Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Kö 3 Hauses der ö befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (68 Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekrelär des Reichsjustizamts Dr, Nieber— ding beiwohnte, stand zunächst der von dem Abg. Basser⸗= mann eingebrachte Gesetzentwurf wegen Ahänderüng der Gewerbeordnung zur Beratung. Es soll hinter 8 1332 folgender neue Paragraph eingeschoben werden:
Die Zahlung des dem Angestellten zukommenden Gehalts hat am Schlusfse jeden Monats zu erfolgen. Eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gebalts später erfolgen soll, ist nichtig.“
In 8 1332 der geltenden Gewerbeordnung sind die Fälle aufgezählt in denen die Aufhebung des Dienstverhältnisses vom Gewerbeunternehmer verlangt werden kann, unter
heißt es: „Wenn sie durch anhaltende Krantheit oder durch eine Längere grebe f oder . an der Verrichtung ihrer Dienste gehindert werden.“ Weiter ist bestimmt: . ; In . ö zu 4 bleibt der Anspruch auf die vertrags⸗ mäßige Leistung' des Arbeitgebers für die Dauer bon . Wochen in Kraft, wenn die Verrichtung der Dienste durch unverschuldetes ÜUngläck verhindert worden ist. Jedoch mindern sich die Ansprüche in diefem Falle um denjenigen Betrag, der dem Berechtigten aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken⸗ verficherung oder Unfallbersicherung zukommt. . Den letzten Satz wollen die Antragsteller, wie folgt,
assen: saf Der Angestellie ist nicht verpflichtet, sich den Betrag abrechnen zu lassen, der ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer Rranken⸗ oder Unfallversicherung zukommt. Ferner soll 8 1330 einen weiteren Absatz erhalten, in dem eine Vereinbarung, die der vorstehenden Vorschrift zu⸗ widerläuft, für nichtig erklärt wird. Schließlich wird ein neuer 8 1339 vorgeschlagen. „Bei der Beendigung oder Kündigung des Dien stperhaltnisses kann der Angestellte cin schriftliches Zeusnis über die Art und Dauer der Beschästtgung fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen des Angestellten auch auf die Führung und Leistungen auszudehnen. Auf Antrag des , bat Hie Sitzpollzelbehorde das Zeugnis kosten⸗ und stempelfret zu beglaubigen.“ . In Verbindung damit wird eine analoge Nichti ö. klausel für entgegenstehende Vereinbarungen, . . Hehalts ahlung in Krankheitsfällen, in g 63 bes Hanelsgesetz⸗
buchs aufzunehmen beantragt. . Gleichzeitig wird zur Debatte gestellt der von den . kberale nb rt Wöreine nit bem Zentrum und der Wirtschafte lichen nn, . ö . d u er n
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or i das Dienstver ö ,, 1 j ö 6 ĩ un e ' f ben das e, ger tn. er 391 ö technischen Ange slelllen
len Vorschr mg dann,, in landwirtschastlichen — ebengewerhen) ausgedehnt werden; zj) zu Gunsten der in 5 133 a bezeichneten Per⸗
Vorschriften über angemessene Ruhezeiten geschaffen werden; Bg Zu nn der . und Kaufmannsgerichte auf die technischen Angestellten ausgedehnt wird unter Errichtung desonderer . in denen die BHelsttzer zur Hälfte technische Angestellte ein müssen. ⸗ ö . Abg. Bassermann (nl); Mein m befaßt sich zunächst mit den Rechtsverhältnissen der technischen Angestellten. Es handelte sich hier im Jahre 1595 um ca. 120 090 Personen. In den letzten 10 Jahren wird eine starke Vermehrung dieser Zahl eingetreten sein. Auf die hohe Bedeutung dieser technischen Beamien in unferem wirtschaftlichen Leben brauche ich kaum hinzuweisen. Es ift bereits mit Recht bet einer anderen Gelegenheit betont worden, daß der Vorsprung, den die deutsche Industrie vielfach in der Welt gewonnen hat, mit zurückzuführen ist auf die ane Tüchtigkelt unserer deutschen