1907 / 11 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Rechnungsrevisor bei der Oberrechnungz⸗ kammer, Rechnungsrat Geo rg Werner den Charakter als Geheimer Rechnungsrat und

dem J a. D. Karl Plock in Berlin den Charakter als Baurat zu verleihen.

Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Am Schullehrerseminar zu Osterburg ist der bisherige kommissarische Seminarlehrer Hf ch als ordentlicher Seminar lehrer angestellt worden. Der ordentliche . Dr. Reinhard Brauns zu Kiel ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universilät zu Bonn versetzt worden.

Dem Hauptkantor der jüdischen Gemeinde Aron Fried⸗ mann zu Berlin ist der Titel Königlicher Mufikdirektor ver— liehen worden.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimatsberechtigt und 1) in dem Jeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1887 geboren sind, . 2) dieses Inn bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über i Militärverhältnis aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Refidenz sich , werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des 5 25 der Deutschen Wehrordnung angewiesen: si . ihrer Aufnahme in die Rekru— tierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Ja⸗ nuar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizeileutnant ihres Reviers perfönlich zu melden und ihre Geburts, oder Losungsschelne und die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Enischeidungen über ihr Militärverhältnis enthalten, mit zur Stelle zu bringen. Die Geb ase uff⸗ werden von den Standesämtern 1 hiesngen Ml ür diejenigen hiesigen Militärp ichtigen, welche zur Zeit abwesend sind ö der Reise i . gin kf hr i en, auf See befindliche Seeleute ch, haben die Eltern, Vor⸗ münder, Lehr⸗ Brot⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken. Wer die ö Anmeldung versäumt, wird nach 33 des r n, vom 2. Mai 1874 mit einer . bis zu 30 oder mit Haft bis zu drei Tagen aft.

best

Neklamationen (Anträge . freiung von der ö in , bürgerlicher BVerhältnisse 3 33 3 4— 9 der Deutschen . sind bezüglich aller Militaͤrpflichtigen, auch der Einjährig⸗ freiwilligen, vor dem Musterungsgeschäft, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen, nach der Musterung ange⸗ brachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschaͤfts entstanden ist.

Berlin, den 10. Januar 190. Die Königlichen J der Aushebungsbezirke ; erlin.

Fölsche.

Zurückstellung bezw. Be⸗

Aichlamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König konferierten heute vormittag, „W. T. B.“ zufolge, mit dem Reichskanzler . von Hilgm und dem Staalgsekretär des Auswärtigen

mts von Tschirschk)h und Bögendorff und hörten im er gen Königlichen Schlosse den Vortrag des Chefs des Zivilkabinelts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. von Lucanus.

Der Königliche Gesandte in Qldenburg Hans Adolf von Bülom ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Großherzoglich badische Gesandte Graf von Berck⸗ heim hat 6. verlassen. Während seiner Abwesenheit nimmt der Großherzoglich badische Bevollmächtigte zum Bundesrat, Staatsrat Scherer die Geschäfte der Gesandt— schaft wahr.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bremen“

am 10 Januar in Livingston (Guatemala) eingetroffen und geht am 17. Janugr von dort nach Galveston in See. S. M. S. „Bussard“ ist am 11. Januar von Tanga in See gegangen und in Pangani eingetroffen und geht heute von dort nach Sadani in See. 5 S. M. S. „Fürst Bismarck“ und S. M. S. „Tig er sind vorgestern von Hongkong nach Haiphong in See gegangen. ; j

S. M. Flußkanonenboot „Vorwärts“ ist vorgestern in Schanghai eingetroffen und geftern von dort nach Iischang (am YJangtse) abgegangen. 6

Ver RaP-D. „Prinz-Regent Luitpold“ mit einem Ab⸗ lösungstransport vom Gouvernement Kigautschou an Bord ist am 9. Januar in Sue eingetroffen und hat an demselben Tage die Heimreise for er

Braunschweig.

Der wegen der künftigen Gestaltung der Regierungs⸗ verhältnisse im Herzogtum Braunschweig an den Bundesrat gerichtete Antrag des Regentschaftsrats hat, der J Landeszeitung“ zufolge, folgenden Wort⸗ aut:

Der Bundegrgt wolle darüber beschließen, ob bei einem Verzicht des Herzogs bon Cumberland und deffen Nältesten Sohnes auf den braunschweigischen Thron und bei Aufrechterhaltung der unter den Gründen def Bundegrgtsbeschlusses vom 3. Zul 1885 erwähnten Geltend⸗ machung von Ansprüchen auf Gebietateile des Bundesstaatsz Preußen sei⸗ tens des Herzogs von Cumberland die Regierung bes nach jenem Verzicht zur Thronfolge in Braunschweig berufenen jüngsten Sohnes des Herzogs von Cumberland, des Prinzen Ernst Äugust, in Braunschweig, sofern derselbe für sich und seine Desjendenz auf Hannoher verzichket, mit den Grundprinzipien der Bündnizverträge und der Reichsberfassung vereinbar sei und die Verstäͤndigung Braunschweigs bon dem Be schlossenen beranlassen.

