1906 / 60 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetkei ;

Meine Herren! Es ist beinahe selbstverständlich, daß bei jeder Umwandlung der Beamte, der vielleicht lange Jahre schan am Orte ist, es nicht angenehm empfindet, wenn er versetzt werden muß. Aber das kann doch für Sie nicht entscheidend sein. Ueberzeugung gekommen: es. ist notwendig, hier ein Postamt um⸗ zuwandeln. Rücksicht wird bet der Unterbringung der frei werdenden Postmeister auf deren Wünsche genommen, soweit die Verhältnisse das irgend gestatten.

Auch kann es doch nicht für Sie entscheidend sein, ob es sich um ein Zivil, oder Militärpostamt handelt, und in diesem Falle handelt es sich lediglich um ein Zivilpostamt. Wir sind ia doch gar nicht in der Lage, ohne weiteres die Zahl der Militärpostämter zu vermehren.

Abg. Mürlter⸗-Sa gan zieht seinen Antrag auf Kommissions— beratung zurück. ö. . .

Bei' den Ausgaben für die Oberassistenten und Assisten ten wünscht der

Abg. Bruhn (8. Rp), daß den Assistenten die Ablegung des Examen erleichtert werde,

; Ind befäirwortet den Wunsch der Oberpostassistenten, , . . u dürfen, wenn sie in den Kanjlei⸗ dienst übertreten. ö . ;

Bei den Ane gen cee d Vorsteher der Postämter dritter

ter) trä er

ö 6 . eg n, dem Staatssekretär den Wunsch der Poslbeamten vor, daß. den Beamten nach Ablegung der Sckretär⸗ prüfung der Titel Sekretär auch belaffen werde, wenn sie in Post⸗ anwãärterstellen . ö ,

den Ausgaben für die Unterbeamten in ge und 3g geh eren Stellen liegt eine Resolution Kopsch⸗ Müller-Sagan vor, die Bezüge der Unterbeamten in nicht gehobenen Stellen und im TLandbestelldienst zu erhöhen, und zwar für die ersteren Gehaltsbezüge von 1000 - 1600, fuͤr die letzteren ein Meistgehalt von 1100 S6 zu normieren. Die Resolution wird ohne Debatte angenommen..

Bel ben Betriebskosten, und zwar bei der Position von 13163 Millionen für Bau und Unterhaltung der Telegraphen⸗ linien, erklärt der

Unterstaatssekretär Sydow, daß der Fern sprechdienst in Char⸗ lottenburg! deimnaͤchst fo Verpölltoinmnzt werden wirb, daß die *, hobenen Klagen verstummen würden. Die Vermehrung der Verbindungen nach dem Often werde nicht versäumt werden. Für daz laufende Jahr sei eine direkte Verbindung Berlin —=Königs berg in, Aussicht . Im allgemeinen halten wir nicht, für wünschens wert. , Leitungen ö . 66 die,

0 ungen eingerichte werden; wo in 9 ö nn . 8 Haͤrten entstehen würden, sind wir zu

. 1 . 6. a gan; Ich gebe dem ö ern⸗

Abg. ;. darin bie Schwierigkeiten in der Hauptsache in, den e , ,. en . Gen, liegen; aber die Verbindung nach Königsberg ist 6 mangelhaft, daß alles geschehen muß, um die Ver⸗ mehruüng der direkten Leitungen zu beschleunigen.

An Vergütungen an auswärtige Post⸗- und Tele⸗ graphenb 6 sowie an Eisenbahn⸗, Schiffs= und Tele⸗ graphenunternehmungen und Beiträge zur Unterhaltung der internationalen Post⸗ und Telegraphenbureaus sind 20 lh 000 ausgeworfen, 5 Zl 000 ι mehr als im Vorjahre.

Ber Referent Abg. Patz ig macht darauf aufmerksam, daß diese Steigerung nur eine scheinbaͤre ist, da schon in den letzten Jahren wiederholt Ctatzüberschreitungen in annähernd derselben Höhe einge⸗ treten feien. Namentlich den internationalen Kabelunternehmungen müßten entsprechend der starken Vermehrung der unterseeischen Kabel höhere Vergütung gewährt werden, . der sibirischen Bahn für die Verbindungen nach Ostasien. ö

Der . . Ordinariums der Ausgabe wird ohne batte genehmigt. 6. Weg r erdinarlum erfordert in 69 ñ 14 965 575 M. Die Budgetkommission schlägt die unveränderte illi vor. ö . den g e e in dent chen Etat ist eine 5. Rate für Fern⸗ sprechzw ecke von 34 Millionen aus Anleihemitteln gefordert. Auch hier hat die Kommission die Bewilligung empfohlen. Ohne Debatte beschließt das Haus demgemãß. Unter den Einnahmen figuriert an erster Stelle der Posten von 508 Millionen Mark aus den Post⸗ und Tele— raphengebühren. Dazu liegen vor die von der Budget⸗ fern ffn vorgeschlagenen Resolutionen:

