1906 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Der Finanzminister, der Minister des Innern und der Justizminister haben in einer an die Regierungs⸗ präsidenten, in deren Bezirken sich Strafanstalten oder Gefängnisse befinden, an den Polizeipräsidenten in Berlin, die Oberstaatsanwälte bei den Oberlandesgerichten und den Aberstagtganwalt bei dem Kammergericht gerichteten gemein⸗ schaftlichen Verfügung, betreffend die nen f mn von Fefangenenarbeilsbelohnungen mit Rücksicht auf Schadensersatzansprüche der Gefängnisverwaltung, unter Bezugnahme auf den 58 21 der vom Bundesrat beschlossenen Grundsätze über den Vollzug gerichtlich erkannter ö vom 6. November 1897 folgende allgemeine Bestimmungen darüber erlassen, unter welchen Vor⸗ aussetzungen gutgeschriebene oder gutzuschreibende Arbeits⸗ belohnungen mit Rüͤcksicht auf etwaige, mit der Untersuchungs⸗ oder Strafhaft im Zusammenhange stehende Schadengersatz⸗ ö 6 en . . J sind:

esenige Arbeitsbelohnung des Gefangenen, welche ih l ju der seine Ersatzpflicht begründenden . r r .

muß in jedem Falle bis zur Höhe dez i e, . zur Höhe dez angerichteten Schadens ein

2) Reicht die bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebene Arbeits- belohnung zur vollen Deckung des Schadens ö so ist hierzu auch die später dem Gefangenen zuteil werdende Gutschrift zu ver wenden. irn. kann jedoch mit Genehmigung der Aufsichtabehörde bei guter Führung des Gefangenen oder im i f der Fürsorge für ihn nach Entlaffung aus der Strafhaft Abstand genommen werden, Entsprechende Anträge sind rechtzeitig, möglichst drei Wochen vor Ablauf der Strafseit, von den Strafanstalts⸗ und Gefängnis— orstehern unter Vorlage einen Gutachtens der Konferenz der

Oberbeamten, wo eine solche stattfindet bei der Auffichtsbehörde zu stellen.

Erweist sich vor der Entlassung det Gefangenen aug der Anstalt die Verwendung eines Teils der Gutschrift zur Unterstützung not leidender Angehöriger des Gefangenen, zu deren Unterhalt er ver pflichtet ist, oder zur Beschaffung von ö Büchern, Schreibmaterialien, Handwerkszeug und Materlallen zur Sonntags heschästigung als wünschengwerf und mit Rücksicht auf die Höhe der Guischrift als angängig, so sind die betreffenden Anträge alsbald nach Eintritt des Bedürfniffes von den Vorstehern der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Bei guter Führung des Gefangenen kann denselben ent sprochen werden.

3) Von der Abführung der einbehaltenen Gutschrift zu denjenigen Einnahmefondg, bei welchen der Schadensersatz zu bereinnahmen sein würde, ist abjusehen, da dem 2 ein Rechtsanspruch auf die Gutschrift nicht zusteht. Der einbehaltene Betrag verbleibt dem Arbęitsbetriebe, während der Schadentersatzanspruch, falls sonstige Deckungsmittel nicht vorhanden sind, niedergeschlagen wird.

I Aufsichtsbehörde im Sinne dieses Grlasses sind für die Justiz gefängnisse die Oberstaatsanwälte.

Im Verkehr zwischen Preußen und Frankreich findet die Auslieferung f Grund der Gegenseitigkeit auch wegen solcher Handlungen statt, die nach dem Rechte beider Teile als vorsätzliche Körperverletzung strafbar sind, sofern Tatumstände vorliegen, die nach dem Rechte des einen oder des anderen Teils die Strafbarkeit erhöhen.

Die Sonnabendempfänge bei der Qberhofmeisterin Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Gräfin von Brock⸗ dorff, fallen von jetzt ab aus.

Der Kaiserlich japanische ore n. Katsunosuke Inouys und dessen Gemahlin werden, wie aus der bereits veröffentlichten Hofansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am Donners⸗ tag, den 15, und Freitag, den 16. März d. J., Abends von 3 Uhr ab stattfinden. Der Anzug ist: für die Damen in ausgeschnittenen Kleidern, für die Herren vom Militär in kleiner Uniform (GesellschaftsanzugJ, für die Herren vom Zivil in Frack mit Ordensband über der Weste.