In der Begründung zu dem Antrage des Regent⸗ schaftsrats wird zunächst unter Anführung der bekannten Akten⸗ stücke eine ir in Darlegung der seit dem Tode Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗Reg enten Albrecht von k in der Thronfolgefrage geschehenen Schritte ö mit dem letzten bekannten Schreiben Seiner

öniglichen Hoheit des Herzogs von Cumberland schließt. Dann wird nach dem Bericht des W. T. B.“ weiter ausgeführt; .

Die braunschweigische Regierung sei zu der Ansicht gelangt, daß die Sach, und Rechtslage, die zu dem Beschluß des Bundesrats vom 2. Juli 1835 geführt habe, als durch die Erklärungen Seiner König⸗ lichen Hoheit des erer, von Cumherland berändert anzusehen fel. Allerdings halte Selne Königliche Hoheit der Herzog von Cumberland noch immer die Ansprüche auf Gebietstesfe des Bundesstaates

reußen aufrecht; infofern sei leine , n eingetreten. Als in Betracht zu ziehender erbberechtigker i. ger im Herzogtum Braunschweig erfcheine jetzt aber nicht mehr Seine Königliche Hoheit der Herjog von Cumberland, sondern unfer der Voraus- setzung der Verzichte dez Herzogs von Eumberland und seines ältesten Sohnes auf die Thronfolge in Braunschweig der jüngste Sohn des

eriogs, Seine Königliche Hoheit der Prinz Ernst August. Da der Bundesratsbeschluß sich ausschließlich auf Seine Königliche Hoheit den Herzog von, Cumberland beziehe, so biete er keine Grundlage mehr für die Entscheldun Frage, ob der ö e fte Sohn des Herzogs von Cumberland unter den erwähnten Voraussetzungen zur Regierung in Braunschweig zugelaffen werden! Pönne. Wäre das Herzog⸗ tum in dieser Lage allein auf sich angewiesen, so würde der Ueber⸗ nahme der Regterung durch Seine Königliche Hoheit den Prinzen Ernst August unter den erwähnten Voraussetzungen nichts im Wege stehen. Die braunschweigische Regierung sei aber und zwar im Ein⸗ verständnis mit der Landesversammlung nie darüber im Zweifel gewesen und sei auch jetzt nicht im Zwelfel darüber, daß das Herzoglum die schwebende Frage nicht, von einseitigem ,,, Standpunkte zu öfen, vielmehr als Glied des Deutschen Reiches auch die aus dieser Zugehörig⸗ keit zum Reiche erwachsenen Pflichten dem Deuischen Reiche selbst und den übrigen Bundesstaaten gegenüber zu erfüllen habe. Von dieser Auffassung ausgehend, hätten fich die maßgebenden Organe des Herzogtumg, die Regierung und die Landespertrekung, den Bundegratsbeschluß vom 2. Jun 1885 als Richtschnur dienen assen. Der neuen Sachlage gegenüber versage nach Ansicht der Herzoglichen Regierung diefer Bündesratsbeschluß. Eine neue Richtschnur an

e Stelle zu setzen, liege gußerhalh der Grenzen der Zu⸗ ständigkeit des Cinzelstaates. Braunschwesg bedürfe aber Rr. selben. In dem

Schreiben des preußischen ö denten und Reichskanzlers sei zwar zur Kenntäis der Regierung gebracht, daß die Thronbesteigung eines Angehörigen des Hauses ö. weig im

erzogtum ohne einen Verzicht des gesamten Haufes Braun weig auf

annover unzulässig sei. In dieser Sache zu entscheiden fei der

taat Braunschweig nicht zuständig, es fei bereits dargelegt, daß er eine Richtschnur für ein weiteres Vorgehen in der Ge= staltung der Regierungsberhältniffse auß dem Bundegratsbeschluß vom 2. Jult 1885 seiner Änsicht nach nicht mehr ent⸗ nehmen könne. Gs bleibe der Regierung nur der Weg übrig, durch Anrufen des Bundegrats einen Beschluß desselben herbeizuführen, der dem Staate Braunschweig in der Gestaltung der Regterungs—⸗ verhältnisse, soweit dabei die aus den Grundprinzsplen der Bündnis⸗ verträge und der Reichsverfassung abzulestenden Inieressen des Reichs und des Bundesstaats Preußen in Betracht kommen, zur Richtschnur dienen werde. Sie befinde sich in dieser Auffassung in vollem Ein⸗ klange mit der n mn, der ö Ein anderer Ausweg aus der gegenwärtigen schwierigen Lage biete sich der Herzog⸗ lichen Regierung nicht. ö

Oesterreich⸗ Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus hat vor— gestern in allen Lefungen das Gesetz zum Schutze der Wahlfreiheit angenommen und sodann ohne Debatte mehrere kleinere Gesetzentwürfe erledigt. . .