.) Portofrelheit für Paketsendungen bis ju 8 kg an und

datenstandes. 2) Weitgehende Erleichterung ö. . und Telephonbenußzung in den kleinen Hic fen im Interesse der ländlichen Bevölkerung, event. unter n een Repactlerung der Kesten zwischen Stadt und Land. p. Vorbereitung der Abschaffung des Bestellgeldes. . Herbeiführung einer Üntersuchung, ob und in welchem Umfangẽ die auf Verträgen beruhende Portofreiheit fürstlicher

ankt werden kann. ; ebene d, nen E iritt far zie Resolutton 3 dh

Abg. ]

nillchen einem Antrag des bessischen Landwirtschaftsrats . ö J, Landwirtschaftsrat entspreche. Die Kosten eines Ge= spräch in den ländlichen Fernsprechnetzen mit einer geringen Teil⸗ nehmer zahl feien dreimal sos hoch wie die für Ferngespräche in Stãdten oder folchen Fernsprechnetzen mit 500 bis 1006 Teilnehmern.

Staalssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Meine Herren! Der Unterstaatssekretär Sydow hat Ihnen ja berells in der Kommission vorgetragen, daß nach mancher Richtung hin Bedenken dieser Resolution entgegenstehen. Wir haben eben neue Bedenken gegen diese Bedenken gehört und die ganze Frage ist eine so schwierige und wichtige, daß sie eingehender Prüfung bedarf. Ich verspreche Ihnen aber, daß wir uns sehr eingehend und nach haltig damit beschästigen werden, ob und in welcher Weise die nach mancher Richtung hin wünschengwerten Erleichterungen stattfinden

können. (Bravo . , 4 Vp): Auf die agrarischen Schmerzen Ab A e ür elf 6 ic 3. eingehen, sondern nur konstatieren dag . Staatsekretãr weder mit noch meinem Kollegen Kaempf auf ih rege een, belt. die eventuelle Herabsetung der Weltportosatze

geantwortet hat. Staatssekretãr des Reichspostamts Kraetke: n erm Vorredner erwidern, daß es selbstver, . ö der deutschen Postverwaltung ist, nach Möglichkeit die Verkehrsberhältnisse mit dem Ausland zu verbessern. Es ist auch unsererseits für den Weltpostkongreß der Vor⸗ schlag gemacht worden, für Brlefe die Gewichtsstufe von 15 auf 20 g zu erhöhen, wa bereits eine wesentliche Verbilligung sein würde. Ob und inwiewelt aber die Verhältnisse gestatten, so welt zu gehen, wie der Herr Abg. Kaempf dergeschlagen hat, ist mir sehr zweifelhaft bei unseren gegenwärtigen Verhältnissen

und bei den Verhältniffen der sämtlichen anderen Staaten. Der Satz

Nun sind wir zu der

Positionen

machten, und

ist ja richtig, daß die Verbilligung und Erleichterung des Verkehr eine Vermehrung hervorruft. Aber ich habe schon mehrfach, auch in der Kommission, zum Ausdruck gebracht, daß es eine Täuschung wäre, anzunehmen, daß die Vermehrung nun auch sofort eine größere Einnahme und ein besseres finanzielles Resultat herbei⸗ führen werde. Es ist im Auslande sowohl wie bei uns immer fest⸗ gestellt worden, daß in demselben Maße, wie der Verkehr zunimmt, auch die Ausgaben wachsen. Ich habe bereits angeführt, daß es bei der Einführung des Pennvportos in England 17 Jahre gedauert hat, bis der Reinerlrag wieder der gleiche gewesen ist wie vor der Reform. Wir erkennen vollkommen an, daß eine Verbilligung des Verkehre, die auch wir erstreben, eine Vermehrung hervorruft, und daß das im ganzen unserem Nationalvermögen zugute kommt. Aber es ist eben eine Täuschung, wenn man annimmt, daß die Reineinnahmen dabei wachsen oder gleich bleiben.