technischen Begmten. Es liegt lein Grund vor, diese zahlreichen technischen Beamten, Werkmeister, technischen Hilfsbeamten, Aufsichts beamten usw. schlechter zu stellen in hkshren Rechtoverhältnissen, alß es bei den Handlungsgehilfen nach dem dentschen Handelggeseß buch der Fall ist. Ec handelt, sich viel, fach um Fozick gleichste hende Kategorien, die wirtschaftlich ähnlich * lert find, zum Tell einen schweren Daseinskampf kämpfen müssen e fdr gehessen guf den Schuß, der Gesetzäebung angewissen stnd. Vä üsflar, Ler Handlungegehllfen ist dieg berelts geschehen. . ö Blumen wird dieg jetzt beantragt. An . . ö,, . Forderungen Katcgorlen betelligt, die hier in Frage kommen. gleich sl ling Ker diesch Konferenz gipfelten in dem Berl en nach n , . kechniften Beamten in ibren zu lrechttichen K Handlun gsgehtlf n, es handelt sich dabei u. a. nhl ustß. Die were ee lteisel, Gzieih tern, dern elt wn, de, Fordern rn monatlichen Hehalliahleng. ift * i r tek ian zu ihrer Begründung ni . amn ge
cht viel zu sagen hat. ann verlangen, daß seinen
dem Reichstage baldigst
zerhältnissen Rech- Verhãältnisf 3 4 .
. ) ö ĩ stszahlung ng nung getragen wird, während, jetzt die Geha ring, wustellung é teliahe und noch derber hen . Interesse des An⸗
iffe3 gleich bei der Kündigung liegt . ö. ö Attest über kin. ien mur gn; e denth er sich um eine zent , uglegt, nicht vel n ; n aber ift er, wenn der Richter diese . . r nn ld ein Zeugnis zu verlangen, 6 n Bedenken neter ard n Tuch auf die tehaische Henn te d m, mme e e . . . Autlich in den icht Inn f h zweiter Klasse, sie sind infa a gl ern, und lesende deltec dir Bermitikangsstelle jwischen den argen Zeitalter der großen Schaar Ter Arbeitnehmer, und man, ur; on tlirrenj⸗ der Indnst ri? uf fie Rücksicht nehmen, hin chli e Gleich * . . er nn 3 . kane , n inen ni ung Finken zen Angestellten u . 9 se ge⸗ e e wet ü,. ich, können wir dau übergehen, die g
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ie Bezüge aus der Un 2 wenn man gere . are berständiger gewesen—, chnet werden bürfen. Cs e n ö. moin genden Recht e.
, f, auc säen ane sch itik geübt. (Schluß des Blattes) 9 in der ö Abgeordneten setzte in ö ut en 5 6 ne cher 6 Minister der ih n, bungekegenheiten Br. Gt u di beiwohnte, die zweit erg gigas haußha ts etats für gas , n Etat des Min fer ums der geistlichen, , ö n edizinalangelegenheiten bei dem Kapite eren Leh e elfe fort.
steistungen gefragt
Zu dem ersten Titel „Zahlung vermöge rechtlicher Verpflichtung an Anstalten und Fonds“ liegt der Antrag der Bubgetkommission vor:
die Regierung zu ersuchen, die in § 3 Abschnitt 2 des Normaletats vom 4. Mai 1892 vorgesehene Anrechnung der über 4 Jahre hingusgehenden Beschäftisgung, als Hilfslehrer ohne Rücksicht auf die Zahl der Unterrichtsstunden während derselben auf das Besoldungsdienstalter derjenigen Oberlehrer eintreten zu lassen, bei denen eine derartige Anrechnung bisher nicht stattgefunden hat.“
Die Abgg. Eickhoff (frs. Volksp.) und Genossen be⸗ antragen: ⸗ =.
die Königliche Staatsregierung aufzufordern, im Gtat für das Rechnungsjahr 1907 die Mittel bereit zu stellen, um den Direktoren der fämtlichen sechsklafsigen höheren Lehr⸗ anstalten pensionsfäbige Zulagen zu gewährleisten, und zwar in den Orten der ersten Serbisklasse und mit mehr alg 50 000 Zinil-= einwobnern in Höhe von 300 , in den übrigen Orten in Höhe von 600 M6
Referent Abg, Wallenborn berichtet über die Verhandlungen der Budgetkommisston, Während des Referats bittet der Präsident von Kröcher, die Privatunterhaltungen etwes leiser zu führen, well ö, er selbst noch die Herren am Reglerungstische etwas verstehen
nnten.