Laut Meldung des W. T. B. ist der Ab lösungs⸗ transport für S. M. S. „Falke“ mit dem Dampfer „Syria“ vorgestern in Colon eingetroffen, wo der Besatzungs⸗ wechsel stattfindet. ĩ

S. M. Tpbte. ‚Taku“ und „S. 90“ find vorgestern in Tsingtau eingetroffen.

Der Dampfer „Borussia“ mit dem heimkehrenden Kiantschou⸗Ablöfungstransport hat am 7. März Tfingtau verlassen. Dem Transport sind angeschlossen: Haupt⸗ mann von Restorff, Oberleutnants Step puhn, 1den⸗ burg, Leutnant Rogalla von Bieberstein vom 3. See⸗ batalllon, Leutnant von Ziegner von der Marinefeldbatterie, Oberleutnant zur See Meyer (Dietrich) von der Matrosen⸗ artillerieabteilung Kiautschou, Hauptmann Mueller, bisher Platzmajor von Tsingtau, Feuerwerkslapitänleutngnt Palm, Marinestabsärzte Dr. Richker, Dr. Krobbe, Marinegher⸗ affistenzarzt Dr. Wiens, Marinezahlmeister Schloesser, Bberveterlnär Hellmuth, ferner Hauptmann von Ponget von der ostasiallschen Besatzungsbrigade und die Bautechniker Baars und Becks.

Sessen.

In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer erklärte

der Minister Braun in Beantwortung mehrerer An ragen die Fortführung der Sozialref erm fuͤr eine sittliche flicht des heutigen Kulturstaats, einerlei, ob man Dank dafür ernte oder nicht, und führte dann nach dem Bericht des, W. T. B.“ aus: Die von der Regierung getroffenen Maßnahmen zur Aus, führung des Kindeischutzgestzes hätten sich bestens bewährt und seien von gutem rfolg begleitet gewesen. Das Ge— setz, betreffend den Schutz der Bauhandwerker, habe noch nicht vorgelegt werden können, weil die Entscheidung der Frage durch daz Reichsgesetz abgewartet werden müsse. Die e. des Heim⸗ arbeiterweseng sei in ganz eminentem Sinne eine Wohnungsfrage. Bel der notwendigen Kontrolle müßten die Wohnungẽsinspektoren von den Bürgermeistern unterstützt werden. Verhandlungen über Zentra lisierung des Arbeits nachwelses seien eingeleitet . Der Frage Der Neneinteilung der Kreise werde bei Gelegenheit der Revision der Verwal kungsgesetze näher getreten werden. Arbeitgtammern müsse vom Reiche ausgehen.

Deutsche Kolonien. Nach einer amtlichen Meldung ist, wie ‚W. T. B.“ be⸗ richtet, der Vizewachtmeister der ern . . ellen 1830 zu Moroschin, früher im 2. Thüringischen Feldartillerieregiment Nr. 55, bei Umeis gefallen . .

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Handelsvertrag zwischen Oesterreich⸗ Ungarn

und der Schweiz ist, nach einer Depesche des W. T. B.“, gestern unterzeichnet worden.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Bergtung der Wahlreform vorlage fort. Nach dem Bericht des W. T. B. trat Tit ano (Italiener) für e n des nationalen Besitzstandes und Schutz der Minori⸗ täten ein. erzaguassi erkannte die Einführung des gleichen gehelmen Wahlrechts als den modernen politischen Freiheits- ideen entsprechend und gerecht an. Sylva Tgrouca er- klärte, die Wahlreformwvorlage der Regierung entspreche weder dem von der . proklamierten Grundsatze der Ge rechtigkeit, noch der historischen Entwicklung und werde auch