Da ich gerade das Wort habe, möchte ich noch hinzufügen, daß die Berechnung nicht ganz zutrifft, die der Herr Abg. Kaempf gegeben hat. Bel Einführung des einfachen Portos von 10 J für Briefe und von 3 J für Postkarten nach dem Ausland würde ein Ausfall von 10 Millionen Mark eintreten. (Hört, hört! rechts)

Wenn uns die englische und die französische Postverwaltung be⸗ treffs ihres Vorgehens in kolonialer Beziehung hier vorgehalten werden, so möchte ich doch anführen, daß die deutsche Reichs postberwaltung die erste gewesen ist, die die gesamten internen deutschen Brieftaxen auf unsere sämtlichen Kolonien ausgedehnt hat, und daß Frankreich und England dies nur bezüglich der Briefe getan haben. Auch sonst sind dort übrigens darüber wollen sich die Herren nicht täuschen nicht solche Er⸗ leichterungen gewährt wie bei uns. In Frankreich werden z. B. für jede 15 g die Portosätze von 10 Centimes erhoben. Bei uns werden alle Briefe, die über 20 g bis zu 250 g schwer sind, für den doppelten Satz des einfachen Briefportos befördert. Ein solcher Brief von 260 g würde z. B. in Frankreich 1,40 M kosten, während bei uns dafür nur 20 3 erhoben werden. Also die Angabe, als wenn diese Staaten weiter vorgegangen wären als wir, trifft nicht zu.

Abg. Ledebour (Soz.) regt weitere Portoermäßigungen im Orts. und Nebenortsberkehr an. Gegenwärtig herrsche vollständige Systemlostgkeit auch bezüglich der Abgrenzung der Bezirke. In Berlin würde sich eine Milderung herbeiführen lafsen durch eine Er⸗ weiterung des Rachbarortsberkehrs auf den Bezirk des Berliner Eisen bahnvoroꝛtsherkehrs.

Abg. Dr. Müller Sagan: . die großen Städte zehren aus der Krippe des platten Landes in bezug auf unsere Verkehrs⸗ einrichtungen, sondern das platte Land wird auf- Kosten der großen Städte alimentiert. Wir haben deswegen ganz besondere Bedenken gegen die gerechtere Revartierung der Kosten jwischen Land und Stadt, wie es in der Resolution a. 2) heißt. Wenn ein Staats sekretär sich mit dem Gedanken trägt, auf den Verkehr Stempel⸗ steuern einzuführen, so wäre er auf einem Weltpostkongreß diejenige Perfon, die am wenigsten geeignet ist, für ein billigeres Weltpostporto einzutreten.

Damit schließt die Diskussion.

Die Cinnahmen aus den Porto⸗ und Telegraphengebühren werden genehmigt.

Die Abstimmung über die Resolution wird . der schwachen Besetzung des Hauses auf Antrag des Abg. Patzig ausgesetzt.

Ohne Debatte genehmigt das Haus auch den Rest der Ein⸗ nahmen. Die Einnahmen betragen im ganzen 544 315 000

Ueber die zum Postetat eingegangenen Petitionen wird nach den Vorschlägen der Budgeikommission beschlossen.

Schluß . 7 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Fortfetzung der Etatsberatung.)

Preuszischer Landtag. Herrenhaus. 8. Sitzung vom 9. März 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die einmalige Schlußberatung über den Gesetzentwurf, betreffend die Er⸗ hebung von Kirchensteuern in den Kirchengemeinden der evangelischen Kirchen der Konsistorialbezirke Cassel, Wiesbaden und Frankfurt a. M, in den Gesamtverbänden der evangelischen Kirche des Konsistorialbezirks Cassel sowie in der vereinigten evangelisch⸗lutherischen und evangelisch⸗reformierten Stadtsynode zu 3 a. M.

Berichterstatter Herr Dr. Loening beantragt die unveränderte Annahme des Entwurfs und weist darauf hin, daß durch dieses Gese die für die älteren Provinzen bestehenden Bestimmungen nun r fur die neueren preußlschen Landesteile gültig gemacht und daher eine einheitliche Regelung des Kirchensteuerwesens auf der Grundlage der Einkommensteuer herbeigeführt werden solle.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Den ausführlichen Darlegungen des Herrn Refe⸗ renten gegenüber darf ich mich auf wenige Worte beschränken.

Als ich im vorigen Jahre die Ehre hatte, dem hohen Hause die beiden Gesetzentwürfe zur Beratung vorzulegen, die bezweckten, für das Gebiet der epangelischen Landeskirche der älteren Provinzen und für die katholischen Kirchengemeinden der gesamten Monarchie en einheit⸗ liches Kirchensteuersystem einzuführen, erlaubte ich mir die Hoffnung auszusprechen, daß es gelingen werde, für die ebangelische Landeskirche der neuen Provinzen eine gleiche Regelung zur Durchführung zu bringen. Diese Hoffnung hat sich im vollen Maße erfüllt. Dank dem allseitigen Entgegenkommen der beteiligten Synodalkörperschaften und vermöge der eingehenden Auftlärungen, die mein Kommissar den letzteren ju geben in der Lage war, ist eine jum Teil sogar einmütige Zustimmung zu den Vorlagen der Königlichen Staatsregierung erfolgt.

