1905 / 61 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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. . ö ce. zuzulassen, wenn

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

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/ Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den IJ. März

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1905.

Verhandlung über die Untersuchung der Beschwerden der Bergarbeiter auf der Zeche Dorstfeld IAMIII.

Verhandelt den 14. Februar 1805 zu Dorstfeld.

Anwesend:

1) Die Mitglieder der Untersuchungskommission Oberbhergrat Neustein, der Revierbeamte Bergrat Sarter, Ehrengmtmann Schulie⸗Witten, Protokollführer: Bergreferendar Falke.

Y Seitens der Zechenverwaltung:

Bergwerkdirekt ö ; ,, , Dergssessor Trippe,

Betriebsführer Hirse. 3) . , ; ann Aug. b. Bergmann 6 D uch, ö . Wilh. Rüter. 4) Als Zeugen sind geladen: ) Bernhard. Lutcher Wilh. Heilwagen, Wilh. Fischer, Fritz Schoregge, Friedr. Kersting, erm. Kroll, Adam Reichmann, ak. Herrendorf, W. Schulz, Joh. Wilschewski, tto Schlitzer, e Fichmann, Wilh. Rüter, Otto Böhmer, Wilh. Heitkamp, . Scheding. asp. Höch, icht erschienen war; nicht shz W. Schulz.

Im Amtshause zu Dorstfeld begann he i = genannie, won den Herren Ministern für ar des 3 berufene Kommission dee Untersuchung der

; eche Dorstfeld I/II angeblich vorh en Ce n hn stände,

Als Vertreler der Zechenverwaltun waren die J . . ö haft gaben a ie in erer g n ge: giwähit seier. der Belegschaftsversamm⸗ je seien, und zwar ; . 6 ö 6. alt und seit 6 Jahren auf der Zeche be⸗ b. . alt und seit 3 Jahren auf der Zeche be⸗ äftigt, s „36 Jahre alt und seit 2 Mona ; ;. ; af, vorher seit 1901 3 e eher, Unterprechung ebenfalls auf Dorstfeld II/ il. Die Belegschaftsvertreter sind Reichsangehsrige. Die Legitimation der Vertreter der Zeche ist amtlich bekannt. ne f. . itzende der Kommission erläuterte zunächst die 9. . kel e lenr. Er wies darauf hin, daß es den⸗ Rechte de . burch den Vorsitzenden an die Zeugen Fragen i. lulf fen Ueber die Zulässigkeit der einzelnen Fragen lellen zu 9 ommission, Ferner wurde bekannt gegeben, entscheide d 4 ntrag gestellt werden dürfe, einen Zeugen unter daß auch ) Parteivertreter zu vernehmen, . begründeter Ausschluß der Un emerden müßte, daß der Zeuge in Gegen=

rheit zurückhalten werde. wari ger e . ö . Zeugen würde sodann den a

; 'nheit gegeben werden, Fragen zur Ver⸗ Ba nr e. die Aussage zu äußern. nehmun

en und sich ü 5. . ständen jedoch nur Beschwerden, welche Zur, Untersn cen n. Januar 1höl erhoben werden köhnten die, welche von der Siebener Kommission chi icht Oberbergamt Dortmund geltend gemacht

seien umission sei es, darüber zu enischeiden, ob ö. . . alsbaldige ,,, , re Bescht fa auf andere von der , ,. ; sichtlich bezw. strafrechtlich anhängig . di e ee. . lung trage polizeilichen oder er een , fentliche. Bee n e e e, d, ,. r i . dieselben berechtigte Inter⸗

schaft . lönnten.

fi hierfür nachweisen dann den Zechenvertretern die machte so

ver rl ger. einzelnen helannt mit ,

Dess w r ling anheinngesse t werde ,, ;

es der Verwaltung ge erschienene Friß Sch oregge,

Sodann erklärte der als Zeu endes Hehinge, wohl

daß & die schriftliche e f e en, halt, de er Lie. Be=

r ni . e n m ie ,, . gen , Stto Boͤhmer erklärte, da . . , her er die Eragbahre, nicht unterschrieben habe u Smd, m gccss genen, daß er nich mut Blecha von De fe II/III gehöre. ö Vor Eingang in die Verhandlung w pa efs b ve un c! den ann rf eg eh not er nachstehenden . . das ill gentle Managen, nach Lohn und ub scha een ung sowie nach ell Cette Y bie unrichtigen Lohnangaben an die Eltern,

Ehefrauen und

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3) den übermäßigen Branntweingenuß auf Borg und nach der Schicht, . ) )

I) das ungebührliche Fordern beim Gedingemachen,

5) die falschen Denunziationen gegen die Zechenverwaltung,

6) den betrügerischen Verkauf von Scheinen für Berg⸗

Skohlen ; . und beschlossen, den Antrag abzulehnen, da die

Gegenstaͤnde der Beschwerden außerhalb des Betriebs und der . der 3 liegen und i . denjenigen gehören, auf welche sich die gegenwärtige Unterfuchung zu erstrecken hat.