Abg. Marx (Zentr.) empfiehlt den Unterricht in der Steno, graphie, die eine Kunst und kein Spielzeug sei. Für die Güte eines
tenographiesystems komme es garnicht auf die Zahl derjenigen an, die darin unterrichtet worden sind; ebenso sei es verfehlt, die Steno; graphie immer weiter pereinfachen zu wollen, damit sie in möglichst wenigen Stunden erlernbar sei und in wenigen Wochen schon Praktische Erfolge, gerähmt werden könnten. Eine Erhebung in Preußen über die Stenographiespsteme habe keinen Zweck, sie müsse sich auf . Deutschland erftrecken. In der Habele bergerschen Stenographi seien in Deutschland inschließlich Desterreich⸗ Ungarns und der Schweiz in einem Jahre 112179 Personen unterrichtet worden, in dem System Stolze ⸗Schrey trotz der ungeheuren Reklame und Propaganda nur 60 m0. Die Gabels⸗ bergersche Stenographie habe allein in Norddeutschland rund 1300 Ver eine mit 388 909 Mitgliedern, die Stolze⸗Schreysche Schule aber in ganz Deutschland nur etwa 1250 Vereine mit 35 600 Mitgliedern. Was olle das werden, wenn jetzt in Preußen Stolze⸗Schrey amtlich eingeführt würde, während die ubrigen in Betracht kommenden deutschen Staaten Gabeleberger längst offiziell eingefübrt hätten. Das amt- iche Stenographische Bureau des Abgeordnetenhauses könne als Kronzeuge für die Minderwertigkeit des Systems Stolze⸗Schrey angerufen werden, denn es habe sich 1888 bei der Vereinigung von Stolze, Schrey und Velten dem neuen Einigungesystem nicht angeschloffen. Die 3, Stenggramme des Reichstags seien durchaus anzuerkennen. Wenn man ein Stenographiesystem in den Schulen einführe, müsse man lediglich auf die praktische Brauch⸗ barkeit für das Leben sehen, und darum sei gerade das Gabelsbergersche System zu empfehlen. ⸗
Geheimer Oberregierungögrat Dr. Matthias macht einige An= gaben über die bisher an den Schulen bestehenden Einrichtungen für den Unterricht in der Stenographie und die Anzahl der Teilnehmer am Unterricht nach den verschledenen Systemen. An preußischen Anstalten seien im ganzen 8776 in der Stenographie unterrichtet worden, darunter 81 nach Stolze, 6094 nach Stolze⸗Schrey, 2294 nech Gabelsberger, 235 in der Nationalstenographie, 59 in der Stenotachygraphie. Der Minister könne noch nicht Stellung dazu nehmen und keinem Spysttm den Vorzug geben. ;
Abg. von Dirksen (freikons) bemängelt die zahlreichen Ungleich⸗ heiten, die auf dem Gebiete der Besoldung der Oberlehrer trotz des Normaletatß von 1852 und seiner Nachträge fortbeständen; es existiere immer noch eine Unmenge verschiedener Beloldungt = stalen. Die Rezierung müsse mit Beseitigung dieser Unterschiede hinwirken, deren Effekt nament lich von den an Nichtvollanstalten angestellten Lehrein als große Härte empfunden werde. Ginige Abhilfe würde die Berücksichtigung des von der Kommission gestellten Antrags gewähren, der bon dem Abg. Gickhoff veranlaßt worden sei., Auch dem heute eingebrachten Ankrage Eickhoff stehe nach den Informationen des Redner die Regierung wohlwollend gegenüber. Dem größeren Tell seiner Freunde werde ebenfalls dieser Antrag sympathisch sein.