nicht die om Ministerpräsidenten erhoffte Wirkung haben, weil diese

nur auf der Grundlage nationaler Verständigung zu erreichen sei. Der Redner trat für eine Verfassungsänderung im Sinne der Ent lastung des Reichsrats und der Grweiterung der Kompetenz der Landtage ein. Adler erklärte, die . begrüßten die Vorlage tropz der ihr anhaftenden Mängel aufrichtig, und betonte dem Vorredner gegenüber, die Regierung habe die Vor lage nicht so sehr unter dem Druck der Sogialvemgkratie eingebracht, als weil sie an den stagtlichen Einrichtungen Oester= reichs verzwelfeln müßte, Die Soglaldemokraten hielten an ihrer Nationalität fest und hätten großes Interese an der Entwicklung des Staats. Der Graf Sternberg polemisierte unter heftigsten Aug fällen gegen die Regierung und trat für eine radikale Verfassungs—⸗ reform im Sinne der Anregungen des Grafen Dzieduszyckt ein. Onieul betonte, daß das einzig richtige Prinzip für die Wahlreform die Herstellung des Gleichgewichts zwischen slapischen und nicht⸗ slapischen Mandaten sein würde.

Die Verhandlung wurde dann abgebrochen und die nächste Sitzung auf Dienstag anberaumt.

Rußland.

Der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge sollen in Zukunft den Privateisenbahngesellschaften keine Garantien mehr bewilligt werden. ;

Die vollständigen Wahllisten von Moskau sind gestern unter . nach der Staatsbank geschickt worden, wo sie, um einem Diebstahl vorzubeugen, aufbewahrt werden.

Eine gemischte Kommission hat, wie die genannte Tele⸗ i. entur meldet, beschlossen, einem Privatunternehmer

as Recht einzuräumen, ergänzende Vorarbeiten für das

Projekt einer Verbindung zwischen dem Schwarzen Meer und der Ostsee durch einen irekten Kanal vorzunehmen. Nach Beendigung dieser Vor⸗ arbeiten wird der Unternehmer den Vorzug vor seinen Mitbewerbern erhalten, wenn er dieseiben Be⸗ dingungen wie diese stellt. Diese Vorarheiten werden durch russische Ingenieure unter Aufsicht der Regierung vor⸗ genommen werden. Sollte der Unternehmer die Konzession nicht erhalten, so soll ihm aus dem Staatsschatze die Summe von 200 000 Rbl. gegen Abtretung der bei diesen Vorarbeiten erzielten Ergebnisse gezahlt werden. Der Amerikaner Jackson hat sich bereit erklärt, unter diesen Bedingungen die Vorarbeiten zu übernehmen.

Italien.

Die Deputiertenkammer nahm in ihrer gestrigen

Sitzung die Beratung über die Erklärung der Regie— rung wieder auf. ie daß W. T. B.“ berichtet, sprachen sich Monti⸗

Gugarnieri, Gallini, Cavagnari gegen die Regierung aus. . eletto hob hervor, man müsse erst das Ministerium bei selnen

erken sehen. Pozzato äußerte sich in lobendem Sinne über Sonnino wegen der von ihm angekündigten Reformen. Canetta und Abignente sprachen gleichfalls zu Gunsten der Regierung.

Spanien.

Die in der vorgestrigen Komiteesitzung der Marokko⸗ Konferenz von dem deutschen Delegierten von Radowitz abgegebene Erklärung über die Polizeifrage hat nach einer Depesche des „W. T. B.“ folgenden Wortlaut:

Wir stimmen den in der setzten Komiteesitzung vorgetragenen Ansichten bei, welche die Notwendigkeit dartun, in Marokko eine unter der soupberänen Gewalt Seiner Scherifischen Majestät stehende Polizei zu schaffen. Wir würdigen die Gründe, die dafür sprechen, zu einer wirksamen Beteiligung an ihrer Organisation auf französische und spanische Offiziere zurücklugreifen, aber wir können nicht, jugeben, daß eine solche Mitarbelt auf diese beiden Länder beschränkt wird ohne sonstige internationale Kontrolle oder Sicherheit der Ueber— wachung. Es ist klar, daß in einem Lande von dem Kulturstand Margkko die Ausübung der einzig wirklichen, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der öffentlichen Sicherhelt fähigen Gewalt als ausschließlich's Vorrecht den beiden Mächten eine Ausnahmestellung

eben würde, die auf dem Gebiet der matertellen Interessen sich , e. machen und dem Grundsatz der wirtschaftlichen Freiheit für

alle Eintrag tun könnte. Es wäre in der Tat vorauszusehen, daß

Marokko in eine Abhängigkeit von diesen beiden Stagten eraten und damit eine für die andern Länder unannehm. are Ungleichheit der Lage geschaffen würde, Guropas