Sodann wurden die Belegschafts vertreter gi , sich ber etwaige allgemeine, Mißstände, die auf der Zeche beständen, zu äußern. Als solche allgemeine Mißstaͤnde wurden

bezeichnet: I) Die Seilfahrt. J

je Belegschaftsvertreter beschwerten sich darüber, daß . Be ., fiinf hr nach der Morgenschicht durchweg zu spät stattfinde. Es komme durchschnittlich in der Woche etwa einmal vor, daß die Ausfahrt ca. eine Viertelstunde später beginne, als in der Arbeitsordnung festgesetzt sei. Die Ärbeitsschicht solle beginnen um halb 6 Uhr und um. halb 2 Uhr enden und die Einfahrt um 43! beginnen. Tatsächlich beginne aber die Einfahrt bereits um A/. Nach der Schicht soll die Ausfahrt von 11/22 Uhr dauern, sie dauert aber lalsächlich öfter bis A/ Uhr, ähnlich verhalte es sich bei der Mittagschicht. Ferner wurde als Mißstand hervorge⸗ hoben, daß die Einfahrt der Belegschaft der Mittagschicht regelmäßig, durch beide Schächte stattfinde, während zur Aus⸗ fahrt nur der Schacht III benutzt werde, hierdurch werde die Dauer der Ausfahrt unnötig verlängert. Als Grund werde von der Zechenverwaltung angegeben, daß im Schachte I während der Ausfahrtszeit der tttagschicht Reparaturen statt⸗ fänden und dieser Schacht daher zur Seilfahrt nicht benutzt verden könne. Tatfächlich wurden aber nach Schluß der Mittagschicht Leute von der V. Sohle, IV., III. und der

J. Mittelfohle mit dem Beamten . und meinten

die Vertreter, daß, wenn ein Korb durch den Schacht ge⸗ fördert werden könne, dies auch öfter geschehen könne. Auch behaupten sie, mehrfach bemerkt zu. haben, daß die Schacht⸗ hauer, welche die Reparaturen auszuführen hätten, sich während der Ausfahrtszeit über Tage befunden . und daher gar keine Reparaturen im Schachte hätten stattfinden können. Es ließe sich nach ihrer Meinung wohl ermöglichen, den Schacht II auch zur Ausfahrt der Mittagschicht zu benutzen, wenn au

nur für eine kurze Zeit von etwa 20 Minuten. Hierdur

werde die Dauer der Ausfahrt der Belegschaft wesentlich ver⸗ kürzt werden. Auf Befragen erklärt sodann der Belegschafts—⸗ vertreter Fischer, daß in seiner schriftlichen Beschwerde, be⸗ treffend die Seilfahrt, seine Angaben, daß der Schacht II reparaturbedürftig sei und trotzdem Leute durch denselben ge⸗ r würden, nicht so i . sei, als ob der Schacht n einem so schlechten baulichen Zustande sei, daß es gefährlich sei, Leute hindurchzufördern.

Weitere allgemeine Beschwerden über die Sellfahrt haben die Belegschaftsvertreter nicht n ,. ;

Was den baulichen Zustand des Schachtes L betrifft, so erklärt der zuständige Revierbeamte, daß nach seiner amtlichen Kenntnis der Schacht am 24. März, in der Nacht vom 11. bis 12. Juni und am 19. Oktober v. J. von Beamten des Reviers ,, und untersucht und als betriebssicher be⸗ funden worden sei. Er bemerkt aber hierzu, daß der Schacht noch fortwährend erheblicher Reparaturen bedarf, die längere Zeit ununterbrochen ausgeführt werden .

Der Zechenvertreter erklärt zu den vorstehend behaupteten Beschwerden, daß er den unpünktlichen Beginn der Seilfahrt bestreite, da ihm hiervon bis jetzt nichts bekannt geworden sei. Der Beginn der Seilfahrt richte sich nach der auf der Zeche vorhandenen Uhr. Nach dieser Uhr müßten auch die Arbeiter sich richten. Es könne vorkommen, daß die Uhr mal reparaturbedürftig sei oder nicht richtig gehe, im allgemeinen würde aber darauf gesehen wie dur hahe Kontrolle seitens eines tüchtigen Uhrmachers darauf geachtet, daß die Uhr in richtigem Gange bleibe. Jeden zweiten Tag werde sie in Uebereinstimmung mit der Normaluhr gebracht, doch so, daß sie fünf Minuten zu spät zeige, um der Belegschaft das recht⸗ zeitige Erscheinen zur Schicht h erleichtern.