Abg. Eickhoff (fr. ö Als Schulmann möchte ich be⸗ tonen, daß an die obligatorische Einführung der Stenographie in den Schulen zur Zeit nicht zu denken ist. Andererseits möchte ich doch auch darquf hinwessen, daß, zahlreich? Praktische Schul= männer sich für die Einführung dez einfachsten Systems erklärt haben, und auch aus der Statistik deg Kommissars geht ja hervor, daß der Unterricht in dem vereinfachten System Stolze⸗Schrey in den Schulen die dreifache Zahl von Schülern auf sich vereinigt hat. Srfreulicher weise hat die Regierung jetzt ihren früheren Standpunkt bezüglich der Zwölfstundenklausel für die Anrechnung der Hilfslehrer⸗ l fr enn auf das Besoldungsdienstalter aufgegeben; um in dieser Beztehung noch bestehende Zweifel klarzustellen, ist. der Kommisstongantrag gestellt. Die preußischen Oberlehrer legen auf die Annahme des Antrages großen Wert; ein altes Unrecht würde damit gut gemacht, welches den in den 90 er Jahren angestellten Oberlehrern zugefügt worden ist. Der heute von mir Ihnen unterbreitete Antrag, der eine jetzt im Vordergrunde des Interesses stehende Frage berührt, hat zu meiner Freude auch die Unterstützung der Mehrheit der freikonservativen Partei ge— funden. Der Normaletat hat. das KLehrpersonal der Nichtvoll. anstalten im Anfangsgehalte nach der . der Orte differenziert; die Differenzierung der Oberlehrer ist inzwischen beseitigt worden, die der Direktoren besteht aber noch forf, und zwar heute ohne jede innere Berechtigung. Die Direktoren der Nichtvollanstalten sind geradezu stiefmütttrlich behandelt worden, obwohl sie doch diefelß. Vorbildung haben, wie die Direktoren der Vollanstalten, und ihr Geschäftskreiß im wesentlichen derselbe ist. Der Redner bittet ferner den Minister, zu veranlassen, daß für den Ein tritt in alle Subalternbeamtenbezufe das Einjährlgenzeugnis genügen möge. Mebtere Orte in seinem Wahltreise hätten sich an den Mönsster mit der Cingaße gewandt, daß die Zeugnisse ihrer Anstalten einen öffentlichen Charakte; erhalten, Die Eltern müßten jetzt ihre Kinder, statt sie in die Reltorateschule schiden zu können, in dis staat.= lichen Anslalien schicken. Der Verein deutscher Ingenieure habe das berechtigte Verlangen gestellt, daß in den Orten, wo nur ein Gomnasium bestehe, in dielem guch für den Unterricht in den reallstischen Fächern und in der englischen Sprache gesorgt werde. Der Abg. Samp habe erst kürilich hedauert, daß im Osten so wenig für rralistische Bildung gesorgt sei. Die Reformschulen seien in
Entwicklung begriffen, es gebe jetzt schon 79 Reform-
,,, namentlich hätten mehrere Orts in der Nähz von
chulen, un Reformschulen beschlossen. Es sei zu J er ce e, m nn afl see n
betragen werde. 3. K we, ö ä Virekior el , fe d n, der Gehaltgregelung in den neunziger . durchautß nicht bergessen worden seien. In dem Verlangen
; er sei niemals rigoros verfahren; es der Pflichtstunden ber eb rer l Gegen den Antrag der Bud et⸗
ĩ worden. ,,,, ,,, J ae rn gegeben felen. Die Regierung sei aber bereit, die Wünschè der Antragsteller zu erwägen.
(Schluß des Blattes.)
t Tillmann setzt eingehend die Besol⸗
—
duch Umfrage sei festgestellt worden, daß in
größerem Nachdracke auf die
der Nichtvollanstalten auseinander
Aus der Rechtsprechung.
Haftpflicht des Arbeitgebers, durch dessen V die Beibringung von pn h, kJ
Das Reichsgericht hat in seinen Urtellen vom 3. Mal 196 4. Oktober 180 die Ansprüche von Arbeltnehmern ,, ,. durch deren Verschulden das Markenkleben unterblieben ist, auf Ersatz für entgangene Invalidenrente zurückgewöesen.