Wie das „Ungarische Telegrap en⸗Korrespondenzburegu meldet, hat der Honvedminifter, Felbzeugmeister von Jekel⸗ falussy vorgestern in einem Interbiew erklärt, daß eine Er⸗ höhung des Heeres präfenßzstandes nicht statifinden werde, wenn in militärischen Fragen keine nationalen Konzessionen geboten würden.

Großbritannien und Irland.

Vorgestern ist ein Armeebefehl veröffentlicht worden, der den neuen, vom Kriegsminister K angekündigten Plan der Reorganifatibn der Rrmee enthält. Eine Denk⸗ schrift fn dem Armeebefehl besagt laut Meldung des, W. T. B.“:

Dle Divistonen, welche die fur den Dienst im Auslande bestimmte

eldarmee bildeten, würden jede annähernd die Stärke eines halben

rmeckorps haben und in der Hauptsache aus einer Feldtruppe bei der

ahne und aus Refervisten bestehen; dazu würden für den militärischen

ilfsdienft Hilfgmannschaften treten, deren Aufgaben im Kriege nicht 'ne ständige milltärische Augbildung, bedingten, wie fie för die eigentliche Kampftruppe nötig fel. Die Kapalleriebrigaden, die bisher den einzelnen Heerezabteilungen und Armeekorps zugeteilt seien, sollten gon nun an behufs wirksamerer Erfüllung der Aufgaben der Kavallerie eine Kaballerledibision! unter dem direkten Kommando des Deeresbefehlebabers bilden. Pie Heerezeinkeiten für den Telegraphen= und den Brückenbau follten beträchtlich vermehrt werden.

Frankreich.

In der . 8 des Ministerrats ist eine Einigung über die Äbschaffung der ständigen Kriegs⸗ gerichte in Friedenszeiten und über die Grundsäͤtze für die Organisation des Strafverfahrens erzielt worden. Wie das „W. T. B.“ berichtet, werden der Justizminister Guyot⸗-Dessaigne, der Kriegsminister Pieguart, der Marineminister Thomson. und der Unterstaatssekretãr Chéron in der nächsten Ministerratssitzung den endgültigen Wortlaut vorlegen. Der Ministerrat hat ferner den Ge etz⸗ entwurf, betreffend die Aufhebung der Straf⸗

kom pagnien, angenommen. Ei richtung von Korreltignsabteilungen vor, in die Militär⸗

personen einzureihen sind, die sich schwerer oher ewohn⸗ heitsmäßiger Vergehen gegen die Disziplin g machen, nachdem alle Dis ʒiplinarstrafen gegen sie er⸗

schöpft sind. Die Abteilungen sollen ebenso wie die Truppen⸗ teile organisiert werden und in Frankreich in Garnison stehen, außer den Abteilungen für die algerischen und Kolonialtruppen.

Im Senat wurde vorgestern die Beratung des Budgets fortgesetzt. .

Nach dem Bericht des. W. T. B.“ erklärte der Generalbericht⸗ erstatter Gauthier, er gebe zu, daß die Balanelerung des Budgets für 1907 mit ganz besonderen Schwierigkesten verbunden sel. Die Verantwortung dafür treffe aber niemanden. Der Redner legte dann im besonderen dar, daß die Vermehrung der Ausgaben produktiver Art sei. Die allgemeine Lage Frankreichs könne der Englands, Italiens, Deutschlands, Oesterreichs und Rußlands gleichgestellt werden. Die Schwierigkeit, das Budget zu balancieren, auf unerwartete militärische Ausgaben zurückzuführen. neue Hilfsquellen und neue Einnahmen schaffen. Das Land könne eine Erhöhung der Steuern tragen, vorausgesetzt, daß man bei einer solchen Reform der Steuern Gerechtigkeit walten lasse. Gauthier schloß mit der Erklärung, daß die Einkommensteuer nicht den Charakter des Erfatzes bon andern Steuern tragen, sondern eine Mehrleistung zu denselben bilden müsse, damit man die sozialen Reformen durchführen könne. Der Finanzmninister Caillauxꝝ führte einen Teil der ge enwärtig bestehenden Schwierigkeiten auf die außerordentlichen milttärischen Ausgaben zurück und erging sich iln längeren Ausführungen über die Vorschläge, die es ermoglichen könnten, das Budget zu. balancieren. Der eint, der von Poincarrs hertühre, fei pon der Kom⸗ mission abgelehnt worden, der andere fei ein eigener. Der Minister schloß, Frankreich fei eine Großmacht auf militärischem, malitimem und kolonialem Gebiete, müsse aber gleichzeitig große soziale Re⸗ formen verwirklichen und dieser Aufgabe, so schwer si- auch sei, in strenger Pflichterfüllung gerecht werden.

