Mir scheint nur das r und Römer darauf hinzuweisen, daß
kirchenrat, an den man zu wenden hat. Verfahren in den Fällen gl.
der Kultusminister nicht immer die . e Hand gehabt hat, die er
bei der Besetzung der Konsistorien haben sollte. Ich möchte empfehlen, a. sẽ 6 an die Spitze stellt, die den Geschäften voll ge⸗ wachsen sind.
Loh Broem el ffr. Volksp.): Die Frage, ob es überhaupt an⸗ ezeigt ist, solche Angelegenheiten vor diesem Forum zu erörtern, hat . der Kollege Irmer wieder zum Gegenstand längerer Betrach.= tungen gemacht. Ich sollte meinen, daß die vorjährige Bebatte die Berechtigung des Hauses, solche Dinge vor sein Forum ju ziehen, zur Evidenz erwiesen hat. Die evangelische Kirche wird mit staatlichen allgemeinen Mitteln in ausgiebigem Maße dotiert, und dies allein schon gibt uns das Recht, Maßnahmen der Kirche hier der Kritik k unterwerfen; aber darüber hinaus hat gerade Herr PB. Hacken. erg im vorigen Jahre auch sachlich dargetan, daß Angelegenheiten wie, die vorliegende in ganz eminentem Sinne bor diefe .
sehören.
Herr Irmer hat sich die Abwehr in bezug auf die Nus— ührungen des konservativen Herrn Heckenroth viel zu leicht gemacht. Herr Heckenroth war es gerade, der den Kultuß⸗
minister aufforderte, für die Reinheit des Glaubenz auf den Pro⸗ fessorenstühlen zu forgen und gegen den modernen Ünglauben Front zu machen. Eine solche Aufforderung greift ganz beträchtlich auch in das Innen,, in das Glaubensleben der Kirche ein. Wir unserseits beschränken ung darauf, die Maßnahmen der Behörde zu prüfen, von der die Zukunft der vom Staate mit Mitteln unterhaltenen Kirche überhaupt abhängt. Die Konservativen scheinen mit ver— schiedenem Maße zu messen, je nachdem es gilt, für moderne und egen moderne Anschauungen Stellung zu . Herr Hackenberg at bei dieser Gelegenheit Auskunft über die Entstehung und die Abfassung des Konssstorialerlasses gegeben, der vornehmlich den Grund zu der in welten evangelischen Kreisen entstandenen Erregun abgegeben hat. Er hat wohl selbst dabei den Eindruck gehabt, da er nur für Annahme mildernder ÜUmstände plädierte, wenigftens soweit es sich um die Fassung des Bescheides handelt. Auch ich kann nicht zugeben, daß die Kanzel zum Tummelplatz dogmatischer Streitigkeiten gemacht werden soll; auch ich erkenne an, deß die Kanzel dazu da ist, zur Erbauung der Gemeindeglieder zu dienen; es . sich nur, ob die Gastpredigt des Lie. Römer dagegen verstoßen hat. err Hackenberg weist darauf hin, daß ein Teil der Gemeinde in ochgradige Erregung über die Predigt versetzt worden ist und ge⸗ meint hat, dem Kandidaten könne das erforderliche Vertrauen nicht entgegengebracht werden. Aber diese Meinung eines ganz kleinen Telles der Gemeinde hat wiederum in dem weikaus größten Teile der Gemeinde die größte Erregung und Gegenbewegung hervorgerufen. Die Begründung deg Konsistorlalbescheides ift nun in einer Form erfolgt, die nach der Mitteilung des Abg. D. Hackenberg nicht beabsichtigt war. Ohne diese Mittellung wäre eine Klarstellung des Sachperhalkz gar nicht möglich gewesen; diese Mitteilung selbst kann affo trotz der entgegenstehenden ren, des Herrn Dr. Irmer auch nicht 6 billigt werden, Herr Hackenberg hat damit vielmehr der Deffent ichkeit einen Dienst geleistet. Die Faffung ist derartig, daß die in der Deffentlichkeit daraus gezogenen Folgerungen doch nicht völlig ab⸗ gewiesen werden können. Dag wird ja schon durch eine Erklärung von do liberalen farrern über den Fall bewiesen; es sind aber . aus mittel⸗ parteilichen Kreisen entschiedene Verwahrungen gegen diese Fassung ein⸗ gelegt worden, worin audrücklich betont wird, daß die Grundanschauung moderner Theblogie wohl mit wahrer christlicher 3 ver⸗ einbar ist. Im übrigen hat Herr Sackenberg die? . ver⸗ schiedener thedlogischer Anschauungen auf dem Boden der evangelischen srche so warm und entschieden vertreten, daß ich mich . weiteren Bemerkung darüber enthalten kann. Ein derartiges Borgehen der kirchlichen Behörden