Was die Ausfahrt der Mittagsschicht durch Schacht II anbelange, so . der jetzige Zustand auf Grund einer Vereinbarung mit dem zuständigen Revierbeamten eingeführt worden. Der Schacht I sei fruͤher, bevor der Schacht I betriebsfähig war, sehr stark in Anspruch genommen worden, sodaß die Reparaturarbeiten, wenn auch nicht vernachlässigt, so doch nicht in dem Maße vorgenommen werden konnten, wie es wünschenswert gewesen wäre. Seit Benutzung des Schachtes II zur Seilfahrt werde dies nachgeholt und fänden die Repgratur⸗ arbeiten vom Schluß der Ausfahrt der Morgenschicht bis zum Wiederbeginn der Einfahrt regelmäßig statt.

Es 9. daher technisch nicht durchführbar, zur Zeit der Ausfahrt der Belegschaft der Mittagschicht, die um 10 Uhr beginne und in die Zeit der zweiten Reparaturschicht falle, regelmäßig eine Pause zu machen, um einen Teil der Beleg schaft durch den ö. herauszufördern. Wenn aber dies nicht regelmäßig möglich sei, so sel die Einrichtung einer Seil⸗ fahrt für die Mittagschicht auch nicht durchführbar, denn es lasse sich mit einem regelmäßigen Betriehe nicht vereinigen, 96 die Seilfahrt bald zugelassen, bald wieder verboten werden

. ierauf erwidert der Belegschafts vertreter Walbruch, daß

nach seiner Kenntnis die Einfahrt der Nachtschicht von & bis 9 i durch den Schacht I regelmäßig . Wenn sich zu dieser Zeit eine . in den Reparaturarbeiten regel⸗ mäßig ermöglichen lasse zur Einfahrt der Nachtschicht, so sehe er nicht ein, weshalb dies nicht zur Ausfahrt der Mittagschicht eschehen könne, denn zwischen dem Ende der g ef, der

. und dem Beginn der Ausfahrt der Mittagschicht liege bloß eine Stunde . während . nach seiner An⸗ sicht nicht so wesentliche Reparaturen im Schacht ausgeführt

werden könnten, daß eine Benu 6 des Schachtes zur Seil⸗ fahrt technisch unmöglich und gefahrbringend sei.

alt, feit 2 Jahren Mitglied der

Zu diesen Einwendungen des Belegschaftsvertreters be⸗

merkt der Zechenvertreter, daß die Einfahrt der Nachtschicht in die Zeit des Wechsels zwischen der ersten und zweiten Reparaturschicht falle und sich hier leichter eine Pause ermöglichen und ein Zustand herstellen lasse, der die

gefahrlose Durchfahrt des Korbes 6. Er bemerke aber, daß es auch vorkomme, daß die Belegschaft der Nachtschicht nicht dur den Schacht II e,,

könne und den Schacht UI bis zu einer tieferen Sohle be⸗ nutzen müsse, um dann durch ein . auf ihre Sohle zu kom;men. Zu der Angabe der Belegschaftsvertreter, daß bei Beginn der Ausfahrt der Mittagschicht veel i ein Beamter durch den Schacht ausfahre und hierbei Leute mitnehme, bemerkt der Zechenvertreter, daß dies nicht zutreffend sei, sondern daß er nur dann ausfahre, wenn der Zustand des Schachtes und die derzeitige Lage der Reparaturarbeiten dies 66 Bezüglich der Unpünktlichkeit des Beginnens der

eilfahrt bemerke er noch, daß in dieser Beziehung amtlich Kontrollen stattgefunden hätten und keine Mängel festgestellt seien. Als Zeugen, daß auf einen pünktlichen Beginn der sr . stets geachtet werde, bezeichnet er den Steiger

neider.

Der Steiger Schneider erklärt auf Befragen: Ich bin seit dem Jahre 1901 als Grubenbeamter zur Aufsicht unter Tage auf Zeche Dorstfeld angestellt. 34 bin regelmäßig täglich bei der Ausfahrt mit dem ersten Zuge ausgefahren, hauptsächlich bei der Morgenschicht. Ich erinnere mich nicht, daß außer bei Betriebsstörungen Fälle vorgekommen sind, in denen die Ausfahrt der Belegschaft verzögert worden sei. Wenn ich den genauen Beginn der un hf festgestellt habe, so habe ich dies nach meiner Taschenuhr getan, die ich regel⸗ mäßig in Uebereinstimmung mit der Zechenuhr bringe.

v. g.

