Groshandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenhlätzen für die Woche vom 26. Februar bis 3. März 1906 ne bst entsprechen den Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kalserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.) Woche Da⸗ 26.2. gegen bis 3. 13 0r*⸗ 19066 woche Berlin. ; 12 g das 1. 161,80 163, 25 6. . ö . ,: ä ,, ,, ö Ib6 g daz 1. 165555 166, 7 Mann heim. 6. ö hulgarischer, mittel. 17353 173. . ö a ge, n, den, wett, , . deser, paß e, we, nber sörer, mittaci . , . 6 badische, Pfälzer, mittel.... ... 1173,13 173, nit,, 1, H., Wien. d 2 8. 125,14 125, 10 . 1 69. a J , mngatisch J 14113 . Hie, free ,,, 68 . als ungar sc; , , s R J 115.35 11412 HJ /// / / H R . 1326 1102 vagen, 71 big 72 kg bas hM ...... ... 1 . Wehen. Uta. H bis Ss kgs das H7?;?? . i 5 ss ' Riga. R 12420 122,52 ke, bi s nt d n:, ,: :::: öh wis Rog Paris. 12706 18830 — 3 lieferbare Ware des laufenden Monate . Hö, ig 154 36 nin, 138, 1 1381s Varna K n , 3 3. 140,16 140, 19 e n . 6 5 Weizen Dbeffg J . 14158, 30 . k 149 91 153 6 Wala Walla ...... 147,83 149,54 J . — 148,32 t erdam. R Asow⸗ . . ö 6 68416 Wagen. 7 etersburger ? 146 563 ia 8 364. . 144. 10 147 50 * ; i, . ö ele r hills Winterc ⸗·-·- , i i. imm ö 144,38 144 45 ; 4, n ; Weizen . . (Mark Lane) ö 141,65 141, 65 Weizen englisches Getreide, 134,75 135,61 Mittelpreis aus 196 Marktorten 1537,41 137,48 if. ö averages) 141,02 142,97 eiche 3 -. . 163 25 15333) roter Winter.... V J Wei Manitoba... 1 . eizen J Za Plata... ... . , Kurrachec—c. . ., . 6 , ,, 142 0 145, 1 re, englisch weißer, neus c.. 16, Ig, erfte, Futter, amerikn... . mein de, il, ö 127,52 Mai 12479 z i 6 166, i einen, dieferunggware 1 . . . 6 Mai , . . 2 Neu Jork. 7 138.72 Ren, r Winter Nr.,, , zen dieferungg ware Di. . . . Maig September.. , . ö. Mgt̊rĩ I Heen Buenos Aires. un eh ino Mal Durchschnitts ware d oo S9 9. Bemerkungen. ö 1 Im ũ izennotiz an der Londoner Pro i ö Kö . fi ö für die gug den Umsätzen hs artfoest n e fen tell Hur n lebe fir J 1g Seco, Safer = 312. Gerste — 400 Pfund engl, ange ht. U Fashel Weener s. 1Hushe Mais — 5s Pfund englisch 6 . 8 eie, sihn Roggen = lbs. Weinen= neo , ährung sind die ich ö y n , . e ,, Ee ele JJ zden Und ran fü, . London, für Chicago und Lu g und Liverpool die Kurse auf ; 10m. auf! Mork die urse auf Neu Jork, für Odessa und Riga die Petersbur 3 . Antwerpen und Amsterzgm die Kurse . ö. ö Buenos Aires unter Berücksichtigung der
Deutscher Reichstag. 58. Sitzung vom 6. März 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau)
Tagegordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes wegen Aenderung einiger Vor schriften des Reichs⸗ stempelgesetzes, zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗ etats für das Rechnungsjahr 1906 Spezialetats: Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung, Reichsdruckerei, Reichs⸗ eisenbahnen, Reichseisenhahnamt, Allgemeiner Pensionsfonds, Reichsinvalidenfonds und Reichsschatzamt), ferner zweite Be⸗ ratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entlastung des Reichsinvglidenfonds und erste Beratung des Ent— wurfs eines fünften Nachtrags zum Reichshaushalts⸗ etat (188 700 S Zugang zum Allerhöchsten Dispositionsfonds).