Das erstere Urtesl des Reichsgerichts vom 3. Mal 1994 enthält eine grundsätzliche Ablebnung der Haftung des Arbeitgeber nur in Beziebung auf kontraktliches Verschulden; soweit eg sich um außer⸗ kontraktliche Schadenszufügung handelt, weist das Reichsgericht ben Anspruch nur deswegen zurück, weil das anzuwendende gemeine Recht ihm keine Handhabe gebe,
In der späteren Entscheidung om 4. Oktober 1904 die sich auf dem Gebiete rheinischen Rechts bewegt, hat das Reichsgericht mit Rücksicht auf die Artikel 1382, 1383 des Code civil den außer- kontraktlichen Anspruch an sich zugelassen und die Abwessung der Klage nur wegen mangelnden Kausalzusammenhanges in Verbindung mil dem überwiegenden Verschulden des Klägers ausgesprochen
Dagegen kommt der L7. Zivilsenat des Königlichen Oberlandeg« gerichts in Breslau in der Verhandlung vom 20. Januar 1905 auf Grund
der Bestimmungen des Bürgerlichen . zu einer Verurtellung
des Arbeltge bers, welcher durch die Nichthelhringung von Marken die Nichtgewährung der Invalidenrente berurfacht hat. . erschwerend für den Arbeitgeber wurde noch der Umstand gngesehen, daß er seinem Arbelt⸗ nehmer jwar die von letzterem beizusteuernben Beträge vom Lohne abgezogen, trotzdem aber das Einkleben der Versicherungz marken unter⸗ lassen bat. Dag Oberlandesgericht bejaht fowohl die vertragliche wie die außerbertragliche Schadenersaßzpflicht des Arbestgeberg, sieht aber in dem nachlässigen Verhalten des Arbeitnehmers bezüglich der Kon— trolle des Markenklebens für seine Person ein konkurrierendes Ver- schulden, das dessen an und für sich berechtigten Grsatzanspruch nur zu z bestehen läßt.
Nr. 14 des Zentralblatts für das Deutsche Reich‘, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 1. d. M., hat folgenden Inhalt: Zoll, und Steuerwesen: Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend die Werthestimmung der Einfuhrscheine im Zoll⸗= berkehr. — Verschnittweinzollordnung. — Bestimmungen über die An⸗ wendung der vertragsmäßigen Zollsätze für Gerbstoffauszüge.
Statifstik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Die in der Schwarzblechindustrie beschäftigten Arbeiter Berlins und der Umgegend haben, der „Vo Ztg.“ zufolge, eine Versammlung abgehalten, um über die Verbefferung ihrer Lohn⸗ und Arbeitsberhältnisse zu beraten. Es wurde berichtei, den meisten Be—⸗ trieben ein Stundenlohn von 35, 40, 45 3 Bestehe und 60. 3 die Ausnahme bilden bei meist neunstündiger täglicher Arbeltszzeit. Ein großer Tell sei auf Bauten beschäftigt, aber elne Bauzulage werde in keinem Betriebe gezablt. Bie Versammlung stellte Forderungen auf, von denen die wöichtigsten sind: Der Mindest= stundenlohn beträgt 5h „; zwei Jahre nach beendeter Lehrzeit s5 3 und je nach Leisiung mehr; selbständig Arbeitende 55 3; alle die jenigen, die durch diese. Vereinbarung nicht, getroffen werden, erhalten einen Lohnzuschlag von 10 v. H.; für Arbeiten außerhalb der Werlstatt eine Zulage von 5 die Stunde; bel Atkordarbeiten ist der Alkordlohn vor Beginn fest⸗ zusetzen und muß dabei der Mindestlohn gesichert sein. Die Arheitszeit ist neunstündig; für Ueberstunden 30 bejw. 50 v. H; Nacht- und Sonntage grbest 75 v. H. Zuschlag usw. Der Tarif tritt am J. April 1906 in Krast und gilt bis 31. März 1908. Eine Kommlsston wurde beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Aus Hamborn wird dem W. T. B. telegraphiert: Infol ge des angekündigten Fortfalls der monatlichen Prämien für die Sonntagearbeit auf der Gewerkschaft Deutscher Kaiser sind Streitigkeiten mit den Arbeitern entstanden. 237 Hoch ofenarbeiter sind in den Ausstand 6.