ist gerade in der heutigen Zeit ganz befonders zu beanstanden. Es ist kein Geheimnis, daß heute sehr welte Kreise des Volkes fich der Kirche völlig fern halten. Es ist, als ob in neuester Ri auf diesem Gebiete eine en f Besserung sich bemerkbar macht als ob in diesen Kreisen ein ehrliches Sehnen, ein Ringen na Wahrheit, nach der Befresung aus geistigen Nöten in die Grscheinung tritt. ie kann man bei diesen Verhältnissen durch solche er kehrte Maßnahmen diese Kreise wieder abstoßen? Wir müssen diesem Sehnen nach Befreiung aus geistigen Nöten entgegenkommen, und wir können das nur, indem wir dem Gedanken der Entwicklungs freiheit der modernen liberalen Theologie freie Bahn laffen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Nach den bestehenden Vorschriften unterliegt die in erster Instanz durch das Königliche Konsistorium in Koblenz in dem Falle Römer getroffene Entscheidung in zweiter und letzter Instanz der kollegialischen Beschlußfaffung des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats. Diese Entscheidung ist noch nicht erfolgt; es liegt also nicht ros judieata vor. Ich muß es mir schon aus diesem Grunde versagen, auf die beregte Angelegenheit näher einzugehen, abgesehen von der grundsätzlichen Seite der Frage, die der Herr Abg. Dr. Irmer schon zur Sprache gebracht hat. Eine Stellungnahme meinerseits zu einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung würde unvermeidlich den Eindruck hervorrufen, als versuchte ich irgend eine Beeinflussung eines noch nicht gefaßten Kollegialbeschlufes der höheren Instanz, und mit Recht, glaube ich, würde mir daraus ein großer Vorwurf gemacht werden. Ich muß mich also wie in dem vorjährigen Falle Fischer der sachlichen Stellungnahme enthalten.
Des weiteren verstehe ich den Vorwurf nicht, den zu meinem lebhaften Bedauern der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz in derselben Weise angedeutet hat, wie das im vorigen Jahre seitens eines Mit- gliedes der freisinnigen Volkspartel geschehen ist: ich wäre gewisser⸗ maßen für diesen von dem Königlichen Konsistorkum in Koblenz ge— faßten Kollegialbeschluß hier perfönlich deswegen verantwortlich, weil ich mitzuwirken habe bei der Besetzung der einzelnen Stellen der Konsistorien. Meine Herren, die Besetzung dieser Stellen liegt in erster Reihe dem Cvangelischen Oberkirchenrate ob, und ich habe nur in zweiter Reihe dabei mitzuwirken, nachdem der Evangelische Ober- kirchenrat in Form von Vorschlägen die Initiative dazu ergriffen hat. Nun muß ich es aber auch grundsätzlich auf das entschiedenste ab- lehnen, mich für irgend welche Beschlüsse der Kollegialbehörden ver⸗ antwortlich machen zu lafsen. Meine Herren, es ist der Vorzug unserer kollegialisch zusammengesetzten preußischen Behörden, daß sie in voller Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ihres Amtes walten. Es würde ja wunderbar autsehen, wenn derjenige Minister, der zufällig bei der Besetzung der Stellen derartiger Kollegien, sei es auch nur subsidiär, mitgewirkt hat, wie in dem vorliegenden Fall bezüglich der Kon— sistorien, nun mit einemmal verantwortlich gemacht werden sollte für derartige kollegiale Entscheidungen. Dag stellt die Selbständigkeit der Entschließung völlig auf den Kopf. Die Konsequenz einer derartigen Anschauung würde weiter die sein, daß man auch die kollegialen Be⸗ schlüsse der Selbstverwaltungsbehörden auf diese Weise in den Kreis der Verantwortlichkelt derjenigen Körperschaften der Selbstverwaltung ziehen müßte, welche die Kollegien der Selbstverwaltung mit ge⸗ wählten Mitgliedern zu besetzen haben. Sie sehen, welcher unhalt-; bare Zustand daraus entstehen würde. Die meinerseits ausge⸗ sprochene Verwahrung ist um so mehr begründet, als ich, wie Herr Dr. Irmer schon mit Recht hervorhob, auf die innerkirchlichen Fragen, die innerhalb des Geschäftsbereichs des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats zur Entscheidung stehen, nicht den geringsten Einfluß habe.
