Sustentation einer oberbayerischen Irren⸗ pflegerin gelten nicht als Pension oder pensionsähnlicher Bezug im Sinne der Ss 6 Abs. 1, 48 Abs. 1 Ziffer 2 des Invaliden

Bei der Anwendung des unt Abs. 2 Satz 2 des In⸗

r . id für die Frage, inwieweit eine

Unfallrente gewährt wird, nicht die allgemeinen esetzlichen Bestimmungen, sondern die über den Unfallrentenan pruch dez Klägers ergangenen Entscheidungen maßgebend (1174). Ein J,, ist nicht berechtigt, das nach § 18 des erungsgesetzes mit seiner Einwilllgung ein⸗

6 zu unterbrechen und die Krankenanstalt

, o ger ge m ih. W Fier(sionsentscheidung 10352 Wirkung d 81 ö schaftserlöschens nach § 32 a. a. D. steht . ; in . spruch mit der Nevisionsentscheldung 780 (177).

Das Schiedsgericht ist nicht befugt, unter Aufhebung des Bescheides der Versicherungg anstal die Sache lediglich deshalb

an diese zurückzuweisen, well ber S ĩ i a nf. . achverhalt nicht ausreichend

in Erteilung eines berufungsfaͤh verurteilt war, ist nach Lage des gehoben und die Sache an das . Verhandlung und Enischeidung zu Es folgen Mitteilungen über e 6 n. marken der 31 ver fiche n,, . über Rentenzahlungen und Beitrags erst sicherungsanstalten im September r.

5 In dem . .

Zur Befolgung des s 75 Abf. 3 des Unfallversicherungs gesetzes für Land⸗ und Forstwirischaft, 8 69 i 3. des Newerbeun gllbe sicherungsgesehez, genügt es nicht, daß . Berufs genosfenschaft dem behandelnden Arzte die Abga

Die neben den einzelnen Ent ler dn gr . . geklammerten Zahlen geben die Ziffer . J Amtlichen Nachrichten veroffentlicht funttt.

. ir. i. e, Med mina sor ; betreffend den ursa en ö. . 3 i, , , , nn , gen Zufa 9 na ehe, if ne Schiene eines Fahrstuhls mit be n nah! einer Syringomyelie (Röhren ober p 1 ö. le

dung im Rückenmarh), initgeteilt worden.

nicht gezahlt worden ist, wenn aber der Arbeitgeber nachträglich

321 d e e e sesflehe zuläßt; af nee., Gr