wirtsschafteenquete machte, abgelehnt; jetzt wird man sich der Cin. ] hätten zwar die Zahl, der. Aufsichtsbeamten erhöht, aber in Arbeitszeit botzuschlagen sei, erneut zu prüfen und vornehmlich zu sicht nicht verschließen, daß 16, 17, 18 stündige Arbeilszeit ohne m geringem Umfang. Die letz Zah] sei absolut unzulänglich. diefem Zwecke den gegenwärtigen 82 9 in seinem , ö jede Regelung der Ruhezeit nicht länger geduldet werden kann. er Befähigungsnachweis nütze nichts. Bei einem öffentlichen Bau die betreffenden, in ihrer Geltung auf den Steinkohlenbergbau Die Mehrzahl der Hoteldiener hat weder einen freien Tag in der in Bremerhaven habe es 14 Tote und eine ganze Anzahl schwer Ver⸗ beschränkten Vorschläge enthält, vorgelegt. Woche, noch einen freien Nachmittag. Wir sind verpflichtel, diefen letzter gegeben, obwohl ein Regierungsbaumeister, dem die Lehrlings⸗ 2) In diesem Gesetzentwurf war aber des weiteren die Frage des Leuten um so mehr zu helfen, als sie wenig verdienen, ja sogar einen Prüfungen oblagen, an der Leitung beteiligt gewesen sei Was eine gute 3Wagennullens ' endgültig zu regeln. Bie in ber Novelle vom Teil ihreg Verdienstes an den Wirt abgeben müffen. Ihre Wohnungs. Kontrolle leiste, habe die Erfahrung in München gezeigt. Die Unternehmer 34. Juni 1855 enthaftene Regelung dieser Frage stellt sich im wesent⸗ berhältnisse sind so traurig, daß sie kaum schlimmer gedacht werden würden durch eine ausreichende Kontrolle enklastet werden, weil die lichen als eine vorläufige Regelung dar. Nachhem in der Zwischen⸗ önnen. Die Räume sind für das Vieh mitunter nicht güt genug. Zahl der Unfälle abnebmen würde. Die Arbeiterschaft habe das Recht, zelt erkennbar geworden ist, daß gegen die Finrichtung des , Wagen= Geschützt sind bis jetzt von dem Hotelpersonal nur die Kellner und auf Abhilfe zu drängen. Denn sie seien es, die ihre Haut zu Markte nullens! trotz der Vorschriften der Novelle ein tlefeingewurzeltes Köche, ein Schutz der Hotelkutscher ist auch zu erwarten, es bleiben tragen. Die Bauarbeiterstreiks seien weniger wegen n. Löhne Mißtrauen auf seiten der Bergleute besteht, und nachdem die in also nur noch die Hoteldiener übrig, auf die ein Teil' der Kellner. und langer Arhestözeit ausgebrochen, als wegen der schlechten sanitären jwischen gemachten . ergeben haben, daß von jener Cin= Verhältnisse. Möge der Staatsselretär sich endlich überzeugen, daß richtung ohne wesentliche eeintraͤchtigung des Bergbaus Abstand
arbeiten abgewälzt worden ist und wahrscheinlich ein Tell der Kutscher⸗ e - arbeiten abgewälzt werden wird. Eine Fülfe * diese Leute ist also nur eine reichegesetzliche Regelung helfen werde. senmmen werden kann, schläÿgt der Cutmurf, art, gen in Ariitg i dringend notwendig. Hierauf wird gegen 6 Uhr die weitere Beratung auf unter 3 des näheren dargelegten Gränden die Abschaffung jener Ein-
Abg. Dr. Jäger (Zentr): Man würde es im Lande nicht ver Freitag 1 Uhr vertagt. . und im Zusammenhang damst eine Grgänzung? deg g Sog
steben, wenn der Reichßtag zur Wohnungsfrage nicht Stellung 5 Ehtietlic iht ber vorkttghe Gesegerhenr 4,
nähme. Die Wohnungsfrage ist als eine der wichtigsten auch von h . . der Regierung anerkannt worden. Es sst in der Tat . Kulturfrage . bisherigen Vorschriften über die ständigen Arbeiterausschüsse und allerersten Rangeg. Wir haben von der ,. vor Jahrebfrist Nachricht . lufgaben vor. Während nach den bisherigen Vorschriften die fine Venkschrist erhalten über das, was auf diesem Gebiete geschehen Parlauentarische Nachrichten. d. r ständiger Arbeitergusschüsse dem freien Ermessen det
Bergwerksbestkers überlaffen ist, gelangt der Entwurf (zu vergl.