„von Eynern (nl,): Da es sich um eine evangelische Ge⸗ . meinem Wahlkreise handelt, so will ich mich zu dem Falle äußern, wenn auch von den vorhergehenden Rednern dieses Thema ziemlich erschöpft ist. Es kann überhaupt nicht viel, mehr darüber geredet werden, bevor die Entscheidung des Oberkirchen⸗ rats, der letzten Instanz, gefallen ist, was, wie ich höre, am 7. März d. J. erfolgen soll. Es ist ohnehin bedauerlich, daß wir die Unterhaltung über diesen Fall nicht verschieben konnten, bis die letzte Instanz gesprochen hat, aber er konnte nur bei diesem Titel zur Sprache gebracht werden. Im übrigen erkenne ich meinerseits auch namenz meiner politischen Freunde gern an, 31 der Kultusminister diejenige Stellung eingenommen hat, die er einnehmen mußte. Ich bin mit dem Abg. Freiherrn von Zedlitz keineswegs einver⸗ standen, wenn er die Bitte an den Minister gerichtet hat, bei der Besetzung der Aemter eine glücklichere Hand zu haben als bisher. Ich glaube nicht, daß es dem Minister möglich ist, einen Kollegialbeschluß in der Weise 4 beeinflussen, daß er die einzelnen Geister vorher prüft. ir bedauern außerordentlich, daß es geschehen konnte, daß der Kampf gegen die liberale Richtung der evangelischen Kirche nunmehr auch auf die Rheinprovinz übergegriffen hat, die bisher von solchen Einwirkungen verschont geblieben war, daß ein Geistlicher der evangelischen Kirche als zu einem Amt nicht berufen w und zum Märtyrer wegen seines Glaubens gemacht worden ist. Das hat in den Kreisen der Kirche der Rheinprovinz, auch in den Kreisen der weniger liberalen Schattierung, ein wahres Entsetzen herborgerufen und eine Erregung , wie sie, schlimmer auf dem ui lichen. Gebiete seit langen Zeiten nicht eingetreten ist. Das Konsistorium Koblenz hat einen Geistlichen, den es selbst als von wissenschaftlicher Tüchtigkeit und von sittlichem Ernst getragen bezeichnet hat, nicht als Lehrer einer Kirche anerkennen können, die allein auf Gottes Wort sich gründet, das die Aufforderung enthält: suchet in der Schrift, daz Wort Gottes ist nicht gebunden. Wenn die konservative Partei erklären läßt, sie mische sich grundsätzlich nicht in die innerkirchlichen Angelegenhelten, so hat schon der Abg. Hacken— berg auf die vorgestrigen Ausführungen detz Abg. Kreth hingewiesen, der die Reinheit des Glaubens in der evangelischen Kirche forderte und eine Einwirkung des Kultusministers in diesem Sinne erwartete. Ich möchte meinerseits gern wissen, ob, wenn einmal der Fall umgekehrt
5 5 nur für ungeeignet in dem einen Reinscheider Falle. an
k r g eff ann wegen einer einzigen Verfehlun au ri enn R el ge dieses ner n au ö ö
Kirche sein könnte. Der Redner beruft sich dann auf die Kabinetts, order des Königs Friedrich Wilhelm III. vom 17. Januar 98, dem es gelungen sei, den Frieden in der evangelischen Kirche wieder herzustellen und die dogmatischen Streitigkeiten zu beseitigen, und schließt mit den orten Geibels, die er gallen denjenigen zurufen wolle, die der orthoboxen Richtung huldigen: Wollt Ihr in der Kirche Schoß wieder die Zerstreuten sammeln, Macht die Pforte weit und groß, statt sie sesber zu verrammeln!