Inkeressen in Marokko erfordern stärkere Garantien. Diese gemein samen Interessen durch gemeinsames Vorgehen schützen und entwickeln, das ist der mit Erfolg bei anderen internatignalen Verhältnissen an⸗ gewandte Grundsatz. Es genügt, an die in Mazedonien und in China durch gemeinsame Tätigkeit der Mächte erzielten Ergebnisse zu er⸗ innern. Wir for Polizei eine ausländische , , die allen interessierten Ländern die Gleichheit der wirtschaftlichen ehandlung und die Politik der offenen Tür sichert; wir werden jeden in diesem Sinn gemachten Vorschlag prüfen mit dem lebhaften Wunsche, die Konferenz in dleser wichtigen Angelegenheit zu einer Verständigung gelangen zu sehen.“ In der vorangegangenen Plenarsitzung erklärte der zweite deutsche Delegierte Graf von Tattenbach zu dem die

Münzreform betreffenden Artikel VIII des Bankentwurfs: J

Der Umlauf der spanlschen Münzen in Marokko sei eine Tatsache, während ihre fores lihératrics in bestehenden Vertragen wie auch in dem deuisch⸗marokkanischen Handelsvertrag anerkannt sei. Die Re= daktionskommission werde gewiß eine Formel zu finden vermögen, die dieser Tatsache ebenso wie den Bedürfnissen der marokkanischen Münz⸗ reform in billiger Art gerecht würde. ;

Für die Regelung der Gerichtsbarkeit hat man sich prinzlpiell dahin geeinigt, daß in erster Instanz in allen Pro—

Die Einführung von

essen gegen x ; ie ich Rechtsprechung in Tanger einzutreten, in zweiter Instanz das Lausanner Gericht zu entscheiden habe.

fordern also bei der Schaffung der marokkanischen

orst von Parpart,

stattgefunden. Die Aufständischen haben 600 während die Verluste ft , al , Truppen au

die Bank eine noch näher zu bestimmende kon⸗ Hier g

über ein 3 e Pet

X A ien. 4 Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureau 2 Manila hat in der Nähe der Bucht von Tolon ein Gefecht

n der ani Truppen zwischen Aufständischen und ann gr kg (gen, ven,

15 Mann tot, 1 Offizier und 3 Mann verwundet, belaufen., Bei einer teh fh am Gefecht beteiligten. Mariners; wurden 32 e der Inde! Bon der Polizeitruppe si

3 Mann getötet und 14 verwundet worden.

Parlamentarische Nachrichten. 8

Die Schlußherichte über die vorgestrige und die Sitzung des ö der Bericht über die gestrige , des Herrenhauses uͤnd der Schlußbericht üher die 3 9. 86 des Hauses der Abgeordneten befinden sich der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.

; ; r W Die heutige 62) Sitzung des Reichstags, welch der Staatssekretär . e e Kraetke un . Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von beiwohnten, eröffnete der er er Graf. von alg,. mit folgender Ansprache, die das Haus stehend anhötte⸗ ern⸗ Meine Herren!, Der Reichstag hat , ne, 3. schm 4E Uhr starb zu enn, ̃ 9 lonstitiie gh dez c li

n allen Legislatu⸗ 31

. Rey erung periode ah ununterbrochen für den vierten Wahlkreis fe, n, d

en in Mi ,,

licher Pflichttrene und. Selbstlosgkelt wibancte er sich ür letzten Augenblick selbst bei ö Cie le. ken bl nh des Reiches Wohl und Gedeihen. Sein Andenken wird be unh hohen Ghren bleiben. Meine Herren, Sie haben sich zu Chren Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich konstattere die? Das Haus setzte sodann die zweite Beratung des .