ist. Ich spreche der Regierung dafür den Dank des Reichstages und ; ö aller Her . aug. Leider ö aber das, was darin über z e nn Dem in der gestrigen Nummer d. ml abgedruckten, . Arti el zu d auf Grund der iniwischen gemachten Crfahrungen zu Wohnungsfürsgrge mitgeteilt ist, sehr dürftig. Sachsen rühmt sich Hause der Abgeordneten zugegangenen Gesetz entwurf, be⸗ der Auffassung. daß für die größeren Betriebe des Bergbau Ih. war, dag beste Wohnungegesez. jn haben aber von seinen Wir, treffend die Abänderung einzelner Bestim mungen des gatorische ständige Arbeiterausschüs fe eingeführt werden müssen. Er kungen hört man nichts. Auch in Preußen ist wenig geschehen. Allgemeinen Berg 95 es vom 24. Juni 1865 / 1892, überweist unter Wiederholung Eines in dieser Beziehung schon früher * dagegen ist das Musterland guf dem Gebiete der Wohnungs. und zwar derjenigen über die Bergarbeiterverhältniffe, r gr en e, . . 3 ) 2. ö ; ⸗ e einzelne bestimmte Aufga 36 Begründung beigegeben. indem er die weitere Ausgestaltung des Instituts den err sscr , mne,
. ürsorge, es hat die Wohnunggaufsicht und eine Wohnungöi rr, . e been ic ruf den ien Entwurf wegen . . ist die nachste äuser und , . 5 5. der jetzt der Der vorliegende Gesetzentwurf erstreckt sich auf folgende zuweist. . ( ö unterliegt. reu e Regie ind?! ; . offentlichen Kr gierung hat nun im Gegenstände elung der Arbeitszeit beim Steinkohlenbergbau In dem Artikel 1 sind die enigen Vorschriften! a men snlt ts be⸗
August vorigen Jahres einen Wohnungsgesetzentwurf der ffentli 13 Gefetzliche Re . nr, , ken, wenn er Gesetz würde, 3 3. 9 ensclle de r de , worden, durch . mach Cem Vc schlage des Entwurfs here
ozialen Forischritt, bedeuten, würde, Der Redner weist auf die Be⸗ 3) gefckliche Regelung des Ueber und Nebenschichtenwesens beim stehende gesetzliche orschriften eine Aenderung erfahren. Gg sind dich ih en des Auslandes auf dem Wohnungsgebiete hin. Die ganze Steinkohlenbergbau, w die auf das Wagennullen die . der Höhe der Geldstrafen 6 Welt, England, Amerika usw, sähen in dem ein oder beides, sowell die Regelung durch sanitäre Rücksichten geboten ist; und die obligatorische Einführung von ftändigen Arbeiterausschůffen
german h weistöcklgen Haus ihr Ideal. Hoffentlich werde der . des sogenannten ‚Wagennullens.; ö bezüglichen Vorschriften. ö ö. er Heß e re, äasttz und au be lh f ö. ) . . . der gegen Bergarbeiter gemäß der ul. - Nach sz So b Ziffer 3 des Allgemeinen Berg esetzes vom lter, , de, g,, m, , , ,, i i eiterausschüsse, welche der ; en enthalten, M obligakorische Einführung ständiger Ar ( über dle Fälle, in denen wegen ungenügender oder doe iel iftemihriger
ätten. ⸗ Äbg. Heine (Soz.): Wir werden sowohl ge . itung derjenigen Jechenunterstützungs⸗ ß! — j 3. 6 ian der Fenttumz, Pngbefondere auch hein der Bernau 1 3 oder Strafgelder Arbeit Abiüge gemacht werhen därfen, äber die Vertreter der wel.