Abg. D. Hackenberg (nl. ):. Herr Dr. Irmer muß mir nicht zugehört haben, denn ich habe außdrücklich auzgeführt, ich mache mich mit der Hittellung keines Vertrauensbruches schuldig, weil diesel be Frage schon vorher von kompetenter Seite in der Oeffentlichkeit erörtert worden ist. Die Verantwortung trägt das ganze Kollegium des Konsistoritums, nicht etwa, wie aus der Andeutung des Herrn von Zedlitz herporgehen könnte, der eben neu ernannte Präsident des rheinischen Konsistoriumg. Für das innerste Gebiet des Glaubeng 3. en nenne ist vor allem das Licht und die Luft der Freiheit erforderlich.
Abg. Eickh off (fr. Volksp.): Der Standpunkt des Mini ters weit berechtigt, als 9 letzte Entscheidung noch nicht k 6 Hackenherg hat behauptef, Herr Römer habe durch . Gastpredigt die Erbauung vieler gestört. Davon kann gar keine Rede sein; Herr Römer hat seiner polemischen Einleitung einen erbaulichen 53 folgen lassen, der auch diejenigen befriedigt hat, die der sogenannten positiven Richtung angehören. Gestört wurde nur ein gan; winziger Teil, dessen engherziger e en e, Standpunkt offenkund ist. Daß es sich hier doch um die Lehrfreiheit handelt, hat Ihnen foeben der Kollege von Eynern nachgewiesen, daz besagt auch schlagend die Begründung des ern,, über deren renn wir ja jetzt Eigentümliches gehört haben, das beweisen aber auch die vorjährigen Ausführungen des Kollegen Hackenberg selbst zum Falle Fischer. Derartige Erlasse wirken abschreckend guf unsern theologischen Nach⸗ wuchs. o hat Herr Hackenberg selbst voriges Jahr gesagt. Der Fall Römer ist wie der Fall Fischer nur ein neuez i in der Kette unliebsamer Erscheinungen, die die evangelische Bebölkerung bis ing Innerste erregen; schon hören wir wieder von einem Fall der Nichtbestätigung aus dem Hannöverschen.
Abg. Franken 3 Wenn ein ebangelischer Pfarrer den evan iche, Christen Yinge vorträgt, daß sie, wenn sse die Kirche verlaffen, sich jagen müßten, un fer Heiland ist wie er uns bisher gelehrt worden ist, so kann das nicht zum F
rieden der Kirche dienen, und wenn ein
solcher Geistlicher wirklich den Staub der 3 bon seinen Füßen schüttel! muß, so sehbe ich gar nicht ein, daß das ein großes Unglück ist. Man hat in diesem Falle einen unglaublichen Entrüstungtsrümmel snsteniert, in dem man fogar unmündige Kinder unterschreiben ließ. Es gibt ja in unserer Kirche so viele Een da mag auch Herr Broemel unterkommen. ch habe mich 25 Jahre im Presbyterium befunden und stetz eifrig an den Geschäften mich beteiligt; ich kann nur billigen, wat' vie Protesterheber und das 5 getan haben.