Die Belegschaftsvertreter bemerken noch schließlich, daß sie mit ihrer Beschwerde über den unpünktlichen Beginn der Aus⸗ fahrt nicht hätten behaupten wollen, daß dies mit Wissen und i r fn rg der Zechenverwaltung, namentlich des Direktors,

eschehen sei. . Beide Parteien verzichten danach auf weitere Zeugen⸗ vernehmungen.

27) Als zweiten allgemeinen Punkt der Beschwerde be⸗ zeichnen die Belegschaftsvertreter die Einrichtung der Wasch⸗ kaue, die nach ihrer Ansicht nnr, . sei und für die Belegschaft Unbequemlichkeiten und Unzuträglichkeiten besitze. Die Kaue sei in Zellen eingeteilt, die je von einer bestimmten Anzahl von Arbestern nach der Größe der Zellen, von h0, 60 oder 72 Mann benutzt würden. Hierdurch käme es häu vor, daß einzelne Zellen überfüllt wuͤrden, wenn die Belegschaft dieser Zellen gleichzeitig oder kurz nach einander . Die Leute müßten dann in dem Brauseraum so dicht stehen, cr eine ordnungsmäßige Benutzung der Brausen nicht mögli sei. Wenn der eine sich eben reingewaschen habe, würde er von einem anderen, der schmutzig unter die Brause trete, wieder beschmutzt, Ferner sei auch der Umkleideraum der Zellen zu eng. Zwischen den seitlich angebrachten Bänken befinde sich

nur ein Zwischenraum von reichlich 1 m. . komme

es, daß Leute, die sich eben umgekleidet und ihre reinen Kleider angezogen hätten, von den schmutzig vom Schacht Kommenden beschmutzt würden. Der Zwischenraum sei eben zu eng. Auch hingen in jeder Zelle in der Laͤngsrichtung vier Reihen Haken die mit Ausnahme von wenigen stets benutzt waren. Hiethurch entstehe der Uebelstand, daß die schmutzigen und die reinen Kleider mit einander in Berührung kämen. Ferner wird die Beheizung der Kguenräume bemängelt. Es sei Dampf⸗ heizung vorhanden, die aber nicht immer genug Wärme abgebe,

6 es zur Zeit der Benutzung der Kaue oft öh kalt darin ei.

Auch sei einmal eines der Fenster längere Zeit undicht ewesen und hierdurch die Luft zu sehr abgekühlt worden. ls Beweis, daß die Heizung ungenügend ö werden die

Klagen daruber angeführt, daß die Arbeitskleider nicht trocken würden, die Belegschaftsvertreter erklären, daß ihnen das selbst häufig passiert sei. Nach Angabe des Rüter macht sich der Uebelstand in den hinteren, kleineren Zellen nicht so bemerkbar wie in den vorderen.

Darauf wurde der Zeuge Heil wagen, Wilh, 371ę Jahre

. vernommen, welcher bekundet: Ich benutze eine der kleineren neugebauten Zellen und habe mich hauptsächlich darüber zu beklagen, daß die Arbeits⸗ kleider nicht trocken werden. Auch kommt es vor, daß die Zelle zu überfüllt ist und nicht genügend Platz vorhanden ist, um si zu reinigen, und daß das Gedränge im Ankleideraum zu 3. ist. Dies passiert fast regelmäßig alle 14 Tage, nämlich dann, wenn die Belegschaft der Morgenschicht auf die Mittagschicht verlegt wird und umgekehrt. Beklagt habe ich mich über dle Uebelstände bei der Zechenverwaltung oder irgend einem Beamten noch nicht. ls ich einmal den Kauenwärter Köke darüber zur Rede stellte, weshalb er nicht besser heize und mehr Dampf in die Rohre lasse, erklärte mir dieser, daß das nicht gehe, weil sonst die Rohre platzen würden.

v. g.

Es wurde sodann von der Kommission eine Besichti⸗

gung der Kaue in der Zeit von 15, bis 24 Uhr Nach⸗ .

mittags, während welcher die Ausfahrt der Morgenschicht stattfand, vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, daß in den . der Ankleideraum eine Breite von 190 im und eine Tiefe von 6, 90 m, der mit zwei Düsen versehene daran⸗ stoßende Waschraum die gleiche Breite und eine Tiefe von 150 m hat. In, den kleinen Zellen ist die Breite des An⸗ kleideraums verschieden. Ein Teil hat eine Breite von 2,125 m, der andere Teil von 1933 m. Die Tiefe ist bei allen leich M50 m. Der Waschraum hat in denselben die gleiche röße wie in den großen . und enthält ebenfalls zwei Brausen. Als . Zahl der gleichzeilig eine Zelle be⸗

nutzenden Personen wurde festgestellt in ben großen 16 in . kleinen Zellen ö Die Temperatur in den Räumen erschien ausreichend. (Die Außentemperatur betrug

ellen 1ß6