wie gegen den freisinnigen Antrag wegen?d . belter ;
n. ir glauben, daß neue tra e , ien. k ; werksbesitzer, welchen die Befugnis zur Anordnung von Abgägen
bürfen, wenn ein t dringendes Bedürfnis vorhanden ist. Wie Aehnlich wie die Novelle vom 24. Juni 1892 (Gesetzsamml. wegen ungenügender oder Hörschriftswidriger Arbeit zusteht, 66 erfolglos solche Gesebe 3 *. das Gesetz über den unlauteren S. 1515 schlägt auch der vorliegende Entwurf vor, die auf die vor ⸗= über den Beschwerdeweg gegen solche Anordnungen.“
, Grenze gezogen bezeichneten 3 sich nen ere e , , , 6. 3 9. 9. 6 , , mee, , . ue
z 5 S. auf- genügend oder vor t erwggen, soweit dies
. ö als unentbehrlich erschien, durch Vorschriften der Arbeits-
wischen det Bestechung und dem, was man Trinkgeld nennt. Für die gemeine Bergge esolution des Jentrumt wegen der Privatheamten, k. z 5 d ü alb derartig gruppiert ö gn, fe e m, e, Tem ahl wir e . i g. . 9. i ee ge 3 . 9 6 vi ordnungen eine, vertragsmäßige einwandfreie Grunblage zu . 3 bnis diefer Antra ĩ setzes einreihen. Dementsprechend baben in. dem Ärtikel J geben, insbefondere festjustellen, daß bem ,, as praltische 6. n z ntrage würze sich jediglich auf die Kün. 8 Gesetzentwurfg die in den dritten Abschnitt des dritten die Befugnis * derartigen Maßnahmen eingeräumt sst. ie . . lin und auf die Kranken. Vitels . en Verschriften über die unter 3, 4 und 5 bezüglichen Vorschrift steht im Zusammenhgnge mit dem z z6 e Abf. 2 a. a. S,
lieg. 6 nuit lb, wicht figentiich eine HRegeinng iter Gegenssande feen Plaß finden müssen und jwar die Abschaffung des wo dem Bergwerkaͤbesitzer hinsichtlich des Nullens befiimmte Ver. rbeliszeit dieser i. . H m auf Grund der gg 1236 Wagennullens unter den Nummern 1 und 3 (C5 36 53 3. pflichtungen auferlegt werden. Wird, wie Cies im vor liegenden Ent. und 1250 der Gewerbe 8 m 9 ch wäre, ein Einschreiten gegen die S0 Abf. I), die Begrenjung der Höhe der Geldstrafen unter der wurfe (Ärtikel 1 zu 3) geschieht, unter wesentlicher Abänderung deg n ,,, . 3 5) und die obligatorische Einführung i. Abs. 2 das Streichen ungenügend oder e ,, beladener
und Gerichtshollie gte e . sich gußerorden lich viel jugend. ständiger Arbelterausschüsse und deren Mitbeteiligung an den Zechen Fördergefäße ausgeschlossen, 6 sind die voraufgeführten Vorschriften liche ,,. . , ae eln gn, üben die Hälfle find unterstätzungekassen unlet ten Jtummern b, 6, 9. 5. Die im Ent. entbehrlich und müssen in Fortfall kommen. Da indessen die Ab= . 9 er arbeiten ul elechtesten flendesten Räumen wurfe n er, Voischriften üher die Regelung der täglichen sicht des Entwurfs Lahingeht, den Bergwerksbesttzer zu verpflichten, d Hatte . Die Ausführungen der Arbeitszeit und die Regelung der Ueber und e t haben ördergefäße, welche ungenügend oder vorschriftswidrig beladen
s uugreichendeg Manrer en bel. dagegen nach Artikel II des Entwurfs ihren Platz erst am Schlusse sind, bei der Lohnberechnung mit einem der vertra n igen
a eladung entsprechenden Teile in Anrechnung zu bringen, 9. ist zur
5
gebracht. Es ist . worden, daß ein Se Well, also * hinter! S3 Shen
anwaltg 59, ein verheirateter, mit drei Kindern 6 eines Rechte. des britten Abschnitts des dritten Teils, also hinter erhalten d . egnet demnach als S§ 3a big 931. Es wird beabsichtigt, Verhütung von Meinungsverschiedenhelten eine Be immung über