Wegen Nichtbewi ung höherer Lohnforderungen legten, wie der Voss. Ztg.“ telegraphlert wird, sämtliche Arbeiter der Sel⸗ sabriken des Vereins deutscher Oelfabriken! in Hamburg und . . die Arbeit nieder. Der Betrieb ruht seit gestern ollstaͤndig.
Kunst und Wissenschaft.
An der Königlichen Bergakademie zu Berlin ist der Geologe Dr. Arnold Bode als Privatdozent für Geologie und File . zugelassen worden, Bode ist am 15. März 1875 zu Wolfenbüttel geboren, bestand im März 1885 am Herzöglichen Neuen Gymnastum zu Brahnschweig das Abiturientenexamen und studierte danach bis zum Jahre 1960 an den Universitäten Tübingen, München und Göttingen Naturwissenschaften, insbesondere Geologie, Haläontologie und Chemie. Nachdem er im Winterhalbjahr 1500/0 Assistent an dem miner alogl.= schen Institute der Universttät Jena gewesen und im Frühjahr 19651 in Göttingen zum Dr. phil. promoviert war, trat er mit dem 1. April 150! als Geologe bei der Königlichen Geologischen Landes⸗ anstalt und Bergakademie ein.
V. A. Den Lichtsaal des Schulteschen Kunstfalons füllen Arbeiten von Walter Georgi, getönte a nn. und 16 . die in ihrer k die Grenzen, aber auch die
raft seiner Begabung zeigen. Walter Georgis Besonderheit liegt in seiner stark flächen haften, dekorativen Wirkung, die hefonderg in den . hervortritt. Der Künstler verzichtet hier durchaus auf uft⸗ und Licht wirkungen. Dle kräftigen und frischen Farben sind lediglich dekorgtib verwendet und der Charakter der Zeichnung, trotz des farbigen Eindrucks der Arbesten, so im stiengsten Sinne gewahr? Das gibt diesen Bildern, eine herbe, kräftige Stimmung, die noch durch das gesunde poetische Empfinden, das Georg! durchftrömt, verstärkt wird. Er wählt sehr einfache Motive, dle 9 der schlichten Behandlung, vor allem aber durch diesen wahren Empfindungs. gehalt erhoben und geadelt werden. Die Postkutsche auf dem Land— weg, das junge Paar, bas froh daz herbstlich . Land be⸗ trachtet, das alte verwitterte Bauernhaus mit seinen Holzveranden und den blühenden Blumen, das Mädchen am Pflug, die stattliche Bauernfrau, die die Hühner füttert, das alles wird dem Beschauer
menschlich nahe gebracht, da Georgi bei aller ifi ze en Auffassung nie das Gefühlsmoment außer ,. r ö
mehr kommt die träumerische, poetische Seite seiner Natur in den Oelgemälden zum Ausdruck, Hier hat er ein . efunden, das ihm immer neue Motive bietet: die weltabgeschloffene Verloren- heit eines alten Schlosses, das in einem Park mit uralten Bäumen liegt, in dem Sandsteinfiguren und vergessene Wasserkünste an ver⸗ gangene Zeiten erinnern. Am, vollkommensten ft Georgi diese eigentümliche Stimmung in einem großen Gemälde aus. . em
Dach des einsamen Schlosses lodern Flammen, denen dicke Rauchwolken nachquellen. Der düstere Feuerschein hebt sich eltsam von dem leuchtenden Herbstlaub der Bäume ab.
irgends ist ein. Mensch zu sehen, der dem stummen, , . um sich e, CGeement Einhalt tun könnte. Nur im Vordergrund hebt sich die große Bronzefigur eines Brunnens wie in stummer, verzweifeller Klage empor. Von dem ruhig eindringliches Leben aus, dessen volle sonderbare Technik, die Georgi bevorzugt,
dem Bilde geht ein Wirkung nur durch die
gestört wird. Die in