Die Generaldebatte wurde hierauf geschlossen und nach Annahme sämtlicher Kapitel des Budgets des Innern die Sitzung aufgehoben.

zwei

Nuszland.

Der Kaiser Nikolaus hat an den Ministerpräsidenten Stolypin ein Handschreiben gerichtet in dem er, W, T. B. zufolge, zunächst des Zeitpunktes der Ernennung des Minister⸗ präsibenten gedenkt, dem die schwere Aufgabe zugefallen fei, die durch revolutionäre Umtriebe gestörte öffentliche Ordnung wiederherzustellen, und J daß das Kabinett Stolypin eg int Laufe von fünfeinhalb Monaten ver⸗ standen habe, durch energisches Auftreten eine deut⸗ liche Befferung hinsichtlich, der öffentlichen Ordnung herbeizuführen krotz des tollkühnen Auftretens der Revolu⸗ tionäre und wiederholter Uebeltaten, die begangen seien zu dem Zwecke, die regierenden Kreise in Verwirrung zu setzen. Der Kaiser erwähnt sodann die Gesetzentwürfe, die das Mini⸗ sterium für die Dumatagung vorbereite, sowie die Maßnahmen, die von ihm als unumgänglich nötig noch vor dem Zu⸗ sammentreten der Duma verwirklicht worden seien, und spricht Stolypin und dem gesamten Ministerium seinen Dank aus. Zum Schlusse gibt er der Zuversicht Aus⸗ druck, daß nach dem beyvorstehenden Anfang der Tagung der neuen Duma und des Reichsrats das von Stolypin

eleitete Ministerium dieselben Dienste zur Ausführung der ec, Pläne leisten werde wie bisher; denn nur im Zu⸗ sammenwirken der neuen gesetzgebenden Organe mit der vom Kaiser ernannten Regierung sehe er ein Pfand für gesetzliche Ordnung und Stärkung der Kräfte des Staates ü. Bedürfnissen des zu neüem Leben berufenen Rußland. 9

Auch an den Finanzminister Kokowz ow hat der Kaiser ein Handschreiben gerichtet, in dem er die Verdienste des Ministers um die Regelung der Zahlungsmittel des Landes und besonders die erfolgreiche Ausführung des Budget⸗ voranschlags des Jahres 1906 lobend und dankend erwähnt. In dem Schreiben wird ferner hervorgehoben, daß die russischen Werte im Auslande gegenwärtig wieder viel mehr begehrt würden und die Sparkassen wieder großen Zufluß . . Ersparnissen des Volks erhalten. Beides zeuge 2 3. . starkung des Vertrauens zu den Finanzverhaͤltnissen des . ö Ter Minister des Innern hat nach einer Meldung

des genannten Bureaus an den Ministerrat eine Forderung.

e Eröffnung eines Kredits im Betrage ben fer g Dog zffgn 3 Verstärkung des Fonds gerichtet, der zur Linderung der Not der von der Mißernte— betroffenen Bevslkerung dient, Dasselbe Ministerium fordert ferner einen Kredit von 16 Millignen für Bedürfniffe der Kommission zur Bekämpfung der Pest.

Eine Mitteilung des Finanzministeriums besagt: da infolge der Auflösung der Reichs uma und der Vertagung des Reichsrats bis zum 20. Februar alten Stils der Staats budgetentwurf nicht. rechtzeitig durchberaten und dem- zufolge die Veröffentlichung des Staatsbudgets wie früher am 1. Januar habe erfolgen können, habe der Ministerrat der Veftätigung des Stagtsbudgeis beschlossen, i Staatsbud get am 209. Februar / 5. März unbedingt in der Duma und dem

stätigung des Staatsbudgets zu beachten sei Ministerrat beschlossen, den Artikel 116 des Staats grund⸗

Wenn das Staatz udget t bestätigt ist, so bleibt

2 hres in Kraft. is zur Bestätigung des Staatsbudgets wird den ,

ein Kredit eröffnet, der monatlich ein Zwölftel der Gesamt⸗

anleihen, . organisation der Landbevölkerung, Im 8

nun, daß die Beslätigung bes Staalehndse ks! für 1580 erst am Schlusse des . Halbjahres . könnte und

116 der Staatggrundgesetze Fie Unweisung von Krediten nicht Monat besonders fordere, habe der Ministerrat be⸗ schlossen, die zeitweiligen Kredlie zur Bestreitung der ordentlichen und auherordentlichen Liuzgaben fur die Zeit voin J. Januar bie

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