bel demfelben Rechtzanwalt 5h erhielt. 8 ,,,, been üh f . , n, cß vorzuschlagen, in deren Verfols der diese Einzelheiten der Lohnberechnung notwendig, und diese Bestimmun
ä z eine , , ki. 3. ö szahhn, daß er ch e . Tert des allmählich durch zahlreiche Aenderungen wesentlich um- ndet zweckmäßig in der Arbeitsordnung ihren Platz. Der Entwu auskommen könne e sei dag au z . mit. Jo . monatlich gestalteten Allgemeinen Berggesetzes unter ö Paragraphen⸗ eht deshalb vor, daß die Arbeitzordnung über das Verfahren zur Angestellten haben. auch den lebhejten chig feine Sache. Diese * eine einheitliche und ie lr, Anordnung erfahren soll. eststelug des bei der Lohnberechnung zu berücksichtigenden Teiles n Erholungszeit. Bei keiner ,. Wun einer sommer⸗ Ueber den Inhalt des Entwurfs ist folgendes zu bemerken: ungenügend oder vorschristswidrig beladener Fördergefäße sowie über h foorie, ist diesem Wunsche Ble Novelle zum Allgemeinen ö esetzz vom 21. Jun 1892 . Ginzelheiten Bestimmungen enthalten muß. (Zu vergl. auch en die Aufgabe zu erfüllen: bei Artikel j Nr. 3) S80f für gewisse Bergwerke die Einrichtung
. leicht zu millfahren al. b. den Ähchaft, f
; ie Gehl en, die selbst geseß⸗= esetzlamml. S. 131) hatte im wesentl ö 6 a . 0 e iche lann sich auf 23. . * i. eine deutliche, die Einzelheiten des Arbeitsvertrags klar⸗ 9 2. Da im 5 cht Elernten Kräften auf, diesem G ö ungeheueren Zustrom von legende Fassung der Arbeitsordnungen zu sorgen, sodaß dadurch den von ,,, vorgeschrieben ist, eine erschöpfende 85. .
egelung als die einzige dalich ee et, sodan die gesetzliche beiden in a r. kommenden Interessentengruppen der 3 Regelung aller auf diese Arbeiterausschüsse bezüglichen 53 6 Verfuch der Selbsthilfe auf ie. der Abhilfe übrig err ihrer gegenseitigen Berechtigungen und Verpflichtungen in nicht der großen Verschledenheit der Verhältniffe weder möglich, noch zweck⸗ ist in Berlin an Tem Widerstand d arbeitung eines Normalstatuts abzuwelsender Form vor Augen geführt 6 mäßig erscheint, so muß es, abgesehen bon den einzelnen im etz in , ᷣ hohen Gucd er Mehrheit des Anwaltgvereing unter Anlehnung an dle Senf 5 ewerbeordnung vom selbft vorgesehenen , (S§8 809 Abs. 2, 304 Abf. 7 ach i di, n, 6 von, Zntereffelosig elt und 'hrick, 4. Jun 18966 (iclchegeseäzhlast. S. 26) Tie. Pörshisten ed land z, Scr eä gönnen, dr g3 t, den ArbeitJzordnungen tändigkeit gegenüber 9 1 denen Wünschen der Rechtsanwalts- Allgemeinen rr inet vom 24. Jun 156655 (Gesetzfamml. S. 705), vorbehalten werden. bie ö. im einzelnen zu regeln, gehilfen zelgte, indem unter Libhaftem AÜpnfarn) darguf bingewiglen somnzit die Cgengzt bes Berghaus nicht Augnahmmen notwendig um uch hier die erfordersiche bertragsmeßtge Gruünblage“ n ; wurde, daß ein Zusammenarbelten mit den Gehilfen eine De machte, den Vorschriften jener Novelle anzupassen oder diefe Vor- schaffen. Es werden namentlich Vorschriften er die ahlen ö gradation * nn e n e, bfu! würde. Natürlich wurde schrh e e n f nd n e en . 9 Inhalt de C ,, pa ee rn t. k a ö. ö der esagt, man tue a Üür d. lasse e m auf den veränderten Inha e⸗ eder des Ausschusses, über die Art und Weise der Anhörun ,, ke Ge leni ni n rü len setzes und nicht minder aus fal der gelegentlich der Arbeiter⸗ des i uff, über etwalge besondere Aufgaben degselben ufw. .