Der Herr Referent hat die Bedeutung dieser Vorlagen hier schon dargelegt; ich darf noch hinzufügen, daß es sich dabel wesentlich um zwei Fragen handelte, die eine differentielle Behandlung notwendig zwar ohne Schaden für das Ganze, um den bisherigen Gepflogenheiten und Anschauungen der beteiligten Landeskirchen eine volle Berücksichtigung zuteil werden zu lassen. Es war dies die Steuerfrage der geistlichen und kirchlichen Beamten einerseits und andererseit die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfange neben der Cinkommensteuer die Realsteuer der kirchlichen Besteuerung zu Grunde zu legen sein würde. Der Herr Referent hat die Güte ge⸗ habt, die Gründe hervorzuheben, welche beweisen, daß in dieser Be⸗ zlehung eine grundsätzliche Abänderung des sonstigen allgemeinen Steuersystems, wie es für die ganze Monarchie in Ausicht genommen

worden ist, nicht herbeigeführt wird.

Ich kann unter diesen Umständen nur der Bitte des Herrn Re⸗ ferenten mich anschließen, daß das hohe Haus die Vorlagen in un veränderter Fassung annehmen möge.

Meine Herren, wenn dann für die ganze Monarchie ein einheit liches System der kirchlichen Besteuerung für die Kirchen beider Konfesstonen erreicht ist, so wird ebenso sehr dem Wohle des Vater⸗ landes wie dem konfessionellen Frieden gedient sein.

Hierauf wird der Gesetzentwurf ohne weitere Debatte an⸗ genommen.

Es folgt die einmalige Schlußberatung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den Kirchengemeinden und Gesamt⸗(arochial⸗ Verbänden der evangelisch⸗lutherischen Kirchen der Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein sowie in den Kirchen gemeinden der evangelisch⸗reformierten Kirche in der Provinz Hannover.

Berichterstatter Herr Dr. Lo ening Heantragtz, auch diesen Gesetzentwurf unverandert anzunehmen, Bei dem fetzigen Zustande stehe den Kirchenbehörden der Landesteile, die der Entwurf betrifft, kein Verwaltungszwang zur Seite; infolgedessen führe die Erhebung der Steuern zu den größten Schwierlgkeiten, und das Gerichts verfahren gestalte sich bel Kompetenzkonflikten zu einem höchst umständ⸗

lichen. Auch hier eine Vereinheitlichung zu schaffen, sei Zweck der Vorlage.

Das Haus nimmt ohne Debatte den Entwurf an.

Hierauf folgt die einmalige Schlußberatung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erhebung von Abgaben für kirchliche Bedürfnisse der Diözesen der katholischen Kirche in Preußen.

Berichterstatter Derr von Jerin⸗Gesess empfiehlt die un⸗ veränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wird ohne Debatte angenommen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission uͤber den Gesetzentwurf, betreffend An⸗ legung von Sparkassenbeständen in Inhaber⸗ papieren.

Herr Dr. von Dziem bowgki empfiehlt namens der für dlesen Gegenstand eingesetzten Kommission die Annahme des Entwurfs und berichtet: Bie Kommission hat einen besonderen Paragraphen eingefügt, wonach die öffentlichen Sparkassen die in ihrem Besttze befindlichen Inhaberpapiere im Falle einer besonderen Rotlage insoweit! veräußern können, als es zur Aufrecht⸗ erhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt notwendig ist. Der Obherpräsident, welchem von der erfolgten Veräußerung alsbald Mitteilung zu machen ist, hat darüber zu bestimmen, in welcher Weise der vorgeschriebene Besitzstand wieder herzustellen ist. Hierzu liegt

ein redaktioneller Antrag des Oberbürgermeisters Kirschner vor. Eine Beschränkung der Geschäfte der Sparkafsen ist nicht zu befürchten, dagegen wird ein erfreulicher Einfluß auf den Kurs der Staats papiere ausgeübt werden.

Graf von Mirbach begrüßt den Gesetzentwurf, dessen Rückwirkung auf den Kurs der Staatspapiere nur angenehm wirken könne. Die Höhe des Diskontsatzes der Reichsbank sei durch Schaffung eines ge⸗ nügenden Goldbestandes unserer Reichsbank zu beseitigen, und dazu sollten die Sparkassen durch ihren Einlagenzuwachs beitragen.