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Sten gel:
Meine Herren! Unter dem 24. März 1904 wurde dem Reichstage ein Gesetzentwurf wegen Aenderung des Reichsstempelabgabengesetzes in Vorlage gebracht, welcher den Zweck verfolgte, einige Mängel der bestehenden Stempelgesetzgebung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch für den Umsatz in Reichs- und in Staatsanleihen gewisse Er—= leichterungen zu gewähren. Der Reichstag hat in erster Beratung beschlossen, diese Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen, und diese hat denn auch die Vorlage alsbald in Beratung gezogen, und ich kann aus den damaligen Beratungen hervorheben, daß die Kommission wenigstens im allgemeinen sich zu den Vorschlägen in jener Nobelle nicht unfreundlich gestellt hat. Einige Vorschläge wurden allerdings beanstandet, während in anderer Beziehung eine weitere Ergänzung und Umgestaltung der Vorlage gewünscht worden war. In allen diesen Punkten, die damals in der Kommission des Reichstags an geregt waren, hat der jetzige Entwurf jenen Auffaffungen Rechnung zu tragen gesucht.
Es hätte sich ja vor allem fragen können, ob die Vorlage, die sich aus zufälligen Gründen einige Monate ver—⸗ zögert hat, nicht bei der gegenwärtigen Arbeitsbelastung und — ich kann wohl sagen: auch überlastung — des Reichstags nicht noch hätte,. zurückgelegt werden sollen. Allein dem stand die Erwägung entgegen, daß gerade gegenwärtig einzelne der Neuerungen, die den Gegenstand der Vorlage bilden, bereits in der augenblicklich tagenden Steuerkommission in Anregung gebracht worden sind, sodaß wir hoffen dürfen, daß die Einbringung der Vorlage zu einer Abkürzung der ohnehin recht schwierigen und langwierigen Beratungen über die Reichsfinanzborlage in der Steuerkommission beizutragen geeignet sein werde. Es kam dabei noch ferner in Betracht, daß unter den vorgeschlagenen Aenderungen der bestehenden Gesetz= gebung sich auch ein Vorschlag befindet, der die Einführung der völligen Steuerbefreiung für die Umsätze in unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten betrifft — eine Maßnahme, deren Aufschub nach unserem Dafürhalten mißlich wäre, zumal sie auch in einem gewissen Zusammenhange mit der den Reichstag ohnehin beschäftigenden großen Reichsfinanzreformvorlage steht.
Da ich, meine Herren, annehme, daß das Plenum des Reichstags die Vorlage demnächst an eine Kommisston, und zwar, wie ich vermuten darf, an die Steuerkommisston des Reichstags verweisen wird, so möchte ich heute auf eine nähere Begründung der Vorlage selbst nicht eingehen, sondern nur in Kürze erwähnen, was der Gesetzentwurf enthält und auch worin er sich von seinem Vorgänger im wesentlichen unterscheidet.
Vorweg möchte ich dabei bemerken, daß die Erleichterung, die in Art. 3 für den Arbitrageverkehr vorgesehen ist, dann die Festsetzung einer bestimmten Verjährungsfrist in Art. 7 des Gesetzentwurfs sowie die fast nur formellen Vorschriften in Art. 4 und 5 der Vorlage im wesentlichen dem früheren Gesetzentwurf von 1904 entsprechen.
Neu dagegen ist die in Art. I vorgeschlagene Heranziehung auch solcher Aktiengesellschaften zum Emissionsstempel, die von der Ausgabe von Aktienurkunden zunächst absehen. Neu sind ferner die in Art. 2 für die Besteuerung der Wertpapiere vorgeschlagenen Abstufungen zu 20 und zu 25 6 gegenüber der bisherigen Abstufung von 100 Es ist das eine Vorschrift, die bestimmt ist, gewisse Härten zu be⸗ seitigen, die sich bei der bisherigen Anwendung des Gesetzes ergeben haben, ohne doch die Höhe der Steuersätze irgendwie zu beeinflussen.
Ich kann noch beifügen, daß diese beiden Aenderungen sich auf Anregungen stützen, die seinerzeit bei der Beratung der früheren Vorlage in der Budgetkommission des Reichstags uns gegeben worden sind.
Ueber den früheren Gesetzentwurf von 1904 hinaus gehen dann die Vorschlaͤge in den Artikeln 3 und 4 der Vorlage, wonach die An⸗ schaffungsgeschäfte über Schuldverschreibungen des Reichs und der Bundesstaaten nur 10 vom Tausend zahlen und wonach, wie ich schon in meinen einleitenden Worten angedeutet habe, des weiteren unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten von, dem Anschaffungsstempel in der Folge ganz befreit sein sollen. Diese beiden Vorschläge haben, wie das bei früheren Anlässen auch schon hervorgehoben worden ist, ihren Grund in dem Bestreben, auch auf diesem Gebiete zur Hebung und zur Befesligung des Kurses unserer Reichs⸗ und Staatsanleihen
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h , für die Anschaffungegeschäfte über verzinsliche Reicht Staatsanleihen in der Vorlage vorgeschlagene erhebliche Er⸗ mpels von bisher fis auf künftig eo, also auf den bisherigen Steuersatzes, wurde für ausreichend e Folgezeit die nur vorübergehende Anlage solchen Werten J 6 zu ö wir uns auch der Hoffnung hingeben Derhalb meine bert n, ö der sich ohne weiteres infolge zu dürfen, daß der Einnahme 28 ; ] ö atzes für das einzelne Anschaffungs
dieser Ermäßigung des Steuersatz br, g, .
