1905 / 60 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Neichsanzeiger

und

Staatsanzeiger

Königlich Preußischer

Der Gejngaprein hrträgt nierteljährlich 4 M 50 9. ! Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; für Kerlin außer den Rostanstalten und Teitungssprditenren für Lrelbstabholer anch die Erprdition 8W., Wilhelmstraße Nr. 22. ( Einzelne unmmern kosten 28 5.

Insertionspreis für den Raum einer Arum3rile 9 93. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Urutschen Reichzanzeigera

und Königlich Preuhischen Ktaatsanzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Rr. 2.

M 6G.

Berlin, Freitag, den 10. März, Ahends.

1905.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Ernennungen ꝛc. Dentsches dꝛeich. Exequaturerteilungen. Mitteilung, betreffend nebenstelle. Bekanntmachung, Mannheim. Bekanntmachung,

die Eröffnung einer neuen Reichsbank— betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde

betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Pforzheim. ; Erste Beilage:

Uebersicht der Ausprägungen von Reichsmü n deuischen Münzstätten bis Ende 2 in den

stönigreich Preußen. . . uhu g fer . s der Geset⸗

Allergnãdigst eruht: dem Landrat a. D. Gustav Ebb; de, we, dorf. dem Hi ee, . und ihrn e zu 2 zu Kemherg im Kreise Wittenberg, dem 3 . nten Schütz ber Königlichen und Uninersitatshibliothet ,, hier Dr. de Boor, dem Kreistierarzt 2 in Breglau, Pro⸗ Rees und dem Prokuristen der korn Jouis Winter zu gLesellschaft „Colonia; gefeyn Geer en en,, . vierter 6 ff g zu Cöln den Ro dem Kreistiergrzt Adolf Knese zu sse Hoya den Königlichen i nene e . . dem Bürgermeister, Kirchenaliesten und De hem liede der Kreissyngde Wil hl m . zu Schmiedeberg im Kreise Wittenberg, dem erpedierenden ekretär und Kalkulator a. D. Albrecht 3 . 6 Barenhru . . . ie ĩ e ngsamt, und dem herrschaftlichen n,, Wilhelm Enn zu Gartrop im Kreise Ruhrort

egg gen Kronenorden vierter Klasse,

dem harassg er en . . Cöln, dem pensionierten Eisenbahnzugführer Win guth zn Ih zu Cassel und dem pensionierten .

o ö ion en n, Wilhelm Reiter zu Göttingen das Kreuz des Allgemeinen Ghrenzeichens, ö

dem ISchutzmannsiwachtmeister Ottg Sch mib t. dem

S ann Karl Steffer, heide zu Berlin, dem pensiotierten d d n rf, Johann Schuhmann zu Cassel, reasberg, dem pensionierten Bahnwärter

bisher in St. An h ; ümmler zu Greene im Kreise Gandersheim, han e fe e ert ech ien Eduard Düssel zu Gart In Kreise Ruhrort, dem Schermeister Robert

r,, nühle im Kreise Lennep, dem

lr, ze Hummel berger . ͤ fried Gerher zu Eismannsdorf, im kJ a 3 Tells , Und Johann Körner z Saarwellingen im ef. Saarlouis, dem 3 ir bell ichf eg gf. r angensalza, = Ferdinand. Wagner a ! ö. i, n, im

ild lichen Kutscher . Fadjchi ; sherigen ECisenbahnhilfsbremser

u eg, Bahnunterhaltungs⸗

Kreise Greifswald, 3, Pp isinvy) t, dem bisherigen Ba . . u 66 zu Strolt im Kreise ant erchs n dem stadlischen e, ,. gn, n,. a. orst⸗Kolonie im Kreise Sagan, üsseldorf, dem land⸗ Bium unb ald Seegers zu Düsseldorf k reise St u ; ĩ ĩ . , . gie hrisoph Kedie J Losentiß im Kreise Nägen das Allgemeine hten chen ö Marine⸗ . dem Kapilänleutnant Grauer won 3 l hen . inspeltion die Nettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deut sches Reich. im Namen des

Seine Majestaͤt der Kaiser haben Neichs den . a . Neale zum Konsul in Chatham e f eh zu ernennen gerüht.

Den Königlich niederländischen Konsuln Bernhard Drerup in Münster i. W, Walter Hild in Dortmund und J. Plate in Duisburg ist namens des Reichs das

Exequatur erteilt worden.

Am 1. April d. J wird in Neurode eine von der Reichsbankstelle in Schweidnitz abhängige Reichsbank⸗ nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem

Giroverkehr eröffnet werden.

Bekanntmachung,

betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Mannheim.

Der Stadtgemeinde Mannheim ist durch unsere Entschließung vom Heutigen im Einvernehmen mit dem Groß⸗ herzoglichen Ministerium der Dult des Kultus und Unter⸗ richis und dem Großherzoglichen Ministerium der Finanzen die Genehmigung zur Ausgabe von 31 Aprozentigen Schulbverschreibungen auf den Inhaber im Nenn— werte von .

ö. 1 Millionen Mark ö n. 2. sowie zur Ausgabe der zugehörigen Zins- und Erneuerungs⸗ scheine erteilt worden.

Es gelangen Stücke mit einem Nennwerte von 2000, 1000, 500 und 1090 6, mit den Bezeichnungen E

VJ zur Köaghhsen sind halzsahrlich, auf 4. Matz, und 1. 8 ie Zinsen sind ha rlich, auf 1. März und 1. Sep⸗ tember, . auf 1. . 2 ig. ; Die planmäßige Heimzahlung des von seiten der Gläubiger unkündharen Anlehens geschieht ,, des oben unter 4. genannten Betrags innerh er Jahre .