icht. In der Kommission berbindung⸗ man sich nich wurde sogar die Inverbin ausstände (1889) gemachten Erfahrungen die Zuftändigkeit der Berg. Platze sein.
uformatton abgelehnt. belnahe, als ob dle
lien eu g ö kleine Stinnes h * mit . sozialen behörden neu zu regeln. Zu 3. Der 5 80e Abs. 2 bedarf einer wesentlichen Abänderung. Größenwahn fühlten. Shließlich wurde sber alles zur Tagesordnung In den Kreis dieser a. fielen unter vielen anderen: Die bier und im 8 80b Ziffer 3 getroffen Regelung der Frage des sberhexangen. ch erwähne dat, weil die Seffen lichkeit und der eine angemessene Regelung der täglichen Arbeitszeit, Wagennullens“ beruht auf den in der Hen ff, über die Üünter⸗ Hur bern z ein nteresse daran haben, diefe Dinge kennen zu lernen. die Regelung der schon damals viel erörterten Frage des soge, fuchung der Arbeiter. und Betriebsberhältnisse in den Steinkohlen- Fine gesetzliche Reglung t. unbedingt notwendig. nannten Le neee. d. h. der Nichtanrechnung ungenügend beyirken (bearbeitet im Irn, der Minister der öffentlichen Arbeiten 2 ken, , Soürs) befürwortet die Resolution seiner oder vorschriftswidrig beladener Fördergefähe, und des Innern, Verlag der Expedition des „Reichtanzeigerg / Berlin
t . Die berbündeten Reglerungen zu ersuchen, dem Reichstag die Einrichtung ständiger Arbeiterausschüsse auf Bergwerken. 1890) gemachten Feststellungen und der hier niedergelegten Erwägung; 9 snen Gesetzentwurf vorzulegen, durch weichen der Schuß der I) Behufs Herbelführung einer angemessenen, die Gesundheit der aß eine vollständige Beseitigung deg Nullens und Ersetzung durch . . Baußewerbes bezüglich Einrichtung der Baubetriebe, Arbelter vor den Gefahren ber , langer Arbeit schützenden Ordnungsstrafen, wenn auch vielleicht das Mißtrauen der Arbeiter
Arbelter del Bedürfnisanstalten, Unfall verhütungevorschriften Re elung der täglichen Arbeitszeit und der damit im Zusammenhange beselt gen, so doch keinen falls elne , Befriedigung her⸗ vorbringen würde, daß deshalb vorläufig guf diefem n.