g. von Eynern: Ich bin gejwungen, dagegen Verwahrung einzulegen, . aus dem eben Gehörten auf einen re fr in der nationalliberalen Partei Schlüfse gezogen werden. Wir find politisch der Meinung, da theologlsche Meinungsberschiedenheiten und eins andere Auffe fung über die Stellung des Changellumg zur Kirche nicht so weit gehen können und dürfen, um die Gemeindearbeit in
gar nicht derenige,
Frieden und Freude innerhalb der Kirche unmöglich zu machen. Ct ist zum ersten Male, daß ich von dem Kollegen Franken höre, daß diejenigen, die auf Grund ihrer Forschungen und ihrer n n r, einer etwag freieren Richtung huldigen, zu den Sektierern gezählt werden sollen. ö
Abg. 5 ranken: Die Grundsätze unserer Partei stellen in religiösen Fragen kein Dogma auf. Deshalb habe ich mir die Frei⸗ heit genommen, im letzten Moment, als die Debatte geschlossen werden sollte Stellung zu nehmen. Mit dem Worte „Sektierer“ habe ich blof sagen wollen, daß es innerhalb der evangelischen Kirche eine ganje Menge Sekten gibt, mit denen wir uns abzufinden haben = 6 eg bloß auf die Beutsch⸗Katholiken — wo auch die frei⸗ furl sen Geistlichen en Ünterkommen finden können. Sollte ich 6 tes gesagt haben, wag anders gedeutet werden könnte, so
e ich ab.
Damit schließt die Debatte. tir
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukir merkt per⸗ sönlich: Meine Te n Ii . worden. Ich habe nicht dem. Konsistorialpräsdenten die Verantwortung für die kollegigke Entscheidung zuschieben wollen, ich habe lediglich gesagt: wenn eine Entscheidung in einer Sache, die abfolut nichtg mik einem bn 5 . . .. wird, daß man r, . . 65. 3 och um einen solchen, so ist darin n,. bleibe ich. ;
Dis ordentlichen Ausgaben für die Konsistorien werden darauf bewilligt.
Unter, den einmaligen Ausgaben für die Konsistorien werden. * 559 6 zur . . Anbaus an das nn,, in Stettin gefordert. ;
Hierzu liegt eine Petition des Stabtsyndikus Wegener in
sarbarg um Aenderung des Bauplanes für diesen Erweiterungs⸗ au vor.
Berichterstatter Abg. Dr. Wolff⸗Gorki beantragt, die
Petition der Regierung zur Erwaͤgung zu überwensen, und' das Haus beschließt ben g eg. gung zu überweisen,
In das Kapitel Evangelische Geistliche und Kirchen“ sind zur Frhöhung der Bezüge der Superintendenten in den älteren Provinzen an persönlichen Zulagen und Dienst⸗ aufwandsentschädigungen 263 732 M0 eingestellt.
ö . Abg. Dr. Wolff ⸗Gocki empfiehlt die Ge⸗ nehmigung.
Abg. Dr. Lotichiu s (uk): In der Rheinprovinz wird darüber Klage geführt, daß die Kirchenbücher den Kirchen , 368 genommen und der politischen Gemeinde übertragen sind. Bie Pro-
Leitung des Konsistoriumg erkennbar.
vinzialsynode der Rheinprovinz hat . darum gebeten, daß
diese Kirchenbücher wieder der Kirchengemeinschaft zurückgegeben werd
möchten, und ich möchte den Minister bitten, dies .
* wünsche ich, daß das Einkommen der Geistlichen in den neuen ropinzen ebenso hoch bemessen wird wie in älteren Provinzen.