. y y. .

Vom 1. Seytember 1910 ist jedoch die Stadtgemeinde Mannheim berechtigt, auch größere als die durch den Tilgungs⸗ plan bestimmten Kaͤpitalbeträge oder das ganze Anlehen nach dreimonatlicher Kündigung , mn

Karlsruhe, den 8. .

Großherzogliche inisterium des Innern. Schenkel.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuld verschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Pforzheim.

Der Stadtgemeinde Pforzheim ist durch unsere Ent⸗ . vom Heutigen im Einvernehmen mit dem Groß⸗ zerzoglichen Ministerium der Justiz, des Kultus und Unter⸗ richls und dem Großherzoglichen Minssterium der Finanzen die Genehmigung zur Ausgabe von zu 31 / Prozent ver⸗ zinslichen Schuldverschreibungen an] den Inhaber im Nennwerte von 7000 000 M Sieben Millionen Mark

sowie zur Ausgabe der zugehörigen Zinsscheine erteilt worden. Zur Ausgabe gelangen: ; 1500 Stück Lit. A zu je 2000 ,

2500 . .. ö 1500 „, Ii, D 22 22

Die Auszahlung des Zinses geschieht halbjährlich auf 1. Mai und J. November, erstmals auf 1. Noveniber 1905. Die planmäßige Heimzahlung des seitens der Gläubiger unkündbaren Anlehens erfolgt in 44 Annuitäten nach Maß— gabe des den Schuldverschreihungen beigedruckten Tilgungs⸗ plans innerhalb der Jahre 1919 bis mit 1953. Vom 1. Mai 1910 an steht, der Stadtgemeinde Pforzheim das Recht zu, das Darlehen mit halbjähriger rist auf einen der Jinsverfalltermine zu kündigen oder die Tilgungsquote nach Belieben zu verstärken. Karlsruhe, den 8. März 1905.

Großherzoglich badisches Ministerium des Innern.

Schenkel.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungepraͤsidenten, Wirklichen Geheimen Ober⸗ regierungsrat vo ge, en, ͤè . zum en . l ten Oberprasidenten heinprovinz in seiner des erkrank 66 Kommissar für den zum 12. März

ü aft als Köni i n,. rheinischen Provinziallandtag zu ernennen.

8e . betreffend die Beteiligung des Staats a Bergwerksgesellschaft Hibernia zu . Vom 6. März 1965.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der

Monarchie, was folgt: ;

Die Staatsregierung wird ermächtigt, von der Dresdner Bank zu Berlin Altien der Bergwerksgesellschaft Hibernia zu Herne im Nominalbetrage von insgesamt 27 552 M zu erwerben und zu een Zwecke einen Betrag bis zu

69 500 000 M6 zu 2

Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellun der nach 5 1 erforderlichen Geldmittel Staatsschuldverschrei⸗ bungen auszugeben. 1

An Stelle der Staatsschuldverschreibungen können vor⸗ übergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben.

er Finanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatz⸗ anweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforder⸗ lichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.

Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staateschulben auf An⸗ ordnung des Finagnzministers vierzehn Tage vor dem Fällig⸗

keitstermin zur Verfügung zu halten. ie 9, der arf nicht vor dem Zeitpunkt beginnen,

neuen K mit dem die Verzinsung einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Jinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu wel en die , und bie Schuld⸗ ö len verausgabt werden sollen, bestimmt ber Finan, minister. 55 übrigen kommen wegen Verwaltung un Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, vom 19. De⸗ zember 1869 (Gesetzsamml, S. 1197), des Gesetzes, betreffend die Tilgung von Staatsschulden, vom 8. März 1897 (Gesetz⸗ 3 S. 43) und des Gesetzes, betreffend die Bildung eines usgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml. S. 1565) . Anwendung.

Mit der Ausführung dieses Gese es werden, unbeschadet der Vorschrift des 8 2, der , und der ö für Handel und Gewerbe 5

Dieses Gesetz tritt mit dem ĩ ündi 5 J setz mit dem Tage seiner Verkündigung

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und heigedrucklem Königlichen . . Gegeben . im Schloß, den 3. März 1905.

(L. S.) i lhelm. Graf von Bülow. Schönstedt. ,, von Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben. Möller, von Podbielski. Freiherr von Hammerstein,

von Budde. von Einem. Freiherr von Richthofen. .

Just izmi nisteripum. Der Rechtsanwalt Danziger in Brieg ist für den Bezirt des Ohberlandesgerichts reo t? 9 leren.

seines Amtssitzes in Brieg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- , ,, . .

Der Privatdozent, Professor Dr. Otto Busse aus Grei wald ist zum el sb g, Anatomen j e r . Hygienischen Instituts in Posen ernannt worden. ö

Ministerium für Handel und Gewerbe—

; 5 sind ernannt worden: er Negierungerat von Meer in Trier zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung Regie ĩ Trier und Fürstentum Birkenfeld, . die Regierungsassessoren Braun und Dr. Walter in Breslau zu stell vertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiter versicherung ', , ,. Breelau und des Schiedsgerichts fur die Arbeiterversicherung im Eisenbahn⸗ direktionsbezirk Breslau.

Der Regierungsrat Cuno hierselhst ist zum stellver⸗ tretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte für Arheiteroer⸗ sicherung Stadtkreis Berlin und Regierungsbezirk Potsham und des Schiedsgerichts für die , im Eisen⸗

bahndirektionsbezirke Berlin ernannt worden. ö.