Oberbürgermeister Trenckm ann -⸗Mühlhausen: Der Gesetz⸗ entwurf ist namentlich auf die kleinen Sparkassen zugeschnitten, die den ländlichen Krediten und denen der kleinen Städte dienen. Ein Bedürfnis kann ich, und mit mir sämtliche Gegner des Entwurf, nicht anerkennen. Der Gedanke, ein solches Gesetz zu erlassen, ist geboren, als man in beiden Häusern des Landtages im Frühjahr 1904 die Frage an⸗ geschnitten hatle, wie der Kurs der Staäatspapiere etwas stabilee zu machen fei. Der Staat ist aber nicht berechtigt, die Gelder der ,, für seine Zwecke nutzbar zu machen. ö. welchen Kon⸗

equenzen würde einè solche Maßnahme führen? In Frankreich und England ist es etwas anderes, da es sich in diesen Landern weniger

um kommunale als um staailiche Sparkassen handelt. Tut man den

erften Schritt, so hat dieser Gedanke der Anlegung der privaten Gelder zu k keine Grenze mehr; hüten wir uns daher vor diesem ersten Schritt!

Herr von Rheden: Ich gehöre zu denen, die nur höchst ungern für dieses Gesetz stimmen werden. Das Streben, eine . ere . legung der Sparkassengelder zu erreichen, ist zu begrüßen, daher möge die Regierung den Sparkassen hierin zur Hand ö daß die Kassen namentlich in kriegerischen Zeiten zahlungs fähig bleiben.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich sollte meinen, daß der Herr Vorredner ganz zufrieden sein könnte, wenn ich nach dem Grundsatze handelte: qui tacet, consentire videtur. Ich will aber auch das eonsentire aus- drücklich bestätigen und erklären, daß wir die Sparkassen, welche die Amortisationskredite eingeführt haben, soweit als irgendmöglich be⸗ rücksichtigen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Beunruhigung im Lande aus der ganz verkehrten Auffassung entstanden ist, als ob die Sparkassen irgend eine Aenderung in der Anlegung ihrer vorhandenen Mittel vornehmen sollten. An den Anlagen, wie sie bisher gehandhabt worden sind, soll garnicht gerüttelt werden, sondern nur von dem künftigen Zuwachs soll ein be stimmter Teil in Inhaberpapieren und davon wieder ein Teil in Papieren des Deutschen Reiches und Preußens angelegt werden. Die Sparkassen bleiben also vollständig in der Lage, über diejenigen Ueber schüsse zu verfügen, über welche sie bisher verfügen konnten, und auch künftig können sie von dem Zuwachse drei Fünftel vollkommen so an⸗ legen wie sie wollen und nur zwei Fünftel müssen sie so anlegen, wie die Gesetzesvorlage es vorsieht, nämlich in Inhaberpapieren, und zwar einen Teil davon in solchen bestimmter Art.

Dann hat Herr von Rheden mit Recht darauf hingewiesen, daß es Pflicht des Staates sei, für den Ernst⸗ für den Kriegsfall EGin⸗ richtungen zu treffen, durch welche die Sparkassen in die Lage versetzt werden, ihre Anlagen zu lombardleren. Ich habe mich hierfür in der Kommission ausgelassen, kann dies jedoch im Plenum nicht wiederholen; aber ich bin gern bereit, Herrn von Rheden persönlich Auskunft zu erteilen.

Wenn ich dann noch mit einigen Worten auf die Ausführungen des Herrn Oberbürgermeisters Trenckmann zurückkommen darf, so hat er die Sache etwas überspannt, wenn er gemeint hat, die ganze Vor⸗ lage sel der erste Schritt, auch die Industrie und sonstige Betriebe zu zwingen, bestimmte Telle ihres Vermögens in Staatspapieren anzu⸗ legen. Er hat das Wort gebraucht: nimmt man einmal Geld von Privaten, so kennt man keine Grenzen. Es handelt sich hier nicht um Geld von Privaten, sondern um Organe des öffentlichen Recht, die auf Grund einer besonderen Gesetzgebung ins Leben getreten sind, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Mündelsicherheit genießen, (sehr richtig, die dauernd der Staatskontrolle unterliegen, die in der Tat ganz eigenartig gestaltet sind, die besondere Ver⸗ günstigungen haben. Die Gesetzesvorlage liegt in deren eigenstem dringendsten Interesse, und ich teile nicht die Befürchtungen, daß

hieraus eine weitgehende Konsequenz für die Privatgesellschasten ent- springen könnte. Aber ich mache durchauß kein Hehl daraus, daß ich