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in dem neuen Gesetzentwurfe die frühere Vorschrift, wonach
zur Hebung des Arbitrageverkehrs die Einzel versteuerung aus⸗ ländischer Wertpapiere durch Zahlung einer Abfindungssumme für den in den inländischen Verkehr gelangenden Teil der betreffenden ausländischen Emisstonen ersetzt werden soll. Die Vorschrift, um die es sich hier handelte, hatte teils in der Kommission des Reichstags, teils auch in den beteiligten Börsen⸗ und Bankierskreisen seinerzeit eine so lebhafte Anfechtung erfahren, daß die verbündeten Regierungen, wenn auch, was ich betonen will, nur ungern, sich entschlossen haben, diesen Vorschlag nicht wieder einzubringen. Etwas Neues vermochte man freilich nicht an die Stelle dieser seinerzeit beabsichtigt gewesenen Begünstigung des Arbitrageberkehrs zu setzen, und ich konstatiere hier⸗ mit, daß auch von den zahlreichen Gegnern des Abfindungsberfahrens in den Börsen⸗ und Bankierskreisen nicht einer in der Lage war, einen in der Tat annehmbaren Ersatzborschlag zu machen; der eln⸗= fachste Ersatzborschlag wäre natürlich der, diese ausländischen Wertpapiere vom Stempel überhaupt freizulassen. Aber ein solcher Vorschlag würde nach unserem Dafürhalten doch nicht als akzeptabel erachtet werden können.
Zum Schluß, meine Herren, möchte ich mir dann noch einige weitere Bemerkungen gestatten. Es ist wider unser Erwarten der Entwurf, der sich doch allen in bezug auf die Vorlage von 1904 geäußerten Wünschen und Anregungen tunlichst anzupassen sucht, alsbald nach seinem Erscheinen in der Presse auf das lebhafteste angegriffen worden, und zwar sowohl von rechts als auch von links. In einem konservativen Blatte wurde es geradezu als unbegreiflich erachtet, wie man, zumal bei der gegenwärtigen Finanzmisere im Reiche, dazu habe kommen können, Vorschläge bel dem Reichstage einzu⸗ bringen, durch welche die Börsensteuer herabgesetzt werde. Bei nãherer Prüfung und Durchsicht der Vorlage und ihrer Begründung, meine Herren, werden Sie sich jedoch wohl schon überzeugt haben, daß danach von einer eigentlichen Begünstigung des Börsenverkehrs durch diesen Gesetzentwurf kaum ernstlich die Rede sein kann. (Sehr richtig! links.) Die wenigen Begünstigungen in der Besteuerung der Umsätze in Reichs, und Staatsanleihen beruhen auf ganz anderen Erwägungen als auf der Absicht einer Verminderung der Steuerlast der Börse. Sie beruhen darauf, daß es sich, wie ich auch schon ausgeführt habe, dringend empfiehlt, für eine Hebung und Befestigung des Kurses der Reichs und Staatsanleihen auf diesem Wege mit Sorge zu tragen. Sle beruhen also auf Gründen rein finanzwirtschaftlicher Natur.
Umgekehrt ist dann von der Fachpresse auch Klage darüber erhoben worden, daß die Vorlage der Börse so gut wie gar nichts biete. Ein solcher Angriff, meine Herren, würde als berechtigt nur anzuerkennen sein, wenn es überhaupt die Aufgabe und die Absicht dieser Gesetzgebung gewesen wäre, den Börsenverkehr besonders zu fördern. Aber, meine Herren, der Zweck der Förderung des Börsenverkehrs liegt auf einem ganz andern Geblet, nicht auf dem Gebiet der Steuergesetzgebung, und wenn ein Börsenberlcht— erstatter sich sogar zu der Behauptung verstiegen hat, daß die ; Novelle die moralischen Defekte des bestehenden Gesetzes unberührt lasse, so, glaube ich, verwechselt er bel seiner Kritik, die ich übrigens mir nicht im entferntesten aneignen möchte, wahrscheinlicherweise das Stempelgesetz mit dem Börsengesetz. Unserer Stempelgesetzgebung sind schon alle möglichen Vorwürfe gemacht worden; es sind ihr schon Fiskalität und Rigorosität und noch verschiedene andere schlechte Eigenschaften nachgesagt worden. Aber, melne Herren, soweit ich mich entsinne, ist der Vorwurf, daß die Gesetzgebung eine unmoralische sei, der Börsensteuergesetzgebung bisher noch von keiner Seite gemacht worden. ö Ich glaube, meine Herren, aus dem Umstande, daß die Vor⸗ lage aus zwei entgegengesetzten Lagern angefochten und bekämpft worden ist, vielleicht den Schluß ziehen zu dürfen, daß sie sich in ihren Vorschlägen in der richtigen Mitte hält. Von einschneidender Bedeutung nach der einen oder anderen Seite sind die Vorschläge, die Sie in der Vorlage finden werden, keinesfalls. Der Regierungtz⸗ entwurf hält sich vielmehr der gegenwärtigen Zeitlage entsprechend in bescheldenen Grenzen. Er bietet aber immerhin einige nach Ansicht der verbündeten Regierungen recht zweckmäßlge fachliche Neuerungen, und ich möchte mich deshalb auch der Hoff nung hingeben und meine Ausführungen mit dem Wunsche schließen, daß auch Sie, meine Herren, bei näherer Prüfung der Vorlage und ihrer Begründung zu der gleichen Auffassung gelangen werden.