Ministerialdirektor von Chappuis; Diese Frage ist schon
1903 bei Beratung des Etats des Ministerlumz des Innern zur Sprache gekommen, und es, ist von diesem im Ein. vernehmen mit dem Kultusministerium Stellung dazu ge—=
nommen worden. Die Verpflichtung der politischen Gemeinden zur Aufbewahrung der Kirchenbücher beruht auf der alten ,, . Gesetzgebung, die durch die e meg , nicht beseitigt ist, sondern noch fortbesteht. Es würde also zur Aenderung eines neuen Gesetzes bedürfen, das sich auch auf die katholischen Gemeinden er= strecken müßte. Abgese en davon, daß von katholischer Seite Anträge nicht gestellt sind, würde die Reglerung auch deswegen Bedenken tragen, das 36 zu ändern, weil nach den übereinstimmenden Aeußerungen des Oberpräsidenten und der Regterungeprästdenten sich́ die , und die Bevölkerung sich daran ge—⸗
wöhnt hat kann also nicht die Hoffnung auf eine Aenderung erwecken. z
Abg. Graf von Wartens leben⸗Rogäsen Con ) gibt seiner Freude über die Erhöhung der Bezüge der Superintendenten Ausdruck. Der Staat sei damit seiner moralischen Pflicht nach= gekommen. . Abg. Meyer⸗Diepholz (nl): Der Etat sieht an persönlichen Zulagen und Dienstaufwandentschaͤdigungen 39 865. MS in den neueren Probinzen vor. Die Superintendenten der Provinz Hannoper er halten für ihre umfangreichen Verwaltungsgeschäfte eine so geringe Vergütung, daß sie nicht in der Lage sind, sich eine angemessene Schreibhilfe zu halten, sie müssen eine so außreichende Funktiong=
zulage erhalten, daß sie sich eine ständige Schreibkraft halten könnten.
Minssterialdirektor von Chappuis teilt mit, daß die Ver waltung bereits in J, hierüber eingetreten sei. J
Abg. Prietze (nl) gibt ebenfalls seiner Freude über die für die Superintendenten in Aussicht genommenen Zulagen Ausdruck.
Abg. Winckler (kons : Mit der besseren Remuneration der Superintendenten, über die auch ich im Namen meiner Freunde unsere k ausspreche, hat die Regierung einem langjährigen Wunsche des Hauses entsprochen. Die Frage einer sorgfältigeren Aufbewahrung der Kirchenbücher habe ich selbst schon als Referent vor (inem
Jahre angeregt, und ich kann den Wunsch des Abg. Lotichius nur unterstützen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Die von Herrn Abg. Winckler empfohlenen Gesichtspunkte für die Bemessung der Entschädigungen der Super⸗ intendenten sind durchaug beachtengwert und werden bei der weiteren Behandlung des Gegenstandes in sorgfältige Erwägung gezogen werden.
Was die Frage der rheinischen Kirchenbücher anbetrifft, so haben die Gemeindebehörden selbstverstäündlich die Verpflichtung, die be treffenden Kirchenbücher auf Wunsch den beteiligten Pfarrämtern und Kirchenbehörden zur Einsicht vorzulegen. Ich habe bisher nicht gehöͤrt. daß irgend eine Beschwerde in dieser Beziehung erfolgt ist. Der Wunsch, daß die Kirchengemeinden in den Besitz der Bücher gelangen möchten, ist ja durchaus erklaͤrlich; aber auf der anderen Seite bitte ich zu berücksschtigen, daß doch diesem Wunsch auch erhebliche Be= denken entgegenstehen, daß insbesondere häufig die Gemelndelolale sicherere Aufbewahrunggorte für dlese alten Kirchenbücher bieten werden
als manche Pfarrhäuser. Trotz dleser Bedenken werde ich aber diese Sache gern weiter im Auge behalten.
d die dazu gehörigen J inden si ingestellt. ul llt und widerrufliche zu n ö der Gehälter der Bischöfe von Hildesheim, Osnabrück und Fulda
wie zu ihren amtlichen Reisen für saämtli ischöf und. o hof den fürstbischöfli ö . . a he en den Groß⸗Dechanten und
) für ie che .. , der rassch ö en fürsterzbischöflichen em⸗ i ne für den 3 . N. 1 zur Er⸗ er Dignitare (Dompropst. und Dom⸗ dechant, Domherren und Bompilare Tes3hlh , , . ferner zu widerruflichen Juschüssen zur .
der allgemelnen Heplirfnisse den Did esan verwaltung 195 811 Die Büdgelkommisston hal die Bewi igung der Neüforderungen empfohlen. In Verbindung damit wäörd ber Geseßentwurf, betreffend die Erhebung von , . kirchliche
Zedürfnisse der Diszesen der katholischen Kirche in Preußen, beraten. nn diese e, i wird den bischöflichen
e, m, amm, m
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