haushaltsetats für 1906 mit dem Etat der 5

druckerei“ fort. loft Abg. Fischer Berlin (Soz): Die Reichsregierung h, theoretisch für Arbeiterschutz und Soztalrefarm zu wirhg. h. setzt sich mit diesen Erklärungen dort, wo sie selbst ald iin Peril auftritt, in' schroffen Widersprüch. Da sst, wie ich ö ei der Beratung des Etats des Reichtamts des Innern ye führte, auch bel der Reichsdruckerei der Fall. Der Leiter m hat berboten, den zwischen den Arbeltgebern und den Huch hn , vereinbarten Tarif anzuerkennen, In der „Post, hat st offiziöse Stimme dahin erklärt, der Direktor könne diese x erkennung icht geben, die Verwaltung gewähre aber die 5 Tarifs. g ist es wohl kein Wunder, daß der Arbeite rausschu h. Mandat niedergelegt hat. Jahr für Jahr ersehen wir aus den an richten der Gewerbeln spektoren, welche Fortschritte die Vereinbarung Tarifen in den verschledenen Erwerbtzweigen gemacht hat, und ger hier wird der von der gesamten Unternehmerschaft mit der Arbel schaft vereinbarte Tarif nicht anerkannt. Wo bleibt da orte Geist und wo bleib, das berühmte Wort des Ralf autz den Februgrerlassen, daß die Staata, und Reichs betriebe Muf anstalten fein sollen? Es ist auch nicht die ganze Wahrheit, die Reicht druckerei den Arbeitern mindestend die Beding

J

gewährt, die der Tarif vorschreibt. Die Arbeitszeit willkürlich um eine Vierlelstunde verlängert; worden. ist geschehen, nachdem ein neuer Meister sein Amt ange

hatte; es ift dadurch eine Verlängerung der Arbeitszeit um 9 jährlich bewirlt worden, während die gewährten Ferten nur 6 umfafsen. Das Lohnreglement steht auch nur äußerlich mit den stimmungen des Tarifvertrages in Uebereinstimmung; die Hilftan stehen wefentlich schlechter, und die Möglichkeit des Aůfricken Gehilfenstellen ist ihnen sehr erschwert. Eine mn, . e

Reichtztage gebührend kritisiert worden. . weigerte sich die Leitung der Reichsdru tun, was in Berlin und anderswo alle anständigen Drucker nämlich den zweiten Osterfelertag zu bezahlen; erst als dat eintrat, wurde die Beiahlung verfügt. Darüber waren 1 verflossen, und nun kommt das Charalteristische: ttl lar den dieser Anweisung folgenden Lohnzahlungstermin w Betreffenden entlassen. Etz waren darunter Leute, . 8 Jabre im Betriebe zu vollster Zufriedenheit tätig gehn angeblich erfolgt? die Entigfsung wegen. Arbelttmange l auth man Gelegenheitsarbeiter einstellen mußte. Der Atrheller en, . trat mit dem Direktor in Verbindung, der aber erklärte je n n möchten sich doch nicht einbilden, ihm damit Schrauben 3. vi können; sz werde den Euntlassenen doch nicht nachlaufen. (hr. in später erklärt, zu ihrer Wiedereinstellung liege kein Anlaß vol. das, während noch neue Arbeitskräfte gesucht wurden.

(Schluß des Blattes.)

W In der heutigen (11) Sitzung des Hanh. Abgeordneten . nel ban h ge , wi, r, Abg. Dr. Kon Heydebrand und der Lasa (tons) 5 hen

zu folgender Bemerkung; Eg. wird? mir mltgeteilt, ane ; dic er, J

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d die ch seinen Kräften uh elt hat. gen

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ist, das wir tief b an nnn deg daz sich , . (Cebhafte Zustim

Darauf wird die zweite Beratung

. für d t jahr Fisenbahn as Etatsj nern de . kae verwaltung bei den da .

Aßg. Schmieding (ul) referiert het

86 ] lon m ffion sehslogenen Erörterungen uicht r. thelten

ahng der Gifenhahnbeamten und feiner Gl on d Vereint enthal nn der arburg uͤm ö . . yur Förderung