Abg. Dr. Bachem (Zentr): Obwohl vo ĩ Reich! e zum 16 . 6 i m mie fen en .. missionsheratung passieren können. Sie enthält auch so viel technische Einzelheiten, daß eine gründliche Prüfung stattfinben muß. Ich beantrage, die Vorlage an die Steuerkommisston zu überweisen.
Abg. Gamp hp): Ich hatte persönlich geglaubt, es würde möglich sein, die Vorlage auch im Plenum zu erledigen, will aber dem Antrgge Bachem nicht widersprechen. Die Steuerkommisston hat sich ja freilich bei der Tabaksteuer schon als eine Rommisston är Ver= minderung der Steuern erwiesen, und auch die Vorlage bringt eine ganz erhebliche Ermäßigung des Stempels für Anschaffungsgeschafte von Staatspapieren. Einer Ermäßlgung der Börsensteuer, die fich im gehen und ganzen bewährt hat, können wir nicht das Wort reden.
; g. MülLler⸗Sag an (fr. Volksp.) : Die Angelegenheit ist ja schon sehr gründlich durchberaten worden. Die Steuerkommisston ist auch ganz besonders überlastet, namentlich seitdem sie selbständig auf die Steuersuche gegangen ist. Es ist sicher erwünscht, ihr eine weitere Ausdehnung dieser ihrer Tätigkeit vorzuenthalten. Wir bitten den Abg. Bachem, seinen Vorschlag zurückzuziehen, der leicht die Ver⸗ abschiedung der Vorlage unmöglich machen möchte,
Abg. Rettich (d. kons): Wir stehen auf dem entgegengesetzten Standpunkte. Wie im vorigen Jahre sind wir für Ueberweisung der Vorlage an eine Kommisston; auf eine fachliche Erörterung in erster
Lesung wollen wir nicht eingehen.
g. Mom m sen (fr. Vgg): Sie wollen mir, als dem einzigen Sachberständigen des Hauses, einige Bemerkungen ju dem Entwurfe gestatten. Wie die Dinge zur Zeit liegen, ist im Reichstage eine wirkliche Börsenreform, wie wir sse für notwendig halten im Interesfe unserer Stellung zu der internationalen Handelgwelt wie der Reichsfinanzen, nicht durchzusetzen. Die Beratungen von 1964 im Reichstage und in Sachverständigenkreisen haben, was die jetzige Vor⸗ lage betrifft, auf die Regierung ganz erheblichen Eindruck . Der Stempel auf. Kaufgeschäfte für Staatspaptere soll ermäßigt werden. Dag Richtigste wäre, ihn überhaupt nicht zu erheben, wie ja auch auf diese Papiere kein Effeltenstempel erhoben wird. Es werden auch einige weitere Ermäßigungen im Interesse des Arbitrageverkehrs vor⸗ Enommen. Das einzige Nene, was die Vorlage bringt, ist die Besteuerung für Aktiengesellschaften die keine Aktien ausgegeben haben; das entspricht einem Wunsche der Steuerkommission. Dem Zweck des Gesetzes widerspricht aber diese Vorschrift aufs aller entschiedenste; denn der Effeltenstempel ist doch ein Urkundenstempel und soll Gz bleiben, hier wird aber ein Stempel vorgeschrieben auf nicht. vorhandene Urkunden. Die Cinnahme daraus wird nach Vor⸗
schrit des Gesetzes ja doch nur ein Jahr früher fällig, als fie sonst
erhoben werden würde. Es wird dam aber ein ga gedanke in das bestehende Gesetz hineingetragen, 4 ke e,