Unterkunftgräume, dur n mäß dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend den stehenden leber. unb Nebenschichten schlug der Reglerünggeniwurf und e e ens, e, , geregelt wird , n. w st (zu vergl. Drucksachen des Heng der Abgeordneten 1892 nichts andereg geschehen könne, als daß zur Vermesdun jeglicher Schutz der Tie Regelung dieser Frage bisher, den. Bundesstaaten über,. 5. Leglölatürperlode, Drucksache Rr. I9g Unlagen Band 3 Willlär die Voraussetzungen des Rulleng fowie dessen Formen in Re kerung, ¶ ger eng liglel der Verhältnisse in den einzelnen S. 16 den Arbeltgordnungen aufg genaueste festgelegt worden. Reben lassen. . könne nicht angeführt werden; denn im Norden wie in Ärtikel d als Zusatz zu § 187 Abs. 1 des Allgemeinen Berg— dieser Regelung durch die Arbeitgordnung wollte dag Gese . Bun degstaa 66 dieselben gesundheitsschädlichen Zustände vorhanden. gesetzes vom 24. Juni i865 folgende Bestimmung vor: Beseitigung des Mißtrauens der Arbelter . die Unparteilichkeit n ,, Siadt und Land herrsche in dieser Beziehung fein Ünter⸗ Gebe, me. können die Oberbergämter, wenn durch übermäßige der betreffenden Anordnungen gewiffe Maßregeln treffen, um ben Auch jwischen rbelterschutz auf dem Lande sei fast noch notwendiger Dauer der täglichen Arbeltsteit die Gesundhelt der Arbeiter ge—= Arbeitern Gelegenheit zu geben, von derartigen Anordnungen schied; der '. 1 gi fin da benden slandalöse Zustände. faͤhrdet wird, Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Kenntnis zu nehmen und sie durch einen Vertrauensmann iber. als in der ö. sei bei seiner Unterkunft auf die Gnade des Bau— und der zu r ,, Pausen vorschreiben und die zur Durch; wachen zu lassen. Der Bauarbelter 63 m Ssten weise man die Arbeiter in den führung dieser Vorschriften erforderlichen Anordnungen erlassen. Die gli gestaltet sich danach folgendermaßen: berrn ange mf sen Scheunen; jo mn sßten die Lente astmählich Der Entwurf, ging hierbei dabon aug, daß eine Regelung der Dort, wo dem Gedingeschlusse der ö. eineg e w agen⸗ Stall oder in die und Sachsen hätfen sich mit Verordnungen nicht täglichen Arbeitszeit in dem von ihm vorgeschlagenen Sinne na der zu Grunde gelegt wird wie z. B. im Ru . ist Voraussetzung . Genen äre Gefetze erlassen; Sachsen habe e e, Natur der Sache nur den Gegenstand allgemelner Anordnungen für der Gedingestellung, daß die Förderwagen einerselts dag volle, ber begnügt, sondern 6. Sache der Verwaltung überlgssen. In bejüg ein n, ,. Produktionsgebiet, nicht aber den Gegenstand ein. Gedingeslellung zu Grunde liegende Maß an Kohlen ufw. enthalten ,, hätten die meisten Hu er en enn, maligegssVersizunäen, fie, ielncs triebe bilden kznk. In der enderetseitz, da das Fötterhit zicht init Geftehn zt len me, ung habe sich auf allgemeine Anweisungen be⸗ Kommission des Hauses der Abgeordneten derartig verunreinigt isf, daß die r rfibi ten der Produkte darunter nichts gemacht. Preußen tschland = db Verordnungen, ie aßen nur 6 vergl. Bericht der Tl. Kemmission, zur Vorberatung des leidet. Denn gerade auf die forgfältigste Nugsonberhnn von Steinen 26 Bekanntmachungen in den Amtsblättern ntwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung einzelner Be, usw. muß der Bergwerks besther? im Interesse des iar und im Vie preußischen Musterperotdnungen schrieben stimmungen des 6 erggesetzss vam ü. Juni 1865, Interesse der Abnehmer mit Strenge halten. Der Bergwerksbesitzer läsen die Arbeiter nicht. ö. richte werden sollten, wo mindestens Drugsachen des Haufes der Abgeordneten 1892, Anlagen Band d kann demnach als Erfüllung des Gedingevertrags die Liefe ,, ann nn,, nnen, ,,, nn, dn w, . en n r fc a,, iterscha at indes der Regierung entwur z t bertragsmäßig n er et, ei . ie, , , n enn ,, ; erbergämtern zugedachten Befugnisse auf ein⸗ , oder unbors Ifta n beladenen er voll zu .
schränkung komme die Vorschrift nur izbarkeit und die Sitz. erfahren, daß die den 3 ; , die n: . Betriebe beschraͤntt wurden. Die von der Kommission be⸗ a indessen die Feststellung des in einem jeden ungenügend oder bor= ge genbe ten in, den an henne Girl der Verordnung. Eine schlossene, in der 1j. und III. Beratung des Gesetzettwurfs auch von schriftswidrig beladenen Förderwagen enthaltenen vertrags mäßigen
nehmer kümmerten sich kaum um E Ho keine Bauburs gehabt ber , . nicht mehr angefochtene Fassung lautete wie folgt: Teiles der Beladung nicht unerhebliche Schwierigkeiten verurfacht Slatistit Jelge, daß! won 2711 Bauplätzen ö ) in denen durch übermäßige Dauer der täg- den beteiligten Arbeltern aber wegen ber ungen ; ir e n Ban nden hah en ichn Te an , gef het der Arbeiter gefährdet wird, schriftswidrigen Beladung ein 6 * n en,,
ätten, und auf den meisten vorhandene ; ö zeit lbarer Nachteil erwa suggesehen. Sogar auf öffentlichen Bauten len Me, horte abschen 1 16. . Dauer, Beginn usw. (wie oben).“ o. werden, wo die Arbeitsordnung dies voꝛsieht, 2
— / — 1
die Verordnungen r gewesen. bl au Staats bauten. würden 63 ö dann in dag Gesetz übergegangen. . orderwagen, abgesehen von den für gewisse Fälle angehroh i , Bel dem Umbau des biesnf⸗ n ,, ö tal g fan n des Gesetzes hat sich . 49. . ge⸗ ö ganz oder auch teilweise nicht angere 1 ö e ü. de . . gie heft der Baubetriebsstätten n. Mittel un . . kit 1 n. , , ren, n wen ern 89 . *. . . e en. en ; in die Bezahlun esen. Wie, welter un von der Vorschrift gus bestimmten, . vertragsmäßigen Teil des Förderwagens . . . 2j .
dutch die echnlschen lassthieegmten ien große unebenen Et, w st rgelegt werden wird, is
eat. So selen in Württemberg 1963 689 a anderen Bundes. 6 4 Gründen fast gar =. Gebrauch gemacht jogen, der ergwerksbesitzer selbst erleidet aber sinsofern einen Nachteil, . J 6 n Ordnung befunden worden, In e fa sasttorschtisten. worden, trotzdem die seithꝗerige Entwickelung, . 2. Steinkohlen. als er n . Lohnbetrag, den er sonst für einen vertragsmaäßig 6 es ähnlich mit der 5 Willen der Üünter. bergbaus, elne wirksame Regelung der Frage der täglichen Arbeitszeit beladenen örderwagen zu bejahlen hat, nunmehr auch für rinen un= rall träfen die Aufsichtsbeamten auf den bösen Wil en faff gar und der damit jnsammenhingenden Ueber. und Nebenschichten als genügend oder vorschriftßwidrig beladenen Wagen zahlen muß. Denn am Die Regierung hat deohglb Anlaß genemmen, diefe Veträge müssen nach s bod Abf. 2 ber Knappschaft g asse ö r
enmer der Bernfggenossenschaflen. Bestrafungen 56 J. nicht vor, oder . I. niedrige Geldstrafen. Von 6 ai a e nl en Bergbau eine gesetzliche Regelung der täglichen einer Ünterstützuugstasfe äberwiesen werben., Für ben Her,
Berufe genossen schaften fei Abhilfe nicht zu erwarten.